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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von transnationalen Forschungsprojekten für die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Pflanzengenomforschung im Rahmenprogramm „Biotechnologie – Chancen nutzen und gestalten“

Vom 17.12.2007

Präambel:

Die Fördermaßnahme “Transnational PLant Alliance for Novel Technologies - towards implementing the Knowledge-Based Bio-Economy in Europe” (PLANT-KBBE) ist eine gemeinsame Initiative vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zusammen mit dem Ministerium für Forschung und Innovation (DGRI) in Frankreich - vertreten durch die nationale Forschungsagentur (ANR) - und dem Ministerium für Bildung und Wissenschaft in Spanien (MEC). BMBF, MEC, DGRI und ANR werden im Folgenden PARTNER genannt.

Die Förderinitiative dient zur Etablierung transnationaler Forschungsprojekte zwischen Deutschland, Frankreich und Spanien und soll die bereits bestehende Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft dieser drei Länder vertiefen und weiterentwickeln. Mit der Förderinitiative werden auch Forschungseinrichtungen und Unternehmen anderer Länder angesprochen, welche sich ggf. an bestehende transnationale Verbünde der PARTNER assoziieren können, hierfür aber eigene Forschungsmittel zur Verfügung stellen.

Die deutsche Wirtschaft und Wissenschaft erhalten durch diese Initiative den Zugang zum Know-how anderer europäischer Partner und können neue Märkte erschließen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden zur Beteiligung aufgerufen. Damit soll entsprechend der Hightech-Strategie der Bundesregierung die internationale Position Deutschlands gestärkt werden. Die Förderinitiative ist komplementär zur Förderung im 7. EU-Forschungsrahmenprogramm.

Auf Basis dieser Förderichtlinie werden zusammen mit den PARTNERN weitere Hinweise zur Erläuterung der Förderinitiative bekannt gegeben. Diese Hinweise sind von den Interessenten unbedingt zu beachten und werden unter www.fz-juelich.de/ptj/plant veröffentlicht oder können beim Projektträger (s. Zif. 7.1) angefordert werden.

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die moderne Landwirtschaft muss heutzutage immer stärker auf Nachhaltigkeit ausgerichtet werden, insbesondere um den weltweit stetig steigenden Bedarf an Nahrungsmitteln als auch die zunehmende Nachfrage nach erneuerbaren Quellen für die Rohstoff-, Biomasse- und Bioenergie-Gewinnung ausreichend zu befriedigen. Diese langfristigen und äußerst anspruchsvollen Ziele sind nicht ohne eine entsprechende nachhaltige Strukturierung der Pflanzenwissenschaften innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu erreichen. Vor dem Hintergrund dieser Herausforderungen und der erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen Deutschland, Frankreich und Spanien auf dem Gebiet der Pflanzengenomforschung wollen die PARTNER die gemeinsamen Interessen durch die Implementierung einer neuen Förderinitiative („PLANT-KBBE“) weiter vertiefen.

Bio-basierte industrielle Produkte werden viele Industriezweige nachhaltig beeinflussen, wie z. B. die Energiebranche, die Fertigungswirtschaft und die Medizin, den Nahrungsmittelsektor, die chemische Industrie als auch die Textil-Industrie. Die Nutzung biologischer Prozesse wird die Grundlage zukünftiger Industriezweige sein und wird als Rohmaterial oder auch als Produktionssystem lebende Organismen (z. B. Pflanzen oder Mikroorganismen) sowie deren Bestandteile (z.B. Enzyme) verwenden. Die Forschung in diesen Bereichen wird daher zunehmend interdisziplinär und integrativ geprägt sein. Gleichzeitig werden weiterhin konventionelle Nahrungs- und Futtermittel benötigt, deren landwirtschaftliche Produktion unter den Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit gesichert werden muss und auch auf schwer vorhersehbare Unwägbarkeiten (z.B. Nachfrageentwicklungen, Rohstoffpreise, globaler Klimawandel) adäquat angepasst werden muss.

Die vorliegende Bekanntmachung soll vor diesem Hintergrund die bereits etablierte Zusammenarbeit in der Pflanzengenomforschung zwischen den PARTNERN festigen und weiter entwickeln. Hierzu sollen transnationale, anwendungsorientierte Projekte, gekennzeichnet durch einen hohen Grad an wissenschaftlicher und technischer Innovation, gemeinsam gefördert werden. Als einer der PARTNER beabsichtigt das BMBF insbesondere solche integrierten Projekte zu unterstützen, die i) vorhandene oder zu entwickelnde Ressourcen und Technologien gemeinsam nutzen, die ii) Redundanzen ausschließen und gleichzeitig Synergieeffekte nutzen, die iii) möglichst viele Stufen der zu Grunde liegenden Wertschöpfungskette abbilden und die iv) signifikante Beiträge zur Lösung jener übergeordneten Fragestellungen liefern, welche den drei PARTNER-Ländern gemeinsam ist.

Um die praktische Anwendung neuer Erkenntnisse zu beschleunigen - einhergehend mit dem unmittelbaren Transfer der Forschungsergebnisse in neue Prozesse, Produkte und Dienstleistungen - soll insbesondere die Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft im Mittelpunkt der Projektvorschläge stehen. Diese Form der Zusammenarbeit soll die europaweite Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Unternehmen und Forschungseinrichtungen stärken und die transnationale Bündelung von Know-how und Forschungskapazität weiter voranbringen. Das BMBF beabsichtigt daher, vornehmlich solche multidisziplinären FuE-Aktivitäten im Rahmen von Kooperationen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft zu fördern, welche neben der Pflanzenbiotechnologie auch andere Forschungsdisziplinen integrieren wie z. B. Mikrobiologie oder Bioprozesstechnik. Wirtschaftsunternehmen werden aufgerufen, sich koordinierend an der Ausarbeitung von Projektvorschlägen zu beteiligen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden zur Beteiligung aufgerufen.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Mit der Förderinitiative sollen transnationale, interdisziplinär und arbeitsteilig organisierte Verbundprojekte mit hohem Innovationsgrad und wissenschaftlich-technischem und/oder wirtschaftlichem Risiko in Übereinstimmung mit dem unter Zif. 1.1 dieser Bekanntmachung beschriebenen Zuwendungszweck anteilig gefördert werden.
Den Rahmen für den Gegenstand der Förderung stellen die einschlägigen nationalen Förderichtlinien des Programms „Biotechnologie – Chancen nutzen und gestalten“ dar. Projekte sollten einen erkennbaren Mehrwert für diese nationalen Fördermaßnahmen leisten.

Eine Liste mit den angesprochenen Forschungsthemen wird unter www.fz-juelich.de/ptj/plant veröffentlicht oder kann beim Projektträger (siehe 7.1) angefordert werden. Erläuternde Hinweise zur bevorzugten Struktur der Projekte werden ebenfalls auf der genannten Webseite veröffentlicht oder können beim Projektträger angefordert werden.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden zur Beteiligung aufgerufen.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Partner eines "Verbundprojekts" haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf - entnommen werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98) sein.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) sein.

7. Verfahren

7.1. Einschalten von Projektträgern und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Förderaktivität hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung seinen
Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich Biotechnologie
Forschungszentrum Jülich GmbH
D-52425 Jülich
Internet: http://www.fz-juelich.de/ptj

beauftragt.

Ansprechpartner für die Antragsteller ist Dr. Rainer Büschges.
Tel.: +49-(0)2461-618782
Fax: +49-(0)2461-612730
E-mail: r.bueschges@fz-juelich.de

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easyonline bzw. unter www.fz-juelich.de/ptj/plant abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung förmlicher Förderanträge wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen.

Die jeweils zuständigen Kontaktpersonen der PARTNER-Länder werden in den jeweiligen nationalen Bekanntmachungen benannt und sind unter www.fz-juelich.de/ptj/plant zu finden. Es wird empfohlen, vor dem Einreichen einer Projektskizze (s. unter Zif. 7.2) Kontakt mit dem PtJ aufzunehmen. Ein zentrales „PLANT-KBBE-Sekretariat“ wurde in Spanien eingerichtet.

Ansprechpartner ist:
Dr. Julio Barbas
Ministerio de Educación y Ciencia
Departamento Técnico de Ciencias de la Vida
y Agroalimentación
Albacete, 5 5ª planta
28071 Madrid, Spain
Tel.: +34 9160 38384
E-Mail: julio.barbas@mec.es

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

Im Vorfeld der Einreichung von Projektskizzen ist beabsichtigt, eine ‚Partnering’-Veranstaltung zu organisieren, um Interessenten aus Wissenschaft und Wirtschaft aus den beteiligten Länder zusammen zu bringen und über die transnationale Förderinitiative zu informieren. Eine Registrierung und der Erhalt weiterer Informationen sind unter www.fz-juelich.de/ptj/plant möglich. Die Teilnahme an dieser Veranstaltung wird empfohlen, stellt aber keine Vorbedingung für eine spätere Einreichung einer Projektskizze dar.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem zentralen „PLANT-KBBE-Sekretariat“ in Madrid und zeitgleich dem PtJ (s. unter Zif. 7.1) zunächst Projektskizzen („Full-Proposals“) in elektronischer Form auf den dafür vorgesehenen Formblättern elektronisch vom Verbundkoordinator zuzuleiten.

Die Formblätter sowie Hinweise über die elektronische Übersendung der Projektskizzen finden sich unter www.fz-juelich.de/ptj/plant oder können direkt beim Projektträger angefordert werden. Diese Hinweise sind vor Erstellung der Projektskizze unbedingt zu beachten.

Die Fristen für die Einreichung der Projektskizzen werden rechtzeitig unter www.fz-juelich.de/ptj/plant veröffentlicht oder können beim Projektträger (s. Zif 7.1) abgefragt werden. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Es ist beabsichtigt, soweit notwendig, auf der Basis dieser Förderrichtlinien mehrere Auswahlrunden durchzuführen.

Projektskizzen ist eine Darstellung mit folgender Gliederung beizufügen:

  • Zusammenfassung (Ziele, Arbeitsplan und erwartete Ergebnisse in Kurzform; maximal eine DIN-A4 Seite)
  • Finanzplan (Benutzung des entsprechenden Formblatts)
  • Wissenschaftlicher Hintergrund sowie Stand von Forschung und Technik (maximal zwei DIN A4-Seiten)
  • Detaillierter Arbeitsplan, inklusive Meilensteinplanung und angestrebte Ergebnisse (‚deliverables’; maximal 6 DIN-A4 Seiten)
  • Erwarteter Mehrwert als Konsequenz der geplanten internationalen Kooperation
  • Verwertungsplan: Vorhersagen über Anwendbarkeit der Resultate in der Industrie, Marktpotenzial, Bewertung der Problematik von „geistigem Eigentum“ (IPR, ‚Intellectual Property Rights’) und gemeinsamer Ergebnisverwertung innerhalb und außerhalb des Konsortiums (maximal zwei DIN-A4 Seiten)
  • Kurzbeschreibung laufender Projekte jedes Verbundpartners den vorgelegten Projektvorschlag betreffend (Nennung entsprechender Fördergeber, Zuwendungssummen und mögliche Überschneidungen mit der Projektskizze; maximal eine halbe DIN-A4 Seite pro Verbundpartner)
  • Kurzlebensläufe der jeweiligen Projektleiter (inklusive der letzten fünf jüngsten Publikationen; maximal eine DIN-A4 Seite pro Projektleiter)
  • Kurzbeschreibung bedeutender Plattformtechnologien, Einrichtungen und Großgeräte, die dem Konsortium zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung stehen (maximal eine halbe DIN-A4 Seite)
  • Falls vorhanden, Kurzbeschreibung von im Projektverlauf geplanten Trainings- und Austauschaktivitäten (maximal eine halbe DIN-A4 Seite)
  • Relevanz für beteiligte Unternehmen: Kurzbeschreibung des Unternehmens und der geplante eigene Beitrag zum Projekt (maximal eine DIN-A4 Seite pro Unternehmen)
  • Liste von externen Gutachtern, die als Evaluatoren auf der Grundlage von bekannten oder vermuteten Interessenskonflikten nicht empfohlen werden.

Die Darstellungen müssen selbsterklärend sein und eine Beurteilung ohne weitere Informationen sowie Recherchen zulassen.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachter/-innen nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Wissenschaftliche Qualität (Aktualität, Originalität), Innovationsgrad und Stichhaltigkeit des Projektes
  • Durchführbarkeit des Projektes (Angemessenheit der Methoden, des Zeitplanes, sowie der beantragten Ressourcen und Finanzmittel)
  • Bedeutung für die forschungspolitischen Ziele der Förderichtlinie
  • Innovatives Potential der erwarteten Ergebnisse für industrielle Anwendungen
  • Internationale Wettbewerbsfähigkeit des Projektvorschlags
  • Internationale Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Arbeitsgruppen, insbesondere im Kontext der im Projekt integrierten Forschungsfelder (unter Einbeziehung bisheriger Arbeiten und Berücksichtigung der individuellen Expertise der Verbundpartner)
  • Qualität der geplanten transnationalen Zusammenarbeit der einzelnen Forschungsgruppen und Beurteilung des Wertzuwachses (‚Added Value’) durch diese Zusammenarbeit
  • Bedeutung der erwarteten Ergebnisse für zukünftige industrielle Anwendungen (volkswirtschaftliches Innovationspotenzial, generelles Marktpotenzial, Qualität des Verwertungsplans)
  • Falls anwendbar, Bewertung von Nachhaltigkeit und Ökobilanz des geplanten Vorhabens.

Hinweise zur Erläuterung des Auswahl- und Entscheidungsverfahrens finden sich wiederum unter www.fz-juelich.de/ptj/plant oder können beim Projektträger angefordert werden.

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 17.Dezember 2007

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Peter Lange