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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung der Zweiten ERA-Net CRUE-Förderinitiative zur Forschung im Bereich des Hochwasserrisikomanagements Ausschreibung für Verbundforschungsprojekte zum Thema „Flexibilität und Belastbarkeit im Umgang mit Hochwasserereignissen“ („Flood-resilient Communities: Managing the Consequences of Flooding“)

Vom 26.06.2008

Präambel

Das Management von Hochwasserrisiken ist ein bedeutender Bestandteil der öffentlichen Sicherheit und Lebensqualität. In der Vergangenheit haben die EU-Mitgliedstaaten und assoziierte Staaten ohne umfassende Koordinierung ihrer Programme hauptsächlich ihre eigene nationale Hochwasserforschung gefördert, was mit möglichen inhaltlichen Überschneidungen und der Vernachlässigung potenzieller Synergien verbunden war. Zielsetzung der ERA-Net CRUE-Maßnahme ist es, eine umfassende Koordinierung und Integration regionaler, nationaler und europäischer Forschungsprogramme und -politiken auf dem Gebiet des Hochwasserrisikomanagements zu unterstützen und zu entwickeln. Dadurch soll das Wissen und das Verständnis für das nachhaltige Management von Hochwasserrisiken in Flusseinzugsgebieten und Küstenzonen gefördert werden. Darüber hinaus hat das ERA-Net CRUE-Konsortium auf breiter Basis die Erstellung einer Europäischen Forschungsagenda mit dem Ziel initiiert, die Schwerpunktthemen der Forschung zum Hochwasserrisikomanagement in Europa in den nächsten 5 bis 10 Jahren abzubilden. Die vorliegende Ausschreibung ist die erste Fördermaßnahme, die auf diesem Fokussierungsprozess basiert.

In Ergänzung der Wasserrahmenrichtlinie hat die Europäische Union am 23. Oktober 2007 die europäische Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (die Hochwasserrichtlinie 2007/60/EG) verabschiedet. Die Hochwasserrichtlinie sieht eine vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos und in der Folge die Erstellung von Gefahren- und Risikokarten und schließlich von Hochwasserrisikomanagementplänen vor. Bis 2015 sind Managementpläne für potenziell gefährdete Flusseinzugsgebiete, Küstenzonen und andere hochwassergefährdete Gebiete in den EU-Mitgliedstaaten zu erstellen. Für die bevorstehende Umsetzung der Hochwasserrichtlinie werden umfangreiche Kenntnisse und Instrumente benötigt; darüber hinaus sind verbesserte Management- und Governancestrategien zu entwickeln. Für diese Herausforderungen werden innovative Impulse aus der Forschung benötigt. CRUE wird hierzu mit seiner zweiten Förderinitiative einen Beitrag leisten.

Diese Bekanntmachung ist die zweite von zwei Pilotausschreibungen, die als Teil der ERA-Net CRUE-Koordinierungsaktion vorgesehen sind. Sie soll transnationale Verbundprojekte auf einem speziellen Gebiet der Forschung zum Hochwasserrisikomanagement, nämlich zum Thema „Flexibilität und Belastbarkeit im Umgang mit Hochwasserereignissen“ ins Leben rufen. Die Bekanntmachung fokussiert auf zwei Themenbereiche, die als zentrale Elemente eines künftigen Hochwasserrisikomanagements gesehen werden: (1) Verbesserung des Risikobewusstseins und stärkere Beteiligung der Öffentlichkeit und (2) Management von Hochwasserereignissen (s. Abschnitt A.1 Zuwendungszweck und Gegenstand der Förderung).

Die durch diese Ausschreibung initiierten Forschungsprojekte werden von folgenden Partnereinrichtungen des ERA-Net CRUE-Konsortiums finanziert:

  • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), Österreich
  • Environment Agency (EA), England und Wales
  • Ministerium für Land- und Forstwirtschaft (MMM), Finnland
  • Flanders Hydraulics Research, Flandern
  • Ministerium für Ökologie, Energie, Nachhaltige Entwicklung und Landnutzungsplanung (MEEDDAT), Frankreich
  • Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Deutschland
  • Office of Public Works (OPW), Irland
  • Amt für Umweltschutz and Technische Dienstleistungen (APAT), Italien
  • Nationales Zentrum für Forschung und Entwicklung (NCBiR), Polen
  • The Scottish Government, Environmental Quality Directorate (SG-EQD), Schottland
  • Ministerium für Wissenschaft und Innovation (MICINN), Spanien
  • Ministerium für Transport, öffentliche Anlagen und Wasserwirtschaft (MinVenW), Niederlande

- nachfolgend als PARTNER bezeichnet.

In der Regel werden die Fördermittel entsprechend dem „Virtual-Common-Pot“-Modell auf nationaler Ebene bereitgestellt. Das bedeutet, dass jeder an dieser Förderinitiative beteiligte CRUE-PARTNER seine nationalen Forschungseinrichtungen oder Unternehmen, die an den gemeinsamen Forschungsprojekten teilnehmen, selbst finanziert und dabei eine Reihe gemeinsamer Regeln beachtet.

Daher besteht die Ausschreibung aus zwei Teilen:

  1. einem gemeinsamen Teil, der in allen an der Pilotausschreibung beteiligten PARTNER-Ländern in der gleichen Form veröffentlicht wird (Präambel und Teil A: Gemeinsame Bestimmungen)
  2. nationalen Richtlinien, die von den einzelnen Fördereinrichtungen nur im eigenen Land veröffentlicht werden (Abschnitt B: Besondere Bestimmungen).

In Einzelfällen kann es für den CRUE-Lenkungsausschuss stichhaltige Gründe geben, sich für alternative Finanzierungswege zu entscheiden. Dies wird in der Regel dann der Fall sein, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, ein positiv begutachtetes und vom Lenkungsausschuss genehmigtes Projekt zu finanzieren:

  • Potenziell besteht die Möglichkeit, dass ein Projektpartner von einem anderen Land (z. B. im Rahmen eines Unterauftrags) finanziert wird
  • Der CRUE-Lenkungsausschuss kann entscheiden, dass ein PARTNER-Land ein internationales Verbundprojekt vollständig und alleine finanziert.

In diesen Fällen hat der Antragsteller die nationalen administrativen Regeln, die Regeln für Förderfähigkeit und die geltenden vertraglichen Bestimmungen der jeweiligen Fördereinrichtung zu beachten.

A Gemeinsame Bestimmungen

A.1 Zuwendungszweck und Gegenstand der Förderung

Überflutungen durch Flüsse, Ästuare und durch das Meer bedrohen Millionen europäischer Bürger. Nach Angaben der Europäischen Kommission hat es in den vergangenen zehn Jahren in Europa mehr als 100 große Hochwasserereignisse gegeben. Diese Ereignisse haben über 700 Opfer gefordert und Schäden in Höhe von mindestens 25 Milliarden Euro verursacht. Zusätzlich zu den Auswirkungen von Flussregulierungen, von Verstädterung und Landnutzungsänderungen haben soziale und wirtschaftliche Entwicklungen durch die Konzentration von Werten in den gefährdeten Gebieten das Schadenspotenzial von Hochwasserereignissen in vielen Flusseinzugsgebieten und Küstenzonen erhöht. Klimaveränderungen, die extreme Witterungsereignisse begünstigen, und die trotz jüngster Gesetzesinitiativen fortschreitende Konzentration von Vermögenswerten in dicht besiedelten hochwassergefährdeten Gebieten führen zu einer weiteren Erhöhung des Hochwasserrisikos.

In den vergangenen Jahren wurde der gedankliche Ansatz des „Hochwasserschutzes” zunehmend durch den Begriff des „Hochwasserrisikomanagements” (Flood Risk Management, FRM) verdrängt. Dieser neue, interdisziplinäre Ansatz geht über die herkömmliche Ingenieurssichtweise hinaus; er berücksichtigt, dass Hochwasserereignisse nicht immer zu verhindern sind und dass man sich demzufolge damit befassen muss, wie mit Hochwasserfolgen umgegangen werden kann. Dazu gehören eine Reihe von regulatorischen, sozialen und wirtschaftlichen Maßnahmen, u. a. strengere Planungskontrollen in Überschwemmungsgebieten, Versicherungen zur Risikostreuung, verbesserte Information und Hochwasserrisikokarten zur Aufklärung und Einbeziehung der Bürger sowie Verbesserungen in Notfallvorsorge und Krisenmanagement.

Der englische Titel dieser gemeinsamen Bekanntmachung lautet „Flood resilient communities – managing the consequences of flooding“. Mit dem Begriff „Resilience” (etwa: Flexibilität und Belastbarkeit) wird ein neuer Denkansatz beim Risikomanagement bezeichnet. „Resilience” ist die Fähigkeit eines Systems oder einer Person, auf Stress und Widrigkeiten erfolgreich und in sozialverträglicher Weise zu reagieren und sich anzupassen. Bei der Entwicklung einer europäischen Forschungsagenda für das Hochwasserrisikomanagement hatten die CRUE Partner die Bedeutung zu berücksichtigen, die die öffentliche Haltung gegenüber Hochwasserrisiken und die Reaktion auf Hochwasserereignisse für die Milderung der Folgen haben. Beides sind wichtige strategische Bereiche für künftige Aktivitäten. Die PARTNER haben daher vereinbart, dass sich die vorliegende, zweite gemeinsame Bekanntmachung mit den folgenden thematischen Schwerpunkten befassen wird:

1 Verbesserung des Risikobewusstseins und stärkere Beteiligung der Öffentlichkeit

Eine wesentliche Aufgabe der für das Hochwasserrisikomanagement zuständigen Behörden, welche sich aus der Hochwasserrichtlinie ergibt, besteht darin, die potenziell betroffenen Menschen in angemessener Weise über das Überschwemmungsrisiko aufzuklären. Als Instrument zu diesem Zweck ist in der Hochwasserrichtlinie die zwingende Veröffentlichung von Gefahren- und Risikokarten sowie von Hochwasserrisikomanagementplänen vorgesehen.

Die Verbesserung unserer Fähigkeit, die Risiken über die institutionellen Grenzen hinweg zu kommunizieren, ist ein wichtiger Aspekt für alle, die am Hochwasserrisikomanagement beteiligt oder davon betroffen sind. Die Einbeziehung der Öffentlichkeit in die Erarbeitung von künftigen Ansätzen für das Hochwasserrisikomanagement ist eine besondere Herausforderung für staatliche Einrichtungen und Wasserbehörden (s. Artikel 10 der Hochwasserrichtlinie). Die Förderung der öffentlichen Beteiligung kann als zentrales Element von Good Governance1 betrachtet werden.
Es ist davon auszugehen, dass eine derart verbesserte Risikokommunikation, wenn sie konsequent durchgeführt wird, sich deutlich auf die Risikowahrnehmung auswirken wird. Dies wiederum wird zu Veränderungen in der individuellen Vorsorge führen und kann sich mittelfristig auch auf Prozesse wie Raumentwicklung und Wirtschaftswachstum in hochwassergefährdeten Gebieten auswirken. Die hier beschriebenen potenziellen Veränderungen sind für Maßnahmen im lokalen und regionalen Hochwasserrisikomanagement von besonderer Bedeutung, insbesondere in dicht besiedelten Gebieten, in denen sich das größte Schadenspotenzial konzentriert. Allerdings ist immer das Flusseinzugsgebiet zu berücksichtigen, da jede Entscheidung zum Hochwasserrisikomanagement in einer Region Auswirkungen auf das Hochwasserrisiko in anderen Regionen entlang des jeweiligen Flusses haben kann.

Vor diesem Hintergrund sind die Antragsteller aufgefordert, Vorschläge für gemeinsame Forschungsprojekte zu einem oder möglicherweise auch mehreren der unten genannten Fragen einzureichen. Die Projekte sollen anwendungsorientiert sein. Fallstudien könnten ein geeignetes Instrument sein, um in einem ersten Schritt die erforderlichen Informationen zu sammeln und auszuwerten. Ergebnisse könnten beispielsweise Leitlinien oder Empfehlungen für die „Gute Praxis“ sein, die in Zusammenarbeit mit Wasserbehörden oder staatlichen Stellen in den Projekten erarbeitet werden.

1.1 Verbesserung des Risikobewusstseins und stärkere Beteiligung der Öffentlichkeit
  1. In welcher Beziehung zueinander stehen tatsächliches Hochwasserrisiko und die Risikowahrnehmung in der Öffentlichkeit? Von welchen Faktoren hängt diese Beziehung ab? Was bedeutet dies für die FRM-Politik?
  2. Wie lassen sich Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten als Instrument der Risikokommunikation verbessern? Wie können Daten aus Gefahren- und Vulnerabilitätsanalysen für die Initiierung eines öffentlichen Dialogs genutzt werden?
  3. Wie lässt sich durch bessere Risikokommunikation und gesteigertes Risikobewusstsein die Beteiligung der Öffentlichkeit am Hochwasserrisikomanagement erhöhen? Sind finanzielle (z. B. versicherungsbezogene) Anreize geeignet, die Risikowahrnehmung zu verbessern, und wie wirksam sind sie im Vergleich zur Risikokommunikation?
  4. Wie lässt sich die Beteiligung an der Erstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen als Merkmal von Good Governance fördern und verbessern?
  5. Wie können die zuständigen Behörden Nutzen aus neueren Ansätzen im Bereich der Risikokommunikation ziehen, etwa aus einer verbesserten Kenntnis geeigneter Werkzeuge und Techniken? Wie kann ein solcher Lernprozess genutzt werden, um die Wirksamkeit der Kommunikation mit der Öffentlichkeit zu erhöhen (bezüglich eines Spektrums verschiedener FRM-Aktivitäten, wie Kartierung, Planung oder operationelles Hochwassermanagement)?
1.2 Auswirkungen einer verbesserten Risikokommunikation
  1. Wie wirkt sich eine verbesserte Risikokommunikation auf das Verhalten der Menschen und auf die Entwicklung der Infrastruktur (soziale und wirtschaftliche Elemente, Raumentwicklung / Entwicklung von Landnutzungsmustern) in hochwassergefährdeten Gebieten aus?
  2. Welche unvorhergesehenen Folgen könnte dies haben?
1.3 Kommunizieren von Restrisiko und Unwägbarkeiten
  1. Menschen, die in der Nähe von Schutzvorrichtungen wie Deichen oder Rückhaltebecken wohnen, fühlen sich häufig vollkommen sicher. Wie wirkt sich struktureller (technischer) Hochwasserschutz auf die Risikowahrnehmung aus, und wie kann das Restrisiko kommuniziert werden?
  2. Wie wirken sich (größere) Unsicherheiten bei Hochwasserrisiken auf die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit aus?
  3. Wie ist mit Unsicherheiten bezüglich Hochwasserwahrscheinlichkeiten zu einer gegebenen Zeit / an einem gegebenen Ort umzugehen, wenn Krisenmanager und die Öffentlichkeit eindeutige Ja/Nein-Antworten verlangen?

2 Management von Hochwasserereignissen

Ziel der Hochwasserrichtlinie ist es, die Betroffenen in hochwassergefährdeten Gebieten besser zu informieren und sie auch in die Erstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen einzubeziehen. Es liegt auf der Hand, dass ein erhöhtes Risikobewusstsein und bessere Vorsorge einen erheblichen Einfluss darauf haben, wie Menschen sich im Falle eines Hochwassers verhalten.

Das Verhalten der betroffenen Bevölkerung ist Teil des Zusammenspiels verschiedener Akteure (Gefährdete – Behörden – Krisenstäbe …), das im Krisenfall reibungslos funktionieren muss. Da eine effiziente Krisenkommunikation und durchdachte Aufgabenteilung Schäden verringert und Leben retten kann, ist es wichtig zu wissen, wie das Zusammenwirken von Betroffenen, Krisenstäben und Behörden verbessert werden kann.

Das Management von Hochwasserereignissen umfasst auch technische Systeme. Viele Frühwarnsysteme wurden speziell für die jeweiligen Bedingungen in bestimmten Flusseinzugsgebieten entwickelt. Allerdings bleibt die Frage, wie die Nutzung dieser Systeme optimiert werden kann. Brauchen wir noch technische Verbesserungen und/oder Verbesserungen an der Schnittstelle zwischen Mensch und Technik?

Als letzter Schritt beim Management von Hochwasserereignissen spielt die Bewältigung und Wiederherstellung eine wichtige Rolle. Wenn für die Menschen in einem hochwassergefährdeten Gebiet systematisch Vorsorge getroffen wurde und wenn die Gesellschaft erfolgreich eine angepasste Infrastruktur errichtet hat, ist eine Erholung von den Folgen des Hochwassers leichter möglich. Somit ist es wichtig zu wissen, welche Eigenschaften für eine schnelle und flexible Reaktion (im Sinne von „Resilience“) im Hinblick auf die Wiederherstellung eines überfluteten Gebietes entscheidend sein können.

Auch beim Management von Hochwasserereignissen ist es wichtig, den Fokus zu erweitern, da operationelle Maßnahmen auf lokaler Ebene in einem Flusseinzugsgebiet oft eng miteinander gekoppelt sind. Die Hochwasserrichtlinie sieht daher die Erstellung von koordinierten Hochwasserrisikomanagementplänen vor (Artikel 8), wozu auch Managementstrategien für akute Hochwasserereignisse gehören, die von allen potenziell Betroffenen abzustimmen sind.

In diesem Zusammenhang sind die Antragsteller aufgefordert, Vorschläge für gemeinsame Forschungsprojekte zu einer oder mehreren der unten genannten Fragen einzureichen. Die Anmerkungen zur praktischen Relevanz beim Themenschwerpunkt 1 gelten hier gleichermaßen. Die Vorschläge sollten sich nicht allein auf technische Aspekte des Ereignismanagements konzentrieren, sondern – wie in den obigen Erläuterungen dargelegt - immer auch den „Faktor Mensch“ mit einbeziehen.

2.1 Zusammenwirken verschiedener Akteure
  1. Wie kann das Zusammenwirken verschiedener Akteure und die Aufgabenteilung (Behörden; Rettungsmannschaften und Krisenstäbe; vom Hochwasser Betroffene etc.) bei Hochwasserereignissen verbessert werden?
  2. Wie lassen sich Krisenkommunikation und Koordinierung verbessern (Hochwasservorhersagen und Warnmaßnahmen, Informationskanäle und instrumente; Zuständigkeiten; Klarheit und Verständlichkeit etc.; unter annähernd normalen Bedingungen, aber auch in komplexen und unvorhergesehenen Situationen)?
2.2 Management von Hochwasserereignissen: Instrumente und Verbesserungen
  1. Wie ist die Effektivität und Robustheit von Managementplänen für Hochwasserereignisse zu beurteilen?
  2. Brauchen wir zusätzliche Instrumente und technische Systeme zur Verbesserung des Hochwasserereignismanagements? Wie sind Instrumente und technische Systeme für das Management komplexer Situationen zu gestalten? Wie kann die Eignung gegenwärtiger Instrumente und technischer Systeme in Bezug auf zukünftige Hochwasserbedingungen beurteilt werden?
  3. Welche Verbesserungen an technischen Systemen sind erforderlich und/oder leicht erreichbar, und wie wirken sich diese Verbesserungen auf den Prozess des Hochwasserereignismanagements aus?
2.3 Zusammenwirken zwischen lokaler Ebene und Flusseinzugsgebietsebene
  1. Wie lässt sich das Management von Hochwasserereignissen auf lokaler Ebene am besten mit Managementmaßnahmen auf übergeordneter Ebene (Flusseinzugsgebiet) koordinieren? Dies schließt grenzüberschreitende Koordinierungsstrategien mit ein.
  2. Wie lässt sich auf dem Weg zu einem grenzüberschreitenden Ereignismanagement mit wenig Aufwand möglichst viel erreichen?
2.4 Erleichterung von Bewältigung und Wiederherstellung
  1. Wie sollte die Infrastruktur (im weiteren Sinne) eines hochwassergefährdeten Gebietes organisiert sein, um den Aufwand für die Wiederherstellung zu verringern? Welches ist die (kosten-)günstigste Vorgehensweise: Teilweise oder vollständige Wiederherstellung, in welchem Zeitrahmen, mit geringen oder hohen Investitionen?

Da dicht besiedelte Gebiete in europäischen Ländern von allen möglichen Arten von Hochwasser betroffen sein können (Rasch auftretende Hochwasser einschließlich der durch starke Regenfälle oder das Abwassersystem bedingten Ereignisse; Sturzfluten oder langsam ansteigende Pegel in Flusseinzugsgebieten; Küstenhochwasser), werden alle genannten Hochwassertypen und möglichen Beziehungen zwischen ihnen als potenzielle Forschungsfelder im Rahmen dieser Förderinitiative betrachtet.

Antragsteller, die im Rahmen dieser Ausschreibung Projektvorschläge einreichen, sollten sich mit dem Inhalt und, soweit bereits veröffentlicht, mit den Ergebnissen des FLOODsite-Projekts vertraut machen ( FLOODsite-Projektes ). Insbesondere ist zur Vermeidung von Doppelarbeit zu prüfen, ob sich der von den Antragstellern im Rahmen der Thematik dieser Ausschreibung gewählte Schwerpunkt mit den folgenden FLOODsite-Themen überschneidet:

  • FLOODsite-Unterthema 1.3 “Vulnerability”, Aufgabe 11 “Risk perception, community behaviour and social resilience”
  • FLOODsite-Unterthema 2.2 “Flood-event measures”, Aufgabe 13 “Investigation of integrated strategies considering planning and communicative instruments (to increase preparedness)”, Aufgabe 14 “Designing and ex-ante evaluation of innovative strategies for flood risk management”, Aufgabe 16 “Real-time guidance for flash-flood risk management“, und Aufgabe 17 “Emergency flood management – evacuation planning” „
  • FLOODsite Unterthema 2.3 “Post-flood measures”
  • FLOODsite Thema 3, “Frameworks for technological integration”, Aufgabe 19 “Framework for flood event management planning”

Gleiches gilt für andere Projekte und Aktivitäten, die zu den Themen dieser Bekanntmachung in Beziehung stehen wie EXCIMAP, FLAPP ( http://www.flapp.org/ ) und Safecoast ( http://www.safecoast.org/ ).

3 Wissenschaftliches Koordinierungsprojekt

Es ist vorgesehen, die wissenschaftliche Koordinierung der zweiten ERA-Net CRUE-Förderinitiative durch ein separates Projekt sicherzustellen. Dieses wissenschaftliche Koordinierungsprojekt ist für eine wissenschaftliche Begleitforschung und für Aktivitäten der Netzwerkbildung vorgesehen. Es soll CRUE und den CRUE-Lenkungsausschuss in der Erfüllung ihrer übergeordneten Koordinierungsaufgaben bei der Durchführung der zweiten Förderinitiative unterstützen.

Vorschläge für das wissenschaftliche Koordinierungsprojekt sind nicht von internationalen Konsortien, sondern von einer einzelnen Einrichtung aus einem der PARTNER-Länder einzureichen, die das Projekt bei positiver Förderentscheidung durchführt. Das wissenschaftliche Koordinierungsprojekt wird in einem getrennten Bewertungsprozess ausgewählt. Hierfür gelten die folgenden Kriterien:

  • Wissenschaftliche Qualifikation und Erfahrung in Bezug auf Forschung im Hochwasserrisikomanagement
  • Qualifikation und Erfahrung in Bezug auf Forschungskoordination und Programmmanagement
  • Relevanz des Projektvorschlags für die von CRUE gestellten Aufgaben
  • Angemessenheit der kalkulierten Kosten
  • Erfolgsaussichten in Bezug auf den Arbeits- und Finanzplan, einschließlich Zeitplan

Für die Antragstellung ist ein spezielles Formular zu verwenden, welches von der CRUE-Website ( http://www.crue-eranet.net/calls.asp ) heruntergeladen werden kann. In gleicher Weise wie für die Verbundprojekte ist das Antragsverfahren einstufig, d. h. die Antragsteller müssen vollständige Anträge vorlegen. Die unter Abschnitt A.5 genannte Ausschlussfrist für die Vorlage von Anträgen für Verbundforschungsprojekte gilt auch für Anträge für das wissenschaftliche Koordinierungsprojekt.

Die Aufgaben des Koordinierungspojekts beziehen sich auf das wissenschaftliche Monitoring und organisatorische Management der Förderinitiative. Diese Aufgaben umfassen beispielsweise die Erfassung und Auswertung von Forschungsaktivitäten in Europa sowie weltweit, die einen Bezug zur zweiten Förderinitiative von CRUE aufweisen, das Monitoring der zweiten Förderinitiative (z.B. Unterstützung bei der Auswertung der Verbundprojektberichte - Zwischen- und Schlussberichte - sowie Anfertigung eines Syntheseberichts), die Vorbereitung, Unterstützung und Dokumentation von Veranstaltungen (Eröffnungs-, Zwischen- und Abschlussveranstaltung), die Unterstützung des Evaluationsprozesses laufender Projekte, die Programmevaluation sowie die Verbreitung der Ergebnisse.

Diese Aufgaben werden in enger Abstimmung mit dem CRUE-Lenkungsausschuss durchgeführt. Das bedeutet, dass das Projekt nicht nur gegenüber der jeweiligen nationalen Fördereinrichtung, sondern auch gegenüber dem CRUE-Lenkungsausschuss insgesamt rechenschaftspflichtig ist. Das Projekt legt dem Lenkungsausschuss regelmäßige Berichte vor.

Das wissenschaftliche Koordinierungsprojekt wird für eine Laufzeit von bis zu 30 Monaten genehmigt (Forschungsverbundprojekte: 24 Monate). Es wird davon ausgegangen, dass die oben beschriebenen Aufgaben von einem Wissenschaftler in Halbtagsbeschäftigung bewältigt werden können.

A.2 Struktur und Management der Verbundforschungsprojekte

Mit Ausnahme des wissenschaftlichen Koordinierungsprojekts sollen die Forschungsarbeiten im Rahmen transnationaler Verbundprojekte durchgeführt werden, die einen interdisziplinären, arbeitsteiligen Ansatz verfolgen. Es ist sicherzustellen, dass die Antragsteller mit den nationalen/regionalen Wasserbehörden, staatlichen Stellen etc., die für das Hochwasserrisikomanagement in den betreffenden Gebieten zuständig sind, zusammenarbeiten und sich mit diesen abstimmen. Im Projektantrag sind die Namen der Ansprechpartner und die Daten der Kooperationspartner explizit anzugeben.

Es gibt grundsätzlich drei Möglichkeiten oder Stufen, die Akteure - Praktiker und Betroffene des Hochwasserrisikomanagements - in die Forschungsarbeiten einzubeziehen:

  1. Informationsaustausch durch Fachgespräche, Workshops, Tagungen etc.
  2. Einbindung der Akteure in projektbegleitende Gremien (z.B. Projektbeirat)
  3. Einbindung der Akteure in die Forschungsarbeiten als Projektpartner und Zuwendungsempfänger

Die letztgenannte Variante ermöglicht eine sehr intensive Zusammenarbeit im Sinne einer transdisziplinären Kooperation, wobei die Ziele und Interessen der Nutzer der Forschungsergebnisse von Anbeginn der Forschungsarbeiten berücksichtigt werden können.

Jedes Verbundprojekt besteht aus mehreren Teilprojekten/Verbundpartnern, die die Bearbeitung verschiedener Arbeitspakete arbeitsteilig durchführen. In jedem Verbundprojekt müssen Teilnehmer aus mindestens drei PARTNER-Ländern zusammenarbeiten; die Anzahl der beteiligten PARTNER-Länder ist nach oben hin unbegrenzt. Die Antragsteller sollten jedoch berücksichtigen, dass der Zeitaufwand für die Etablierung und das Management großer Konsortien mit mehr als fünf Partnern unter den gegebenen Rahmenbedingungen zu hoch sein könnte. Die Beteiligung von Partnern aus Drittländern ist ebenso möglich (zulässige Drittländer sind die EU-Staaten sowie Norwegen, die Schweiz oder die Beitrittsländer). Antragsteller aus Drittländern müssen für die Förderung ihrer Beteiligung selbst Sorge tragen und können keine Förderung durch die CRUE PARTNER in Anspruch nehmen.

Die maximale Projektlaufzeit beträgt 24 Monate.

Jedes Verbundforschungsprojekt wird von einem Verbundprojektkoordinator geleitet. Die Teilprojekte unterstützen ihren Verbundprojektkoordinator in seiner Aufgabe, das Projekt gegenüber dem Lenkungsausschuss zu vertreten. Der Lenkungsausschuss setzt sich aus Vertretern aller nationalen Förderorganisationen zusammen, die innerhalb des ERA-Net CRUE an dieser Förderinitiative beteiligt sind.

Jedes gemeinsame Projekt wird von einem Projektbetreuer aus einer der CRUE-Förderorganisationen begleitet. Neben dem Lenkungsausschuss ist der Projektbetreuer der Hauptansprechpartner für das gesamte Projektkonsortium. Der Verbundprojektkoordinator und die Leiter der Teilprojekte müssen den Projektbetreuer regelmäßig über ihre Fortschritte informieren (s. A.5.3 Projektbegleitung).

A.3 Konsortialvereinbarung für Verbundforschungsprojekte

Voraussetzung für die Gewährung von Zuwendungen ist der Abschluss einer Konsortialvereinbarung zwischen allen Partnern eines Verbundforschungsprojekts, die den Zielsetzungen der ERA-Net CRUE-Förderinitiative und des jeweiligen Verbundprojekts entspricht. Die Konsortialvereinbarung ist vom Projektkoordinator auszuarbeiten. Dieser muss den jeweiligen für die Projektpartner zuständigen nationalen Förderorganisationen den Abschluss der Konsortialvereinbarung bestätigen (s. Abschnitt B: Besondere Bestimmungen). Dieses Dokument sollte mindestens die Pflichten und Rechte der Projektpartner beinhalten. Dazu gehört eine Klausel, die besagt, dass nicht nur der Projektkoordinator, sondern auch das gesamte Konsortium eines CRUE-Verbundprojekts gegenüber dem CRUE Lenkungsausschuss und darüber hinaus gegenüber dem Projektbetreuer rechenschaftspflichtig ist (s. Abschnitt A.2).

Insbesondere sind die Pflichten der Partner bezüglich folgender Anforderungen der CRUE-Förderinitiative darzulegen:

  • Vorstellung des Projekts und seiner Ergebnisse in Eröffnungs-, Halbzeit- und Abschlussveranstaltung
  • Projekt-Website
  • Beiträge zu verschiedenen Informations- und Verbreitungsaktivitäten im Kontext der gesamten CRUE-Förderinitiative (z. B. Newsletter, Kurzinformationen, Kernaussagen für Synthesebericht etc.)
  • Gemeinsame Berichterstattung
  • Auf Anfrage des Lenkungsausschusses oder des Projektbetreuers: Spezielle Berichte oder Präsentationen auf Sitzungen

Überdies sollte die Konsortialvereinbarung Regelungen beinhalten zu

  • der Organisation und dem Management des Verbundprojekts,
  • dem wissenschaftlichen Management,
  • der Beteiligung von Dritten,
  • der Rolle und den Verantwortlichkeiten des Koordinators,
  • den bestehenden Rechten an geistigem Eigentum der Partner sowie zum Schutz und zur Verwertung von Forschungsergebnissen,
  • der Koordination der Erstellung und die Vorlage von Projektergebnissen
  • den Ressourcen, der Finanzierung und dem Finanzmanagement,
  • Vertraulichkeit und zum Vorgehen bei der Veröffentlichung von Ergebnissen,
  • der Entscheidungsfindung innerhalb des Konsortiums,
  • der Handhabung interner Dispute,
  • der Haftung der Verbundpartner untereinander (einschließlich dem Umgang mit Vereinbarungsbrüchen).

Die Vereinbarung darf in keinem ihrer Teile den Bestimmungen der ERA-Net CRUE-Förderinitiative widersprechen.

Den Projektpartnern stehen Websites zur Verfügung, die Musterkonsortialvereinbarungen und Empfehlungen im Zusammenhang mit dem 7. Forschungsrahmenprogramm der EU, wie z. B. http://www.desca-fp7.eu/ , und ausführlichere Anregungen für die inhaltliche Gestaltung von Konsortialvereinbarungen bieten.

A.4 Zuwendungsvoraussetzungen für gemeinsame Projekte / Bemessungsgrundlage

Es gibt zwei Kriteriensätze, die für die Bewertung der Verbundforschungsprojekte herangezogen werden. Die Beurteilung der Projektanträge erfolgt demzufolge in zwei Stufen. Für die erste Stufe des Verfahrens gelten die folgenden allgemeinen Kriterien (Ausschlusskriterien):

  1. Die vorgelegte Projektskizze umfasst Forschungseinrichtungen oder Unternehmen aus mindestens drei der PARTNER-Länder und ist in englischer Sprache abgefasst.
  2. Forschungseinrichtungen aus Drittländern, die an der vorgelegten Projektskizze beteiligt sind, müssen ihre eigene Finanzierung nachweisen. Antragsberechtigte Drittländer sind die EU-Länder plus Norwegen, die Schweiz und die Beitrittsländer.
  3. Die vorgegebene Frist für die Antragstellung wurde eingehalten. Die Form der Projektskizze und weitere formale Kriterien entsprechen den Bestimmungen dieser Bekanntmachung.

Für die zweite Stufe des Bewertungsverfahrens (Begutachtung) gelten die folgenden spezifischen Kriterien:

  1. Mehrwert für die europäische Hochwassermanagementpolitik
  2. Thematische Relevanz für die Zielsetzungen dieser Bekanntmachung
  3. Problemlösungspotenzial
  4. Innovation
  5. Qualifikation und Fachkompetenz des Koordinators und der Projektpartner
  6. Inter- und Transdisziplinarität
  7. Erfolgsaussichten bezüglich des Arbeits- und Finanzplans einschließlich des Zeitplans
  8. Qualität des Managements
  9. Voraussichtliche Verwertbarkeit der Ergebnisse
  10. Transnationale Einbindung und Nutzen der Zusammenarbeit

Die Kriterien 2, 7, 9 und 10 werden bei der Begutachtung doppelt gewichtet.

A.5 Verfahren – Gemeinsame Bestimmungen für Forschungsprojekte

A.5.1 Vorlage der Projektanträge

Das Antragsverfahren ist einstufig, d. h. Antragsteller müssen ausgearbeitete Projektvorschläge einreichen.

Formblatt 1 - Gemeinsames Antragsformular (Common Application Form): Für die Abfassung von Anträgen für gemeinsame Verbundprojekte ist ein Formular zu verwenden, das unter der Internetadresse http://www.crue-eranet.net/calls.asp abgerufen werden kann. (Für Anträge für das wissenschaftliche Koordinierungsprojekt – s. Abschnitt A.1 – enthält diese Internetseite ein spezielles Antragsformular.) Das Formular ist in englischer Sprache auszufüllen und soll Angaben zu administrativen Details, eine Zusammenfassung des Projektvorschlags, eine Liste der Arbeitspakete, eine Kostenschätzung pro Partner und beantragte Fördermittel, einen Zeitplan und eine ausführliche Projektbeschreibung enthalten. Das ausgefüllte gemeinsame Antragsformular ist unter Nutzung des auf der ERA-Net CRUE Webseite
( http://www.crue-eranet.net/calls.asp ) befindlichen Links für die Online-Einreichung vorzulegen. Im Abschnitt B: Besondere Bestimmungen ist dargelegt, ob für die nationale Fördereinrichtung zusätzlich die Vorlage einer gedruckten Fassung des gemeinsamen Verbundantrages erforderlich ist.

Formblatt 2 - Nationales Antragsformular (National Application Form): Außerdem kann es für einzelne Partner erforderlich sein, einen Projektantrag gemäß den nationalen Förderrichtlinien vorzulegen. Einzelheiten s. Abschnitt B: Besondere Bestimmungen.

A.5.2 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Das Auswahl- und Entscheidungsverfahren für die vorgelegten Anträge ist in drei Schritte gegliedert:

In einem ersten Schritt werden die Anträge anhand der oben genannten allgemeinen Kriterien geprüft (s. Abschnitt A.4). Die Verbundprojektkoordinatoren werden innerhalb eines Monats schriftlich über die Ergebnisse dieser Prüfung informiert.

In einem zweiten Schritt werden die positiv bewerteten Projektanträge von einem vom Lenkungsausschuss benannten internationalen wissenschaftlichen Beirat anhand der spezifischen Bewertungskriterien (Einzelheiten s. Abschnitt A.4) begutachtet. Jeder PARTNER entsendet mindestens einen nationalen Experten als Mitglied in diesen wissenschaftlichen Beirat. Auf der Grundlage von schriftlichen Gutachten ausgewählter Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats wird auf einer Sitzung des internationalen wissenschaftlichen Beirats über alle Anträge gemeinsam beraten, um zu einem endgültigen wissenschaftlichen Urteil zu gelangen.

In einem dritten Schritt werden die Projektanträge entsprechend den Ergebnissen der abschließenden Begutachtung in eine Rangfolge gebracht. Der Lenkungsausschuss entscheidet danach über die Förderung im Rahmen der strategischen Schwerpunkte und der verfügbaren Haushaltsmittel. Alle Antragsteller werden innerhalb eines Monats nach Entscheidung des Lenkungsausschusses über die Ergebnisse informiert.

Auf der Grundlage der gegenwärtigen Haushaltsvoranschläge können die PARTNER voraussichtlich bis zu 7 Verbundprojekte mit jeweils drei Partnern über einen Zeitraum von zwei Jahren fördern.

A.5.3 Projektbegleitung

Die an den Verbundprojekten beteiligten Wissenschaftler legen über ihren Projektbetreuer dem CRUE-Lenkungsausschuss gemeinsame wissenschaftliche Berichte vor, die in englischer Sprache abgefasst sind. Diese Berichterstattung erfolgt unabhängig von den jeweiligen nationalen Berichtspflichten.

Es sind ein Zwischenbericht und ein Schlussbericht abzuliefern. Die Vorlage des gemeinsamen Zwischenberichts erfolgt in Verbindung mit einem Halbzeitseminar, das im Rahmen der zweiten CRUE-Förderinitiative veranstaltet wird. (Das Halbzeitseminar wird etwa nach der Hälfte der Laufzeit der Forschungsprojekte stattfinden.)

In den Fördervereinbarungen oder -bescheiden wird festgelegt, wann die gemeinsamen Zwischen- und Schlussberichte für die Verbundforschungsprojekte vorzulegen sind.

Die gemeinsamen Berichte sind in gedruckter und in elektronischer Form vorzulegen. Dies gilt auch für wissenschaftliche Publikationen in Verbindung mit den Forschungsprojekten. Die gemeinsame Berichterstattung ist vom Koordinator des Verbundforschungsprojekts zu überwachen.

Zu den nationalen Berichtspflichten s. Teil B: Besondere Bestimmungen.

Während der CRUE-Förderinitiative werden drei Veranstaltungen unter Beteiligung aller Verbundkoordinatoren und Teilprojektleiter einberufen: Eine Eröffnungs-, eine Halbzeit- und eine Abschlussveranstaltung. An diesen Veranstaltungen nehmen der wissenschaftliche Beirat, der Lenkungsausschuss sowie weitere Protagonisten aus dem Bereich des Hochwasserrisikomanagements teil.

Die Zuwendungsempfänger sind gehalten, spätestens drei Monate nach Projektbeginn auf ihrer Internetseite eine Beschreibung ihres Forschungsprojekts einzustellen.

A.5.4 Vorlage von Projektanträgen

Ausschlussfrist für die Vorlage von Projektanträgen (gemeinsame Antragsformulare und nationale Anträge) ist der 15. Oktober 2008, 18 Uhr Ortszeit. Diese Frist gilt sowohl für Verbundforschungsprojekte als auch für das wissenschaftliche Koordinierungsprojekt.

Die abschließende Auswahl der zu fördernden Projekte ist für den Januar 2009 vorgesehen. Dementsprechend wird erwartet, dass die Projekte anschließend im Frühjahr /Frühsommer 2009 begonnen werden können.

B. Besondere Bestimmungen

B.1 Rechtsgrundlagen

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Zuwendungen durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erhalten nur Antragsteller mit Hauptsitz in Deutschland. Für die anderen Projektpartner innerhalb der transnationalen Konsortien gelten die entsprechenden nationalen Zuwendungsbestimmungen des fördernden Landes. Die Zuwendungsbestimmungen werden in der jeweiligen nationalen Ausschreibung aufgeführt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Das BMBF entscheidet aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

B.2 Zuwendungsempfänger

Forschungsanträge können von öffentlichen und privaten Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU) mit Hauptsitz in Deutschland gestellt werden. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

B.3 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird jeweils länderweise gewährt, d.h. jede beteiligte europäische Förderorganisation finanziert ihre eigenen an den Projekten beteiligten nationalen Forschungseinrichtungen oder Unternehmen. Die BMBF-Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse zu Projekten gewährt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die bis zu 100% gefördert werden können.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50% anteilig finanziert werden können. Entsprechend den BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – im Allgemeinen mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE (Forschung und Entwicklung) -Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

B.4 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98) werden Bestandteil des Zuwendungsbescheides für Zuwendungen auf Kostenbasis.

Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98) werden Bestandteil des Zuwendungsbescheides für Zuwendungen auf Ausgabenbasis.

B.5 Verfahren – Besondere Bestimmungen

B.5.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme auf deutscher Seite hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:

Projektträger Forschungszentrum Karlsruhe
Außenstelle Dresden
Dr. Thomas Deppe
Hallwachsstraße 3
01069 Dresden
Deutschland
Tel.: +49 (0) 351 463-31443
Fax: +49 (0) 351 463-31444
E-mail: ERA-Net@ptka.fzk.de
Internet: www.fzk.de/ptka/wte

Die Ansprechpartner für die an der ERA-Net CRUE-Förderinitiative beteiligten Länder werden in den nationalen Bekanntmachungen und auf der ERA-Net CRUE-Website
( http://www.crue-eranet.net/calls.asp ) genannt. Es wird empfohlen, vor Einreichung von Projektanträgen die zuständige nationale Fördereinrichtung zu kontaktieren.

B.5.2 Nationale Bestimmungen für die Vorlage von Projektanträgen

Für die Beantragung von Fördermitteln für ein vom BMBF gefördertes Teilprojekt ist die Vorlage einer gedruckten Fassung des gemeinsamen Verbundantrages (Common Application Form) nicht erforderlich. Für das Ausfüllen von Formular Nr. 2 – Nationales Antragsformular (s. Abschnitt A.5.1) wird den deutschen Antragstellern die Nutzung des elektronischen Antragssystems “easy" dringend empfohlen. Projektanträge umfassen die Formulare AZA / AZK und Anhänge, die in deutscher Sprache erstellt sein müssen, sowie eine Antragsbeschreibung, die entweder in Deutsch oder in Englisch abgefasst werden kann. (Dabei ist die vorgegebene Gliederung der Antragsbeschreibung auf jeden Fall zu beachten.) Die Anträge sind dem oben genannten Projektträger in schriftlicher Form und auf CD-ROM vorzulegen. Für die Einreichung der Unterlagen gilt die im Abschnitt A.5.4 genannte Ausschlussfrist.

Nationale Vordrucke für Anträge, Richtlinien, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easyonline abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendungen gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 und 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes VwVfG, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.

B.6 Inkrafttreten

Die Regelungen dieser Bekanntmachung treten am Tage ihrer Veröffentlichung im deutschen Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 26. Juni 2008
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Achim Zickler

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