1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Das Forschungsprogramm soll wissenschaftliche Erkenntnisse erarbeiten und bereitstellen, die bezogen sind auf die Ziele der beiden Projekte „Jedem Kind ein Instrument“ (JEKI), die in Hamburg und in Nordrhein-Westfalen im Raum Essen und Ruhrgebiet durchgeführt werden.
Beide Projekte „Jedem Kind ein Instrument“ sollen dazu beitragen, Kinder bereits im Grundschulalter über das Erlernen eines Musikinstrumentes aktiv an Musik heranzuführen, ihnen die Freude am Musizieren zu vermitteln und ihnen - ggf. auch ihren Familien - damit den Zugang zur Kultur in besonderer Weise und nachhaltig zu eröffnen.1
Das Forschungsprogramm dient dem Ziel, bisherige Forschungsergebnisse und Forschungshypothesen angesichts einer sehr umfangreichen Stichprobe weiter zu entwickeln und einer umfassenden empirischen Prüfung zu unterziehen.
Generell wird mit Musik- bzw. Instrumentalunterricht die Erwartung verbunden, dass er spezielle musikalische Talente bei Kindern und Jugendlichen entdecken und entwickeln hilft. Zugleich sollen sich musikalische Aktivitäten auf die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen und deren kreativen Potenziale positiv auswirken.
Darüber hinaus wird allgemein von musikalischer Betätigung wie auch vom Erlernen und Beherrschen eines Musikinstrumentes ein grundlegender und direkter Zugang zum kulturellen Leben und ein möglichst lebenslanges Interesse an kulturellen Fragen und Ereignissen erwartet. Dies gilt insbesondere für solche Kinder, die aufgrund begrenzter finanzieller Ressourcen des Elternhauses und ohne zusätzliche Unterstützung diesen Zugang sonst nur sehr bedingt oder gar nicht finden würden.
Des Weiteren ist es eine weit verbreitete Annahme, dass über den Erwerb musikalischer Kompetenzen die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern gefördert sowie lernrelevante Kompetenzen erworben werden, die auch im außermusikalischen Bereich von hoher Bedeutung sind. Dies gilt ebenso, wenn auch in geringerem Maße, für die Intelligenzentwicklung und für kognitive Kompetenzen, in weit größerem Umfang aber für motivationale, soziale, volitionale und spezielle lernrelevante Kompetenzen (z.B. Aneignung von Lernstrategien).
Die JEKI- Projekte in NRW und Hamburg erfordern aufgrund der mit ihnen verbundenen hohen Investitionen bei Bund und Ländern Forschungsarbeiten darüber, inwieweit zentrale Projektziele unter verschiedenen Fragestellungen erreicht werden. Beide Projekte bieten aufgrund ihrer Dauer, ihrer großen Teilnehmerzahl sowie ihrer jeweils unterschiedlichen Rahmenbedingungen ausgezeichnete Möglichkeiten, die empirische Bildungsforschung in diesem Bereich voranzubringen.
1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF- Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Gegenstand der Förderung
Im Rahmen seiner Zuständigkeit für Forschungsförderung beabsichtigt das Bundesministerium für Bildung und Forschung, empirische Forschungsvorhaben im Kontext der beidenJEKI - Projekte mit den folgenden Themen zu finanzieren:
- Forschung zur Prozessanalyse im Zuge der Implementierung der beiden JEKI -Projekte mit Blick auf
- die soziale und ethnische Zusammensetzung der am Programm beteiligten Grundschulkinder und ihr Beteiligungsgrad im Verlauf der Grundschuljahre unter besonderer Berücksichtigung der Übergänge in die einzelnen Jahrgangs- und Programmstufen,
- die Auswahl, den Einsatz und die Fortbildung des Personals (mit unterschiedlichen Ausbildungsvoraussetzungen) und die damit verbundenen unterschiedlichen Effekte auf die Art und Qualität des erteilten Musik- bzw. Instrumentalunterrichts sowie die erreichten Kompetenzen der Kinder,
- die kulturelle Teilhabe der Kinder (und ihrer Eltern) und die mögliche Veränderung der Teilhabe im Programmverlauf (drop- out Quote bzw. auch Wiedereinstiege),
- den Zusammenhang zwischen Gruppenunterricht/Gruppengröße bzw. Individualunterricht und Lernerfolg,
- Formen des peer-teaching und des co-teaching im Unterricht,
- behindernde und befördernde Faktoren für den Erfolg der Programme und ihre mögliche flächendeckende Einführung.
- Forschung zum Zusammenhang von unterschiedlichen Personal- und Professionalisierungsstrategien, verschiedenen Unterrichtsarrangements (einschließlich Übungsmöglichkeiten) und Unterrichtsmerkmalen mit Blick auf (z. T. wahlweise)
- die Kompetenzentwicklung von Kindern im Bereich Grundmusikalisierung bzw. im Fach Musik,
- die Beherrschung eines Musikinstruments,
- die Effekte auf mögliche generalisierbare Lernstrategien, soziale, motivationale und volitionale Kompetenzen sowie die Fähigkeit zur Selbstregulation,
- die Kompetenzen in anderen Lernbereichen (Lerntransfer),
- mögliche kognitive Effekte durch Instrumentalunterricht sowie
- schulische Kontextfaktoren und die Einbeziehung außerschulischer Kontexte im Rahmen von Ganztagsschule im Grundschulbereich
- als Gelingensbedingungen für das jeweilige Programm und für „gute“ Schule und „guten“ Unterricht,
- mit Blick auf die Interaktion von schulischem und außerschulischem Personal (z.B. Musikpädagogen) und ihre Wahrnehmung durch Dritte.
- Forschung zu den Auswirkungen des musikalischen Unterrichts auf die betroffenen Familien, die jeweiligen Klassen und Schulen, die Öffnung zum Stadtteil und das Interesse der Stadt an den Schulen, die Teilnahme an kulturellen Wettbewerben u.a. Veranstaltungen.
- Forschung (in geringerem Umfang) zum Zusammenhang von musikalischer Aktivität und strukturellen und funktionellen Hirnaktivitäten.
Zur Kosten- und Zeitoptimierung sollte eine bestmögliche Koordinierung aller einzelnen Forschungsvorhaben, auch im Hinblick auf die Inanspruchnahme der Schulen und die wechselseitige Nutzung von Stichproben erfolgen.
3. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Projektleiter/innen der Antrag stellenden Institution müssen durch einschlägige wissenschaftliche Expertise und entsprechende wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein und eine hohe Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen. Anträge für einen Teilbereich der oben beschriebenen Forschungsthemen können eingereicht werden. Soweit sie einen Verknüpfungsvorschlag zu anderen Bereichen erkennen lassen, ist dies von Vorteil.
Antragsteller sollten sich eigenständig mit den beiden JEKI- Projekten in Nordrhein-Westfalen und Hamburg vertraut machen.
Erbeten werden
- eine möglichst interdisziplinäre Zusammensetzung (z. B. Soziologie/Sozialpädagogik, Musikpädagogik, Schulpädagogik, empirische Bildungsforschung, ggf. Neurowissenschaften) sowohl der Forscherteams wie auch der Anlage der Forschungsdesigns. Hierbei können die Schwerpunkte und die methodischen Ansätze bei unterschiedlichen Projekten variieren.
- Forschungsdesigns auf der Basis repräsentativer Stichproben unter Einbeziehung notwendiger familialer, sozialer, regionaler und schulischer bzw. weiterer jeweils relevanter Kontextfaktoren.
- eine möglichst vergleichende Forschungsperspektive mit Blick auf die Projekte in Hamburg und Nordrhein-Westfalen, insbesondere in den Bereichen, in denen die Rahmenbedingungen voneinander abweichen und in der Folge ggf. unterschiedliche Effekte zu erwarten sind.
- vertiefte Analyse instrumentalunterrichtlicher Prozesse.
- Aufbau von Videodatenbanken (möglichst mit Hintergrunddaten zu Leistungsstand und Lernentwicklung der Gruppe/Klasse sowie mit Expertenratings zur Unterrichtsqualität) für Lehreraus- und -fortbildung sowie für die Forschung.
- theoretisch begründete Interventionsstudien mit kontrollierten Designs, die zu generalisierbaren Erkenntnissen führen, einschließlich Implementierungsstrategien und Konzepten zur weiteren Verbreitung der Programme.
- wirkungsanalytische Studien unter Einschluss längsschnittlicher, quasiexperimenteller oder experimenteller Designs und unter Beachtung der Multikriterialität und Mehrebenenstruktur von Unterricht.
Die Forschungskoordination aller Forschungsvorhaben, auch im Hinblick auf die Inanspruchnahme der Schulen und die wechselseitige Nutzung von Stichproben, soll von einer/einem empirisch ausgewiesenen Wissenschaftler/in geleistet werden, die/der möglichst mit einem Forschungsprojekt beteiligt ist. Für diese als gesondertes Projekt zu beantragende Aufgabe können ½ Stelle E13/E14 sowie Sach- und Reisemittel beantragt werden.
Es wird besonderer Wert auf die Qualifizierung nicht promovierter Nachwuchswissenschaftler/-innen gelegt. Die Einstellung von Doktorand/-innen soll daher mit Personalstellen gefördert werden, in der Regel mit halben Stellen der geltenden Tarife für Wissenschaftler/-innen (z. B. ½ TV-L E 13 bzw. ½ BAT IIa). Hierbei soll die wissenschaftliche Qualifizierung der Stelleninhaber/-innen so mit der Projektarbeit verschränkt werden, dass eine erfolgreiche Promotion parallel zur Mitarbeit im Forschungsprojekt sicher gestellt wird. Neben der Beschreibung des Forschungsvorhabens sind daher Ausführungen dazu notwendig, wie die Projektarbeiten konkret mit den Qualifizierungsarbeiten der Nachwuchswissenschaftler/-innen verbunden werden sollen.
Die Antragsteller-/innen verpflichten sich, die im Rahmen des Projektes gewonnenen Daten nach Abschluss des Projekts in weitergabefähiger Form einer geeigneten Einrichtung (z. B dem Zentralarchiv für empirische Sozialforschung an der Universität Köln [ZA] oder einem Forschungsdatenzentrum) zur Verfügung zu stellen. Dort werden die Daten archiviert, dokumentiert und auf Anfrage der wissenschaftlichen Community zur Verfügung gestellt.
Um Forschungsergebnisse für Reformen im Bildungssystem nutzen zu können, ist eine allgemein verständliche Ergebnisaufbereitung erforderlich. Antragsteller/-innen verpflichten sich, die Ergebnisse ihrer Vorhaben zusätzlich außer für die Fachöffentlichkeit auch zur Veröffentlichung für ein breites bildungspolitisch interessiertes Publikum (ggf. in Kurzfassung) aufzubereiten. Dieser Beitrag zur Verwertung/Öffentlichkeitsarbeit lässt die Regelungen der besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98) sowie die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98) unberührt.
Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Beantragt werden können Mittel für wissenschaftliches Personal, wissenschaftliche Hilfskräfte sowie für Sach- und Reisemittel und in Ausnahmefällen für Investitionen.
Es können sowohl Einzelvorhaben als auch Forschungsverbünde gefördert werden. Im Hinblick auf die Förderung von Verbünden wird eine gemeinschaftliche Bewerbung der Interessenten vorausgesetzt. Die Partner eines Verbundvorhabens haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten sind einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - (
www.foerderportal.bund.de) zu entnehmen.
Das BMBF fördert den internationalen Austausch und die internationale Vernetzung der deutschen empirischen Bildungsforschung. Prinzipiell können daher Reisemittel und weitere Ausgaben für internationale Kooperationen beantragt werden (z.B. für Besuche internationaler Konferenzen im In- und Ausland, Forschungsaufenthalte an Instituten im Ausland oder für Einladungen von Gastwissenschaftler/-innen).
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen.
Die Laufzeit der Förderung der Begleitforschung beträgt in der Regel bis zu 4 Jahren. Angestrebt ist ein Laufzeitbeginn ab dem 01. Oktober 2008. Die Dauer der einzelnen Forschungsprojekte kann je nach Thematik und Untersuchungsanlage hiervon abweichen.
Für die gesamte Fördermaßnahme stellt das BMBF pro Jahr bis zu 1 Mio. € bereit.
6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
7. Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger beauftragt:
DLR-Projektträger
Empirische Bildungsforschung
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Tel.: 0228-3821 218
Fax: 0228-3821 257
Ansprechpartnerin ist Frau Maren Heise.
Es wird empfohlen zur Antragstellung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich. Vordrucke für die einzureichenden Formanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse (
www.foerderportal.bund.de) abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Auf die mögliche Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ wird hingewiesen.
7.2 Zweistufiges Förderverfahren
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. Zunächst erfolgt eine Einreichung von Projektskizzen, die von einem unabhängigen Gutachterkreis evaluiert werden. Die Antragsteller der auf der Basis eines positiven Gutachtervotums für eine mögliche Förderung ausgewählten Skizzen können dann in einem zweiten Verfahrensschritt förmliche Förderanträge (ausführliche Vorhabensbeschreibung und Formantrag) einreichen, die wiederum unter Einbeziehung von externen Gutachern geprüft werden.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
Zunächst sind dem Projektträger vom jeweils vorgesehenen Ansprechpartner formlose Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form ab sofort bis zum 30.06.2008 vorzulegen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, verspätet eingehende Vorhabenskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Bei verspäteter Vorlage wird die vorherige Kontaktaufnahme mit dem Projektträger (PT) dringend empfohlen.
Jede Projektskizze muss die Unterschrift des hauptverantwortlichen Projektleiters tragen. Partner innerhalb einer Institution haben in geeigneter Weise eine Vereinbarung über ihre Zusammenarbeit zu treffen. Vorschläge zur Erreichung von Synergieeffekten mit potenziellen anderen Forschungsvorhaben dieser Fördermaßnahme sollten möglichst bereits in den Projektskizzen erkennbar sein.
Die Projektskizzen müssen alle fachlichen Angaben enthalten, die eine gutachterliche Stellungnahme durch eine unabhängige Expertengruppe erlauben. Als Umfang sollten 15 Seiten für ein Einzelvorhaben und 5 Seiten plus jeweils 10 Seiten pro Teilvorhaben für eine Verbundbeschreibung nicht überschritten werden. Die Skizzen sind in deutscher Sprache in 8 Exemplaren (DIN A 4 einseitig, 11 pt und zusätzlich als pdf-Datei ) vorzulegen.
Die Darstellung der Projektskizzen hat folgende Gliederung einzuhalten:
- Allgemeine Angaben zum Kooperationsprojekt – Deckblatt (1 Seite)
- Titel / Thema des Forschungsprojektes
- Art des Vorhabens formal: Einzelvorhaben oder Verbundvorhaben
- Art des Vorhabens inhaltlich: z. B. Längsschnittstudie, Interventionsstudie, Koordinationsprojekt etc.
- Hauptverantwortlicher Projektleiter (nur eine Person), vollständige Dienstadresse
- nur falls Verbundprojekt: weitere Projektleiter (z. B. bei Teilvorhaben in einem Verbund), vollständige Dienstadresse
- Beantragte Laufzeit, Termin des beabsichtigten Laufzeitbeginns
- beantragte Gesamtfördersumme
- Unterschrift des/der beteiligten Projektleiter/s
- Beschreibung der Forschungsinhalte (bei Einzelvorhaben max. 15 Seiten, bei Verbundvorhaben max. 5 Seiten verbundübergreifend und hierbei max. 10 Seiten pro Teilvorhaben)
- Kurze Zusammenfassung in deutscher Sprache (max. 1 Seite)
- Internationaler Stand der Wissenschaft, Literaturverzeichnis
- Eigene Vorarbeiten (Publikationsliste mit max. zehn themenbezogenen Publikationen der letzten fünf Jahre, laufende Drittmittelvorhaben mit Titel, Förderer und Umfang, C.V.)
- Fragestellung/Hypothesen und Ziel des Forschungsvorhabens
- Arbeitsprogramm, incl. vorgesehener Methoden, (Versuchsdesign, Stichprobengröße, Fehlerkontrolle, Randomisierung, etc.)
- Kooperation zwischen den Partnern des Forschungsvorhabens, ggf. zwischen den Verbundpartnern (wechselseitiger Mehrwert), Verknüpfungsmöglichkeiten zu weiteren potenziellen Forschungsprojekten in dieser BMBF- Fördermaßnahme, Interdisziplinarität
- Detaillierter Finanzierungsplan, gegliedert nach den beteiligten Einrichtungen falls mehr als eine Forschungseinrichtung an einem Verbund beteiligt ist (jeweils Personalmittel, Sachmittel, ggf. weitere Positionen; Angaben pro Jahr und Gesamtsumme).
- Angaben, die nur für besondere Forschungsvorhaben nötig sind (innerhalb der unter B. angegebenen Seitenzahl)
- Ist der Aufbau von Infrastruktur Gegenstand des Forschungsvorhabens (z. B: Videodatenbanken), sind belastbare Angaben zur Nachhaltigkeit bzw. Fortführung der Infrastruktur nach Projektende erforderlich.
- Sind Promotionsprojekte Teil des Vorhabens, sind zusätzliche Erläuterungen zur Einbindung des Promovierenden in den Forschungskontext der aufnehmenden Einrichtung (inkl. der Methodenausbildung) nötig.
- Wird die wissenschaftliche Koordinierung der Fördermaßnahme beantragt, sind spezifische Erläuterungen zum Ziel der Koordinierung, sowie geplante Maßnahmen (inkl. Treffen/ Workshops/Symposien) unter besonderer Berücksichtigung der Nachwuchswissenschaftler nötig.
Die vorgelegten Projektskizzen werden unter Einbeziehung unabhängiger externer Gutachter/innen mit ausgewiesener Expertise in empirischer Bildungsforschung nach folgenden Kriterien bewertet:
- wissenschaftliche Qualität, Innovationsgehalt
- Relevanz für Fragen der unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Lehr-Lernprozessgestaltung und der individuellen Förderung, auf der Basis der beiden JEKI-Programme
- Grad der Verknüpfung von verschiedenen Aspekten der angegebenen Forschungsthemen, Interdisziplinarität
- Wahl adäquater Untersuchungsmethoden, Durchführbarkeit
- Vorleistungen, Ausgewiesenheit der Projektleiter
- Angemessenheit der Finanzierungsvorstellungen
Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung prinzipiell geeigneten Antragsskizzen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
Bei positiver Bewertung einer Antragsskizze werden die Interessenten in der zweiten Verfahrensstufe unter Angabe eines Termins aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag (bestehend aus einer ausführlichen Vorhabensbeschreibung inklusive Verwertungsplan und einem Formantrag) vorzulegen.
Die vorgelegten ausführlichen Förderanträge werden unter Hinzuziehung von externen Gutachtern bewertet. Über diese Anträge wird nach abschließender Prüfung entschieden.
Rechtsansprüche können aus der Vorlage von Vorhabenbeschreibungen nicht abgeleitet werden.
Sofern unterschiedliche Institutionen beteiligt sind, haben alle Partner eines Verbundvorhabens ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und ggs. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie den §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
8. Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 21.04.2008
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Gisela Steffens
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Eine Beschreibung des Konzepts der Staatskanzlei NRW mit der Stiftung “Jedem Kind ein Instrument“ und der Kulturstiftung des Bundes enthältAnlage 1
, zum Konzept von Hamburg s.Anlage 2
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