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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von interdisziplinär arbeitenden Nachwuchsgruppen auf dem Gebiet der Sozial-ökologischen Forschung

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1 Zuwendungszweck

Innerhalb des Rahmenprogramms „Forschung für Nachhaltigkeit“ (fona) beabsichtigt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine zweite Phase der Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern, die sich auf dem Gebiet der Sozial-ökologischen Forschung und der Leitung von inter- und transdisziplinären Forschungsgruppen qualifizieren wollen.

Transdisziplinäre Nachhaltigkeitsforschung, wie sie durch die Sozial-ökologische Forschung betrieben wird, bringt neue Herausforderungen für die Wissenschaft mit sich (siehe unter 2. Gegenstand der Förderung). Diese Fördermaßnahme verfolgt das Ziel, den Aufbau von institutionellen und personellen Kapazitäten zu unterstützen, die für die Durchführung transdisziplinärer Nachhaltigkeitsforschung benötigt werden.

Jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die bereits in der Forschung erfahren sind, soll die Möglichkeit gegeben werden, in eigenen Arbeitsgruppen neue Forschungsaufgaben der Sozial-ökologischen Forschung zu bearbeiten, den wissenschaftlichen Erkenntnisstand zu erhöhen und allgemein die Chancen für den weiteren Berufsweg in Wissenschaft und Wirtschaft zu verbessern.

Durch die intensive Einbindung der Nachwuchsgruppen an Hochschulen und an außeruniversitären Einrichtungen soll eine Verstärkung des akademischen Austauschs von Wissen, Ressourcen, Kapazitäten zwischen diesen Forschungseinrichtungen stattfinden. Zudem soll die Durchlässigkeit von Karrierewegen der Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern zwischen den Universitäten und außeruniversitären Forschungsbereichen erhöht werden. Auch soll eine Öffnung der Universitäten für inter- und transdisziplinäre Forschungsansätze erreicht und damit die Möglichkeit zur Qualifizierung mit interdisziplinären Themen verbessert werden.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Um eine nachhaltige, zukunftsfähige Entwicklung zu erreichen, bei der die gegenwärtige Generation nicht auf Kosten künftiger Generationen handelt, ist ein neuer Typ von Problemlösungen erforderlich. Es müssen Ziele miteinander in Einklang gebracht werden, die bislang vor allem in Konkurrenz zueinander gesehen wurden: der ökologisch tragfähige Umgang mit natürlichen Ressourcen, die Sicherung von sozialer Gerechtigkeit, Lebensqualität und Sozialkapital, sowie der Erhalt der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auch im weltweiten Wettbewerb. Gerade die Wechselwirkungen und unbeabsichtigten Folgewirkungen von ökonomischen, ökologischen und sozialen Entwicklungen sind dabei zu beachten. Sozial-ökologische Forschung verfolgt das übergreifende Ziel, Verständnis für gesellschaftliche Transformationsprozesse zu entwickeln und aufzuzeigen, an welcher Stelle und mit welchen Instrumenten Einfluss genommen werden kann, um die Entwicklung in eine nachhaltige Richtung zu steuern.

Daraus ergeben sich neue Anforderungen und Aufgaben für die Wissenschaft. Bei den zu bearbeitenden Problemen handelt es sich um komplexe lebensweltliche Phänomene und nicht um spezifische innerwissenschaftlich definierte Fragestellungen. Entsprechend wird das Ziel verfolgt, die erarbeiteten Ergebnisse an die Bedürfnisse der unterschiedlichen betroffenen gesellschaftlichen Akteure anschlussfähig zu halten. Die Komplexität der Fragestellung erfordert nicht nur die Zusammenarbeit verschiedener wissenschaftlicher Disziplinen sondern auch die Integration außerwissenschaftlichen Wissens in den Forschungsprozess. Dies beginnt bei der Übersetzung des lebensweltlichen Problems in eine wissenschaftlich bearbeitbare Fragestellung und endet bei der Rückübersetzung der wissenschaftlichen Ergebnisse in eine Form, die den Bedürfnissen der Praxis angemessen ist.

Die Vermittlung von Fähigkeiten, die zur Bearbeitung entsprechender transdisziplinärer Forschungsvorhaben erforderlich sind, findet im deutschen Wissenschaftssystem bisher erst in geringem Umfang statt. Die Förderinitiative „Sozial-ökologische Forschung“ unterstützt den Aufbau und die Verstetigung dieser Kapazitäten.

Ziele der Nachwuchsförderung in diesem Bereich sind:

  • Sicherung und Ausbau der Leistungsfähigkeit Sozial-ökologischer Forschung für gesellschaftliche Problemlösungen;
  • Verbesserung der Qualifizierungsmöglichkeiten junger Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler mit fachübergreifenden Forschungsperspektiven im Bereich der Sozial-ökologischen Forschung;
  • Initiierung von Nachwuchsgruppen an Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen im Bereich der Sozial-ökologischen Forschung;
  • Stärkung des wissenschaftlichen Nachwuchses für Lehre und Forschung im Bereich der Umwelt-, Natur- und Sozialwissenschaften;
  • Qualifizierung jüngerer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für die eigenverantwortliche Leitung von inter- und transdisziplinär arbeitenden Forschergruppen an den Schnittstellen von Umwelt-, Natur- und Geisteswissenschaften.

Um den Anteil an Wissenschaftlerinnen in Leitungsfunktionen auf dem Gebiet der Sozial-ökologischen Forschung zu erhöhen, werden Frauen besonders zur Bewerbung aufgefordert.

Der Antragsteller oder die Antragstellerin soll eine eigenständige wissenschaftliche Nachwuchsgruppe auf dem Gebiet der Sozial-ökologischen Forschung einrichten, die an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung angebunden ist. Diese Einrichtungen müssen die Arbeitgeberfunktion übernehmen und die notwendige Infrastruktur zur Verfügung stellen. Die fachliche Leitung übernimmt eigenverantwortlich die Antragstellerin bzw. der Antragsteller, nicht die aufnehmende Institution oder ihre Vertreter. Dies betrifft vor allem die Ausarbeitung eines Forschungsplanes, die Aufstellung des Finanzierungsplanes, die Durchführung des Forschungsvorhabens und der Ergebnisverwertung.

Innerhalb der Nachwuchsgruppe soll insbesondere die immer noch sehr hohe Schwelle zwischen natur-/ ingenieurwissenschaftlichen und sozialwissenschaftlichen Forschungsansätzen überwunden werden. Bei der Bearbeitung einer selbst gewählten Forschungsaufgabe soll die Nachwuchsgruppe zugleich – über das Forschungsergebnis im engeren Sinn hinaus – die Kultur interdisziplinären wissenschaftlichen Arbeitens pflegen und entwickeln.

Das Ziel der Förderung ist, dass sich alle am Projekt beteiligten wissenschaftlichen Mitarbeiter innerhalb der Förderdauer akademisch weiterqualifizieren, also z. B. promovieren oder habilitieren, und sich mit fachübergreifenden Forschungsperspektiven für den weiteren Berufsweg in Wissenschaft und Praxis qualifizieren.
Bei der Nachwuchsförderung handelt es sich um eine themenoffene Ausschreibung. Informationen zu Gegenstand und Zielen der Sozial-ökologischen Forschung, zum Forschungszugang sowie zur Förderstrategie, einschließlich Evaluationskriterien, sind dem „Rahmenkonzept Sozial-ökologische Forschung“ zu entnehmen. Das Rahmenkonzept ist beim Projektträger DLR erhältlich bzw. kann im Internet unter der folgenden Adresse: ( http://www.sozial-oekologische-forschung.org ) abgerufen werden.

Probleme der Nachhaltigkeit haben grundsätzlich eine internationale Dimension. Eine Berücksichtigung der internationalen Nachhaltigkeitsforschung wird daher vorausgesetzt und eine Beteiligung an stattfindenden Diskursen und Netzwerken auf internationaler Ebene begrüßt.
Die Förderung beinhaltet eine Vor- und eine Hauptphase (siehe auch unter 7. Verfahren).

Mit dem Antrag auf eine maximal einjährige Vorphase wird der Antragstellerin / dem Antragsteller ermöglicht, ihre / seine innovative Idee einem Gutachtergremium auf schriftlichem Weg vorzustellen. Zu diesem Zeitpunkt ist es noch nicht erforderlich, bereits eine vollständige Nachwuchsgruppe benennen zu können.
Mit der Vorphase sollen folgende Ziele erreicht werden:

  • Aufbau einer Nachwuchsgruppe;
  • Entwicklung und Schärfung des Themas;
  • Aufstellung eines Qualifikationskonzepts für alle beteiligten Wissenschaftler/-innen (Nennung des Arbeitstitels für die Qualifikation, Nennung des Qualifikationsziels, die schriftliche Zusage mindestens einer aktiven Betreuungsperson an einer Hochschule;
  • Einbindung der Gruppe bzw. einzelner Gruppenmitglieder in den Universitäts-/Institutsalltag;
  • Erarbeitung des Antrages für die Hauptphase (muss nach acht Monaten vorliegen und wird erneut vom Gutachtergremium bewertet).

Nach erfolgreicher Begutachtung des Antrags auf eine Hauptphase, kann eine Förderung der Nachwuchsgruppe über einen Zeitraum von maximal vier Jahren bewilligt werden.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Förderanträge sind von der Leiterin / dem Leiter einer Nachwuchsgruppe vorzubereiten und durch die Verwaltung einer Universität oder eines außeruniversitären Forschungsinstituts vorzulegen. Die Universität / das Forschungsinstitut verpflichtet sich, den bei ihr angestellten Mitgliedern einer Nachwuchsgruppe, die notwendige Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Die durch Projektmittel geförderten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler dürfen bei der Antragstellung nicht älter als 35 Jahre sein, Überschreitungen der Altersgrenze sind aber in begründeten Ausnahmefällen möglich (z.B. Kinderbetreuung, zweiter Bildungsweg, mehrere Studienabschlüsse, Auslandsaufenthalt, Berufstätigkeit außerhalb des Forschungssektors). Die Leiterin / der Leiter der Nachwuchsgruppe muss i. d. R. promoviert sein.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Grundlage für diese Förderaktivität ist das (unter 2. Gegenstand der Förderung) genannte „Rahmenkonzept Sozial-ökologische Forschung“.
Voraussetzung für die Bewerbung im Rahmen der Nachwuchsförderung ist die Präsentation eines eigenen Forschungskonzepts sowie die interdisziplinäre - Natur- und Sozialwissenschaften übergreifende - Zusammensetzung der Nachwuchsgruppe.

Zwingend erforderlich ist die Anbindung der Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler an eine Hochschule sowie die dortige Anschlussfähigkeit des zu bearbeitenden Themas. Ein aktives Interesse der Hochschulinstitute, an denen die jeweiligen Qualifikationsarbeiten angebunden sind, an dem von der Nachwuchsgruppe zu bearbeitenden Thema wird dabei vorausgesetzt.

Im Rahmen der Beantragung der Vorphase ist mindestens eine/ein an einer Hochschule tätige/r Mentorin/Mentor zu benennen, die/der sich verpflichtet, die Leiterin/den Leiter bei der Konzeption des Forschungskonzepts, der Auswahl von Doktorandinnen und Doktoranden sowie bei der Erstellung derer individueller Qualifikationskonzepte zu unterstützen.

Bei Antragstellung auf die Hauptphase hat jedes Mitglied der Nachwuchsgruppe ein Qualifikationskonzept vorzulegen, welches die inhaltliche Problem- und Zielstellung der Qualifikationsarbeit sowie einen individuellen Zeitplan umfasst. Weiterhin sind die Betreuungssituation und Möglichkeiten der thematischen Anbindung an der Hochschule auszuführen (z.B. im Rahmen von Seminaren, Graduiertenkollegs, Sonderforschungsbereichen, Beiträgen zur Lehre).
Besonders erwünscht ist eine Verbindung zwischen universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen/-instituten mit nachgewiesener Expertise auf dem Gebiet der Sozial-ökologischen Forschung.

Außeruniversitäre Institute, die als Träger einer Nachwuchsgruppe fungieren oder einzelne Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter in eine Nachwuchsgruppe einbinden wollen, müssen ein institutsbezogenes Qualifikationskonzept vorlegen. Dabei sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • thematische Anbindung des Forschungskonzepts der Nachwuchsgruppe an die Inhalte, die im Institut bearbeitet werden;
  • Einbindung der Mitglieder von Nachwuchsgruppen in den Institutsalltag während der Qualifikationsphase;
  • Zukunftsperspektiven der Mitglieder von Nachwuchsgruppen;
  • Motivation des Instituts in Hinsicht auf ihre Rolle als Träger einer Nachwuchsgruppe bzw. Qualifikation einzelner Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter.

Die Leitung von inter- und transdisziplinären Forschergruppen erfordert spezielle Kenntnisse. Daher wird die Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen zur Leitung einer interdisziplinären Nachwuchsgruppe während der Vorphase vorausgesetzt.

Für Verbundprojekte gilt, dass die Partner eines „Verbundprojekts“ Ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung regeln müssen. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) entnommen werden.

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Informationen zur EU-Förderung im 7. Forschungsrahmenprogramm sind unter der Internetadresse: ( deutsche Portal zum 7. FRP ) abrufbar oder können bei den Nationalen Kontaktstellen Sozial- Wirtschaft- und Geisteswissenschaften, PT-DLR (Fon 0228/3821-645) und NKS Umwelt PT-J (Fon 030/20199-542) angefordert werden.

5. Art und Umfang der Zuwendung

5.1 Vorphase

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der FhG die zuwendungsfähigen Kosten), die bis zu 100% gefördert werden können.

Zuwendungsfähige Ausgaben/Kosten

  • Personalausgaben
    • Wissenschaftliches Personal:
      Vorkalkulatorisch kann die jeweils aktuell gültige BMBF-Obergrenze für NN-Personal E 13 (nach TVöD-West bzw. TVöD-Ost) angesetzt werden.
    • Studentische Hilfskräfte:
      Es können Studentische Hilfskräfte (19 Stunden/Woche) mit den beim Antragsteller üblicherweise gezahlten Stundensätzen angesetzt werden.
  • Sächliche Verwaltungsausgaben:
    Ausgaben für Verbrauchsmaterial, Geschäftsbedarf, Literatur, Post- und Fernmeldegebühren sowie Druckarbeiten dürfen mit bis zu 10 % der Gesamtsumme der Personalausgaben pauschal veranschlagt und summarisch im Verwendungsnachweis ausgewiesen werden.
  • Reisekosten:
    Für Dienstreisen des Antragstellers und externer Personen kann ein vorkalkulatorischer Ansatz von 5 % der Gesamtsumme der Personalausgaben veranschlagt werden. Ein höherer Ansatz ist möglich, bedarf jedoch der Vorlage einer Reisemittel-Kalkulation. In beiden Fällen können jedoch nur die tatsächlich entstandenen zuwendungsfähigen Ausgaben abgerechnet werden.

Die Zuwendung wird in zwei Raten ausgezahlt.

Die Zahlung der ersten Rate in Höhe des halben bewilligten Zuwendungshöchstbetrages erfolgt unmittelbar nach Erteilung dieses Zuwendungsbescheids.
Die Zahlung der zweiten Rate erfolgt nach Vorlage und Prüfung einer Zahlungsanforderung, die zugleich den zahlenmäßigen Nachweis (mit Anlage „Belegliste“) als Teil des Verwendungsnachweises darstellt und unverzüglich nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch einen Monat nach Ende der Laufzeit des Vorhabens vorzulegen ist. Als Schlussbericht (Sachbericht als Teil des Verwendungsnachweises) gilt der eingereichte, vollständige Antrag für die Hauptphase.
Die Vorlage des Verwendungsnachweises wird in einfacher Form zugelassen. Auf die Vorlage der Belege wird zunächst verzichtet.

Der Zuwendungsempfänger hat die Belege und Verträge, mit den im Geschäftsverkehr üblichen Angaben und Anlagen, sowie alle sonst mit der Förderung zusammenhängenden Unterlagen fünf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren, sofern nicht nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist. Zur Aufbewahrung können auch Bild- oder Datenträger verwendet werden. Das Aufnahme- und Wiedergabeverfahren muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung oder einer in der öffentlichen Verwaltung allgemein zugelassenen Regelung entsprechen.

Die Förderungshöhe ist auf maximal 60.000,- EUR begrenzt.

5.2 Hauptphase

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den Neuen Bundesländern und für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

Der Förderzeitraum gliedert sich in eine bis zu zwölfmonatige Vorphase und eine einmalige, nicht verlängerbare Hauptphase von vier Jahren. Beantragt und gefördert wird zunächst nur die Vorphase.

Der Antrag auf Förderung einer Hauptphase ist das Ergebnis der Vorphase. Für die Hauptphase kann, basierend auf den geltenden tarifrechtlichen Regelungen und projektbezogen, maximal folgende Ausstattung für Personalstellen beantragt werden:

1 x TVöD 14/15 Nachwuchsgruppenleitung
1 x TVöD 9/10 (teilbar) Administrative Mitarbeiter der Projektleitung
1 x TVöD 13/14 Postdoc
bis zu 2 x TVöD 13 (teilbar) Doktoranden
auf Stundenbasis Wiss. Hilfskräfte mit/ohne Abschluss

Bereits durch öffentliche Mittel grundfinanzierte Stellen können grundsätzlich nicht gefördert werden.
Im begrenzten Umfang können auch Sachmittel und Mittel zur Einbindung von Praxispartnern beantragt werden.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) beauftragt:
Projektträger des BMBF im DLR
Umwelt, Kultur, Nachhaltigkeit
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: http://www.pt-dlr.de

Ansprechpartner für die Fördermaßnahme ist
Herr Hermann Flau
Tel.: 0228/3821-587
E-Mail: Hermann.Flau@dlr.de

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung förmlicher Förderanträge wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ ( http://www.kp.dlr.de/profi/easy ) dringend empfohlen.

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Beantragung der Vorphase

Zunächst ist dem Projektträger bis zum 30.09.2007 (Poststempel) in ausgedruckter und elektronischer Form eine begutachtungsfähige Projektskizze (Vorhabenbeschreibung) für eine Vorphase einer maximal einjährigen Laufzeit in deutscher Sprache und im Umfang von maximal 8 DIN-A4-Seiten (Arial 11, 1,5-zeilig) vorzulegen (ein einseitiges Exemplar und zwanzig doppelseitige Kopien, gelocht und mit Heftstreifen versehen). Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Folgende Gliederung ist einzuhalten:

  1. Beschreibung der Problemstellung und Zielsetzung
  2. Bezug zur Sozial-ökologischen Forschung
  3. Darstellung der Wissensbasis auf die Bezug genommen wird
  4. Design und Methodik des Forschungsvorhabens
  5. voraussichtliche disziplinäre Zusammensetzung der geplanten Nachwuchsgruppe
  6. geplantes Vorgehen zum Aufbau der Nachwuchsgruppe und zur Anbindung an eine oder mehrere Hochschulen
  7. Aussagen zur Trägerinstitution
  8. Zeitplanung und Ausgaben-/Kostenschätzung (analog 5.1 Vorphase)

Als Anhang können dem Antrag lediglich Literaturlisten und Curricula sowie ggf. Letter(s) of Intent für eine zukünftige Kooperation beigefügt werden. Dem Antrag ist ein Deckblatt voranzustellen, aus dem Antragsteller mit Institution, Titel des Vorhabens, Laufzeit, Förderquote und die beantragte Summe für die Vorphase hervorgehen. Anträge, die diese Vorgaben nicht erfüllen, können nicht berücksichtigt werden.

Aus der Vorlage von Anträgen auf eine Vorphase können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachter/innen bewertet:

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Die Interessenten werden bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

7.2.2 Beantragung der Hauptphase

Der während der Vorphase ausgearbeitete Antrag für die Hauptphase ist nach acht Monaten vorzulegen. Entsprechend den Vorgaben der Vorphase ist dem Projektträger ein maximal 20-seitiger Antrag zu übersenden. Der Abgabetermin wird im Verlauf der Vorphase festgelegt.

Der Hauptantrag besteht aus einem inhaltlichen Teil, in dem die gemeinsam zu bearbeitende Sozial-ökologische Fragestellung gemäß wissenschaftlicher Standards aufbereitet ist. Darzulegen ist, wie die interdisziplinäre Zusammenarbeit der Gruppe methodisch und organisatorisch bewerkstelligt werden soll und wie der inter- und transdisziplinäre Forschungszugang realisiert wird.

Der zweite Teil des Antrags betrifft die strategische Vorgehensweise. Es ist zu erläutern, wie die jeweilige Qualifikationsarbeit in das Gesamtvorhaben eingebunden ist, wie das Nachwuchsteam mit Thema und Forschungszugang in die beteiligte(n) Forschungsinstitute eingebunden ist und wie die individuellen Qualifikationskonzepte aussehen. Besonderer Wert wird darauf gelegt, dass die Betreuungssituation der einzelnen Nachwuchsgruppenmitglieder geklärt und eine Einbindung in den Hochschulalltag gewährleistet ist.

Genaue Hinweise zur formalen Ausgestaltung des Hauptantrags werden rechtzeitig im Verlauf der Vorphase bekannt gegeben.

7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Sowohl die Skizzen auf Vor- als auch Anträge auf Hauptphasen werden unter Hinzuziehung von Sachverständigen begutachtet.
Bei Anträgen auf eine Vorphase werden folgende Aspekte bewertet:

  • Sozial-ökologischer Forschungsgegenstand und -zugang;
  • innovativer Ansatz des geplanten Forschungsvorhabens;
  • Inter- und Transdisziplinarität;
  • Skizzierung der Durchführung des geplanten Forschungsvorhabens;
  • Kompetenz der Antragstellerin / des Antragstellers.

Bei der Begutachtung der Hauptphase kommen ergänzend bzw. vertiefend die folgenden Kriterien hinzu:

  • wissenschaftliche Qualität und Originalität des Projektes;
  • inter- und transdisziplinäres Forschungsdesign;
  • Relevanz und Rolle von Praxispartnern;
  • Berücksichtigung der Genderperspektive;
  • überzeugendes Forschungskonzept, einschließlich der Einbindung in die beteiligten Forschungseinrichtungen (Kooperationsvereinbarungen, Qualifikationskonzepte außeruniversitärer Institute);
  • Publikationsstrategie;
  • Schlüssigkeit und Vollständigkeit der einzelnen Qualifikationskonzepte;
  • anwendungsorientierte und wissenschaftliche Verwertungsperspektive (science and policy impact);
  • Vernetzungsperspektive auf nationaler und internationaler Ebene.

Angestrebt wird die Förderung von mehreren Nachwuchsgruppen, deren Laufzeit auf 4 Jahre befristet ist.
Über alle förmlichen Förderanträge wird das BMBF nach abschließender Prüfung entscheiden.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.

7.4 Erfolgskriterien und Evaluierung

Die Projektteilnehmer müssen ihre Bereitschaft zur Mitwirkung bei integrativen und evaluierenden Maßnahmen erklären. Das Durchführungskonzept des Förderschwerpunkts sieht Evaluierungsstufen auf Projektebene durch den Projektträger DLR sowie auf Programmebene unter Einbeziehung externer Sachverständiger vor.
Erfolgskriterien:

  • Abschluss von Qualifikationsarbeiten mit einem Thema der transdisziplinären Nachhaltigkeitsforschung;
  • wissenschaftliche Qualifizierungen und Auszeichnungen;
  • an die Nachwuchsgruppe anschließende Beschäftigungen im akademischen Bereich, z .B. in Form von (Junior-) Professuren oder Forschungsprojekten;
  • Einbindung von Forschungsinhalten der Nachwuchsgruppe in die akademische Lehre und Ausbildung, z.B. im Rahmen von Lehraufträgen und Seminaren oder als Beiträge in Graduiertenkollegs etc.;
  • Initiierung von eigenen Lehrveranstaltungen, Forschungsgruppen oder Betreuung von Diplom- und Facharbeiten mit einem Sozial-ökologischen Forschungsansatz;
  • Veröffentlichungen in referierten Zeitschriften, Monografien und Sammelbänden;
  • Vorträge bei nationalen und internationalen wissenschaftlichen Tagungen;
  • konkrete Umsetzung der Forschungsergebnisse durch die anvisierten Zielgruppen;
  • Präsentationen bei Nutzerkonferenzen bzw. bei Entscheidungsträgern;
  • Zielgruppenorientierte Veröffentlichungen in populärwissenschaftlichen Zeitschriften, Tageszeitungen u.a.;
  • Beteiligung an internationalen Netzwerken.

Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 21.Juni 2007

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Angelika Willms-Herget