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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Studien zur Lehr-Lern-Forschung unter neurowissenschaftlicher Perspektive

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck


Der systematische Wissenserwerb in Einrichtungen des Elementarbereiches, Schulen, Hochschulen sowie Einrichtungen der Berufs- oder Erwachsenenbildung eröffnet den Menschen Zugang zu Zukunfts- und Arbeitschancen. Steigende Anforderungen aus Gesellschaft und Wirtschaft führen auch zu der Notwendigkeit, die Ressource "institutionalisierte Lerngelegenheiten" optimiert einzusetzen. Der rasche Wandel in den Anforderungen an die Lernenden und Lehrenden erzwingt die Erarbeitung empirischer Grundlagen in der Lehr-Lern-Forschung, um Defizite oder Fehlentwicklungen früh erkennen zu können und problemadäquate Instrumente zu entwickeln und zu evaluieren.

Im Bereich der Lehr-Lern-Forschung verfolgt das BMBF mit einem mehrstufigen Förderangebot die Ausweitung der empirischen Basis in Hinsicht auf eine interdisziplinäre Kooperation mit den Neurowissenschaften (siehe unter: http://www.nil-programm.de ). Erste Kooperationsstrukturen und die gemeinsame Herangehensweise an eine wissenschaftliche Fragestellung zwischen diesen unterschiedlichen Disziplinen wurden mit Hilfe von Workshops und explorativen Projekten aufgebaut. Dabei hat sich allerdings gezeigt, dass die Forschung an der Schnittstelle zwischen den Disziplinen, die auch international im Aufstreben begriffen ist, in Deutschland oft noch deutliche Defizite beim Formulieren gemeinsamer Forschungshypothesen aufweist.

Die vorliegende Fördermaßnahme des BMBF zielt nun darauf, durch einen Ausbau des Förderangebotes in einem mittleren Zeitrahmen die Grundlagen für eine rationale und effiziente Vermittlung von Wissen im Rahmen institutionalisierter Lerngelegenheiten zu verbessern und eine nachhaltige Verknüpfung der beiden Disziplinen zu bewirken.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Entsprechend der o. g. Zielsetzung soll eine begrenzte Zahl von interdisziplinären Forschungskooperationsprojekten gefördert werden, in denen sich interdisziplinäre Arbeitsgruppen an universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen auf regionaler oder überregionaler Ebene zusammenschließen. In den Projekten sollen international wettbewerbsfähige Forschungsansätze aufgegriffen werden, die biologische Mechanismen bei Lernen mit institutionalisierten Bezügen (z. B. Elementarbildung, Schule, Erwachsenenbildung) zum Gegenstand haben.

Mögliche relevante Themen für die Forschungsvorhaben könnten sein:

Entwicklung

  • Lernverlauf, Hirnreifung und Schule
  • Lernsensible Phasen
  • Erlernen von Lesen, Sprache(n) und mathematischen Fähigkeiten
  • Emotionale Entwicklung
  • Trainierbarkeit von Hirnfunktionen

Entwicklungsstörungen

  • Lernstörungen, Sprachstörungen und Störungen beim schulischen Lernen

Umweltfaktoren

  • Lernumgebungen und Hirnfunktionen
  • Aufgabenformat
  • Fehlerverarbeitung

Differentielle Effekte

  • Interindividuelle Unterschiede im Lernen und deren Kompensationsmöglichkeiten
  • Geschlechtsspezifische Effekte
  • Kulturelle Unterschiede

Nicht gefördert werden sollen Untersuchungen zur pharmakologischen Beeinflussung des Gehirns zwecks Verbesserung der Lernleistung.

Die Forschungskooperationsprojekte müssen sowohl neurowissenschaftliche als auch für die Lehr-Lern-Forschung relevante Aspekte in ihrer Fragestellung vereinigen und sollen dementsprechend gemeinschaftlich von mindestens je einem Vertreter der Lehr-Lern-Forschung und einem Vertreter der Neurowissenschaft formuliert werden. Dabei nimmt die Fächerzugehörigkeit der beiden Hauptverantwortlichen (z. B. Biologie, Psychologie, Erziehungswissenschaft) eine nachrangige Rolle gegenüber ihrer wissenschaftlichen Ausrichtung und Forschungserfahrung ein. Es ist dabei unerheblich, ob die beteiligten Partner an einem Standort oder an verschiedenen Standorten innerhalb Deutschlands arbeiten.

Einzelvorhaben ohne diese interdisziplinäre Ausrichtung werden nicht berücksichtigt.

Im Rahmen dieser Fördermaßnahme ist im Sinne des Aufbaus interdisziplinärer Expertise durch nationale und internationale Vernetzung die Durchführung von gemeinsamen thematischen und methodischen Workshops und Symposien sowohl mit anderen Lehr-Lern-Forschern als auch mit weiteren BMBF-Fördermaßnahmen vorgesehen (z. B. "Forschungsverbünde für Kognitive Leistungen und ihre Störungen beim Menschen").

Um eine möglichst effiziente Nutzung vorhandener und sich neu entwickelnder Forschungsinfrastrukturen, Ressourcen und Expertisen zu erreichen, sollen die Antragsteller nach Möglichkeit Kooperationen und Synergien mit Vorhaben aus den laufenden Fördermaßnahmen des BMBF (insbesondere Bernstein-Zentren für Computational Neuroscience, Forschungsverbünde für Kognitionsforschung, Neuroimaging-Zentren) realisieren.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Von den Projektbeteiligten ist einer als Ansprechpartner zu benennen.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Die Projektleiter/innen der antragstellenden Institutionen müssen durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein und eine hohe Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen. Im Hinblick auf die Förderung von Verbünden wird eine gemeinschaftliche Bewerbung der Interessenten vorausgesetzt. Die Partner eines Verbundvorhabens haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf entnommen werden.

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden. Informationen zur EU-Förderung können http://www.nks-lebenswissenschaften.de/ abgerufen werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Die Laufzeit eines Vorhabens beträgt bis zu drei Jahre. Vorbehaltlich der Haushaltssituation steht für diese Fördermaßnahme insgesamt etwa 1 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen.

Kooperationen mit thematisch verwandten FuE-Vorhaben im Ausland sind möglich. Die zusätzlich anfallenden Mittel für Reisen und Forschungsaufenthalte sind grundsätzlich zuwendungsfähig, wenn dadurch synergetische Effekte und bessere internationale Vernetzung erwartet werden können.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE Vorhaben (NKBF 98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger

Projektträger im DLR für das BMBF
- Gesundheitsforschung -
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon: 0228 3821-210 (Sekretariat)
Telefax. 0228 3821-257
Internet: http://www.pt-dlr.de

beauftragt. Ansprechpartnerin ist Dr. Stephanie Schaerer (Telefon: 0228 3821-117).

Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.
Die Vordrucke für förmliche Förderanträge (vgl. 7.3) sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können www.foerderportal.bund.de abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems " www.foerderportal.bund.de " dringend empfohlen.

7.2 Förderverfahren

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen (formlose Vorhabenbeschreibungen)

Zunächst sind dem Projektträger vom jeweils vorgesehenen Ansprechpartner eines Kooperationsprojektes für alle Partner bis spätestens 01.10.2007 vorläufige Vorhabenbeschreibungen (in schriftlicher und elektronischer Form) auf dem Postweg vorzulegen. Mit Blick auf das internationale Begutachtungsverfahren wird die Einreichung der Vorhabenbeschreibungen in englischer Sprache empfohlen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Vorhabenbeschreibungen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Bei verspäteter Vorlage wird dringend die vorherige Kontaktaufnahme mit dem Projektträger empfohlen.

Jede Vorhabenbeschreibung muss die Unterschrift mindestens der beiden Hauptverantwortlichen (je ein/e Lehr-Lern-Forscher/in und ein/e Neurowissenschaftler/in) tragen, unabhängig davon, welche/r der beiden als Hauptansprechpartner/in fungiert. Partner innerhalb einer Institution haben in geeigneter Weise eine Vereinbarung über ihre Zusammenarbeit zu treffen. Sofern unterschiedliche Institutionen beteiligt sind, haben alle Partner eines Verbundprojektes ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln.

Da nur ein fachlicher Prüfschritt unter Einbeziehung externer Gutachter vorgesehen ist, müssen die Vorhabenbeschreibungen alle fachlichen Angaben enthalten, die eine abschließende gutachterliche Stellungnahme erlauben. Sie dürfen einen Umfang von 30 Seiten für das gesamte Vorhaben inklusive Anlagen nicht überschreiten. Die Vorhabenbeschreibungen sind in 15 Exemplaren (DIN A4, doppelseitig, und 1 Exemplar einseitig und ungebunden als Kopiervorlage) und als pdf-Dokument auf CD-ROM vorzulegen.

Die Vorhabenbeschreibungen sollen entsprechend dem nachfolgenden Gliederungsschema aufgebaut werden und Aussagen zu den folgenden Punkten enthalten:

  1. Allgemeine Angaben zum Kooperationsprojekt
    • Titel / Thema des Forschungsprojektes
    • Hauptansprechpartner (nur eine Person), vollständige Dienstadresse
    • Projektteilnehmer (mind. je ein Lehr-Lern-Forscher und ein Neurowissenschaftler), vollständige Dienstadressen
    • Beantragte Laufzeit
    • Gesamtfinanzierungsplan, gegliedert nach den beteiligten Einrichtungen (jeweils Personalmittel, Sachmittel, ggf. weitere Positionen; Angaben pro Jahr und Gesamtsumme).
    • Unterschrift der beteiligten Projektleiter
  2. Beschreibung der Forschungsinhalte
    1. Kurze Zusammenfassung in deutscher Sprache (max. 1 Seite)
    2. Internationaler Stand der Wissenschaft
    3. Eigene Vorarbeiten (Publikationsliste mit max. zehn themenbezogenen Publikationen der letzten fünf Jahre, laufende Drittmittelvorhaben mit Titel, Förderer und Umfang, C.V.)
    4. Fragestellung/Hypothesen und Ziel des Vorhabens
    5. Methoden:
      Versuchsdesign (Versuchsplan und Definition der Variablen)
      Stichprobengröße einschließlich Begründung
      Fehlerkontrolle (Randomisierung, Kontrollgruppen etc.)
      Versuchsdurchführung (Arbeitsplan, Personalressourcen etc.)
      Statistische Analyse
    6. Kooperation zwischen den Verbundpartnern (wechselseitiger Mehrwert)
    7. Literaturverzeichnis
    8. Verwertungsplan

Die vorgelegten Vorhabenbeschreibungen werden von einem unabhängigen, z. T. internationalen Gutachtergremium bewertet. Dabei werden u. a. die folgenden Kriterien zugrunde gelegt:

  • wissenschaftliche Qualität, Innovationsgehalt
  • Relevanz in Bezug auf institutionalisierte Lerngelegenheiten
  • wechselseitiger Mehrwert der interdisziplinären Kooperation
  • Vorleistungen, Ausgewiesenheit der Projektleiter
  • Wahl adäquater Untersuchungsmethoden, Durchführbarkeit
  • Angemessenheit der Finanzierungsvorstellungen

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Aus der Vorlage einer Vorhabenbeschreibung kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn/Berlin, den 12.07.2007

Bundesministerium für Bildung und Forschung
im Auftrag
Dr. Dorothee Buchhaas-Birkholz