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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für Richtlinien zur Förderung eines Wettbewerbs zur "Umsetzung von Marketingmaßnahmen in der Russischen Föderation" für Netze und Forschungscluster in den Technologiefeldern Umwelttechnologien, Lebenswissenschaften und Nanotechnologien im Rahmen der Initiative "Werbung für den Innovationsstandort Deutschland"

1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen

1.1. Zuwendungszweck

Deutschland hat in Europa und im weltweiten Vergleich eine herausragende Position in Wissenschaft, Forschung und Entwicklung. Deutsche Unternehmen sind Vorreiter in innovativen Produkten und „Made in Germany“ bürgt international für Qualität.

Dennoch entstehen neunzig Prozent des weltweiten Wissens außerhalb Deutschlands. Für Innovationen und hochwertige Arbeitsplätze in Deutschland ist es erforderlich, dieses weltweit vorhandene Wissen besser für den Standort Deutschland verfügbar zu machen. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, muss Deutschland auf wichtigen ausgewählten Forschungsgebieten zu einem Knotenpunkt in der weltweiten Wissensproduktion und deren Umsetzung werden. Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung unter der Federführung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in einer verstärkten Internationalisierung des Forschungs- und Entwicklungsstandorts Deutschland ein wichtiges Ziel.

Durch gezielte Marketingaktivitäten sollen gemeinsam von universitären und außeruniversitären Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen sowie forschungsintensiven Unternehmen als Teil von Netzen und Forschungsclustern1 die Stärken des Standorts Deutschland im Bereich Forschung und Entwicklung international vermarktet werden. Dabei kommt den in der Hightech-Strategie der Bundesregierung definierten Technologiesektoren eine besondere Bedeutung zu.

Als langfristiges Ziel soll der Bekanntheitsgrad sowie die Attraktivität des FuE-Standorts Deutschland gesteigert werden, um zu einer ersten Adresse für die besten Forscher und für FuE-Investitionen aus aller Welt zu werden und Deutschland zu einem führenden internationalen FuE-Dienstleistungszentrum auszubauen.

Im einzelnen sollen folgende Ziele erreicht werden:

  • Initiierung von Kooperationen zwischen deutschen und ausländischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen
  • Gewinnung internationaler Experten für die deutsche Forschung in prioritären Forschungs- und Technologiegebieten
  • Erschließung neuer Märkte für innovative Produkte und wissensintensive Dienstleistungen

Zielregion dieser Bekanntmachung ist die Russische Föderation. Mit der Gemeinsamen Erklärung zur Strategischen Partnerschaft in Bildung, Forschung und Innovation (April 2005; www.deutsch-russische-partnerschaft.de ) hat die deutsch-russische Zusammenarbeit eine neue Qualität erreicht. Die Sichtbarkeit der deutschen Forschungslandschaft als attraktiver Partner soll durch Maßnahmen des Forschungsmarketings in der Russischen Föderation erhöht und konkrete Aktivitäten zur Stärkung der Kooperationspotentiale mit Russland unterstützt werden.

Die Vernetzung mit Wissen und Wissensträgern in Russland wird positiv auf das Umfeld für Innovationen und hochwertige Arbeitsplätze in Forschung und Entwicklung an beiden Standorten wirken. Daneben kommt der Intensivierung der deutsch-russischen Zusammenarbeit durch ihre Verankerung in der Strategischen Partnerschaft auch eine hohe politische Bedeutung zu.

Diese Bekanntmachung richtet sich an thematische Netze und Forschungscluster aus den o. g. Technologiefeldern, die für gezielte Marketingmaßnahmen zur Erschließung von strategischen Forschungspartnern, zur Akquise von FuE-Aufträgen, zur Rekrutierung von qualifiziertem Personal oder zur Vorbereitung der Markterschließung eine Förderung durch das BMBF beantragen.

Partner aus deutschen universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Unternehmen sollen sich in diesen Netzwerken zusammenschließen und gemeinsam ihre Forschungsaktivitäten im jeweiligen Technologiefeld international vermarkten.

Die Aktivitäten im Rahmen der Kampagne werden in eine übergeordnete Kampagne „Research in Germany- Land of Ideas“2 eingebunden.

1.2 Rechtsgrundlagen

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden.

2. Gegenstand der Förderung

Vor dem Hintergrund der o.g. Darstellung sollen zielgruppen- und themenspezifische und innovative Marketingmaßnahmen gefördert werden, die in einer Gesamtkonzeption eines thematischen Netzes bzw. Forschungsclusters eingegliedert sind und folgenden thematischen Bereichen zugeordnet werden können:

  • Umwelttechnologien
  • Lebenswissenschaften (Gesundheitsforschung, Biotechnologie, Systembiologie)
  • Nanotechnologien

Der Zusammenarbeit der verschiedenen Partner im FuE-Bereich, den jeweiligen besonderen wissenschaftlichen Fähigkeiten und der Wirtschaftskooperation kommt besondere Bedeutung zu. Es sollen internationale Marketingmaßnahmen von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten gefördert werden. Wünschenswert ist dabei, dass die thematischen Netze und Forschungscluster möglichst die gesamte Wertschöpfungskette, von der Grundlagenforschung bis hin zur wirtschaftlichen Umsetzung, abdecken.

Zur Initiierung von Kooperationen und zur Steigerung der Erfolge deutscher Einrichtungen können folgende zielgruppenspezifische Aktivitäten im Rahmen eines Marketing- Gesamtkonzeptes gefördert werden, das mehrere aufeinander aufbauende Maßnahmen bündelt:

  • Maßnahmen zur Auswahl und gezielten Ansprache geeigneter Netzwerke sowie Kooperationspartner in der Russischen Föderation im jeweiligen Technologiefeld (z.B. vorbereitende Marktrecherchen, Delegationsreisen, Partnering-Events, Workshops)
  • Präsentation des deutschen thematischen Netzwerks in der Russischen Föderation (z.B. Beteiligung an Fachmessen und Kongressen, Roadshows, Aufbau einer Internetpräsenz)
  • Marketingmaßnahmen zur Unterstützung des Auf- und Ausbaus eines eigenen strategischen Netzwerkes sowie Stärkung der Präsenz vor Ort
  • Marketingmaßnahmen zur Unterstützung der Rekrutierung von qualifiziertem Personal für die deutsche Forschung
  • Durchführung von Direktmarketingmaßnahmen
  • Akquisition von anwendungsbezogenen FuE-Projekten mit russischen Unternehmen, die finanziell von ausländischer Seite getragen werden.

Im Rahmen dieser Bekanntmachung werden keine Maßnahmen zur Exportförderung unterstützt.

Die Durchführung der Marketingaktivitäten soll voraussichtlich im Zeitraum September 2008 bis Mai 2009 erfolgen.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind ausschließlich thematische Netze und Forschungscluster. Als Zuwendungsempfänger agiert dabei ein Vertreter dieses Netzwerkes.

Dies können Forschungsorganisationen, staatliche und nicht-staatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, forschungsaktive medizinische Kliniken, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere auch http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm sowie sonstige Organisationen (z.B. Verbände, Vereine und Stiftungen), jeweils mit Sitz in Deutschland, sein.

Forschungsorganisationen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Die Beteiligung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - insbesondere http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm - am Netzwerk ist vorgesehen.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung ist die Eignung der Anträge bezüglich einer hohen Realisierungs- und Erfolgschance im Sinne der Ziele dieser Bekanntmachung.

Die Partner des Netzes haben ihre Zusammenarbeit folgendermaßen zu regeln: Einer der Partner fungiert als bevollmächtigter Antragsteller; die anderen Partner werden im Rahmen des gemeinsam zu stellenden Antrags über eine Kooperationsvereinbarung mit dem bevollmächtigten Antragsteller eingebunden.

Es ist vorgesehen, die Maßnahme zu evaluieren. In diesem Zusammenhang wird die Teilnahme von Vertretern der geförderten Netzwerke an einem Evaluierungsworkshop vorausgesetzt.

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Für einen Zeitraum von in der Regel neun Monaten können Zuwendungen im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse bis maximal 30.000 Euro je Vorhaben für den Personal- und Sachaufwand gewährt werden. Das Internationale Büro im PT DLR wird dazu vom BMBF ermächtigt, mit den Antragstellern förderwürdiger Vorhaben einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abzuschließen.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Projekts – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Projektfinanzierung der Helmholtz-Forschungszentren (HGF) und bei der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten).

Es wird erwartet, dass die Antragsteller ihr Eigeninteresse an dem Vorhaben dadurch dokumentieren, dass sie mindestens in gleicher Höhe der beantragten Förderung zusätzliche Mittel bereitstellen und in das Projekt mit einfließen lassen.

Bei der Bemessung der Förderquoten ist unabhängig von den BMBF-Grundsätzen der Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission für staatliche FuE-Beihilfen zu berücksichtigen.

6. Verfahren

6.1 Abwicklung, fachliche Information und Beratung des Antragstellers

Mit der Durchführung des Förderwettbewerbs hat das BMBF das
Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Internationales Büro des BMBF
Heinrich-Konen-Str. 1
D-53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de/
beauftragt.

Es wird empfohlen, zur Einholung weiterer Informationen und zur fachlichen Beratung mit den für diese Bekanntmachung zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen Kontakt aufzunehmen:

Dr. Martin Sandhop
Tel.: 0228 3821-469,
Fax: 0228 3821-444
E-Mail: martin.sandhop@dlr.de

Dr. Marion Mienert
Tel.: 0228 3821-479,
Fax: 0228 3821-444
E-Mail: marion.mienert@dlr.de

6.2 Vorlage von Förderanträgen

Interessenten reichen dem Internationalen Büro im PT DLR bis 20. Juni 2008 (Posteingangsstempel) in Schriftform einen Antrag (2-fach) in deutscher Sprache ein. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Anträge sollen möglichst unter Nutzung von „easy (AZA oder AZK)“ https://foerderportal.bund.de/easyonline elektronisch erstellt werden, ergänzt durch eine Vorhabenbeschreibung von max. 10 Seiten DIN A4 (“Arial”, 11 Pkt, 1,5-zeilig). Darüber hinaus ist eine elektronische Version des Antrags auf einem geeigneten Speichermedium beizufügen.

Der Antrag muss folgende Gliederungspunkte aufweisen:

  1. Allgemeine Angaben zum Antragsteller und zu den beteiligten Netzwerkpartnern
  2. Formulierung der zu erreichenden Marketingziele in der Russischen Föderation
  3. Darstellung bisheriger Kontakte und Kooperationen mit Partnern aus der Russischen Föderation
  4. Marketing-Gesamtkonzeption sowie geplante Einzelmaßnahmen
  5. Mittel- und langfristige Wirkung der vorgeschlagenen Maßnahmen im Sinne der Ziele dieser Bekanntmachung
  6. Detaillierter Arbeits- und Zeitplan sowie ggf. Arbeitsteilung und Zusammenarbeit mit Dritten
  7. Strukturierter Finanzierungsplan mit Angaben zu eigenen Mitteln und zum Finanzierungsbedarf, gegliedert entsprechend den zulässigen Ausgabenarten (vgl. 5.)

Des Weiteren sind im Antrag folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Kurze Potentialanalyse und Festlegung von Alleinstellungsmerkmalen des eigenen Netzwerkes
  • Aussagen zum Forschungs- und Marktpotential in der Russischen Föderation bezüglich des Nutzens für das eigene Netzwerk
  • Maßnahmen zum Schutz geistigen Eigentums/IPR und zur gemeinsamen Verwertung
  • Vorschläge zur Evaluierung der eigenen Maßnahmen.

6.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Förderanträge werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt:

  • Plausibilität, Originalität und Professionalität des Marketingkonzeptes und der Marketing-Einzelmaßnahmen
  • Erwartete Wirkung des Marketingkonzeptes und der Marketing-Einzelmaßnahmen
  • Realisierungschancen bzw. Erfolgsaussichten der Zielerreichung in Bezug auf den Arbeits- und Zeitplan

Falls die Anzahl der positiv beurteilten Projekte das zur Verfügung stehende Fördergesamtvolumen übersteigt, werden auch diejenigen Antragsteller die Möglichkeit zur Teilnahme an den Marketingkampagnen erhalten, die entsprechend der Rangfolge der Projektbewertungen keine Förderungszusage erhalten. Die Kosten der Teilnahme können in diesen Fällen nicht bezuschusst werden.

Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

Mit den ausgewählten Antragstellern wird das Internationale Büro des BMBF im DLR einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen. Der Beginn der Vorhabenlaufzeit liegt voraussichtlich im dritten Quartal 2008. Die Vorhabenergebnisse sind voraussichtlich im zweiten Quartal 2009 im Rahmen eines Evaluierungs-Workshops vorzustellen.

7. Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung auf der BMBF-Internetseite in Kraft.

Bonn, den 22.04.2008
Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Michael Schlicht

1

Antragsberechtigt sind thematische Netze und Forschungscluster aus den Technologiefeldern Umwelttechnologien, Lebenswissenschaften (Gesundheitsforschung, Biotechnologie, Systembiologie) und Nanotechnologien. Wünschenswert ist dabei, dass die thematischen Netzwerke möglichst Einrichtungen von der Grundlagenforschung über FuE-Institute bis hin zur wirtschaftlichen Umsetzung abdecken.

2

Sowohl bei öffentlichen Auftritten als auch bei den im Zusammenhang mit der Maßnahme erstellten Marketingmaterialien muss erkennbar sein, dass es sich um ein Projekt der

BMBF

-Kampagne handelt (Verwendung der Wort-Bild Marke „Research in Germany - Land of Ideas“).

3

EU-Definition KMU unter:

http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm