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Bekanntmachung : Datum:

von Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Förderung der empirischen Bildungsforschung zur „Entwicklung von Professionalität des pädagogischen Personals in Bildungseinrichtungen“

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Kaum ein anderer gesellschaftlicher Teilbereich erfährt im Zuge des Strukturwandels hin zur Wissensgesellschaft einen größeren Bedeutungszuwachs als das Bildungssystem. Mit diesem Bedeutungszuwachs steigen auch die gesellschaftlichen Erwartungen an dessen Leistungsfähigkeit wie an entsprechende Leistungsnachweise. Insbesondere mit Blick auf die Schulen, aber auch andere Bildungseinrichtungen, sind es hauptsächlich die in den letzten Jahren durchgeführten internationalen Vergleiche, die diesbezüglich den Druck auf Bildungspolitik und Bildungsforschung in Deutschland erhöht haben. Weitgehend unstrittig ist dabei, dass es sowohl für eine verbesserte Ausgestaltung der Rahmenbedingungen des Bildungssystems als auch für die inhaltliche und organisatorische Weiterentwicklung der jeweiligen Bildungsbereiche ausreichender finanzieller Ressourcen und erheblicher Reform-, Modernisierungs- und Forschungsanstrengungen bedarf, damit sich die gestiegenen Erwartungen an Bildung und Ausbildung auch erfüllen können.

Die Qualifizierung des pädagogischen Personals in Bildungseinrichtungen spielt in diesem Zusammenhang eine besondere Rolle, denn dessen Wissen, Kompetenz und Handeln sind zentrale Voraussetzungen für die Lerngelegenheiten der Lernenden. Wissenschaftlich fundiert können Qualifizierungsprozesse der pädagogischen Fachkräfte und eine Optimierung der Bildungsprozesse, für die sie ausgebildet werden, nur dann erfolgen, wenn ein Zusammenhang zwischen Professionswissen und Kompetenzen der Pädagog/-innen, der Qualität ihrer Tätigkeit und dem Ergebnis dieser Tätigkeit hergestellt werden kann. Deshalb müssen die Ebenen Aus- und Fortbildung, Struktur und Qualität des Professionswissens und der Kompetenzen, das berufliche Handeln der Pädagog/-innen, die Qualität der Lernumgebung und der Output des jeweiligen Bildungsbereichs (vor allem auch in Form der Kompetenzentwicklung der Lernenden) in den Blick genommen werden. Derzeit fehlt zudem die empirische Basis für die teilweise bereits entwickelten normativen Standards für Professionswissen und ihre etwaigen Auswirkungen auf (erfolgreiche) Lehr-/Lern- und Entwicklungsprozesse.

Im Kontext des Rahmenprogramms zur Förderung der empirischen Bildungsforschung fokussiert die Fördermaßnahme die empirische Untersuchung der Entwicklungsbedingungen professioneller Kompetenzen des pädagogischen Personals, um langfristig eine empirisch fundierte Adjustierung der Standards auf der Ebene der Aus- und Fortbildung des pädagogischen Personals und dessen Professionswissen sowie eine evidenzbasierte Output-Kontrolle im Bildungssystem zu erreichen. Es kann erwartet werden, dass eine systematische und wiederum durch Forschung begleitete Implementation der Ergebnisse in den Ausbildungsinstitutionen für pädagogisches Personal dazu beiträgt, die Qualität der Ausbildungsprozesse und -ergebnisse und damit letztlich auch – vermittelt über die Qualität der Unterrichts- und Erziehungsprozesse – die Qualität der Lern- und Entwicklungsprozesse wie auch der Lernergebnisse auf Seiten der Adressaten (z.B. Schüler/-innen) zu erhöhen.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Die im Förderschwerpunkt „Entwicklung von Professionalität des pädagogischen Personals in Bildungseinrichtungen“ zu fördernden Forschungsprojekte sollen in unterschiedlichen Domänen und Bildungsbereichen Grundlagen für eine stärkere Evidenzbasierung schaffen. Mit Blick auf eine Verbesserung des professionellen Handelns im Bereich der Aus- und Fortbildung des pädagogischen Personals sollen Kompetenzen des pädagogischen Personals (z.B. Lehrpersonen) identifiziert werden. Sie sollen am mittelbaren und unmittelbaren Zusammenhang mit den Kompetenzen der Adressaten (z.B. Schülerinnen und Schüler) orientiert sein und deshalb die Ziele und Standards für die Aus- und Fortbildung berücksichtigen und weiterentwickeln. Mit Blick auf Wirkungen spezifischer Aus- und Fortbildungsprozesse des pädagogischen Personals sollen – sofern sinnvoll und möglich – Reformmaßnahmen der Bildungssysteme in den letzen Jahren berücksichtigt werden.
Gefördert werden theorie- und hypothesengeleitete empirische Forschungsvorhaben insbesondere in den folgenden vier Bereichen:

  1. Modellierung, Beschreibung und Analyse professioneller Kompetenzen im Hinblick auf Qualität und Effektivität von Unterricht beispielsweise:
    • Identifizierung relevanter professioneller Kompetenzen (z.B. Fachkompetenz, fachdidaktische Kompetenz, pädagogische Kompetenz, Medienkompetenz, Überzeugungen, Motivation und selbstregulative Fähigkeiten) des pädagogischen Personals in spezifischen Domänen und Bildungsbereichen,
    • Entwicklung diagnostischer Instrumente zur Messung entsprechender Kompetenzen,
    • Untersuchung der Wirkung der Aus- und Fortbildung des pädagogischen Personals auf die Qualität der Unterrichtsprozesse sowie auf die Qualität der Lehr-/Lern- und Entwicklungsprozesse der Adressaten,
    • Forschung zu Strategien und Wirkungen besonderer pädagogischer Aufgaben (z.B. Schulleitungsaufgaben, Unterrichtsentwicklung als Aufgabe von Fachkollegien) sowie
    • Studien zu Nutzung und Ertrag unterrichtsdiagnostischer Kompetenzen von Lehrkräften.
  2. Forschung zur Entwicklung von Professionalität in der Ausbildung und der Berufsausübung beispielsweise:
    • Definition und empirische Validierung von Standards für die Ausbildung des pädagogischen Personals über alle Ausbildungsphasen hinweg,
    • Definition und Überprüfung von Kriterien für die Rekrutierung/Selektion geeigneter Bewerber/-innen für die Ausbildung des pädagogischen Personals (inklusive der Entwicklung geeigneter Auswahlinstrumente),
    • Längsschnittanalysen von Studierenden, Berufsanwärter/innen und Berufsausübenden an der Schnittstelle verschiedener Phasen (z. B. Bachelorphase, Masterphase und Berufseintrittsphase),
    • Professionalität des ausbildenden Personals (z.B. Hochschullehrende in der Lehrerbildung, Studienleiter/-innen im Referendariat) und
    • Forschung zur Implementation von Ausbildungskonzepten.

      Betrachtet werden können sämtliche Phasen der beruflichen Entwicklung: Ausbildung (z. B. bei Lehrkräften erste und zweite Phase), Berufseinstieg und -ausübung, Fort- und Weiterbildung. Erwünscht sind insbesondere auch längsschnittliche Untersuchungen über verschiedene Phasen hinweg.
  3. Wirkungsforschung zu Maßnahmen und Instrumenten der Fort- und Weiterbildung des pädagogischen Personals beispielsweise:
    • Interventionsstudien zur Wirkung spezifischer Maßnahmen,
    • Forschung zur Nutzung von Videoanalysen und deren Wirkung und
    • Forschung zur Relevanz non-formaler Weiterqualifizierung (Rezeption von Fachliteratur, verschiedene Formen der Kooperation etc.).
  4. Medienbasierte Forschung zur Professionalisierung pädagogischen Personals beispielsweise:
    • Projekte zum Aufbau von Infrastrukturen (z. B. Videodatenbanken) für Bildungsforschung und Lehrerbildung, um Datenmaterial für (Re-/Sekundär-) Analysen und Lehrerausbildung und -fortbildung zugänglich zu machen,
    • Videoanalysen über Unterrichtsskripts (insbesondere in Deutsch, den Fremdsprachen in der Grundschule, Unterricht in der Sekundarstufe II) sowie
    • Unterrichtsanalysen auf der Basis von Unterrichtstranskripten.

Wo sinnvoll und möglich sollte eine international vergleichende Perspektive eingenommen werden.

Nicht förderfähig sind:

  • ausschließliche Entwicklung von Material, Konzepten oder Lernumgebungen,
  • reine Evaluationsprojekte,
  • Projekte mit vorwiegend normativer Prägung,
  • Projekte mit reiner oder überwiegender Reflexionsorientierung ohne Anwendungsbezug,
  • Biographieforschung und Einzelfallstudien ohne spezifische Forschungshypothesen sowie
  • Forschungsarbeiten, die sich auf die betrieblichen Ausbilder/innen sowie auf das Personal von Einrichtungen der allgemeinen Erwachsenenbildung beziehen.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Grundlegende Voraussetzung für eine Förderung ist ein empirisch-analytischer Zugang zu dem unter 2. skizzierten Gegenstandsbereich der Förderung. Dabei können sowohl quantitative als auch qualitative Methoden zum Einsatz kommen. Projektleiter/-innen der Antrag stellenden Institution müssen durch einschlägige Expertise und entsprechende wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein sowie eine hohe Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit und zum fachlichen Austausch mit den Beteiligten an weiteren geförderten Forschungsvorhaben mitbringen.

Im Rahmen dieser Fördermaßnahme für die empirische Bildungsforschung werden sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte gefördert. Im Fall von Verbünden wird eine gemeinschaftliche Bewerbung der Interessent/-innen vorausgesetzt.

Jede Vorhabenskizze muss die Unterschrift des/der Hauptverantwortlichen für das geplante Vorhaben tragen.
Partner/-innen innerhalb einer Institution haben in geeigneter Weise eine Vereinbarung über ihre Zusammenarbeit zu treffen.

Sofern unterschiedliche Institutionen beteiligt sind, haben alle Partner/-innen eines solchen Verbundprojektes ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der endgültigen Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft nach bestimmten, vom BMBF vorgegebenen Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - ( www.foerderportal.bund.de ) entnommen werden.

Antragsteller/-innen sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Antragsteller/-innen verpflichten sich, die im Rahmen des Projektes gewonnenen Daten nach Abschluss des Projekts in weitergabefähiger Form einer geeigneten Einrichtung (z. B. dem Zentralarchiv für empirische Sozialforschung an der Universität Köln [ZA] oder einem Forschungsdatenzentrum) zur Verfügung zu stellen. Dort werden die Daten archiviert, dokumentiert und auf Anfrage der wissenschaftlichen Community zur Verfügung gestellt.

Um Forschungsergebnisse für Reformen im Bildungssystem nutzen zu können, ist eine allgemein verständliche Ergebnisaufbereitung erforderlich. Antragsteller/-innen verpflichten sich die Ergebnisse ihrer Vorhaben außer für die Fachöffentlichkeit zusätzlich auch zur Veröffentlichung für ein breites bildungspolitisch interessiertes Publikum (ggf. in Kurzfassung, ca. 20 Seiten) aufzubereiten. Dieser Beitrag zur Verwertung / Öffentlichkeitsarbeit lässt die Regelungen der Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98) sowie die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98) unberührt.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von in der Regel bis zu drei Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens.

In besonders begründeten Fällen, insbesondere bei Längsschnittstudien, kann eine zweite Förderphase von erneut bis zu drei Jahren beantragt werden. Ein Anspruch auf Förderung einer zweiten Phase besteht nicht.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Beantragt werden können Mittel für wissenschaftliches Personal, wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte sowie für Sach- und Reisemittel und in Ausnahmefällen für Investitionen und weitere Positionen. In Abgrenzung zur Grundausstattung muss hierbei ein vorhabenspezifischer Bedarf sichtbar werden. In begründeten Fällen können auch Mittel für detailliert beschriebene Aufträge an Dritte beantragt werden.

Es wird besonderer Wert auf die Qualifizierung nicht promovierter Nachwuchswissenschaftler/-innen gelegt. Die Einstellung von Doktorand/-innen soll daher mit Personalstellen gefördert werden, in der Regel mit halben Stellen der geltenden Tarife für Wissenschaftler/-innen (z.B. ½ TV-L E 13, ½ BAT IIa). Hierbei soll die wissenschaftliche Qualifizierung der Stelleninhaber/-innen so mit der Projektarbeit verschränkt werden, dass eine erfolgreiche Promotion parallel zur Mitarbeit im Forschungsprojekt sicher gestellt wird. Neben der Beschreibung des Forschungsvorhabens sind daher Ausführungen dazu notwendig, wie die Projektarbeiten konkret mit den Qualifizierungsarbeiten der Nachwuchswissenschaftler/-innen verbunden werden sollen.

Das BMBF ist bestrebt, den internationalen Austausch auf dem Gebiet der empirischen Bildungsforschung zu verbessern. Daher können auch Reisemittel und weitere Mittel für internationale Kooperationen beantragt werden, wie z. B. für Besuche internationaler Konferenzen im In- und Ausland, Forschungsaufenthalte in Instituten des Auslands oder Einladung von Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert den fachlichen Austausch und die Vernetzung der an den bewilligten Forschungsvorhaben Beteiligten. Zu diesem Zweck können Mittel für Workshops und Symposien beantragt werden.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE Vorhaben (NKBF 98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der fachlichen und administrativen Betreuung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger beauftragt:

Projektträger im DLR
Empirische Bildungsforschung
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Tel.: 0228-3821 218
Fax: 0228-3821 257

Ansprechpartner ist Frau Maren Heise.

Es wird empfohlen, vor Antragstellung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Dort sind weitere Informationen und Erläuterungen erhältlich.

7.2 Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt, es findet aber nur ein fachlicher Begutachtungsschritt unter Beteiligung von externen Gutachter/-innen statt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen (formlose Vorhabenbeschreibungen)

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger zunächst formlose Projektskizzen ab sofort bis spätestens 30.07.2008 in deutscher Sprache in schriftlicher Form auf dem Postweg sowie in elektronischer Form vorzulegen. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Bei verspäteter Vorlage wird dringend die vorherige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Projektträger empfohlen.

Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen jeweils in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Da nur ein fachlicher Prüfschritt vorgesehen ist, müssen die Vorhabenbeschreibungen alle fachlichen Angaben enthalten, die eine abschließende gut¬achterliche Stellungnahme erlauben. Sie dürfen einen Umfang von 15 Seiten für ein Einzelvorhaben und 20 Seiten bei Verbundvorhaben (ohne Anlagen) nicht überschreiten. Die Vorhabenbeschreibungen sind in 15 Exemplaren (DIN A4, doppelseitig, 11 pt und 1 Exemplar einseitig und ungebunden als Kopiervorlage) und als pdf-Dokument auf CD-ROM vorzulegen.

Die vorgelegten Projektskizzen werden unter Einbeziehung unabhängiger externer Gutachter/-innen mit ausgewiesener Expertise in empirischer Lehr-Lernforschung nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Wissenschaftliche Qualität: theoretische Fundierung, innovatives Potenzial, Evidenzorientierung,
  • Verwertungsorientierung („use-inspired research“): Relevanz für Fragen der Aus-, Fort- und Weiterbildung des pädagogischen Personals,
  • Forschungsmethodische Qualität: Angemessenheit der gewählten Methoden,
  • Vorarbeiten (auch in angrenzenden Feldern): Ausgewiesenheit/Einschlägigkeit der Projektleiter/-innen,
  • Erfolgsaussichten / Realisierbarkeit des Vorhabens im Förderzeitraum,
  • Angemessenheit des Finanzierungsplans.

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessent/-innen schriftlich mitgeteilt.


Die Vorhabenbeschreibungen sollen entsprechend dem nachfolgenden Gliederungsschema aufgebaut werden und Aussagen zu den folgenden Punkten enthalten:

  1. Allgemeine Angaben zum Vorhaben (max. 2 Seiten)
    • Titel / Thema des Forschungsprojektes,
    • Art des Vorhabens: Einzelvorhaben oder Verbundvorhaben (d. h.: über mehrere wissenschaftliche Einrichtungen hinweg),
    • Hauptansprechpartner/-in (nur eine Person), vollständige Dienstadresse,
    • Ggf. (z. B. bei Verbünden) weitere Projektteilnehmer/-innen, vollständige Dienstadressen,
    • Beantragte Laufzeit, geplanter Beginn des Vorhabens,
    • Detaillierter Gesamtfinanzierungsplan, ggf. (bei Verbünden) gegliedert nach den beteiligten Einrichtungen (jeweils Personalmittel, Sachmittel, ggf. weitere Positionen; Angaben pro Jahr und Gesamtsumme) sowie
    • Unterschrift des/der Hauptverantwortlichen für das Vorhaben und ggf. der beteiligten Projektleiter/-innen.
  2. Beschreibung der Forschungsinhalte (max. 13 Seiten bzw. bei Verbünden: 18 Seiten)
    1. Kurze Zusammenfassung in deutscher Sprache (max. 1 Seite)
    2. Internationaler Forschungsstand
    3. Eigene Vorarbeiten (Publikationsliste mit max. zehn themenbezogenen Publikationen der letzten fünf Jahre, laufende Drittmittelvorhaben mit Titel, Förderer und Umfang)
    4. Fragestellung/Hypothesen und Ziel des Vorhabens
    5. Arbeitsprogramm, inkl. vorgesehener Methoden
    6. Ggf. Kooperation zwischen den Projektpartner/-innen (ggf. zwischen den Verbundpartner/-innen wechselseitiger Mehrwert)
    7. Erläuterung der beantragten Finanzpositionen / des Finanzierungsplans
    8. Konkrete Aussagen zur Umsetzbarkeit der Forschungsergebnisse (Angaben dazu, für welche Zielgruppen die Projektergebnisse nutzbar sind, praktische Implikationen des Forschungsvorhabens, Auflistung angestrebter Disseminationsprodukte / -organe, ggf. weitere Verwertungsstrategie)

      Angaben, die nur für bestimmte Forschungsvorhaben notwendig sind (innerhalb der oben angegebenen Gesamtseitenzahl):
    9. Bei Längsschnittstudien und anderen besonders begründeten Fällen mit 2. Phase: Neben der genauen Beschreibung der ersten Förderphase von 3 Jahren ist ein Ausblick auf die zweite Förderphase inklusive Finanzbetrachtungen zur zweiten Phase erforderlich
    10. Bei Promotionsvorhaben im Rahmen des Forschungsprojekts: Erläuterungen zur Einbindung des/der Promovierenden in den Forschungskontext sowie die begleitende forschungsmethodische Weiterqualifizierung des/der Promovierenden
    11. Beim Aufbau von Infrastruktur: Verbindliche Angaben zur Nachhaltigkeit (z.B. Fortführung der Videodatenbank nach Ablauf der Förderphase etc.)
    12. Bei Workshops/Symposien etc.: Angaben zu Zielen, Thema, voraussichtliche Teilnehmerzahl, Referenten, Dauer etc.
  3. Literatur/Anlagen
    1. Literaturverzeichnis
    2. CV des / der Projektleiter/-in und weiteren Projektbeteiligten

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessent/-innen bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag/förmliche Förderanträge der Institution(en) vorzulegen, an der/denen das Forschungsvorhaben durchgeführt werden soll, über den/die nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Die Vordrucke für förmliche Förderanträge (vgl. 7.2) sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internet-Adresse www.foerderportal.bund.de abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Auf die mögliche Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ wird hingewiesen.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn/Berlin, den 12.05.2008

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Dorothee Buchhaas-Birkholz