Bekanntmachung : Datum:
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Fördermaßnahme „Kompetenznetze in der Agrar- und Ernährungsforschung“ im Rahmenprogramm „Biotechnologie - Chancen nutzen und gestalten“
Vom 10.12.2007
Präambel:
Unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Entwicklung der Agrarwissenschaften in Deutschland im Kontext benachbarter Fächer (Gartenbau-, Forst- und Ernährungswissenschaften) vom 10. November 2006 schreibt das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und den Ländern die Förderaktivität „Kompetenznetze in der Agrar- und Ernährungsforschung“ aus. Mit dieser Initiative sollen auch die verschiedenen relevanten Innovationsfelder (u.a. Pflanze, Umwelttechnologien, Biotechnologie) der Hightech-Strategie der Bundesregierung berücksichtigt und darüber hinaus Beiträge für die Umsetzung der Hightech-Strategie zum Klimaschutz geleistet werden.
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Den Agrar-1 und Ernährungswissenschaften kommt bei der Lösung globaler Probleme sowie bei der Entwicklung einer zukunftsfähigen, auf Bioressourcen basierenden Wirtschaft eine zentrale Rolle zu. Die Vereinten Nationen und die Weltbank definieren hierbei u. a. folgende gesellschaftlichen Herausforderungen: Gleichzeitiges Auftreten von Unter- und Mangelernährung bei anhaltendem Bevölkerungswachstum sowie einer Über- und Fehlernährung in den Industrieländern, Zerstörung von landwirtschaftlich und forstlich nutzbarer Fläche, Wassermangel, die Verlagerung von Anbauzonen durch den globalen Klimawandel sowie der Rückgang biologischer Vielfalt (Biodiversität). Der Anstieg der Nachfrage nach landwirtschaftlichen Erzeugnissen - wie z. B. hochwertigen Lebensmitteln und insbesondere tierischen Produkten - wird darüber hinaus durch das dynamische Wirtschaftswachstum in China, Indien und weiteren Schwellenländern verstärkt. Zusätzlich ist mit dem weltweiten Bedarf an Energie und Rohstoffen die Notwendigkeit verbunden, Biomasse aufgrund der Endlichkeit fossiler Ressourcen und aufgrund des Klimaschutzes stärker für die energetische und stoffliche Verwertung zu nutzen.
In Europa sind zudem drängende Herausforderungen aufgrund der sich deutlich verändernden Rahmenbedingungen zu bewältigen, die eine stärkere Einbindung der europäischen Landwirtschaft in den Welthandel und damit auch eine verbundene höhere Wettbewerbsfähigkeit erfordern. Jedoch sind landwirtschaftlich nutzbare Flächen qualitativ und quantitativ begrenzt: Eine Sicherung oder auch Erhöhung der Flächenerträge ist nur bei einer nachhaltigen Flächennutzung dauerhaft möglich.
Bereits heute zeichnet sich in vielen Ländern eine zunehmende Konkurrenz der land-wirtschaftlichen Biomasseproduktion für unterschiedliche Nutzungskonzepte ab. Diskutierte Lösungsansätze, um diese Entwicklungen abzufedern, beruhen u. a. auf einer Steigerung der Nettoerträge. Eine ganzheitliche und nachhaltige d. h. ressourcen-, umwelt- und klimaschonende sowie tiergerechte Produktion unter Einbeziehung von ökonomischen, ökologischen, sozioökonomischen und ethischen Aspekten wird zum Bewertungsmaßstab für eine innovative und moderne Landwirtschaft.
Land- und Forstwirtschaft müssen dabei als offene Systeme begriffen werden. Diese werden von anderen komplexen Systemen beeinflusst und beeinflussen wiederum diese. Hier zählen vor allem Einflüsse der sich verändernden Klimabedingungen auf die landwirtschaftliche Produktion, Auswirkungen der Land- und Forstwirtschaft auf die Umwelt (insbesondere auf Klima und Biodiversität), Konsequenzen des demografischen Wandels (z. B. in Deutschland) auf die Entwicklung ländlicher Räume, die Globalisierung der Agrarmärkte, Sicherung der Welternährung, Krankheitsprävention durch Lebensmittel sowie die neue Rolle landwirtschaftlicher Rohstoffe für Energiegewinnung und industrielle Produktion (Bio-Ökonomie - Knowledge Based Bio-Economy - KBBE). Es bedarf intensiver Forschungsanstrengungen, um diese globalen Herausforderungen zu bewältigen.
Die Agrar- und Ernährungsforschung in Deutschland ist gefordert – will sie weiterhin im internationalen Vergleich kompetitiv bleiben – zur Beantwortung der genannten gesellschaftlichen Fragen beizutragen. Die Ausgangssituation der Agrar- und Ernähungswissenschaften stellt sich heute in Deutschland wie folgt dar:
- Aufgrund eines unkoordinierten Ressourcenabbaus an Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie Ressortforschungsanstalten lässt sich eine Zersplitterung der agrarwissenschaftlichen Forschungskapazitäten in Deutschland feststellen, die teilweise zu unterkritischen und international wenig sichtbaren Einheiten führt. Dies hat zur Folge, dass an fast keinem Standort die vollständige Abbildung der Forschungskette von der Urproduktion bis zum Konsumenten mit ihren grundlagen-, anwendungs- und praxisrelevanten Aspekten gelingt.
- Die Agrar- und Ernährungswissenschaften müssen den inter- und transdisziplinären sowie systemwissenschaftlichen Charakter des Fachgebiets weiter ausbauen. Neben der grundlagenorientierten Forschung sollten stärker praxis- und anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsaufgaben aufgegriffen werden, um so die Umsetzung von zukunftsfähigen Lösungen und Systeminnovationen voranzutreiben.
Vor diesem Hintergrund muss die wissenschaftliche Leistungsfähigkeit der Agrar- und Ernährungsforschung in Deutschland deutlich gesteigert werden. Es besteht insgesamt ein Nachholbedarf an interdisziplinären, systemorientierten und damit ganzheitlichen Ansätzen in Forschung und Lehre in den Agrar- und Ernährungswissenschaften.
Hier setzt die Förderinitiative „Kompetenznetze in der Agrar- und Ernährungsforschung“ an:
Ausgehend von den Empfehlungen des Wissenschaftsrates vom November 2006 sollen in einem Wettbewerb die agrar- und ernährungswissenschaftlichen Kompetenzen von Hochschulen mit denen der außeruniversitären Forschung unter Einbindung der Ressortforschung sowie der Wirtschaft gebündelt werden. Dieser Prozess soll forciert werden durch eine Profilierung der agrar- und ernährungswissenschaftlichen Forschung auf Themen der Zukunft, die im regionalen wie im globalen Maßstab eine hohe gesellschaftliche Relevanz besitzen und die an der gesamten Wertschöpfungskette von der Urproduktion natürlicher Ressourcen bis hin zur Bereitstellung qualitativ hochwertiger Rohstoffe (Lebensmittel, Futtermittel, Biomasse) für den Verbraucher ausgerichtet sind.
Um diesen Prozess zu unterstützen, fördert das BMBF Kompetenznetze zu zukunfts- und anwendungsorientierten Themen der Agrar- und Ernährungsforschung, die zu einer systematischen Schwerpunktsetzung der gesamten agrarwissenschaftlichen Forschungslandschaft in Deutschland beitragen. Hierbei sollen Synergieeffekte genutzt werden, die sich aus einer vertieften Kooperation von Einrichtungen der agrar- und ernährungswissenschaftlichen mit angrenzenden Disziplinen und der Wirtschaft auf internationaler, nationaler und regionaler Ebene ergeben. Das Ziel ist es, eine in der Grundlagenorientierung und im Anwendungsbezug exzellente Agrar- und Ernährungsforschung aufzubauen und mit der Ausbildung sowie mit dem Transfer in Wirtschaft und Gesellschaft zu verbinden. Dadurch sollen anwendungsorientierte Kompetenznetze mit internationaler Sichtbarkeit und Attraktivität entstehen.
1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF- Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Gegenstand der Förderung
Es sollen thematisch orientierte Kompetenznetze untereinander in einen Wettbewerb treten, die zur Stärkung der Agrar- und Ernährungsforschung in Deutschland beitragen und Lösungsbeiträge für gesellschaftlich relevante Themen liefern. Inhaltliche Schwerpunkte dieser Kompetenznetze sind beispielsweise die folgenden skizzierten und unter Punkt A in den Wissenschaftsratsempfehlungen spezifizierten Themenfelder: Strukturwandel im ländlichen Raum; Globalisierung der Wirtschaftsbeziehungen auf den Agrarsektor; Biodiversität von Pflanzen und Tieren unter veränderten Umweltbedingungen, Einsatz moderner Methoden der Biotechnologie an Nutzpflanzen und Nutztieren sowie deren Anwendung in der Praxis; balancierte Tierproduktion, Ernährungsforschung z.B. mit biomedizinischen Fragestellungen; Umweltschutz und Qualitätssicherung (Tiergesundheit, sichere Lebensmittel, etc.) entlang von landwirtschaftlichen Wertschöpfungsketten; Agrarlandschaftsforschung sowie die energetische und stoffliche Nutzung von Biomasse insbesondere unter Einbeziehung gekoppelter Nutzungskonzepte mit Berücksichtigung der Treibhausgasbilanzen.
Weitere Themen können vorgeschlagen werden, sofern sie den Zielen der Förderrichtlinie in Zif. 1.1 entsprechen. Die Forschungsarbeiten zu sämtlichen Themen sollen sich dabei an der gesamten Wertschöpfungskette ausrichten.
In zwei Wettbewerbsstufen sind hierfür Konzepte für die Kompetenzbündelung zu entwickeln. Dies umfasst die Einbindung der agrar- und ernährungswissenschaftlichen Aktivitäten im Hochschulbereich z.B. mit Nachbarfakultäten, mit weiteren regionalen und überregionalen Partnern aus Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Ressortforschungsanstalten sowie Partnern aus der Wirtschaft. Im Zentrum sollen dabei die Hochschulen stehen. Für eine erfolgreiche Bewerbung an der Fördermaßnahme sind dabei folgende Voraussetzungen erforderlich:
- ein in Breite und Tiefe umfangreiches Potenzial an exzellenten Kompetenzen („kritische Masse“), das durch Einbindung der relevanten regionalen und überregionalen Akteure zu erreichen ist;
- Konzentration und Profilierung auf ein in sich kohärentes, anwendungsorientiertes Zukunftsthema der Agrar- und Ernährungsforschung;
- die Systemorientierung der Forschungsansätze und die disziplinübergreifende Zusammenarbeit sind notwendig aufgrund der Ausrichtung auf die gesamte Wertschöpfungskette und der Komplexität der zu untersuchenden Themen. Daher sind neben den agrar- und ernährungswissenschaftlichen Fächern im besonderen Maße die angrenzenden Fachdisziplinen einzubinden wie u. a. die Biowissenschaften (Molekular- und Mikrobiologie, Biotechnologie, Ökologie, Genomforschung und systembiologisch orientierte Forschungsansätze, etc.), Tier-/Medizin, Chemie, Geowissenschaften, Physik, Ingenieurwissenschaften sowie die Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Die Einbindung internationaler Partner (Personalaustausch, Gastprofessuren) ist ebenfalls erwünscht;
- dadurch bedingt ist auch eine enge institutionenübergreifende Zusammenarbeit anzustreben, die Synergieeffekte zwischen den Partnern erwarten lässt. Die enge Vernetzung zwischen den Partner soll dabei nicht nur auf Projektebene sondern auch auf Ebene der Institutionen verankert werden, um langfristig tragfähige Kooperationsbeziehungen zu etablieren. Die Zusammenarbeit soll möglichst alle Aufgaben in Forschung, Wissens- und Technologietransfer sowie Lehre umfassen, die über das heute erreichte Maß hinausgehen (z. B. durch konzertierte Forschungsstrategien, gemeinsame Berufungen, Personalaustausch, gemeinsame Studien- und Promotionsprogramme). Eine vertragliche Vereinbarung der institutionellen Zusammenarbeit ist erwünscht;
- frühzeitige Einbindung von Partnern aus der Wirtschaft sowie die Unterstützung von Ausgründungen, um den Wissens- und Technologietransfer zu beschleunigen. Innovative und nachhaltige Konzepte eines verbesserten Technologietransfers insbesondere zu kleinen und mittelständischen Betrieben werden begrüßt. Mit Blick auf die Umsetzung von Forschungsergebnissen können weitere Stakeholder auch aus dem nicht wissenschaftlichen Bereich (z. B. Berufsbildungsinstitute) einbezogen werden.
Nach der ersten Auswahlrunde soll die Erstellung eines Konzeptes für die Kompetenzbündelung gefördert werden, in dem die notwendigen Innovationsträger eingebunden werden. Die Umsetzung der besten Konzepte soll nach einer zweiten Auswahlrunde gefördert werden.
Die Ziele der Kompetenznetze sind durch geeignete Maßnahmen umzusetzen und in Form von zusammenhängenden FuE-Projekten z. B. der Verbundforschung zu strukturieren. In Ausnahmefällen ist zum Aufbau der wissenschaftlich-technologischen Kompetenz die Förderung von Nachwuchsgruppen und/oder von Machbarkeitsstudien möglich. Für die Bildung eines kohärenten Profils des Kompetenznetzes ist insgesamt eine intensive Interaktion auf inhaltlich-methodischer Ebene innerhalb und zwischen den Projekten anzustreben. Da in diesem Sinne die Koordination aufgrund der Komplexität der Themen, der großen Anzahl von verschiedenen Partnern und Projekten eine anspruchsvolle Aufgabe ist, soll hierfür ein separates Projekt vorgesehen werden.
Insgesamt sollen somit nach Auswahl der besten und aussichtsreichsten Gesamtkonzepte die Umsetzungen zur Kompetenzbündelung in Form von Projekten unterstützt werden. Im Zentrum der Kompetenzbündelung stehen die Hochschulen, die in den Projekten mit weiteren Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft zusammenarbeiten. Vom BMBF gefördert werden auf Grundlage der ausgewählten Konzepte insbesondere FuE-Projekte der Verbundforschung sowie ein Projekt zur Koordination des Kompetenznetzes. Hierzu werden in Abstimmung mit dem Koordinator des Kompetenznetzes die jeweiligen Projektleiterinnen und -leiter zur förmlichen Antragstellung aufgefordert.
3. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen mit Sitz in Deutschland.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Mittel nach den Erfordernissen der beantragten Konzepte. Die Zuwendungen können für Personal- und Sachaufwand sowie für Investitionen verwendet werden. Ausgeschlossen von der Förderung sind Bauinvestitionen.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Partner von Vorhaben der Verbundforschung sind verpflichtet ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF- Merkblatt - Vordruck 0110 - (
https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf
) entnommen werden.
5. Art und Umfang der Zuwendung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.
6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
7. Verfahren
7.1 Einschalten eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen
Mit der Durchführung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger
Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich Biotechnologie
52425 Jülich
Tel.: 02461-61-4460
Fax: 02461-61-2730
E-Mail: r.straub@fz-juelich.de
Internet:
http://www.fz-juelich.de/ptj
beauftragt.
Ansprechpartner ist Herr Dr. Straub.
Vordrucke für förmliche Anträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse
https://foerderportal.bund.de/easyonline
abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen (
https://foerderportal.bund.de/easyonline
).
7.2 Zweistufiges Förderverfahren
Das Verfahren ist zweistufig angelegt.
7.2.1 Verfahren für die erste Stufe
In der ersten Stufe sollen im Rahmen von Projekten, die jeweils bis zu einem Zuwendungsbetrag von 30.000 Euro für eine Laufzeit von ca. 5 Monaten gefördert werden können, Konzepte zur Kompetenzbündelung erstellt werden. Die Förderung muss notwendig sein und es muss sich dabei um neue Konzepte handeln. Im Zentrum der Kompetenzbündelung sollen die Hochschulen stehen. Der Laufzeitbeginn sollte zum 01.06.2008 terminiert werden.
Die Bewerbungsunterlagen für die erste Stufe sollen in 15-facher Ausfertigung mit einer ungebundenen Kopiervorlage sowie als CD-ROM spätestens bis zum 15.04.2008 eingereicht werden. Die Unterlagen sollten 15 Seiten DIN A4 (Schriftgrad 11, Arial, 1 ½ zeilig) nicht überschreiten. Es ist beabsichtigt, am 26. Februar 2008 einen Workshop in Potsdam durchzuführen, um potenziellen Interessenten die Fördermaßnahme zu erläutern. Nähere Informationen können beim Projektträger (s.o.) angefordert werden.
Das Kompetenznetz auf dem Gebiet eines kohärenten, anwendungsorientierten Zukunftsthemas soll von einer Hochschule mit agrar- bzw. ernährungswissenschaftlichen Kompetenzen getragen werden und die relevanten regionalen und überregionalen Kompetenzen in Wissenschaft und Wirtschaft einbinden. Die beteiligten Partner aus Wirtschaft und Wissenschaft erteilen einem Akteur das Mandat für die Koordination („Koordinator/Projektleiter Koordination“). Gemeinsam mit seinen Partnern erstellt der Koordinator die Bewerbungsunterlagen („Konzeptskizze“).
Die Konzeptskizze enthält eine Beschreibung des Kompetenznetzes mit folgenden Inhalten:
- Inhaltliche Beschreibung des Forschungsthemas und Aufgabenstellung des Kompetenznetzes mit gesellschaftlicher Relevanz, Zielen, Meilensteinen sowie eine erste Skizzierung der Projekte für die Umsetzung der Kompetenzbündelung;
- Beschreibung der im Kompetenznetz anfänglich und ggf. zukünftig eingebundenen Partner aus Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Ressortforschungsanstalten und Unternehmen (Kernkompetenzen, Vorarbeiten, Leistungsfähigkeit, Infrastruktur, etc.)2;
- Beschreibung von Art, Intensität und Umfang der Zusammenarbeit der beteiligten Partner (ggf. mit Verweis auf die skizzierten Projekte);
- Aufgaben und Organisation der Koordination;
- voraussichtlicher Finanzbedarf;
- Perspektiven zur nachhaltigen Weiterführung der aufgebauten Strukturen nach Ende der Förderung.
Es steht den Antragstellern frei, im oben vorgegebenen Umfang weitere Angaben anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung der Kompetenznetze von Bedeutung sind. Es ist beabsichtigt, dass für einige der o.g. Angaben beim Projektträger Vorlagen erhältlich sind. Es wird empfohlen, diese Vorlagen für die Konzeptskizze zu verwenden. Die Konzeptskizze muss selbsterklärend sein und eine Beurteilung ohne weitere Informationen sowie Recherchen zulassen.
Die Konzeptskizze sollte darüber hinaus bereits die unter 7.1 genannten Antragsformulare für das Projekt zur Erstellung des vollständigen Konzeptes („Gesamtkonzept“) enthalten. Für die Erstellung des Gesamtkonzeptes, bei der die Partner eng zusammenarbeiten, können z.B. notwendige Aufwendungen für Personal, Reisen oder weitere Aktivitäten im Zusammenhang mit der Vernetzung der Partner beantragt werden.
Auf Grundlage der unter Zif. 7.2.3 genannten Zuschlagskriterien sollen die für eine Förderung geeigneten Vorhaben ausgewählt werden.
Als Ergebnis der Förderung in der ersten Stufe sollen vollständige Konzepte für die Kompetenzbildung vorliegen („Gesamtkonzept“; s. Zif. 7.2.2). Diese Konzepte sollen im Rahmen der anschließenden zweiten Stufe eingereicht werden, um sich für Fördermittel zur Umsetzung der Kompetenzbündelung zu bewerben.
7.2.2 Verfahren für die zweite Stufe
Den Koordinatoren der in der ersten Stufe vorausgewählten Initiativen wird - ggf. zusammen mit Empfehlungen zur Überarbeitung und Ergänzung der vorgelegten Konzeptskizze - die Vorlagefrist zur Einreichung des vollständigen Konzeptes („Gesamtkonzept“) im Rahmen der zweiten Stufe des Wettbewerbsverfahren mitgeteilt. Die vollständigen Konzepte sollten 20 Seiten für die u.g. Angaben zu den Punkten 2) bis 6) sowie jeweils bis zu 4 Seiten für die einzelnen Projekte (u.g. Punkt 1) nicht überschreiten (DIN A4, Schriftgrad 11, Arial, 1 ½ zeilig).
Die Bewerbungsunterlagen stellen das Gesamtkonzept zur Kompetenzbündelung dar, insbesondere in Ergänzung zu Zif. 7.2.1 mit folgenden Angaben:
- Die einzelnen Projekte zur Umsetzung der Kompetenzbündelung sind mit ihren Zielen, Beiträgen zum Kompetenznetz, Methoden, Vorgehensweisen, Verwertungsstrategien sowie Kostenstruktur zu beschreiben. Die Ziele und Meilensteine sollten so formuliert sein, dass sie messbar sind und daher geeignet sind für die Evaluierung des Fortschritts der Kompetenzbündelung.
- Die Beschreibungen der Partner sind ggf. zu aktualisieren und zu ergänzen.
- Die Vernetzung der Partner aus Wissenschaft und Wirtschaft ist entlang der Wertschöpfungskette(n) im Zeitverlauf zu beschreiben. Neben der Kooperation auf Projekt-Ebene (innerhalb und zwischen den Projekten) sollte dies auch die institutionelle Zusammenarbeit in Forschung, Lehre und Wissens- und Technologietransfer umfassen (z. B. durch konzertierte Forschungsstrategien, gemeinsame Berufungen, Personalaustausch, einrichtungsübergreifende Workshops (z. B. „summer schools“), gemeinsame Studien- und Promotionsprogramme). Verbindliche Vereinbarungen der Partner zur Zusammenarbeit sind hilfreich und sollten den Unterlagen hinzugefügt werden.
- Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Koordination (Projekt Koordination) müssen klar beschrieben werden (z. B. Durchführung von Workshops zum Informationsaustausch und zur Einbindung weiterer Partner). Darüber hinaus kann ein Lenkungsgremium vorgeschlagen werden, welches u.a. das Kompetenznetz und die dazugehörigen Projekte wissenschaftlich begleitet sowie die strategische Weiterentwicklung des Konzeptes unterstützt. Weitere Aufgaben, die für die Begleitung der Kompetenzbündelung notwendig sind, können für das Projekt Koordination vorgeschlagen werden.
- Beschreibung des voraussichtlichen Finanzbedarfs (Personal, Material, etc. entsprechend der Summe der Projektkosten unter Punkt 1)) inkl. der Eigenfinanzierungsbeiträge der beteiligten Partner.
- Angaben zu langfristigen strukturellen Zielen entsprechend den Empfehlungen des Wissenschaftsrates und Entwicklungsperspektiven des Kompetenznetzes nach Beendigung der Förderung. Es wird empfohlen, von den jeweils zuständigen Stellen konkrete Absichtserklärungen zur Unterstützung sowie zur nachhaltigen Weiterführung der aufzubauenden und/oder der neugeordneten Strukturen einzuholen und den Unterlagen beizulegen. Bei den Entwicklungsperspektiven soll auch auf den Ergebnistransfer in die Wirtschaft (z. B. durch die Unterstützung von „spin-offs“) und Gesellschaft eingegangen werden. Außerdem können Konzepte zur disziplin- und institutionenübergreifenden Förderung des Wissenschaftlichen Nachwuchses (auch unter Einbeziehung strukturierter Promotionsprogramme) dargestellt werden.
Für alle Elemente des Gesamtkonzeptes sind konkrete Vorstellungen zu entwickeln und mit möglichst konkreten Absichtserklärungen zu versehen, die zeigen, dass sämtliche Träger der Konzepte bereit sind, die Kompetenzbündelung mitzutragen. Es ist beabsichtigt, dass für einige der o. g. Angaben beim Projektträger Vorlagen bereit gestellt werden. Es wird empfohlen, diese Vorlagen bei der Konzepterstellung zu verwenden.
Es steht den Antragstellern frei, im oben vorgegebenen Umfang weitere Angaben anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung der Kompetenznetze von Bedeutung sind. Die Unterlagen müssen selbsterklärend sein und eine Beurteilung ohne weitere Informationen sowie Recherchen zulassen.
Nach Auswahl der besten und aussichtsreichsten Gesamtkonzepte entsprechend Zif. 7.2.3 sollen die Umsetzungen zur Kompetenzbündelung in Form von Projekten unterstützt werden. Vom BMBF gefördert werden auf Grundlage der ausgewählten Konzepte insbesondere FuE-Projekte der Verbundforschung sowie ein Projekt zur Koordination des Kompetenznetzes (Koordination sollte 5 % des Gesamtaufwandes nicht übersteigen). Hierzu werden in Abstimmung mit dem Koordinator des Kompetenznetzes die jeweiligen Projektleiterinnen und -leiter zur förmlichen Antragstellung aufgefordert. Über diese Förderanträge wird dann nach abschließender Prüfung entschieden. Die Förderung der Projekte steht unter dem Vorbehalt, dass dem BMBF die dazu erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Aus der Vorlage der Bewerbungsunterlagen zur ersten und zweiten Stufe sowie der Projektanträge können keine Rechtsansprüche auf Förderung abgeleitet werden. Die Vorlagefristen gelten nicht als Ausschlussfristen. Verspätet eingehende oder unvollständige Bewerbungsunterlagen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Insgesamt stehen für die Fördermaßnahme „Kompetenznetze in der Agrar- und Ernährungsforschung“ bis zu 40 Mio. Euro für einen Zeitraum von ca. 5 Jahren zur Verfügung. Darüber hinaus können Finanzbeiträge aus anderen Finanzierungsquellen zur Kompetenzbündelung beitragen.
Die Höhe der Fördermittel für die einzelnen Kompetenznetze richtet sich nach dem spezifischen Bedarf sowie der Qualität des eingereichten Konzeptes. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass die Kompetenznetze einen unterschiedlichen Förderbedarf haben. Außerdem wird ein Teil der Gesamtfördermittel dafür eingesetzt, dass besonders erfolgreiche Kompetenznetze während der Förderlaufzeit weiter ausgebaut werden können (z.B. um Projekte mit neuen Partner einzubinden). Hierzu ist beabsichtigt, eine vergleichende Evaluierung der Kompetenznetze nach zwei bis drei Jahren durchzuführen. Die Grundlage für die Evaluierung ist die Effektivität und Effizienz der durchgeführten Maßnahmen zur Kompetenzbündelung im Sinne der Förderrichtlinie.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu §44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.
7.2.3 Entscheidungsverfahren für die Förderung:
Die Prüfung der Bewerbungsunterlagen für die beiden Stufen erfolgt unter Beteiligung von externen Gutachter/-innen. Hierunter werden sich Fachvertreter des Wissenschaftsrats befinden, die an den o.g. Empfehlungen mitgewirkt haben. Folgende Kriterien werden insbesondere zur Bewertung verwendet:
- Gesellschaftliche Relevanz (s. Zif. 1.1) sowie Neuheit, Originalität, Interdisziplinarität und Kohärenz der thematischen Schwerpunkte;
- Anzahl, Profil und Leistungsfähigkeit – vor allem die wissenschaftliche Qualität - der im Kompetenznetz eingebundenen Partner aus Wissenschaft und Wirtschaft (insbesondere bezüglich Ideen- und Umsetzungspotenzial, Personal, Finanzkapital, Infrastruktur, etc.);
- Qualität, Umfang, Intensität und Mehrwert der disziplin- und institutionenübergreifenden Vernetzung entlang der Wertschöpfungskette(n);
- Plausibilität sowie Umsetzungsreife und -chancen des Konzeptes (inkl. der Maßnahmen), Beiträge zum Wissens- und Technologietransfer in die Anwendung;
- Effizienz der Organisation des Kompetenznetzes sowie die Notwendigkeit und Angemessenheit der koordinierenden Maßnahmen;
- Plausibilität der Finanzplanung inkl. Mobilisierung von zusätzlichen Mitteln für die Kompetenzbündelung;
- Nachhaltigkeit der vorgeschlagenen Strukturen und Aktivitäten nach dem Ende der Förderung.
Das Auswahlergebnis der ersten und zweiten Stufe wird den Koordinatoren schriftlich mitgeteilt.
7.3 Besondere Hinweise für Fachhochschulen
Sind Fachhochschulen im Rahmen des obigen Auswahl- und Entscheidungsverfahrens in den Verbundprojekten erfolgreich gewesen, besteht für sie die Möglichkeit für eine zusätzliche Förderung. Diese weitergehende Förderung kann für ein zusätzliches Forschungsprojekt einer "Qualifizierungs-/Profilierungsgruppe - Neue Technologien" beantragt werden. Thema und Inhalt dieses zweiten separaten Förderantrags müssen mit dem Projektthema des Verbundprojekts in Zusammenhang stehen. Das zusätzliche Forschungsprojekt muss weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen beinhalten und sich gleichzeitig wesentlich von Aufgabenstellungen des ursprünglichen Antrages unterscheiden, um inhaltliche Doppelungen auszuschließen.
Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen müssen in beiden Anträgen überschneidungsfrei sein. Mit dieser zusätzlichen Förderung sollen im ausgeschriebenen Themenumfeld zusätzliches Forschungsprofil und weitere Forschungskompetenz durch ein kleines Projektteam (Bachelor-/Master-/Promotionen; Fachveröffentlichungen; Forschungsmarketing) erarbeiten werden. Die Begutachtung und Förderentscheidung erfolgt BMBF-intern.
Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, ebenso wie die "Hinweise für die Erstellung von Projektvorschlägen" etc.) erhalten Sie beim BMBF
Fachreferat 515 "Forschung an Fachhochschulen, Ingenieurnachwuchs, FIZ"
53170 Bonn
Tel.: 0228 99 57-3468 oder
auf der Homepage des BMBF unter https://www.bmbf.de/de/forschung-an-fachhochschulen-543.html.
8. Inkrafttreten
Die Förderrichtlinien treten mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 10. Dezember 2007
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Peter Lange
Im Folgenden werden hierunter ebenfalls die Forst- und Gartenbauwissenschaften verstanden. Sofern auf nationaler Ebene die notwendigen Kompetenzen für die erfolgreiche Durchführung von FuE-Projekten nicht vorhanden sind, können auch Kooperationen mit internationalen Partnern gesucht werden. Dabei ist zu überprüfen, ob Projektfördermittel der EU in Anspruch genommen werden können (s. auch Zif. 4). In diesem Zusammenhang wird auch auf Bekanntmachungen zur Forschungsförderung im Rahmen der einschlägigen ERA-NET-Initiativen hingewiesen.