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Bekanntmachung : Datum:

Zusammenarbeit mit Ländern Zentralasiens, des Südkaukasus, sowie mit Moldau und Weißrussland in Wissenschaft, Technologie und Innovation

1 Ziele und Hintergrund

Mit Partnern aus Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Moldau, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan und Weißrussland bestehen mannigfaltige Wissenschaftskooperationen auf individueller und institutioneller Ebene.

Insbesondere die zentralasiatischen Länder (Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan) rücken zunehmend in den Fokus europäischer und internationaler Politik. Die Bundesregierung hat vor diesem Hintergrund im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 eine EU-Zentralasienstrategie auf den Weg gebracht. Diese legt erstmals politische Leitlinien für ein verstärktes europäisches Engagement in Zentralasien fest. Vor allem der wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit mit den zentralasiatischen Ländern kommt hier eine besondere Bedeutung zu. Einzelne Nationen wie Kasachstan haben eine hohe wirtschaftliche Wachstumsdynamik und werden verstärkt in den Ausbau der nationalen Forschung investieren. Ziel des BMBF ist es, diese Chancen für den Ausbau der Wissenschaftskooperation mit der Region zu nutzen. Aber auch der Ausbau der Wissenschaftskooperation mit jenen GUS-Staaten, die zu den östlichen Zielländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik gehören (insbesondere Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Moldau) ist von zentralem Interesse des BMBF.

Ziele der Fördermaßnahme sind die Exploration und Anbahnung von Kooperationen im Bereich der angewandten Forschung und Entwicklung. Bevorzugt werden anwendungsnahe Projekte und Projekte mit Industriebeteiligung (vor allem kleiner und mittlerer Unternehmen) unterstützt. Hiermit soll auch eine Grundlage für weiterführende Projektanträge in aktuellen Förderprogrammen des BMBF ebenso wie in den thematischen Prioritäten des 7. Forschungsrahmenprogramms der Europäischen Union sowie in anderen forschungsrelevanten EU-Programmen gelegt werden.

2 Was wird gefördert?

Schwerpunkte der Förderung sind

  • Maßnahmen zur Exploration und Anbahnung projektbezogener oder institutionellen Kooperationen
  • sowie Maßnahmen zur Konzeption und Planung von Projekten und Kooperationen, deren Förderung unter einem BMBF-Fachprogramm oder einem Programm der EU beantragt werden soll.

Es werden insbesondere Anträge in folgenden thematischen Schwerpunkten unterstützt:

Umwelt und Nachhaltigkeit

  • Wasserressourcenmanagement
  • Umwelttechnologien
  • Desertifikation
  • Biodiversität

Geotechnologien

  • Ressourcenexploration
  • CO2-Speicherung
  • Naturgefahren

Gesundheitsforschung und Biowissenschaften

  • Infektionskrankheiten: Überwachung, Detektion, Prävention
  • Phytochemie (pharmazeutische Produkte)
  • Biotechnologie: insbesondere grüne Biotechnologie/nachwachsende Rohstoffe

Chemische Technologien

  • Katalyseforschung

Darüber hinaus können auch Anträge zu anderen thematischen Schwerpunkten der a) BMBF-Fachprogramme und b) der EU-Forschungsprogramme unterstützt werden.

Förderfähig sind Ausgaben für Anbahnungsreisen, den projektbezogenen wissenschaftlichen Austausch, Expertentreffen und thematische Projektplanungsworkshops. In begründeten Einzelfällen können auch Ausgaben für weitere Sachkosten (z. B. Veranstaltungskosten, besondere Kleingeräte für Machbarkeitsstudien, die nicht der Grundausstattung der Labors zuzurechnen sind) sowie Zuschüsse zu Personalkosten gefördert werden.

3 Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt im Verbund mit Einrichtungen aus Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Moldau, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan und Weißrussland sind deutsche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, forschungsaktive Kliniken sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland. Anträge mit Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen werden bei gleicher Qualität bevorzugt.

4 Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt auf der deutschen Seite durch nicht rückzahlbare Zuschüsse z. B. zu

  • Reisekosten deutscher Experten/innen in die Partnerländer (i. W. Bereitstellung von Flugtickets)
  • Kosten für Gastaufenthalte ausländischer Experten/innen in Deutschland (derzeit: 82 EUR pro Tag, Monatspauschale ab dem 23. Tag 1.840 EUR, Tagespauschale für einzelne Tage eines Folgemonats 61 EUR)

sowie in besonders begründeten Fällen zu

  • Personal auf deutscher Seite z. B. für die Durchführung von Veranstaltungen und Antragsvorbereitung
  • Veranstaltungskosten (z. B. Miete, Logistik)
  • Sachmittel, die nicht der Grundausstattung der Labors zuzurechnen sind (keine Rechnerausstattung, keine üblichen Verbrauchsmittel)

Projekte können in der Regel mit bis zu 25 T€ unterstützt werden.

5 Antragsverfahren

5.1 Antragstellung

Anträge werden nach Nutzung der elektronischen Antragstellung unter http://www.ewa.internationales-buero.de/?project_cat=WTZ vom Internationalen Büro entgegen genommen Die Anträge sollen die Ziele und die erforderlichen Maßnahmen zur Projektvorbereitung möglichst konkret beschreiben und die folgende Strukturierung aufweisen:

  • Thema
  • Koordinator
  • Beteiligte Partner
  • Zusammenfassung (sowie optional mit Angabe BMBF-Fachprogramms oder des EU-Förderprogramms, auf das die Maßnahme Projektvorbereitung abzielt)
  • Strukturierter Finanzierungsplan mit Angaben zu eingesetzten Eigenmitteln sowie Angabe zu Gesamtvolumen und Fördervolumen des beabsichtigten Projekts
  • Projektbeschreibung
    • Beschreibung der wissenschaftlichen Zielsetzung (sowie optional mit Darstellung des Bezugs BMBF-Fachprogramms oder des EU-Förderprogramms, auf das die Maßnahme Projektvorbereitung abzielt)
    • Art und Umfang der geplanten Zusammenarbeit
  • Arbeitsplan
    • Geplante Vorbereitungsmaßnahmen und vorgesehene Arbeitsschritte
    • Aufteilung der Arbeitspakete auf die Partner
    • Zeitplanung
  • Gründe für die Kooperation
    • Vorangegangene Zusammenarbeit
    • Qualität der angestrebten Zusammenarbeit und erkennbarer Mehrwert der Zusammenarbeit für beide Partner
    • Verwertbarkeit der angestrebten Projektergebnisse
  • Qualifikation des Projektkoordinators sowie der Projektpartner
    • Schwerpunkte der bisherigen einschlägigen Arbeiten
    • Wichtigste einschlägige Publikationen/Patente
  • Beteiligung junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler

6 Entscheidungsverfahren

Aus der Vorlage eines Antrags können keine Rechtsansprüche auf Unterstützung abgeleitet werden.

6.1 Auswahlkriterien

Die Anträge werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt:

  • Relevanz des Forschungsthemas aus der Perspektive forschungspolitischer Zielsetzungen des BMBF - hier v.a. Beitrag zur Umsetzung der Fachprogramme und ggf. der EU-Förderprogramme
  • Qualität und Originalität des angestrebten Forschungsansatzes
  • Qualifikation der Projektpartner
  • Qualität der angestrebten Zusammenarbeit und erkennbarer Mehrwert für die deutsche(n) Partnereinrichtung(en)
  • Erfolgsaussichten und Nachhaltigkeit der Projektanbahnungen/Pilotmaßnahmen
  • Verwertbarkeit der angestrebten Projektergebnisse
  • Beteiligung von NachwuchswissenschaftlerInnen
  • Wirtschaftlichkeit/Effizienz der Maßnahme

6.2 Antragsfristen

Anträge werden laufend entgegengenommen und bearbeitet.

7 Fachliche Information und Beratung

Ansprechpartnerin im Internationalen Büro des BMBF

Internationale Büro des BMBF
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de/
Ansprechpartnerin:
Dr. Anja Köhler
Tel.: +49-228-3821 458
Fax: +49-228-3821 444
E-Mail: anja.koehler@dlr.de

Für Beratungen zu den Förderprogrammen des BMBF stehen die Projektträger zur Verfügung. Information, Adressen und Ansprechpartner bei:

Förderberatung des BMBF
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich (PtJ)
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
E-Mail: foerderinfo@bmbf.bund.de
Internet: www.foerderinfo.bund.de/

gebührenfreie Hotlines:
Forschungsförderung: 0800-2623 008
KMU-Förderung: 0800-2623 009

Über die EU-Förderprogramme informieren und beraten die nationalen Kontaktstellen der Bundesregierung. Das deutsche Portal zum 7 FRP unter deutsche Portal zum 7. FRP bietet Erstinformationen, Adressen und Ansprechpartner der nationalen Kontaktstellen. Vor Antragstellung beim Internationalen Büro empfiehlt sich in jedem Fall eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen nationalen Kontaktstelle.