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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung der Richtlinien zur Förderung eines Wettbewerbs zur „Stärkung der bilateralen Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie mit südkoreanischen Partnern“ für Forschungsnetzwerke und -cluster in den Technologiefeldern Biotechnologie, Gesundheit und Medizintechnik, Energie, Information und Kommunikation, Werkstoffe, Mikrosystem- und Nanotechnologie, Produktions- und Umwelttechnologien sowie Erdsystemforschung.

1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen

1.1 Zuwendungszweck

Aufbauend auf der erfolgreichen Arbeit zweier von Forschungsorganisationen beider Länder geleiteter Kooperationsausschüsse sowie der Initiative „Germany and Korea: Partners in Research and Development“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (

BMBF

) hat sich im Dezember 2007 das "Deutsch-Koreanische Kooperationskomitee für Wissenschaft und industrienahe Technologieentwicklung" konstituiert. Dieser Ausschuss soll eine koordinierende Rolle bei der Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) übernehmen und wesentlich zum Ausbau der bilateralen Kooperation beitragen. Er wird unter Beteiligung von koreanischen Partnerministerien sowie Forschungs- und Mittlerorganisationen beider Länder auf deutscher Seite vom

BMBF

geleitet. Basierend auf bisherigen Erfahrungen und den Ergebnissen der konstituierenden Sitzung des Ausschusses beabsichtigen beide Seiten insbesondere die Kooperation von FuE-Netzwerken und clustern zu fördern. Wesentliches Ziel der Fördermaßnahme für die deutschen Antragsteller soll eine sich zukünftig selbsttragende Zusammenarbeit oder die Vorbereitung von Projekten der angewandten FuE im Rahmen der aktuellen Förderprogramme des

BMBF

sein, sofern sich durch die bilaterale Kooperation bei den Forschungszielen ein klarer Mehrwert ergibt. Dabei kommt im Rahmen der oben genannten Themengebiete den spezifischen Innovationsfeldern der „Hightech-Strategie für Deutschland“ eine besondere Bedeutung zu. In bestimmten Fällen kann das Ziel der Zusammenarbeit auch die mögliche Einbeziehung eines koreanischen Partners in Anträge zum 7. Forschungsrahmenprogramm der EU oder ggf. eines anderen Drittmittelgebers sein. Die angestrebte Kooperation soll darüber hinaus Erkenntnisse über die themenspezifische Leistungsfähigkeit des FuE-Standortes Südkorea, die Kooperationsinteressen der koreanischen Seite in diesen Technologiefeldern sowie über geignete Strategien und Partner für eine Zusammenarbeit liefern. Diese Informationen werden im Rahmen des neuen Kooperationsausschusses zu einer ausgewogenen, strategischen Ausrichtung der zukünftigen Kooperation beitragen. Neben dem fachlichen Erkenntnisgewinn soll als langfristiges Ziel der bilateralen Kooperation auch der Bekanntheitsgrad sowie die Attraktivität des FuE-Standorts Deutschland gesteigert werden, um zu einer ersten Adresse für die besten Forscher und für FuE-Investitionen aus aller Welt zu werden und Deutschland zu einem führenden internationalen FuE-Dienstleistungszentrum auszubauen. Untergeordnet können daher ebenfalls Maßnahmen zur Erschließung von strategischen Forschungspartnern, zur Akquise von FuE-Aufträgen, zur Rekrutierung von qualifiziertem Personal oder zur Vorbereitung der Markterschließung gefördert werden. Synergien mit anderen Fördermaßnahmen im Zusammenhang mit der „Internationalisierungsstrategie für Wissenschaft und Forschung" der Kampagne „Research in Germany- Land of Ideas“ werden begrüßt.

1.2 Rechtsgrundlagen

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Vor dem Hintergrund der oben genannten Darstellung sollen die Anbahnung neuer bzw. der Ausbau bestehender Kooperationen sowie themenspezifische Sondierungs- und zielgruppenspezifische Marketingmaßnahmen von FuE-Aktivitäten in den oben genannten Fachge-bieten gefördert werden. Im Einzelnen können folgende Maßnahmen kombiniert werden:

  • Sondierungsreisen
    Fördermittel können für Reisen zur Verfügung gestellt werden, die der Sondie-rung der koreanischen FuE-Landschaft in einem bestimmten Themengebiet und der Suche nach bzw. der Ansprache von zusätzlichen Kooperationspart-nern dienen (pro Antrag max. 5 Flüge „Economy“ und eine Tagespauschale in Höhe von 107,- EUR für Aufenthalte von bis zu 15 Arbeitstagen).
  • Anbahnungsreisen
    Sollen einzelne Kontakte neu geschlossen bzw. bestimmte potentielle Partner in Korea für eine Kooperation im Rahmen der oben genannten Ziele gesucht werden, können Reisemittel zur Verfügung gestellt werden (Hin- und Rückflug „Economy“ und eine Tagespauschale in Höhe von 107,- EUR für Aufenthalte von bis zu 5 Arbeitstagen pro Reisendem).
  • Workshops
    Für die Durchführung von bilateralen Workshops in Deutschland können Kosten z.B. für Transfers in Deutschland und Räumlichkeiten bezuschusst werden.
    Für die Teilnahme an bilateralen Workshops in Südkorea können ebenfalls Reisemittel zur Verfügung gestellt werden (pro Workshop max. 4 Flüge „Economy“ und eine Tagespauschale in Höhe von 107,- EUR für Aufenthalte von bis zu 5 Arbeitstagen).
  • Marketing
    Die Präsentation des deutschen thematischen Netzwerks wie z.B. die Beteiligung an Fachmessen und Kongressen kann ebenso wie der Auf- und Ausbau eines eigenen strategischen Netzwerkes mit geeigneten Partnern gefördert werden. Darüber hinaus kann in aussichtsreichen Fällen auch die Akquisition von anwendungsbezogenen FuE-Aufträgen von koreanischen Partnern unter-stützt werden.
  • Austausch von Experten
    Der Aufenthalt besonders qualifizierter deutscher Wissenschaftler und Experten in Korea wird für eine Dauer von max. 3 Monaten mit 2.350,- EUR pro Monat sowie einem Hin- und Rückflug „Economy“ bezuschusst.
  • Personalmittel
    Zur Koordination der durchzuführenden Maßnahmen und der Kontakte mit koreanischen Partnern im Rahmen der Netzwerke/Cluster und zur Vorbereitung von konkurrenzfähigen Förderanträgen im Rahmen der thematischen Förderprogramme des BMBF sowie der EU können Personalkosten gefördert werden.
  • Sachmittel
    Für die testweise Durchführung von FuE-Kooperationen sowie einzelne Untersuchungen zur Vorbereitung von konkurrenzfähigen Förderanträgen im Rahmen der thematischen Förderprogramme können in begründeten Ausnahmefällen Sachmittelkosten gefördert werden.

Die geplante Zusammenarbeit sollte vorzugsweise mit Partnern durchgeführt werden, die ebenfalls in der Form von FuE-Netzwerken/-Clustern organisiert sind. Der Zusammenarbeit der verschiedenen Partner im FuE-Bereich, den jeweiligen besonderen wissenschaftlichen Fähigkeiten und der Wirtschaftskooperation kommt besondere Bedeutung zu. Maßnahmen zur Exportförderung werden nicht unterstützt.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind ausschließlich thematische FuE-Netzwerke und -Cluster. Als Zuwendungsempfänger agiert dabei ein Vertreter dieses Zusammenschlusses. Dies können Forschungsorganisationen, staatliche und nicht-staatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere auch KMU sowie sonstige Organisationen (z.B. Verbände, Vereine und Stiftungen), jeweils mit Sitz in Deutschland, sein.
Forschungsorganisationen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Die Beteiligung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - insbesondere KMU - am Netzwerk/Cluster ist vorgesehen.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung ist die Eignung der Anträge bezüglich einer hohen Realisie¬rungs- und Erfolgschance im Sinne der Ziele dieser Bekanntmachung.
Entsprechend der Art und dem Umfang der geplanten Kooperation ist die Bereitschaft und Fähigkeit der benannten koreanischen Partner, durch entsprechende Erklärungen und ggf. parallel eingereichte Förderanträge bei koreanischen Mittelgebern nachzuweisen.
Die Partner des Netzes haben ihre Zusammenarbeit folgendermaßen zu regeln: Einer der Partner fungiert als bevollmächtigter Antragsteller; die anderen Partner werden im Rahmen des gemeinsam zu stellenden Antrags über eine Kooperationsvereinbarung mit dem bevoll-mächtigten Antragsteller eingebunden.
Es ist vorgesehen, die Maßnahme zu evaluieren. Im Rahmen dessen wird die Teilnahme der Antragssteller an einem Evaluierungsworkshop vorausgesetzt.
Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtig-ten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU ge-stellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz darge-stellt werden.

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Für einen Zeitraum von in der Regel 18 bis 24 Monaten können Zuwendungen im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse bis maximal 50.000 EUR je Vorhaben für den Personal- und Sachaufwand gewährt werden. Das Internationale Büro des BMBF im PT DLR wird dazu vom BMBF ermächtigt, mit den Antragstellern förderwürdiger Vorhaben einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abzuschließen.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungs-nähe des Projekts – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Projektfinanzierung der Helmholtz-Zentren und bei der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten).
Bei der Bemessung der Förderquoten ist unabhängig von den BMBF-Grundsätzen der Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission für staatliche FuE-Beihilfen zu berücksichtigen.

6. Verfahren

6.1 Abwicklung, fachliche Information und Beratung des Antragstellers

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF das
Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Internationales Büro des BMBF
Heinrich-Konen- Straße 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de/
beauftragt.
Es wird empfohlen, zur Einholung weiterer Informationen und zur fachlichen Beratung mit dem für diese Bekanntmachung zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiter Kontakt aufzu-nehmen:
Dr. Andreas Suthhof
Tel.: 0228 3821-414, Fax: 0228 3821-444
E-Mail: andreas.suthhof@dlr.de

6.2 Vorlage von Förderanträgen

Interessenten reichen dem Internationalen Büro im PT DLR bis 29.08.2008 (Poststempel) in Schriftform einen Antrag (2-fach) in deutscher oder englischer Sprache ein. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Anträge sollen möglichst unter Nutzung von „easy (AZA oder AZK)“ https://foerderportal.bund.de/easyonline elektronisch erstellt werden, ergänzt durch eine Vorhabenbeschreibung von max. 10 Seiten DIN A4 (“Arial”, 11 Pkt, 1,5-zeilig). Darüber hinaus ist eine elektronische Version des Antrags auf einem geeigneten Speichermedium beizufügen.
Der Antrag muss folgende Gliederungspunkte aufweisen:

  1. Allgemeine Angaben zum Antragsteller und zu beteiligten Partnern
  2. Zielsetzung der geplanten Kooperation im Rahmen einer eigenen Internationalisierungsstrategie – ggf. einschließlich der Relevanz für die Fachförderprogramme des BMBF, der EU oder anderer Mittelgeber
  3. Darstellung bisheriger Kontakte und Kooperationen mit koreanischen Partnern
  4. Gesamtkonzeption sowie geplante Einzelmaßnahmen inklusive der ggf. anzuwendenden Methodik
  5. Mittel- und langfristige Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen im Sinne der Ziele dieser Bekanntmachung
  6. Detaillierter Arbeits- und Zeitplan sowie ggf. Arbeitsteilung und Zusammenar-beit mit Partnern
  7. Strukturierter Finanzierungsplan mit Angaben eigener Mittel und zum Finanzierungsbedarf, gegliedert entsprechend den zulässigen Ausgabenarten (vgl. 2. und 5.)

Des Weiteren sind im Antrag folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Kurze Potentialanalyse und Festlegung von Alleinstellungsmerkmalen des eigenen Netzwerkes; Nachweis der Qualifikation der beteiligten Partner
  • Aussagen zum Forschungs- und Marktpotential Südkoreas bezüglich des Nutzens für das eigene Netzwerk
  • Ggf. Maßnahmen zum Schutz geistigen Eigentums/IPR
  • Vorschläge zur Evaluierung der eigenen Maßnahmen.

6.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Förderanträge werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt:

  • Bezug zu den förderpolitischen Zielen und spezifischen Themengebieten der Bekanntmachung sowie potentieller Mehrwert einer Kooperation mit koreanischen Partnern
  • Kompetenz des Antragstellers und der beteiligten Partner
  • Fachliche Qualität, Originalität und Ausgewogenheit einer geplanten Kooperation
  • Realisierungschancen bzw. Erfolgsaussichten der Zielerreichung in Bezug auf den Arbeits- und Zeitplan
  • Erfolgsaussichten einer geplanten Kooperation oder des geplanten Projektes insbesondere in Bezug auf die Fachprogrammförderung des BMBF bzw. des EU-Forschungsrahmenprogramms sowie anderer Drittmittelgeber
  • Potentieller Erkenntnisgewinn hinsichtlich einer themenspezifischen Sondierung der koreanischen FuE-Landschaft
  • Ggf. Plausibilität und Professionalität von Marketingmaßnahmen sowie deren Erfolgsaussichten
  • Anbahnung neuer Partnerschaften und Einbeziehung von Nachwuchswissenschaftlern
  • Nutzen der Kooperation für die beteiligten Partner und ggf. Verwertbarkeit der erwarteten Ergebnisse

Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert.
Mit den ausgewählten Antragstellern wird das Internationale Büro im PT DLR einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen. Der Beginn der Laufzeit der Vorhaben liegt im dritten oder vierten Quartal 2008. Die Ergebnisse der Vorhaben sind voraussichtlich im zwei-ten Quartal 2010 im Rahmen eines Evaluierungs-Workshops vorzustellen.

7. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tage der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 19.06.08
Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Christian Stienen