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Bekanntmachung : Datum:

von Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) „Übersetzungsfunktion der Geisteswissenschaften“

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1. Zuwendungszweck

Das ‚Übersetzen’ stellt nicht nur eine Basiskompetenz des Menschen dar, die sich in einem langen Prozess anthropotechnischer Evolution in unterschiedlicher Intensität und Ausformung z.B. in Fertigkeiten und Fähigkeiten des Sprechens, Abbildens, Ordnens, Vergleichens, Zählens, Erinnerns niederschlägt, sondern bezeichnet zugleich eine geisteswissenschaftliche Kernkompetenz.

Diese Kernkompetenz wird in doppelter Weise wirksam: Zum einen sind die Geisteswissenschaften mit den Inhalten, Bedingungen, Instrumenten, Prozessen und Ergebnissen von ‚Übersetzungen’ befasst. Sie nehmen damit das gesamte Spektrum dieser Übersetzungsleistungen in den Blick. Zum anderen gründen Methodik, analytisches Repertoire und Theoriebildung in den Geisteswissenschaften auf eben jenen Prozeduren und Kompetenzen, die das ‚Übersetzen’ selbst ausmachen.

Mit den Bereichen Verständigung, Vergegenwärtigung und Übertragung sind zentrale Aspekte geisteswissenschaftlicher Übersetzungskompetenz beschrieben. Sie antworten – in je unterschiedlicher Akzentuierung und Wahrnehmung – auf das Bedürfnis von Mensch und Gesellschaft nach Verstehen. Übersetzen ist auch Interpretieren und Gestalten. Übersetzungsprozesse sind nicht nur als ein Phänomen menschlicher Kultur zu betrachten, sie sind Movens der kulturellen und gesellschaftlichen Veränderung:

  • Verständigung (Kommunikation) – im Sinne intra- und interkultureller Diskurse. Kontaktaufnahme, Ausdruck und Mitteilung werden durch Sprach(en) ermöglicht. Die Globalisierungsprozesse machen die Bedeutung dieser grundlegenden Verständigungs-Kompetenz in besonderer Weise deutlich. Die multiple Verschränkung von Kulturräumen, Kulturen und Individuen setzt auf eine hohe Leistungsfähigkeit in diesem Feld. Die Folgekosten von Missverständnissen, Übersetzungsfehlern und Unkenntnis sind immens.
  • Vergegenwärtigung (Repräsentation) – im Sinne eines kulturellen Gedächtnisses. Die Aneignung oder Abstoßung der eigenen bzw. fremden Tradition und damit der Aufbau kollektiver und individueller Identität erfordern reflektiertes Wissen um Geschichte. Eine wichtige Aufgabe der Geisteswissenschaften besteht in der Erschließung und Sicherung, in der Präsentation und konstruktiven Vermittlung von Vergangenheit(en) in die Gesellschaft.
  • Übertragung (Transfer und Transformation) – im Sinne des Diskurses zwischen Geistes-, Sozial-, Lebens- und Naturwissenschaften. Gerade die abstrakten, hoch formalisierten Wissenschaften bedürfen einer wesentlich von den Geisteswissenschaften getragenen Veranschaulichung. Ohne diese Transferleistung zerfällt die Bindung der Wissenschaften untereinander und in die Gesellschaft. Die Geisteswissenschaften stellen hierfür ein Potential zur Verfügung, das von der Begriffsbildung bis hin zu analytischen, beschreibenden und performativen Instrumentarien reicht.

Ziele der Förderung sind:

  1. die geisteswissenschaftliche Expertise des ‚Übersetzens’ herauszustellen und diese Kompetenz in interdisziplinären Arbeitszusammenhängen weiter zu entwickeln.
  2. innovative Anwendungsfelder für die geisteswissenschaftliche Übersetzungskompetenz auch im Sinne einer Übersetzung von theoretischem Wissen in Orientierungs- und Handlungswissen zu erschließen.
  3. die Forschung in und mit den Museen zu stärken, eine Vernetzung von Museen mit Hochschulen und Forschungsinstituten zu erhöhen und neue Allianzen zu ermöglichen.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Es sollen interdisziplinäre Forschungsverbünde gefördert werden, die die Übersetzungskompetenz der Geisteswissenschaften in den Bereichen Verständigung (Kommunikation), Vergegenwärtigung (Repräsentation) und Übertragung (Transfer und Transformation) aufgreifen.

Konkrete Themenfelder, bei denen eine historische Perspektive explizit erwünscht ist, könnten z.B. sein:

Paradigmen der Weltinterpretation / Weltkenntnis – Weltgestaltung / Kulturphänomene und Erkenntnispotentiale durch Missverständnis, Irrtum, Unkenntnis und auch Äquivalenzsuche / Entwicklung von Basiskompetenzen des Übersetzens in kulturhistorischer und anthropologischer Perspektive / Materialität des Denkens / Probleme und Entwicklung interkultureller Diskurse in der globalisierten Welt / Multilingualität in Europa / Sprachliche Realität und Lebenswelt / Wissenschaftssprachen im interdisziplinären Konflikt / Bedeutung und Funktion von Metaphern / Phänomene der zunehmenden Intermedialität / Töne, Farben, Formen – als Kunst formierte Sprache / Körpersprache des Tanzes / Kunsttechnologie / Aktualität der Meisterwerke.

Die Verbünde sollen mit ihrer Forschung Anwendungsfelder entwickeln.
Hinsichtlich Punkt c) der Ziele der Förderung (siehe oben) ist es denkbar, dass Objekte, die in den Depots von Museen lagern, forschungsmäßig in Zusammenarbeit zwischen Museen und Hochschulinstituten/Forschungsinstituten erschlossen werden. Dabei sollen neben inhaltlich-thematischen Aspekten des kulturellen Erbes auch technisch-innovative Konzepte im Zusammenhang mit der Präsentation entwickelt werden. Geeignete Maßnahmen zur Vernetzung der Verbünde sind grundsätzlich förderfähig.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Institute der Max-Planck-Gesellschaft, Einrichtungen der Helmholtz-Gemeinschaft und Leibniz-Institute sowie, bezogen auf Teilaspekt c) der Förderziele, Museen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

4. 1. Methodische und sonstige Zuwendungsvoraussetzungen

Die Antragstellerinnen und Antragsteller müssen durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein und eine hohe Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen. Im Hinblick auf Förderanträge für Verbünde wird eine gemeinsame Bewerbung der Interessierten vorausgesetzt.

Die Zusammenarbeit ist in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss die grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien (gemäß BMBF-Vordruck 0110) nachgewiesen werden, siehe https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf . Verbundprojekte, die an mehreren Standorten angesiedelt sind, müssen konkretisieren, mit welchen Instrumenten und Organisationsformen sie ihre Zusammenarbeit über die räumliche Entfernung hinweg sichern wollen.

Die Forschungsverbünde sollen in der Vorhabenbeschreibung deutlich machen, welchen Beitrag sie zu den Zielen des Förderschwerpunktes leisten können.

Die Fördermaßnahme richtet sich insbesondere an den Forschungsnachwuchs. Die Kooperation mit ausländischen Forschungspartnern ist erwünscht. Maßnahmen zur Rückkoppelung von Vorhabensergebnissen in die Lehre sollen vorgesehen werden.

4.2. EU-Forschungsrahmenprogramm

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis dieser Prüfung ist im nationalen Förderantrag kurz darzustellen.

Informationen zur EU-Förderung im 7. Forschungsrahmenprogramm sind unter deutsche Portal zum 7. FRP abrufbar oder können bei den nationalen Kontaktstellen DLR (Fon 0228 / 3821-641) angefordert werden.

5. Art und Umfang der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschüsse zu FuE-Vorhaben für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gewährt werden.
Die erforderlichen Personalkapazitäten zur Koordination eines Verbundprojektes können grundsätzlich als zuwendungsfähig anerkannt werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen, vergleichbare Institutionen und Museen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen - unabhängig von den BMBF-Grundsätzen - berücksichtigen.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Die allgemeinen und besonderen Nebenbestimmungen des BMBF werden grundsätzlich Bestandteil der Zuwendungsbescheide:

  • für Zuwendungen auf Ausgabenbasis die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis (ANBest-P) (bei Gebietskörperschaften ANBest-Gk) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98);
  • für Zuwendungen auf Kostenbasis grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98).

7. Verfahren

7. 1. Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung federführend den Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) beauftragt:

Projektträger im DLR für das BMBF
Geisteswissenschaften
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Tel.: 0228 / 3821-595;
Fax: 0228 / 3821-500;
E-mail: sabine.gieske@dlr.de
Internet: http://www.pt-dlr.de

Ansprechpartnerin: Dr. Sabine Gieske.

Es wird empfohlen, vor der Vorlage einer Vorhabenbeschreibung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

7. 2. Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig, es findet aber nur ein fachlicher Begutachtungsschritt unter Beteiligung externer Expertinnen und Experten statt. Das Verfahren ist zudem offen und kompetetiv.

7. 2. 1. Vorlage und Auswahl von Vorhabenbeschreibungen zur Durchführung eines Verbundprojektes

In der ersten Stufe sind dem Projektträger zunächst formlose, begutachtungsfähige Vorhabenbeschreibungen für Verbundvorhaben bis zum 15.01.2008 (bezogen auf Museen und Teilaspekt c) der Ziele der Förderung) sowie 15.03.2008 (bezogen auf Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und die Teilaspekte a) und b) der Ziele der Förderung) auf dem Postwege in deutscher Sprache vorzulegen.

Den Vorhabensbeschreibungen ist ein Deckblatt voranzustellen, aus dem das Thema des Verbundprojektes, die antragstellenden Personen mit Institution, Name des/der Koordinators/in des Verbundes, die beantragte Laufzeit und die beantragten Fördermittel hervorgehen.

Die gemeinsame Vorhabenbeschreibung des Verbundes soll maximal 20 Seiten umfassen (A 4, 1,5zeilig). Die Teilvorhaben sollen ihre spezifischen Ziele und Arbeitspläne auf jeweils etwa 5 Seiten darstellen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Vorhabenbeschreibungen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Eingereicht werden sollen ein Exemplar (einseitig bedruckt) sowie 10 Kopien (doppelseitig bedruckt).

Die Vorhabensbeschreibungen sollen sich an folgender Gliederung orientieren:

  1. Beschreibung der Problemstellung, Fragestellungen und Zielsetzung;
  2. Darstellung des Forschungsstandes und der Wissensbasis, auf die Bezug genommen wird;
  3. eigene Vorarbeiten der Antragstellenden;
  4. vorgesehene Kooperationen und Arbeitsteilung im Verbund;
  5. Design und Methodik des Forschungsvorhabens;
  6. erwartetes Ergebnis und angestrebte Ergebnisverwertung (Vermittlung auch außerhalb der wissenschaftlichen Community); Erläuterung des Anwendungsfeldes;
  7. Arbeits- und Zeitplanung sowie Finanzierungsübersicht.

Die Vorhabenbeschreibungen zur Durchführung von Verbundprojekten werden von externen Sachverständigen begutachtet, die dem BMBF eine Empfehlung zur Förderung geben. Bewertungskriterien für eine Förderung von Verbundprojekten sind neben den inhaltlichen und formalen Voraussetzungen die folgenden Kriterien:

  • wissenschaftliche und methodische Qualität und Originalität des Projektes;
  • interdisziplinärer Charakter der Forschungsaufgabe (Beteiligung geisteswissenschaftlicher und natur- oder technikwissenschaftlicher Disziplinen);
  • Einbezug des wissenschaftlichen Nachwuchses;
  • Verbindung zur universitären Lehre;
  • inner- und außerwissenschaftliche Verwertungsperspektiven bzw. Anwendungsfelder;
  • internationale Zusammenarbeit
  • eine gut nachvollziehbare Arbeitsteilung innerhalb des Verbundes.

Auf der Grundlage der Bewertung durch die Gutachterinnen und Gutachter entscheidet das BMBF nach abschließender Prüfung. Das Auswahlergebnis wird den Antragstellenden schriftlich mitgeteilt.

7.2.2. Vorlage förmlicher Förderanträge

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessierten bei positiv bewerteten Vorhabenbeschreibungen aufgefordert, in Abstimmung mit dem/der Verbundkoordinator/in förmliche Förderanträge vorzulegen, über die nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Vordrucke für förmliche Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können hier abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können im Internet unter https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 und 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 31.08.2007
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Angelika Willms-Herget