Navigation und Service

Logo Bundesministerium für Bildung und Forschung

Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien über die Fördermaßnahme "Vorbereitung von Anträgen im 7. Europäischen Forschungsrahmenprogramm mit Partnern aus dem Asiatisch - Pazifischen Forschungs- und Bildungsraum“

1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen

1.1 Zuwendungszweck

Prognosen sehen China und Indien in weniger als 10 Jahren als zweit- und drittgrößte Volkswirtschaften der Erde. Der gesamte asiatisch-pazifische Raum entwickelt sich auch in wissenschaftlicher Hinsicht zu einer bestimmenden Region der Welt. Dabei steigt nicht nur die Bedeutung der einzelnen Länder als Forschungs- und Bildungsnationen, sondern auch die innerasiatisch-pazifische Kooperation nimmt stetig zu, so dass, vergleichbar mit Europa und Nordamerika, faktisch ein dritter großer Forschungs- und Bildungsraum entsteht.

Diese Entwicklung birgt neben den Risiken für Europa auch viele Chancen, deren Nutzung einen intensiven Dialog voraussetzt. Deutschland als wissensbasierte Ökonomie hat ein natürliches Interesse daran, die bedeutenden Entwicklungen in Forschung- ,Technologie und Bildung weltweit zu beobachten und – wo sinnvoll und möglich – daran beteiligt zu sein. Durch die Zusammenarbeit der besten Institute Deutschlands und der Partnerländer wird die Kooperation langfristig verankert.

Deutschland blickt auf eine teilweise Jahrzehnte alte, fruchtbare Kooperation in Forschung, Technologie und Bildung mit einer ganzen Reihe von Ländern im asiatisch-pazifischen Raum zurück. Mit der Fördermaßnahme soll die Internationalisierung und Europaorientierung deutscher Forschungseinrichtungen gestärkt, ihre Wettbewerbsfähigkeit insgesamt verbessert und der wachsenden Bedeutung des asiatisch-pazifischen Forschungsraumes in der globalen Wissensproduktion Rechnung getragen werden.

Das BMBF unterstützt daher Kontakte und Kooperationen mit dieser Weltregion aktiv durch bildungs- und forschungspolitische Maßnahmen. Mit dieser Fördermaßnahme werden Finanzmittel für Struktur-, und Anbahnungsmaßnahmen im Bereich der umsetzungsorientierten Forschung und Entwicklung (F&E) bereitgestellt. Es sollen Vorbereitungsmaßnahmen gefördert werden, die die Antragstellung im 7. Europäischen Forschungsrahmenprogramm (FRP) zum Ziel haben. Die Förderung erfolgt vor dem Hintergrund der Öffnung des 7. FRP (Insb. des Bereichs „Zusammenarbeit“) für Partner aus Drittstaaten. Dadurch bietet sich die Chance, bisherige bilaterale Kooperationsstrukturen zwischen Deutschland und Partnerländern in Asien/Pazifik mithilfe des 7. FRP weiterzuentwickeln und zu verstetigen. Die bilaterale Zusammenarbeit soll auf die europäischer Ebene ausgeweitet werden und damit ein bilateraler und zugleich europäischer Mehrwert geschaffen werden.

Das BMBF-Programm „Vorbereitung von Anträgen im 7. FRP mit Partnern aus dem Asiatisch - Pazifischen Forschungs- und Bildungsraum erfolgt im Rahmen der Internationalisierungsstrategie der Bundesregierung.

1.2 Rechtsgrundlagen

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Die Förderung dient allgemein der Stärkung der Wissenschaftskooperationen Deutschlands mit wichtigen Partnerländern Asiens und des Pazifiks und der Vertiefung der regionalen Kooperation in der EU und im asiatisch-pazifischen Forschungsraum.

Bisherige bilateraler Kooperationsschemata sollen mithilfe des 7. FRP hin zu multilateralen Kooperationsverbünden ausgeweitet werden. Dabei soll die Position Deutschlands als wichtiger Kooperationspartner für asiatisch-pazifische Partner innerhalb der EU etabliert werden und insgesamt die Anzahl von in Deutschland koordinierten Projekten im 7. FRP erhöht werden.

Die Förderung dient speziell der Vorbereitung von Projekten in der angewandten Forschung zu den im Folgenden genannten thematischen Prioritäten des Programms „Zusammenarbeit“ des 7. FRP ( www.forschungsrahmenprogramm.de/index.htm der Europäischen Union):

Gefördert werden Maßnahmen zur Konzeption und Planung von Anträgen im 7. FRP. Hierzu gehören Anbahnungsreisen, Expertentreffen, thematische Workshops, Personal bis max. 3 Monate.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche Wissenschaftler aus Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und forschenden Unternehmen. Anträge mit Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen werden bevorzugt gefördert.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Antragsteller sollen vor Antragstellung mit den Nationalen Kontaktstellen klären ( Nationalen Kontaktstellen ), ob das geplante Projekt in einen EU-Förderbereich fällt, es die Kriterien der EU-Ausschreibung erfüllt und ob in dem Themenbereich eine Ausschreibung zu erwarten ist. Voraussetzung für eine Förderung ist der Bezug des geplanten Projekts zu den Themen der Bekanntmachungen/Zielen der Förderprogramme der Europäischen Union sowie die durch Vorarbeiten belegte Expertise der Antragsteller.

Das unter deutscher Führung zu etablierende Konsortium muss mindestens zwei asiatische Partnerländer umfassen, von denen mindestens eines ein WTZ-Partnerland Deutschlands sein muss (China, Japan, Republik Korea, Australien, Neuseeland, Indonesien, Vietnam, Singapur).

Eine signifikante Eigenbeteiligung der Partner ist bei Antragstellung nachzuweisen. Das BMBF geht davon aus, dass die Partner in Asien/Pazifik zur Finanzierung der Projekte beitragen.
Es muss im Antrag eindeutig das angestrebte Förderprogramm der EU benannt werden inklusiver des gesetzten zeitlichen Rahmen.

Als Ergebnis der Förderung muss ein Antrag bei der EU gestellt werden.

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Vorbereitung von Projekten wird seitens des BMBF durch nicht zurückzuzahlende Zuschüsse auf Ausgaben- oder Kostenbasis unterstützt. Bemessungsgrundlage für Hochschulen (und Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen) sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Projektfinanzierung der Helmholtz-Zentren und bei der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten).

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Projekts – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt. Es wird erwartet, dass die Antragsteller ihr Eigeninteresse an dem Vorhaben dadurch dokumentieren, dass sie zusätzliche Mittel bereitstellen und in das Projekt mit einfließen lassen. Bei der Bemessung der Förderquoten ist unabhängig von den BMBF-Grundsätzen der Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission für staatliche FuE-Beihilfen zu berücksichtigen.

Für einen Zeitraum von in der Regel 12 Monaten können Zuwendungen im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse bis maximal 50.000 EUR je Vorhaben für den Personal- und Sachaufwand gewährt werden. Das Internationale Büro des BMBF beim DLR e.V. wird dazu vom BMBF ermächtigt, mit den Antragstellern förderwürdiger Vorhaben einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abzuschließen.

Die Projekte werden während der Pilot- und Aufbauphase evaluiert, um die Tragfähigkeit der Maßnahme zu bewerten. Vom Ergebnis der Bewertung hängt die Finanzierung der 2. Phase ab. Folgende Maßnahmen können bezuschusst werden:

  • Reisen deutscher Wissenschaftler
  • Aufenthaltskosten für ausländischer Wissenschaftler in Deutschland

in besonders begründeten Fällen:

  • Kosten und Ausgaben für Veranstaltungen (z. B. Miete, Logistik)
  • Sachmittel (z. B. Verbrauchsmaterial).
  • Personal auf deutscher Seite z. B. für die Durchführung von Veranstaltungen und Untersuchungen der Durchführbarkeit sowie die Vorbereitung der Anträge (bis zu 6 PM)
  • Reisen nach Deutschland von ausländischen Wissenschaftler aus Ländern mit geringem Einkommen (Ländereinteilung gemäß der EU-Kategorisierung „International Cooperation Partner Countries - ICPC“, nicht:: Australien, Neuseeland, Japan, Südkorea, Singapur, Brunei Daressalam)

6. Verfahren

6.1 Abwicklung, fachliche Information und Beratung des Antragstellers

Mit der Umsetzung des BMBF-Programms „Internationale Zusammenarbeit in Bildung und Forschung, Asiatisch-Pazifischer Forschungsraum“ ist beauftragt:
Internationales Büro des BMBF beim
Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
D-53227 Bonn
Tel.: ++49 228 3821 401
Fax: ++49 228 3821 444
Internet: http://www.internationales-buero.de/

Beim Internationalen Büro sind weitere Informationen erhältlich. Das BMBF empfiehlt, vor der Einreichung eines Antrags mit den zuständigen Mitarbeitern Kontakt aufzunehmen

Wissenschschaftliche Betreuung:
Christoph Elineau
Heinrich-Konen-Str. 1
D-53227 Bonn
Tel.: ++49 228 3821 437
E-Mail: christoph.elineau@dlr.de

Administrative Betreuung:
Sveltana Haller
Heinrich-Konen-Str. 1
D-53227 Bonn
Tel.: ++49 228 3821 401
E-Mail: svetlana.haller@dlr.de

6.2 Vorlage von Förderanträgen, Antragsfristen

Interessenten können Anträge jederzeit beim Internationalen Büro des BMBF beim DLR e.V. bis Schriftform einen Antrag (2-fach) in deutscher oder englischer Sprache einreichen.
Die Bekanntmachung läuft bis einschließlich: 31.03.2010 (Posteingangsstempel)

Die Anträge sollen zusätzlich unter Nutzung der elektronischen Antragsstellung eingereicht werden: http://www.internationales-buero.de/de/853.php ("Elektronische Antragstellung für Sondermaßnahmen der Internationalen Zusammenarbeit in Forschung und Bildung"). Die postalische Version ist durch eine Vorhabenbeschreibung von max. 10 Seiten DIN A4 (“Arial”, 11 Pkt, 1,5-zeilig) zu ergänzen. Darüber hinaus ist eine elektronische Version des Antrags auf einem geeigneten Speichermedium der postalischen Version beizufügen.

Die Vorhabensbeschreibung sollte folgende Gliederungspunkte aufweisen:

  1. Thema
    1. Koordinator
    2. Beteiligte Partner
  2. Zusammenfassung mit Angabe des EU-Förderprogramms, auf das die Projektvorbereitung abzielt, sowie der Einreichfrist für die Antragstellung dort
  3. Strukturierter Finanzierungsplan mit Angaben zu eingesetzten Eigenmitteln und -leistungen sowie zu Gesamt- und Fördervolumen des geplanten Projekts
  4. Projektbeschreibung
    1. Beschreibung des aktuellen Stands von Wissenschaft und Technologie; Wissenschaftliche Zielsetzung mit detaillierter Darstellung des Bezugs zu den Themen der Ausschreibungen/ Förderprogrammen der Europäischen Union
    2. Art und Umfang der geplanten Zusammenarbeit
    3. Angestrebtes Ergebnis des Projektes und dessen beabsichtigte Verwertung
  5. Arbeitsplan
    1. Geplante Vorbereitungsmaßnahmen und vorgesehene Arbeitsschritte
    2. Aufteilung der Arbeitspakete auf die Partner
    3. Zeitplanung
  6. Nachweis der Qualifikation des Koordinators sowie der Projektpartner für das geplante Projekt
    1. Schwerpunkte der bisherigen einschlägigen Arbeiten
    2. Wichtigste einschlägige Publikationen/Patente
  7. Beteiligung junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler

Die Antragstellung kann in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Den Antragstellern steht es frei, weitere Angaben hinzu zufügen, die ihrer Auffassung nach für die Beurteilung des Antrags von Relevanz sind.

Weiter Hilfestellungen zur Antragsstellung finden Sie im Sevicebereich der Homepage des Internationalen Büros: http://www.internationales-buero.de/de/853.php

6.3 Auswahlkriterien

Die Anträge werden anhand folgender Kriterien beurteilt:

  • Wissenschaftliche Qualität des Arbeitsplans, Originalität des Ansatzes
  • Erfolgsaussichten des Projektes hinsichtlich einer Förderung im Rahmen des entsprechenden EU-Programms
  • Qualifikation und Expertise des Projektkoordinators sowie der Projektpartner
  • Qualität des Projektmanagements
  • Vorhandene Infrastruktur
  • Kosten und Finanzierungsmodell
  • Beiträge der Partner (Eigen- u. Drittmittel/öffentliche Fördermittel; Mittel aus Förderprogrammen der Partnerländer; EU-Fördermittel)

6.4 Entscheidungsverfahren

Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

Mit den ausgewählten Antragstellern wird das Internationale Büro des BMBF beim DLR e.V. einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen. Der Beginn der Vorhabenslaufzeit liegt jeweils ca. 2 Monate nach Antragstellung.

7. Fachliche Information und Beratung

Für fachliche Informationen und Beratungen über die EU-Förderprogramme informieren und beraten die Nationalen Kontaktstellen der Bundesregierung. Das deutsche Portal zum 7. FRP ( deutsche Portal zum 7. FRP ) bietet Erstinformationen, Adressen und Ansprechpartner der nationalen Kontaktstellen.

Weitere Informationen im Internet:
Die Förderdatenbank des Bundes auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) ( Förderdatenbank des Bundes ) informiert aktuell und vollständig über Förderprogramme und Richtlinientexte auf der Ebene des Bundes, der Länder und der EU.

Informationen über Forschungseinrichtungen in Deutschland sind u. a. zu finden unter www.forschungsportal.net/ oder https://www.bmbf.de/foerderungen/

Informationen zu abgeschlossenen und laufenden Fördervorhaben im Bereich der Forschungsförderung des BMBF und des BMWI bietet www.foerderkatalog.de/ .

Informationen zu Forschungseinrichtungen in Asien und Ozeanien finden sich unter:

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tage der Veröffentlichung auf der BMBF Internetseite in Kraft.

Bonn, den 28.01.2009
Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag

Dr. Christian Stienen