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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Vorhaben im Rahmen des Programms „ForMaT“ als Bestandteil der BMBF-Innovationsinitiative Neue Länder „Unternehmen Region“

Vom 25.07.2007

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Mit dem Programm ForMaT (Forschung für den Markt im Team) sollen neue Wege angestoßen werden, um Ideen frühzeitig ein marktfähiges Format zu geben Die neue Fördermaßnahme soll die wirtschaftliche Verwertbarkeit von Forschungsergebnissen aus Hochschulen und öffentlichen Forschungseinrichtungen in den Neuen Länder erhöhen, indem durch ein Potenzial-Screening sowie den Aufbau von virtuellen Innovationslaboren bereits in einer frühen Phase des Technologietransfers FuE-Ansätze durch die spezifischen Markt- und Kundenanforderungen eines Technologiefeldes angeregt und weiterentwickelt werden.

Damit wird das Ziel verfolgt, öffentliche Forschungsergebnisse, die ein hohes Innovations- und Wachstumspotenzial beinhalten, möglichst frühzeitig für Innovationen und eine erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung der überwiegend kleinen und mittleren Unternehmen in den Regionen Ostdeutschlands nutzbar zu machen. In den Neuen Ländern bedarf es nicht zuletzt wegen der strukturellen Innovationsschwäche im privatwirtschaftlichen Bereich neuer Wege, um die Passfähigkeit und wirtschaftliche Verwertbarkeit von Forschungsergebnissen zu erhöhen, die in den erfolgreich ausgebauten Hochschulen und Forschungseinrichtungen Ostdeutschlands entstehen.

In der Regel setzen gezielte Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers erst in einer Phase an, wenn konkrete Ergebnisse der Forschung sichtbar werden. Ziel der neuen Fördermaßnahme ist es, bereits in einer frühen Phase das nicht ausgeschöpfte Potenzial für die Überführung neuester Erkenntnisse in die praktische Nutzung offenzulegen und umzusetzen. Das Programm ist im Rahmen der Hightech-Strategie der Bundesregierung Bestandteil der BMBF-Innovationsinitiative für die Neuen Länder „Unternehmen Region“. Zentraler Ansatz der Förderung von Unternehmen Region ist die konsequente Orientierung an Markt- und Kundenbedürfnissen und die Hinwendung der forschenden Wissenschaft auf regionale Wirtschaftspotenziale. Das Programm ForMaT greift das Ziel der Hightech-Strategie auf, die strukturelle Lücke zwischen Forschung und Verwertung zu schließen.

Die neue Fördermaßnahme baut auf den Erfahrungen mit den bereits etablierten Förderinstrumenten zur Stärkung des Wissens- und Technologietransfers auf. So zielen bspw. die BMBF-geförderte Verbundforschung oder die jüngst eingeführte Forschungsprämie auf die verstärkte Kooperation zwischen öffentlicher Forschung und Unternehmen ab. Darüber hinaus wurden an Hochschulen und Forschungseinrichtungen zur Verwertung von FuE-Ergebnissen vielfältige zentrale Verwertungsstrukturen aufgebaut. Komplementär und vorgeschaltet zu diesen Unterstützungen verfolgt die neue Maßnahme insbesondere folgende Ziele:

  • Erhöhung der Verwertbarkeit von Forschungsergebnissen durch ein frühzeitiges Potenzial-Screening und die Weiterentwicklung von Forschungsansätzen mit Ausrichtung auf spezifische Markt- und Kundenanforderungen;
  • Verknüpfung von Erfindergeist mit Unternehmertum im Team durch die Stärkung einer dezentralen Verwertungsverantwortung und die hierfür erforderliche Kompetenzentwicklung des FuE-Personals;
  • Ausschöpfung von Eigeninitiative, Kreativität und ungenutzten Innovationspotenzialen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen durch den Aufbau von virtuellen Innovationslaboren sowie die Verschmelzung von FuE- und Marktexpertise.

Mit dem Programm ForMaT sollen dementsprechend neue Forschungskonzepte für den Wissens- und Technologietransfer und das Erproben neuer institutioneller Strukturen für die öffentliche Forschung in den Neuen Ländern angeregt werden. Die Maßnahme ermöglicht durch die frühzeitig ansetzende Förderung auch geistes- und sozialwissenschaftlichen Forschungsbereichen ein Screening sowie die Weiterentwicklung spezifischer Marktperspektiven.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Ziel des Programms ist es, mit einem strukturellen Ansatz in der öffentlichen Forschung den Wissens- und Technologietransfer von vornherein als Ziel zu integrieren. Die Förderung fokussiert insbesondere auf die optimierte Nutzung interner Ressourcen, um die Trennung von marktgetriebener industrieller und erkenntnisgetriebener öffentlicher Forschung zu überwinden.

Die Förderung setzt sich aus zwei aufeinander aufbauenden Phasen zusammen. Mit der Phase I wird die Entwicklung eines Innovations-Portfolios gefördert, das die Grundlage bildet für eine anschließende Förderung in Phase II, die wiederum insbesondere die Entwicklung und Umsetzung von Verwertungskonzepten zum Gegenstand hat:

Phase I: Screening

  • Kern der Phase I ist ein Potenzial-Screening, welches eine Identifikation und Bewertung verwertungsrelevanter Forschungsansätze zum Gegenstand hat. Das Screening wird durch ein interdisziplinäres Konzeptteam für ein Fachgebiet bzw. ein Technologiefeld vorgenommen;
  • Das Konzeptteam setzt sich u.a. aus Vertreter/innen der Fachdisziplin(en) sowie der wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, ggf. einer Partner-Einrichtung, zusammen. Dabei soll eine Absolventin/ ein Absolvent mit entsprechender Expertise in Phase I und II an zentraler Stelle eingebunden werden. Die Einbindung der bestehenden Transferstrukturen wird anheim gestellt.

Phase II: InnoLab

  • Kern der Phase II ist im Rahmen des aufzubauenden interdisziplinären Innovationslabors (InnoLab) die Verfolgung von FuE-Vorhaben innerhalb von Forschungsgruppen, was mit der Entwicklung und Umsetzung von Verwertungskonzepten über eine begleitende Projektunterstützung einhergeht;
  • Ein Innovationslabor besteht aus mindestens zwei und höchstens drei Forschungsgruppen mit jeweils bis zu drei Personen. Zusätzlich ist eine Stelle für die oben genannte Projektunterstützung vorzusehen;
  • Die personelle Zusammensetzung der Projektunterstützung orientiert sich an der des Konzeptteams. Die Projektunterstützung hat die Aufgabe, die Markt- und Nutzeranforderungen in die FuE zu integrieren sowie insgesamt eine Stärkung der Innovationskultur im Kontext des Innovationslabors zu verfolgen.

Bewilligt werden sollen ca. fünfzehn Konzeptteams bzw. zehn darauf aufbauende Innovationslabore, die jeweils wiederum mindestens mit zwei und maximal drei Forschungsgruppen sowie einer Projektunterstützung gefördert werden.

Die Förderung ist nicht auf bestimmte Technologien, Branchen oder Wirtschaftszweige beschränkt. Vielmehr ist die thematische Fokussierung in einem Fach- bzw. Technologiebereich der Initiative Aufgabe des Antragstellers.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind öffentlich grundfinanzierte Hochschulen und Hochschulkliniken, Einrichtungen der Max-Planck-, der Hermann von Helmholtz- und Leibniz-Gemeinschaft mit Sitz in den Neuen Ländern und in Berlin.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Gewährung der Zuwendung erfolgt unter der Voraussetzung, dass sie auf Grundlage von Nr. 3.1 des Gemeinschaftsrahmens der Europäischen Kommission für staatliche FuEuI-Beihilfen nicht als Beihilfe i.S. von Artikel 87 (ex-Artikel 92) Absatz 1 EG-Vertrag zu qualifizieren ist.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Für die ausgewählten Konzeptteams in Phase I sowie die Innovationslabore in Phase II werden Zuwendungen als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu Einzelvorhaben auf dem Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von 6 Monaten in Phase I und von bis zu 2 Jahren in Phase II gewährt. Die Förderung in Phase II ist nach einer erfolgreichen Evaluation vor einer Experten-Jury möglich. Verbundvorhaben werden nicht gefördert.

Bemessungsgrundlage für die Forschungsprojekte sind die zuwendungsfähigen zusätzlichen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren die zuwendungsfähigen zusätzlichen Kosten), die bis zu 100 % gefördert werden können.

Der Aufwand für Baumaßnahmen, Großinvestitionen, Rechnerleistungen und Mieten ist nicht zuwendungsfähig.

Phase I
Vorhaben zum Screening in einem Konzeptteam können mit 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und nicht mehr als Euro 100.000 (Höchstbetrag) gefördert werden. Vorgesehen ist u.a. die Stelle einer Absolventin/ eines Absolventen in einer engen Anbindung an die (Partner-)Einrichtung. Die Frist nach Abschluss bezogen auf das Antragsdatum soll 3 Jahre nicht überschreiten.

Phase II
Zuwendungsfähig sind pro Vorhaben - je nach technischem Aufwand - die Ausgaben/ Kosten auf der Grundlage der Standardrichtlinien für die Projektförderung des BMBF, und zwar mit folgenden Besonderheiten:

Personal zu jedem Zeitpunkt während der Vorhabenslaufzeit in der Regel bis zu drei ganze Stellen pro Forschungsgruppe sowie bis zu eine Stelle für die Projektunterstützung:

  • eine Leiterin/ ein Leiter der Forschungsgruppe;
  • für die vor allem betriebswirtschaftliche Projektunterstützung eine Stelle für die Absolventin/ den Absolventen der eingebundenen (Partner-)Einrichtung aus Phase I (siehe auch Phase I);
  • Postdoktoranden(innen);
  • Doktoranden(innen);
  • technische Angestellte (TA)
  • sowie zusätzliche Beschäftigungsentgelte.

Die Höhe der Aufträge an Dritte bzw. FuE-Fremdleistungen dürfen kumuliert 10 v. H. der gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten nicht überschreiten.

Darüber hinaus können Ausgaben/Kosten z. B. für betriebswirtschaftliche Weiterbildung als zuwendungsfähig anerkannt werden.

Anlässlich eines Meilensteins ein Jahr nach Förderbeginn in Phase II ist es Aufgabe der Projektunterstützung, vor dem Zuwendungsgeber zu berichten. Vortragsgegenstand sind neben einem Bericht über technisch-wissenschaftliche Ergebnisse und dem Arbeitsplan insbesondere die Anwendungs- und wirtschaftlichen Verwertungsperspektiven für die Arbeit in den Forschungsgruppen.

Ergeben sich während der Projektlaufzeit Optionen für eine konkrete Ausgründung oder liegt ein konkretes Angebot für die Übernahme und dauerhafte Fortführung im Rahmen eines bereits existierenden Unternehmens vor, so ist der Zuwendungsgeber umgehend über das Fortführungskonzept zu informieren. Seitens des Zuwendungsempfängers sind diese Aktivitäten zu unterstützen und die Voraussetzungen für einen die Projektkontinuität wahrenden Übergang mitzugestalten. Diesbezüglich ist der Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation der Europäischen Union zu beachten.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98)

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger Jülich (PtJ) des BMBF und BMWi beauftragt:

Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich (PtJ), Bereich TRI
Außenstelle Berlin
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
Tel.: 030 201 99 404
Fax: 030 201 99 412
E-mail: format@unternehmen-region.de

Es wird empfohlen, vor Einreichung von Projektskizzen mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Hinweise sind dort erhältlich.

7.2 Einreichung von Projektskizzen

Die Auswahl der Vorhaben, die im Rahmen dieser Maßnahme gefördert werden sollen, erfolgt in beiden Phasen zweistufig:

Phase I
In der ersten Stufe kann ab sofort eine Projektskizze für die Förderung eines Konzeptteams eingereicht werden. Auf dieser Grundlage trifft das BMBF die abschließende Auswahlentscheidung, woraufhin von den erfolgreichen Initiativen in einer zweiten Verfahrensstufe innerhalb einer Frist von in der Regel 4 Wochen ein Antrag auf Förderung eines Konzeptteams zu stellen ist.

In der Projektskizze müssen die folgenden Gliederungspunkte behandelt werden:

  1. Darstellung der verwertungsrelevanten Ansätze im fokussierten Fachbereich bzw. Technologiefeld;
  2. Vorgehen zur Entwicklung eines Innovations-Portfolios
    • Angaben zur inhaltlichen und organisatorischen Einbindung und Zusammenführung interner und externer Forschungs- und Marktexpertise;
    • Angaben zu Instrumenten für die Identifikation von verwertungsrelevanten Forschungsansätzen;
    • Angaben zum Vorgehen bei der Bewertung des Ideenpools sowie bei der Operationalisierung an Marktanforderungen orientierter FuE-Einzelprojekte der Forschungsgruppen in Phase II;
    • Angaben zu dem zu entwickelnden Kriterienraster (Technologie, Kundenprobleme, Markt, Wettbewerb, Kooperationen etc.)
    • Angaben zur Entwicklung eines Konzepts für den Aufbau eines Innovationslabors und Optimierung der Verwertungsprozesse;
  3. Zusammensetzung und Aufgabenverteilung im Konzeptteam;
  4. Kosten/Ausgabenplanung.

Phase II
In der ersten Stufe können die in dieser Fördermaßnahme in Phase I geförderten Initiativen das entwickelte Konzept zur Förderung eines Innovationslabors vorlegen. Die für eine Förderung geeigneten Konzepte werden durch ein Gutachtergremium im Rahmen einer Präsentation ausgewählt. Grundlage der Bewertung sind die in den Förderrichtlinien genannten Kriterien (siehe Nr. 7.3). Das Auswahlergebnis wird den Interessenten nach der Auswahlsitzung innerhalb einer Frist von einer Woche schriftlich mitgeteilt.

Bei positiver Bewertung sind für eine zügige weitere Bearbeitung in einer zweiten Stufe formgebundene Anträge spätestens vier Wochen nach der Auswahl der Projektvorschläge beim Projektträger einzureichen. Aus der Vorlage eines Antrages kann ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht abgeleitet werden.

In dem Konzept für das Innovationslabor müssen die folgenden Gliederungspunkte behandelt werden:

  1. Thema und Gesamtziel des Gesamtvorhabens sowie der Einzelprojekte in den Forschungsgruppen;
  2. Stand der Wissenschaft und Technik für die zwei bzw. drei Teilbereiche bzw. Applikationsfelder des fokussierten Technologie- bzw. Fachbereiches;
  3. Jeweils Einordnung der wirtschaftliche Bedeutung, Marktpotenziale und potenziellen Kunden;
  4. Vorgehen zur Entwicklung von Verwertungskonzepten sowie zum Aufbau des Innovationslabors
    • Angaben zur inhaltlichen und organisatorischen Einbindung und Zusammenführung interner und externer Forschungs- und Marktexpertise;
    • Angaben zum Vorgehen zur Entwicklung und Umsetzung der Verwertungskonzepte (vergleichbar eines Businessplans einschließlich der Definition der erforderlichen weiterführenden Forschungsarbeiten);
    • Angaben zur Umsetzung des Konzepts für den Aufbau eines Innovationslabors;
    • Angaben zur Kompetenzentwicklung für ein Innovationsmanagement;
    • Angaben zur Strategie für die Stärkung der Innovationskultur und Optimierung der Transferprozesse und –strukturen.
  5. Zusammensetzung und Aufgabenverteilung für die Projekt-Unterstützung sowie die Forschungsgruppen;
  6. Beschreibung des Arbeitsplans;
  7. Kosten/Ausgaben-, Zeit- und Meilensteinplanung.

Die Projektskizzen in Phase I sollen 10 und die Konzepte für die Innovationslabore in Phase II maximal 40 Seiten umfassen (einseitig beschrieben, Schriftgrad 12, einzeiliger Abstand, ungebunden). Weitere Darstellungen, die über diesen Umfang der Skizze hinausgehen, werden nicht berücksichtigt.

Projektskizzen in Phase I müssen in 5facher Ausfertigung sowie die Konzepte in Phase II in 15facher Ausfertigung vorgelegt werden; 4 bzw. 14 Exemplare sind direkt beim Projektträger unter dem Stichwort „ForMaT“ einzureichen. In beiden Phasen muss ein Exemplar der Bewerbung über das zuständige Kultus- bzw. Wissenschaftsministerium des Sitzlandes des Einreichers beim Projektträger vorgelegt werden. Das Land hat die Möglichkeit hierzu Stellung zu nehmen; es werden nur Skizzen bzw. Konzepte berücksichtigt, die über das Land eingereicht worden sind.

Die Frist für die Einreichung der Projektskizzen für Phase I endet am 23.10.2007 um 18:00 Uhr. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Zur Fristwahrung wird den Interessenten empfohlen, sich frühzeitig mit dem zuständigen Kultus- bzw. Wissenschaftsministerium des Landes in Verbindung zu setzen.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht abgeleitet werden.

Das BMBF behält sich vor, in Abhängigkeit von der Resonanz und der Qualität der eingehenden Bewerbungen weitere Auswahlrunden folgen zu lassen. Informationen über den Einreichungstermin in Phase II sowie ggf. über den nächsten Einreichungstermin in Phase I sind direkt beim Projektträger bzw. auf der Internetseite http://www.unternehmen-region.de/ erhältlich.

7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Projektskizzen bzw. Konzepte für die Innovationslabore werden unter Berücksichtigung der jeweils vorgegebenen Gliederung sowie insbesondere in Phase II nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Technisch-wissenschaftliche Originalität der Gesamtvorhaben bzw. fachliche Qualität der Einzelprojekte;
  • Integration von Nutzeranforderungen in die FuE und Entwicklung kommerzieller Verwertungsperspektiven;
  • Beitrag zur Herausbildung eines besonderen Technologie- und Wirtschaftsprofils, mit dem eine überregionale Wirksamkeit hinsichtlich Märkte und Kompetenz angestrebt wird;
  • Inhaltliche Qualifizierung und Stärkung der Verwertungsverantwortung der Mitglieder der Forschungsgruppe sowie des Konzeptteams bzw. der Projekt-Unterstützung;
  • Beitrag zur Initiierung innovativer Transferprozesse bzw. -strukturen durch den Aufbau interdisziplinärer Innovationslabore.

Die förmlichen Antragsvordrucke sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können über das Internet ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) abgerufen werden oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ wird dringend empfohlen.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung in Kraft.
Berlin, den 25. Juli 2007
Bundesministerium für Bildung und Forschung / 114
Im Auftrag


MinR Hans-Peter Hiepe