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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesminsteriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für „G-Lab – Studien und Experimentalplattform für das Internet der Zukunft“

Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) bilden die Basis für unsere Wissensgesellschaft. Aus diesem Grund gehören sie zu den bedeutendsten Innovationsfeldern der Hightech-Strategie für Deutschland und sind im Rahmen des Forschungsprogramms IKT 2020 ein Schwerpunkt der Innovationspolitik der Bundesregierung.

Das Internet ist zum Rückgrat der modernen Industriegesellschaft und der globalen Wirtschaft geworden. Gleichermaßen steigen die Anforderungen an das Internet. Das heutige Internet besitzt eine große wirtschaftliche Bedeutung, basiert jedoch größtenteils noch auf Mechanismen und Algorithmen, die in den 70er und 80er Jahren entwickelt wurden. Neue Anwendungen im geschäftlichen und privaten Bereich stellen Anforderungen, für die das Internet ursprünglich nicht konzipiert war und sehen sich Sicherheitsproblemen gegenüber, die auf Defizite in der Architektur des Internet hinweisen. Von besonderem Interesse ist dabei das Wechselspiel zwischen den Möglichkeiten der Technik und den Anforderungen der Applikationen.

Es ist für die deutsche Universitäten, Forschungseinrichtungen und die Wirtschaft unerlässlich, sich an den weltweiten Bestrebungen zu beteiligen und die Grundlagen für ein zukünftiges Internet mittels geeigneter Studien und Experimentalplattformen zu erforschen und zu entwickeln.

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Wie das Internet den unterschiedlichen Anforderungen durch neue Konzepte gerecht werden kann oder ob neue Architekturen benötigt werden, soll im Rahmen einer Experimentalplattform Germany-Laboratory (G-Lab) untersucht werden.

G-Lab ( http://www.german-lab.de ) dient als Rahmen für Studien zu Mechanismen, Protokollen und Basistechnologien für das Internet der Zukunft und gleichzeitig als Experimentalplattform, um ausgewählte Konzepte in einer realitätsgerechten Umgebung weiterzuführen, zu testen und die Ergebnisse zu bewerten. Breit ausgewählte Projektideen sollen auf Basis der Spezifikation der Experimentalplattform G-Lab einer experimentellen Erprobung unterzogen werden können. Gleichermaßen können Projektpartner ihre eigene Netzinfrastruktur entsprechend dieser Spezifikation in Projekte einbringen, um Experimente durchzuführen. Der bereits existierende Entwicklerkreis für G-Lab soll um weitere Partner erweitert werden.

G-Lab verfolgt Ansätze mit kurz-, mittel- und langfristigem Horizont und sowohl evolutionäre als auch revolutionäre Entwicklungsansätze. G-Lab ist der deutsche Beitrag zu Internet-Entwicklungsvorhaben auf EU- und internationaler Ebene und ist dementsprechend auch in einem technologischen Kontext mit den international voran getriebenen Entwicklungen zu sehen.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Die Motivation für G-Lab ist die Weiterentwicklung des Internets bezüglich der stark gestiegenen und sich dynamisch verändernden Anforderungen und Möglichkeiten von Seiten der Anwendungen und der Transporttechnologien (dies betrifft insbesondere Performanz, Sicherheit, Zuverlässigkeit, Administrierbarkeit und Flexibilität).

Als Konsequenz aus dieser Bewertung sind neue Mechanismen für die Basisfunktionen wie Adressierung, Routing, Switching, Sicherheit, Netzmanagement in einem möglichst integrativen Gesamtansatz zu konzipieren.

Dadurch sollen als Ziele die folgenden Eigenschaften eines künftigen Internet realisierbar sein:

  • Hohe Mobilität durch drahtlose Netze,
  • Service Orientierung auf allen Netzebenen,
  • Integration „existierender alter Dienste“ wie Telefonie,
  • Integration von Diensten mit Echtzeit-Anforderungen,
  • Anbindung neuer Netztechnologien wie z.B. Sensornetze,
  • Zusammenspiel von Systemen mit höchst heterogenen Ressourcen (von Sensoren bis zu Höchstleistungs-Rechnern) und unterschiedlichsten physikalischen Anbindungen (von Nahbereichskommunikation über GPRS bis zu Optischen Netzen, von LAN bis zu Satellitenverbindungen),
  • Hohe Informationssicherheit und Ausfallsicherheit.

Als Forschungsschwerpunkte wurden identifiziert:

  • Konzepte zur Strukturierung des Netzes und zur vertikalen und horizontalen Funktionsverteilung, Routing- und Adressierungsverfahren,
  • Unterstützung von Teilnehmermobilität und von drahtlosen Zugängen unterschiedlichster Art,
  • Schichtenübergreifende und netzweite Kontroll-, Monitoring- und Managementkonzepte,
  • Unterstützung von Dienstgüte (Quality of Service), Ausfallsicherheit (Resilience) und Informationssicherheit (Security),
  • Dienstarchitekturen (Plattformen) und Komposition von Diensten,
  • Wirtschaftliche Transition von Netzfunktionalitäten (z. B. IPv4 nach Post-IP)
  • Erweiterung der G-Lab Experimentalplattform um drahtlose Komponenten (wireless mesh, sensor networks).

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU - Definition der Europäischen Kommission siehe http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm ).

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind daher besonders aufgefordert, sich - auch durch FuE-Unteraufträge von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - an den Verbundprojekten zu beteiligen (vgl. auch Nummer 7.3).

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Gefördert werden industrielle Forschungs- und experimentelle Entwicklungsvorhaben, die gekennzeichnet sind durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko.
Förderungswürdig sind in der Regel Einzelvorhaben und Verbundvorhaben der unter 3. genannten Gruppe auf dem Gebiet der Kommunikationstechnologien.
Im Interesse der Entwicklung eines Gesamtkonzepts für das Internet der Zukunft und um die Ergebnisse von G-Lab in die internationale Diskussion erfolgreich einbringen zu können, sollen Projekte in G-Lab Phase II die Arbeiten aus Phase I weiterentwickeln oder diese sinnvoll ergänzen. Nähere Informationen zur 1. Phase sind auf der Webseite http://www.german-lab.de zu finden. Hierbei wird der Weiterentwicklung und Erweiterung des G-Lab Experimentalsystems große Bedeutung zugemessen.

Aus der Projektskizze muss hervorgehen, inwieweit die geplanten Studien mit den Arbeitsschwerpunkten der 1. Phase von G-Lab korrespondieren. Des Weiteren sollte die Umsetzbarkeit des Forschungsvorhabens in die Experimentalumgebung sowie die Erfahrung der Antragsteller mit Experimentalplattformen sichtbar in der Projektskizze formuliert werden.

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Nur bei Verbundprojekten: Die Partner eines "Verbundprojekts" haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) entnommen werden.

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern von kleinen und mittleren Unternehmen Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger
Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
- Kommunikationstechnologien (AE 72) -
Linder Höhe
51170 Köln
Internet: http://www.pt-it.pt-dlr.de/
beauftragt.

Ansprechpartner ist Herr Folkmar Nilkes (Tel.: 02203 601 3462, Fax: 02203 601 2866, E-Mail: Folkmar.Nilkes@dlr.de).

Vordrucke für Förderanträge sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar bei den Projektträgern angefordert werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst dem oben genannten Projektträger bis spätestens zum 18. März 2009 Projektskizzen in schriftlicher Form auf dem Postweg und in elektronischer Form vorzulegen. Dabei sind die Projektskizzen sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache vorzulegen, da die Skizzen zusätzlich von einem international besetzten Beiratsgremium begutachtet werden. Gilt nur für Verbundprojekte: Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Skizzen müssen über das Internet-Portal des PT-KT im online-Verfahren eingereicht werden. Die für eine Beteiligung an der Bekanntmachung benötigten Informationen sind auf der Webpage http://www.pt-it.de/ptoutline/glab/ verfügbar.

Projektskizzen dürfen einen Umfang von 20 DIN A4-Seiten inkl. Anlagen nicht überschreiten. Sie müssen ein fachlich beurteilbares Grobkonzept und eine grobe Finanzplanung beinhalten. Im Grobkonzept sollen die Ziele des Projektes, die Organisationsstruktur und das Arbeitsprogramm vor dem Hintergrund des aktuellen Standes von Forschung und Technologie sowie der Relevanz für die Kommunikationstechnik und den Bezug zu G-Lab erläutert werden.

Die Projektskizzen sind wie folgt zu gliedern:

  1. Deckblatt mit Projektbezeichnung, Postanschrift, Telefon und E-Mail des Einsenders sowie den Angaben zu Gesamtkosten und Laufzeit
  2. Thema und Zielsetzung des Vorhabens, Zusammenfassung
  3. Stand der Wissenschaft und Technik, Neuheit des Lösungsansatzes mit Beschreibung der spezifischen Innovationsleistung, eigene Vorarbeiten, Berücksichtigung laufender Forschungsarbeiten national und international
  4. Markt- und Arbeitsplatzpotenzial, Wettbewerbssituation
  5. Arbeits- und Zeitgrobplanung mit Angaben zu Zeitaufwänden und Personenmonaten, ggf. Verbundstruktur mit Arbeitspaketen aller beteiligten Partner
  6. Kosten- bzw. Finanzierungsplan
  7. Angaben zur Verwertung (wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Erfolgsaussichten, Nutzungsmöglichkeiten und Anschlussfähigkeit)
  8. Kurzdarstellung der beantragenden Partner

Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen direkt mit dem Projektträger Kommunikationstechnologien Kontakt aufzunehmen.
Aus der Vorlage der Projektskizze kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.

7.2.2 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Einordnung in den thematischen Schwerpunkt der Bekanntmachung,
  • wissenschaftlich-technische Qualität,
  • Innovationsgehalt und Attraktivität des wissenschaftlich-technischen Lösungsansatzes im internationalen Vergleich,
  • Einbindung von KMU,
  • Bedeutung der angestrebten Entwicklung für eine spätere industrielle Anwendung,
  • Verbesserung der technologischen Wettbewerbsfähigkeit,
  • Verwertungskonzept (inkl. Standardisierungsbemühungen),
  • Aufwand//Nutzenverhältnis,
  • Qualifikation der Partner, Projektmanagement und -struktur.

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen ausgewählt. Das BMBF behält sich vor, sich bei der Förderentscheidung durch unabhängige Experten beraten zu lassen. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

7.2.3 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Für die zeitnahe Bearbeitung und Förderentscheidung sind die formgebundenen Anträge spätestens einen Monat nach der Aufforderung dem Projektträger vorzulegen.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

7.3 Besondere Hinweise für Fachhochschulen

Sind Fachhochschulen im Rahmen des obigen Auswahl- und Entscheidungsverfahren (vgl. 7.2) erfolgreich gewesen und sollen im Rahmen eines FuE-Unterauftrages in die Verbundprojekte eingebunden werden bzw. sind zur Antragstellung aufgefordert worden, besteht für sie eine zusätzliche Möglichkeit für eine weitere Förderung. Die dafür benötigten Mittel können für eine „Qualifizierungs-/Profilierungsgruppe – Neue Technologien“ zum obigen Themenfeld beantragt werden. Thema und Inhalt dieses zweiten, separaten Förderantrags müssen mit obigem Projektthema in Zusammenhang stehen. Die thematische Nähe muss aber weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen beinhalten und sich gleichzeitig wesentlich von Aufgabenstellungen des ursprünglichen Antrages unterscheiden, um inhaltliche Doppelungen auszuschließen. Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen müssen in beiden Anträgen überschneidungsfrei sein. Mit dieser zusätzlichen Förderung sollen im ausgeschriebenen Themenumfeld zusätzliches Forschungsprofil und weitere Forschungskompetenz durch ein kleines Projektteam (Bachelor-/Master-/Promotionen; Fachveröffentlichungen; Forschungsmarketing) erarbeitet werden. Die Begutachtung und Förderentscheidung erfolgt BMBF-intern.

Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, etc.) erhalten Sie beim BMBF, Fachreferat 515 "Forschung an Fachhochschulen", Heinemannstr. 2, 53173 Bonn, Tel.: 0228/ 9957-3468, ebenso wie die „Hinweise für die Erstellung von Projektvorschlägen“.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 01. Dezember 2008
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Dietz