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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema „Leistungselektronik zur Energieeffizienz-Steigerung“ (LES) innerhalb des Förderprogramms „IKT2020“.

Energieeinsparung und Energieeffizienz sind Kernelemente des Klimaschutzes und der Ressourcenschonung. Diesen gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen begegnet die Bundesregierung durch eine Vielzahl von Forschungs- und Förderprogrammen. Angesichts der steigenden Kosten wird die Art und Weise, wie effizient mit Energie umgegangen wird, zu einem Wettbewerbsfaktor, der immer wichtiger für die deutsche Volkswirtschaft wird.

Die Fördermaßnahme LES soll als Bestandteil der Hightech-Strategie der Bundesregierung durch multidisziplinäre, auf das Gesamtsystem ausgerichtete Forschungs- und Entwicklungsbeiträge im Bereich der Leistungselektronik deutliche Energieeinsparungen in volkswirtschaftlich wichtigen Anwendungsfeldern ermöglichen.

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1. Zuwendungszweck

Weltweit sind heute 40% des gesamten Energiebedarfs auf die Nutzung der elektrischen Energie zurückzuführen, Tendenz steigend. Bei Maßnahmen, die Effizienz elektronischer Bauelemente und elektronischer Systeme zu steigern, spielt die Leistungselektronik eine zentrale Rolle. Energieeffizienz zu steigern, bedeutet aber nicht nur eine Verbesserung der Leistungsparameter von Halbleiterbauelementen. Vielmehr geht es um neue Systemlösungen, die eine Vielzahl ganz verschiedener Aspekte umfassen. Sie reichen z.B. von neuen Materialien, Bauteilkonzepten und Aufbautechniken, über innovative Systemintegrationen, Zuverlässigkeitsaspekten bis hin zur Standardisierung von Bauelementen und kostengünstigen Herstellungstechniken. Nur durch die Betrachtung des Gesamtsystems und Innovationen in allen Teilbereichen kann das Ziel einer deutlichen Energieeinsparung durch neuartige Leistungselektronik erreicht werden.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt deshalb auf der Grundlage des Rahmenprogramms IKT2020 multidisziplinäre Forschungs- und Entwicklungsprojekte zum Thema „Leistungselektronik zur Energieeffizienz-Steigerung“ (LES) zu fördern mit Anwendungen in den Bereichen:

  • Automobil- und Antriebstechnik, Anlagen- und Maschinenbau (z.B. effiziente und kompakte Leistungswandler, Energiemanagement, effiziente elektrische Antriebe/Nebenaggregate),
  • Haushaltsgeräte (z.B. leistungsgeregelte Kühlaggregate, energieoptimierte Wärmequellen, energieoptimierte Stand-by Schaltungen),
  • Luft- und Raumfahrtindustrie (z.B. gewichtsoptimierter Ersatz hydraulischer Komponenten, Steigerung der Zuverlässigkeit leistungselektronischer Systeme),
  • Beleuchtung (kompakte, sparsame Vorschaltgeräte),
  • Energiewirtschaft (Energiemanagement und -verteilung, Energiewandler und Systeme zur Netzeinspeisung).

1.2. Rechtsgrundlagen

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO), durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Der Fokus der Förderung liegt auf Forschung und Entwicklung zur Steigerung von Energieeffizienz in elektronischen Systemen. Es werden Projekte gefördert, die breitenwirksame Anwendungen adressieren. Eine möglichst hohe industrielle Beteiligung an den Verbundprojekten ist erwünscht, insbesondere von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU).

Gegenstand der Förderung sind Forschung und Entwicklung in den Schwerpunktbereichen:

  • neuartige passive und aktive Basisbauelemente für die Leistungselektronik,
  • neue Basiseffekte, Funktionsmaterialien, Halbleiter und Schaltungsträger mit erweiterter Funktionalität mit dem Ziel der Effizienzerhöhung, Erhöhung der Temperaturstabilität oder Lebensdauer von leistungselektronischen Bauelementen,
  • Entwurf und Aufbau von energieeffizienten, kompakten Gesamtsystemlösungen mit hohem Integrationsgrad, mit hoher Energiedichte, hoher Zuverlässigkeit und geeigneten Entwärmungstechniken,
  • neue Aufbau-, Verbindungs- und Verpackungstechniken für hohe Leistungsdichten und Temperaturen,
  • Systeme für effiziente Energiekonvertierung und intelligente Leistungsreglung,
  • Aufbau und Hochintegration von innovativen Systemen für die Leistungserfassung.

Gefördert werden Projekte, welche die unter Nummer 1.1 genannten Anwendungsfelder adressieren und eine schnelle Umsetzung in Produkte erwarten lassen. Die Vorhaben sollen im Verbund von Industrieunternehmen und Forschungseinrichtungen durchgeführt werden. Adressiert werden sollen möglichst umfangreiche Innovations- und Wertschöpfungsketten. Grundsätzlich sollte mindestens ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (z.B. Technologielieferant, Systemhersteller, Zulieferer, Anwender) einbezogen sein. Es ist erforderlich, frühzeitig alle Aspekte der späteren Umsetzung zu beachten und nach Möglichkeit in das Projekt einzubeziehen. Das Projektkonsortium sollte einen nachvollziehbaren Marktzugang im jeweiligen Anwendungsfeld haben.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt im Rahmen von Verbundprojekten sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU im Sinne der Definition der Europäischen Kommission, siehe
http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm ) mit Ergebnisverwertung in Deutschland. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind daher besonders aufgefordert, sich - auch durch F&E-Unteraufträge von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft — an den Verbundprojekten zu beteiligen (vgl. auch Nummer 7.3).

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Die notwendigen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sind unter Berücksichtigung und Darstellung der technischen und wirtschaftlichen Risiken zu planen. Notwendige Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken von Beteiligten aus der Wirtschaft mit der Wissenschaft zur Lösung von gemeinsamen Forschungsaufgaben (Verbundprojekte). Antragsteller müssen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen und durch Vorarbeiten, insbesondere im betreffenden Fachgebiet, ausgewiesen sein. Ferner wird von den Antragstellern die Bereitschaft zur projektübergreifenden Zusammenarbeit mit anderen Verbünden erwartet. Aufgrund der Bedeutung des Themas für die Gesellschaft wird weiterhin die Mitarbeit an innovationsunterstützenden Maßnahmen des BMBF, die über das Projekt hinausgehen, mit entsprechender Öffentlichkeitswirksamkeit erwartet.

Der Verbreitung der erreichten Ergebnisse und der Zusammenarbeit mit den Unternehmen der jeweiligen Anwenderbranche zur Verwertung der Ergebnisse in Deutschland wird große Bedeutung beigemessen. An den Verbundprojekten müssen deshalb Partner beteiligt sein, welche die Forschungsergebnisse nach der Fertigstellung eines Demonstrators zur breiten Anwendung bringen wollen und können. Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU Forschungsrahmenprogramm ( http://www.cordis.lu ) sowie weiteren Förderaktivitäten auf EU-Ebene vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist bzw. eine Kooperation mit anderen EU-Partnern nahe legt. Es ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU bzw. bei einem entsprechenden europäischen Programm gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Partner haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) entnommen werden.

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte mit KMU-Beteiligung eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1. Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger

VDI Technologiezentrum GmbH
- Abteilung EINS -
Peter-Müller-Str. 1
40468 Düsseldorf

beauftragt.

Ansprechpartner ist Dr. Jochen Dreßen (Tel.: 0211/6214-580; E-Mail: dressen@vdi.de).

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

7.2. Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1. Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst dem oben genannten Projektträger bis spätestens zum 31.01.2009 Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form – möglichst unter Nutzung von „easy“ – auf dem Postweg vorzulegen. Eine Projektskizze (incl. Anlagen, Schriftgrad 12) sollte max. 20 DIN A4-Seiten umfassen. Sie muss ein fachlich zu beurteilendes Grobkonzept und eine grobe Finanzplanung beinhalten. Im Grobkonzept sollen die Ziele des Verbundprojektes, die Organisationsstruktur und das Arbeitsprogramm vor dem Hintergrund des aktuellen Standes von Forschung und Technologie sowie der Relevanz für die Leistungselektronik erläutert werden. Ein Strukturvorschlag für eine Skizze ist unter: zu finden.

Der Koordinator eines Verbundprojekts reicht die Projektskizze für alle Verbundpartner mit einer gemeinsam von allen Partnern ausgearbeiteten, beurteilungsfähigen Vorhabensbeschreibung ein.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.

7.2.2. Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachter/innen nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Bedeutung des Projektziels: gesellschaftlicher Bedarf und Potenzial einer Umsetzung
  • wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes
  • Innovationshöhe des wissenschaftlich-technischen Konzepts
  • Risiken und Chancen des vorgesehenen Arbeitsprogramms
  • Bedeutung der angestrebten Entwicklung für eine spätere industrielle Anwendung
  • Verwertungskonzept (inkl. Patentstrategie)
  • Qualifikation der Partner, Projektmanagement und -struktur

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Pro-jektskizzen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

7.2.3. Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projekt-skizzen aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

7.3. Besondere Hinweise für Fachhochschulen

Sind Fachhochschulen im Rahmen des obigen Auswahl- und Entscheidungsverfahren (vgl. 7.2) in den Verbundprojekten erfolgreich gewesen und zur Antragstellung aufgefordert worden, besteht für sie eine zusätzliche Möglichkeit für eine weitere Förderung. Die dafür benötigten Mittel können für eine "Qualifizierungs-/Profilierungsgruppe - Neue Technologien" zum obigen Themenfeld beantragt werden. Thema und Inhalt dieses zweiten separaten Förderantrags müssen mit obigem Projektthema in Zusammenhang stehen. Das Thema muss aber weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen beinhalten und sich gleichzeitig wesentlich von Aufgabenstellungen des ursprünglichen Antrages unterscheiden um inhaltliche Doppelungen auszuschließen. Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen müssen in beiden Anträgen überschneidungsfrei sein. Mit dieser zusätzlichen Förderung sollen im ausgeschriebenen Themenumfeld zusätzliches Forschungsprofil und weitere Forschungskompetenz durch ein kleines Projektteam (Bachelor-/Master-/Promotionen; Fachveröffentlichungen; Forschungsmarketing) erarbeitet werden. Die Begutachtung und Förderentscheidung erfolgt BMBF-intern.

Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, etc.) erhalten Sie beim BMBF Fachreferat 515 „Forschung an Fachhochschulen“ Heinemannstr. 2, 53173 Bonn, Tel.: 0228/9957-3468, ebenso wie die "Hinweise für die Erstellung von Projektvorschlägen".

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 17.10.2008
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Katenkamp