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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschung im Bereich der Biodiversität im Rahmen der ERA-Net "biodivERsA"-Förderinitiative

Präambel

Die europäische Forschung für Biodiversitätspolitik und -praxis mobilisieren

Auf der Erde vollziehen sich große, dramatische Veränderungen als Folge menschlicher Aktivitäten und damit zusammenhängender Phänomene wie z. B. der globale Klimawandel. Der damit einhergehende Verlust an biologischer Vielfalt ist sowohl ein lokales als auch ein grenzüberschreitendes Problem – ein lokales Problem mit globalen Auswirkungen und ein globales Problem mit lokalen Auswirkungen. Beispiellose Anstrengungen sind notwendig, um das Tempo, mit dem biologische Vielfalt verloren geht, zu drosseln. Für das Verständnis der komplexen Wechselwirkungen zwischen menschlichen Gesellschaften, Wirtschaft und Ökosystemen ist ein transdisziplinärer Ansatz erforderlich. Um die Funktionsweise von Ökosystemen und die Veränderungen in der biologischen Vielfalt besser verstehen zu können, brauchen wir neue konzeptionelle und methodische Ansätze. Wir brauchen Forschung, um sicherzustellen, dass die Ökosysteme funktionieren und entsprechende Dienste zur langfristigen Sicherung des menschlichen Wohls bereit stehen, und auch um das Erholungsvermögen und evolutionäre Potenzial der Ökosysteme auf unterschiedlichen Ebenen zu erhalten. Wirksame Maßnahmen müssen sich mit den komplexen Beziehungen zwischen menschlichen Aktivitäten und der Umwelt befassen. Für die Entwicklung evidenzbasierter Maßnahmen und eines entsprechenden Managements ist es erforderlich genau zu bestimmen, in welchem Zustand sich die Umwelt tatsächlich befindet und wie sie sich kurz- und langfristig entwickelt und schließlich auch wie sich verschiedene Optionen auf diese Umweltlage auswirken.

Das BiodivERsA-Netzwerk

BiodivERsA ist ein Netz von 19 staatlichen Forschungsförderorganisationen aus 14 europäischen Ländern, die wissenschaftliche Forschung im Bereich Biodiversität fördern. Das Netzwerk wird als ERA-Net-Projekt unter dem 7. Forschungsrahmenprogramm der EU gefördert. Die BiodivERsA-Partner wollen eine dauerhafte Kooperation in Politik und Praxis der Forschungsförderung aufbauen und damit grenzüberschreitend einen Mehrwert bei qualitativ hochwertiger Biodiversitätsforschung erzielen. Zu den Aktivitäten von BiodivERsA zählt die Organisation eines paneuropäischen Forschungsprogramms zur Biodiversitätsforschung.

Eine neue Fördermöglichkeit

In BiodivERsA arbeitet eine Vielzahl nationaler Förderorganisationen zusammen: für wissenschaftlich ausgerichtete Forschung; für strategische, politisch ausgerichtete Forschung und für die Sozial- und Naturwissenschaften. Mit dieser gemeinsamen Ausschreibung ist es den besten Forschern in Europa also möglich, sich mit ihren Kollegen in neuartiger Weise zu vernetzen um:

  • sich mit derzeitigen und künftigen Herausforderungen der Erhaltung und des Managements der biologischen Vielfalt und der Biodiversitätspolitik auseinanderzusetzen;
  • dort wo es transnationale Biodiversitätskomponenten gibt; zur Planung grenzüberschreitender Biodiversitätsmaßnahmen und politischer Reaktionen beizutragen (die Schutzgebiete und ökologische Netze einschließen),
  • zur Erkennung und Vorhersage von Problemen beizutragen;
  • die Kohärenz in Biodiversitätsforschung und Maßnahmenentwicklung zu verbessern;
  • lokale Forschungskompetenz, Fachkenntnisse und Managementerfahrung zu vernetzen und Forschungseinrichtungen gemeinsam zu nutzen;
  • damit zusammenhängende Aktivitäten auf nationaler und europäischer Ebene zu koordinieren (z. B. zum Vergleich von Fallstudien);
  • die transdisziplinäre Gestaltung von Forschungsfragen sowie Antworten auf Biodiversitätsprobleme zu fördern;
  • die Wirksamkeit der Nutzung von Ressourcen für die Biodiversitätsforschung zu steigern.

BiodivERsA Partnerorganisationen*

  • FWF: Fonds zur Förderung der Wissenschaftlichen Forschung, Österreich
  • Belspo: Federal Public Planning Service-Science Policy, Belgien
  • EstSF: Estonian Science Foundation, Estland
  • ANR: Agence nationale de la recherche, Frankreich
  • IFB: Institut français de la biodiversité, Frankreich
  • MEDAD: Ministère de l’Ecologie, du Développement et de l’Aménagement durables, Frankreich
  • PT-DLR: Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (für BMBF), Deutschland
  • MEW: Ministry of Environment and Water, Ungarn
  • MUR: Ministero dell’Università e della Ricerca, Italien
  • NOW: Netherlands Organisation for Scientific Research, die Niederlande
  • RCN: Research Council of Norway, Norwegen
  • ESF: European Science Foundation Pan European
  • FCT: Foundation for Science and Technology, Portugal
  • MEC: Ministry of Education and Science, Spanien
  • FORMAS: Swedish Research Council for Environment, Agricultural Sciences and Spatial Planning, Schweden
  • SEPA: Swedish Environmental Protection Agency, Schweden
  • VR: Swedish Research Council, Schweden
  • Defra: Department for Environment, Food and Rural Affairs, Großbritannien
  • NERC: Natural Environment Research Council, Großbritannien

*

Die Bestimmungen im Abschnitt A (Allgemeine Bestimmungen) dieser Bekanntmachung werden mit gleichem Inhalt von den PARTNERN in ihren jeweiligen Ländern veröffentlicht. Abschnitt B (Besondere Bestimmungen) enthält die nationalen Regelungen für Deutschland.

A - Allgemeine Bestimmungen

A 1. Zuwendungszweck und Gegenstand der Förderung

Ziele der Ausschreibung

Mit dieser gemeinsamen Ausschreibung wollen die BiodivERsA-Partnerorganisationen:

  • wissenschaftliche Exzellenz zur strategischen und/oder operativen Beratung in Biodiversitätsfragen von europäischem und nationalem Interesse mobilisieren und fördern;
  • gemeinsame international herausragende Forschungsprojekte fördern, die im europäischen Maßstab durchgeführt werden sollen;
  • in Europa neue Fördermöglichkeiten für exzellente Biodiversitätsforschung schaffen, die vorhandene Programme auf europäischer und nationaler Ebene ergänzen;
  • wissenschaftliche Erkenntnisse verbreiten und ihre Nutzung und Anwendung fördern; und
  • zu wirkungsvollen, dauerhaften Verbindungen zwischen entsprechenden Akteuren in der europäischen Biodiversitätsforschung und -erhaltung und politisch ausgerichteten Organisationen beitragen, um so eine evidenzbasierte Politik und Praxis zu unterstützen.

Umfang und Themen

Die Ausschreibung steht Projektanträgen für internationale wissenschaftliche Forschung offen, die:

  • wissenschaftlichen Fortschritt mit Aufgaben in Biodiversitätspolitik und Naturschutzmanagement verbinden;
  • neues Wissen und neue Erkenntnisse mit dem Ziel schaffen , diese in Politik und Management einzusetzen;
  • europaweit einen Mehrwert für nationale Forschungsprojekte erzielen, indem sie in einem übergreifenden Ansatz das Fachwissen und die Aktivitäten nationaler Forschungsgruppen verknüpfen.

Forschungsthemen

Die Forschungsfragen können grundsätzlicher oder eher angewandter Natur sein, sie sollten aber hinsichtlich der Forschungsqualität dem international hohen Standard entsprechen. Die Forschung muss darauf zielen, wissenschaftlichen Fortschritt mit Politik bzw. Praxis zu verbinden.

Die Projekte sollten sich mit einem oder mehreren der folgenden Themen befassen:

  1. Globaler Wandel und Biodiversitätsdynamik: Auswirkungen des Klimawandels auf die biologische Vielfalt und Auswirkungen der Biodiversität auf den Klimawandel; Auswirkungen von Lebensraumverlust, biologischen Eingriffen, Ökosystemumbau und Zerschneidung der Landschaft auf die Biodiversitätsdynamik; Reaktionen der Ökosysteme auf Veränderungen, die von Menschen verursacht wurden; Naturschutzmodelle für den Umgang mit Auswirkungen des globalen Wandels.
  2. Funktion der Ökosysteme: Verständnis der Rolle der Biodiversität in Funktion und Management von Ökosystemen auf allen Ebenen; insbesondere wirtschaftlich genutzte Ökosysteme im Kontext des globalen Wandels.
  3. Ökosystemdienstleistungen: Identifizierung, Evaluierung und Integration von Ökosystemdienstleistungen in die Projektbewertungsmethodik; Einsatz von ökonomischen Instrumenten für die Evaluierung der Ökosystemdienstleistungen; und Modellierung der Auswirkungen staatlicher Maßnahmen (z. B. Wirtschaftspolitik, Infrastruktur, Landnutzung und Meeresplanung, Bewirtschaftung erneuerbarer Ressourcen, Gesundheit etc.) und privatwirtschaftlicher Strategien auf Ökosystemdienstleistungen; Wahrnehmung und Konfliktmanagement.

Die Ausschreibung ist offen für Forschungsarbeiten zu allen Ökosystemen und Organismen. Den Herausforderungen über alle Arten von Ökosystemen – aquatischen, marinen und terrestrischen – hinweg wird gleich große Bedeutung beigemessen. (In Deutschland fördert das BMBF keine Forschungsprojekte zu mariner Biodiversität.)

A 2. ERA-Net spezifische Richtlinien und Verfahren

2.1 Förderbedingungen

Die Ausschreibung steht Anträgen offen, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Es handelt sich um internationale wissenschaftliche Forschungsprojekte, die von antragsberechtigten Forschungseinrichtungen durchgeführt werden. Die jeweils nationalen Förderkriterien gelten für Forschungseinrichtungen und für die Beteiligung des privaten Sektors (gewinnorientierte und nicht gewinnorientierte Unternehmen).
  • Der Hauptantragsteller ist bei einer antragsberechtigten Einrichtung in einem Land beschäftigt, das im BiodivERsA-Netz vertreten ist.
  • In die Aktivitäten sind Forschergruppen aus mindestens drei Ländern einbezogen, die an BiodivERsA beteiligt sind.
  • Die Laufzeit des Projektes liegt zwischen einem und vier Jahren.
  • Bezugsrahmen und Maßstab der vorgeschlagenen Forschungsarbeiten sollten über ein einzelnes Land hinaus gehen.

2.2 Allgemeines Verfahren

Zur Anwendung gelangt das folgende Verfahren:

  1. Projektskizzen (pre-proposals) werden beim Ausschreibungssekretariat eingereicht (Frist: 3. März 2008). Die Vorlage einer Projektskizze ist Bedingung; es ist nicht möglich, auf einer späteren Stufe in das Verfahren einzusteigen.
  2. Die Projektskizzen werden vom Ausschreibungssekretariat auf Förderfähigkeit und richtiges Format geprüft.
  3. Ein unabhängiger internationaler Evaluierungsausschuss (siehe unten) bewertet die Projektskizzen und erstellt eine Rangliste. Auf der Grundlage der Empfehlungen dieses Ausschusses werden die Antragsteller der am höchsten bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag einzureichen.
  4. Förmliche Förderanträge sind dem Ausschreibungssekretariat vorzulegen (Frist: 16. Juni 2008).
  5. Zu den förmlichen Förderanträgen werden internationale Gutachten eingeholt. Die anonymisierten Gutachten werden den Antragstellern zur Stellungnahme/Erwiderung zugeleitet.
  6. Der Evaluierungsausschuss sichtet die aus dem Begutachtungsverfahren hervorgegangenen Bewertungen (Gutachten und Gegenstellungnahmen) und erstellt eine Rangliste der förmlichen Anträge. Der Evaluierungsausschuss gibt eine Förderempfehlung für die am höchsten bewerteten Anträge und zieht eine Grenze, unter der die Anträge im Hinblick auf den Zweck der Ausschreibung und die Auswahlkriterien von unzureichender Qualität erscheinen.
  7. Auf der Grundlage der Rangliste und der Empfehlungen des Evaluierungsausschusses entscheiden die Partnerorganisationen gemeinsam über eine Förderung der am besten beurteilten Anträge. Der Evaluierungsausschuss besteht aus internationalen Experten aus den Natur- und Sozialwissenschaften sowie aus Fachleuten auf dem Gebiet der Biodiversitätspolitik und des Naturschutzmanagements. Die Zusammensetzung des Evaluierungsausschusses wird im Internet unter http://www.eurobiodiversa.org/ veröffentlicht. Das internationale Ausschreibungssekretariat setzt sich aus delegierten Mitarbeitern der Partnerorganisationen des BiodivERsA-Netzes zusammen. Das Sekretariat ist zuständig für die Organisation des Verfahrens und für jegliche Kommunikation mit den Antragstellern.

Während des gesamten Verfahrens werden die Identität der Antragsteller und die Inhalte der Anträge streng vertraulich behandelt. Nach der abschließenden Entscheidung der Partnerorganisationen wird eine Liste der geförderten Projekte veröffentlicht.

2.3 Evaluierung und Auswahl

Es wird empfohlen, Ziele und Umfang der Ausschreibung wie oben beschrieben, insbesondere aber die Bedeutung der Verknüpfung von exzellenter Forschung und politischer sowie praktischer Relevanz, bei Antragstellung genau zu beachten.

Für die Bewertung der Qualität der Anträge gelten folgende Kriterien:

Projektskizzen

  1. Wissenschaftliche Aspekte (s. u.)
  2. Politische Relevanz (s. u.)
  3. Europäischer Mehrwert

Förmliche Förderanträge

1. Wissenschaftliche Aspekte
Die wissenschaftlichen Aspekte werden anhand folgender Kriterien beurteilt:

  1. Wissenschaftliche Qualität der vorgeschlagenen Forschung
  2. Neuheit/Originalität und Innovation
  3. Klarheit der Hypothese
  4. Qualität und Eignung des Konsortiums
  5. Inter-/multi-/transdisziplinärer Charakter
  6. Bezug zu den thematischen Schwerpunkten

Die wissenschaftliche Qualität wird vor allen anderen Kriterien bewertet und seine Exzellenz ist die Voraussetzung für eine Förderung. Ein interdisziplinärer Ansatz ist wünschenswert, aber mono- oder multidisziplinäre Arbeiten sind nicht a priori ausgeschlossen; der Ansatz muss der betreffenden Fragestellung angemessen sein.

2. Politische Relevanz
Die politische Relevanz wird anhand folgender Kriterien beurteilt:

  1. Relevanz für die ausgewiesene politische Anwendung, Bedeutung der Forschung für die Lösung drängender biodiversitätsbezogener Probleme und/oder Fragen
  2. Bestimmung geeigneter Endnutzer
  3. Ansatz zur Einbeziehung der relevanten Akteure
  4. Maßnahmen zum Wissenstransfer

3. Projektmanagement und Mehrwert
Projektmanagement und Mehrwert werden anhand folgender Kriterien beurteilt:

  1. Europäischer Mehrwert
  2. Durchführbarkeit und Risiko
  3. Grad der Integration und Kooperation
  4. Verbindung zu anderen Projekten
  5. Angemessenheit des angemeldeten Mittelbedarfs
  6. Qualität der Projektsteuerung

Für die Evaluierung und Auswahl gelten keine zusätzlichen Kriterien.

2.4 Programmstruktur und-management

Programmaktivitäten

Die geförderten Projekte werden als Teil eines internationalen Forschungsprogramms verstanden, für das gemeinsame Aktivitäten organisiert werden, wie z. B. eine Auftaktveranstaltung und eine Abschlusssitzung. Von den Teilnehmern an geförderten Projekten wird erwartet, dass sie sich an diesen gemeinsamen Aktivitäten beteiligen.

Projektträgerschaft und Berichtspflichten

Die geförderten Projekte sollen jährlich zum Stand der Forschungsarbeiten und zu finanziellen Aspekten Bericht erstatten. Es kommen die Verwaltungsbestimmungen der jeweiligen Förderorganisation zur Anwendung (für Deutschland siehe Abschnitt B – Besondere Bestimmungen), allerdings sind die allgemeinen Anforderungen an Berichte länderübergreifend standardisiert.

2.5 Förderung

Für diese Ausschreibung haben die beteiligten Partnerorganisationen vorläufig einen Gesamtbetrag von € 19,36 Mio. vorgesehen. Grundsätzlich erhält jeder Teilnehmer an einem geförderten Projekt die Fördermittel von der/den jeweiligen nationalen Organisation/en, die sich an der Ausschreibung beteiligt/beteiligen. Das Konsortium teilnehmender Organisationen wird versuchen sicherzustellen, dass die am besten beurteilten Projektanträge die höchstmögliche Förderung erhalten1.

Förderfähige Haushaltsposten
Für förderfähige Kosten gelten die nationalen Bestimmungen. Konkrete Fragen sind an die nationalen Kontaktstellen zu richten.

2.6 Weitere Informationen

Potenzielle Antragsteller sollten die nationalen Ansprechpartner kontaktieren, um sich über die allgemeinen Anforderungen der an der Ausschreibung beteiligten nationalen Organisationen zu informieren. Dies bezieht sich insbesondere auf die Förderfähigkeit von Forschergruppen, förderfähige Kosten und andere landesspezifische Aspekte der Ausschreibung.

Die Adressen der nationalen Ansprechpartner finden Sie im Annex A zum englischen Ausschreibungstext auf:
http://www.eurobiodiversa.org/images/file/rich_files/BiodivERsA%20call_Annex%20Amodif2-1.pdf

Die Adresse des nationalen Kontaktstelle für Deutschland finden Sie auch unter Abschnitt B 6.1.

2.7 Vorlage der Projektanträge

Ausschreibungssekretariat
Das Ausschreibungssekretariat ist angesiedelt am:
Institut Français de la Biodiversité
57 rue Cuvier
CP 41
75231 Paris cedex 05
Frankreich

Ansprechpartnerin:
Frau Manuelle Rovillé
E-Mail: biodiversa.call@gis-ifb.org
Tel.: +33 (0)1 40 79 53 78
Fax: +33 (0)1 40 79 56 63

Vorlage von Projektskizzen und Frist

Projektskizzen sind elektronisch einzureichen. Eine Anleitung zur elektronischen Vorlage wird ab 1. Dezember unter http://www.eurobiodiversa.org/ bereit gestellt. Zwischenzeitlich kann dort ein Standard-Antragsformular heruntergeladen werden, aus dem ersichtlich ist, welche Angaben erforderlich sind. Verfahrenstechnische Fragen bezüglich der Antragstellung richten Sie bitte an das Ausschreibungssekretariat. Die Vorlagefrist endet am 3. März 2008, 12:00 Uhr MEZ. Verspätet eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt.

B - Besondere Bestimmungen

B 1. Rechtsgrundlage

Im Falle von Zuwendungen durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung an Partner aus Deutschland gelten zusätzlich zu den oben genannten Bestimmungen die Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und die Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO). Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

B 2. Zuwendungsempfänger

Forschungsanträge können von öffentlichen und privaten Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder Beratungsfirmen (insbesondere KMU) mit Hauptsitz in Deutschland gestellt werden. Fachliche Beiträge von durch das BMBF institutionell geförderten Forschungseinrichtungen (besonders Helmholtz-Zentren, Fraunhofer-Gesellschaft, Max-Planck-Institute, Blaue Liste-Einrichtungen) sind ausdrücklich erwünscht. Jedoch ist eine zusätzliche Projektfinanzierung zugunsten dieser Forschungseinrichtungen nur möglich, falls ihre Beteiligung nicht aus der institutionellen Förderung finanziert werden kann, aber für den Erfolg des Projektes unerlässlich ist.

Zuwendungen durch das BMBF erhalten in Ausnahmefällen auch Zuwendungsempfänger aus anderen EU-Staaten (im Unterauftrag), wenn es für die Zielerreichung des Konsortiums essentiell erscheint. Für die anderen Projektpartner innerhalb der transnationalen Konsortien gelten die entsprechenden nationalen Zuwendungsbestimmungen des fördernden Landes. Die Zuwendungsbestimmungen werden in der jeweiligen nationalen Ausschreibung aufgeführt.

B 3. Zuwendungsvoraussetzungen

Jeder Antragsteller ist verpflichtet, sich im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut zu machen und zu prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist oder ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Partner innerhalb von Verbundprojekten haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln.

B 4. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird jeweils länderweise gewährt, d. h. jede beteiligte europäische Förderorganisation finanziert ihre eigenen an den Projekten beteiligten nationalen Forschungseinrichtungen oder Unternehmen. Die BMBF-Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse zu Projekten gewährt. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die bis zu 100% gefördert werden können.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilig finanziert werden können. Entsprechend den BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt. Zusätzlich zu den Zuwendungsbestimmungen des BMBF muss bei der Bemessung der jeweiligen Förderquote des Gemeinschaftsrahmens der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigt werden. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus verschiedenen europäischen Ländern sowie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die aktuelle KMU-Definition:
http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm .

B 5. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98) werden Bestandteil des Zuwendungsbescheides. Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98) werden ebenfalls Bestandteil des Zuwendungsbescheides. Im Falle von Gebietskörperschaften wird die ANBest-Gk Bestandteil eines Zuwendungsbescheides.

B 6. Verfahren

B 6.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung den
Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt,
Heinrich-Konen-Str. 1,
53227 Bonn
beauftragt.

Ansprechpartner ist:
Dr. Rainer Müssner
Umwelt, Kultur, Nachhaltigkeit
Rainer.muessner@dlr.de
Tel.: +49 (0)228 3821-513

Die Ansprechpartner für die an der biodivERsA -Förderinitiative beteiligten Länder werden in den nationalen Bekanntmachungen und auf http://www.eurobiodiversa.org/ genannt. Es wird dringend empfohlen, vor Einreichung von Projektanträgen die zuständige nationale Fördereinrichtung zu kontaktieren. Vordrucke für die deutschen Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

B 6.2 Nationale Bestimmungen für die Vorlage von Projektanträgen

Für das Ausfüllen des nationalen Antragsformulars wird Antragstellern aus Deutschland die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" ( http://www.kp.dlr.de/profi/easy ) dringend empfohlen. Projektanträge umfassen die Formulare AZA / AZK und Anhänge, die in deutscher Sprache erstellt sein müssen, sowie eine Projektbeschreibung, die entweder in Deutsch oder in Englisch abgefasst werden kann. Die Anträge sind dem oben genannten Projektträger in schriftlicher Form und auf CD-ROM vorzulegen. Für die Einreichung der Unterlagen gilt die im Abschnitt A 2.7 genannte Ausschlussfrist. Nationale Vordrucke für Anträge, Richtlinien, Hinweise und Nebenbestimmungen können im Internet abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

B 7. Inkrafttreten

Die Regelungen dieser Bekanntmachung treten am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 20.12.2007
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Gisela Helbig

1

Das

BMBF

wird keine Forschungsprojekte zu mariner Biodiversität fördern.