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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien über die Förderung zum Themenfeld „Breitband-Zugangsnetze der nächsten Generation“ im Rahmen der Förderprogramme „Optische Technologien" und "IKT 2020"

Vom 22.01.2009

Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, deutsche Unternehmen und Forschungsinstitute bei der Erforschung von innovativen Lösungen für Zugangsnetze der nächsten Generation zu unterstützen. Die zunehmende Heterogenität von Technologien und Architekturen in den Zugangsnetzen ist eine Herausforderung an die Sicherheit und die Zuverlässigkeit, sowie an die Flexibilität zur Realisierung unterschiedlichster Dienste. Eine besondere Herausforderung stellt die Entwicklung einheitlicher Standards dar. Dazu kommt, dass neue Technologien und Trends im Internet, wie z.B. peer-to-peer Technologien oder die dramatische Zunahme der Internetteilnehmer durch das „Internet der Dinge“ die Kapazitäten heutiger Zugangsnetze bald überfordern werden. Die Zugangsnetze bieten Innovationschancen besonders auch für mittelständische Unternehmen. Die Förderinitiative soll die Unternehmen dabei unterstützen, das enorme Marktpotenzial Internet-basierter Technologien zu erschließen und eine internationale Spitzenposition im weltweiten Weltbewerb zu behaupten, um so Innovation und Wachstum in Deutschland zu generieren. Wichtige Förderkriterien sind wissenschaftliche und technische Exzellenz, Umsetzungsstrategien sowie die Bedeutung des Beitrags zur Lösung der aktuellen gesellschaftlich relevanten Fragestellungen im Sinne der Hightech-Strategie.

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Hintergrund und Ziel der Maßnahme

1.1.1 Hintergrund

Der Zugang zu moderner Informations- und Kommunikationstechnik ist ein entscheidender Faktor für die Verwirklichung des Ziels der EU, zum weltweit führenden wissensgestützten Wirtschaftsraum zu werden. Die Stimulierung des Ausbaus der Breitband-Infrastruktur in Deutschland ist daher ein wichtiges Ziel im Rahmen der Hightech-Strategie der Bundesregierung.

Die Datenströme im Internet, die Vielfalt seiner Nutzungsmöglichkeiten und nicht zuletzt seine Bedeutung für Wirtschaft und Gesellschaft sind in den vergangenen zehn Jahren rapide gewachsen. In vielen Bereichen des täglichen Lebens übernimmt das Internet bereits heute zentrale und vitale Funktionen und Aufgaben - für Wirtschaftsunternehmen ebenso wie für den einzelnen Bürger. Neue Dienste im künftigen Internet werden insbesondere die Arbeitswelt (z. B. Telearbeitsplätze, Vereinbarkeit von Beruf und Familie), den Bildungsbereich (z. B. E-Learning) und die Gesundheitsfürsorge (z. B. Telemedizin, schnelle Übermittlung medizinischer Notfalldaten etc.) umfassen. Mit dem Ausbau von Sensornetzen werden immer mehr Lebens- und Wirtschaftsbereiche mit oft sensiblen und zeitkritischen Datenströmen verbunden werden.

Die daraus erwachsenden Anforderungen an die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Kommunikationssysteme können von den heute existierenden Technologien und Architekturen insbesondere im Zugangsbereich nicht nachhaltig erfüllt werden.

Eine wesentliche Voraussetzung dafür, die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Chancen des Breitband-Internets nutzen zu können, ist die Entwicklung leistungsfähiger Teilnehmerzugangsnetze, die möglichst vielen Menschen die Teilhabe ermöglichen. Hier sind u. a. Lösungen anzustreben, die Regionen außerhalb der Ballungsgebiete einbeziehen, um die künftige Standortqualität ländlicher Regionen zu sichern.

Eine leistungsfähige Breitband-Infrastruktur ermöglicht zudem kleinen und mittelständischen Unternehmen die vollwertige Beteiligung an der vernetzten Wirtschaft, vor allem in Bezug auf die Interaktion mit ihrem geschäftlichen Umfeld und die innovative Verwertung von Forschungsergebnissen. Die Stimulierung des Ausbaus der Netzzugangs-Infrastruktur trägt somit zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der KMU bei.

Weltweit werden derzeit erhebliche Anstrengungen unternommen, um die technischen Voraussetzungen zu schaffen, mittels derer die Anforderungen an zukünftige Teilnehmeranschlüsse erfüllt werden können. Für den mobilen Datenverkehr sind leistungsfähige drahtlose Zugangsnetze erforderlich, um den zu erwartenden Bedarf künftiger mobiler Anwendungen bewältigen zu können. Stationäre Teilnehmeranschlüsse werden zukünftig Datenmengen zu bewältigen haben, bei deren sicherer Verarbeitung Glasfaserverbindungen und Optische Technologien eine zentrale Rolle spielen werden.
Dabei kommt der Sicherheit aufgrund der zunehmenden Interaktion der Nutzer und bei Echtzeitanwendungen eine besondere Bedeutung zu. Dies betrifft sowohl die Verfügbarkeit und Ausfallsicherheit, als auch die Datensicherheit und den Schutz der Privatsphäre. Das BMBF unterstützt daher die Erforschung von Architekturen, Systemen, Modulen und Komponenten für künftige Teilnehmerzugangsnetze, die bessere Garantien für die Sicherheit, die Vertraulichkeit und den Datenschutz in der Kommunikation und bei Transaktionen bieten, um so die Hemmnisse auszuräumen, die der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Nutzung der Breitband-Infrastruktur entgegenstehen.

Neben dem Ausbau des Glasfaser- und des Mobilfunknetzes stellt die Sicherung einer führenden Position bei der Erforschung und Entwicklung dieser Technologien einen entscheidenden Beitrag zur Zukunftsfähigkeit Deutschlands und der gesamten europäischen Union dar. Dabei gilt es, nationale Bemühungen möglichst frühzeitig auch in den europäischen Kontext zu integrieren, insbesondere wenn es um die Gestaltung nachhaltiger abgestimmter Gesamtkonzepte, Standards und Normen geht.

Vor diesem Hintergrund hat das BMBF im Rahmen der Förderprogramme „IKT 2020“ (www.bmbf.de/pub/ikt2020.pdf) und „Optische Technologien“ ( http://www.optischetechnologien.de ) den vorliegenden Förderschwerpunkt zu Breitband-Zugangsnetzen der nächsten Generation initiiert.

1.1.2 Ziel der Maßnahme

Das BMBF unterstützt mit der Fördermaßnahme „Zugangsnetze der nächsten Generation“ Unternehmen und Forschungseinrichtungen bei der Erforschung und Entwicklung neuer, zukunftsfähiger Lösungen für den Datenverkehr der Zukunft. Die Unternehmen sollen in die Lage versetzt werden, das erhebliche Marktpotenzial solcher Technologien zu erschließen und sich darüber hinaus mit innovativen technischen Lösungen auf System-, Modul-, und Komponentenebene mittel- und langfristig in der Kommunikationstechnologie eine führende Position am Weltmarkt zu erarbeiten. Von öffentlichem Interesse ist insbesondere auch die Sicherheit, Zuverlässigkeit und die Skalierbarkeit künftiger Zugangsnetze.
Die Fördermaßnahme zielt auf Innovation und Wachstum in Deutschland, daher kommt der Verwertung der Projektergebnisse in Deutschland eine besondere Bedeutung zu.
Da Innovations- und Beschäftigungsimpulse gerade auch von Unternehmensgründungen ausgehen, sind solche Gründungen im Anschluss an die Projektförderung des BMBF erwünscht. Unterstützung bietet hier der High-Tech-Gründerfonds der Bundesregierung. Weitere Informationen finden sich unter ( http://www.high-tech-gruenderfonds.de ).

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Im Rahmen der zu fördernden Projekte sollen Arbeiten im Hinblick auf die wissenschaftlich-technischen Grundlagen für sichere, zuverlässige und flexible Zugangsnetze mittlerer und hoher Reichweite durchgeführt werden. Dabei können sowohl rein optische, als auch drahtlose Lösungen einbezogen werden.

Das Ziel ist die Erforschung und Entwicklung von Netzarchitekturen, Systemen, Modulen und Komponenten, die eine einfache Skalierung und einen schrittweisen, zukunftssicheren Ausbau künftiger Teilnehmeranschlussnetze ermöglichen.

Dabei soll ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt werden, der alle Rahmenbedingungen wie z. B. die künftige Verfügbarkeit von Komponenten und die Standortwahl der Vermittlungseinrichtungen berücksichtigt. Ebenfalls gefördert werden sollen Forschungsarbeiten zur Konvergenz der Kommunikationsnetze. Das betrifft sowohl den Übergang des Zugangsnetzes zum Heimnetz als auch den zum Metro- bzw. Weitverkehrsnetz sowie die Anbindung von Basisstationen in künftigen Mobilfunknetzen. Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch die Entwicklung leistungsfähiger Planungswerkzeuge.

Die Projekte sollen überdies auf einheitliche Standards für Netzarchitekturen und –komponenten abzielen, die international, mindestens aber auf europäischer Ebene, tragfähig sind. Aktivitäten zur Abstimmung mit relevanten Partnern oder Projekten in anderen EU-Mitgliedsstaaten im Rahmen der zu fördernden Vorhaben werden deshalb ausdrücklich unterstützt. Aus dem demselben Grund ist zudem geplant, auf der Grundlage der zu erwartenden Ergebnisse die Forschungsarbeiten ab 2011 ff. im Rahmen einer weiteren Bekanntmachung zu Zugangsnetzen auf europäischer Ebene fortzuführen. Dort sollen dann nachfolgende innovatorische Schritte zu Komponenten und Systemen, u. a. im Hinblick auf eine Vorbereitung der Standardisierung, gemeinsam mit europäischen Partnern durchgeführt werden.

Die Forschungsarbeiten sollen den Grad der Sicherheit künftiger Zugangsnetze besonders berücksichtigen. Zusätzlich kommt der Ausfallsicherheit aufgrund der erwarteten Vergrösserung der Teilnehmeranschlussnetze sowie der zunehmenden Nutzung für sicherheits-kritische Anwendungen eine besondere Bedeutung zu. Die Lösungsvorschläge sollen das Potenzial zum evolutionären Netzausbau (Skalierung) aufweisen. Fragen der Energieeffizienz künftiger Zugangsnetze stehen nicht im Zentrum dieser Bekanntmachung, sollten aber ebenfalls beachtet werden.

Die Zielarchitekturen für die Zugangsnetze sollen im Hinblick auf die folgenden Anforderungen ausgelegt sein:

  • Teilnehmeranschlüsse mit Bandbreiten von 1 Gbit/s, langfristig 10 Gbit/s bis 100 Gbit/s
  • Sehr hohe Verfügbarkeit (Ziel 99,999%) und damit Nutzbarkeit für sicherheitskritische Anwendungen
  • Reichweite bis zu 100 km
  • Sicherheit gegen Angriffe auf das Netz und sicherer Datenverkehr auch für nomadisierende und mobile Nutzer
  • Optimierung für symmetrischen Datenverkehr
  • Dynamische Bandbreiten-Allokation

Thematische Schwerpunkte der Forschungsarbeiten zur Sicherheit der Zugangsnetze können vor allem in den folgenden Feldern und ihrer Vernetzung liegen:

  • Automatisierte Resilience-Mechanismen
  • Dezentrale automatische Steuer- und Kontrollmechanismen
  • Fernüberwachung (Monitoring, Management)

Aussichtsreiche technologische Ansätze sind passive optische Netzwerke großer Reichweite auf der Basis von Multiplexverfahren (WDM / TDM) sowie Funknetze mit Bandbreiten von mehr als 100 MHz. Es können im Einzelfall aber auch andere aussichtsreiche Technologien zur Förderung zugelassen werden.

Im Zusammenhang mit der Architekturentwicklung und dem Gesamtsystementwurf sind die Anforderungen an die optischen Komponenten und Subsysteme zu definieren, da deren Verfügbarkeit einen kritischen Faktor für die Realisierung hochbitratiger Zugangsnetze darstellt. Daher sind auch neue Konzepte für optische und optoelektronische Komponenten und Module für den Zugangsbereich Gegenstand der Förderung. Mögliche Forschungsthemen sind u. a.:

  • Potenziell kostengünstige Konzepte für die optische Verstärkung und Regeneration im Zugangsnetz
  • Passive optische Komponenten mit hohem Splitting-Verhältnis
  • Sub-Wellenlängen Multiplex-Technologien
  • Multi-Kanal WDM-PON Module, frequenzagile Sender und Empfänger
  • Sende- und Empfangsmodule mit zusätzlichen Funktionalitäten (z. B. mit integrierter Überwachungsfunktion)

Im Rahmen der Bekanntmachung sollen grundlegende Konzepte für wirtschaftlich und unter Gesichtspunkten der Energieeffizienz realisierbare Komponenten und Module auf der Basis mikrooptischer und auch integriert-optischer Lösungen erarbeitet werden.

Förderfähig im Rahmen dieser Bekanntmachung sind grundlegende, anwendungsorientierte Forschungsarbeiten des vorwettbewerblichen Bereichs, die durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind.

Mögliche Konzepte sollen prinzipiell für eine künftige Serienfertigung geeignet sein. Die Funktionsfähigkeit praktikabler Konzepte ist durch Demonstratoren nachzuweisen.

Synergien zu bereits geförderten Forschungsvorhaben sind erwünscht und sollten ggf. in den Projektskizzen dargestellt werden.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Sitz und Ergebnisverwertung in Deutschland), Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung bewilligt werden. Eine Förderung von Einzelvorhaben sowie von Verbundvorhaben allein zwischen wissenschaftlichen Partnern ist nicht beabsichtigt. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen1 ist ausdrücklich erwünscht.

Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich - vorzugsweise in Forschungs- und Entwicklungsunterauftägen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - an den Verbundprojekten zu beteiligen.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Die Förderung zielt ab auf durch Unternehmen geführte Verbundprojekte der Forschung und Entwicklung zu Produkten und/oder Verfahren. Die Vorhaben sollen entlang der Wertschöpfungskette strukturiert sein.
Die Beteiligung eines Telekommunkationsdienstleisters ist anzustreben. Sofern bei diesem keine eigenständige FuE-Tätigkeit vorgesehen ist, kann die Beteiligung in beratender Funktion und/oder zur Evaluierung etwaiger Demonstratoren erfolgen.

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können dem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) entnommen werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen

Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Es wird eine angemessene Eigenbeteiligung der Unternehmen - grundsätzlich mindestens 50% - erwartet. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote wird den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragsstellern kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) eine differenzierte Regelung für Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100% gefördert werden können.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seine Projektträger Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) e. V., Kommunikationstechnik (AE 72) und VDI Technologiezentrum GmbH, Projektträger Optische Technologien beauftragt.

Die Projektskizzen sind einzureichen beim Projektträger:

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) e. V.,
Kommunikationstechnik (AE 72)
Linder Höhe
51170 Köln

Der Projektträger im DLR ist Ansprechpartner für drahtlose Systeme, Netzwerkarchitekturen und Gesamtsysteme. Ansprechpartner ist:
Folkmar Nilkes
Tel.: 02203 / 601 - 3462
Fax: 02203 / 601 - 2866
E-Mail: Folkmar.Nilkes@dlr.de

Das VDI Technologiezentrum ist Ansprechpartner für optische Komponenten und Module. Ansprechpartner ist:
Dr. Martin Böltau
Tel.: 0211 / 6214 - 465
Fax: 0211 / 6214 - 484
E-Mail: boeltau@vdi.de

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen (s. unter Nrn. 7.2.1 und 7.2.2) wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger des BMBF bis spätestens zum 30.04.2009 zunächst Projektskizzen vorzulegen. Die Skizzen sind in schriftlicher Form auf dem Postweg und in elektronischer Form unter Nutzung von "easy - Skizze" - vorzulegen.

Bei Verbundprojekten ist eine gemeinsame Skizze durch den Verbundkoordinator vorzulegen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Projektskizzen müssen einen konkreten Bezug zu den Kriterien dieser Bekanntmachung aufweisen und alle wesentlichen Aussagen zur Beurteilung und Bewertung enthalten. Sie sollen nicht mehr als 20 Seiten umfassen. Projektskizzen sind unterschrieben direkt an die postalische Adresse des beauftragten Projektträgers zu senden und parallel in elektronischer Form an die o. g. E-Mail-Adresse zu schicken.

Den Projektskizzen ist eine Darstellung mit folgender Gliederung beizufügen:

  1. Ziele
    • Gesamtziel des Vorhabens, Zusammenfassung des Projektvorschlages
    • Wissenschaftliche und technische Arbeitsziele, angestrebte Innovationen
    • Projektkonsortium: Projektkoordinator, Informationen zu beteiligten Unternehmen und Einrichtungen einschließlich Kontaktadressen, Verteilung der Rollen, Abbildung der Wertschöpfungskette
  2. Stand der Wissenschaft und Technik sowie eigene Arbeiten
    • Stand von Wissenschaft und Technik
    • Bestehende Schutzrechte (eigene und Dritter)
    • einschlägige Vorarbeiten der Verbundpartner
  3. Arbeitsplan
    Ausführliche Beschreibung der Arbeiten der Verbundpartner (ggf. incl. Unterauftragnehmer), Arbeitsteilung im Verbund, Zusammenarbeit mit Dritten, einschließlich aller projektrelevanten wissenschaftlichen und technischen Problemstellungen sowie der Lösungsansätze.
  4. Verwertungsplan
    Wissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Ergebnisverwertung durch die beteiligten Partner, Markt- und Arbeitsplatzpotenzial, Investitionsentscheidungen, wichtige Exportmärkte, bereits bestehende und geplante Kooperationen mit Telekommunikationsdienstleistern und/oder Systemanbietern, national und international.
  5. Netzplan
    Arbeitspakete, Übergabepunkte, Meilensteine und Verwertungsentscheidungen, aufgetragen über der Zeit
  6. Kosten- und Finanzierungsplan
    Überschlägige Abschätzung von Gesamtkosten und Förderbedarf, einzeln nach Verbundpartner, Notwendigkeit der Zuwendung

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.

Es steht den Antragstellern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind. Eine förmliche Kooperationsvereinbarung ist für die erste Phase (Projektskizze) noch nicht erforderlich, jedoch sollten die Partner die Voraussetzungen dafür schaffen, bei Aufforderung zur förmlichen Antragstellung (2. Phase, s. 7.2.2) eine förmliche Kooperationsvereinbarung zeitnah zum Projektbeginn (s. 4) treffen zu können. Verbundpartner, deren Vorhaben von Industriepartnern mitfinanziert werden, müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Fachlicher Bezug zur Förderbekanntmachung
  • Risiken und Innovationshöhe des wissenschaftlich-technischen Konzeptes
  • Technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung, insbesondere Markt- und Arbeitsplatzpotenzial für den Standort Deutschland
  • Potenzial und Qualifikation des Projektkonsortiums, Abdeckung der Wertschöpfungskette
  • Tragfähigkeit des Verwertungskonzepts
  • Einbeziehung von KMU

Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung vorgesehenen Verbundprojekte ausgewählt. Das BMBF behält sich vor, sich bei der Förderentscheidung durch unabhängige Experten beraten zu lassen. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Die Partner eines Verbundprojekts werden über den Koordinator über das Ergebnis der Bewertung ihrer Projektskizze informiert.

Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschliessender Prüfung entschieden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 22.01.2009
Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Schlie-Roosen Dr. Dietz

1

Die gültige KMU-Definition der EU ist unter

http://www.foerderinfo.bund.de

zu finden