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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung der Deutsch – Koreanischen Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie

1. Hintergrund und Ziele

Aufbauend auf der erfolgreichen Arbeit zweier von Forschungsorganisationen beider Länder geleiteter Kooperationsausschüsse sowie der Initiative „Germany and Korea: Partners in Research and Development“ des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat sich im Dezember 2007 das "Deutsch – Koreanische Kooperationskomitee für Wissenschaft und industrienahe Technologieentwicklung" konstituiert. Dieser Ausschuss soll eine koordinierende Rolle bei der Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) übernehmen und wesentlich zum Ausbau der bilateralen Kooperation beitragen. Er wird unter Beteiligung zahlreicher Forschungs- und Mittlerorganisationen beider Länder auf deut-scher Seite vom BMBF geleitet. Auf koreanischer Seite liegt die Leitung alternierend beim Ministry of Education, Science and Technology (MEST) bzw. dem Ministry of Knowledge Economy (MKE)1. Anlässlich der konstituierenden Sitzung des Ausschusses wurde zwischen den beteiligten Partnern ein bilaterales Mobilitätsförderprogramm vereinbart. Unter dem Titel „German - Korean R&D Mobility Support Program“ (G-K-Mobility) sollen sowohl neue Gemeinschaftsprojekte initiiert als auch bestehende Kooperationen ausgebaut werden. Ziel der Mobilitätsmaßnahmen für die deutschen Antragsteller sollte eine sich zukünftig selbsttra-gende Zusammenarbeit oder die Vorbereitung von Projekten der angewandten FuE im Rahmen der aktuellen Förderprogramme des BMBF sein. Dabei kommt auf deutscher Seite den spezifischen Innovationsfeldern der „Hightech-Strategie für Deutschland“ eine besondere Bedeutung zu, sofern sich durch die bilaterale Kooperation bei den Forschungszielen ein klarer Mehrwert ergibt. In bestimmten Fällen kann das Ziel der Mobilitätsmaßnahmen auch die mögliche Einbeziehung eines koreanischen Partners in Anträge zum 7. Forschungsrahmenprogramm der EU oder ggf. eines anderen Drittmittelgebers sein. Auf koreanischer Seite ergeben sich die Schwerpunktthemen ins-besondere aus der „National R&D Total Roadmap“.

2. Was wird unterstützt?

Entsprechend den beiden Zielen der Anbahnung neuer bzw. des Ausbaus bestehender Kooperationen stehen je nach Ausmaß der bisherigen Forschungszusammenarbeit unterschiedliche Fördermaßnahmen zur Verfügung:

  1. Anbahnungsreisen: Sollen Kontakte neu geschlossen bzw. potentielle Partner in Korea für eine Kooperation im Rahmen der oben genannten Ziele gesucht werden, können Reisemittel zur Verfügung gestellt werden (pro Antrag max. ein Hin- und Rückflug „Economy“ und eine Tagespauschale in Höhe von 107,- € für Aufenthalte von bis zu 5 Arbeitstagen).
  2. Anbahnungsprojekte: Bestehen bereits Kontakte, können mit den Mitteln des BMBF folgende Maßnahmen zur Anbahnung bzw. Vorbereitung von gemeinsamen Projekten oder zur Vertiefung einer bestehenden Kooperation zu den oben genannten Themen gefördert werden:
    • Austausch von Experten
      Der Aufenthalt besonders qualifizierter deutscher Nachwuchswissenschaftler und Experten in Korea wird für eine Dauer von max. 3 Monaten mit 2.350,- € pro Monat sowie einem Hin- und Rückflug „Economy“ bezuschusst.
    • Workshops
      Für die Durchführung von bilateralen Workshops in Deutschland werden Kosten z.B. für Transfers in Deutschland, Unterbringung und Räumlichkeiten mit max. 6.000,- € pro Workshop und Antragsteller bezuschusst.
      Für die Teilnahme an bilateralen Workshops in Südkorea können Reisemittel zur Verfügung gestellt werden (pro Antrag max. 4 Flüge „Economy“ und eine Tagespauschale in Höhe von 107,- € für Aufenthalte von bis zu 5 Arbeitsta-gen).
    • Sondierungsreisen
      Fördermittel können auch für Reisen zur Verfügung gestellt werden, die der Sondierung der koreanischen FuE-Landschaft in einem bestimmten Themengebiet und der Suche nach zusätzlichen Kooperationspartnern dienen (pro Antrag max. 4 Flüge „Economy“ und eine Tagespauschale in Höhe von
      107,- € für Aufenthalte von bis zu 15 Arbeitstagen).
  3. In wenigen begründeten Ausnahmefällen können zur Vorbereitung von konkur-renzfähigen Förderanträgen im Rahmen der thematischen Förderprogramme des BMBF sowie der EU auch Personal- und Verbrauchsmittelkosten mit max. 20.000 € gefördert werden.

Die unter b) und c) genannten Maßnahmen können in einem Antrag kombiniert werden.

3. Wer wird unterstützt?

Antragsberechtigt sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland. Zeichnen sich im Rahmen bestehender Kooperationen kommerzielle Anwendungsmöglichkeiten ab, können auch kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland gefördert werden.

4. Voraussetzungen für die Unterstützung?

Voraussetzung für die Förderung ist die Eignung der Anträge in Bezug auf die Ziele dieser Bekanntmachung sowie die durch Vorarbeiten belegte Expertise der Antragsteller. Die gezielte Einbeziehung von Nachwuchswissenschaftlern/innen sollte bei der Antragstellung berücksichtigt werden.

Für Anträge auf die unter 2.b) und c) genannten Förderinstrumente sind von den südkoreanischen Partnern jeweils komplementäre Anträge bei der Korea Foundation for International Cooperation of Science & Technology (KICOS) zu stellen. Seitens KICOS wurde hierfür ein vergleichbarer „call“ mit identischer Einreichungsfrist veröffentlicht. Wird beispielsweise ein Aufenthalt in Korea beantragt, sollte der koreanische Partner einen vergleichbaren Aufenthalt in Deutschland bei KICOS beantragen. Wird die Durchführung eines Workshops in Deutschland beantragt, sollte der/die koreanische/n Partner einen Antrag auf Förderung der Reisekosten bei KICOS einreichen etc. Ausnahmen von dieser Regelung sind in begründeten Einzelfällen möglich. Ansprechpartner in Korea ist:

Korea Foundation for International Cooperation of Science & Technology (KICOS)
Ms Hye-lee Yun
2th Floor, Trust Tower, 275-1 Yangjae-Dong, Seocho-Gu, Seoul, 137-739, Korea
Gyeonggi-do, 463-808, Korea
Phone: +82-2-6710-7462
Fax: +82-26-6710-7409
E-mail: yuneri@kicos.or.kr
Internet: http://www.kicos.or.kr/

Möglicher Förderbeginn ist voraussichtlich der 01.09.2008. Alle beantragten Maßnah-men müssen noch in diesem Jahr durchgeführt werden oder in diesem Jahr beginnen und zum 30.06.2009 enden.
Im Anschluss an die Förderung sind aussagekräftige Berichte zu erstellen, die je nach Fördermaßnahme Aufschluss geben über aufgesuchte Kontakte, Ergebnisse und geplante Folgeaktivitäten.

5. Verfahren

a) Einschalten des Internationalen Büros im DLR

Mit der Umsetzung des Förderprogramms zum Ausbau der bilateralen Kooperation mit Süd-korea hat das BMBF beauftragt:
Internationales Büro des BMBF
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de/

b) Antragsunterlagen und -fristen

Die Antragstellung erfolgt „online“ unter folgender URL:
http://www.ewa.internationales-buero.de/

Parallel zur elektronischen Antragsstellung ist eine unterschriebene Version des endgültigen Antrags bis zum 30.06.2008 an folgende Adresse zu senden:
Internationales Büro des BMBF
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Dr. Andreas Suthhof
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn

Die Vorlagefrist gilt als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Förderanträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Frist auf koreanischer Seite ist identisch.
Bei Fragen zur Internet-basierten Antragsstellung wenden Sie sich bitte an:
Internationales Büro des BMBF
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Nathalie Brew
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
E-mail: nathalie.brew@dlr.de
Tel: 0228 3821 454

c) Auswahl und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Förderanträge werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt:

  • Kompetenz des Antragstellers und der beteiligten Partner
  • Fachliche Qualität und Originalität der Idee
  • Erfolgsaussichten einer geplanten Kooperation oder des geplanten Projektes insbesondere in Bezug auf die Fachprogrammförderung des BMBF bzw. des EU-Forschungsrahmenprogramms sowie anderer Drittmittelgeber
  • Ggf. Bewertung des Antrages der koreanischen Partner durch die koreanischen Seite
  • Anbahnung neuer Partnerschaften und Einbeziehung von Nachwuchswissenschaftlern
  • Nutzen der Kooperation für die beteiligten Partner und ggf. Verwertbarkeit der erwarteten Ergebnisse

Die Antragsteller werden über das Ergebnis der wettbewerblichen Auswahl schriftlich informiert. Mit den ausgewählten Antragstellern wird das Internationale Büro im DLR einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen.

d) Fachliche Information und Beratung

Nähere Informationen erteilt auf Anfrage:
Internationales Büro des BMBF
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Dr. Andreas Suthhof
E-mail: andreas.suthhof@dlr.de
Tel: 0228 3821 414

Informationen zu den Förderthemen des BMBF finden sich im Internet unter https://www.bmbf.de/foerderungen/ und spezifische Informationen zu Förderbekanntmachungen unter www.bmbf.de/foerderungen/677.php. Angaben zu den Innovationsfeldern der „High-tech-Strategie für Deutschland“ sind unter http://www.hightech-strategie.de/de/Strategie-14.php aufgelistet.

1

: Zum 29. Februar 2008 wurde das Ministy of Science and Technology (MOST) und das Ministry of Education (MOE) zum MEST fusioniert. Das MKE ist zum gleichen Zeitpunkt aus dem Ministry of Commerce, Industry and Energy (MOCIE) und dem Ministry of Information and Communication (MIC) hervorgegangen.