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Bekanntmachung : Datum:

zur Kooperation in der zivilen Sicherheitsforschung zwischen Deutschland und Israel im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit“ der Bundesregierung Bundesministerium für Bildung und Forschung mit dem Ministerium für Wissenschaft, Kultur und Sport, Jerusalem und Ministerium für Industrie, Handel und Arbeit, Tel Aviv

Vom 30.10.2008

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung der Bundesrepublik Deutschland (BMBF), das Ministerium für Wissenschaft, Kultur und Sport des Staates Israel (MOST), MATIMOP (Forschungs- und Entwicklungszentrum der israelischen Industrie) für das Ministerium für Industrie, Handel und Arbeit (MOITAL) und dessen Chief Scientist (OCS) betonen die Bedeutung einer Stärkung und Vertiefung der wissenschaftlichen, technologischen und industriellen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Israel und fordern zur Einreichung von Vorschlägen für bilaterale FuE(Forschung und Entwicklung)-Projekte auf.

Am 8. April 2008 unterzeichneten die deutsche Ministerin für Bildung und Forschung und der israelische Minister für Wissenschaft, Kultur und Sport eine Gemeinsame Erklärung zum Beginn der Kooperation im Bereich der zivilen Sicherheitsforschung.

Beide Länder stimmen darin überein, dass deutsche und israelische Forschungseinrichtungen und innovative Unternehmen im Bereich der zivilen Sicherheitsforschung zusammenarbeiten sollten, um die Sicherheit der Bevölkerung zu verbessern, Innovationsprozesse zu beschleunigen und gemeinsame Wettbewerbsvorteile auf internationalen Hochtechnologiemärkten zu erzielen.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Auf der Grundlage der oben genannten Kooperationsvereinbarung soll die neue Förderaktivität „Kooperation in der zivilen Sicherheitsforschung zwischen Deutschland und Israel“ innovative Lösungen insbesondere zum Schutz der zivilen Bevölkerung und der kritischen Infrastrukturen, zum Katastrophenschutz und Krisenmanagement entwickeln.
Qualifizierte Bewerber können in diesem Rahmen jeweils vom BMBF, MOST und/oder MOITAL-OCS, vertreten durch MATIMOP, gemäß den geltenden nationalen Förderverfahren und -bestimmungen FuE-Fördermittel erhalten.

1.2 Rechtsgrundlage

In Deutschland erfolgt die Förderung durch das BMBF auf Grundlage des Programms für zivile Sicherheitsforschung (http://www.bmbf.de) in der Umsetzung der Hightech-Strategie der Bundesregierung. Außerdem gilt für die deutschen Partner, dass Vorhaben nach Maßgabe dieser Förderrichtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden können. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet der Zuwendungsgeber aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Das Programm ist durch die Europäische Kommission (EU) notifiziert.

In Israel können FuE-durchführende Unternehmen, die in diesem Rahmen an Projekten der industriellen und angewandten Forschung und Entwicklung beteiligt sind, vom OCS im MOITAL FuE-Zuwendungen erhalten.

Israelische Hochschulen und Forschungseinrichtungen können vom MOST gemäß dessen Bestimmungen mit Forschungszuwendungen gefördert werden.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung und der zwischen BMBF und MOST geschlossenen Vereinbarung gefördert werden. Dabei gelten die allgemeinen Förderbestimmungen auch für diesen Bereich, u. a. werden die von den Ministerien für alle BMBF-MOST-MOITAL-Forschungskooperationen definierten Rechte an geistigem Eigentum berücksichtigt.

2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Verbundprojekte, die innovative Lösungen schwerpunktmäßig in folgenden Forschungsbereichen entwickeln:

  • Schutz kritischer Infrastrukturen;
  • Detektion chemischer, biologischer und explosiver Gefahrstoffe;
  • Katastrophenschutz und Krisenmanagement.

Wichtige Bereiche für die Förderung sind die Forschung zur Vermeidung und Früherkennung von Bedrohungen mit Schwerpunkt auf der Früherkennung chemischer, biologischer, nuklearer, radiologischer und explosiver Gefahrstoffe beispielsweise unter Einsatz neuer Sensorkonzepte (z. B. in der Gewässerüberwachung). Eine weitere wichtige Zielsetzung sind Schutz und Vorsorge mit Blick auf Kaskadenprozesse bei Versagen kritischer Infrastrukturen (wie beispielsweise Verkehr, Energieversorgung, Wasser- und Lebensmittelversorgung, Gesundheitssystem, Finanzsystem und Informations- und Kommunikationsinfrastrukturen). Außerdem liegt ein Schwerpunkt auf Krisenmanagement und -strategien, der Entwicklung einer effizienten Notfallversorgung und der Förderung innovativer Sicherheitslösungen zur Verbesserung von Leistung und Schutz von Rettungs- und Sicherheitskräften.

Zu berücksichtigen sind bei den Projektvorschlägen: Prävention, Früherkennung, Redundanzerhöhung (Funktionsfähigkeit auch in Krisenlagen) und schnelle und effektive Reaktion im Krisenfall.

Hauptkriterien für die Förderung sind Innovationsgrad, Praxistauglichkeit und Marktfähigkeit der angestrebten Lösung, die Verknüpfung technologischer mit gesellschaftlichen Fragestellungen zur Berücksichtigung gesellschaftlicher Ziele und Wirkungen sowie die Bedeutung des Beitrags zu mehr ziviler Sicherheit unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte. Die relevanten gesellschaftswissenschaftlichen Fragestellungen sollen vorzugsweise integriert in den Verbundprojekten bearbeitet werden. Die Forschungsfragestellungen können z. B. rechtliche Rahmenbedingungen, eine datenschutzgerechte Technikgestaltung, den Schutz der Privatsphäre, Akzeptanzuntersuchungen, Bedrohungs- und Ursachenanalysen, ökonomische Betrachtungen, ethische und rechtliche Aspekte sowie die Mensch-Technik-Interaktion umfassen.

Eingereicht werden sollen Vorschläge für Verbundprojekte zwischen deutschen und israelischen Partnern, in die Forschungsinstitute (außeruniversitäre, universitäre), Unternehmen und Endnutzer einbezogen sein sollen. Zwar müssen nicht aus beiden Ländern alle Partner in jedes Projekt einbezogen sein, aber Projekte, an denen Partner aus der Wirtschaft, den Instituten und dem Kreis der Endnutzer aus Israel und Deutschland beteiligt sind, werden bevorzugt berücksichtigt.

Die vorgeschlagenen Verbundprojekte müssen folgende Merkmale aufweisen:

  • konsequente Nutzung der neuesten Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung;
  • Darstellung einer belastbaren Bedrohungs- bzw. Bedarfsanalyse für die angestrebte Sicherheitslösung;
  • deutlicher Fortschritt gegenüber den gegenwärtigen Technologien oder Lösungen;
  • klar formuliertes Projektziel, auch im Sinne des angestrebten Zugewinns an Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Akzeptanz sowie der Konformität mit den Anforderungen des Datenschutzes;
  • erkennbarer Nutzen sowohl für die israelische als auch für die deutsche Seite.

Die Laufzeit der geplanten Forschungsarbeiten soll höchstens drei Jahre betragen.

3 Zuwendungsempfänger

In beiden Ländern können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die eine Kooperation mit Unternehmen und Einrichtungen im jeweils anderen Land anstreben oder schon etabliert haben, Zuwendungen in ihrem eigenen Land beantragen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden zur Antragstellung aufgefordert

In Deutschland:

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die innovative Sicherheitslösungen entwickeln, und Endnutzer sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Endnutzer sind die Betreiber kritischer Infrastrukturen wie beispielsweise die Betreiber sicherheitsrelevanter Infrastrukturen in Bereichen wie Verkehr, Wasser, Energie etc. sowie staatliche Stellen wie Sicherheits- und Rettungskräfte (z. B. Polizei, Feuerwehr, Katastrophenhilfe u. a.). In der Regel sollen Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen im Rahmen eines Verbundprojekts durch FuE-Unteraufträge von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einbezogen werden.
Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich - vorzugsweise in FuE-Unteraufträgen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – an den Verbundprojekten zu beteiligen.

In Israel:

Forschungseinrichtungen können vom MOST gefördert werden. Zuwendungen an gewerbliche Unternehmen werden vom MOITAL gewährt.

4 Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen

In Deutschland:

Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt das BMBF den deutschen Verbundpartnern Zuwendungen im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse.

Bemessungsgrundlage für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % finanziert werden können (Anteilfinanzierung). Von den Unternehmen wird eine Eigenbeteiligung von mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei der Bemessung der jeweiligen Förderquote ist der EU -Gemeinschaftsrahmen für staatliche FuEuI(Forschung und Entwicklung und Innovation)-Beihilfen zu berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann. Es findet die KMU-Definition der EU Anwendung ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ).

In Israel:

Bei FuE-durchführenden Unternehmen: Die zuwendungsfähigen FuE-Kosten werden gemäß den Verfahren und Bestimmungen des OCS bis zu 50 % gefördert. Üblicherweise werden die an bestimmte Bedingungen geknüpften FuE-Zuwendungen jährlich bewilligt.

Bei Hochschulen und Forschungseinrichtungen: Die zusätzlichen Ausgaben/Kosten können gemäß den Bestimmungen des MOST bis maximal 100 % gefördert werden.

5 Zuwendungsvoraussetzungen

Die Partner eines gemeinsamen Vorhabens haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung müssen die Kooperationspartner nachweisen, dass sie eine grundsätzliche Übereinkunft gemäß den Bestimmungen des BMBF und des MOST/MOITAL erzielt haben und diese den fördernden Institutionen in Israel und in Deutschland vorlegen.

Die Bestimmungen des BMBF sind einem Merkblatt zu entnehmen (BMBF-Vordruck 0110), das zu finden ist unter https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf .
Die Antragstellerinnen/Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld ihres geplanten Projekts mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollten prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine Förderung als EU-Vorhaben möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung sollte in einem Antrag auf nationale Fördermittel kurz dargestellt werden. Weiterhin sollten Antragstellerinnen/ Antragsteller prüfen, inwieweit im Umfeld des beabsichtigten bilateralen Projekts ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Überlegungen und Planungen dazu sind mit dem Antrag auf Förderung darzustellen. BMBF, MOST und MOITAL fordern deutsche und israelische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf, bei der Durchführung gemeinsamer Projekte im 7. Forschungsrahmenprogramm der EU zusammenzuarbeiten.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

In Deutschland:

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnungen der Zuwendung, den Nachweis und die Prüfung der Verwendung, die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides sowie für die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 BHO sowie die §§ 48 und 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

In Israel:

Der israelische Projektpartner aus der Wirtschaft muss sich an die Verfahren und Bestimmungen des OCS im Rahmen des Gesetzes zur Förderung industrieller FuE halten. Die beim OCS eingegangenen Projektvorschläge werden anhand folgender Kriterien bewertet:

  • technologische Innovation;
  • wirtschaftliches Potenzial der beabsichtigten Produkte/Dienstleistungen;
  • Mehrwert der Kooperation zwischen den Projektpartnern;
  • Kapazität der Partner (FuE-Personal, Infrastruktur, Finanzmittel, Marketing und Management).

7 Verfahren

7.1 Gliederung des Projektvorschlags:

  1. Ziele

    • Gesamtziel des Vorhabens, Zusammenfassung des Projektvorschlags
    • wissenschaftliche und/oder technische Arbeitsziele, angestrebte Innovationen
    • Projektkonsortium: Projektkoordinator, Verteilung der Rollen, ggf. Abbildung der Wertschöpfungskette

  2. Stand der Wissenschaft und Technik sowie eigene Arbeiten

    • Stand von Wissenschaft und Technik
    • bestehende Schutzrechte (eigene und Dritter)
    • bisherige Arbeiten der Antragsteller

  3. Arbeitsplan
    Ausführliche Beschreibung der Arbeiten der Verbundpartner (ggf. inkl. Unterauftragnehmer, einschließlich aller projektrelevanten wissenschaftlichen und technischen Problemstellungen sowie der vorgeschlagenen Lösungsansätze).
  4. Verwertungsplan
    Verwertungsplan (wissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Ergebnisverwertung durch die beteiligten Partner, ggf. Umsetzung in Vorschriften, Richtlinien und rechtliche Rahmenbedingungen).
  5. Netzplan
    Arbeitspakete, Übergabepunkte, Meilensteine und Umsetzungsentscheidungen
  6. Finanzierungsplan
    Abschätzung von Gesamtkosten und Förderbedarf, einzeln nach Verbundpartner.

Es steht den Antragstellerinnen/Antragstellern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Bewertung ihres Vorschlages von Bedeutung sind.
Verbundpartner, deren Vorhaben von Industriepartnern oder von anderen Stellen mitfinanziert wird, müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben.

7.2 Einreichung von Projektvorschlägen

Das BMBF hat einen Projektträger mit der Umsetzung der Förderaktivität beauftragt:
VDI-Technologiezentrum GmbH
Projektträger Sicherheitsforschung
Peter-Müller-Str. 1
D-40468 Düsseldorf, Germany
Ansprechpartnerin ist:
Dr. Karin Reichel
Telefon: ++ 49 (0) 2 11 - 62 14 - 567
Telefax: ++ 49 (0) 2 11 - 62 14 - 484
E-Mail: reichel@vdi.de

Die deutschen Verbundpartner reichen über die Koordinatorin/den Koordinator einen begutachtungsfähigen Projektvorschlag in ausschließlich elektronischer Version im Umfang von maximal 20 DIN A4-Seiten (einschließlich Anlagen, Schriftgrad 12) in deutscher und englischer Sprache beim Projektträger ein.

Antragsvordrucke finden sich auf der Website der VDI Technologiezentrum GmbH unter http://www.vditz.de/sicherheitsforschung/bekanntmachungen .

Israelische Forschungseinrichtungen und Hochschulen legen den Projektvorschlag in 5-facher Ausfertigung (einschließlich einem unterzeichneten Original sowie in elektronischer Form als E-Mail-Anlage) in englischer und hebräischer Sprache vor bei:
Nurit Topaz
Director, Department of International Relations with Germany and South America
Ministry of Science, Culture and Sport
P.O. Box 49100
(Bldg. 3, HaKiriya HaMizrahit)
Jerusalem 91490
E-Mail: nurit@most.gov.il
Antragsvordrucke finden sich auf der MOST-Website unter www.most.gov.il .

Israelische Unternehmen reichen Projektvorschläge in elektronischer Form ein bei:
Ilana Gross

Program Manager, Matimop-Israeli Industry Center for R&D
E-Mail: ilana@matimop.org.il
Antragsvordrucke für israelische FuE-Partner in der Wirtschaft finden sich auf der Website des OCS unter: http://www.moit.gov.il/NR/exeres/C4A8C9EC-7BDF-431D-AEC5-5CBB57D839FC.htm

7.3. Auswahl von Projektvorschlägen

Die eingegangenen Vorschläge werden anhand folgender Kriterien bewertet:

  • fachlicher Bezug zur Förderbekanntmachung;
  • erkennbarer Nutzen sowohl für die israelische als auch für die deutsche Seite;
  • angemessene Beteiligung entsprechender Partner aus der Wirtschaft, den Instituten und dem Kreis der Endnutzer;
  • Innovationsgrad und Erkenntnisgewinn;
  • Ganzheitlichkeit und Breitenwirksamkeit des Lösungsansatzes unter Einbeziehung gesellschaftlicher Ziele und Wirkungen;
  • Praxistauglichkeit und Marktfähigkeit der angestrebten Lösung sowie deren optimierte volkswirtschaftliche Hebelwirkung;
  • Qualität des Projektkonsortiums, Berücksichtigung aller relevanten Akteure.

Die Vorschläge werden externen internationalen Gutachterinnen/Gutachtern zur Bewertung und Vorauswahl vorgelegt.

7.4 Besondere Hinweise für Fachhochschulen

Sind Fachhochschulen im Rahmen des obigen Auswahl- und Entscheidungsverfahrens (vgl. Nummer 7.2.1) erfolgreich gewesen und sollen im Rahmen eines FuE-Unterauftrages in die Verbundprojekte eingebunden werden bzw. sind zur Antragstellung aufgefordert worden, besteht für sie eine zusätzliche Möglichkeit für eine weitere Förderung. Die dafür benötigten Mittel können für eine „Qualifizierungs-/Profilierungsgruppe – Neue Technologien“ zum obigen Themenfeld beantragt werden. Thema und Inhalt dieses 2. separaten Förderantrags müssen mit obigem Projektthema in Zusammenhang stehen. Die thematische Nähe muss aber weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen beinhalten und sich gleichzeitig wesentlich von Aufgabenstellungen des ursprünglichen Antrages unterscheiden, um inhaltliche Doppelungen auszuschließen. Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen müssen in beiden Anträgen überschneidungsfrei sein. Mit dieser zusätzlichen Förderung sollen im ausgeschriebenen Themenumfeld zusätzliches Forschungsprofil und weitere Forschungskompetenz durch ein kleines Projektteam (Bachelor-/Master-/Promotionen; Fachveröffentlichungen; Forschungsmarketing) erarbeitet werden. Die Begutachtung und Förderentscheidung erfolgt BMBF-intern.

Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, etc.) erhalten Sie beim BMBF, Fachreferat 515 „Forschung an Fachhochschulen“ Heinemannstr. 2, 53175 Bonn, Telefon: 0228 99 57-3275, ebenso wie die „Hinweise für die Erstellung von Projektvorschlägen“.

8 Vorlageverfahren und Termine

Projektskizzen (Vorschläge) sind bis zum 22. Januar 2009 bei MOST, dem OCS und beim Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH einzureichen. Nach einer Vorbewertung und externen Begutachtung werden die Einreicher der in Frage kommenden Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag zu stellen.

9 Workshop zur Projektvorbereitung

Ein Workshop zur Vorbereitung gemeinsamer Projekte ist noch im Dezember 2008 geplant. Nähere Informationen dazu sowie zu Unterstützungsmöglichkeiten bei der Partnersuche können bei den unten genannten Stellen angefordert werden.

10 Information und weitere Unterstützung

In Deutschland:

Dr. Karin Reichel
VDI-Technologiezentrum GmbH
Projektträger Sicherheitsforschung
Peter-Müller-Str. 1
D-40468 Düsseldorf
Telefon: ++ 49 (0) 2 11 - 62 14 – 567
Telefax: ++ 49 (0) 2 11 - 62 14 - 484
E-Mail: reichel@vdi.de

In Israel:

Für Teilnehmer aus der Wirtschaft: MATIMOP
Ilana Gross
Program Manager, Industrial R&D Programs-Europe
Matimop - Israeli Industry Center for R&D
Telefon: +972-3-5118184
E-Mail: ilana@matimop.org.il

Für Hochschulen und Forschungseinrichtungen: MOST
In administrativen Angelegenheiten:
Nurit Topaz
Director, Scientific Relations with Germany and
Working Programs
Telefon: +972-2-5411157
Telefax: +972-2-5825725
E-Mail: nurit@most.gov.il

In wissenschaftlichen Angelegenheiten:
Dr. Hesham Taha
Director for Applied Physics
Telefon: +972-2-5411137
Telefax: +972-2-5815595
E-Mail: hesham@most.gov.il

11 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und enden mit Ablauf der ersten Förderperiode des Sicherheitsforschungsprogramms im Jahre
2010.
Bonn, den 30.Oktober 2008
Bundesministerium Für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Christine Thomas