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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von „Dienstleistungsqualität durch professionelle Arbeit“

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verfolgt mit seinem Förderprogramm „Innovationen mit Dienstleistungen“ das Ziel, durch Forschung und Entwicklung dazu beizutragen, dass die deutsche Position im Dienstleistungsbereich die gleiche Exzellenz erreicht, die Deutschland im industriellen Produktionsbereich bereits auszeichnet.

Im arbeitsintensiven und durch Interaktion mit Kunden gekennzeichneten Dienstleistungsbereich haben Qualifikation, Arbeitszufriedenheit und Motivation von Beschäftigten besondere, unmittelbare Auswirkungen auf die gesamte Unternehmensleistung und den -erfolg. Das Handlungsfeld „Menschen in Dienstleistungsunternehmen“ des Programms „Innovationen mit Dienstleistungen“ spricht diese wichtigen Aspekte besonders an. Das BMBF beabsichtigt daher, Vorhaben zur Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet „Dienstleistungsqualität durch professionelle Arbeit“ zu fördern.

Mit den Vorhaben soll zu den Gesamtzielen des Programms „Stärkung der Marktposition der deutschen Dienstleistungswirtschaft“, „Schaffung attraktiver Beschäftigungsmöglichkeiten“ und „Neuorientierung der Dienstleistungsforschung“ beigetragen werden. Die Prinzipien einer gleichberechtigten Teilhabe beider Geschlechter als zentrale Fragestellung sind zu berücksichtigen. Gleiches gilt für demografische sowie andere Differenzierungen der Gesellschaft.

Um eine umfassende und nachhaltige Innovationskultur im Dienstleistungssektor zu etablieren, sind die Professionalisierungs- und Gestaltungsreserven in Betrieben und Gesellschaft umfassender und zielgerichteter auszuschöpfen. Dafür steht der Begriff der professionellen Dienstleistungsarbeit. Qualifikation, Beruflichkeit, Engagement, Wertschätzung und Stolz der im Dienstleistungsbereich Tätigen sind in diesem Kontext - dies zeigen wissenschaftliche Untersuchungen und Aktivitäten beispielsweise der Partner für Innovation - zentrale Aspekte einer professionalisierten Dienstleistungsarbeit, die sich sowohl auf die Innovationsfähigkeit als auch auf die Qualität der Dienstleistungen auswirken.

Ein Vergleich mit dem produzierenden Gewerbe zeigt, dass in jungen, sich entwickelnden Bereichen im Dienstleistungssektor die mittlere Qualifikationsebene (entsprechend der industriellen Facharbeit) weitgehend unterrepräsentiert ist. Tätigkeiten sind entweder akademischer Art oder solche, die ohne besondere Qualifizierung ausgeübt werden können. Ohne diese mittlere Ebene mangelt es jedoch an dem „Umsetzungspotenzial“, das Dienstleistungsentwicklungen in marktgängige und in der Breite nutzbare Angebote überführt. Aufgabe von Forschung und Entwicklung ist es hier, Treiber und Hemmnisse zu identifizieren, die Professionalisierung und Fachlichkeit von Dienstleistungsarbeit befördern oder behindern. Darüber hinaus sollen Konzepte für die Etablierung der mittleren Qualifikationsebene entwickelt und in der Praxis erprobt werden.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendungen können – nach Maßgabe der geltenden EU-Verordnungen - aus Mitteln des ESF kofinanziert werden. Der Zuwendungsgeber entscheidet aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Das BMBF plant, auf Basis des bisherigen Forschungsstandes Vorhaben im Bereich "Dienstleistungsqualität durch professionelle Arbeit" drei thematische FuE-Felder zu bearbeiten. In allen Feldern

  • werden Untersuchungen gefördert, die Fragestellungen empirisch bearbeiten, Rahmenbedingungen aufzeigen und ggf. auch internationale Vergleiche ermöglichen,
  • werden Projekte gefördert, die Konzepte und Instrumente entwickeln und in der Unternehmenspraxis erproben,
  • wird jeweils eine gesonderte Untersuchung mit Dauer von maximal 12 Monaten gefördert, die eine wissenschaftliche Struktur für Kategorisierungen im jeweiligen Untersuchungsfeld erarbeitet.

2.1 Entwicklungspfade professioneller Dienstleistungsarbeit

2.1.1

Um die Frage nach den Möglichkeiten der Durchsetzung von mittleren Qualifikationen im Dienstleistungsbereich sachgerecht beantworten zu können, ist es zunächst notwendig, die besonderen Bedingungen der Dienstleistungsarbeit sowie Qualifikationsbedarfe zu klären. Dabei soll auch untersucht werden, ob und ggf. welche Anleihen ein Leitbild „Dienstleistungsfacharbeit“ von dem handwerklich-gewerblichen Sektor übernehmen kann und welche dienstleistungsspezifischen Ergänzungen hinsichtlich der Fachlichkeit ggf. sinnvoll sind.

Wichtig dabei sind auch die Wirkungszusammenhänge zwischen qualifizierter Facharbeit und der Innovationsfähigkeit von Dienstleistungsbetrieben. Spezifische Aspekte des Gender-Mainstreamings, die sich in der Herausbildung „typischer Frauen- und Männerbeschäftigung“ in unterschiedlichen Dienstleistungsbranchen ausdrücken, sind zu berücksichtigen. Ebenso zu berücksichtigen sind die demografische Differenzierung von Beschäftigten und Kundschaft.

2.1.2

Zusätzlich zu Nr. 2.1.1 wird im Bereich „Entwicklungspfade professioneller Dienstleistungsarbeit“ ein Vorhaben mit einer Laufzeit von maximal 12 Monaten gefördert, das Kriterien der Erfassung von Komplexität von Dienstleistungsarbeit und ihrer Professionalisierungsgrade erarbeiten soll.

2.2 Beruflichkeit, Qualifizierungswege und strategien für professionalisierte Dienstleistungsarbeit

2.2.1

Die Frage nach der Etablierung von Tätigkeiten der mittleren Qualifikationsebene ist eng damit verbunden, in welchem „Reifestadium“ sich die entsprechenden Dienstleistungsmärkte und -angebote befinden. In der jüngeren Vergangenheit entstanden viele neue Dienstleistungszweige und Dienstleistungstätigkeiten, in denen sich (noch) keine formalisierten Ausbildungs- und Qualifizierungswege herausbilden konnten. Welche Korrelationen zwischen dem Reifegrad der Märkte bzw. Branchen und den Strategien der Rekrutierung, Qualifizierung und Personalentwicklung bestehen (können), ist noch weitgehend unerforscht. Die Erfahrungen der „Professionalisierung“ in anderen Dienstleistungsbereichen (z. B. Aus- und Weiterbildung im IT-Bereich) sollten ebenso genutzt werden wie die Erkenntnisse, die aus Bereichen des produzierenden Gewerbes gewonnen werden können, in denen große Veränderungen von Tätigkeiten zunehmend sog. hybride Qualifikationen erfordern (z. B. Metall- und Elektroindustrie: Mechatroniker). Gegenstand des Arbeitsschwerpunktes sind unterschiedliche Strategien und Konzepte der Professionalisierung und Qualifizierung, die Bedürfnisse der Unternehmen ebenso einbeziehen wie das Potenzial der Arbeitskräfte.

2.2.2

Zusätzlich zu Nr. 2.2.1 wird im Bereich „Beruflichkeit, Qualifizierungswege und -strategien für professionalisierte Dienstleistungsarbeit“ ein Vorhaben mit einer Laufzeit von maximal 12 Monaten gefördert, das Kriterien für die Beschreibung von Reifegraden verschiedener Bereiche des Dienstleistungssektors erarbeiten soll.

2.3 Zusammenhänge von Wertschöpfung und Wertschätzung professioneller Dienstleistungsarbeit

2.3.1

Wo Motivation, Engagement und selbstverantwortliche Tätigkeit eine derart wichtige Rolle für die gesamte Leistungsfähigkeit eines Sektors spielen, stellt sich die Frage, welche Auswirkungen eine (fehlende) Anerkennung der Beschäftigten und ihrer Leistung nach sich ziehen. Dies kann mit der Formel „Wertschöpfung durch Wertschätzung“ umschrieben werden.

Die Wertschöpfung spielt hier in zweifacher Weise eine Rolle: Sie ist zum einen das Ergebnis der Leistung der Beschäftigten, die stark von emotionalen Faktoren geprägt wird, wie Motivation, Selbstverantwortung, Identifikation und Stolz. Zum anderen ist die Wertschöpfung selbst die „Quelle“ für die emotionalen Einflussgrößen, wenn beispielsweise Stolz aus der erbrachten Leistung erwächst und Motivation nach sich zieht.

Stolz auf die eigene Arbeit und das Bewusstsein über die eigenen Beiträge im Wertschöpfungsprozess scheinen bei der für den Dienstleistungsbereich wichtigen Interaktionsarbeit mit ihrem hohen Anteil an Kundenbeziehung und ihrem großen emotionalen Gehalt sowie der Immaterialität von Dienstleistungen schwerer zugänglich zu sein als im gewerblichen Bereich. Zugleich entsteht der Eindruck, dass die gesellschaftliche Perspektive, die Dienstleistungen mit "dienen" und oft auch mit minderwertigen Tätigkeiten gleichsetzt, ein (kulturelles) Hemmnis für den Erfolg der Dienstleistungsbranche darstellt. Dazu sind empirische Untersuchungen ebenso notwendig wie die Entwicklung und Erprobung von Konzepten in den Unternehmen, die den Aufbau eines „Produzentenstolzes“ von Beschäftigten unterstützen, geschlechtsspezifische und demografiegruppenspezifische Ungleichbehandlung aufzeigen und überwinden helfen etc.

2.3.2

Zusätzlich zu Nr. 2.3.1 wird im Bereich „Wertschätzung und Wertschöpfung“ ein Vorhaben mit einer Laufzeit von maximal 12 Monaten gefördert, das Kriterien zur Einordnung der Wertschätzung von Dienstleistungsarbeit unterschiedlicher Branchen und Qualifikationsebenen erarbeiten soll.

2.4 Förderung eines Metavorhabens

Ziel des Metavorhabens ist es, vorhaben übergreifende Fragestellungen zu bearbeiten und so zur inhaltlichen Weiterentwicklung des Forschungs- und Entwicklungsbereichs „Dienstleistungsqualität durch professionelle Arbeit“ beizutragen. Auf der Grundlage eigener, konzeptionell, empirisch und international angelegter Expertisen sowie der Synthese der Ergebnisse aus den laufenden Vorhaben sollen die drei Handlungsbereiche der Bekanntmachung verknüpft und konsistent zu einem integrierten Gesamtbild verbunden werden. Damit können Akteure etwa in der Forschung, der Personalplanung, in Bildungsinstitutionen, Kammern und bei den Sozialpartnern entsprechende Hinweise auf wichtige Trends, Entwicklungen und Diskurse erhalten, um diese in ihren Handlungen berücksichtigen zu können. Außerdem werden von dem Metavorhaben Impulse zur Weiterentwicklung des Förderprogramms „Innovationen mit Dienstleistungen“ erwartet. Die Ergebnisse des Vorhabens sollen wirtschaftlich und wissenschaftlich in einem hohen Maße verwertbar und anschlussfähig sein.

Insbesondere folgende Punkte sind auszuführen:

  • Beobachtung und Auswertung dienstleistungsspezifischer nationaler und internationaler Entwicklungen im Forschungsfeld sowie Rückkoppelung der Ergebnisse an die laufenden Vorhaben;
  • Unterstützung der Vorhaben und Fokusgruppen beim Informations- und Ergebnisaustausch untereinander und mit anderen Akteuren;
  • Durchführen eigenständiger Veranstaltungen (Workshops, Tagungen) in Zusammenarbeit mit den Vorhaben;
  • publizistische Aufarbeitung der Ergebnisse zur Verstärkung ihrer Wirksamkeit in der Öffentlichkeit;
  • Integration der Ergebnisse in www.dl2100.de (z. B. Aufbau eines Diskussionsforums);
  • Durchführen einer Abschlusstagung zur Präsentation der Ergebnisse des Metavorhabens;
  • Erstellen einer „Lesson learned“, die als wesentlichen Bestandteil die forschungs-, personal-, bildungs- und beschäftigungspolitischen Implikationen aufzeigt und in geeigneter Weise darstellt,
  • Aufbereiten und Darstellen der Möglichkeiten, wie die Ergebnisse verwertet werden können;
  • Einbringen der Ergebnisse dieses Metavorhabens in das internationale Monitoring zum Programm „Innovationen mit Dienstleistungen“.

3. Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger können in Deutschland tätige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere KMU sowie Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sein. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. (vgl. zur KMU-Definition: http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm ).

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Präferiert werden Verbundvorhaben. Im Zusammenwirken von Beteiligten aus der Wirtschaft miteinander und mit der Wissenschaft soll ein Beitrag zur Lösung von gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsaufgaben geleistet werden. Die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sollen, nachgewiesen an Demonstrations- und Pilotlösungen, die Entwicklung und Realisierung von Konzepten zur Gestaltung professioneller Dienstleistungsarbeit unterstützen. Es sollen auch Wirtschaftlichkeitspotenziale und Erfolgskriterien aufgezeigt werden. Die Vorschläge sollen sich durch Leitbildfunktion und Referenzcharakter insbesondere zur Stärkung von KMU auszeichnen. Besonders berücksichtigt werden Vorschläge, die unternehmensfunktions- und disziplinenübergreifende Ansätze aufweisen und die Wege zur raschen Übertragung und Verwertung praxistauglicher Lösungen in die breite Anwendung aufzeigen. Der Kooperation mit kompetenten Umsetzungsträgern wird dabei große Bedeutung beigemessen. Eine signifikante Breitenwirkung für klein- und mittelständische Unternehmen wird erwartet.

Die Partner haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss die grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte, vom BMBF vorgegebene, Kriterien nachgewiesen werden,
die einem Merkblatt zu entnehmen sind (BMBF-Vordruck 0110; im Internet abrufbar unter https://foerderportal.bund.de/easyonline ). Die Vorhaben sollen dauerhafte Innovationsprozesse in den beteiligten Unternehmen anstoßen.

Europäische Kooperation zur Forschung ist erwünscht, auch im Rahmen von EUREKA. Eine Förderung für deutsche Partner in EUREKA-Projekten ist nach den Bestimmungen dieser Bekanntmachung möglich. Antragsteller sollen sich ─ auch im eigenen Interesse ─ im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den Neuen Bundesländern und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98). Eine Kofinanzierung durch ESF-Mittel ist grundsätzlich möglich.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98). Bei Zuwendungen an Gebietskörperschaften werden die ANBest-Gk Bestandteil eines Zuwendungsbescheides.

Bei einer ESF-Kofinanzierung finden auch die einschlägigen ESF-Bestimmungen Anwendung.
Die finanzielle Beteiligung des Europäischen Sozialfonds erfolgt auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999, der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 betreffend den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1784/1999 und der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 der Kommission vom 8. Dezember 2006 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung.

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgersund Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger beauftragt:

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Projektträger im DLR, Projektträger für das BMBF
„Arbeitsgestaltung und Dienstleistungen“
Heinrich-Konen-Str. 1, 53227 Bonn

Ansprechpartner:
Klaus Zühlke-Robinet
Telefon 0228 3821-311
Telefax 0228 3821-248
E-Mail: Klaus.Zuehlke-Robinet@dlr.de

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse www.dl2100.de abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen. https://foerderportal.bund.de/easyonline

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens zum 10.9.2007 zunächst Projektskizzen zur Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (zu Nr. 2.1.1, 2.2.1, 2.3.1) in schriftlicher Form – möglichst unter Nutzung von „easy“ – auf dem Postweg vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Projektskizzen zu den Kurzuntersuchungen (zu Nr. 2.1.2, 2.2.2., 2.3.2) sind bis spätestens zum 28.08.2007 einzureichen.

Projektskizzen zum Metavorhaben (zu Nr. 2.4) sind bis spätestens zum 5.10.2007 vorzulegen.

Die Vorlagefristen gelten nicht als Ausschlussfristen. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Projektskizzen sollen in Kurzform auf möglichst nicht mehr als 10 Seiten folgende Angaben enthalten:

  • Deckblatt mit Thema des beabsichtigten (Verbund-)Vorhabens, mit grob abgeschätzten Gesamtkosten und Projektdauer, mit Anzahl und Art der Partner sowie mit Postanschrift, Tel.-Nr., E-Mail usw. des Skizzeneinreichers;
  • Ausgangssituation und spezifischer Bedarf bei den Unternehmen;
  • Zielstellungen, ausgehend vom Stand der Technik und Forschung (Neuheit der Projektidee) und den betrieblichen Anwendungen unter besonderer Berücksichtigung bereits vorliegender Ergebnisse und Erkenntnisse aus nationalen oder europäischen Forschungsprogrammen;
  • Kostenabschätzung, Arbeits- und Zeitgrobplanung sowie Personalaufwand (in Menschmonaten; um kritische Situationen beim Wechsel von Personal während der Projektlaufzeit zu vermeiden, soll der jährliche Personalaufwand pro Projektpartner möglichst nicht unter 12 Menschmonaten liegen, Ausnahme Kurzstudien);
  • Beschreibung der geplanten Forschungsarbeiten und der eigenen Vorarbeiten, auf denen aufgebaut wird, sowie des Lösungsweges;
  • Kooperationspartner und Arbeitsteilung (für alle Wirtschaftspartner bitte kurze Firmendarstellung, ggf. Konzernzugehörigkeit sowie Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufführen);
  • Möglichkeiten zur breiten Nutzung – insbesondere für KMU – sowie Verwertung der Ergebnisse in Wirtschaft, Berufsbildung, Hochschulausbildung. Die volkswirtschaftliche Bedeutung und der vorwettbewerbliche Charakter des Vorhabens müssen daraus klar zu erkennen sein, z. B. dadurch, dass es von potenziellen Anwendern aktiv unterstützt wird.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung abgeleitet werden.

Die Projektskizzen werden nach Ablauf der Vorlagefrist nach den festgelegten Kriterien des Programms durch den Projektträger vorgeprüft und danach von unabhängigen Expertinnen und Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft diskutiert und bewertet. Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt.

Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Bewertungskriterien sind:

  • Einordnung in den thematischen Schwerpunkt der Bekanntmachung;
  • Zukunftsorientierung: Neue Fragestellungen und innovative Lösungsansätze; risikoreiche Vorhaben;
  • volkswirtschaftliche Relevanz: Schaffung und Gestaltung von professioneller Dienstleistungsarbeit; Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft; Stärkung der Dienstleistungswirtschaft insbesondere in den neuen Bundesländern; Erhöhung der Innovationskraft von KMU, Einbindung von jungen Dienstleistungsfirmen;
  • Betriebswirtschaftliche Relevanz: Insgesamt wird die ökonomische, qualifikatorische und organisatorische Gestaltung der Lösung bewertet;
  • Systemansatz: Interdisziplinarität; Übernahme neuer Ergebnisse anderer Wissensgebiete; Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft;
  • Breitenwirksamkeit, Aus- und Weiterbildungsaspekte: Überzeugendes Konzept zur Verwertung der Ergebnisse; Einsatzmöglichkeit für KMU aus verschiedenen Wirtschaftszweigen; Schaffung von Kompetenznetzwerken, Wissenstransfer; Verknüpfung mit Qualifizierungsstrategien.

Für die themenzentrierten Kurzvorhaben (zu Nr. 2.1.2, 2.2.2, 2.3.2) gelten neben den o.a. Bewertungskriterien folgende weitere Kriterien:

  • wissenschaftliche Qualität der Projektskizze, insbesondere des methodischen Ansatzes und des Lösungsweges;
  • angemessene Rezeption der Praxis und Anwendungsbezug der Ergebnisse

Für das Metavorhaben gelten neben den o.a. Kriterien zu den Vorhaben (Nr. 2.1.1, 2.2.1, 2.3.1) folgende weiteren Kriterien:

  • wissenschaftliche Qualität der Projektskizze und Klarheit des Arbeitsplanes
  • Qualität des Kooperationsansatzes mit anderen Projekten und Partnern sowie Wirksamkeit innerhalb des Förderschwerpunktes und des Programms
  • Qualität des Kommunikations- und Diffusionskonzeptes, insbes. für Ergebnisse

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert (in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator) einen förmlichen Förderantrag unter Nutzung von „easy“ in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 19.06.2007

Bundesministerium für Bildung und Forschung
316 - 77644-4
Im Auftrag

Ursula Zahn-Elliott