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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von „Spitzenforschung und Innovation in den Neuen Ländern“

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Innovationsfähigkeit ist die wesentliche Voraussetzung für eine sich selbst tragende wirtschaftliche Entwicklung, für Wachstum und Beschäftigung. Eine nachhaltige Innovationspolitik ist daher auch der Schlüssel für den Aufbau Ost. Hemmnisse einer innovationsorientierten Wachstumspolitik für die Neuen Länder liegen in der besonderen Wirtschaftsstruktur Ostdeutschlands begründet, die durch kleine und kleinste Unternehmen geprägt ist. Deshalb werden trotz hoher Förderintensität nur 8,1 % der FuE-Ausgaben der deutschen Wirtschaft in den Neuen Ländern realisiert. Zudem geht die Bevölkerungszahl in den Neuen Ländern kontinuierlich zurück. Dabei leidet Ostdeutschland schon heute unter der Abwanderung vieler qualifizierter Fachkräfte, vor allem junger Frauen.

Zur Stärkung der ostdeutschen Innovationslandschaft kommt der von der öffentlichen Hand getragenen Wissenschaft und Forschung eine besondere Rolle zu, die über das traditionelle Verständnis hinaus geht. Deshalb ist es gerade in den Neuen Ländern wichtig, dass alle Akteure der Wissenschaftslandschaft ihre Mitverantwortung für die technologische Leistungsfähigkeit und die Sicherung des Fachkräftepotenzials erkennen und ihre Kräfte bündeln. Dabei müssen die Hochschulen und die Forschungseinrichtungen ihre spezifischen Stärken ausbauen und durch Kooperationen untereinander sowie mit regionalen, überregionalen und internationalen Partnern ihre forschungs- und innovationsstrategische Positionierung weiterentwickeln.

Das neue Programm ist Bestandteil der Hightech-Strategie für Deutschland, mit der die Bundesregierung ihre Innovationspolitik auf eine neue Grundlage gestellt hat.
Ziel des Programms „Spitzenforschung und Innovation in den Neuen Ländern“ ist es, über eine weiträumige, organisationsübergreifende, themenorientierte Kompetenzbündelung die Innovationsfähigkeit in den Neuen Ländern zu stärken. Dies setzt eine wettbewerbsfähige Forschung, aber auch "Innovationskompetenz" voraus, also die Fähigkeit, Forschungsergebnisse in die Wirtschaft zu transferieren. Erfolgreiche, attraktive Regionen verfügen über eine Spitzenforschung, die sich an internationalen Maßstäben misst, und ein funktionierendes Netzwerk innovationsorientierter Akteure aus Wissenschaft und Wirtschaft. Diese Regionen weisen die notwendige kritische Masse auf und wirken auch über Ländergrenzen hinweg. Sie können ihren Bedarf an Fachkräften und wissenschaftlichem Nachwuchs langfristig decken und bieten beste Voraussetzungen für ein sich selbst tragendes Wachstum und Beschäftigung. Kooperationen dieser Art sind elementar für die Neuen Länder. Ziel des Programms „Spitzenforschung und Innovation in den Neuen Ländern“ ist ein nachhaltiger Effekt durch Verstetigung der Kooperationen, die sich bewähren. Damit leistet das BMBF einen wichtigen Beitrag zur Verpflichtung der Bundesregierung aus dem Solidarpakt II.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Gefördert wird die Umsetzung innovativer Modelle und Strategien von Verbünden, denen Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen angehören können und die mit jeweils einem profilbildenden Entwicklungsschwerpunkt die Innovationsfähigkeit der Region steigern. Unterstützt werden konkrete Projekte, die den Verbund in die Lage versetzen, seine profilbildenden, fokussierten Forschungsaktivitäten nachhaltig zu entwickeln und damit den Akteuren selbst, regional und überregional neue Perspektiven zu eröffnen. Die Projekte schließen an die Stärken der Akteure an und sind auf die Ausschöpfung noch ungenutzter Potenziale gerichtet.
Grundlage der Förderung ist eine Strategie, in der die sich bewerbenden Verbünde ihre Ziele und Perspektiven sowie Maßnahmen zu deren Umsetzung darstellen. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt entsprechend der Beurteilung ihrer strategischen Relevanz und der Erfüllung der Programmkriterien (s. Abschnitt 7.22 II).

Im Einzelnen kann es sich um Projekte (i.d.R. Verbundprojekte) in den folgenden Bereichen handeln, die den in Abschnitt 1.1 formulierten Zielstellungen entsprechen:

  • Forschung und Entwicklung
  • Nachwuchsförderung und Qualifizierung
  • Gewinnung von wissenschaftlichem Personal für den profilbildenden Entwicklungsschwerpunkt
  • Investitionen in Geräte und Ausrüstungen für Qualifizierung und FuE

Nicht förderfähig sind Managementstrukturen (Geschäftsstellen, Clustermanagement, etc.) zur Verwaltung des Bündnisses. Mitwirkungsleistungen der geförderten Einrichtungen und Unternehmen im Management des Bündnisses können jedoch im Rahmen ihrer Qualifizierungs- und FuE-Vorhaben angesetzt und anteilig gefördert werden.

3. Zuwendungsempfänger

Zuwendungsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Federführung der Initiative muss bei Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen (Max-Planck-Gesellschaft, Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft, Leibniz-Institute) mit Sitz in den Neuen Ländern liegen.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Die inhaltlichen und gestalterischen Anforderungen an die Bewerbungsunterlagen sind in Abschnitt 7.22 dargelegt.

Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) entnommen werden.

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Zunächst ist - nach einer Pilotphase, die am 5. Mai 2008 mit sechs Initiativen gestartet ist - eine Förderrunde mit einer fünfjährigen Laufzeit ab 2009 vorgesehen. Pro Initiative sollen Fördermittel von nicht mehr als 15 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
Die Bemessung der Zuwendung muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI) sowie die Verordnungen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen und für staatliche Ausbildungsbeihilfen berücksichtigen. Der Gemeinschaftsrahmen und die Verordnungen lassen für Verbundprojekte, für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und für Ausbildungsbeihilfen eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

Antragstellende Unternehmen gelten als KMU, wenn sie die diesbezügliche Definition der EU-Kommission erfüllen (siehe Vordruck 0119 unter https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ).

Eine Kumulation von Mitteln des Programms „Spitzenforschung und Innovation in den Neuen Ländern“ und Fördermitteln anderer Bundesprogramme zur Komplementärfinanzierung innerhalb einzelner Vorhaben ist grundsätzlich nicht gestattet.

Eine Förderung von ergänzenden Projekten der Bündnisse mit Mitteln aus Länderhaushalten ist nach Einzelfallprüfung möglich.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF beauftragt:
Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich TRI
Forschungszentrum Jülich GmbH
Außenstelle Berlin
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin

Ansprechpartnerin ist
Frau Ina Buck,
Tel.: 030 20199-453,
Fax: 030 20199-400,
E-Mail: i.buck@fz-juelich.de

Es wird empfohlen, frühzeitig mit dem PtJ Kontakt aufzunehmen.

Formulare, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim PtJ angefordert werden.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" ( http://www.kp.dlr.de/profi/easy ) dringend empfohlen.

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.21 Länderinterne Vorauswahl

Innerhalb der Neuen Länder werden unter Federführung des jeweiligen Wissenschaftsministeriums nach den Programmkriterien (s. Abschnitt 7.22) bis zu vier Initiativen ausgewählt und dem BMBF zur Förderung vorgeschlagen. Damit wird die länderseitige Erfahrung und Kompetenz für den Auswahlprozess genutzt und die Abstimmung mit der Landespolitik gesichert. Den Förderinteressenten und federführenden Antragstellern wird daher empfohlen, sich im Zuge der Antragstellung an das Wissenschaftsministerium ihres Landes zu wenden.

7.22 BMBF-Wettbewerb

Die Wissenschaftsministerien der Neuen Länder leiten die Konzepte der in ihrem Land ausgewählten maximal vier Initiativen bis zum 28. Februar 2009 an den Projektträger Jülich weiter und legen deren Einbettung in die Wissenschafts- und Innovationspolitik des Landes dar.

I. Antragsunterlagen
Das von den Initiativen vorzulegende Gesamtkonzept gliedert sich in einen Strategie- und einen Projektteil (Vorlage schriftlich in 15-facher Ausfertigung sowie einmal in elektronischer Form; Zeilenabstand 1,5 Zeilen, Schriftgrad 11, Schriftart Arial). Im Strategieteil (maximal zwanzig Seiten) soll die Erfüllung der Programmkriterien (siehe 7.22 II) darlegt werden. Im Projektteil sind die Forschungsinhalte der Projekte mit je einer Seite zu skizzieren. Informationen zu den kooperierenden Partnern können in einer Anlage zusätzlich beigefügt werden.

Die Strategie soll die mittel- und langfristige strategische Ausrichtung des Bündnisses plausibel machen. Sie besteht aus einer Profilbeschreibung ("Ist-Zustand") sowie einer die eigenen Stärken und Schwächen berücksichtigenden Entwicklungsplanung ("Soll-Zustand").

Das Strategiekonzept sollte folgende Elemente enthalten:

  • eine Kurzbeschreibung des Bündnisses (Definition, Charakterisierung, gemeinsame Mission). Dabei sind der thematische, überregionale und der strategische Fokus der Initiative herauszuarbeiten und die beteiligten Bündnisakteure zu benennen.
  • einen Nachweis des bereits erreichten Entwicklungsstands. Darzulegen sind die bestehenden Kompetenzen des Bündnisses in Abgrenzung zum Stand der Wissenschaft und Technik und unter Nennung der wichtigsten Wettbewerber mit ähnlichem Kompetenzprofil im In- und Ausland („Benchmark"). Es soll aufgezeigt werden, wie sich die Akteure des Bündnisses ergänzen und welche Kompetenzlücken eventuell noch bestehen. Die qualitative Einschätzung ist durch geeignete quantitative Indikatoren zu untermauern.
  • eine Analyse der gegenwärtigen Stärken und Schwächen sowie der künftigen Entwicklungschancen und -risiken des Bündnisses („SWOT-Analyse“). Im Falle marktnaher Forschungsprojekte ist die gegenwärtige Wettbewerbsposition im nationalen und internationalen Vergleich sowie das erkennbare Marktpotenzial zu skizzieren (Größe und Entwicklungschance des mit der Innovation angestrebten Marktes).
  • eine Definition der mittel- bis langfristigen Entwicklungsziele. Die Zieldefinition sollte auf der SWOT-Analyse aufbauen und ein ambitioniertes, aber dennoch realistisches Zielszenario enthalten. Die bereits bei der Beschreibung des aktuellen Entwicklungsstands benutzten Indikatoren sollten herangezogen werden, um angestrebte Ziele für die Zukunft zu definieren, insbesondere im Vergleich zu thematisch ähnlich aufgestellten Bündnissen, Einrichtungen oder Unternehmen im In- und Ausland.
  • einen Entwicklungsplan für die nächsten Jahre. Aus dem Entwicklungsplan soll ersichtlich sein, welche Maßnahmen von welchen Akteuren wann und mit welchen Mitteln umgesetzt werden sollen, um das angestrebte strategische Entwicklungsziel zu erreichen. Aus dem Entwicklungsplan sollte auch hervorgehen, wie die Nachhaltigkeit des Bündnisses nach dem Ende der Förderung gesichert werden soll.
  • eine Erläuterung der bestehenden und künftig geplanten Kooperations- und Managementstrukturen im Verbund. Dabei ist insbesondere die Interessenkonvergenz der Akteure zu beschreiben. Es ist darzulegen wie die Entwicklung gesteuert werden soll und mit welchen Indikatoren und Methoden verfolgt werden soll, ob und wie schnell das Bündnis die angestrebten Entwicklungsziele erreicht.

Zur Darstellung der Einzelprojekte werden folgende Informationen erwartet:

  • die Ziele und ihre Einbettung in die Strategie
  • die beteiligten Partner
  • die wesentlichen Projektinhalte
  • die beantragte Förderdauer
  • die Finanzplanung inkl. der Eigenfinanzierungsbeiträge der beteiligten Partner
  • die Methoden der Erfolgsmessung

II. Auswahlkriterien
Für die Auswahl der zu fördernden Gesamtkonzepte werden folgende Kriterien angelegt:
Grundlegendes Kriterium für die Auswahl und die Förderung ist die Qualität der Forschung: Grundlagenforschung mit internationaler Reputation und wissenschaftlichem Führungsanspruch bzw. anwendungsorientierte Forschung mit großem Markteintrittspotenzial und hohen Umsatzerwartungen.

Weiteres wichtiges Auswahlkriterium ist das Verhältnis der Einzelprojekte zum Gesamtprojekt: Die Einzelprojekte müssen sich in ihrer strategischen Ausrichtung und ihrer finanziellen Dimension am Gesamtprojekt orientieren. Insbesondere ist von den Initiativen nachzuweisen, wie die einzelnen Forschungsprojekte die strategischen Ziele des Gesamtprojekts und damit die Programmkriterien verfolgen.

Zusätzlich gelten folgende programmspezifische Kriterien:

  1. Langfristige Strukturwirkung
    Es gilt, das Synergiepotenzial der Forschungskooperation zu nutzen und deren Langfristperspektive zu entwickeln. Die Erprobung innovativer, langfristig angelegter, strukturbildender Kooperationen innerhalb der Wissenschaft und zwischen Wissenschaft und Wirtschaft kann wesentlich dazu beitragen, auch in den Neuen Ländern international sichtbare, themenorientierte und wettbewerbsfähige Forschungsstandorte zu etablieren.
  2. Rolle der Hochschulen
    Die beteiligten Hochschulen sollen ihr Profil durch neue Formen der Kooperation weiter schärfen. Das Konzept der Antrag stellenden Initiative muss deutlich machen, welche Rolle die beteiligten Hochschulen einnehmen und wie sie dabei ihre spezifischen Stärken ausbauen und durch Kooperationen untereinander sowie mit regionalen, überregionalen und internationalen Partnern ihre forschungs- und innovationsstrategische Positionierung weiterentwickeln. Dies gilt gleichermaßen für Universitäten und Fachhochschulen.
  3. Ausbildung von / Attraktivität für wissenschaftl. Personal
    Ziel ist eine gezielte Nachwuchsförderung und praxisnahe Qualifizierung auch durch Kooperation zwischen verschiedenen Hochschultypen oder mit außeruniversitären Einrichtungen sowie durch Personalaustausch mit der Wirtschaft. Gleichzeitig gilt es, die Gewinnung und Haltung hochkarätiger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler – auch aus dem Ausland – durch Stärkung der Attraktivität des Wissenschaftsstandortes zu sichern.
  4. Überregionalität
    Erwartet werden überregionale, länderübergreifende Kooperationen mit nationaler und internationaler Sichtbarkeit. Ziel ist die Steigerung des Potenzials zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit durch Zusammenschluss der deutschen Kooperationspartner mit gleichem Forschungsfokus. Verbünde unter ostdeutscher Federführung, die vor diesem Hintergrund bereits etablierte Institutionen auch solche in den Alten Ländern – als Zuwendungsempfänger einbeziehen, werden bevorzugt berücksichtigt.
  5. Unternehmensbeteiligung
    Die Kooperation zwischen öffentlich finanzierter Forschung und Entwicklung und Unternehmen soll gestärkt werden, um den Transfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft und damit das Innovationspotenzial der Region stärker zu nutzen. Es wird erwartet, dass zur Lösung von Fragestellungen mit hohem Innovationspotenzial Unternehmen einbezogen werden.
  6. Beteiligung der Länder
    Indem Synergien mit den Länderpolitiken genutzt werden, soll der Wirkungsgrad der Maßnahmen erhöht und die Nachhaltigkeit gesichert werden. Daher werden abgestimmte länderseitige Unterstützungsmaßnahmen oder flankierende Strukturmaßnahmen des Landes bei der Auswahl berücksichtigt.

III. Auswahl- und Entscheidungsverfahren
Zur Auswahl der Gesamtkonzepte stellt das BMBF einen externen Gutachterkreis mit fachlicher und struktureller (Organisation, Strategie, Transfer, Markt) Expertise (Jury) zusammen. Auf Basis der eingereichten Gesamtkonzepte (siehe Abschnitt I.) und unter Berücksichtigung der unter II. aufgeführten Auswahlkriterien bewertet die Jury die von den Wissenschaftsministerien der Neuen Länder weitergeleiteten Antragsunterlagen in einer Auswahlsitzung bis zum 15. Mai 2009. Ggf. werden die Initiativen zusätzlich zu einer Präsentation vor der Jury eingeladen.

Die Jury empfiehlt dem BMBF, welche Gesamtkonzepte in welchem Umfang bewilligt werden sollten. Dieses Votum wird den zuständigen Landesministerien und den Bewerbern umgehend mitgeteilt.
Die förmlichen Förderanträge für die positiv bewerteten Projekte sind bis zum 30. Juni 2009 beim Projektträger einzureichen (Vorlage in 3-facher Ausfertigung sowie in elektronischer Form; Zeilenabstand 1,5 Zeilen, Schriftgrad 11, Schriftart Arial). Nach abschließender Antragsprüfung entscheidet das BMBF über eine Förderung.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Evaluierung

Zur Bewertung der Wirksamkeit des Förderprogramms ist eine Evaluierung vorgesehen. Dazu ist es erforderlich, dass die damit beauftragten Institutionen die notwendigen Informationen erhalten. Auf Anforderung sind die Zuwendungsempfänger daher verpflichtet, die für die Evaluierung notwendigen Daten den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich für die Evaluierung verwendet und vertraulich behandelt.

9. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung in Kraft.

Berlin, den 1. Dezember 2008
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

MinR Hans-Peter Hiepe