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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von "Basisinnovationen in der genombasierten Infektionsforschung“ im Rahmen der Hightech-Strategie der Bundesregierung: „Pharmainitiative für Deutschland“ im Rahmenprogramm "Biotechnologie - Chancen nutzen und gestalten"

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Trotz großer Fortschritte in der Medizin in den vergangenen Jahren stellen Infektionskrankheiten nach wie vor eine ernstzunehmende Bedrohung dar, die keine rückläufige Tendenz zeigt, sondern im Gegenteil zunimmt, unter anderem aufgrund der Resistenzentwicklung von Mikroorganismen gegenüber Antibiotika. Die Genomforschung an pathogenen Mikroorganismen kann und soll helfen, dieser Bedrohung Herr zu werden.

Die genombasierte Infektionsforschung ist ein sich stark entwickelndes Gebiet an der Schnittstelle von Medizin und Biologie und von großer Bedeutung für die Wertschöpfung sowohl in den Bereichen Diagnostika-, Vakzine- und Pharmaindustrie als auch im Gesundheitswesen generell. Als Bestandteil der „Pharmainitiative für Deutschland“ unterstützt dieses Forschungsfeld die Zielsetzungen der Hightech-Strategie der Bundesregierung, mit der neue Impulse für die Stärkung des Wissenschafts- und Forschungsstandorts Deutschland und für die Innovationsdynamik der Volkswirtschaft gesetzt werden sollen.

Diese Bekanntmachung zielt auf die ersten Glieder der Wertschöpfungskette im Pharmabereich „Krankheitsmechanismen aufklären – biologische Systeme verstehen“. Es sollen auf der Grundlage der vor allem im Netzwerk „PathogenoMik“ der Fördermaßnahmen „GenoMik“ und GenoMik-Plus“ (s.u.) erzielten Forschungsergebnisse gezielt Ansatzpunkte für Innovationen gesucht und weiterentwickelt werden. Dadurch soll der Prozeß der Überführung von Forschungsergebnissen in Wirtschaft und Klinik verstärkt werden. Ziel ist es, vor allem Biotech-, Pharmaunternehmen und Kliniken anzusprechen, die mit akademischen Arbeitsgruppen aus dem universitären und außeruniversitären Bereich Innovationsallianzen eingehen.

Es zeichnen sich im Wesentlichen drei große Anwendungsbereiche ab: Prävention, Diagnose und Behandlung von Infektionskrankheiten.
Die Genomforschung an pathogenen Mikroorganismen hat zahlreiche neue und vielversprechende Ansätze für diese drei Anwendungsbereiche aufgezeigt. Die Ergebnisse aus der akademischen Forschung sind allerdings bislang nur in geringem Umfang von klinischen und industriellen Anwendern aufgegriffen und für die Entwicklung neuer Diagnostika, Therapeutika oder Vakzine genutzt worden. Häufig sind die wissenschaftlichen Ergebnisse noch sehr weit von einer kommerziellen Anwendung entfernt, was eine Übernahme durch Unternehmen erheblich erschwert.

Ein Beispiel für diese Problematik ist der Bereich der Antibiotika-Entwicklung. Seit Jahren steigt die Anzahl von ernsten, häufig tödlich verlaufenden Infektionen mit multiresistenten Keimen, bei denen alle gängigen Antibiotika versagen. Im Bereich der Grundlagenforschung ist es gelungen, die Genomsequenzen der relevanten pathogenen Keime zu entschlüsseln und darauf basierend neue Angriffspunkte für Therapeutika („targets“) zu identifizieren. Es hat sich jedoch als extrem schwierig und aufwändig herausgestellt, basierend auf den identifizierten „targets“ tatsächlich neue Substanzen mit neuartigen Wirkmechanismen erfolgreich in die klinische Anwendung zu bringen, weshalb einige Pharmaunternehmen bereits ihre Forschung auf diesem Gebiet in den letzten Jahren eingestellt haben.
Neben Ansätzen zur Identifizierung von neuen therapeutisch wirksamen Substanzen gibt es zunehmend Versuche, mit molekularbiologischen Methoden Reaktionsmechanismen („mode of action“) oder Ursachen für Nebenwirkungen („mode of adverse effects“) aufzuklären, um bereits bekannte Substanzen mit antimikrobieller Wirkung zu einsatzfähigen Produkten weiterzuentwickeln.
Die Problematik der multiresistenten sogenannten Krankenhauskeime (nosokomiale Keime) erfordert darüber hinaus neue Ansätze zum Umgang mit diesen Keimen wie z. B. eine bessere und schnellere Diagnostik, auf deren Basis die Infektionsprävention in Kliniken erheblich verbessert werden kann.

Neben den klassischen Infektionskrankheiten sind Mikroorganismen Verursacher einer Reihe weiterer, häufig chronischer Erkrankungen. Hiezu zählt z.B. Helicobacter pylori als Auslöser von Magenkarzinomen. Dieses neue Gebiet der sogenannten „sekundären Pathologien“ erfordert einen erheblichen Forschungsbedarf im Bereich der Grundlagenforschung und in der Entwicklung von Präventions- und Therapiestrategien durch Kliniken und pharmazeutische Unternehmen.

Insgesamt zeigt sich, dass ein erfolgreicher Transfer von der Invention zur Innovation eine enge Kooperation aller an der Wertschöpfungskette beteiligten Glieder erfordert. Dazu soll die vorliegende Richtlinie zur Förderung von "Basisinnovationen in der genombasierten Infektionsforschung“ einen Beitrag durch die Aufklärung spezifischer Ansatzpunkte für Innovationen und die Gründung von Innovationsallianzen zwischen Unternehmen, Kliniken und universitären und außeruniversitären akademischen Arbeitsgruppen leisten. Ziel ist es, zur Stärkung des Pharma-Standortes Deutschland beizutragen.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Gefördert werden interdisziplinäre Verbundprojekte mit Beteiligung der Industrie sowie industriegeführte, interdisziplinäre Verbundprojekte, die Ansatzpunkte für Innovationen bzw. Lösungsvorschläge für Problemstellungen aus dem Bereich der genombasierten Infektionsforschung unterbreiten.

Die Fördermaßnahme soll insbesondere die Vernetzung von forschenden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und klinischen Anwendern mit universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen fördern. In den Projekten sollen in enger Kooperation Ansatzpunkte für Innovationen gesucht und weiterentwickelt werden. Dies soll mit Blick auf konkrete Anwendungen in Medizin und die wirtschaftliche Verwertung durch einen industriellen Partner geschehen.

Die Projektvorschläge sollen auf folgende Anwendungsbereiche zielen:

  1. Prävention von Infektionskrankheiten und sekundären Pathologien, z. B.
    • Entwicklung neuer Vakzine gegen pathogene Mikroorganismen
    • Untersuchung von Mikroorganismenpopulationen in Hinblick auf die Nutzung von „Probiotischen“ Potentialen
  2. Innovative Diagnoseverfahren, z. B.
    • Entwicklung neuer diagnostischer Verfahren und Produkte zur schnelleren, kostengünstigeren, spezifischeren Diagnose von pathogenen Erregern
  3. Neue Therapien, z. B.
    • Entwicklung neuer antimikrobieller Wirkstoffe
    • Untersuchungen zum Wirkmechanismus oder zu Nebenwirkungen bekannter antimikrobieller Substanzen, um diese ggf. zu neuen Produkten weiterzuentwickeln
    • Untersuchungen zur Beteiligung von Mikroorganismen an nicht-klassischen Infektionskrankheiten („sekundäre Pathologien“)
  4. Entwicklung und Anwendung neuer Technologien für die Entwicklung von neuen Prävention-, Diagnose- und Therapiemaßnahmen, z. B.
    • Entwicklung und Einsatz neuer Tiermodelle, Bioassays, in-vivo-Imaging-Verfahren und in-vivo-Screening-Techniken
    • In begründeten Einzelfällen: Entwicklung und Einsatz neuer Methoden zur Genomforschung, wie Einsatz von neuen Sequenzierungsmethoden oder Hochdurchsatzmethoden

Bei den pathogenen Erregern soll es sich um Bakterien oder Pilze handeln; es werden keine Projekte gefördert, die Viren oder Parasiten als Zielobjekte haben.
Voraussetzung für die Förderung ist die enge Kooperation zwischen akademischen, klinischen und industriellen Partnern, die eine klare Anwendungsorientierung aufweist. Angestrebt wird die Leitung und Koordinierung der Projekte durch einen Industriepartner. Die Projekte müssen die beabsichtigte Anwendung und Verwertung der Ergebnisse durch die Klinik/den Industriepartner überzeugend darstellen. Die Bereitstellung von Serviceleistungen durch Industriepartner soll nicht der Schwerpunkt der Industriebeteiligung innerhalb eines Projektes sein. In den Projekten, in denen eine klinische Anwendung angestrebt wird, müssen die Projektvorschläge überzeugende Maßnahmen und Konzepte zur Implementierung präklinischer Forschungsergebnisse beinhalten.

Mit der vorliegenden Förderrichtlinien sollen vor allem auch aus den Ergebnissen des Netzwerks PathogenoMik der Fördermaßnahmen GenoMik, GenoMik-Plus und ERA-NET PathoGenoMics Ansatzpunkte für eine klinische und/oder industrielle Nutzung definiert und der Anwendung zugeführt werden.

Projektideen, die sich im Wesentlichen mit der Validierung von aus der Grundlagenforschung abzuleitenden Kandidaten für innovative Biomarker beschäftigen, werden im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung nicht gefördert. Diese Anträge können jedoch im Rahmen der BMBF-„Bekanntmachung zur Förderung der Molekularen Diagnostik“ eingereicht werden (http://www.bmbf.de/foerderungen/6309.php).

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland, darunter insbesondere auch Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU; die Definition für KMU der Europäischen Gemeinschaft ist unter dem Link http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm einzusehen).

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Die Verbundprojekte können i.d.R. für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gefördert werden. Die Arbeiten sollen folglich so geplant werden, dass die Vorhabensziele innerhalb dieses Zeitraumes erreicht werden können.

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Projektes ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Partner eines „Verbundprojekts“ haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt – Vordruck – 0110 ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) entnommen werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den Neuen Bundesländern und für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschalten des Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung seinen Projektträger

Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich Biologie
Forschungszentrum Jülich GmbH
D-52425 Jülich
Projektträger Jülich (PtJ)
Tel. 02461/61 6245
Fax. 02461/61 8666
Internet: http://www.fz-juelich.de/ptj
beauftragt.

Ansprechpartnerin ist
Dr. Marion Karrasch-Bott
Tel. 02461/61 6245,
E-Mail: m.karrasch@fz-juelich.de

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse www.foerderportal.bund.de abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger Jülich bis spätestens zum 15. Oktober 2007 zunächst Projektskizzen in schriftlicher Form und elektronischer Form möglichst unter Nutzung von „easy, nach Abstimmung mit den Verbundpartnern durch den vorgesehenen Verbundkoordinator, auf dem Postweg vorzulegen.

Es ist beabsichtigt, soweit notwendig, auf der Basis dieser Förderrichtlinien weitere Auswahlrunden durchzuführen. Die Fristen für die Einreichung der Projektskizzen werden rechtzeitig unter http://www.fz-juelich.de/ptj veröffentlicht.

Mit Blick auf das internationale Begutachtungsverfahren wird die Einreichung der Projektskizzen an den Projektträger in englischer Sprache empfohlen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Projektskizze ist in 20-facher Ausfertigung mit einer ungebundenen Kopiervorlage (DIN-A4-Format, 1,5zeilig, doppelseitig, Schriftform Arial, Schriftgröße 11) sowie als CD vorzulegen.

Umfang und Struktur der Projektskizzen

  1. Titel des Vorhabens
  2. Antragsteller:
    Anschrift der antragstellenden Institution
    Name des Projektleiters / der Projektleiterin mit dienstlicher Anschrift sowie Telefon, Fax, und e-mail-Adresse
    Name und Anschrift aller beteiligten Partner (Einrichtungen/ Arbeitsgruppen, Name des Projektleiters / der Projektleiterin mit dienstlicher Anschrift sowie Telefon, Fax, und e-mail-Adresse)
  3. Zusammenfassung/Ziele des Projektes (max. 1 Seite)
  4. Beschreibung des Vorhabens
    • Stand der Wissenschaft und Technik, Neuheit des Lösungsansatzes, Patentlage (max. 2 Seiten)
    • Marktumfeld und -potential, wirtschaftliche und wissenschaftliche Konkurrenzsituation (max. 2 Seiten)
    • Arbeitsplan (max. 6 Seiten), inkl. Darstellung der Arbeitsteilung
    • Meilensteinplanung / Abbruchkriterien
    • Nachweis der einschlägigen Erfahrungen und der Qualifikation, Schwerpunkte der bisherigen einschlägigen Arbeiten (kurzer Lebenslauf und max. 5 Publikationsabgaben pro Projektleiter, max. 1 Seite pro Projektleiter)
    • für alle beteiligten Unternehmen: Kurzdarstellung des Unternehmens, Darstellung der allgemeinen Finanzsituation und des aufzubringenden Eigenanteils (max. 1 Seite pro Unternehmen)
    • Vorhandene Infrastruktur bzw. Vorleistungen, die Bestandteil des Projektantrags sind (max. 2 Seiten)
    • Verwertungsplan (wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Erfolgsaussichten, Nutzungsmöglichkeiten)
  5. Strukturierter Finanzierungsplan
    Die Notwendigkeit der beantragten Fördermittel muss sich in jedem Fall aus dem Arbeitsprogramm ergeben und ausführlich begründet werden. Mittel für die Grundausstattung sind nicht zuwendungsfähig.
    • Personal
      Angaben für jede beantragte Personalstelle:
      • Qualifikation (z.B. MTA, stud. oder wiss. Hilfskraft, Doktorand, prom. Wissenschaftler),
      • Vergütungsgruppe nach TVöD oder Stundensatz,
      • vorgesehene Dauer der Beschäftigung,
      • kurze Tätigkeitsbeschreibung unter Hinweis auf das Arbeitsprogramm.
    • Sächliche Verwaltungsausgaben
      z.B. für Verbrauchsmaterial, Geschäftsbedarf, Reisen, Mittel für Schutzrechtsanmeldungen (Anmeldung, Patentanwalt,), Sachmittel für die Veranstaltung von Workshops. Die Notwendigkeit ist jeweils zu begründen.
    • Geräte
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden. Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung eines international besetztes wissenschaftliches Gutachtergremium, ggf. auf der Grundlage schriftlicher Voten weiterer externer Gutachter nach folgenden allgemeinen und speziellen Kriterien bewertet:
  • Beitrag des Verbundvorhabens zur Erreichung der Ziele der Bekanntmachung,
  • Qualität der vorgeschlagenen Organisation und Koordination des Verbundvorhabens, Qualität, Realismus und Stringenz von Zeit- und Meilensteinplanung,
  • Wissenschaftliche Qualität und internationale Konkurrenzfähigkeit des Forschungsansatzes. Die Problemstellung soll einen multidisziplinären, globalen, genombasierten Forschungsansatz enthalten,
  • Wissenschaftliche Expertise der Antragsteller, Erfolgsaussichten für die Erreichung der gestellten Forschungsziele,
  • Hohes wissenschaftliches Innovationspotenzial mit angewandter Bedeutung,
  • Relevanz bezüglich der gesundheitspolitisch bedeutsamen Krankheiten.
  • Hohes wirtschaftliches Innovationspotential,
  • Marktpotential und Wettbewerbssituation, Patentsituation,
  • Erfolgssaussichten für den Transfer der avisierten Ergebnisse in die medizinische und industrielle Anwendung; Potenzial der Forschungsergebnisse für die Gründung von neuen Unternehmen, Qualität des Verwertungskonzepts,
  • Qualität und Beteiligung des Industriepartners am Verbund, Umfang des wirtschaftlichen Engagements seitens des/der Industriepartner/s,
  • Kompetenz des Industriepartners in der Verwertung.

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Die Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 18.07.2007
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Prof. Dr. Frank Laplace