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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Förderung von Aktivitäten im Rahmen des „Deutsch-Chinesischen Jahres der Wissenschaft und Bildung 2009 / 2010“

Aufforderung zum Einreichen von Anträgen für den Zeitraum April 2009 bis Juni 2010

1. Hintergrund und Ziele

In den Beziehungen zwischen China und Deutschland stellt die Zusammenarbeit in den Bereichen Wissenschaft und Bildung eine tragende Säule dar. Das Deutsch-Chinesische Jahr der Wissenschaft und Bildung 2009 / 2010 soll die Vielfalt und Exzellenz der bilateralen Wissenschafts- und Bildungskooperation sichtbar machen. Es soll Impulse für die Kooperation zwischen Deutschland und China in Wissenschaft und Bildung setzen sowie die Sichtbarkeit der Kooperation erhöhen. Darüber hinaus möchte es dem Forschungsstandort Deutschland in China eine Öffentlichkeit geben. Das besondere Augenmerk liegt dabei auf der Zusammenarbeit von Nachwuchswissenschaftlern beider Länder, damit sich die exzellenten Forschungsbeziehungen zwischen Deutschland und China auch in der nächsten Generation fortsetzen können.

Um die Vielfalt und Exzellenz der bilateralen Wissenschafts- und Bildungskooperation sichtbar zu machen, fördert das BMBF Projekte aus den Bereichen Bildung und Forschung, Wissenschaft und Technologie, insbesondere Workshops, Seminare und andere Veranstaltungen, die einen spezifischen Beitrag zum Deutsch-Chinesischen Jahr der Wissenschaft und Bildung leisten und im Zeitraum von April 2009 bis Juni 2010 stattfinden.

2. Was wird unterstützt?

Das BMBF fördert im Rahmen des Deutsch-Chinesischen Jahres der Wissenschaft und Bildung Projekte in Deutschland und in China aus den Bereichen Bildung und Forschung, Wissenschaft und Technologie, insbesondere Workshops, Seminare und andere Veranstaltungen, die einen spezifischen Beitrag zum Deutsch-Chinesischen Jahr leisten und im Zeitraum von April 2009 bis Juni 2010 stattfinden.

Zuwendungsfähig sind

  • Reisekosten deutscher Experten und Nachwuchswissenschaftler nach China (Economy-Flug nach China und Aufenthaltskosten in China [Tagegeldsatz: € 75,-]);
  • Aufenthalte chinesischer Experten und Nachwuchswissenschaftler in Deutschland (Economy-Flug nach Deutschland und Aufenthaltskosten in Deutschland [Tagegeldsatz: € 82,-]; Beiträge zur Kranken- und ggf. anderen Versicherungen sind aus diesen Zuwendungsbeträgen selbst zu entrichten);
  • Veranstaltungskosten (Workshops, Seminare und andere Veranstaltungen; die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung);
  • Kosten für PR- und Öffentlichkeitsarbeit in Verbindung mit den geplanten Aktivitäten;
  • in besonders begründeten Fällen Personalmittel, die in konkretem Zusammenhang mit der geplanten Aktivität anfallen (z.B. studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte zur Vorbereitung einer umfangreicheren Aktivität).

Alle Flugtickets, sowohl für deutsche Teilnehmer von Deutschland nach China als auch für chinesische Teilnehmer von China nach Deutschland, sind nach Abschluss des Zuwendungsvertrags durch den deutschen Projektleiter beim Vertragsreisebüro des Internationalen Büros zu buchen.

Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst werden können Kosten zum Erwerb von Computer-Hardware und anderer Geräte. Aufwendungen für Büromaterial oder Kommunikation können ebenfalls nicht bezuschusst werden (Ausnahme siehe oben).

3. Wer wird unterstützt?

Antragsberechtigt sind Wissenschaftsorganisationen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, staatliche und nicht-staatliche Hochschulen, forschende Kleine und Mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU), Vereine und Stiftungen mit Sitz in Deutschland sowie Organe der Bundesländer, der Kommunen und Städte.

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird eine angemessene Eigenbeteiligung von grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den Neuen Bundesländern und für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

4. Voraussetzungen für die Unterstützung

Voraussetzung für die Förderung ist die Eignung der Anträge bezüglich einer hohen Sichtbarkeit und Realisierungs- und Erfolgschance im Sinne der Ziele dieser Bekanntmachung.

Die beantragten Maßnahmen müssen im Zeitraum April 2009 bis Juni 2010 durchgeführt und abgeschlossen werden. Nach Beendigung des Vorhabens ist ein Bericht vorzulegen.

5. Verfahren

a) Einschalten des Internationalen Büros des BMBF

Mit der Umsetzung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF beauftragt:

Internationales Büro
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de/

Fachlicher Ansprechpartner beim Internationalen Büro:
Dr. Frank Stiller
E-Mail: frank.stiller@dlr.de
Telefon: 0228 / 3821-408

Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Petra Bauer
E-Mail: petra.bauer@dlr.de
Telefon: 0228 / 3821-404

b) Antragsunterlagen und –fristen

Das Förderverfahren ist einstufig. Zur Antragstellung ist ein Internet-basierter Formularsatz zu verwenden, der unter folgender Internetadresse aufgerufen werden kann: http://www.ewa.internationales-buero.de/?project_cat=WTZOM

Zusätzlich zur elektronischen Antragstellung ist

  • ein vom Antragsteller unterschriebener Ausdruck des endgültigen (in der elektronischen Antragstellung finalisierten) Antrags zusammen mit einer Projektbeschreibung (Gliederung siehe unten) per Post sowie
  • der komplette Antrag (Antragsformular und Projektbeschreibung [letztere in MS-Word- oder rtf-Format]) als E-Mail

bis zum 28.02.2009 an folgende Adresse zu senden:

Internationales Büro des BMBF
im Projektträger beim DLR e.V.
Dr. Frank Stiller
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
E-Mail: frank.stiller@dlr.de

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Bei Fragen zur Internet-basierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an:

Internationales Büro des BMBF
im Projektträger beim DLR e.V.
Martina Lauterbach
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
E-Mail: martina.lauterbach@dlr.de
Tel.: 0228 / 3821-734

Die den elektronischen Antrag ergänzende Projektbeschreibung soll eine Länge von maximal 5 Seiten DIN A4 („Arial“, 11 Pkt, 1,5-zeilig) haben und muss folgende Gliederungspunkte aufweisen:

  1. Inhaltliche Zusammenfassung der geplanten Aktivität
  2. Formulierung der zu erreichenden Ziele
  3. Darstellung bisheriger Kontakte und Kooperationen
  4. Mittel- und langfristige Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen im Sinne der Ziele dieser Förderbekanntmachung
  5. Detaillierter Arbeits- und Zeitplan sowie ggf. Arbeitsteilung und Zusammenarbeit mit Partnern
  6. Begründung für die im elektronischen Antrag beantragten Finanzmittel; Angaben zum geplanten Einsatz eigener Mittel.

c) Auswahl und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Förderanträge werden anhand der folgenden Kriterien bewertet:

  • Deutlicher Beitrag zur Intensivierung der deutsch-chinesischen Zusammenarbeit in Bildung und Forschung, Wissenschaft und Technologie
  • Zeitlicher Rahmen (Förderzeitraum April 2009 bis Juni 2010)
  • Kompetenz und Exzellenz des Antragstellers und der beteiligten Partner
  • Darstellung der bisherigen Erfahrungen in der Kooperation mit China
  • Einbindung und Förderung von Nachwuchswissenschaftlern
  • Folgeaktivitäten und Erfolgsaussichten, Anbahnung neuer Partnerschaften
  • Nutzen für die beteiligten Partner
  • Originalität der Projektidee
  • Sichtbarkeit / Öffentlichkeitswirksamkeit / aktive Medienarbeit

Falls die Anzahl der positiv beurteilten Projekte das zur Verfügung stehende Fördergesamtvolumen übersteigt, werden auch diejenigen Antragsteller die Möglichkeit zur Teilnahme am Deutsch-Chinesischen Jahr der Wissenschaft und Bildung 2009 / 2010 erhalten, die entsprechend der Rangfolge der Projektbewertungen keine Förderungszusage erhalten. Die Kosten der Teilnahme können in diesen Fällen nicht bezuschusst werden.

Alle Antragsteller werden über das Ergebnis der wettbewerblichen Auswahl schriftlich informiert. Mit den ausgewählten Antragstellern wird das Internationale Büro des BMBF einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen.

Bonn, den 26.01.2009
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Christian Stienen