Navigation und Service

Logo Bundesministerium für Bildung und Forschung

Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschungsmarketingmaßnahmen in der Region Mittel-, Ost- und Südosteuropa im Rahmen eines Ideenwettbewerbs für innovative Forschungs- und Entwicklungsnetze

1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen

1.1 Zuwendungszweck

Zur Sicherung und Stärkung der internationalen Position Deutschlands in Wissenschaft, Forschung und Innovation kommt es darauf an, weltweit vorhandenes Wissen und technologisches Know-how besser verfügbar zu machen. Erfolgreiche Forschung ist zunehmend auf eine enge und nachhaltige Vernetzung mit internationalen Partnern angewiesen. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine Initiative zur Internationalisierung des Forschungs- und Entwicklungsstandorts Deutschland gestartet.

Durch gezielte Forschungsmarketingaktivitäten sollen Partner aus deutschen Hochschulen, außeruniversitären Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, Kompetenznetzen sowie forschungsintensiven Unternehmen über zielgruppen- und themenspezifische Ansätze gemeinsam international für die Stärken des Standortes Deutschland in Forschung und Entwicklung werben.

Die Region Mittel-, Ost- und Südosteuropa entwickelt sich seit einigen Jahren dynamisch. Für deutsche Unternehmen ist Osteuropa einer der bedeutendsten Wachstumsräume. So gehören beispielsweise Polen, Tschechien und Ungarn zu den 15 wichtigsten Handelspartnern Deutschlands.

Auch für deutsche Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind Wissenschaftler und Ingenieure aus der Region Mittel-, Ost- und Südosteuropa seit vielen Jahren attraktive und verlässliche Partner. Die geplanten Forschungsmarketingaktivitäten können auf der bisherigen guten Zusammenarbeit von Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen aufbauen.

Dabei werden u.a. folgende Ziele verfolgt:

  • Ausbau und Vertiefung von bi- und multilateralen FuE-Kooperationen zwischen deutschen Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Unternehmen, insbesondere KMU, mit mittel-, ost- und südosteuropäischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen
  • Steigerung der Erfolge deutscher Forschungseinrichtungen bei der Auftragsforschung auf internationalen Märkten
  • Einbindung von qualifizierten Wissenschaftlern und Ingenieuren in Kooperationen und gemeinsame Konsortien auf prioritären Forschungs- und Technologiefeldern
  • Aufbau regionaler grenzüberschreitender Kompetenznetze
  • Bildung attraktiver Kompetenzknotenpunkte

Die Bekanntmachung richtet sich an etablierte, innovative Forschungs- und Entwicklungsnetze (FuE-Netze), z.B. die Mitglieder der Initiativen Kompetenznetze.de, regionale Wachstumskerne, INNOVATIONScluster und Innovationsnetze. Solche FuE-Netze können für Forschungsmarketingmaßnahmen in der Region Mittel-, Ost- und Südosteuropa eine Förderung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung beantragen. Das Vorhaben soll darauf abzielen, strategische Forschungspartnerschaften zu erschließen, den Wissensaustausch zu fördern oder durch Einwerbung von FuE-Aufträgen eine Markterschließung vorzubereiten.

Zur Zielregion gehören Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn, die neuen EU Mitgliedstaaten Bulgarien und Rumänien sowie die südosteuropäischen Länder mit dem Status von EU-Beitrittskandidaten bzw. potenziellen EU-Beitrittskandidaten .

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgaben- und Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu

§ 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendung gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Vor dem Hintergrund der o. g. Darstellung sollen zielgruppen- und themenspezifische Forschungsmarketingmaßnahmen etablierter FuE-Netze gefördert werden, die nachhaltig in die Gesamtkonzeption und die Strategie der Netze integriert werden und möglichst die gesamte Wertschöpfungskette abdecken.

Schwerpunkte sind anwendungsorientierte Forschungsthemen, die den Förderprogrammen des BMBF, insbesondere den Themenbereichen der "Hightech-Strategie" der Bundesregierung ( www.hightech-strategie.de ), zugeordnet werden können.

Im Rahmen des Ausbaus und der Vertiefung von Kooperationen und der Steigerung der Erfolge deutscher Einrichtungen werden insbesondere folgende zielgruppenspezifische Aktivitäten gefördert:

  • Präsentation des FuE-Netzes in Mittel-, Ost- und Südosteuropa (z.B. Beteiligung an Fachmessen und Kongressen)
  • Maßnahmen zur Auswahl und Einbindung geeigneter mittel-, ost- und südosteuropäischer Cluster sowie Kooperationspartner in das deutsche FuE-Netz (z. B. Delegationsreisen, Partnering-Events, Workshops)
  • Auf- und Ausbau eines eigenen Netzwerkes in der Region
  • Stärkung der Präsenz des deutschen FuE-Netzes vor Ort
  • Maßnahmen zur Einbindung von qualifizierten Wissenschaftlern und Ingenieuren in Kooperationen und gemeinsame Konsortien
  • Aktivitäten zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Netze durch Know-how-Austausch mit Partnern aus der Region (z. B. Fachseminare, Symposien)

Die Forschungsmarketingaktivitäten mit einer Zeitdauer von bis zu 12 Monaten sollen im Zeitraum von November 2007 bis Oktober 2008 durchgeführt werden.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind sowohl die Geschäftstellen der einzelnen FuE-Netze, soweit sie rechtsfähig sind, als auch Mitglieder der FuE-Netze, die als Vertreter des jeweiligen Netzes agieren. Dies können Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere KMU, jeweils mit Sitz in Deutschland sein.

Forschungsorganisationen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Falls es sich bei dem Antragssteller um ein Mitglied eines FuE-Netzes handelt, muss dem Antrag ein Autorisierungsschreiben der zuständigen Geschäftsstelle beigefügt sein.
Sind mehrere Akteure eines FuE-Netzes an der Forschungsmarketingmaßnahme beteiligt, so haben diese ihre Zusammenarbeit im Rahmen einer Vereinbarung zu regeln und einen Koordinator zu benennen, der als Antragsteller fungiert.

Es ist vorgesehen, die Maßnahme zu evaluieren. Die Teilnahme der erfolgreichen Antragssteller an einem Evaluierungsworkshop wird vorausgesetzt.

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten können im Rahmen der Förderbekanntmachung nicht rückzahlbare Zuschüsse – in besonders begründeten Fällen bis zu 50.000 EUR je Vorhaben – für den Personal- und Sachaufwand gewährt werden. Das Internationale Büro des BMBF wird dazu vom BMBF ermächtigt, mit den Antragstellern förderwürdiger Vorhaben einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abzuschließen.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben. Es wird erwartet, dass die Antragsteller Eigenmittel von mindestens 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 50.000 EUR, erbringen. Falls prinzipiell keine Eigenmittel erbringbar sind, kann bis zu 100% gefördert werden.

Bemessungsgrundlage für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach den BMBF-Grundsätzen wird eine Eigenbeteiligung von grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

Bei der Bemessung der Förderquoten ist unabhängig von den BMBF-Grundsätzen der Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission für staatliche FuE-Beihilfen zu berücksichtigen.

6. Verfahren

6.1 Abwicklung, fachliche Information und Beratung des Antragstellers

Mit der Umsetzung der BMBF-Fördermaßnahme für innovative FuE-Netze, Region Mittel-, Ost- und Südosteuropa, ist beauftragt:
Internationales Büro des BMBF beim
Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Königswinterer Straße 522-524
D-53227 Bonn
Tel.: +49 228 3821 453
Fax: +49 228 3821 444
Internet: http://www.internationales-buero.de/

Dort sind weitere Informationen erhältlich. Es wird empfohlen, vor der Vorlage eines Antrags mit dem für die jeweiligen Länder zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiter ( http://www.internationales-buero.de/ ) Kontakt aufzunehmen.

Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Montenegro, Serbien, Frühere Jugoslawische Republik Mazedonien (FYROM): Ralf Hanatschek, Tel.: +49 228 3821 482

Estland, Lettland, Litauen, Polen: Dr. Michael Lange, Tel.: +49 228 3821 485

Kroatien, Rumänien, Tschechien: Nadia Meyer, Tel.: +49 228 3821 411

Slowakei, Slowenien: Dr. Hans-Peter Niller, Tel.: +49 228 3821 468

Ungarn: Karin Wedde-Mühlhausen, Tel.: +49 228 3821 480

6.2 Vorlage von Förderanträgen

Die Anträge sollen wie folgt strukturiert sein:

1. Thema der beantragten Maßnahme

2.1 Koordinator
2.2 Beteiligte Partner


3. Zusammenfassende Darstellung der Maßnahme
4. Strukturierter Finanzierungsplan mit Angaben zu eingesetzten Eigenmitteln
5. Projektbeschreibung

5.1 Gesamtkonzeption für das Forschungsmarketing sowie geplante Einzelmaßnahmen
5.2 Darstellung bisheriger Kontakte und Kooperationen mit dem Zielland / der Zielregion
5.3 Kurze Potentialanalyse und Festlegung von Alleinstellungsmerkmalen für den eigenen Forschungs- bzw. Technologiebereich (Stärken-Schwächen Analyse)
5.4 Analyse des Forschungs- und Marktpotentials des Ziellands / der Zielregion (Chancen-Risiken Analyse) im relevanten Themenbereich und Umsetzung der entsprechenden Einzelmaßnahmen unter Berücksichtigung der Analyse-Ergebnisse
5.5 Beitrag der vorgeschlagenen Maßnahme zur Gesamtkonzeption und Strategie des FuE-Netzes
5.6 Formulierung des zu erreichenden Zieles der Maßnahme und geplante Folgeaktivitäten nach dem Förderzeitraum

6. Detaillierter Arbeits- und Zeitplan sowie ggf. Arbeitsteilung und Zusammenarbeit mit Dritten
7. Maßnahmen zum Schutz geistigen Eigentums/IPR
8. Vorschläge für eine Evaluierung der eigenen Maßnahmen

6.3 Antragsfristen und Antragsformular

Frist für die Einreichung von Anträgen ist der 30. September 2007.

Für die Antragstellung soll das Formular „Forschungsmarketing in der Region Mittel-, Ost- und Südosteuropa“ genutzt werden. Der Antrag (2-fach) ist in Schriftform in deutscher Sprache einzureichen und zusätzlich in einer elektronischen Version auf einem geeigneten Speichermedium.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Förderanträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

6.4 Entscheidungsverfahren

Aus der Vorlage eines Antrags können keine Rechtsansprüche auf Unterstützung abgeleitet werden.

Auswahlkriterien:
Die eingegangenen Förderanträge werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt:

  • Plausibilität, Originalität und Nachhaltigkeit der Forschungsmarketingkonzeption und der zugehörigen Einzelmaßnahmen
  • Realisierungschancen bzw. Erfolgsaussichten für die inhaltliche Umsetzung der Maßnahmen
  • Realistischer und Erfolg versprechender Arbeits- und Zeitplan
  • Beitrag der Maßnahmen zur Gesamtkonzeption und Strategie des FuE-Netzes
  • Beitrag der Maßnahmen zu den allgemeinen Zielen des Forschungsmarketings in der Region
  • Qualifikation des Antragstellers und der Partner

Beginn der Vorhabenlaufzeit ist ab November 2007. Die Vorhabensergebnisse sind voraussichtlich gegen Ende 2008 im Rahmen eines Evaluierungs-Workshops vorzustellen.

7. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 27. Juli 2007
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Erika Rost