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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung: Richtlinien zur Förderung eines Wettbewerbs zur Anbahnung von Kontakten deutscher Netzwerke aus Wirtschaft und Wissenschaft mit ausländischen Netzwerken und Clustern

1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen

1.1 Zuwendungszweck

Mit der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung sollen Deutschlands Position in der globalen Wissensgesellschaft und seine internationale Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig gefestigt werden. Neben dem Ausbau der internationalen Forschungszusammenarbeit geht es um die Erschließung weltweiter Innovationspotenziale.

Netzwerke und Cluster weltweit spielen als leistungsfähige Verbünde von Unternehmen und Forschungseinrichtungen eine wichtige Rolle bei der Entstehung von Innovationen. Durch ihre räumliche und thematische Konzentration erleichtern sie den Austausch von Know-how und Erfahrungen.

Eine stärkere Zusammenarbeit deutscher Netzwerke1 aus Wirtschaft und Wissenschaft mit ausländischen Netzwerken und Clustern kann nicht nur neue Märkte für die Mitglieder der deutschen Netzwerke eröffnen, sondern ermöglicht auch eine bessere Nutzung des weltweit vorhandenen Wissens und technologischen Know-hows zur Optimierung der eigenen Innovationsprozesse.

Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird daher die Anbahnung von Kontakten deutscher Netzwerke aus Wirtschaft und Wissenschaft mit fachlich relevanten Netzwerken und Clustern weltweit gefördert.

Die Maßnahme ist als flexibles Anbahnungsinstrument konzipiert und versteht sich als Teil der übergeordneten Netzwerk- und Cluster-Strategie des Bundesministeriums für Bildung.

Sie richtet sich an solche Netzwerke, die damit beginnen wollen, sich international zu positionieren bzw. sich in solchen Ländern positionieren wollen, mit denen sie bislang noch nicht vernetzt sind.

Die angesprochenen Netzwerke haben einen klaren thematischen Schwerpunkt, verfügen bereits über eigene Organisations- und Managementstrukturen und sind nach außen hin mit einem deutlichen Profil und einer eigenen Identität erkennbar. Zu ihren Mitgliedern gehören sowohl Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft als auch Hochschulen, außeruniversitäre Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie unterstützende Organisationen (z.B. Finanzdienstleister, Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung), die sich in einer gewissen räumlichen Nähe zueinander befinden und zusammenarbeiten.

1.2 Rechtsgrundlagen

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinie, den BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Im Rahmen der Bekanntmachung wird die Kontaktaufnahme zur Anbahnung der Partnerschaft eines deutschen Netzwerkes mit einem für eine Kooperation besonders geeigneten ausländischen Netzwerk oder Cluster gefördert. Die Wahl der Zielregion ist nicht beschränkt. Die Fachthemen der beabsichtigten Kooperation sind den sektoralen Innovationsstrategien der "Hightech-Strategie" der Bundesregierung ( www.hightech-strategie.de ) zuzuordnen.

Gefördert werden im Rahmen der geplanten Vorhaben Maßnahmen, die der Vorbereitung einer strukturierten und organisatorischen Vernetzung mit ausländischen Partnern oder von Kooperationsprojekten dienen. Dazu gehören beispielsweise Besuche beim ausländischen Netzwerk oder Cluster, Sondierungsworkshops, Kontaktveranstaltungen.

Grundlage der Förderung ist ein Anbahnungskonzept, in dem die Auswahl des ausländischen Netzwerkes bzw. Clusters sowie bestehende Anknüpfungspunkte, Zielstellung, Inhalte, Perspektiven und Potenziale einer zukünftigen Kooperation dargelegt werden. Dabei können die Kooperationsziele von einer reinen Vernetzung bis hin zu konkreten fachlichen Kooperationsprojekten reichen. Bestandteil des Antrags ist außerdem eine kurze Positionsbestimmung des eigenen Netzwerkes im internationalen Vergleich, insbesondere Im Hinblick auf die Netzwerke bzw. Cluster im Ausland, die im Rahmen der Vorhaben kontaktiert werden sollen.

Die Ergebnisse der Förderung sind in Form eines Projektberichtes entsprechend der unten angegebenen Struktur zu dokumentieren. Es ist vorgesehen, die Projektberichte öffentlich zugänglich zu machen.

Die Projektberichte enthalten Aussagen zu den folgenden Punkten:

  • zu relevanten Akteuren (wer sind die wichtigsten Mitglieder, dominierenden Akteure, wer die Global Player);
  • zum Kompetenzprofil (welche technologischen, international leistungsfähigen und projektspezifischen Stärken sind vertreten?, wo ist das Netzwerk bzw. der Cluster besonders innovativ bzw. führend?, welche Elemente der Wertschöpfungskette sind besonders gut durch die Netzwerk- bzw. Clustermitglieder abgedeckt?);
  • zur Entwicklungsdynamik (wie werden die eigenen Entwicklungsperspektiven eingeschätzt?; gibt es Internationalisierungsstrategien und -initiativen, strategische Infrastruktur-Projekte etc.?);
  • zur internationalen Ausrichtung (wie sind das Netzwerk bzw. der Cluster und seine Mitglieder international vernetzt?, mit welchen wichtigen anderen Standorten/Akteuren wird wie international kooperiert?, welche Unterstützungsangebote gibt es für ausländische Partner?).

Strategische oder vertrauliche Informationen, die der eigenen Kooperationsvorbereitung mit dem Netzwerk bzw. Cluster dienen, können für den veröffentlichten Projektbericht ausgeklammert werden.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Netzwerke aus Wirtschaft und Wissenschaft, die über eine eigene Organisations- und Managementstruktur verfügen und die unter 1.1 letzter Absatz genannten Kriterien erfüllen. Vertragspartner der Zuwendung ist das Netzwerkmanagement als Vertreter des Netzwerkes.

Zuwendungsempfänger können Forschungsorganisationen (staatliche und nicht-staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen), Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft2, sowie sonstige Organisationen (z.B. Verbände, Vereine und Stiftungen), mit Sitz in Deutschland, sein.

Antragsteller, die bereits aus anderen öffentlichen Mitteln bei ihren Internationalisierungsbestrebungen gefördert werden, müssen dies darlegen.

Forschungsorganisationen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu Ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Von den Antragstellern wird eine ausführliche Begründung für die Auswahl des ausländischen Netzwerkes bzw. Clusters sowie eine detaillierte Darlegung der angestrebten Kooperationsziele und Perspektiven der Zusammenarbeit gefordert. Hierzu gehört auch eine Erläuterung, inwieweit die beantragte Förderung einen Mehrwert für die internationale Positionierung des eigenen Netzwerkes bzw. eine neue Komponente in der bisherigen Netzwerkstrategie darstellt. Als Grundlage hierfür dient eine Positionsbestimmung des eigenen Netzwerkes im internationalen Vergleich.

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse bis maximal 30.000 EUR je Vorhaben für den Personal- und Sachaufwand gewährt werden. Die Laufzeit der Vorhaben soll in der Regel nicht länger als sechs Monate betragen. Das Internationale Büro des BMBF beim DLR e.V. wird vom BMBF dazu ermächtigt, mit den Antragstellern förderwürdiger Vorhaben einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abzuschließen.

Es wird erwartet, dass alle Antragsteller ihr Eigeninteresse an dem Vorhaben dadurch dokumentieren, dass sie mindestens in gleicher Höhe der beantragten Förderung zusätzliche Mittel bereitstellen und in das Projekt einfließen lassen.

Zuwendungsfähig sind Sachmittel wie Veranstaltungskosten im Rahmen der Anbahnungsmaßnahmen, Reise- und Aufenthaltskosten (Tagegelder) bis zu den für die einzelnen Zielländer festgelegten Obergrenzen3 sowie Personalkosten.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die – je nach Anwendungsnähe des Projektes – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten).

Bei der Bemessung der Förderquoten ist unabhängig von den BMBF-Grundsätzen der Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission für staatliche FuE-Beihilfen zu berücksichtigen.

6. Verfahren

6.1 Abwicklung, fachliche Information und Beratung des Antragstellers

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF das

Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Internationales Büro des BMBF
Heinrich-Konen-Straße 1
D-53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de/

beauftragt.

Es wird empfohlen, zur Einholung weiterer Informationen und zur fachlichen Beratung mit der für diese Bekanntmachung zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiterin Kontakt aufzunehmen:

Dr. Marion Mienert
Tel.: 0228 3821-479,
Fax: 0228 3821-444
E-Mail: marion.mienert@dlr.de

6.2 Vorlage von Förderanträgen

Interessenten reichen dem Internationalen Büro des BMBF beim DLR e.V. bis 30. April 2009 (Posteingangsstempel) in Schriftform einen Antrag (2-fach) in deutscher Sprache ein. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Anträge sollen möglichst unter Nutzung von „easy (AZA oder AZK)“ https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf elektronisch erstellt werden, ergänzt durch eine Vorhabenbeschreibung von max. 10 Seiten DIN A4 (“Arial”, 11 Pkt, 1,5-zeilig). Darüber hinaus ist eine elektronische Version des Antrags auf einem geeigneten Speichermedium beizufügen.

Der Antrag enthält folgende Gliederungspunkte:

  • Allgemeine Angaben zum Antrag stellenden Netzwerk (Thema, Region, Akteure, Struktur, Alleinstellungsmerkmal, Positionsbestimmung im internationalen Vergleich)
  • Kurzprofil des in Frage kommenden ausländischen Netzwerkes bzw. Clusters, soweit bekannt (z. B. Thema, Region, Akteure)
  • Begründung der Auswahl des ausländischen Netzwerkes bzw. Clusters (hinsichtlich Kooperationspotenzial, Markt- und Wettbewerbsposition, Zielland/Zielmarkt, Mehrwert durch die Förderung, etc.)
  • Formulierung der zu erreichenden Ziele
  • Arbeits- und Zeitplan
  • Strukturierter Finanzierungsplan, gegliedert entsprechend den zulässigen Ausgabenarten (vgl. Abs. 5.)4

6.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Förderanträge werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt:

  • Plausibilität der Auswahl des ausländischen Netzwerkes bzw. Clusters
  • Erwartete Wirkung der geplanten Aktivitäten hinsichtlich der Ziele der Bekanntmachung
  • Realisierungschancen bzw. Erfolgsaussichten des Vorhabens hinsichtlich des Arbeits- und Zeitplans

Die Antragsteller werden über die Entscheidung schriftlich informiert.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

Mit den ausgewählten Antragstellern wird das Internationale Büro des BMBF beim DLR e.V. einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen. Der Beginn der Vorhabenlaufzeit liegt voraussichtlich im Juni 2009. Der Projektbericht soll im vierten Quartal 2009 vorgelegt werden.

7. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 18.02.2009
Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Klaus Matthes

1

Unter Netzwerken werden hier Kooperationsstrukturen zwischen öffentlichen F&E Einrichtungen und der gewerblichen Wirtschaft mit dem Ziel der Entwicklung von F&E-getriebenen Innovationen verstanden.

2

Es gilt die KMU-Definition der EU

3

Informationen zu Reisekosten und Tagegeldern sind der Seite

http://www.internationales-buero.de/

(Hinweise für die Vorkalkulation von Ausgaben/Kosten) zu entnehmen.

4

Informationen zu Reisekosten und Tagegeldern sind der Seite

http://www.internationales-buero.de/

(Hinweise für die Vorkalkulation von Ausgaben/Kosten) zu entnehmen.