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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien über die Fördermaßnahme „Konzeptions- und Vorbereitungsmaßnahmen deutscher Hochschulen zur Etablierung gemeinsamer Forschungsstrukturen mit Partnern im asiatisch-pazifischen Forschungsraum“

1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen

1.1 Zuwendungszweck

Der gesamte asiatisch-pazifische Raum entwickelt sich nicht nur in wirtschaftlicher, sondern auch in wissenschaftlicher Hinsicht zu einer bestimmenden Region der Welt. Neben dem Bedeutungszuwachs einzelner Länder als Forschungs- und Bildungsnationen, nimmt auch die innerasiatisch-pazifische Kooperation stetig zu, so dass, vergleichbar mit Europa und Nordamerika, ein dritter großer Forschungs- und Bildungsraum entsteht (Asian Pacific Research Area, APRA).

Diese Entwicklung birgt neben den Risiken auch viele Chancen, deren Nutzung einen intensiven Dialog voraussetzt. Deutschland als Wissensbasierte Ökonomie hat ein natürliches Interesse daran, die bedeutenden Entwicklungen in Forschung- ,Technologie und Bildung weltweit zu beobachten und falls sinnvoll und möglich daran beteiligt zu sein. Durch die Zusammenarbeit der besten Institute aus Deutschland und den Partnerländern soll die Kooperation langfristig verankert werden.

Mit der Fördermaßnahme soll die Internationalisierung deutscher Einrichtungen in Bildung und Forschung gestärkt, ihre Wettbewerbsfähigkeit insgesamt verbessert und der wachsenden Bedeutung des asiatisch-pazifischen Forschungsraumes in der globalen Wissensproduktion Rechnung getragen werden.

Das BMBF unterstützt daher Kontakte und Kooperationen mit dieser Weltregion aktiv durch bildungs- und forschungspolitische Maßnahmen. Mit der Fördermaßnahmen „Konzeptions- und Vorbereitungsmaßnahmen deutscher Hochschulen zur Etablierung gemeinsamer Forschungsstrukturen mit Partnern im asiatisch-pazifischen Forschungsraum“ werden Finanzmittel für Struktur-, und Anbahnungsmaßnahmen im Bereich der angewandten Forschung und Entwicklung (F&E) bereitgestellt. Die Fördermaßnahme soll dem Ziel dienen, deutsche Hochschulen bei der Etablierung gemeinsamer Forschungsstrukturen mit Partnern im Ausland zu unterstützen.

Die Förderung von Forschungsstrukturen durch deutsche Hochschulen erfolgt vor dem Hintergrund einer bestehenden Vielfalt von Kooperationen mit Hochschulen im asiatisch-pazifischen Forschungsraum. In vielen Fällen beschränkt sich jedoch die Kooperation auf gemeinsame Austauschprogramme im Bildungsbereich oder den Austausch von einzelnen Studierenden oder Wissenschaftlern. Während es im Bildungsbereich zur Etablierung von gemeinsamen Strukturen in der Ausbildung von Studierenden (z.B. Export von deutschen Studiengängen oder Graduiertenkollegs) gekommen ist, sind bislang gemeinsame bi- oder multilaterale Forschungsstrukturen nur in wenigen Einzelfällen realisiert worden.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Aufbau einer Struktur nicht ohne gemeinsame Forschungsinteressen und Forschungsprojekte sinnvoll ist. Da sich aber die reine Forschungsförderung auf entweder die Anbahnung von Projekten (Workshops usw.) oder die reine Forschung (Laborarbeit usw.) konzentriert, soll mit dieser Bekanntmachung die Möglichkeit zum Aufbau einer Kooperationsstruktur gegeben werden, die die oft personengebundene und zeitlich befristete Zusammenarbeit ergänzt.

1.2 Rechtsgrundlagen

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Zur Vertiefung der Kooperation im Wissenschaftsbereich, vor allem zur Lösung globaler Probleme (z.B. Gesundheit, Energie, Umwelt) ist die Schaffung und Etablierung nachhaltiger und dauerhafter gemeinsamer Forschungsstrukturen (u.a. gemeinsame Laboratorien, gemeinsam genutzte und mittel- bis langfristig angelegte Feldversuche, Forschungsstationen und Versuchsanlagen, Etablierung gemeinsamer Forschergruppen) vorgesehen. Gemeinsame bi- oder multilaterale Forschungsstrukturen sollen in den jeweiligen Fachgebieten besonders ausgewiesene Hochschulen im beiderseitigen Interesse personell, organisatorisch und finanziell dauerhaft miteinander vernetzen. Die Strukturen sollen nachhaltig sein und eine längerfristige Perspektive haben.

Zielstellungen:

  • Unterstützung deutscher Hochschulen bei der Internationalisierung ihrer Forschung
  • Stärkung der Wissenschaftskooperationen deutscher Hochschulen mit ausgewählten Partnern in wichtigen Partnerländern Deutschlands im asiatisch-pazifischen Forschungsraum in ausgewählten Themen (u.a. naturwissenschaftlich-technologische Themen, siehe HighTechStrategie der BR)
  • Aufbau struktureller und institutioneller Kooperationen zwischen Hochschulen im Bereich gemeinsamer Forschung. Aktivierung oder Ausweitung bestehender Kooperationen in der Bildung in Richtung Forschung
  • Rekrutierung ausländischer Wissenschaftler und Studenten für deutsche Hochschulen
  • Die Vorhaben sollen prüfen, ob in einer späteren Phase eine Weiterentwicklung zu großen Forschungsstrukturen möglich ist, die für multilaterale Forschungsförderer (EU, Weltbank u.ä.) interessant sind.
  • Nach der Förderung sollen die Partner in der Lage sein, die gemeinsamen Strukturen aus eigener Kraft weiterzuführen oder zur Weiterführung und Verstetigung der gemeinsamen Forschungsstruktur qualifizierte Anträge bei z.B. den Fachprogrammen des BMBF oder der DFG, den nationalen Programmen des Partnerlandes, EU-Programme (z.B. ESFRI), ADB oder WB einzuwerben.

Schwerpunktländer der Förderung sind bevorzugt Australien, China, Indonesien, Japan, Neuseeland, Singapur, Südkorea und Vietnam. In besonders begründeten Einzelfällen können auch Projekte mit anderen asiatisch-pazifischen Ländern gefördert werden.

Gefördert werden können projektbezogene Reisen und Austausch von Experten sowie jede Art von thematische Treffen. Es werden Zuschüsse zu Personalkosten für vorzugsweise Forschungskoordinatoren, Organisatoren, Administratoren, unterstützendes Personal usw. in der Anbahnungsphase gewährt. In Einzelfällen können auch Ausgaben für weitere Sachkosten, die nicht der Grundausstattung von Forschungseinrichtungen zuzurechnen sind (z. B. Veranstaltungskosten, Machbarkeitsstudien, Sekretariatskosten, Infomaterial).

Zielgruppe:
Anträge können von deutschen Hochschulen gestellt werden. Die Beteiligung von deutschen außeruniversitären Forschungseinrichtungen (mit Sitz in Deutschland) sowie kleinen und mittleren Unternehmen ist unter der Führung der Hochschule willkommen. Es sind keine Verbünde von mehreren Partnern in Deutschland erforderlich.

Für die Institute im Partnerland gibt es keine Einschränkungen. Dies können öffentliche oder private/multilaterale Hochschulen sein, aber auch Forschungszentren oder multilateralen Einrichtungen wie z.B. das UN-geförderte Internationale Reisforschungsinstitut IRRI und entsprechende Einrichtungen.

Thematische Eingrenzung:
Im Prinzip soll auf eine enge Eingrenzung von Themenfeldern verzichtet werden. Es steht das Ziel im Vordergrund, eine langfristige, besonders erfolgreiche und sichtbare deutsche Kooperation und Präsenz im Partnerland und mit dem Partnerland aufzubauen.

Das Thema der Kooperation mit dem Partnerland muß jedoch ein Thema der BMBF-Förderung sein und ein Thema der High-Tech-Strategie der Bundesregierung (z.B. Gesundheit, Energie, Umwelt).

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind ausschließlich deutsche, stattliche und nicht-staatliche Hochschulen. Forschungsorganisationen, staatliche und nicht-staatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere auch KMU sowie sonstige Organisationen (z.B. Verbände, Vereine und Stiftungen)( jeweils mit Sitz in Deutschland) können als Partner beteiligt werden.

Forschungsorganisationen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Es ist nicht vorgesehen, dass Mittel aus dieser Fördermaßnahme den ausländischen Partner finanziert. Hier wird ein Eigeninteresse an der Kooperation mit dem deutschen Partner erwartet. Nur in begründeten Ausnahmefällen und abhängig von den Potentialen des Partners können in Form von Unteraufträgen zweckgebunden Mittel an den ausländischen Partner fließen (z.B. zur Einrichtung eines Arbeitsplatzes für den deutschen Forschungsmanager bei der Partnereinrichtung incl. Sekretariat).

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Eine Förderung der Vorbereitung Gemeinsamer Forschungsstrukturen von deutscher Seite setzt eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner hinsichtlich ihrer geplanten Zusammenarbeit voraus und muß eine komplementäre Förderung des ausländischen Partners durch eine Förderinstitution des Partnerlandes in Aussicht haben.
Der Antrag muss die zur Beurteilung der Angemessenheit und Notwendigkeit der Förderung erforderlichen Angaben erhalten.

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Vorbereitung von Projekten wird seitens des BMBF durch nicht zurückzuzahlende Zuschüsse auf Ausgaben- oder Kostenbasis unterstützt. Bemessungsgrundlage für Hochschulen (und Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen) sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Projektfinanzierung der Helmholtz-Zentren und bei der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten).

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Projekts – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt. Es wird erwartet, dass die Antragsteller ihr Eigeninteresse an dem Vorhaben dadurch dokumentieren, dass sie zusätzliche Mittel bereitstellen und in das Projekt mit einfließen lassen. Bei der Bemessung der Förderquoten ist unabhängig von den BMBF-Grundsätzen der Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission für staatliche FuE-Beihilfen zu berücksichtigen.

Für den Aufbau der gemeinsamen Forschungsstrukturen können über einen Zeitraum von ca. 2+2 Jahren Fördergelder in einer Höhe von bis zu 100.000 € pro Projekt und Jahr zur Verfügung gestellt werden. Die Projekte sollen in 2 Phasen ablaufen, einer bis maximal 2-jährigen Pilot- und Aufbauphase sowie einer sich daran anschließenden Konsolidierungsphase (maximal Förderung 4 Jahre).
Für einen Zeitraum von in der Regel 24 Monaten können demnach Zuwendungen im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse bis maximal 200.000 EUR je Vorhaben für den Personal- und Sachaufwand gewährt werden. Das Internationale Büro des BMBF beim DLR e.V. wird dazu vom BMBF ermächtigt, mit den Antragstellern förderwürdiger Vorhaben einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abzuschließen.

Die Projekte werden während der Pilot- und Aufbauphase evaluiert, um die Tragfähigkeit der Maßnahme zu bewerten. Vom Ergebnis der Bewertung hängt die Finanzierung der 2. Phase ab. Folgende Maßnahmen können bezuschusst werden:

  • Reisen deutscher Wissenschaftler
  • Gastaufenthalte ausländischer Wissenschaftler in Deutschland
  • Personal auf deutscher Seite
  • Ausgaben für Veranstaltungen (z. B. Miete, Logistik)
  • Sachmittel (z. B. Verbrauchsmaterial für Machbarkeitszustudien, Miete für Räume)
  • Unteraufträge (z. B. Beauftragungen im Partnerland)

6. Verfahren

6.1 Abwicklung, fachliche Information und Beratung des Antragstellers

Mit der Umsetzung des BMBF-Programms „Internationale Zusammenarbeit in Bildung und Forschung, Asiatisch-Pazifischer Forschungsraum“ ist beauftragt:
Internationales Büro des BMBF beim
Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
D-53227 Bonn
Tel.: ++49 228 3821 401
Fax: ++49 228 3821 444
Internet: http://www.internationales-buero.de/

Beim Internationalen Büro sind weitere Informationen erhältlich. Das BMBF empfiehlt, vor der Einreichung eines Antrags mit dem für die jeweilige Ausschreibungslinie zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiter ( http://www.internationales-buero.de/ ) Kontakt aufzunehmen.

Fachliche Ansprechpartner:
Dr. Hans-Jörg Stähle
Heinrich-Konen-Str. 1
D-53227 Bonn
Tel.: ++49 228 3821 403
E-Mail: hans.staehle@dlr.de

Administrative Ansprechpartner:
Svetlana Haller
Heinrich-Konen-Str. 1
D-53227 Bonn
Tel.: ++49 228 3821 401
E-Mail: svetlana.haller@dlr.de

6.2 Vorlage von Förderanträgen, Antragsfristen

Interessenten reichen dem Internationalen Büro des BMBF beim DLR e.V. bis 13.03.2009, 17:00h die elektronische Version ein.

Bis 17.03.2009 (Poststempel) sind die postalischen Antragsunterlagen in Schriftform (2-fach) in deutscher Sprache einzureichen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die elektronsichen Anträge sind unter Nutzung von „easy (AZA)“ https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf zu erstellen. Die postalische Version ist durch eine Vorhabenbeschreibung von max. 10 Seiten DIN A4 (“Arial”, 11 Pkt, 1,5-zeilig) zu ergänzen. Ebenso ist der postalischen Version eine Kooperationszusage der ausländischen Partneruniversität beizulegen. Darüber hinaus ist eine digitale Version des Antrags (AZA und mehrseitige Vorhabenbeschreibung) auf einem digitalen Speichermedium (z.B. USB-stick oder CD) der postalischen Version beizufügen.

Die Vorhabenbeschreibung muss folgende Gliederungspunkte aufweisen:

  1. Allgemeine Angaben zum Antragsteller und zu beteiligten Partnern
  2. Formulierung der zu erreichenden Ziele im Zielland /beim Partner
  3. Darstellung bisheriger Kontakte und Kooperationen mit dem Zielland / beim Partner
  4. Gesamtkonzeption sowie geplante Einzelmaßnahmen
  5. Mittel- und langfristige Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen im Sinne der Ziele dieser Bekanntmachung,
  6. Detaillierter Arbeits- und Zeitplan sowie ggf. Arbeitsteilung und Zusammenarbeit mit Partnern
  7. Strukturierter Finanzierungsplan mit Angaben eigener Mittel und zum Finanzierungsbedarf, gegliedert entsprechend den zulässigen Ausgabenarten (vgl. 5.)1

6.3 Auswahlkriterien

Die eingegangenen Förderanträge werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt:

  • Plausibilität, Originalität und Nachvollziehbarkeit des Gesamtkonzeptes und der Einzelmaßnahmen
  • Verbindung der Strukturförderung zu anderen Kooperationsmaßnahmen zwischen dem deutschen und dem ausländischen Partner (gemeinsame Studiengänge, gemeinsame Forschungsprojekte usw.)
  • Erwartete Wirkung der Maßnahmen
  • Realisierungschancen bzw. Erfolgsaussichten der Zielerreichung in Bezug auf den Arbeits- und Zeitplan

Über die Weiterführung der Maßnahme nach der ersten Phase (2 Jahre) entscheidet v.a. der Nachweis der Partner, die gemeinsamen Strukturen aus eigener Kraft weiterzuführen oder zur Weiterführung und Verstetigung der gemeinsamen Forschungsstruktur qualifizierte Anträge bei z.B. den Fachprogrammen des BMBF oder der DFG, den nationalen Programmen des Partnerlandes, EU-Programme (z.B. ESFRI), ADB oder WB einzuwerben.

6.4 Entscheidungsverfahren

Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

Mit den ausgewählten Antragstellern wird das Internationale Büro des BMBF beim DLR e.V. einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen. Der Beginn der Vorhabenlaufzeit- liegt voraussichtlich im 3. Quartal 2009.

7. Fachliche Information und Beratung

Für fachliche Informationen und Beratungen (Adressen, Ansprechpartner, etc.) zu den Förderprogrammen des BMBF stehen die Projektträger zur Verfügung.

Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich (PtJ)
Wallstr. 18
10179 Berlin
E-Mail: beratung@foerderinfo.bund.de
Internet: www.foerderinfo.bund.de/

gebührenfreie Hotlines:
Forschungsförderung: 0800-2623 008
KMU-Förderung: 0800-2623 009

Weitere Informationen im Internet:

Die Förderdatenbank des Bundes auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) ( Förderdatenbank des Bundes ) informiert aktuell und vollständig über Förderprogramme und Richtlinientexte auf der Ebene des Bundes, der Länder und der EU.^

Informationen über Forschungseinrichtungen in Deutschland sind u. a. zu finden unter www.forschungsportal.net/ oder https://www.bmbf.de/foerderungen/ bzw. https://www.bmbf.de/foerderungen/

Informationen zu abgeschlossenen und laufenden Fördervorhaben im Bereich der Forschungsförderung des BMBF und des BMWI bietet www.foerderkatalog.de/ .

Informationen zu Forschungseinrichtungen in Asien und Ozeanien finden sich unter:

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tage der Veröffentlichung auf der BMBF Internetseite in Kraft.

Bonn, den 20.01.09
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Christian Stienen

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Informationen zu Höhe der Tagegelder, Aufenthaltsgelder sowie Hinweise zur Vorkalkulation sind der Seite

http://www.internationales-buero.de/

zu entnehmen