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Gemeinsame Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und des Ministeriums für Hochschulen und wissenschaftliche Forschung der Arabischen Republik Ägypten (MHESR) von Richtlinien zur Förderung gemeinsamer innovativer Projekte im Bereich der angewandten Forschung durch den „Deutsch-Ägyptischen Forschungsfonds“ als Folgemaßnahme des „Deutsch-Ägyptischen Jahres der Wissenschaft und Technologie 2007“

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

Aus Anlass der Abschlussveranstaltung im Rahmen des „Deutsch-Ägyptischen Jahres der Wissenschaft und Technologie 2007“ am 6. Dezember in Berlin unterzeichneten die deutsche Bundesministerin für Bildung und Forschung Dr. Annette Schavan und der ägyptische Minister für Hochschulen und wissenschaftliche Forschung Dr. Hany Helal eine Vereinbarung zur Einrichtung eines deutsch-ägyptischen Forschungsfonds zur Förderung gemeinsamer anwendungsbezogener Projekte, der von beiden Seiten mit jeweils 300.000 Euro (etwa 2.500.000 ägyptischen Pfund) pro Jahr ausgestattet sein wird. Die Zuwendungen sollen es Wissenschaftlern – auch Nachwuchswissenschaftlern – ermöglichen, neue Gebiete der wissenschaftlichen Forschung zu bearbeiten, und sie sollen bilaterale Forschungskooperationen zwischen beiden Ländern auf Gebieten von beiderseitigem Interesse fördern. Die Forschungsergebnisse sollen schneller als bisher in konkrete Anwendungen überführt werden. Außerdem sollen die Zuwendungen auch Netzwerke bei der Beantragung von Fördermitteln aus dem 7. EU-Rahmenprogramm oder aus nationalen Förderprogrammen unterstützen.

Im Rahmen der langjährigen Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen Republik Ägypten auf dem Gebiet von Wissenschaft und Technologie und unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen und Regelungen für die Förderung haben das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Ministerium für Hochschulen und wissenschaftliche Forschung der Arabischen Republik Ägypten (MHESR) diese gemeinsame Bekanntmachung für innovative anwendungsbezogene Forschungsprojekte vereinbart.

Grundlage dieser Bekanntmachung sind das Regierungsabkommen über bilaterale Zusammenarbeit in Wissenschaft, Forschung und Technologie (WTZ-Abkommen) von 1979 und die Vereinbarung zur Schaffung eines gemeinsamen Fonds im Bereich der angewandten Forschung von 2007.

Die Vergabe der Fördermittel erfolgt in Übereinstimmung mit den jeweils in Deutschland und Ägypten geltenden nationalen Bestimmungen für die Projektförderung.1 BMBF und MHESR haben das Internationale Büro des BMBF (IB) für deutsche Antragsteller und den Science and Technology Development Fund (STDF) für ägyptische Antragsteller sowie die Außenstelle Kairo des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) mit der Durchführung dieser Bekanntmachung beauftragt.

Antragsteller sollten sich bei der Vorbereitung ihrer Anträge frühzeitig mit diesen Einrichtungen in Verbindung setzen.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach gebührender Prüfung der Anträge im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Ziel dieser Bekanntmachung ist es, gemeinsame innovative und anwendungsbezogene Forschungsprojekte in Bereichen zu fördern, die den spezifischen Forschungsschwerpunkten von BMBF und MHESR entsprechen. Die fachlichen Schwerpunkte des Deutsch-Ägyptischen Wissenschaftsjahres sind auch künftig für beide Seiten von hoher forschungs- und entwicklungspolitischer Bedeutung2.

Es können gemeinsame Anträge auf allen Wissenschafts- und Technologiegebieten eingereicht werden, aber förderungswürdig sind vor allem folgende Bereiche:

  • Biotechnologische und landwirtschaftliche Forschung, insbesondere Nahrungsmittelproduktion bei Umweltbelastung und im Hinblick auf den Klimawandel
  • Energieeinsparungen und erneuerbare Energien, insbesondere Windturbinentechnologie

Der Zusammenarbeit der verschiedenen Partner im FuE-Bereich, den besonderen wissenschaftlichen Fähigkeiten und der Beteiligung der Wirtschaft kommt besondere Bedeutung zu. Die Netzwerke sollten dabei möglichst Einrichtungen der Grundlagenforschung, FuE-Institute sowie die mit der wirtschaftlichen Umsetzung befassten Unternehmen abdecken.

Im Rahmen dieser Bekanntmachung werden keine Maßnahmen zur Exportförderung unterstützt.

3. Zuwendungsvoraussetzungen3

Antragsberechtigt sind Forscherteams, die aus mindestens einem deutschen und einem ägyptischen Forscher bestehen.

Die Teams sollen an deutschen oder ägyptischen Forschungsorganisationen, staatlichen oder nicht-staatlichen Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder gewerblichen Unternehmen, insbesondere KMU angesiedelt sein. Diese Einrichtungen sind gehalten, ein Erklärungsformular zu unterschreiben und mit Stempel zu versehen (ein Muster ist dem Antragsformular beigefügt).

Die Projektpartner auf jeder Seite haben ihre Zusammenarbeit folgendermaßen zu regeln: Einer der Partner fungiert als bevollmächtigter Antragsteller; die anderen Partner sind im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit dem bevollmächtigten Antragsteller in den gemeinsamen Antrag einzubinden.
Des Weiteren sind zwischen den Projektpartnern und beiden Seiten rechtsverbindliche Vereinbarungen zu treffen sowie geeignete Maßnahmen zum Schutz geistigen Eigentums gemäß den Gesetzen beider Länder und entsprechend den Bestimmungen der Förderorganisationen beider Seiten zu vereinbaren.

4. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form nichtrückzahlbarer Zuwendungen, die entsprechend den begründeten voraussichtlichen Forschungsausgaben und Finanzierungsplänen gezahlt werden. Die Zuwendungen können sich auf maximal bis zu 200.000 Euro pro Vorhaben belaufen. Die Laufzeit eines Projekts kann bis maximal 24 Monate betragen. Deutschen Antragstellern werden die Mittel vom IB in Euro und den ägyptischen Antragstellern vom STDF in ägyptischen Pfund ausgezahlt.

5. Verfahren

5.1 Vorlage von Förderanträgen

Förderanträge sind mit Hilfe des Leitfadens für Antragsteller in englischer Sprache abzufassen. Das Antragsformular ist zusammen mit einer Projektbeschreibung von vorzugsweise 10 bis maximal 15 DIN-A4-Seiten (Arial 11, anderthalbzeilig, 2 cm Rand) auf elektronischem Wege vorzulegen.

Das Antragsformular und der Leitfaden für Antragsteller stehen im Internet bereit unter: http://www.ewa.internationales-buero.de/?project_cat=3 sowie unter http://www.stdf.org.eg

Die Online-Anträge müssen bis spätestens 25. September 2008 eingegangen sein.

Das Internationale Büro akzeptiert nur Anträge, die elektronisch erstellt, ausgedruckt und mit allen erforderlichen Unterschriften per Post übersandt wurden.
Die deutschen Partner haben dem Internationalen Büro eine deutsche Übersetzung des Antrags (ebenfalls mit den erforderlichen Unterschriften) per Post zuzusenden.
Daneben sind weitere Antragsunterlagen (Partnerschaftsvereinbarung, Erklärung und IPR-Vereinbarung) durch Expresseinschreiben bis spätestens 7. Oktober 2008 (es gilt das Datum des Poststempels) an das Internationale Büro (IB) des BMBF bzw. den Science and Technology Development Fund (STDF) zu senden.

Für die Projektbeschreibung gibt es kein spezielles Muster. Allerdings ist der Antragsteller gehalten, die Ziele sowie die zur Durchführung des Projekts notwendigen Maßnahmen möglichst klar zu beschreiben und dabei in der angegebenen Reihenfolge Angaben zu folgenden Punkten zu machen:

  • Deckblatt mit Projekttitel in Deutsch und Englisch auf deutscher Seite und in Arabisch und Englisch auf ägyptischer Seite
  • Kurzfassung in Deutsch und Englisch auf deutscher Seite und in Arabisch und Englisch auf ägyptischer Seite
  • Hintergrund
  • Beschreibung und Methodik des Projekts
    • Beschreibung der wissenschaftlichen Zielsetzung (und des Bezugs des Projekts zu nationalen und/oder regionalen Förderprogrammen, in deren Rahmen Fördermittel beantragt werden sollen)
    • Art und Umfang der geplanten Zusammenarbeit
    • Durchzuführende Arbeiten
    • Erwartete Ergebnisse und Verwertbarkeit/Nutzen der angestrebten Projektergebnisse
  • Projektpartner
    • Qualifikation und Erfahrung der Projektpartner
    • Wichtigste einschlägige Publikationen/ Patente
    • Mehrwert der Zusammenarbeit zwischen den Partnern
    • Vorangegangene Zusammenarbeit
  • Strukturierter Finanzierungsplan
    • Detaillierter Haushaltsplan (in Euro) mit Aufschlüsselung der voraussichtlichen Ausgaben, die begründet und für die geplanten Arbeiten relevant sein sollten
    • Genaue Angaben zu eingesetzten Eigenmitteln der Antragsteller sowie zu Gesamt- und Fördervolumen des geplanten Projekts
  • Arbeitsplan
    • Zeitplan und Meilensteine
    • Aufteilung der Arbeit auf die Partner
  • Verbreitung und Nachhaltigkeit der Ergebnisse
  • Voraussetzungen, Risiken und Eventualfallplanung
  • Referenzliste (auf ägyptischer Seite)
  • Bibliographie (jüngste einschlägige Publikationen im Bereich des Antrags)
  • Anhänge
  • Weitere Informationen

5.2 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Gefördert werden Projekte mit hohem Realisierungs- und Erfolgspotenzial im Sinne der Zielsetzung dieser Bekanntmachung.

Aus der Vorlage eines Antrags können keine Rechtsansprüche auf Förderung abgeleitet werden.

Die Anträge werden sowohl von der deutschen als auch von der ägyptischen Seite bewertet.

Nur von beiden Seiten genehmigte Anträge können gefördert werden.

Die Anträge werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt:

  • Qualität und Originalität des angestrebten Forschungsansatzes
  • Qualifikation und Vorerfahrungen des Projektteams
  • Qualität der angestrebten Zusammenarbeit und erkennbarer Mehrwert für die Partnereinrichtungen
  • Erfolgsaussichten und Nachhaltigkeit des Projekts
  • Verwertbarkeit der angestrebten Projektergebnisse
  • Qualität des Haushaltsplans und Begründung
  • Kostenwirksamkeit in Bezug auf die beantragte Fördersumme
  • Bezug des Forschungsthemas zu den forschungspolitischen Zielsetzungen und Schwerpunkten des BMBF und des MHESR sowie zu den Zielen der Bekanntmachung

Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert.

5.3 Verträge und Berichte

Das IB des BMBF und der STDF schließen mit den ausgewählten Antragstellern Zuwendungsverträge entsprechend den einschlägigen geltenden Gesetzen4. Diese Verträge sollen noch 2008 unterschrieben werden. Die Projekte sollen innerhalb von 3 Monaten nach Unterzeichnung des Vertrags beginnen. Zwischen- und Abschlussberichte sind zu den in den Verträgen angegebenen Terminen vorzulegen.

6. Weitere Informationen

Weitere Informationen können die Antragsteller von folgenden Ansprechpartnern erhalten:
Abeer Shakweer, Ph.D.
Science and Technology Development Fund (STDF)
101, Kasr El Aini St., 7th floor
Downtown
KAIRO
ÄGYPTEN

Tel.: +20 (2) 27922551
Fax: +20 (2) 27924956
E-Mail: abeer.shakweer@stdf.org.eg

Susanne Ruppert-Elias
Internationales Büro (IB) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR)
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 BONN
DEUTSCHLAND
Tel.: +49-(0)228 3821-487
Fax: +49(0)228 3821-444
E-Mail: susanne.ruppert-elias@dlr.de

Mona Ayoub
Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
Außenstelle Kairo
11, sh. Saleh Ayoub
Zamalek
KAIRO
ÄGYPTEN
Tel.: +2 02 27 35 27 26
Fax: +2 02 27 38 41 36
E-Mail: mona.ayoub@daadcairo.org

7. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft5.
Kairo, Bonn, 8. August 2008

Bundesministerium für Bildung Ministerium für Hochschulen und
und Forschung wissenschaftliche Forschung
Bundesrepublik Deutschland Arabische Republik Ägypten

1Notwendige Betriebskosten (Personal- und Sachkosten, vorhabenbedingte Investitionen in Ausnahmefällen) sind zuwendungsfähig.
Deutsche Antragsteller werden gemäß dieser Bekanntmachung durch Zuwendungen gefördert, wobei die BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbasis und die Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) gelten.
Ägyptische Antragsteller werden gemäß dieser Bekanntmachung durch Zuwendungen gefördert; es gelten die STDF-Standardrichtlinien für Zuwendungen.

2Die fachlichen Schwerpunkte des Wissenschaftsjahres sind Biotechnologie, Materialwissenschaften, Medizin, erneuerbare Energien, Sozialwissenschaften und Wasser. Siehe http://www.internationales-buero.de/

3Für deutsche Antragsteller gelten folgende besondere Bestimmungen:
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten).
Bei der Bemessung der Förderquoten ist der Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission für staatliche FuE-Beihilfen zu berücksichtigen.

4Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten auf deutscher Seite die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind, und auf ägyptischer Seite die Verwaltungsvorschriften des STDF

5In Deutschland wird diese Bekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht.