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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung Richtlinien zur Förderung der Entwicklung, Realisierung und Pflege eines Kommunikations- und Informationssystems „Wissenschaftlicher Nachwuchs“ (KISSWiN)

Vom 23.07.2007

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Ziel der Nachwuchsförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ist es, die besten Bedingungen zu schaffen, damit sich die Potentiale junger Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler optimal entfalten und hochqualifizierte Forscherinnen und Forscher ihre Chancen in Deutschland wahrnehmen können. Umfassende und unkompliziert zugängliche Informationen zu den Karrierewegen des Forschernachwuchses sind dafür eine zentrale Voraussetzung. Mit dem Ziel, mehr Transparenz durch verbesserte Zugänglichkeit von Informationen über die Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses in Deutschland sowie über Karrierewege und Fördermöglichkeiten zu schaffen, wird die Bundesregierung im Dezember 2007 dem Deutschen Bundestag den ersten Bundesbericht zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (BuWiN) vorlegen. Im Zuge der Berichterstattung über die Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses fördert das BMBF die Entwicklung, Realisierung und Pflege eines Kommunikations- und Informationssystems „Wissenschaftlicher Nachwuchs“ (KISSWiN).

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu

§ 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Das Kommunikations- und Informationssystem „Wissenschaftlicher Nachwuchs“ (KISSWiN) soll als Instrument der Generierung, Nutzbarmachung und Verbreitung von Informationen dienen und als ein modulares System des Wissensmanagements unter anderem mit folgenden Elementen aufgebaut werden:

  1. Internetportal (mit regelmäßigen auch redaktionellen Beiträgen).
  2. Aufbereitung und Dokumentation der Ergebnisse des Bundesberichts zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (BuWiN).
  3. Telefonische und schriftliche Beratung durch Expertinnen und Experten, Beantwortung von Anfragen - auch der Bundesressorts.
  4. Dokumentation von Ergebnissen der Hochschulforschung; Einrichtung einer Projekt- und Literaturdatenbank.
  5. Ausrichtung und Dokumentation von Tagungen und Workshops.
  6. Herstellung von Medien und Materialien zu Informationszwecken; insbesondere eines Films zur Information über wissenschaftliche Karrierewege in Deutschland.

3. Zuwendungsempfänger und Zuwendungsvoraussetzungen:

Antragsberechtigt sind einzelne oder mehrere natürliche oder juristische Personen. Bei der Bewerbung sind geeignete Nachweise über die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Bewerbers vorzulegen. Notwendige Angaben zur Bewerbung: Name und Anschrift, Angabe einer Kontaktperson, Beschreibung des Interessenten und seiner institutionellen Struktur, Qualifikationen und Erfahrungen des Personals sowie deren entsprechende Vorarbeiten und ggf. Veröffentlichungen. Wissenschaftliche Expertise im Bereich der Hochschulforschung wird vorausgesetzt. Konsortiallösungen sind möglich.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung:


Bewilligungszeitraum ist vom 01.11.2007 bis 31.10.2010.

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

5. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

6. Verfahren

Das Förderverfahren ist dreistufig angelegt:

6.1 Interessenbekundungsverfahren

Bewerber richten ihre formlosen Teilnahmeanträge bis zum 15.08.2007 (Posteingangsstempel des BMBF) an das
Bundesministerium für Bildung und Forschung,
Referat 415 „Wissenschaftlicher Nachwuchs“,
Hannoversche Str. 28-30,
10115 Berlin.

6.2 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

Nach Auswahl geeigneter Interessenten erfolgt am 28.08.2007 die Aufforderung zur Abgabe detaillierter Projektskizzen. Termin für die Einreichung der detaillierten Projektskizzen inklusive Zeit- und Kostenplanung ist voraussichtlich der 25.09.2007.

6.3 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der dritten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderbekanntmachungen Abweichungen zugelassen worden sind. Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen ( http://foerderportal.bund.de/ ).

7. Inkrafttreten

Die Förderbekanntmachung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft.
Berlin, den 23.07.2007
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Vogt