Bekanntmachung : Datum:
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung eines Wettbewerbs zur „Umsetzung von Marketing Maßnahmen im Zielland Indien“ für Netze und Forschungscluster in den Technologiefeldern Biotechnologie, Energie, Gesundheit, Produktionstechnologien, sowie Umwelttechnologien und Nachhaltigkeitsforschung im Rahmen der Initiative „Werbung für den Innovationsstandort Deutschland“
1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen
1.1 Zuwendungszweck
Deutschland hat in Europa und im weltweiten Vergleich eine herausragende Position in Wissenschaft, Forschung und Entwicklung. Deutsche Unternehmen sind Vorreiter in innovativen Produkten und „Made in Germany“ bürgt international für Qualität.
Dennoch entstehen neunzig Prozent des weltweiten Wissens außerhalb Deutschlands. Für Innovationen und hochwertige Arbeitsplätze in Deutschland ist es erforderlich, dieses weltweit vorhandene Wissen besser für den Standort Deutschland verfügbar zu machen. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, muss Deutschland auf wichtigen ausgewählten Forschungsgebieten zu einem Knotenpunkt in der weltweiten Wissensproduktion und deren Umsetzung werden. Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung unter der Federführung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in einer verstärkten Internationalisierung des Forschungs- und Entwicklungsstandorts Deutschland ein wichtiges Ziel.
Durch gezielte Marketingaktivitäten sollen gemeinsam mit universitären und außeruniversitäran Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, FuE-Netzen und forschungsintensiven Unternehmen die Stärken des Standorts Deutschland im Bereich Forschung und Entwicklung international vermarktet werden. Dabei kommt den in der Hightech-Strategie der Bundesregierung definierten Technologiesektoren eine besondere Bedeutung zu.
Als langfristiges Ziel soll der Bekanntheitsgrad sowie die Attraktivität des FuE Standorts Deutschland gesteigert werden, um zu einer ersten Adresse für die besten Forscher und für FuE-Investitionen aus aller Welt zu werden und Deutschland zu einem führenden internationalen FuE-Dienstleistungszentrum auszubauen.
Für eine weitere Länderkampagne wurde das Zielland Indien ausgewählt. Mittelfristig sollen mit dieser Bekanntmachung folgende operationale Ziele erreicht werden:
- Initiierung von Kooperationen zwischen deutschen und indischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen
- Gewinnung internationaler Experten für die deutsche Forschung in prioritären Forschungs- und Technologiegebieten
- Erschließung neuer Märkte für innovative Produkte und wissensintensive Dienstleistungen
Diese Bekanntmachung richtet sich an thematische Netzwerke und Forschungscluster aus den Technologiefeldern Biotechnologie, Energie, Gesundheit, Produktionstechnologien, sowie Umwelttechnologien und Nachhaltigkeitsforschung. Diese können für gezielte Marketingmaßnahmen zur Erschließung von strategischen Forschungspartnern, zur Akquise von FuE-Aufträgen, zur Rekrutierung von qualifiziertem Personal oder zur Vorbereitung der Markterschließung eine Förderung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung beantragen. Wünschenswert ist dabei, dass die thematischen Netzwerke möglichst Einrichtungen von der Grundlagenforschung über FuE Institute bis hin zur wirtschaftlichen Umsetzung abdecken.
Partner aus deutschen universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Unternehmen sollen sich in diesen Netzwerken zusammenschließen und gemeinsam ihre Forschungsaktivitäten im jeweiligen Technologiefeld international vermarkten.
Hierbei handelt es sich um die zweite Bekanntmachung, ergänzend zu der Bekanntmachung vom 14.05.2008, für die Umsetzung von Marketing Maßnahmen im Zielland Indien.
Die Aktivitäten im Rahmen der Kampagne werden in eine übergeordnete Kampagne „Research in Germany- Land of Ideas“ eingebunden mit der für den FuE Standort Deutschland in seiner Gesamtheit geworben wird. Hierunter fallen u.a. Veranstaltungen in Indien, die Begleitung diverser Einzelaktivitäten, die Erstellung übergreifender zielgruppenspezifischer Marketingmaterialien (Broschüren, Internetportal etc.). Sowohl bei öffentlichen Auftritten als auch bei den im Zusammenhang mit der Maßnahme erstellten Marketingmaterialien muss erkennbar sein, dass es sich um ein Projekt der BMBF-Kampagne handelt (Verwendung der Wort-Bild Marke „Research in Germany - Land of Ideas“).
1.2 Rechtsgrundlagen
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Gegenstand der Förderung
Vor dem Hintergrund der o.g. Darstellung sollen zielgruppen- themenspezifische und innovative Marketingmaßnahmen gefördert werden, die in einer Gesamtkonzeption eines thematischen Netzwerks aus dem Bereich der Biotechnologie, Energie, Gesundheit, Produktionstechnologien, sowie Umwelttechnologien und Nachhaltigkeitsforschung eingegliedert sind. Der Zusammenarbeit der verschiedenen Partner im FuE-Bereich, den jeweiligen besonderen wissenschaftlichen Fähigkeiten und der Wirtschaftskooperation kommt besondere Bedeutung zu. Es sollen internationale Marketingmaßnahmen von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten gefördert werden. Wünschenswert ist dabei, dass die thematischen Netzwerke möglichst Einrichtungen von der Grundlagenforschung über FuE Institute bis hin zur wirtschaftlichen Umsetzung, abdecken.
Daher können zur Initiierung von Kooperationen und Steigerung der Erfolge deutscher Einrichtungen folgende zielgruppenspezifischen Aktivitäten im Rahmen des Marketing- Gesamtkonzeptes gefördert werden:
- Maßnahmen zur Auswahl und gezielten Ansprache geeigneter Netzwerke sowie Kooperationspartner in Indien im jew. Technologiefeld (z.B. Delegationsreisen, Partnering-Events, Workshops)
- Präsentation des deutschen thematischen Netzwerks in Indien (z. B. Beteiligung an Fachmessen und Kongressen, Roadshows, Aufbau einer Internetpräsenz)
- Marketingmaßnahmen zur Unterstützung des Auf- und Ausbaus eines eigenen strategischen Netzwerkes sowie Stärkung der Präsenz vor Ort
- Marketingmaßnahmen zur Unterstützung der Rekrutierung von qualifiziertem Personal für die deutsche Forschung
- Durchführung von Direktmarketing Maßnahmen
- Akquisition von anwendungsbezogenen FuE-Projekten mit indischen Unternehmen, die finanziell von indischer Seite getragen werden.
Im Rahmen dieser Bekanntmachung werden keine Maßnahmen zur Exportförderung unterstützt.
Die Durchführung der Marketingaktivitäten soll voraussichtlich im Zeitraum von 04/2009 bis 03/2010 erfolgen.
3. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind ausschließlich thematische Netzwerke. Als Zuwendungsempfänger agiert dabei ein Vertreter dieses Netzwerkes.
Dies können Forschungsorganisationen, staatliche und nicht-staatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere auch http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm sowie sonstige Organisationen (z.B. Verbände, Vereine und Stiftungen), jeweils mit Sitz in Deutschland, sein.
Forschungsorganisationen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Die Beteiligung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - insbesondere http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm - am Netzwerk ist vorgesehen.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Förderung ist die Eignung der Anträge bezüglich einer hohen Realisierungs- und Erfolgschance im Sinne der Ziele dieser Bekanntmachung.
Die Partner des Netzes haben ihre Zusammenarbeit folgendermaßen zu regeln: Einer der Partner fungiert als bevollmächtigter Antragsteller; die anderen Partner werden im Rahmen des gemeinsam zu stellenden Antrags über eine Kooperationsvereinbarung mit dem bevollmächtigten Antragsteller eingebunden.
Es ist vorgesehen, die Maßnahme zu evaluieren. Im Rahmen dessen wird die Teilnahme der Antragssteller an einem Evaluierungsworkshop vorausgesetzt.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsich-tigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Für einen Zeitraum von in der Regel 12 Monaten können Zuwendungen im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse bis maximal 70.000 EUR je Vorhaben für den Personal- und Sachaufwand gewährt werden. Das Internationale Büro des BMBF beim DLR e.V. wird dazu vom BMBF ermächtigt, mit den Antragstellern förderwürdiger Vorhaben einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abzuschließen.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Projekts – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Projektfinanzierung der Helmholtz-Zentren und bei der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten).
Es wird erwartet, dass die Antragsteller ihr Eigeninteresse an dem Vorhaben dadurch dokumentieren, dass sie mindestens in gleicher Höhe der beantragten Förderung zusätzliche Mittel bereitstellen und in das Projekt mit einfließen lassen.
Bei der Bemessung der Förderquoten ist unabhängig von den BMBF-Grundsätzen der Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission für staatliche FuE-Beihilfen zu berücksichtigen.
6. Verfahren
6.1 Abwicklung, fachliche Information und Beratung des Antragstellers
Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF das
Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Internationales Büro des BMBF
Heinrich-Konen- Straße 1
D-53227 Bonn
Internet:
http://www.internationales-buero.de/
beauftragt.
Es wird empfohlen, zur Einholung weiterer Informationen und zur fachlichen Beratung mit der für diese Bekanntmachung zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiterin Kontakt aufzunehmen:
Verena Müller
Tel.: 0228 3821-462,
Fax: 0228 3821-444
E-Mail: verena.mueller@dlr.de
6.2 Vorlage von Förderanträgen
Interessenten reichen dem Internationalen Büro des BMBF beim DLR e.V. bis 30.01.2009 (Posteingangsstempel) in Schriftform einen Antrag (2-fach) in deutscher Sprache ein. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Anträge sollen möglichst unter Nutzung von „easy (AZA oder AZK)“ https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf elektronisch erstellt werden, ergänzt durch eine Vorhabenbeschreibung von max. 10 Seiten DIN A4 (“Arial”, 11 Pkt, 1,5-zeilig). Darüber hinaus ist eine elektronische Version des Antrags auf einem geeigneten Speichermedium beizufügen.
Der Antrag muss folgende Gliederungspunkte aufweisen:
- Allgemeine Angaben zum Antragsteller und zu beteiligten Partnern
- Formulierung der zu erreichenden Ziele im Zielland Indien
- Darstellung bisheriger Kontakte und Kooperationen mit dem Zielland Indien
- Marketing-Gesamtkonzeption sowie geplante Einzelmaßnahmen
- Mittel- und langfristige Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen im Sinne der Ziele dieser Bekanntmachung
- Detaillierter Arbeits- und Zeitplan sowie ggf. Arbeitsteilung und Zusammenarbeit mit Partnern
- Strukturierter Finanzierungsplan mit Angaben eigener Mittel und zum Finanzierungsbedarf, gegliedert entsprechend den zulässigen Ausgabenarten (vgl. 5.)1
Des Weiteren sind im Antrag folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Kurze Potentialanalyse und Festlegung von Alleinstellungsmerkmalen des eigenen Netzwerkes
- Aussagen zum Forschungs- und Marktpotential Indiens bezüglich des Nutzens für das eigene Netzwerk
- Maßnahmen zum Schutz geistigen Eigentums/IPR
- Vorschläge zur Evaluierung der eigenen Maßnahmen.
6.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren
Die eingegangenen Förderanträge werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt:
- Plausibilität, Originalität und Professionalität des Marketingkonzeptes und der Marketing Einzelmaßnahmen
- Erwartete Wirkung des Marketingkonzeptes und der Marketing Einzelmaßnahmen
- Realisierungschancen bzw. Erfolgsaussichten der Zielerreichung in Bezug auf den Arbeits- und Zeitplan
Falls die Anzahl der positiv beurteilten Projekte das zur Verfügung stehende Fördergesamtvolumen übersteigt, werden auch diejenigen Antragsteller die Möglichkeit zur Teilnahme an den Marketingkampagnen erhalten, die entsprechend der Rangfolge der Projektbewertungen keine Förderungszusage erhalten. Die Kosten der Teilnahme können in diesen Fällen nicht bezuschusst werden.
Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Mit den ausgewählten Antragstellern wird das Internationale Büro des BMBF beim DLR e.V. einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen. Der Beginn der Vorhabenlaufzeit liegt voraussichtlich im April 2009. Die Vorhabenergebnisse sind voraussichtlich im zweiten Quartal 2010 im Rahmen eines Evaluierungs-Workshops vorzustellen.
7. Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tage der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 12.12.2008
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Klaus Matthes
http://www.internationales-buero.de/
zu entnehmen