Navigation und Service

Logo Bundesministerium für Bildung und Forschung

Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschungsvorhaben auf dem Gebiet „Grid-Dienste für Wirtschaft und Wissenschaft”im Rahmen des Förderprogramms „IKT2020 – Forschung für Innovationen“

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) bilden die Basis für unsere Wissensgesellschaft. Aus diesem Grund gehören sie zu den bedeutendsten Innovationsfeldern der Hightech-Strategie für Deutschland und sind ein Schwerpunkt der Innovationspolitik der Bundesregierung, der im Rahmen des Forschungsprogramms IKT 2020 realisiert wird.

Für Wirtschaft und Wissenschaft ist Spitzenforschung ohne IT-Infrastruktur nicht mehr denkbar. Dazu gehören aber nicht nur die für den Datenaustausch erforderlichen Netze, sondern auch die darüber zur Verfügung gestellten IT-Dienste, durch die der weltweite, für den Nutzer transparente und sichere Zugriff auf Datenspeicher, Rechenleistung, Programme und Instrumente ermöglicht wird. Die IT-Ausstattung am jeweiligen Standort des Forschers wirkt damit nicht mehr als limitierender Faktor, da mit Hilfe derartiger IT-Dienste über das Internet eine vernetzte Service-Umgebung bereit gestellt wird.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert im Rahmen der D-GRID-Initiative Forschungsvorhaben zum Aufbau einer solchen integrierten, verteilten IT-Arbeitsumgebung, die Wirtschaft und Wissenschaft die Nutzung eines breiten Spektrums von IT-Leistungen für Forschung und Entwicklung gestatten. Dadurch entsteht derzeit eine flexible, nationale Grid-Infrastruktur, die unterschiedliche disziplinspezifische Grids auf einer gemeinsamen technischen und organisatorischen Grundlage umfasst. Daran beteiligen sich bereits zahlreiche Forschergruppen aus Wissenschaft und Wirtschaft in Deutschland, die vom BMBF bisher bewilligte Fördersumme beträgt ca. 75 Mio. Euro.

Ein Schwerpunkt der derzeit geförderten D-GRID-Projekte liegt auf dem Entwurf, Aufbau und Testbetrieb dieser Grid-Infrastruktur. Das beinhaltet Betriebskonzepte und Basis-Dienste, die gegenwärtig durch das D-GRID-Integrationsprojekt vertreten werden. Ergänzt werden diese Dienste durch dedizierte Rechen- und Speicherressourcen, die allen Anwendungsprojekten zur Verfügung stehen. Dazu kommen höherwertige Dienste, die von anderen Projekten implementiert werden. Auf dieser Basis entwickeln verschiedene Nutzergruppen beispielhaft ausgewählte Anwendungsszenarien, z. B. aus den Bereichen Astrophysik, Hochenergiephysik, Klimaforschung, Ingenieurwissenschaften, Medizin, Energiewirtschaft, Geisteswissenschaften, Bauwesen, Automobil- und Luftfahrtindustrie, Finanzdienstleistungen, betriebliche und Geodaten Informationssysteme.

Mit den nachstehenden Richtlinien soll jetzt die Entwicklung von IT-Diensten gefördert werden, die auf den im D-GRID bereitgestellten technischen Grundlagen aufbauen (zur Information siehe http://www.d-grid.de/ ) und zu ihnen kompatibel sind. Derartige Dienstleistungen werden als „Grid-Dienste“ bezeichnet, die sich vereinfacht wie folgt charakterisieren lassen:

  • sie stellen Nutzergruppen (Communities) aus Wirtschaft und Wissenschaft konkrete Dienste dezentral zur Verfügung, ohne dass die Anwender selbst über ein Detailwissen der technischen Grundlagen verfügen müssen;
  • sie ergänzen die von D-GRID bereitgestellte Grid-Middleware und berücksichtigen internationale Standards;
  • sie orientieren sich an belegbaren Bedürfnissen von Anwendern im D-Grid;
  • sie basieren auf dauerhaft (d.h. auch nach Abschluss der Projektförderung) tragfähigen Geschäftsmodellen.

Bei der Einbindung zusätzlicher Nutzergruppen aus Wirtschaft und Wissenschaft steht jetzt die Generierung einer breiten Akzeptanz von Grid-Diensten als IT-Dienstleistung im Vordergrund. Aufbauend auf den in D-GRID vorhandenen technischen Grundlagen muss dazu einerseits die Nutzerfreundlichkeit und andererseits die Betriebssicherheit und -zuverlässigkeit des Grids verbessert werden.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Das BMBF wird gemeinsame Projekte von Wirtschaft und Wissenschaft fördern, um den Aufbau neuartiger, professioneller, nachhaltiger und nutzerfreundlicher Grid-Dienste zu unterstützen. Dabei sind Verbundprojekte gleichberechtigter Partner ebenso möglich wie die Antragstellung durch einzelne Unternehmen, deren Projektpartner im Unterauftrag tätig sind. Die Nutzerseite ist von Beginn an einzubeziehen. Dabei kann es sich sowohl um etablierte als auch um neue Grid-Anwender handeln. Wichtig ist das Potential der einbezogenen Nutzer im Hinblick auf eine deutliche Verbreiterung der Nutzerbasis im D-GRID. Es ist jedoch unerheblich, welche Seite (Wirtschaft/Wissenschaft) Nutzer oder Anbieter der Grid-Dienste ist, zumal auch Konstellationen denkbar sind, bei denen die Partner mehrere Rollen gleichzeitig innehaben.

Die betreffenden Grid-Dienste sollen zunächst den Bedarf von Forschung und Entwicklung adressieren (wissenschaftlich wie industriell), eine spätere Nutzung der Ergebnisse durch die Beteiligten in anderen Märkten (Nutzergruppen außerhalb von Forschung und Entwicklung) wird begrüßt. Mittelfristig sollen die Ergebnisse der Projekte auch zu einer neuen Dienstleistungsstruktur in Wirtschaft und Wissenschaft beitragen.

Die geplanten Vorhaben sollen sich als eigenständige, aber ergänzende Maßnahme zu den laufenden Projekten der D-GRID-Initiative verstehen. Gefördert werden ausgewählte Projekte in folgenden Themenfeldern:

2.1 Grid-Dienste für Nutzergruppen (Communities)

Es werden neue Community-Grid-Projekte mit wesentlicher Industrie-Beteiligung (bevorzugt unter Leitung eines Industriepartners) gefördert, die auf den Vorarbeiten von D-GRID und den dort entwickelten, grundlegenden Diensten aufsetzen. Die Lücke zwischen diesen von D-GRID angebotenen grundlegenden Diensten und den spezifischen Ansprüchen der einzelnen Community soll durch Einbeziehung eines (oder mehrerer) interessierten - auch kleineren - Service Providers geschlossen werden, der diese spezifischen Dienste entwickelt und anbietet. Ziel ist die Schaffung nutzerfreundlicher Grid-Dienste, die einerseits alle von den Nutzern vorgegebene Anforderungen erfüllen und andererseits ohne gridtechnologische Detailkenntnisse genutzt werden können. Dabei sollten zunächst prototypisch eine oder mehrere Nutzergruppen als Anwender eingebunden werden. Entwürfe für tragfähige Geschäftsmodelle eines nachhaltigen Betriebes der jeweiligen Dienste sind bereits bei Antragstellung vorzulegen und werden wesentliches Bewertungskriterium bei der Auswahlentscheidung sein.

2.2 Service-Level-Agreement (SLA) Schicht

Für die breite Akzeptanz und nachhaltige Nutzung von D-GRID - insbesondere durch Nutzer aus der Wirtschaft - ist der Aufbau einer „Service-Level-Agreement Management Schicht“ erforderlich. Damit soll die Zuverlässigkeit der verschiedenen Grid-Dienste bezüglich Funktionalität und Verfügbarkeit erhöht und so der Betrieb und das Management der Dienste und Ressourcen transparent gestaltet werden. Letztendlich soll diese Schicht das Entstehen einer effizienten Grid-Ökonomie ermöglichen. Diese SLA-Schicht wird die Anforderungen von Diensten und Geschäftsvorfällen der D-GRID Nutzer und Service Provider abdecken. Die SLA-Management Architektur und ihre Implementierung ist hierzu in die existierende D-GRID-Infrastruktur (Middleware, Werkzeuge und Dienste) zu integrieren und soll sich auf Standard-Protokolle und -komponenten stützen.

2.3 Grid-basierte Wissensschicht

Weiterer notwendiger Baustein beim Aufbau von D-GRID ist die Entwicklung geeigneter Technologien und Dienste für die Integration und nutzerspezifische Auswahl von Inhalten. Eine „Wissensschicht“ soll deshalb zukünftig in D-GRID disziplinübergreifende Basisdienste aus dem Bereich der Wissenstechnologien zur Verfügung stellen. Dabei soll vor allem die Nutzung von Daten und Diensten vereinfacht werden. Die Allgemeingültigkeit der Dienste soll helfen, Mehrfachentwicklungen zu vermeiden und die D-GRID-Communities besser zu verbinden. Es sind Bereiche wie Daten-Lebenszyklus-Management und Wissensvermittlung zu berücksichtigen. Neben der Entwicklung dieser Funktionalitäten ist die gleichzeitige Integration in die D-GRID-Basisinfrastruktur und in die spezifischen Infrastrukturen der Grid-Communities von besonderer Bedeutung.

2.4 D-GRID Ergänzungen

Gefördert werden auch notwendige Ergänzungen der bereits begonnenen D-GRID-Vorhaben. Dies kann auch Arbeiten zur Erweiterung der technischen Grundlagen umfassen, soweit dadurch neue oder verbesserte IT-Dienstleistungen als Grid-Dienste ermöglicht werden. Ziel ist auch bei diesen Maßnahmen die Weiterentwicklung von D-GRID in Richtung eines nachhaltig genutzten Service Grids.

3. Zuwendungsempfänger und –voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Institutionen der Wissenschaft und Forschung sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU). Dabei sind Verbundprojekte gleichberechtigter Partner ebenso möglich wie die Antragstellung durch einzelne Unternehmen, deren Projektpartner im Unterauftrag tätig sind.

Soweit es sich um ein Verbundprojekt handelt, haben die Partner ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss die grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können dem https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf entnommen werden.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für Ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Die Vorhaben werden Teil des D-GRID-Projektverbundes. Dessen Teilvorhaben sind auf ein gemeinsames, übergreifendes Ziel ausgerichtet und deshalb zu einer engen Zusammenarbeit und Abstimmung – besonders auch mit der D-GRID-Betriebsgesellschaft und dem D-GRID-Beirat – verpflichtet.

Die Projekte sollen weitgehend prototypische Lösungen mit hinreichend generischem Charakter für eine Verallgemeinerung realisieren. Konzepte zu Kooperations- und Geschäftsmodellen sowie zur Nachhaltigkeit sollen auf den bestehenden Modellen im D-GRID aufbauen und müssen bereits in der vorgelegten Projektskizze erläutert werden. Gefördert werden ausschließlich Projekte, die gemeinsam mit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft durchgeführt werden.

Rein fachspezifische Entwicklungen sind nicht Gegenstand dieser Fördermaßnahme, sondern nur grid-spezifische Erweiterungen und Ergänzungen.

4. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Bei Kooperationen mit nicht geförderten Unternehmen wird von diesen Unternehmen die Bereitstellung signifikanter Eigenleistungen erwartet.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den neuen Bundesländern und für KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

Es werden Vorhaben mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren gefördert, auf Wunsch der Antragsteller sind ggf. kürzere Laufzeiten (12 - 24 Monate) möglich.

5. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil der Zuwendungsbescheide auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98).

Bestandteil der Zuwendungsbescheide auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98).

6. Verfahren

6.1 Projektträger des BMBF

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger

Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (PT im DLR)
- Softwaresysteme und Wissenstechnologien (AE 75) –
Dr. Dirk Franke
Rutherfordstr. 2
12489 Berlin
Tel.: 030 67055-755
Email: dirk.franke@dlr.de

beauftragt.

6.2 Vorlage von Projektskizzen

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Um den Aufwand gering zu halten, wird von den Projektteilnehmern zunächst nur eine gemeinsame Projektskizze des Koordinators mit konkretem Bezug zu diesen Richtlinien erwartet. Die Projektskizzen müssen bis spätestens 30. Juni 2008 beim zuständigen Projektträger vorliegen. Die Vorlagefrist gilt als Ausschlussfrist, verspätet eingehende Projektskizzen können für diese Bekanntmachung nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Skizzen müssen in deutscher Sprache über das Internet-Portal des PT-SW im Online-Verfahren eingereicht werden. Die für eine Beteiligung an der Bekanntmachung benötigten Informationen sind auf der Webpage www.pt-it.de/ptoutline/dgrid3 verfügbar.

Die Projektskizzen sollen in Kurzform (maximal 10 Seiten) folgende Punkte kurz darstellen:

  • Deckblatt mit Projektbezeichnung, Postanschrift, Telefon und E-mail des Einsenders sowie den Angaben zu Gesamtkosten, Zuwendungsbedarf und Laufzeit
  • Ausgangsfrage und Ziele des geplanten Vorhabens
  • Stand der Technik und Forschung, eigene Vorarbeiten, Berücksichtigung laufender Forschungsarbeiten national und international, Einordnung in Bezug auf D-GRID und - falls relevant - Darstellung der Einbettung in europäische und internationale Grid-Entwicklungstendenzen
  • Beschreibung des eigenen Lösungsweges einschließlich eines nachhaltigen Geschäftsmodells
  • Pläne und Voraussetzungen für die Verwertung der Ergebnisse in Wirtschaft und Wissenschaft
  • Arbeits- und Zeitgrobplanung mit Salden in Zeit- und Personenmonaten
  • Kooperationspartner und Arbeitsteilung (für beteiligte Unternehmen bitte kurze Firmendarstellung, ggf. Konzernzugehörigkeit sowie Anzahl der Mitarbeiter aufführen);

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht abgeleitet werden.

6.3 Antrags- und Entscheidungsverfahren

Die Projektskizzen werden nach Ablauf der Vorlagefrist vorgeprüft und danach von unabhängigen Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft unter Wahrung des Interessenschutzes und der Vertraulichkeit bewertet. Das Votum der Experten ist eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für das BMBF. Bewertungskriterien sind u.a.:

  • Beitrag zu generischen Grid-Dienstleistungen für Wirtschaft und/oder Wissenschaft;
  • Kooperations- und Geschäftsmodelle; Nachhaltigkeit der Ideen
  • Grad der Vernetzung und Qualität des Konsortiums; eigene Vorleistungen;
  • Zusammenarbeit mit D-GRID; Nutzungskonzept der D-GRID-Ressourcen und Dienste.

Die Einreicher der Projektskizzen werden vom Projektträger über das Ergebnis der Bewertung informiert.

Die Partner zu den ausgewählten Projektskizzen werden vom Projektträger in einer zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, innerhalb von sechs Wochen einen förmlichen Förderantrag in deutscher Sprache vorzulegen. Über diese Anträge entscheidet das BMBF auf der Grundlage des Votums der Gutachter.

Auf die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ wird hingewiesen. Die Formulare für förmliche Anträge sowie Richtlinien, Merkblätter und die Nebenbestimmungen können abgerufen werden unter http://www.kp.dlr.de/profi/easy .

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.

7. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 11. April 2008

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Löwe