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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Fördermaßnahme „Ernährungsforschung – für ein gesundes Leben; Modul: Innovationen und neue Ideen für den Ernährungssektor" im Rahmen der Hightech-Strategie für Deutschland und im Rahmenprogramm "Biotechnologie – Chancen nutzen und gestalten"

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Veränderte Lebensumstände und Entwicklungstrends in der modernen Gesellschaft wie die aktuelle demographische Entwicklung, eine zunehmende Ausdifferenzierung unterschiedlichster soziologischer Gruppierungen (z.B. Senioren, Kinder, alleinstehende Personen, erkrankte Personen etc.) ein vermehrter Trend zu außer Haus Verpflegung und eine abnehmende Notwendigkeit) der körperlichen Betätigung zeigen deutliche Auswirkungen auf den aktuellen Gesundheitszustand der Bevölkerung in Deutschland. Insbesondere die Zunahme von Übergewicht und Adipositas und der daraus resultierende Anstieg verschiedener ernährungsassoziierter Krankheiten, wie Diabetes, Atherosklerose, Herz-Kreislauf- und Tumorerkrankungen ist Besorgnis erregend. Aber auch die Zunahme neurodegenerativer Erkrankungen, die mit der Ernährungssituation in Zusammenhang gebracht wird, ist beunruhigend. Eine den neuen Lebensumständen nicht angepasste Ernährungs- und Lebensweise trägt maßgeblich zum Anstieg dieser Krankheiten bei und immer jüngere Personen erkranken. Vor diesem Hintergrund ist die Entwicklung innovativer Angebote notwendig, die den sich ändernden Lebensformen und -umständen Rechnung tragen und zu einer Verbesserung der Ernährung bzw. des Ernährungsverhaltens beitragen.

Im Rahmen der Hightechstrategie der Bundesregierung veröffentlicht das BMBF daher im Rahmen der Bekanntmachung „Ernährungsforschung – für ein gesundes Leben“ das neue Modul: „Innovationen und neue Ideen für den Ernährungssektor“.

Ziel ist es, in einem ganzheitlichen, interdisziplinären Ansatz die Kenntnisse über Funktion und Determinanten einer gesundheitsfördernden Ernährung zu erhöhen und diese für die Umsetzung - z.B. durch zielgruppenspezifische Ernährungsempfehlungen oder durch die Bereitstellung von innovativen Lebensmitteln – aufzubereiten. Letztlich soll die Ernährungs- bzw. Gesundheitssituation in Deutschland verbessert und der Ernährungswirtschaft Impulse für eine verstärkte Innovationstätigkeit gegeben werden. Im Rahmen von Nachwuchsgruppenförderung soll jungen Wissenschaftlern darüber hinaus die Möglichkeit zur exzellenten wissenschaftlichen Qualifikation gegeben werden, um die Innovationskraft in Deutschland nachhaltig zu unterstützen.

Ansatzpunkte zur Verbesserung der Ernährungssituation sind beispielsweise:

  • Kenntnis über die Zusammensetzung moderner Lebensmittel und ihr Beitrag zu einer gesunden, der Situation angepassten Ernährung auch im Sinne von Prävention und Therapie ernährungsassoziierter Krankheiten.
  • Kenntnis über die Steuerung des Ernährungsverhaltens des Einzelnen.
  • Einfluss der Produktionsweise (z.B. Bioproduktion versus konventioneller Produktion) von Nahrungsmitteln auf deren Funktionalität auch im Sinne von Prävention und Therapie ernährungsassoziierter Krankheiten.
  • Einfluss der Produktionsweise (z.B. Bioproduktion versus konventioneller Produktion) von Nahrungsmitteln auf das Ernährungsverhalten der Konsumenten.
  • Einfluss von Preis und Verfügbarkeit auf das Ernährungsverhalten der Konsumenten.
  • Zusammenhänge zwischen Lebensstil, Bewegung und Ernährung auch im Sinne von Prävention und Therapie ernährungsassoziierter Krankheiten.
  • Einfluss der Ernährung auf das Altern der Menschen.
  • Bedeutung der frühkindliche Ernährungsprägung für die spätere Entwicklung von z.B. Adipositas, Diabetes Typ II und anderen ernährungsassoziierten Krankheiten.
  • Entwicklung situationsangepasster und Lebensstil repräsentierender Nahrungsmittel.

Die Zielsetzung des Moduls „Innovationen und neue Ideen für den Ernährungssektor“ soll durch 2 Bausteine umgesetzt werden: Verbundforschungsprojekte im Baustein „Grundlagen und Anwendung“ und Nachwuchsgruppenförderung im Baustein „Nachwuchs“

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Das BMBF schreibt einen Wettbewerb der besten Ideen aus, die die Fragestellungen der Ernährungsforschung der Zukunft adressieren und innovative Forschungsinhalte mit den unter 1.1 formulierten Zielsetzungen vernetzen. Die Innovationsfähigkeit und Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft soll erhöht und ein Beitrag zur Verbesserung der geschilderten Ernährungssituation in Deutschland geleistet werden. Neben der Förderung von herausragenden Einzel- und Verbundprojekten soll insbesondere durch die Einrichtung von Nachwuchsgruppen eine Verstetigung des Innovationsprozesses erreicht werden.

Aufgrund der bisher gewonnen Erkenntnisse und nicht zuletzt aufgrund der Komplexität der ernährungswissenschaftlichen Fragestellungen mit Bezug auf den Menschen, können diese Ziele nur erreicht werden, wenn fächerübergreifende Forschungsanstrengungen unternommen werden. Angesprochen werden dabei neben der Ernährungswissenschaft, Biologie und Medizin (z.B. Molekularbiologie, Biochemie, Physiologie, Neurobiologie, Ernährungsmedizin, Innere Medizin, Pharmakologie, Psychologie, Ökologie), die Geistes- und Sozialwissenschaften und die Lebensmitteltechnologie und –analytik.

Projektskizzen, die wissenschaftliche Fragestellungen zu folgenden Themenfeldern bearbeiten, können eingereicht werden:

  • Vertiefung der Kenntnis über die komplexen biologischen Systeme, die die Ernährung des Menschen beeinflussen (z.B. kognitive, sensorische, neuroendokrine, gastrointestinale) und deren Beitrag zur Verbesserung der Ernährungssituation.
  • Vertiefung der Kenntnis über psychologische Faktoren und deren Beitrag zur Verbesserung des Ernährungsverhaltens der Menschen.
  • Vertiefung der Kenntnis der genetischen Variabilität des Menschen und deren Beitrag zur Ausarbeitung einer erfolgreichen Ernährungsintervention.
  • Vertiefung der Kenntnis über die Produktionsweise der Nahrungsmittel und deren Beitrag zur Verbesserung der Ernährungssituation.
  • Pilotvorhaben zur Umsetzung von Erkenntnissen zur situationsbedingten Ernährung in moderne Nahrungsmittel.

2.1 Förderbausteine und Projektstruktur

Die unter Gegenstand der Förderung beschriebenen Themenfelder sollen im Rahmen der nachfolgend beschriebenen Bausteine bearbeitet werden:

  1. Grundlagen und Anwendung
    Die Beantragung ist sowohl im Rahmen von Einzelvorhaben als auch von Verbundprojekten möglich. Um eine Anwendungsorientierung zu gewährleisten, erhalten Verbundprojekte mit industrieller Beteiligung Priorität. Vorrangig gefördert werden multidisziplinäre Verbundprojekte, die einen wesentlichen Beitrag zum Erreichen der unter 1.1 genannten Zielsetzungen zu leisten vermögen.
  2. Nachwuchs
    Gefördert werden sollen im Sinne einer Vorlaufforschung Arbeitsgruppen unter Leitung von jüngeren, in der Forschung bereits erfahrenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die ein langfristig angelegtes Forschungsvorhaben mit neuen Forschungsansätzen der Ernährungsforschung verfolgen. Hierbei sind exzellente und kreative Nachwuchswissenschaftlerinnen und –wissenschaftler angesprochen, die ihre innovativen Ideen mit einer eigenen Arbeitsgruppe umsetzen wollen.
    Die Auswahl der besten Ideen erfolgt in einem Wettbewerb in zwei Phasen (s. Zif. 7.2.1): Die ausgewählten besten Forschungskonzepte sollen über einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren umgesetzt werden.

    Angestrebt wird eine langfristige strukturelle Absicherung der Nachwuchsgruppenaktivität durch die aufnehmende Einrichtung (siehe auch unter 4.).

    Für einen Förderzeitraum von bis zu fünf Jahren kann, basierend auf den geltenden tarifvertraglichen Regelungen, projektbezogen
    1 projektleitende/r Nachwuchswissenschaftler/in (bis zu Entgeltgruppe 14/15 TVöD), 1 - 2 Postdocs, je nach Bedarf der Vorhabensbeschreibung, 1 - 2 Doktoranden, je nach Bedarf der Vorhabensbeschreibung, sowie notwendiges technisches Personal gewährt werden. Eine Finanzierung von aus öffentlichen Mitteln
    grundfinanzierten Stellen ist nicht möglich. Die Erstattung von Sach- und Investitionsmitteln erfolgt nach Maßgabe der geltenden sonstigen Zuwendungsbestimmungen (siehe u. a. Nr. 6. und Nr. 7.),

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland, darunter insbesondere auch KMU (die Definition für KMU der Europäischen Gemeinschaft ist unter dem Link: http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm einzusehen).

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Nur bei Nachwuchsgruppen:

Die im Rahmen dieser Bekanntmachung geförderten selbständigen Nachwuchsgruppen müssen von herausragenden Nachwuchswissenschaftlerinnen/ Nachwuchswissenschaftlern konzipiert und an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung in Deutschland durchgeführt werden (siehe Nr. 3.). Das Forschungsvorhaben einer Nachwuchsgruppe ist nur dann zuwendungsfähig, wenn die jeweilige Hochschule oder Forschungseinrichtung die Nachwuchswissenschaftlerin/ den Nachwuchswissenschaftler für den Zeitraum der Projektförderung beschäftigt und gleichzeitig darlegt, wie die Nachwuchsgruppenaktivität langfristig strukturell abgesichert werden kann. Es wird außerdem erwartet, dass die zur Durchführung des Forschungsvorhabens erforderlichen Arbeitsmöglichkeiten (Grundausstattung an Laborfläche und sonstige Infrastruktur) zur Verfügung gestellt und die Nachwuchswissenschaftlerin/ der Nachwuchswissenschaftler in allen Belangen unterstützt wird. Die volle Einbindung des Nachwuchswissenschaftlers/ der Nachwuchswissenschaftlerin in die akademischen Strukturen der aufnehmenden Einrichtung wird vorausgesetzt; die Möglichkeit zum selbständigen Einwerben von Drittmitteln muss gegeben sein. Eine entsprechende, zusichernde Erklärung der aufnehmenden Einrichtung ist der gemäß Nr. 7 vorzulegenden Projektskizze beizufügen.

Nur bei Verbundprojekten:

Die Partner eines „Verbundprojekts“ haben Ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf entnommen werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuEuI (Forschung und Entwicklung und Innovation)-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern von Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger
Projektträger Jülich
Geschäftsbereich Biologie (PtJ-BIO)
Forschungszentrum Jülich GmbH
D-52425 Jülich
Telefon 02461/61 4859
Telefax 02461/61 8666
Internet: http://www.fz-juelich.de/ptj
beauftragt.

Ansprechpartnerin ist
Frau Dr. Henrike Boermans
E-Mail: h.boermans@fz-juelich.de

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easyonline
abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen ( http://www.kp.dlr.de/profi/easy ).

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger Jülich bis spätestens 22. April 2009 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form (CD) - möglichst unter Nutzung von „easy“ – auf dem Postweg vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Mit Blick auf das internationale Begutachtungsverfahren wird die Einreichung der Projektskizzen an den Projektträger in englischer Sprache empfohlen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Den Projektskizzen ist eine Darstellung mit folgender Gliederung beizufügen:

  1. Grundlagen und Anwendung:
    1. Titel des Vorhabens
    2. Antragsteller:
      Anschrift der Antrag stellenden Institution
      Name des Projektleiters / der Projektleiterin mit dienstlicher Anschrift sowie Telefon, Fax und Email-Adresse
      ggf. beteiligte Partner (Einrichtungen/ Arbeitsgruppen mit verantwortlichen Projektleitern)
    3. Beschreibung
      3.1 Thema, Innovationscharakter und Zielsetzungen der geplanten Arbeiten inklusive Darstellung des Beitrags der geplanten Arbeiten zu der Fördermaßnahme „Ernährungsforschung – für ein gesundes Leben; Modul: Innovationen und neue Ideen“
      3.2 Stand der Wissenschaft und Technik, bisherige eigene Arbeiten
      3.3 Ggf. Darstellung der beteiligten Partner mit Nachweis der einschlägigen Erfahrungen und Qualifikationen sowie Art und Umfang der Zusammenarbeit
      3.4 Arbeitsplan und Meilensteinplanung, ggf. differenziert nach den Partnern
      3.5 Verwertungsplan inklusive Patentsituation
      3.6 Notwendigkeit der Zuwendung
    4. Finanzierungsplan
      Die Projektskizze ist dabei in 2-facher Ausfertigung (20 Seiten, DIN-A4-Format, 1,5zeilig, doppelseitig, Schriftform Arial, Schriftgröße 11, mindestens 3 cm Rand) vorzulegen.
  2. Nachwuchs:
    1. Titel des Vorhabens
    2. Antragsteller
      2.1 Name der/ des Nachwuchswissenschaftlerin/s, vollständige Kontaktdaten (Adresse, Telefon, Telefax, E-Mail),
      2.2 Aussagefähiger Lebenslauf (Schulabschluss bis Gegenwart), der die bisherigen Leistungen ausweist (z. B. Betreuung von wissenschaftlichem Nachwuchs, nationale und internationale Kooperationen, Drittmitteleinwerbungen, Einladungen zu oder Ausrichtung von Konferenzen, Mitgliedschaft in Editorial Boards einschlägiger Fachzeitschriften, Gutachtertätigkeit, Sonstiges),
      2.3 Derzeitiges Arbeitsverhältnis und Dienstanschrift (falls abweichend von Kontaktdaten)
      2.4 Publikationsliste und ggf. Patente,
    3. Beschreibung
      3.1 Thema, Innovationscharakter und Zielsetzungen der geplanten Arbeiten inklusive Darstellung des Beitrags der geplanten Arbeiten zu der Fördermaßnahme „Ernährungsforschung – für ein gesundes Leben; Modul: Innovationen und neue Ideen“
      3.2 Stand der Wissenschaft und Technik, bisherige eigene Arbeiten
      3.3. Arbeitsplan und Meilensteinplanung für die gesamte beantragten Nachwuchsgruppe inkl. aller vorgesehenen wissenschaftlichen und technischen Mitarbeiter,
      3.4 Verwertungsplan inklusive Patentsituation
      3.5 Notwendigkeit der Zuwendung
    4. Finanzierungsplan
    5. Erklärung
      Erklärung der Hochschule oder Forschungseinrichtung, an der das Forschungsvorhaben durchgeführt werden soll, dass die Nachwuchswissenschaftlerin/ der Nachwuchswissenschaftler die zur Durchführung des Vorhabens erforderlichen Arbeitsmöglichkeiten (Grundausstattung an Laborfläche und sonstige Infrastruktur) zur Verfügung gestellt bekommt und in allen unter Nr.4 genannten Belangen unterstützt wird.

Die Projektskizze ist dabei in 2-facher Ausfertigung (10 Seiten, DIN-A4-Format, 1,5zeilig, doppelseitig, Schriftform Arial, Schriftgröße 11, mindestens 3 cm Rand) vorzulegen.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung eines internationalen Gutachtergremiums nach folgenden Kriterien bewertet:

  1. Grundlagen und Anwendung
    • Neuheit des Lösungsansatzes
    • Wissenschaftlich-technische Qualität und internationale Konkurrenzfähigkeit des Konzeptes,
    • Beitrag des Vorhabens zur Erreichung der Ziele der Förderrichtlinie
    • Qualität der Integration, ggf. Interdisziplinarität und arbeitsteiligen Vernetzung
    • wissenschaftliche Expertise der Antragsteller, Erfolgsaussichten für die Erreichung der gestellten Forschungsziele, Darstellung der Patentsituation,
  2. Nachwuchs
    • bisherige Leistungen des/ der Nachwuchswissenschaftlers/in im Bezug zu den genannten Zielen der Fördermaßnahme, Qualifikation und Eignung als Projektleiter/ in,
    • die wissenschaftliche Originalität des Projektes,
    • das Innovationspotential des Projektes,
    • der voraussichtliche Beitrag des Projektes zum Wissenszuwachs in der interdisziplinären Ernährungsforschung
    • Bezug zu Forschungsschwerpunkten der aufnehmenden Institution,
    • Konzept zur nachhaltigen Implementierung der Nachwuchsgruppen-Aktivitäten in die aufnehmende Einrichtung.

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert (ggf.: in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator) einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Nur bei Nachwuchsgruppen:

Der/ die Nachwuchswissenschaftler/ in wird gebeten, zusätzlich zur Vorlage des förmlichen Förderantrags, sein/ ihr Konzept einem internationalen Gutachtergremium und Vertretern des Zuwendungsgebers persönlich zu präsentieren und anschließend zu diskutieren. Unter Einbeziehung o.g. Kriterien wird danach über den Förderantrag entschieden.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 08.01.2009
Bundesministerium für
Bildung und Forschung
Im Auftrag:

Dr. Roemer-Mähler