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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung der „Medizinischen Systembiologie - MedSys“ Im Rahmenprogramm „Biotechnologie – Chancen nutzen und gestalten“

Vom 09.01.2008

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1. Zuwendungszweck

Die medizinische Genomforschung hat große Erfolge aufzuweisen. Besonders die nach der Entschlüsselung des menschlichen Erbgutes begonnene Analyse der Funktion menschlicher Gene und ihrer Bedeutung für die Entstehung von Erkrankungen hat zu neuen Ansatzpunkten für deren Diagnose, Vorbeugung und Behandlung geführt.

Gleichzeitig hat diese Forschung zu der Erkenntnis geführt, dass vor allem das vertiefte Verständnis multifaktoriell bedingter Erkrankungen – also zum Beispiel neurodegenerativer Erkrankungen, metabolischer Erkrankungen, Krebserkrankungen oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen – auf dem klassischen Weg der genombasierten Forschung allein nicht rasch und effizient genug vorangebracht werden kann.

Die Fülle an Einzelfaktoren und Kausalketten, die schlussendlich zur Ausprägung solcher Erkrankungen führt, kann nur durch neue Forschungsansätze in ihrer Gesamtheit analysiert und bewertet werden.
In den führenden Forschungsnationen werden deshalb seit wenigen Jahren große Hoffnungen auf einen Durchbruch beim Verständnis und schließlich der erfolgreichen Behandlung dieser Erkrankungen mit der Einführung des systembiologischen Forschungsansatzes in die biomedizinische Forschung verbunden.

Die Einführung dieses Forschungsansatzes liegt in der Erkenntnis begründet, dass das Wesen biologischer Prozesse nicht durch die Erfassung statischer molekularbiologischer Daten allein ergründet werden kann, sondern nur durch die Analyse der dynamischen Interaktionen der daran beteiligten Komponenten. Diese zu erschließen ist das übergeordnete Ziel des Forschungsansatzes der Systembiologie.
Die Systembiologie ist folgerichtig gekennzeichnet durch die quantitative Analyse von dynamischen Interaktionen zwischen den Komponenten eines biologischen Systems mit dem Ziel, das Verhalten des Systems als Ganzes zu verstehen und Vorhersagen zu seinem Verhalten zu ermöglichen. Mathematische Konzepte werden dabei auf biologische Systeme angewandt und in einem iterativen Prozess aus Laborexperiment und Computersimulation überprüft und verbessert. Diese Definition der Systembiologie liegt der vorliegenden Bekanntmachung zugrunde.

Die Systembiologie hat das Potential, neue Innovationsfelder in der Medizin und der Pharmaindustrie zu erschließen und über das umfassende Verständnis komplexer Erkrankungen neue Ansätze für effizientere Therapien zu eröffnen.

Bereits frühzeitig hat das BMBF – wie auch Förderorganisationen in anderen Ländern (z.B. im Vereinigten Königreich und den USA) – die Einführung des Forschungsansatzes der Systembiologie in die Lebenswissenschaften mit gezielten Fördermaßnahmen aufgegriffen und unterstützt. Als Beispiele sollen die BMBF Förderinitiativen „Systembiologie der Leberzelle – HepatoSys“, „Quantitative Analyse zur Beschreibung dynamischer Prozesse in lebenden Systemen – QuantPro“, „Forschungseinheiten der Systembiologie – FORSYS“ und die transnationale Fördermaßnahme „Systembiologie von Mikroorganismen – SysMO“ aufgeführt werden.

Die erreichte international wettbewerbsfähige Position Deutschlands auf diesem Forschungsgebiet soll durch die Maßnahme „Medizinische Systembiologie - MedSys“ jetzt nachhaltig gestärkt werden.
Ein weiteres Ziel dieser Fördermaßnahme ist es, interdisziplinäre nationale Partnerschaften zwischen akademischer Forschung und Industrieforschung im Bereich der medizinischen Systembiologie zu etablieren und bestehende Partnerschaften zu stärken.

Die Förderinitiative zur medizinischen Systembiologie baut insbesondere auch auf den Erfolgen der BMBF-Fördermaßnahmen in der medizinischen Genomforschung auf (Nationales Genomforschungsnetz NGFN, das im Frühjahr 2008 über die Förderung von „Integrierten Verbünden“ und „Innovationsallianzen der medizinischen Genomforschung“ neu ausgerichtet wird). Sie ist Bestandteil der Hightech-Strategie der Bundesregierung und ordnet sich insbesondere ein in die Innovationsstrategien „Gesundheitsforschung und Medizintechnik“, Die neue Fördermaßnahme leistet wichtige Beiträge zur „Pharmainitiative für Deutschland“.

1.2. Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Bevorzugt gefördert werden im Rahmen dieser Richtlinien Verbundvorhaben zwischen akademischer Forschung und Industrie, die in einem interdisziplinären Ansatz aus Theorie und Experiment innovative systembiologische Fragestellungen mit hoher Relevanz für die Medizin bearbeiten. Daneben sollen auch Verbundvorhaben zwischen akademischen Partnern zur Förderung gelangen. Im Sinne der in Ziffer 1.1. beschriebenen Definition der Systembiologie soll ein breites Spektrum an Expertise in die Verbundvorhaben eingebettet sein, so z. B. Medizin, Biologie, Chemie, Physik, Mathematik, Bioinformatik, Ingenieurwissenschaften.

Die Verbundvorhaben sollen eine medizinisch relevante systembiologische Fragestellung mit hohem Anwendungspotenzial in einem multidisziplinären Team bearbeiten. Die geförderten Teams müssen die enge Zusammenarbeit von Experiment und Modellierung nachweisen. Um die Umsetzungsmöglichkeit in die klinische Forschung schon bei der Grundlagenforschung im Modellsystem im Fokus zu haben, wird erwartet, dass klinische Forschergruppen normalerweise Partner in den Verbundvorhaben sind.

Ziel der Projekte soll es sein, durch einen integrativen Ansatz zu einem besseren Verständnis komplexer Krankheitsbilder zu gelangen. Dazu gehört das über den systembiologischen Ansatz erlangte neue bzw. vertiefte Verständnis pathophysiologischer Mechanismen d.h. der Ursachen, des Verlaufs und der Regulation von Krankheiten.

Beispiele für Aufgabenstellungen mit medizinischer Relevanz, zu denen die Systembiologie Lösungsbeiträge liefern kann:

  • Prädiktive Abschätzung der Effekte am Zielmolekül und der Toxizität neuer Wirkstoffe,
  • Erleichterung der Translation präklinischer Entwicklungen in den klinischen Bereich,
  • Simulierung klinischer Studien und Ersatz oder Minimierung von Tierversuchen,
  • Identifizierung und Entwicklung neuer Biomarker für die Diagnose und den Verlauf von Krankheiten,
  • Berücksichtigung der genetischen Variabilität und damit verbunden Entwicklung von individuellen Therapiemöglichkeiten, z. B. bei Krebserkrankungen; Synergie zwischen Diagnose und Therapie.

Die im Rahmen dieser Ausschreibung beantragten Projekte sollen weitestmöglich auf bestehenden Daten (z. B. Hochdurchsatzdaten) aufbauen, um eine hohe Synergie zwischen bereits geförderten Maßnahmen und dieser neuen Maßnahme zu gewährleisten. Wo erforderlich, können in begründeten Fällen quantitative Daten neu erhoben bzw. kann Methodenentwicklung betrieben werden. Diese Teile des betreffenden Vorhabens dürfen jedoch nicht den überwiegenden Teil des Verbundprojekts darstellen.

Es wird vorausgesetzt, dass die Bearbeitung der gewählten Themenstellung nach dem konzeptionellen Ansatz der Systembiologie in Übereinstimmung mit Ziffer 1.1. erfolgt. Dies schließt ein, dass die Partner in enger interdisziplinärer Abstimmung und in einem iterativen Prozess aus Experiment, Datenanalyse und Computermodellierung Lösungsansätze erarbeiten und zur Ableitung von Vorhersagen kommen.
Angestrebt wird die Standardisierung experimenteller Daten und mathematischer Methoden, mit dem Ziel ihrer möglichst breiten Anwendung. In jeder Projektskizze ist daher darzulegen, wie innerhalb eines Verbundes die Datenstandardisierung erfolgen soll. Außerdem wird eine Anbindung an bereits bestehende Datenmanagementsysteme der Systembiologie begrüßt.

Es wird erwartet, dass - soweit relevant - die Projekte auf bereits vom BMBF geförderten Projekten aufbauen und die Bezüge zu diesen Projekten dargelegt werden. In solchen Fällen ist insbesondere der Bedarf an zusätzlicher Förderung kritisch zu würdigen.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland, darunter insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU; die Definition für KMU der Europäischen Gemeinschaft ist unter dem Link: http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm einzusehen.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Jedes Konsortium benennt einen Koordinator, der als Ansprechpartner für BMBF/PT fungiert und der das Konsortium nach außen vertritt. Ihm obliegt die Organisation des Verbundes, die Information der Verbundpartner, sowie die Einhaltung der Berichtspflichten gegenüber BMBF/PT.

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Partner eines „Verbundprojekts“ haben Ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf entnommen werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Projekte können für einen Zeitraum von drei Jahren gefördert werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den Neuen Bundesländern und für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1. Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger

Projektträger Jülich (PtJ-BIO)
Geschäftsbereich Biologie
Forschungszentrum Jülich GmbH
D-52425 Jülich
Tel.: 02461/615543
Fax: 02461/612690
Internet: http://www.fz-juelich.de/ptj

beauftragt.

Ansprechpartner:
Frau Dr. Sigrid Grolle
Tel.: 02461/618602
E-Mail: s.grolle@fz-juelich.de

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easyonline abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen.

7.2. Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1. Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger Jülich bis spätestens 7. Mai 2008 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form – möglichst unter Nutzung von „easy“ - auf dem Postweg vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Es sollen pro Verbund in schriftlicher Form zwei kopierfähige Exemplare eingereicht werden. Die elektronische Version der Projektskizze kann als pdf oder Word-Dokument eingereicht werden.

Es ist beabsichtigt, soweit notwendig, auf der Basis dieser Förderrichtlinien weitere Auswahlrunden durchzuführen. Die Fristen für die Einreichung der Projektskizzen werden rechtzeitig unter http://www.fz-juelich.de/ptj/systembiologie veröffentlicht.

Mit Blick auf das internationale Begutachtungsverfahren wird die Einreichung der Projektskizzen an den PT in englischer Sprache empfohlen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlußfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Projektskizzen ist eine Darstellung mit folgender Gliederung beizufügen:

  1. Thema und Zielsetzung des Vorhabens
  2. Spezifischer Beitrag des Vorhabens zur Fördermaßnahme „Medizinische Systembiologie“
  3. Stand der Wissenschaft und Technik, bisherige eigene Arbeiten, Patentlage, wirtschaftliche Bedeutung
  4. Beteiligte Partner aus Wissenschaft und Industrie und deren Kompetenzen
  5. Struktur des Verbundprojektes, Projektmanagement/Koordination
  6. Detaillierte Beschreibung des wissenschaftlichen Konzeptes inklusive des Finanzgerüstes
  7. Strategie zu Datenmanagement und Datenstandardisierung
  8. Verwertungsplan
  9. Notwendigkeit der Zuwendung

Die Projektskizzen sollen einen Umfang von maximal 15 DIN A4-Seiten (Arial, Schriftgrad 11) aufweisen und eine Übersicht zum Antragskonzept, zu den beteiligten Partnern sowie zur Finanzplanung enthalten. Darüber hinausgehende Darstellungen werden nicht berücksichtigt.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung eines internationalen Gutachtergremiums nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Wissenschaftlich-technische Qualität des Konzeptvorschlags
  • Wissenschaftliche Qualifikation der Verbundpartner
  • Wirtschaftliche und technische Bedeutung des Konzeptes
  • Qualität der interdisziplinären Zusammenarbeit der Projektpartner im Hinblick auf den systembiologischen Ansatz sowie auf den Transfer in die Anwendung
  • Qualität des Datenmanagement und der Datenstandardisierung
  • Management des Projektkonsortiums

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

7.2.2. Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 9. Januar 2008
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Prof. Dr. Frank Laplace