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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) von Richtlinien zur 3. Förderrunde des Programms „ForMaT“ als Bestandteil der BMBF-Innovationsinitiative Neue Länder „Unternehmen Region“ - Überarbeitete Fassung -

Vom 06.02.2009

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Mit dem Programm ForMaT (Forschung für den Markt im Team) möchte das BMBF neue Wege anstoßen, um Ideen frühzeitig ein marktfähiges Format zu geben. Hochschulen und öffentlichen Forschungseinrichtungen wird die Möglichkeit gegeben, von Anfang an die potenzielle wirtschaftliche Verwertbarkeit ihrer Forschungen mit einzubeziehen und die besonderen Markt- und Kundenanforderungen rechtzeitig zu erkennen. Mit Hilfe eines umfassenden Potenzial-Screenings (Phase I) und der daran anschließenden Entwicklungs- und Erprobungsphase in einem so genannten Innovationslabor (Phase II) soll sichergestellt werden, dass möglichst viele Verwertungsmöglichkeiten erfasst und das Innovationspotenzial kreativ ausgeschöpft werden kann.

Dabei soll nicht nur den Natur- und Ingenieurwissenschaften, sondern besonders auch den geistes- und sozialwissenschaftlichen Forschungsbereichen ermöglicht werden, ihre Forschung auch aus spezifischen Marktperspektiven heraus zu betrachten, weiterzudenken und weiterzuentwickeln.

In den Neuen Ländern bedarf es nicht zuletzt wegen der strukturellen Innovationsschwäche im privatwirtschaftlichen Bereich neuer Wege, um die Passfähigkeit und wirtschaftliche Verwertbarkeit von Forschungsergebnissen zu erhöhen, die in den erfolgreich ausgebauten Hochschulen und Forschungseinrichtungen Ostdeutschlands entstehen. Mit dem Programm ForMaT sollen neue Forschungsansätze für den Wissens- und Technologietransfer (Validierung) und das Erproben neuer Strukturen für die öffentliche Forschung in den Neuen Ländern angeregt werden.

Die neue Fördermaßnahme baut auf den Erfahrungen mit den bereits etablierten Förderinstrumenten zur Stärkung des Wissens- und Technologietransfers auf und verfolgt insbesondere folgende Ziele:

  • frühzeitiges Potenzial-Screening, um die Verwertung der Forschungsergebnisse zu erhöhen
  • Stärkung der dezentralen Verwertungsverantwortung, um Erfindergeist mit Unternehmertum zu verknüpfen
  • optimale Nutzung interner Ressourcen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen, um Eigeninitiative und ungenutzte Innovationspotenziale auszuschöpfen.

ForMaT ist Bestandteil der BMBF-Innovationsinitiative für die Neuen Länder „Unternehmen Region“, dessen zentraler Ansatz die konsequente Orientierung an Markt- und Kundenbedürfnissen sowie die Hinwendung der forschenden Wissenschaft auf regionale Wirtschaftspotenziale ist. ForMaT greift das Ziel der Hightech-Strategie der Bundesregierung auf, die strukturelle Lücke zwischen Forschung und Verwertung zu schließen.

1.2. Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Die Förderung setzt sich aus zwei aufeinander aufbauenden Phasen zusammen. Mit der Phase I (Potenzial-Screening) wird die Sichtung und konzeptionelle Aufarbeitung von Verwertungsmöglichkeiten gefördert und in einem so genannten Innovationskonzept dargestellt. Dieses bildet die Grundlage für eine mögliche anschließende Förderung in Phase II (Innovationslabor), die insbesondere die Umsetzung von vielversprechenden Verwertungsstrategien beinhaltet.

Phase I: Potenzial-Screening

  • Kern der Phase I ist ein Potenzial-Screening, welches im jeweiligen Fachgebiet bzw. Technologiefeld mehrere verwertungsrelevante Forschungsansätze identifizieren und bewerten soll. Das Screening wird durch ein interdisziplinäres Konzeptteam vorgenommen
  • Das Konzeptteam besteht aus
    • Vertreter/innen der Fachdisziplin(en)
    • einem / einer Vertreter/in der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät oder ggf. auch einer Partnereinrichtung mit wirtschaftswissenschaftlicher Kompetenz [im Folgenden „Projektunterstützung“]; dabei kann mit den bestehenden Transferstrukturen zusammengearbeitet werden.
  • Die Förderdauer beträgt 6 Monate.

Phase II: Innovationslabor

  • Das Innovationslabor verfolgt in den einzelnen Forschungsgruppen die in Phase I sich herauskristallisierenden Verwertungsoptionen (Innovationskonzept) weiter; dabei hat die Projektunterstützung die Aufgabe, die Markt- und Nutzeranforderungen in die Forschungs- und Entwicklungsarbeit zu integrieren sowie insgesamt eine Stärkung der Innovationskultur im Kontext des Innovationslabors zu verfolgen.
  • Ein Innovationslabor besteht aus
    • 2-3 interdisziplinären Forschungsgruppen mit jeweils bis zu 3 Stellen
    • 1 Stelle für die Projektunterstützung aus Phase I.
  • Die Förderdauer beträgt 2 Jahre.

Die Förderung ist nicht auf bestimmte Technologien, Branchen oder Wirtschaftszweige beschränkt. Vielmehr ist die thematische Fokussierung in einem Fach- bzw. Technologiebereich Aufgabe des Antragstellers.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind öffentlich grundfinanzierte Hochschulen und Hochschulkliniken, Einrichtungen der Max-Planck-, der Hermann von Helmholtz- und Leibniz-Gemeinschaft mit Sitz in den Neuen Ländern und in Berlin.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Gewährung der Zuwendung erfolgt unter der Voraussetzung, dass sie auf Grundlage von Nr. 3.1 des Gemeinschaftsrahmens der Europäischen Kommission für staatliche FuEuI(Forschungs- und Entwicklungs- und Innovations)-Beihilfen nicht als Beihilfe i.S. von Artikel 87 (ex-Artikel 92) Absatz 1 EG-Vertrag zu qualifizieren ist.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Für die ausgewählten Konzeptteams in Phase I sowie die Innovationslabore in Phase II werden Zuwendungen als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu Einzelvorhaben auf dem Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von 6 Monaten in Phase I und von bis zu 2 Jahren in Phase II gewährt. Die Förderung in Phase II setzt eine positive Bewertung der Innovationskonzepte aus Phase I durch eine Experten-Jury voraus. Verbundvorhaben werden nicht gefördert.

Bemessungsgrundlage für die Forschungsprojekte sind die zuwendungsfähigen zusätzlichen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren die zuwendungsfähigen zusätzlichen Kosten), die bis zu 100 % gefördert werden können.

Der Aufwand für Baumaßnahmen, Großinvestitionen, Rechnerleistungen und Mieten ist nicht zuwendungsfähig.

Phase I: Potential-Screening

Vorhaben zum Potenzial-Screening in einem Konzeptteam können mit 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und nicht mehr als 100.000 Euro (Höchstbetrag) gefördert werden. Der Hochschulabschluss der betriebswirtschaftlichen Mitarbeiterin / des betriebswirtschaftlichen Mitarbeiters (Projektunterstützung) sollte nicht länger als 3 Jahre vom Antragsdatum zurückliegen.

Phase II: Innovationslabor

Zuwendungsfähig sind pro Vorhaben und je nach technischem Aufwand die Ausgaben / Kosten auf der Grundlage der Standardrichtlinien für die Projektförderung des BMBF und zwar mit folgenden Besonderheiten:

  • Personal zu jedem Zeitpunkt während der Vorhabenslaufzeit für 2-3 Forschergruppen mit in der Regel bis zu 3 ganzen Stellen pro Forschungsgruppe sowie 1 Stelle für die Projektunterstützung. Das heißt konkret:
    • eine Projektleitung für das Innovationslabor
    • eine Stelle für die Projektunterstützung im Innovationslabor
    • Postdoktoranden(innen)
    • Doktoranden(innen)
    • technische Angestellte (TA)
    • sowie zusätzliche Beschäftigungsentgelte
  • Die Höhe der Aufträge an Dritte bzw. FuE-Fremdleistungen dürfen kumuliert 10 v. H. der gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten nicht überschreiten.
  • Darüber hinaus können Ausgaben/Kosten z. B. für betriebswirtschaftliche Weiterbildung als zuwendungsfähig anerkannt werden.

Ein Jahr nach Förderbeginn in Phase II ist es Aufgabe der Projektunterstützung, vor dem Zuwendungsgeber einen Zwischenbericht abzugeben. Gegenstände des Berichts sind neben einer Dokumentation der technisch-wissenschaftlichen Ergebnisse und des Arbeitsplanes insbesondere die Anwendungs- und wirtschaftlichen Verwertungsperspektiven für die Arbeit in den Forschungsgruppen.

Ergeben sich während der Projektlaufzeit Optionen für eine konkrete Ausgründung oder liegt ein konkretes Angebot für die Übernahme und dauerhafte Fortführung im Rahmen eines bereits existierenden Unternehmens vor, so ist der Zuwendungsgeber umgehend über das Fortführungskonzept zu informieren. Seitens des Zuwendungsempfängers sind diese Aktivitäten zu unterstützen und die Voraussetzungen für einen die Projektkontinuität wahrenden Übergang mitzugestalten. Diesbezüglich ist der Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation der Europäischen Union zu beachten.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98)

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger Jülich (PtJ) beauftragt:

Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich (PtJ), Bereich TRI
Außenstelle Berlin
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
Tel.: 030 201 99 404
Fax: 030 201 99 412
E-mail: format@unternehmen-region.de

Der Projektträger steht Ihnen bei Fragen jeder Zeit gern zur Verfügung. Weitere Informationen und Hinweise erhalten Sie zudem auf http://www.unternehmen-region.de/ .

7.2 Einreichung von Projektskizzen

Phase I: Potenzial-Screening

Ab sofort kann eine Projektskizze (in 5-facher Ausfertigung: 10 Seiten, einseitig beschrieben, Schriftgrad 12, eineinhalbzeiliger Abstand, ungebunden) für die Förderung eines Konzeptteams eingereicht werden. 4 Exemplare sind direkt beim Projektträger unter dem Stichwort „ForMaT“ einzureichen, jeweils ein weiteres über das jeweilige Sitzland. (siehe 7.3)
Auf dieser Grundlage trifft das BMBF die abschließende Auswahlentscheidung, woraufhin von den erfolgreichen Initiativen innerhalb einer Frist von in der Regel 4 Wochen ein formaler Antrag auf Förderung eines Konzeptteams zu stellen ist.

Die Projektskizze muss folgendes beinhalten:

  1. Darstellung des konkreten Forschungsfeldes (Spektrum der verwertungsrelevanten Themen, Projekte, Ergebnisse), auf das das Screening von Verwertungsoptionen angewandt werden soll.
  2. Geplantes Vorgehen bei der Sichtung der Verwertungsoptionen:
    • Angaben zur beabsichtigten Einbindung interner und externer Forschungs-, Transfer- und Marktexpertise (beinhaltet auch Angaben zur geplanten Projektunterstützung)
    • Angaben zu bereits heute bestehenden Vorstellungen zu möglichen Instrumenten für die Identifikation von verwertungsrelevanten Forschungsansätzen
  3. Zusammensetzung und Aufgabenverteilung im Konzeptteam; Zeitplan
  4. Kosten/Ausgabenplanung.

Phase II: Innovationslabor

Am Ende der Screening-Phase (Phase I) bewirbt sich das Konzeptteam für die Förderung eines „Innovationslabors“ (Phase II). Dafür ist die Einreichung eines Strategiekonzeptes erforderlich, das das in Phase I gesichtete Innovationspotenzial anhand verschiedener Verwertungsstrategien bewertet sowie Angaben zur Entwicklung des Innovationslabors macht. Das Strategiekonzept soll maximal 30 Seiten umfassen (einseitig beschrieben, Schriftgrad 12, eineinhalbzeiliger Abstand, ungebunden). Die für eine weitere Förderung geeigneten Initiativen werden durch ein externes Gutachtergremium ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten innerhalb einer Frist von einer Woche nach der Gutachtersitzung schriftlich mitgeteilt.

Bei positiver Bewertung sind für eine zügige weitere Bearbeitung spätestens vier Wochen nach der Auswahl der Projektvorschläge formgebundene Anträge beim Projektträger einzureichen. Aus der Vorlage eines Antrages kann ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht abgeleitet werden.

Das Strategiekonzept muss folgendes beinhalten:

  1. Thema und Ziel des Gesamtvorhabens sowie der Einzelprojekte in den Forschungsgruppen (Ergebnis des Potenzial-Screenings). Stand der Wissenschaft und Technik für die fokussierten Forschungsbereiche.
  2. Bewertung von wirtschaftlicher Bedeutung, Marktpotenzial und potenziellen Kunden/Nutzern der vorgeschlagenen Verwertungsoptionen (unter Angabe der Bewertungsmethodik und einbezogener Expertise)
  3. geplantes Vorgehen bei der Entwicklung und Umsetzung des Innovationskonzeptes / der Verwertungsoptionen (FuE-Projekte) (Prozess-/Zeitplan; vergleichbar eines Businessplans einschließlich der Definition der erforderlichen weiterführenden Forschungsarbeiten)
  4. Angaben für die Entwicklung eines Innovationslabors (dezentrale Verwertungsverantwortung):
    • Zusammensetzung und Aufgabenverteilung des Innovationslabors / der mindestens zwei, maximal drei Forschungsgruppen; Zeitplan
    • Vorschläge für die Stärkung der Innovationskultur und zur Kompetenzentwicklung für ein Innovationsmanagement
    • Vorschläge zur Optimierung der Transferprozesse und –strukturen.
  5. Kosten/Ausgabenplanung
  6. Zusammenfassung (1 Seite)

Konzepte zur Bewerbung für Phase II müssen elektronisch sowie in 15facher gedruckter Ausfertigung vorgelegt werden; 14 Exemplare sowie eine elektronische Version sind direkt beim Projektträger unter dem Stichwort „ForMaT“ einzureichen, jeweils ein weiteres über das jeweilige Sitzland. (siehe 7.3)

Die Frist für die Einreichung der Projektskizzen für Phase I endet am 31. März 2009. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht abgeleitet werden.

Das BMBF behält sich vor, weitere Auswahlrunden folgen zu lassen. Informationen über den Einreichungstermin in Phase II sowie ggf. über den nächsten Einreichungstermin in Phase I sind direkt beim Projektträger bzw. auf der Internetseite http://www.unternehmen-region.de/ erhältlich.

7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Projektskizzen bzw. Konzepte für die Innovationslabore werden unter Berücksichtigung der jeweils vorgegebenen Gliederung (siehe 7.2.) bewertet.

Dabei werden den Projektskizzen (Phase I) vor allem folgende Kriterien zu Grunde gelegt:

  • Originalität des Forschungsfeldes und der Forschungsergebnisse, die dem Potenzial-Screening zu Grunde gelegt werden sollen
  • Plausibilität der Verwertungsrelevanz des Forschungsfeldes und der Forschungsergebnisse
  • Eignung des Konzeptteams, der geplanten Vorgehensweise und der Instrumente für die Identifikation verwertungsrelevanter Forschungsansätze

Zur Bewertung der Konzepte für Phase II werden insbesondere die nachfolgenden Kriterien heran gezogen:

  • Technisch-wissenschaftliche Originalität des Gesamtvorhabens bzw. fachliche Qualität der Einzelprojekte
  • Integration von Markt- und Kundenanforderungen in die FuE und Entwicklung kommerzieller Verwertungsperspektiven
  • Beitrag zur Herausbildung eines besonderen Technologie- und Wirtschaftsprofils, mit dem eine überregionale Wirksamkeit hinsichtlich der Märkte und der Kompetenz angestrebt wird
  • Inhaltliche Qualifizierung und Stärkung der Verwertungsverantwortung der Mitglieder des Innovationslabors
  • Beitrag zur Initiierung innovativer Transferprozesse bzw. -strukturen durch den Aufbau interdisziplinärer Innovationslabore

In beiden Phasen muss ein Exemplar der Bewerbung über das zuständige Kultus- bzw. Wissenschaftsministerium des Sitzlandes des Einreichers beim Projektträger vorgelegt werden (siehe 7.2). Das Land hat die Möglichkeit hierzu Stellung zu nehmen; es werden nur Skizzen bzw. Konzepte berücksichtigt, die über das Land eingereicht worden sind.

Die förmlichen Antragsvordrucke sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können über das Internet ( http://www.kp.dlr.de/profi/easy ) abgerufen werden oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ wird dringend empfohlen.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetz, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung in Kraft.
Berlin, den 29. Januar 2009
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag


MinR Hans-Peter Hiepe