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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschung im Bereich des Integrierten Wasserressourcenmanagements im Rahmen der ERA-Net “IWRM“-Förderinitiative

Präambel

Das ERA-Net IWRM.NET ist ein transnationales Netzwerk für nationale und regionale Forschungsprogramme auf dem Gebiet des integrierten Wasserressourcenmanagements mit besonderem Fokus auf dessen Implementierung bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Die bis 2015 zu erreichenden Ziele und Vorgaben erfordern eine Reihe von Maßnahmen, welche viele EntscheidungsträgerInnen und InteressenseignerInnen bei der Wasserbewirtschaftung mit komplexen, zum Teil ungewohnten Anforderungen konfrontiert. Um den Prozess der Umsetzung der WRRL in den europäischen Ländern zu unterstützen, haben viele Länder flankierende Forschungsprogramme und Maßnahmen initiiert. Um daraus gewonnene Kenntnisse und Erfahrungen für alle EU-Staaten nutzbar zu machen, Forschung besser zu koordinieren und finanzielle Aufwendungen effizienter und zielgerichteter einzusetzen, haben sich Förderinstitutionen aus 14 Ländern zusammengeschlossen und eine gemeinsame Vision entwickelt, die sie bis 2010 umsetzen wollen:

  • IWRM.NET soll die bevorzugte Wissensquelle für Forschung im Bereich des IWRM (integrierten Wasserressourcenmanagements) und insbesondere bezogen auf die Wasserrahmenrichtlinie werden.
  • IWRM.NET bietet ein Forum für die zukünftige Entwicklung und Koordination des Forschungsbedarfs und zur Kommunikation zwischen ForscherInnen, EntscheidungsträgerInnen und ManagerInnen, um nationale Erfahrungen und Praktiken bei der Durchführung von Forschungsprogrammen europaweit zugänglich und nutzbar zu machen.
  • IWRM.NET will als Plattform die WissenschaftlerInnen und Förderinstitutionen verschiedener Länder zusammenbringen, um diesen die Arbeit an gemeinsamen Forschungsaktivitäten zu ermöglichen.
  • IWRM.NET möchte als Moderator zwischen Forschung, Politik und Wassermanagement Kommunikationslücken schließen und eine direkte Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis befördern.
  • Im Rahmen des IWRM.Net sollen auch gemeinsame Bekanntmachungen für grenzüberschreitende Forschungsprojekte durchgeführt werden. Die beteiligten Fördermittelgeber entwickeln dafür zusammen mit den Akteuren auf dem Gebiet der WRRL eine europäische Forschungs-Agenda für die kommenden Jahre.

Die durch diese Ausschreibung initiierten Forschungsprojekte werden mit insgesamt ca. 2 Millionen Euro durch folgende Förderinstitutionen unterstützt: Environmental Agency, England; das Lebensministerium Österreich; das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Deutschland; Ministerio de Educación y Ciencia (MEC), Spanien; Fundación para el Conocimiento madri+d, Spanien; Ministry of Transport, Public Works and Water Management, Niederlande; das Ministerium für Bildung und Wissenschaft, Lettland; das Ministerium für Umwelt und nachhaltiges Management, Rumänien; Fundação para a Ciência e a Tecnologia, Portugal sowie das Ministère de l'écologie et du développement durable (MEDAD), Frankreich – sie werden im Folgenden PARTNER genannt.
Die Bestimmungen im Abschnitt A (Allgemeine Bestimmungen) dieser Bekanntmachung werden mit gleichem Inhalt von den PARTNERN in ihren jeweiligen Ländern veröffentlicht. Abschnitt B (Besondere Bestimmungen) enthält die nationalen Regelungen. In allen PARTNER-Ländern wird die Ausschreibung innerhalb eines begrenzten Zeitraums vom 12. November 2007 bis 28. Februar 2008 veröffentlicht.

A - Allgemeine Bestimmungen

A 1. Zuwendungszweck und Gegenstand der Förderung

Mit Bezug auf die oben genannten Ziele möchte IWRM.Net Forschungsvorhaben initiieren, welche WissenschaftlerInnen und AnwenderInnen (z.B. WassermanagerInnen, Behörden) zusammenbringt, um neue Ansätze für ein nachhaltiges Wassermanagement zu erarbeiten. Mit Hilfe praxisrelevanter Fallstudien sollen den BewirtschafterInnen und EntscheidungsträgerInnen von Flusseinzugsgebieten Methoden, Hilfsmittel und wissenschaftliche Hintergründe in die Hand gegeben werden, um die (Weiter-)Entwicklung von Flussgebiets-Managementplänen zu unterstützen.

Im Rahmen dieser Ausschreibung können themenverwandte Aspekte wie z.B. der Klimawandel integriert werden, um auch längerfristige Forschungs- und Wissensmanagementprozesse zu initiieren bzw. voranzutreiben.

Der für diese Forschungsaufgaben vorgesehene Zeitrahmen beträgt maximal 24 Monate im Zeitraum 2008 - 2010.

Allgemeine Forschungsgrundsätze:

  • Vergleich des IWRM innerhalb Europas im Hinblick auf Standorte, Verfahren und Abläufe zur Entwicklung von wissenschaftlich fundierten Richtlinien und empfehlenswerten Methoden. Das langfristige Ziel besteht in der Schaffung eines EU-weiten gemeinsamen Rahmens für eine integrierte Wasserwirtschaft, der mit Hilfe vielfältiger Methoden und Praktiken Raum für regional angepasste Lösungen bietet.
  • Einbeziehung der Umsetzer und anderer Akteure der WRRL in die Forschungsvorhaben, damit der Wissenstransfer direkt erfolgt und aus Informationen schnell Wissen wird.

A1.1. Hydrologische und morphologische Veränderungen aufgrund von Belastungen und deren Auswirkungen auf den ökologischen Zustand

Die Wasserrahmenrichtlinie (WFD, WRRL) verlangt, dass die Wasserwirtschaft über belastbare Kenntnisse bezüglich der Wechselwirkungen zwischen Physico-Chemie, Morphologie, Hydrologie und Ökologie der Gewässer verfügen muss. Dieses Wissen ist erforderlich, um die wichtigsten Ursache-Wirkungsbeziehungen zu verstehen, die das Erreichen eines guten ökologischen Zustandes und hoher Wasserqualität in Flusseinzugsgebieten maßgeblich beeinflussen.

Insbesondere gibt es Anforderungen, die vollständig oder nahezu vollständig unbeeinflussten Bedingungen hinsichtlich Menge und Dynamik der Abflüsse, Wasserstände und der Aufenthaltszeiten des hydrologischen Regimes und der daraus folgenden Wechselwirkungen mit dem Grundwasser zu beschreiben. Die Abgrenzung zwischen ungestörten (Referenz-)Zuständen, dem sehr guten Zustand und den Anforderungen an die biologischen Qualitätselemente im guten ökologischen Zustand sind ebenfalls klar zu definieren.

Gleiches gilt für die morphologischen Aspekte: für Wasserhaushalt (Abfluss und Abflussdynamik, Verbindung zu Grundwasserkörpern), Durchgängigkeit des Flusses und morphologische Bedingungen (Tiefen- und Breitenvariation, Struktur und Substrat des Flussbetts, Struktur der Uferzone) sind sowohl vollständig bzw. nahezu ungestörte (Referenz-)Zustände, als auch die Grenze zum guten Zustand und die entsprechenden Ausprägungen der biologischen Qualitätselemente zu beschreiben.

Strömungsverhältnisse und ihre Auswirkungen auf die Ökologie müssen ebenfalls im Kontext extremer Ereignisse, wie Dürre und Hochwasser, verstanden werden. Auch die Einbeziehung nicht ständig Wasser führender Gewässer ist daher erwünscht. Ein weiterer interessanter Gesichtspunkt sind auch die Langzeitfolgen des Klimawandels auf die oben benannten Beziehungen in Wasserkörpern.

Ein wichtiger Aspekt bei allen Bewertungen von Belastungen und Auswirkungen auf den ökologischen Zustand ist das Monitoring, bestehend aus Überblicks-, operativen und investigativen Methoden. Abhängig von der Art und Weise des Monitorings birgt die Analyse der daraus gewonnenen Informationen immer ein gewisses Element der Unsicherheit. Um dieses zu minimieren, müssen die Überwachungsmethoden verbessert bzw. deren methodische Unsicherheiten spezifiziert und adäquat berücksichtigt werden.

Forschungsanträge sollten eines oder mehrere der folgenden Ergebnisse liefern:

  • Ein besseres Verständnis für die Zusammenhänge zwischen morphologischen Veränderungen und dem ökologischen Zustand herbeiführen, damit die für die Verwaltung von Flussgebieten zuständigen Stellen diese Zusammenhänge beurteilen, planerisch erfassen und in Abhilfemaßnahmen berücksichtigen können.
  • Verbesserte Überwachungs- und Datenanalyseverfahren zur Beurteilung hydrologischer und morphologischer Veränderungen und Empfehlungen für Standardmethoden.
  • Einführung von Methoden zum Verständnis der Auswirkungen veränderter hydrologischer Verhältnisse (Wasserführung und Strömungsgeschwindigkeit) auf biologische Elemente sowie Erarbeitung entsprechender Vorbeugungs- und Handlungsstrategien.
  • Entwicklung von Hilfsmitteln und Methoden zur Beurteilung des ökologischen Status in Wasserkörpern bei unterschiedlicher (z. B. jahreszeitlich bedingter kritischer) Wasserführung, so dass von den zuständigen Behörden akzeptable Grenzwerte für den Umfang hydrologischer Veränderungen festgesetzt werden können.
  • Entwicklung von Hilfen und Maßnahmen für Entscheidungsprozesse oder Richtlinien zur Erhaltung der Wasserqualität bei Extremereignissen (sowohl bei Hochwasser als auch bei Wasserknappheit).

Antragsteller sollten sich mit dem Inhalt relevanter EU-Projekte (z. B. Aktivitäten des ERA-Net CRUE) und vorausgegangenen Rahmenprogrammen, Projekten und der Arbeit von nationalen Programmen (z. B. RIMAX) auf diesem Gebiet ebenso wie mit anderen einschlägigen Arbeiten vertraut machen. Referenzen und mögliche Synergieeffekte müssen in allen Anträgen berücksichtigt bzw. dargestellt werden.

A 1.2 Water Governance - Partizipation im Flussgebietsmanagement

Integriertes Wasserressourcenmanagement ist ein komplexer Vorgang, bei dem eine ganze Reihe von Aspekten in Betracht gezogen werden muss. Die Europäische Union hat zwei Richtlinien veröffentlicht, 2000/60/EC und 2006/118/EC, in denen der Rahmen für Maßnahmen zur Herstellung einer integrierten Wasserwirtschaft in ganz Europa dargestellt wird. Darin werden bestimmte Kriterien entwickelt, wie z. B. die Ausarbeitung von Flussgebietsbewirtschaftungsplänen (Artikel 13 WFD), die Erstattung von Kosten für Wasserdienstleistungen (Artikel 9 WFD) ebenso wie eine Beurteilung der Tendenzen im Hinblick auf die Verunreinigung von Grundwasservorkommen und notwendige Abhilfestrategien (Artikel 5 GWD), die zu den Wasserbewirtschaftungsplänen hinzukommen.

In Europa, wie in vielen anderen Gegenden der Welt, besteht eine Schwierigkeit des IWRM darin, dass Probleme selbst innerhalb von Flusseinzugsgebieten z. T. sehr unterschiedlich sind. Lokale Ereignisse können weit reichende Folgen haben und damit einhergehende Probleme und Lösungsstrategien müssen daher innerhalb eines Flusseinzugsgebiets auch grenzüberschreitend behandelt werden. Dies bezieht sich sowohl auf Verwaltungsgrenzen als auch auf geografische Grenzen und sollte für ein gesamtwasserwirtschaftliches Management in Betracht gezogen werden.

Im Rahmen dieser Bekanntmachung sollen Forschungsarbeiten gefördert werden, die die Optimierung eines integrierten Wasserwirtschaftssystems unterstützen und helfen, EU-weite, gemeinsame IWRM-Ansätze zu entwickeln, Maßnahmen zu koordinieren und Methoden zu harmonisieren. Die Vorhaben sollen darüber hinaus helfen, eine funktionierende Kommunikation zwischen und innerhalb von Verwaltungsbehörden in verschiedenen Flussgebieten zu ermöglichen. Für diesen Aspekt der Wasserwirtschaft ist der Gedanke der Konfliktminimierung und -lösung grundlegend.

Forschungsanträge sollten eines oder mehrere der folgenden Ergebnisse liefern:

  • Entwicklung von Verfahren zur Ermittlung der vollen wirtschaftlichen Kosten der Wassernutzung (einschließlich gesellschaftlicher, ökologischer und wirtschaftlicher Fragen); Erkenntnisse über die Beziehungen zwischen Preismechanismen und Verbraucherverhalten im Hinblick auf die Wassernutzung.
  • Bestimmung der richtigen Ebenen für IWRM- bezogene Entscheidungen und Maßnahmen im Hinblick auf die verschiedenen Verwaltungshierarchien.
  • Verfahren zur zielgerichteten Formulierung von Maßnahmen in grenzüberschreitenden Flussgebieten und Methoden zur Beurteilung der Wirksamkeit in der Erreichung der gestellten Ziele; dazu sollte ein Vergleich der Ansätze aus einer Reihe von Ländern durchgeführt werden, die an IWRM.Net beteiligt sind.
  • Entwicklung von Verfahren, um Expertenurteile, wissenschaftliche Erkenntnisse aus vielen Disziplinen (auch Sozialwissenschaften) und die Interessen aller Akteure in den Entscheidungsprozess einzubringen.
  • Ausarbeitung von Hilfsmitteln zur Unterstützung von Entscheidungsprozessen in der integrierten Wasserwirtschaft, in denen multidisziplinäre Modelle zum Einsatz kommen.

A 2. ERA-Net spezifische Richtlinien und Verfahren

A 2.1. Projektstruktur und Projektmanagement

Im Rahmen dieser IWRM.NET Förderinitiative werden transnationale, interdisziplinäre Verbundprojekte gefördert, die auf dem Prinzip der Arbeitsteilung basieren. In jedem Projekt müssen Teilnehmer aus mindestens drei europäischen Ländern zusammenarbeiten. Die Anzahl der Teilnehmer ist nach obenhin nicht beschränkt, es sei jedoch darauf hingewiesen, dass der Zeitaufwand für die Etablierung und das Management großer Konsortien mit mehr als 5 Partnern unter den gegebenen Rahmenbedingungen zu hoch sein könnte. Alle Teilnehmer akzeptieren die im Rahmen der IWRM-NET Förderinitiative beschlossenen Regeln und Vereinbarungen. Jedes gemeinsame Projekt wird von einem Projektkoordinator/ einer Projektkoordinatorin geleitet. Er/sie muss das Projekt gegenüber dem Lenkungsausschuss von IWRM-Net vertreten. Der Lenkungsausschuss setzt sich aus Repräsentanten aller nationalen Förderorganisationen zusammen, die innerhalb des IWRM-NET an dieser Förderinitiative beteiligt sind.

A 2.2. Zuwendungsvoraussetzungen

Die Bewertung der Anträge erfolgt in zwei Abschnitten. Für den ersten Abschnitt des Bewertungsverfahrens gelten die folgenden allgemeinen Kriterien:

  • Der vorgelegte Projektantrag umfasst Forschungseinrichtungen oder -unternehmen aus mindestens drei europäischen Ländern und ist in englischer Sprache abgefasst.
  • Forschungseinrichtungen aus Drittländern (keine PARTNER-Länder), die an dem vorgelegten Projektantrag beteiligt sind, müssen ihre eigene Finanzierung nachweisen.
  • Die vorgegebenen Fristen für die Antragstellung werden gewahrt.
  • Die inhaltliche Struktur der Projektanträge und weitere formale Kriterien entsprechen den Bestimmungen dieser Bekanntmachung.
  • Zwischen allen Projektpartnern ist eine Konsortialvereinbarung abzuschließen, die den Zielsetzungen der IWRM.NET-Förderinitiative und des jeweiligen Projekts entspricht. Der Projektkoordinator/die Projektkoordinatorin muss den Abschluss der Konsortialvereinbarung gegenüber den für die Projektpartner zuständigen nationalen Förderorganisationen bestätigen. Dieses Dokument sollte mindestens die Pflichten und Rechte der Partner, die Vereinbarungen für das wissenschaftliche und finanzielle Management, die Beteiligung Dritter, die bestehenden Schutzrechte der Partner und die Vereinbarungen zum Schutz und zur Verwertung der Ergebnisse beinhalten. Empfehlungen und Anregungen für die inhaltliche Gestaltung des Vertrages können unter http://www.forschungsrahmenprogramm.de/_media/FP7-CA-checklist-28-06-07.pdf abgerufen werden.

Für den zweiten Abschnitt des Bewertungsverfahrens gelten die folgenden spezifischen Kriterien, die von einem internationalen Gutachterkreis evaluiert werden:

  • Mehrwert für die Umsetzung der WRRL/ IWRM-Grundsätze und Problemlösungspotenzial
  • Thematische Relevanz für die Zielsetzungen dieser Bekanntmachung
  • Wissenschaftliche Qualität des Projektkonzeptes und Innovationspotenzial (der gegenwärtige Erkenntnisstand bzw. Stand der Technik muss klar übertroffen werden)
  • Inter- und Transdisziplinarität
  • Praxisnahe Beispiele und Demonstrationsprojekte
  • Erwartete Verwertbarkeit der Ergebnisse
  • Transnationale Einbindung und Mehrwert der Zusammenarbeit
  • Qualifikation und Fachkompetenz des Koordinators/der Koordinatorin und der Projektpartner
  • Erfolgsaussichten bezüglich der Arbeits-, Zeit- und Finanzpläne.

A 2.3. Verfahren

A 2.3.1 Vorlage der Projektanträge

Für die Abfassung von Anträgen für gemeinsame Verbundprojekte ist ein Allgemeines Antragsformular zu verwenden. Es ist in englischer Sprache auszufüllen und vom Koordinator/von der Koordinatorin in gedruckter sowie elektronischer Form an das Call - Sekretariat

Projektträger Forschungszentrum Karlsruhe GmbH
Bereich Wassertechnologie und Entsorgung (PTKA-WTE)
Postfach 3640
76021 Karlsruhe
E-Mail: iwrm-net@ptka.fzk.de
zu senden.

Zusätzlich müssen die einzelnen Partner einen Antrag gemäß den nationalen Förderrichtlinien vorlegen. Einzelheiten s. Abschnitt B, Besondere Bestimmungen.

A 2.3.2 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Das Auswahl- und Entscheidungsverfahren für die vorgelegten Anträge ist in drei Schritte gegliedert: In einem ersten Schritt werden die Anträge anhand der oben genannten allgemeinen Kriterien bewertet. In einem zweiten Schritt werden die positiv bewerteten Projektanträge von einem vom Lenkungsausschuss benannten internationalen Gutachtergremium anhand der spezifischen Bewertungskriterien (s. Abschnitt A 2.2) evaluiert.

Jeder der PARTNER entsendet mindestens einen nationalen Experten als Mitglied in dieses wissenschaftliche Gutachtergremium. In einem dritten Schritt werden die Projektanträge entsprechend den Ergebnissen der Bewertung in eine Rangfolge gebracht. Der Lenkungsausschuss entscheidet danach über die Förderung im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel. Alle Antragsteller werden innerhalb eines Monats nach Entscheidung des Lenkungsauschusses über die Ergebnisse der Evaluierung und die darauf basierende Förderentscheidung informiert.

A 2.3.3 Projektbegleitung

Die an den Projekten beteiligten Einrichtungen legen in Übereinstimmung mit den nationalen Förderrichtlinien ihren jeweiligen Förderorganisationen Zwischen- und Schlussberichte vor. Der wissenschaftliche Teil der Berichte ist in englischer Sprache abzufassen. Der formale Teil der Berichte ist in der jeweiligen Landessprache abzufassen (zu etwaigen weiteren Erfordernissen siehe Teil B, Besondere Bestimmungen). Die Berichterstattung ist vom Koordinator/von der Koordinatorin des jeweiligen Verbundprojekts zu überwachen. Zusätzlich ist ein elektronisches Berichtsformular auszufüllen, welches IWRM.Net zur Verbreitung der gewonnenen Kenntnisse (z.B. WISE-RTD) nutzen wird. Wissenschaftliche Publikationen müssen den Förderorganisationen zur Kenntnis gebracht und ebenfalls in elektronischer Form vorgelegt werden. Es wird erwartet, dass die Zuwendungsempfänger spätestens drei Monate nach Beginn des Projekts auf ihrer Internetseite eine Präsentation veröffentlichen, in der sie ihr Forschungsprojekt beschreiben. Nach Abschluss der Projekte sind die Forschungsergebnisse von den ProjektkoordinatorInnen auf einem IWRM.NET-Treffen vorzustellen und auf der eigenen Internetseite zu präsentieren.

A 2.3.4 Zeitplan

Die finanzielle Förderung wird von den nationalen Förderorganisationen für eine Projektlaufzeit von bis zu 24 Monaten gewährt. Ausschlussfrist für die Vorlage von Anträgen ist der 28. Februar 2008.

B - Besondere Bestimmungen

B 1. Rechtsgrundlage

Im Falle von Zuwendungen durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung an Partner aus Deutschland gelten zusätzlich zu den oben genannten Bestimmungen die Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und die Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO). Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

B 2. Zuwendungsempfänger

Forschungsanträge können von öffentlichen und privaten Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder Beratungsfirmen (insbesondere KMU) mit Hauptsitz in Deutschland gestellt werden. Fachliche Beiträge von durch das BMBF institutionell geförderten Forschungseinrichtungen (besonders Helmholtz-Zentren, Fraunhofer-Gesellschaft, Max-Planck-Institute, Blaue Liste-Einrichtungen) sind ausdrücklich erwünscht. Jedoch ist eine zusätzliche Projektfinanzierung zugunsten dieser Forschungseinrichtungen nur möglich, falls ihre Beteiligung nicht aus der institutionellen Förderung finanziert werden kann, aber für den Erfolg des Projektes unerlässlich ist.

Zuwendungen durch das BMBF erhalten in Ausnahmefällen auch Zuwendungsempfänger aus anderen EU-Staaten (im Unterauftrag), wenn es für die Zielerreichung des Konsortiums essentiell erscheint. Für die anderen Projektpartner innerhalb der transnationalen Konsortien gelten die entsprechenden nationalen Zuwendungsbestimmungen des fördernden Landes. Die Zuwendungsbestimmungen werden in der jeweiligen nationalen Ausschreibung aufgeführt.

B 3. Zuwendungsvoraussetzungen

Jeder Antragsteller ist verpflichtet, sich im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut zu machen und zu prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist oder ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Partner innerhalb von Verbundprojekten haben Ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln.

B 4. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird jeweils länderweise gewährt, d. h. jede beteiligte europäische Förderorganisation finanziert ihre eigenen an den Projekten beteiligten nationalen Forschungseinrichtungen oder Unternehmen. Die BMBF-Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse zu Projekten gewährt. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die bis zu 100% gefördert werden können.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilig finanziert werden können. Entsprechend den BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt. Zusätzlich zu den Zuwendungsbestimmungen des BMBF muss bei der Bemessung der jeweiligen Förderquote der Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigt werden. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus verschiedenen europäischen Ländern sowie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die aktuelle KMU-Definition:
http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm .

B 5. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98) werden Bestandteil des Zuwendungsbescheides. Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98) werden ebenfalls Bestandteil des Zuwendungsbescheides. Im Falle von Gebietskörperschaften wird die ANBest-Gk Bestandteil eines Zuwendungsbescheides.

B 6. Verfahren

B 6.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung den Projektträger Forschungszentrum Karlsruhe GmbH
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
beauftragt.

Ansprechpartnerinnen sind:
Frau Iris Bernhardt
Tel.: +49 (0) 351 463-31441
Fax: +49 (0) 351 463-31444
E-Mail: iris.bernhardt@ptka.fzk.de bzw.

Frau Dr. Irene Huber
Tel.: +49 (0) 7247 82 3594
Fax: +49 (0) 7247 82 7594
E-Mail: irene.huber@ptka.fzk.de

Die Ansprechpartner für die an der IWRM.NET-Förderinitiative beteiligten Länder werden in den nationalen Bekanntmachungen und auf der IWRM.NET-Website http://www.iwrm-net.eu/ genannt. Es wird empfohlen, vor Einreichung von Projektanträgen die zuständige nationale Fördereinrichtung zu kontaktieren. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

B 6.2 Nationale Bestimmungen für die Vorlage von Projektanträgen

Für das Ausfüllen des nationalen Antragsformulars wird Antragstellern aus Deutschland die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" ( http://www.kp.dlr.de/profi/easy ) dringend empfohlen. Projektanträge umfassen die Formulare AZA / AZK und Anhänge, die in deutscher Sprache erstellt sein müssen, sowie eine Projektbeschreibung, die entweder in Deutsch oder in Englisch abgefasst werden kann. Die Anträge sind dem oben genannten Projektträger in schriftlicher Form und auf CD-ROM vorzulegen. Für die Einreichung der Unterlagen gilt die im Abschnitt A 2.3.4 genannte Ausschlussfrist. Nationale Vordrucke für Anträge, Richtlinien, Hinweise und Nebenbestimmungen können im Internet abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

B 7. Inkrafttreten

Die Regelungen dieser Bekanntmachung treten am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 12. November 2007
Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Achim Zickler