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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Fördermaßnahme „Ernährungsforschung – für ein gesundes Leben“ Modul: Biomedizinische Ernährungsforschung im Rahmen der Hightech-Strategie für Deutschland und im Rahmenprogramm „Biotechnologie – Chancen nutzen und gestalten“

Vom 17.01.2008

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die Initiative des BMBF „Ernährungsforschung – für ein gesundes Leben“ unterstützt die Zielsetzungen der Hightech-Strategie der Bundesregierung, mit der neue Impulse für die Stärkung des Wissenschafts- und Forschungsstandortess Deutschland und für die Innovationsdynamik der deutschen Wirtschaft gesetzt werden sollen. Sie leistet darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zu den Bundesregierungs-Initiativen „Roadmap für das Gesundheitsforschungsprogramm“, die die Ernährungsforschung als ein prioritäres Forschungsfeld identifiziert, und dem Nationalen Aktionsplan „Gesunde Ernährung und Bewegung – Schlüssel für mehr Lebensqualität“, in dem sie die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Präventionsstrategie durch funktionelle, zielgruppenspezifische Ernährung schafft.

Die Ernährungsforschung ist ein äußerst vielschichtiges Forschungsgebiet, das naturwissenschaftlich-medizinische Ansätze ebenso umfasst wie ökonomische, ökologische als auch soziologische und psychologische. Mit dem Modul „Biomedizinische Ernährungsforschung“ beabsichtigt das BMBF, Vorhaben im Bereich der biomedizinischen Forschung zu fördern, um notwendige Erkenntnisse über die molekularen als auch physiologisch fundierten Wirkungsbeziehungen zwischen Ernährung und Gesundheit zu erhalten. Denn: insbesondere die Forschungsarbeiten zu den vorangegangenen Bekanntmachungen zur molekularen und zur funktionellen Ernährungsforschung haben aufgezeigt, welche Erkenntnislücken noch immer bestehen und geschlossen werden müssen.

Folgende Aspekte stehen im Fokus:

  • Was ist „gesunde Ernährung“? Hierzu fehlen nach wie vor wissenschaftlich fundierte Antworten. Dies umfasst generelles Ernährungs- bzw. Nährstoffwissen mit Bedeutung für die Bevölkerung im Allgemeinen, für spezifische Zielgruppen sowie individuelle Ansätze.
  • Bereitstellung des wissenschaftlichen Nachweises der Funktionalität von Nahrungsinhaltsstoffen und deren ernährungsphysiologische Relevanz in optimierten Lebensmitteln.
  • Welches sind die spezifischen Determinanten der Nahrungspräferenz bzw. des Essverhaltens und wie können sie ggf. beeinflusst werden?

Eine umfassende Beantwortung dieser Forschungsfragen ermöglicht die Entwicklung passgenauer funktioneller Lebensmittel als auch die Formulierung entsprechender Ernährungsempfehlungen. Dies bedeutet, dass Wirkungsmechanismen differenziert nach Zielgruppen (sozioökonomisch definierte Gruppen, genetische Disposition, Erkrankte) betrachtet werden müssen.

Im Rahmen der Initiative „Ernährungsforschung - für ein gesundes Leben“ ist auch beabsichtigt, die Forschungskompetenz im Bereich der universitären Ernährungsforschung in Deutschland durch ein Modul „Kompetenznetze in der Agrar- und Ernährungsforschung“ strukturell zu stärken.

Weitere Themenschwerpunkte wie z. B. die Validierung von Erkenntnissen in Gruppenstudien, die Entwicklung und Anwendung neuer Analyseverfahren und das Spannungsfeld Gesunde Ernährung - Ökonomie - Ökologie sind Gegenstand intensiver Diskussionen mit Vertretern aus Wissenschaft, Wirtschaft und gesellschaftlichen Gruppen. Diese Fragestellungen sollen - soweit erforderlich - in weiteren Fördermodulen aufgegriffen werden.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF- Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Verschiedene Ernährungsgruppen (z.B. Kinder, ältere Menschen, Berufstätige, genetisch suszeptible oder erkrankte Menschen) bedingen unterschiedliche Anforderungen an eine optimale Ernährung und Lebensform. Zu einem besseren Verständnis der Wirkungszusammenhänge sind Erkenntnisse über die molekularen Zusammenhänge der Interaktion zwischen Nahrungsmittel- (bestandteilen) und dem menschlichen Stoffwechsel sowie Erkenntnisse über den Einfluss, den Nahrungsmittel- (bestandteile) auf die Entstehung und/oder den Verlauf einer ernährungsassoziierten Krankheit nehmen, notwendig. Besondere Bedeutung wird hierbei der Erhebung quantitativer Parameter beigemessen, um zielgruppenspezifisch optimierte Ernährungsempfehlungen bzw. optimierte Lebensmittel entwickeln zu können. Grundsätzlich sollte dabei in Betracht gezogen werden, dass es einerseits für viele Menschen sehr schwer ist, ihre Lebens- bzw. Essgewohnheiten zu ändern, und andererseits z. B. Allergiker oder kranke Menschen häufig Probleme haben, sich – das bestehende Nahrungsmittelangebot nutzend - ausgewogen zu ernähren. Ziel muss es daher sein, für die verschiedenen Gruppen leicht zugängliche und ansprechende Lebensmittel zur Verfügung zu stellen, die ihren individuellen Ansprüchen genügen.

Dieser Ansatz ist nur unter Berücksichtigung möglichst vieler Faktoren des Ernährungssystems und unter Einsatz transdisziplinärer Arbeitsgruppen zu verwirklichen. Ziel der Förderung in diesem Modul ist die Gewinnung o. g. Erkenntnisse unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer Aspekte und darauf aufbauend die Entwicklung optimierter gesundheitsfördernder Lebensmittel.

Projektskizzen können beispielweise zu den folgenden Forschungsbereichen eingereicht werden - wobei die Definition spezifischer Zielgruppen zu berücksichtigen ist:

  • Aufklärung der molekularen Interaktion zwischen Lebensmittel- (bestandteilen) und menschlichem Organismus, z. B. Wechselwirkung zwischen Ernährung und Genotyp; Nachweis präventiver und/oder therapeutischer Wirkungen von Nahrungsinhaltsstoffen. Die Verwendung von Bild gebenden Verfahren bzw. X-Omics-Methoden bietet hier die Möglichkeit, Wirkmechanismen direkt am Menschen zu untersuchen und die Umsetzbarkeit der Erkenntnisse zu beschleunigen.
  • Analyse der Bioverfügbarkeit und Wirksamkeit von Nährstoffen aus Nahrungsmitteln unterschiedlicher Produktionsweise (konventionell, ökologisch und funktionell), Analyse der Wirkung von ‚Risikofaktoren‘.
  • Erweiterung des Einsatzspektrums validierter funktioneller Nahrungsingredientien, z. B Einbringung in verschiedene Lebensmittelmatrices und Produktgruppen
  • Validierung von Biomarkern zum Nachweis der Wirksamkeit von Lebensmitteln- (bestandteilen).
  • Detailaufklärung der Wirkungsweisen von Nahrungsfaktoren beim Menschen durch Interventionsstudien bzw. Analysen bestehender Kohorten.
  • Beiträge zur Entwicklung von Funktionellen Lebensmitteln zur differenzierten Ernährung (incl. Prävention ernährungsassoziierter Krankheiten) von Menschen mit unterschiedlichen Lebensumständen, z.B. Konzeption und ‚Design‘ von Lebensmitteln mit Zusatznutzen.

In den Projektskizzen ist auf die Beiträge des Projektes zu der Fördermaßnahme „Kompetenznetze in der Agrar- und Ernährungsforschung“, zu der „Roadmap für das Gesundheitsforschungsprogramm“ sowie zum Nationalen Aktionsplan „Gesunde Ernährung und Bewegung – Schlüssel für mehr Lebensqualität“ einzugehen.
Gefördert werden Projekte der Verbundforschung und Einzelvorhaben, die vorzugsweise von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft koordiniert werden sollten.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Partner eines „Verbundprojektes“ haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF- Merkblatt - Vordruck 0110 - ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) entnommen werden.

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den Neuen Bundesländern und für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschalten eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Durchführung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger
Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich Biotechnologie
D-52425 Jülich
Tel.: 02461-61-4460;
Fax: 02461-61-2730
E-Mail: r.straub@fz-juelich.de
Internet: http://www.fz-juelich.de/ptj

beauftragt.

Ansprechpartner ist Dr. Rudolf Straub.

Vordrucke für förmliche Anträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easyonline abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Verfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen:

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 28.03.2008 zunächst Projektskizzen in schriftlicher Form und elektronischer Form auf dem Postweg vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Es ist beabsichtigt, soweit notwendig, auf der Basis dieser Förderrichtlinien weitere Auswahlrunden durchzuführen. Die Fristen für die Einreichung der Projektskizzen werden rechtzeitig unter http://www.fz-juelich.de/ptj veröffentlicht.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Projektskizzen sollen folgende Gliederung aufweisen:
Zusammenfassende Darstellung des Verbundvorhabens (maximal 5 Seiten einschließlich etwaiger Abbildungen in freier Textstruktur), danach ausführliche Darstellung aller Teilprojekte entsprechend nachfolgender Gliederung. Einzelvorhaben sind entsprechend zu gliedern.

  1. Titel des Vorhabens
  2. Antragsteller:
    Anschrift der antragstellenden Institution
    Name des Projektleiters / der Projektleiterin mit dienstlicher Anschrift sowie Telefon, Fax, und E-Mail-Adresse
    ggf. beteiligte Partner (Einrichtungen/ Arbeitsgruppen mit verantwortlichen Projektleitern)
  3. Beschreibung

    3.1 Ziele und deren wirtschaftliche und wissenschaftliche Bedeutung (ggf. mit Beschreibung der Komplementarität der verfolgten Ziele zu bisherigen oder geplanten Arbeiten in den Fördermaßnahmen „Kompetenznetze in der Agrar- und Ernährungsforschung“ und/oder „Funktionelle Ernährungsforschung“

    3.2 Stand der Forschung sowie Aussagen zur Konkurrenz- und Patentsituation („Freedom to operate“)

    3.3. Darstellung der beteiligten Partner mit Nachweis der einschlägigen Erfahrungen und Qualifikationen sowie Art und Umfang der Zusammenarbeit

    3.4. Arbeitsplan (Arbeitspakete) im Zeitverlauf mit Meilensteinplanung, differenziert nach den Partnern

    3.5. Verwertungsplan (wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Erfolgsaussichten, Nutzungsmöglichkeiten und Anschlussfähigkeit)

  4. Finanzierungsplan

Die Projektskizze ist dabei in 2-facher ungebundener Ausfertigung (20 Seiten, DIN-A4-Format, 1,5zeilig, doppelseitig, Schriftform Arial, Schriftgröße 11, mindestens 3cm Rand) sowie als CD vorzulegen.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden. Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachter/-innen nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Beitrag des Verbundvorhabens/Teilprojekts zur Erreichung der Ziele der Förderichtlinie,
  • Neuheit, Originalität, Inter- und Transdisziplinarität und Relevanz der Forschungsansätze,
  • wissenschaftliche und insbesondere wirtschaftliche Verwertungspotenziale (u. a. Markt-, Umsatz- und Beschäftigungspotenziale),
  • Leistungsfähigkeit der eingebundenen Partner aus Wissenschaft und Wirtschaft (insbesondere bezüglich wissenschaftlicher Exzellenz, Ideen- und Umsetzungspotenzial, Personal, Finanzkapital, Infrastruktur, etc.),
  • Qualität, Umfang, Intensität und Mehrwert der geplanten Zusammenarbeit,
  • Effektivität und Effizienz der vorgeschlagenen Organisation und Koordination,
  • Erfolgsaussichten für die Erreichung der gestellten Forschungsziele auch unter Berücksichtigung der internationalen Konkurrenz und Patentsituation,
  • Plausibilität und Angemessenheit der Finanzplanung unter Berücksichtigung der Risikoteilung zwischen beantragendem Unternehmen, Projektpartnern und öffentlicher Hand.

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung vorgesehenen Projektskizzen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

7.2.2 Verfahren für die zweite Stufe:

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, ggf. in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator und unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Begutachtung, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 17.01. 2008
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Roemer-Mähler