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Bekanntmachung : Datum:

über die Förderung von Konzeptions- und Vorbereitungsmaßnahmen deutscher Forschungseinrichtungen und Hochschulen zur Einrichtung gemeinsamer Forschungsstrukturen mit russischen Partnern für den Zeitraum vom 20. Januar 2009 bis 31. Dezember 2009.

Ziele und Hintergrund

Deutschland und Russland schauen auf eine über zwanzig Jahre dauernde fruchtbare Zusammenarbeit in Forschung und Technologie zurück. Seit fast drei Jahren steht die Zusammenarbeit unter dem Dach der "Deutsch-Russischen Strategischen Partnerschaft auf dem Gebiet der Bildung, Forschung und Innovation" ( www.deutsch-russische-partnerschaft.de ).

Gemeinsame Forschungsstrukturen existieren aber trotz intensiver Beziehungen und Kooperationen zwischen deutschen und russischen Wissenschaftsorganisationen bislang in nur sehr spärlicher Zahl. Die Schaffung und Etablierung nachhaltiger und dauerhafter Strukturen in diesem Bereich ist für die Vertiefung der langjährigen deutsch-russischen Kooperation im Wissenschaftssektor sehr förderlich und für alle beteiligten Institutionen wichtig. Ziel der Fördermaßnahmen des BMBF ist die Unterstützung von Konzeptions- und Vorbereitungsmaßnahmen zur Errichtung gemeinsamer Forschungsstrukturen mit russischen Partnern.

Gemeinsame Forschungsstrukturen sollen in den jeweiligen Fachgebieten besonders ausgewiesene Forschungs- und Bildungseinrichtungen im beiderseitigen Interesse personell, organisatorisch und finanziell miteinander verflechten. Diese vernetzten Strukturen müssen nachhaltig sein und auf längerfristige Dauer angelegt werden.

Was wird gefördert?

Schwerpunkte der Förderung sind:

  • Maßnahmen zur Anbahnung institutioneller Kooperationen

Förderfähig sind Ausgaben für Anbahnungsreisen, für den projektbezogenen wissenschaftlichen Expertenaustausch und für Expertentreffen sowie thematische Projektplanungsworkshops. In begründeten Einzelfällen können auch Ausgaben für weitere Sachkosten (z.B. Veranstaltungskosten, besondere Kleingeräte für Machbarkeitsstudien, die nicht der Grundausstattung der Labors zuzurechnen sind) erstattet sowie Zuschüsse zu Personalkosten gewährt werden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt im Verbund mit Einrichtungen aus Russland sind deutsche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, forschungsaktive medizinische Kliniken sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland. Anträge mit Beteiligung von Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) werden bei gleicher Qualität bevorzugt.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt auf deutscher Seite durch nicht rückzahlbare Zuschüsse z.B. zu

  • Reisekosten deutscher Expertinnen und Experten in die Partnerländer (i. W. Bereitstellung von Flugtickets inklusive Erstattung von Ausgaben im Zusammenhang mit der Erteilung von notwendigen Visa)
  • Kosten für Gastaufenthalte ausländischer Experten/innen in Deutschland (derzeit: 82 Euro pro Tag, Monatspauschale ab dem 23. Tag 1.840 Euro, Tagespauschale für einzelne Tage eines Folgemonats 61 Euro)

sowie in besonders begründeten Fällen zu

  • Veranstaltungskosten (z.B. Miete, Logistik)
  • Sachmitteln, die nicht der Grundausstattung der Labors zuzurechnen sind (keine Ausstattung mit PCs, keine üblichen Verbrauchsmittel)
  • Personal (nur in besonders begründeten Fällen) auf deutscher Seite z.B. für die Durchführung von Veranstaltungen und Antragsvorbereitung.

Die Finanzierung des Aufbaus der gemeinsamen Forschungsstrukturen ist in zwei Phasen aufgeteilt: ‚Für die 1. Phase (Pilot- und Aufbauphase, Dauer: 18 Monate) können Fördergelder bis zu 75.000 € zur Verfügung gestellt werden. Im Anschluss an diese Phase erfolgt eine Evaluation, welche die Tragfähigkeit der erarbeiteten Aufbau- und Finanzierungskonzepte bewertet. Ist das Ergebnis dieser Bewertung positiv, kann der Übergang in die 2. Phase (Konsolidierungsphase, Dauer: 18 Monate) erfolgen, für die Fördermittel von bis zu 150.000 € bewilligt werden können.

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Antragsverfahren

Anträge werden nach Nutzung der elektronischen Antragstellung unter http://www.ewa.internationales-buero.de/?project_cat=WTZ vom Internationalen Büro des BMBF entgegen genommen. Ein Leitfaden zur Antragstellung kann unter http://www.internationales-buero.de/ heruntergeladen werden. Die Anträge sollen die Ziele und die erforderlichen Maßnahmen zur Projektvorbereitung möglichst konkret und fachlich detailliert beschreiben. Die Projektbeschreibung kann in einem separaten Dokument dargelegt werden. Sie sollte folgende Strukturierung aufweisen:

A. Ziele und Rahmen der geplanten Kooperation

  1. Beschreibung der Ziele, die durch die Errichtung der gemeinsamen Forschungsstruktur erreicht werden sollen
    Der Inhalt soll sich insbesondere an den folgenden Punkten orientieren:
    • Welchen Beitrag leistet die gemeinsame Forschungsstruktur für eine Vertiefung der bilateralen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Russland?
    • Inwiefern erfolgt a) eine Effizienzsteigerung auf Seiten beider Partner durch bessere Nutzung vorhandener Kapazitäten und b) eine Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit?
    • Auf welche Weise wird die Grundlage für eine langfristige Kooperation zwischen den beiden Partnern gelegt?
    • Welche Möglichkeiten zur Verwertung der gemeinsamen Forschungsresultate sind ins Auge gefasst worden?
  2. Beteiligte Einrichtungen
    (incl. Angaben zu Art und Dauer der bisherigen Kooperationsaktivitäten) und Projektverantwortliche auf beiden Seiten

B. Beschreibung der gemeinsamen Forschungsarbeit

  1. Bewertung der Forschungsarbeit der gemeinsamen Struktur
    • Stand der Wissenschaft und Technik im / in den betreffenden FuE-Bereich(en)
    • Internationale Trends
    • Vorarbeiten der Kooperationspartner in Deutschland und Russland sowie Stand der bisherigen Kooperation im betreffenden FuE-Bereich
    • Analyse des Potentials zur kommerziellen Nutzung der Forschungsresultate (Markt- und Arbeitsplatzpotential)
    • Realisierungskonzepte zu aktuellen und zukünftigen Anwendungsfeldern bzw. zukünftigen Produkten
  2. Planung der Forschungsarbeit in der 18-monatigen Pilot- und Aufbauphase
    • Vorlage von Arbeitsplänen: Beschreibung der einzelnen Arbeitspakete (Ziele/ Durchführung/ Ergebnisse)
    • Zeit-, Aufwands- sowie Kosten-/ Ausgabenplan (bezogen auf die einzelnen Arbeitspakete)
  3. Ausblick: Planung der Forschungsarbeit in der 18-monatigen Konsolidierungs-phase (Aufbau analog zu B. II.)

C. Wahl der Organisationsstruktur und der Rechtsform

  1. Beschreibung der geplanten Organisationsstruktur
    • Vorlage eines Konzeptes zum organisatorischen Aufbau der gemeinsamen Forschungsstruktur (mit Angaben zu den vorgesehenen Organen, deren Aufgaben und Kompetenzen sowie deren Beziehungen zueinander)
  2. Wahl der Rechtsform
    • Vorlage eines Konzeptes mit Vorschlägen zu möglichen Rechtsformen der gemeinsamen Forschungsstruktur (nach deutschem und nach russischem Recht)
    • Vorlage einer Entscheidung für einen dieser Vorschläge (mit Begründung)

D. Finanzierung

  1. Finanzierung Pilot- und Aufbauphase
    • Detaillierter Finanzierungsplan für die 18-monatige Pilot- und Aufbauphase (Eigenbeiträge der Kooperationspartner, eingereichte Anträge bei den entsprechenden Fachabteilungen des BMBF bzw. MON, Einwerben sonstiger Drittmittel wie EU-Förderung etc.)
    • Übersicht über die Finanzierungsquellen / bisherige Finanzierungszusagen
  2. Ausblick: Finanzierung Konsolidierungsphase
    • Konzept zur Erschließung von Märkten für Auftragsforschung bzw. für die kommerzielle Verwertung eigener Forschungsresultate
    • Fundraisingkonzept (Einwerben von Drittmitteln)

Entscheidungsverfahren

Aus der Vorlage eines Antrags können keine Rechtsansprüche auf Unterstützung abgeleitet werden. Eingegangene Förderanträge werden auf formale Korrektheit geprüft sowie fachlich begutachtet. Das Internationale Büro des BMBF trifft eine Förderentscheidung.

Auswahlkriterien

Die Anträge werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt:

  • Qualität der angestrebten Zusammenarbeit und erkennbarer Mehrwert für die deutsche(n) Partnereinrichtung(en)
  • Relevanz des Forschungsthemas aus der Perspektive forschungspolitischer Ziele des BMBF - hier v.a. Beitrag zur Umsetzung der Fachprogramme und ggf. der EU-Förderprogramme
  • Qualität und Originalität des angestrebten Forschungsansatzes
  • Qualifikation der Projektpartner
  • Erfolgsaussichten und Nachhaltigkeit der Projektanbahnungen bzw. Pilotmaßnahmen
  • Verwertbarkeit der angestrebten Projektergebnisse
  • Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlern
  • Wirtschaftlichkeit und Effizienz der Maßnahme.

Antragsfristen

Anträge werden laufend entgegengenommen und bearbeitet.

Fachliche Information und Beratung
Ansprechpartner im Internationalen Büro des BMBF
Internationales Büro des BMBF
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de/

Ansprechpartnerin für die Themen
Biotechnologie, Optische Technologien, Nanotechnologie (inkl. Materialforschung), Gesundheitsforschung, Produktionstechnologien, Physikalisch-chemische Technologien, Geistes- und Sozialwissenschaften:

Dr. Anja Köhler
Tel.: +49-228-3821 458
Fax: +49-228-3821 444
E-Mail: anja.koehler@dlr.de


Ansprechpartner für die Themen
Physikalische Grundlagenforschung (Photonik), Meeres- und Polarforschung, Informations und Kommunikationstechnologien (IuK), Klimaschutz, Umwelt und Nachhaltigkeit, Geowissenschaften, Agrar- und Ernährungsforschung, Erneuerbare Energien, Bildung:

Stefan Lange
Tel.: +49-228-3821 469
Fax: +49-228-3821 444
E-Mail: stefan.lange@dlr.de

Für Beratungen zu den Förderprogrammen des BMBF geben auch die Projektträger Auskunft. Information, Adressen und Ansprechpartner:

Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich (PtJ)
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
E-Mail: foerderinfo@bmbf.bund.de
Internet: www.foerderinfo.bund.de/

Gebührenfreie Hotlines:
Forschungsförderung: 0800-2623 008
KMU-Förderung: 0800-2623 009

Über die EU-Förderprogramme informieren und beraten die Nationalen Kontaktstellen der Bundesregierung. Das deutsche Portal zum 7. FRP unter deutsche Portal zum 7. FRP bietet Erstinformationen, Adressen und Ansprechpartner der Nationalen Kontaktstellen. Vor Antragstellung beim Internationalen Büro empfiehlt sich in jedem Fall eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Nationalen Kontaktstelle.

Bonn, den 16. Januar 2009
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

M. Schlicht