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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von ausgewählten Schwerpunkten der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung auf dem Gebiet „Erdgebundene Astrophysik und Astroteilchenphysik“

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, Vorhaben zur Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet „Erdgebundene Astrophysik und Astroteilchenphysik“ zu fördern.
Die Maßnahme ist auf Grundlagenforschung der Astrophysik und Astroteilchenphysik unter Einsatz ausgewählter, in Bau und Betrieb aufwändiger und überwiegend durch den Bund finanzierter Großgeräte gerichtet. Im Fokus stehen Entwicklung und Bau neuer Instrumente und die Entwicklung innovativer Forschungsmethoden, wobei eine höchst aktuelle Fragestellung in Astrophysik oder Astroteilchenphysik den Ausgangspunkt bildet. Die wissenschaftlichen Fragestellungen basieren auf den Ergebnissen des BMBF-Strategiegesprächs „Astrophysik und Astroteilchenphysik“ am 5. Juli 2007 und entsprechenden Empfehlungen des Rates Deutscher Sternwarten (RDS) und des Komitees für Astroteilchenphysik (KAT) sowie auf Empfehlungen der Berichte „A Science Vision for European Astronomy“ und „Status and Perspective of Astroparticle Physics in Europe“, erarbeitet im Rahmen der europäischen ERA-Nets ASTRONET bzw. ASPERA.

Die Förderung ist eingegrenzt auf Vorhaben zur Forschung und Entwicklung, die an den in Ziff. 2 genannten Großgeräten, Großteleskopen und großen Detektoranlagen für kosmische Strahlung ausgeführt werden und an deren Verwirklichung – komplementär zu den Fördermaßnahmen der Deutschen Forschungsgemeinschaft – der Bund ein herausragendes Interesse besitzt. Sie zielt insbesondere auf Hochschulen, die Förderung des naturwissenschaftlichen Nachwuchses sowie auf eine weitere Intensivierung der überregionalen Zusammenarbeit von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in größeren thematischen Verbünden bzw. Forschungsnetzwerken.

Mit der Maßnahme soll ein wirksamer Beitrag zur Festigung und zum weiteren Ausbau der im internationalen Vergleich guten Position der Forschung an Großgeräten auf dem Gebiet der Astrophysik und Astroteilchenphysik in Deutschland geleistet und der Bildungs- und Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig gestärkt werden.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Das Hauptanliegen der Maßnahme besteht in der Erarbeitung bedeutender Beiträge zu den elementaren Fragen nach dem Ursprung und der Entwicklung des Universums, der Natur von Materie, Energie, Raum und Zeit sowie zu den fundamentalen Gesetzmäßigkeiten in der Natur unter Nutzung von Synergien zwischen der Astrophysik und der Astroteilchenphysik sowie mit der Teilchenphysik, die im Rahmen anderer Maßnahmen des BMBF gefördert wird. Folgende wissenschaftliche Fragestellungen sind hierbei relevant:

  • Wie hat sich die großräumige Struktur des Universums gebildet, wie sind Galaxien, Sterne und Planeten entstanden und wie entwickeln sie sich weiter?
  • Welcher Natur sind die Dunkle Materie und die Dunkle Energie im Kosmos?
  • Wie verläuft die Entwicklung von Supernovae?
  • Gibt es bislang unbekannte Materiezustände extremer Dichte und Temperatur?
  • Wie bilden sich extrem massereiche Schwarze Löcher?
  • Was sind die Funktionsprinzipien kosmischer Teilchenbeschleuniger und die Quellen höchstenergetischer kosmischer Strahlung?
  • Welchen Einfluss haben Neutrinos auf die kosmische Entwicklung, wie groß und welcher Natur ist ihre Masse?
  • Gibt es neue fundamentale Prinzipien in der Natur, unentdeckte Symmetrien oder physikalische Gesetzmäßigkeiten?

Im Zentrum der Förderung stehen Vorhaben zur Forschung und Entwicklung, die sichtbare Beiträge zu den genannten Fragestellungen leisten und den nachfolgend aufgeführten Bereichen zugeordnet werden können.

I. Entwicklung und Bau innovativer Instrumentierung
Die Förderung zielt auf apparative Entwicklungen, den Bau neuer Beobachtungsinstrumente und Detektorsysteme und die grundlegende Fortentwicklung der Instrumentierung an Großteleskopen und der Detektoranlagen für kosmische Strahlung. Bevorzugt werden Vorhaben, die zu grundlegenden Durchbrüchen der Forschung in Astrophysik und Astroteilchenphysik führen und die spezifischen Stärken des Großgerätes bestmöglich nutzen.

II. Erarbeitung neuer Forschungstechniken und Methoden
Gegenstand sind Vorhaben zur Entwicklung neuer Experimentier- und Beobachtungstechniken und neuer Auswertemethoden einschließlich effizienter Informations- und Kommunikationstechnologien, die von den Möglichkeiten des Instruments bzw. des Großgerätes optimal Gebrauch machen und deren wissenschaftliches Potential nachhaltig erhöhen. Hierzu gehört, in enger Verbindung mit apparativen Entwicklungen, die Erweiterung des Einsatzbereiches der Großgeräte und die Erschließung neuer Einsatzfelder. Förderwürdig sind insbesondere Methoden zur Eröffnung bislang wenig genutzter oder völlig neuer Spektral- bzw. Energiebereiche und die Entwicklung von Multimessenger-Analysemethoden. Dabei haben experimentell-methodische Arbeiten hohe Priorität, die der Forschung in Astrophysik und Astroteilchenphysik entscheidende neue Impulse verleihen.

III. Entwicklung von Schlüsselkomponenten und Basistechnologien
Gefördert wird die Entwicklung kritischer Komponenten und Basistechnologien, die den Ausgangspunkt für innovative Instrumente, Detektoren und Forschungstechniken bilden und bestimmend für die wissenschaftliche Leistungsfähigkeit von Forschungsinstrumenten und Analyseplattformen sind.

Nicht Gegenstand der Maßnahme ist die Bearbeitung wissenschaftlicher Themen, losgelöst von der Entwicklung neuer Instrumentierung und Methoden, die Förderung von Standardausrüstungen im Umfeld des Großgerätes sowie der Betrieb der Forschungsanlagen.

Die Förderung ist auf Vorhaben zu den nachfolgend aufgeführten Großgeräten und an diesen in erster Linie auf die jeweils genannten Instrumente, ihre Inbetriebnahme und Fortentwicklung, sowie auf entsprechende Methodenentwicklungen begrenzt:

  • Very Large Telescope/Interferometer – VLT/VLTI (ESO)
    • CryoMOS-Spektrograph - KMOS
    • D3Dnet für optische 3D Spektroskopie - MUSE
  • Atacama Large Millimeter Array – ALMA (ESO)
  • Atacama Pathfinder Experiment – APEX (ESO, MPG)
  • Large Binocular Telescope – LBT (LBTB)
    • Nah-Infrarot Kamera und Spektrograph – LUCIFER
    • Interferometerkamera – LINC-NIRVANA
  • Neutrinoteleskope – IceCube (DESY), ANTARES
  • Observatorium für ultrahochenergetische kosmische Strahlung – AUGER Süd (FZK)
  • Teleskope für höchstenergetische kosmische Gammastrahlung – H.E.S.S., MAGIC (MPG)
  • Karlsruhe Tritium Neutrino Experiment – KATRIN (FZK)
  • German Detector Array – GERDA (MPG)
  • Auswerteplattform German Astrophysical Virtual Observatory – GAVO

In die Maßnahme einbezogen sind des Weiteren Vorhaben zu Instrumenten der jeweils nächsten Generation und zum Ausbau der aufgeführten Großgeräte einschließlich paralleler Methodenentwicklungen.

Darüber hinaus können auch Vorhaben zur Vorbereitung neuer Großgeräteprojekte, insbesondere der international geplanten Großgeräte

  • European Extremly Large Telescope - E-ELT
  • Low Frequency Array - LOFAR
  • Neutrinoteleskop KM3Net

gefördert werden. Für eine Förderung von Vorhaben an Hochschulen zu den genannten Großgeräteprojekten ist unabdingbar, dass die deutsche Beteiligung verankert ist im Forschungsprogramm einer institutionell vom BMBF geförderten Forschungseinrichtung und diese über die erforderliche Infrastruktur verfügt.

Im Rahmen der Maßnahme können theoretische Arbeiten gefördert werden, sofern diese in unmittelbarer Verbindung zu einem Vorhaben in den oben genannten Bereichen stehen und für die Entwicklung neuer Forschungsinstrumente und Methoden ausschlaggebend sind. Theoretische Arbeiten müssen ausnahmslos in Form von Forschungsverbünden oder Verbundprojekten zusammen mit Instrument- oder Methodenentwicklungen organisiert sein.

Bevorzugt werden Vorhaben, die anspruchsvolle Forschung und Entwicklung mit der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses verbinden und ihn in größere Forschungskollaborationen einbeziehen. Es wird erwartet, dass sich die Projektleitungen um die Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern besonders bemühen.

Das BMBF beabsichtigt, sehr leistungsfähige Forschungsverbünde, in denen mehrere Gruppen in ausgewählten, strategisch bedeutsamen Vorhaben projektbezogen und arbeitsteilig zusammenarbeiten, speziell herauszustellen. Einrichtungen, die ein größeres Forschungsnetzwerk bilden, gemeinsam eine außerordentlich komplexe Aufgabenstellung über einen längeren Zeitraum bearbeiten und in der Form von Verbundprojekten gemäß Ziff. 4 organisiert sind, können auf Antrag vom BMBF speziell gefördert werden und einen
BMBF–Forschungsschwerpunkt (BMBF–FSP)
einrichten. Auf diesem Wege sollen die Vernetzung und Koordination in der Wissenschaft erhöht und die überregionale Zusammenarbeit der jeweils besten Forschergruppen gestärkt werden. Das BMBF möchte erreichen, dass BMBF–FSP sich zu thematischen Exzellenznetzwerken hoher internationaler Sichtbarkeit entwickeln.

Die Überführung von Ergebnissen aus der Forschung in die praktische Nutzung erlangt zunehmendes Gewicht. Forschungsvorhaben zur Anwendung von wissenschaftlich-technischen Grundlagenergebnissen in der Praxis sind daher sehr willkommen und ausdrücklich in die Förderung eingeschlossen, sofern die Thematik nicht bereits in anderen Programmen vom BMBF gefördert wird.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem 7. EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann.

Im Rahmen der ERA-Nets ASTRONET und ASPERA werden durch mehrere europäische Förderorganisationen gemeinsame Ausschreibungen für Vorhaben in Forschung und Entwicklung auf den Gebieten Astrophysik bzw. Astroteilchenphysik geprüft. Im Falle einer Teilnahme des BMBF werden die Ausschreibungen im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Antragsteller sollen daher prüfen, ob für ihr national beabsichtigtes Vorhaben ggf. auch eine Förderung im Rahmen von ASTRONET oder ASPERA möglich ist.

Das Ergebnis dieser Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Partner eines „Verbundprojekts“ haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) entnommen werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den folgenden Projektträger beauftragt:
Projektträger für das
Bundesministerium für Bildung und Forschung
am Deutschen Elektronen-Synchrotron
PT-DESY
22603 Hamburg
Telefon: 040 8998-3702
Telefax: 040 8994-3702
E-Mail: pt@desy.de
Internet: http://pt.desy.de/

Ansprechpartner sind Herr Dr. Olaf Kühnholz, Tel.: 040 8998-2917, und Herr Dr. Marc Hempel, Tel.: 040 8998-3991.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen ( http://www.kp.dlr.de/profi/easy ).

7.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Dem Projektträger sind bis spätestens 15. Januar 2008 förmliche Förderanträge - möglichst unter Nutzung von „easy“ - in schriftlicher und elektronischer Form auf dem Postweg vorzulegen. Bei „Verbundprojekten“ sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die eingegangenen Anträge werden unter Beteiligung des Gutachterausschusses „Astrophysik und Astroteilchenphysik“ des BMBF in erster Linie nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Wissenschaftliches Niveau der apparativen oder methodischen Entwicklung, insbesondere im internationalen Vergleich
  • Relevanz der wissenschaftlichen Fragestellung, die der jeweiligen apparativen oder methodischen Entwicklung zugrunde liegt
  • Wissenschaftliches Potenzial für eine breitere Nutzerschaft und für die Erschließung neuer Forschungsfelder
  • Bedeutung für das Forschungsprogramm und den Ausbau der speziellen Stärken des Großgerätes
  • Kompetenz des Projektverbundes bzw. der Partner eines „Verbundprojektes“
  • Erfolgsaussichten des Vorhabens und Ergebnisverwertung.

Abschließend wird die Relevanz des Vorhabens für die strategische Entwicklung der Großgeräteinfrastruktur auf dem Gebiet „Erdgebundene Astrophysik und Astroteilchenphysik“ im Ganzen beurteilt.
Auf der Grundlage der Bewertungen wird nach abschließender Antragsprüfung durch den Zuwendungsgeber über eine Förderung entschieden. Beabsichtigter Förderbeginn ist der 1. Juli 2008

Die Projekte sollen auf eine Bearbeitungszeit von maximal drei Jahren ausgerichtet und unter Angabe von konkreten Meilensteinen strukturiert sein. In besonderen Fällen, z. B. für BMBF-Forschungsschwerpunkte, ist eine Verlängerung des Förderzeitraumes möglich.

Die erreichten (Zwischen-)Ergebnisse werden regelmäßig bewertet. Auf der Grundlage dieser Bewertungen wird über die Fortsetzung der Förderung entschieden.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 6. September 2007
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Rainer Koepke