Mit dieser Bekanntmachung verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit“ der Bundesregierung das Ziel, innovative Sicherheitslösungen zu fördern, die die Leistungsfähigkeit und den Schutz der Rettungs- und Sicherheitskräfte deutlich verbessern. Ein Bedarf wird hinsichtlich zuverlässiger, sicherer und kompatibler Technologien und Instrumente für die Kommunikation und Koordination sowie an Ausrüstungen und Hilfsmitteln zum Schutz vor Kampf- oder Schadstoffen gesehen. Bei der Entwicklung von leistungsfähigen und robusten Schutzsystemen sind insbesondere die Themen Nutzerfreundlichkeit und Mensch-Maschine-Schnittstellen zu berücksichtigen. Wichtige Förderkriterien sind Innovationshöhe, Praxistauglichkeit und Marktfähigkeit der angestrebten Lösung.
1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Die Bundesregierung hat am 24. Januar 2007 das Programm „Forschung für die zivile Sicherheit“ (
http://www.sicherheitsforschungsprogramm.de) beschlossen. Im Mittelpunkt dieses Programms steht die Verbesserung des Schutzes der Bürgerinnen und Bürger vor gesellschaftlichen Bedrohungen, ausgelöst u. a. durch Terrorismus, organisierte Kriminalität, Naturkatastrophen, technische Großunfälle. Sicherheitskritische Situationen und neue Bedrohungslagen erfordern hoch entwickelte Technologien sowie integrierte Schutzsysteme für Rettungs- und Sicherheitskräfte und damit verbundene Handlungsstrategien.
Das Sicherheitsforschungsprogramm ist Bestandteil der Hightech-Strategie für Deutschland. Es betrachtet Forschung für zivile Sicherheit erstmals im Gesamtkontext und stellt neue Ressourcen für umfassende Forschung und Innovationen zur Verfügung. Im Rahmen der Förderung werden Lösungen aus der Forschung erwartet, die Beiträge zur zivilen Sicherheit erbringen und den internationalen Markt für Sicherheitsprodukte und -verfahren erschließen. Das Sicherheitsforschungsprogramm richtet sich an Unternehmen, die innovative Sicherheitslösungen entwickeln, und gleichzeitig an die Betreiber von sicherheitsrelevanten Infrastrukturen wie Verkehr, Wasser, Energie u. a. sowie Forschungseinrichtungen und Behörden, die mit Unternehmen und Bedarfsträgern kooperieren.
Die Förderung im Rahmen des Sicherheitsforschungsprogramms erfolgt in zwei Programmlinien: Programmlinie 1 „Szenarienorientierte Sicherheitsforschung“ – diese ist nicht Teil der vorliegenden Bekanntmachung - verfolgt einen übergreifenden Ansatz, der alle relevanten Aspekte eines möglicherweise sehr komplexen grundlegenden Sicherheitsproblems (z. B. den Schutz von Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturen) berücksichtigt. Programmlinie 2 „Technologieverbünde“ konzen-triert sich auf die Erforschung und den Einsatz neuer Sicherheitstechnologien für klar definierte Einsatzbereiche. In beiden Förderlinien wird erwartet, dass Natur- und Ingenieurwissenschaften mit den Geistes- und Sozialwissenschaften gemeinsam praktikable Sicherheitslösungen erarbeiten.
Die vorliegende Bekanntmachung „Integrierte Schutzsysteme für Rettungs- und Sicherheitskräfte“ im Rahmen der Programmlinie 2 richtet sich auf Vorhaben, die völlig neue oder wesentlich verbesserte Lösungen zum Ziel haben und gleichzeitig Marktpotenzial besitzen. Die Vorhaben sollen für die Sicherheitsforschung wichtiges technologisches Basiswissen erschließen und aus bestehenden und neuen Basistechnologien innovative Technologiesysteme entwickeln. Durch die Einbeziehung der gesamten Innovationskette, von der Forschung über die Industrie bis hin zu den Endnutzern, wird eine besondere Anwendungsnähe angestrebt. Endnutzer im Sinne des Sicherheitsforschungsprogramms sind in dieser Bekanntmachung insbesondere Sicherheits- und Rettungskräfte (Polizei, Feuerwehr, THW u. a.), aber auch Betreiber kritischer Infrastrukturen (z. B. Flughäfen, Öffentlicher Nah- und Fernverkehr) sowie Behörden (mit ihren zugehörigen Einrichtungen).
1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Bekanntmachung steht unter dem Vorbehalt der Billigung des Programms durch die europäische Kommission.
2 Gegenstand der Förderung
Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger in sicherheitskritischen Situationen hängt entscheidend von der Leistungsfähigkeit der Einsatzkräfte ab.
In dem Themenfeld „Integrierte Schutzsysteme für Rettungs- und Sicherheitskräfte“ sollen deshalb FuE-Arbeiten für integrierte Schutzsysteme, Ausrüstungen und unterstützende organisatorische Maßnahmen gefördert werden. Wesentliche Aspekte sind dabei ein verbesserter Schutz vor Kampf- und Schadstoffen sowie eine verbesserte Kommunikation und Koordination im Einsatz.
Erwartet werden innovative Sicherheitslösungen, die den aktuellen Forschungs- und Entwicklungsstand insbesondere hinsichtlich folgender Teilthemen berücksichtigen:
- Medizinische Überwachung durch Sensoren im Einsatz, z. B sofort verfügbare, einsatzbegleitende medizinische Komponenten bei kontaminierter Umgebung;
- Funktions- und Schutzkleidung für Einsatzkräfte mit integrierter Sensor- und Kommunikationstechnik , z. B. „Smart Clothes“ sowie Vorrichtungen gegen explosive Gefahrstoffe;
- Ortungs- und Navigationssysteme, auch im Zusammenwirken mit dienstebasierten Geodatenangeboten;
- digitale Kommunikationssysteme für Rettungs- und Sicherheitskräfte, z. B. explosionsgeschützte Funkkommunikationstechnik;
- vernetzte Melde-, Warn- und Informationssysteme, auch auf Basis von Geoinformationssystemen;
- Service-Roboter für Aufklärung, Hilfe und gefährliche Situationen, z.B. ferngesteuerte Vorrichtungen zur Detektion und Eliminierung von Gefahrstoffen;
- innovative ABC-Schutzlösungen, z. B. tragbare Dekontaminationssysteme oder Systeme zur Unterstützung der Wahrnehmung von Gefahrenquellen bei Dunkelheit;
- Wirkung psychologischer Faktoren und Zusammenwirken von neuen Technologien und Einsatzbedingungen.
Ein besonderes Augenmerk wird auf die Einbindung von Endnutzern in die Projekte gelegt. Von Bedeutung ist auch der Beitrag geistes- und sozialwissenschaftlicher Fragestellungen, die möglichst in die Projekte integriert werden sollen. Es geht dabei um Analysen von Risiko- und Bedrohungspotenzialen, die den technischen Entwicklungen vorausgehen sollen, aber auch um Fragen des Einsatzes der Technologien. Dabei gilt es, tatsächliche von vermuteten Bedrohungen abzugrenzen und Empfehlungen für geeignete Abwehrmaßnahmen zu formulieren. Erwartet werden dabei Hinweise auf bestehende Sicherheitsdefizite und Lösungswege, die speziell auch ökonomischen Fragen Rechnung tragen und Hinweise auf die Akzeptanz entsprechender Sicherheitstechnologien in der Bevölkerung. Die Themen Nutzerfreundlichkeit und Mensch-Maschine-Schnittstellen sind ebenso wie Aspekte der Standardisierung besonders zu beachten.
Von den Vorhaben wird ein Beitrag dazu erwartet, dem erweiterten Aufgaben- und Einsatzspektrum des Zivil- und Katastrophenschutzes und der Polizei Rechnung zu tragen und so die Leistungsfähigkeit und Sicherheit der Ersteinsatzkräfte dauerhaft zu verbessern.
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland), Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen und Behörden. In der Regel sollen Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen jedoch im Rahmen eines Verbundprojekts durch FuE-Unteraufträge von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einbezogen werden. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann zudem nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht und wird bei der Projektbegutachtung berücksichtigt.
Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich – vorzugsweise durch FuE-Unteraufträge von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - an den Verbundprojekten zu beteiligen (vgl. dazu auch Nummer 7.3).
4 Zuwendungsvoraussetzungen
Es werden vorrangig Verbundprojekte berücksichtigt, die Laufzeit beträgt in der Regel 3 Jahre.
Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner zu bestimmten, vom BMBF vorgegebenen Kriterien nachgewiesen werden.
Einzelheiten können einem Merkblatt des BMBF, Vordruck 0110 (im Internet abrufbar unter
https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf) entnommen werden.
Der Koordinator des Verbundprojektes ist in der Regel von einem industriellen Partner oder einem Endnutzer zu stellen.
Kooperation mit europäischen Partnern ist erwünscht.
Antragsteller/innen sollen sich, auch im eigenen Interesse, mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist (z. B.
http://cordis.europa.eu/fp7/cooperation/security_en.html). Das Ergebnis dieser Prüfung soll im Antrag auf nationale Fördermittel kurz dargestellt werden.
Innerhalb des adressierten Themenkomplexes können im Rahmen der Begleitforschung auch geistes- und sozialwissenschaftliche Einzelvorhaben gefördert werden.
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann. Es findet die KMU-Definition der EU Anwendung (
https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf).
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis.
7 Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers
Mit der Abwicklung der Bekanntmachung hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:
VDI Technologiezentrum GmbH
Projektträger Sicherheitsforschung
Graf-Recke-Straße 84
40239 Düsseldorf
Ansprechpartner ist:
Dr. Joachim Fröhlingsdorf
Telefon: 0211 / 62 14 - 508
Telefax: 0211 / 62 14 - 484
E-Mail:
E-Mail:
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Zur Erstellung von Projektskizzen ist in jedem Fall der Vordruck zu verwenden, der unter:
http://www.vditz.de/sicherheitsforschung/bekanntmachungen beim Projektträger VDI Technologiezentrum (siehe oben) abgerufen werden kann.
Weitere Hinweise, Richtlinien, Merkblätter und Nebenbestimmungen können unter der Internet-adresse
https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen werden.
7.2 Zweistufiges Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
In der ersten Stufe sind zunächst dem Projektträger VDI-Technologiezentrum GmbH bis spätestens zum 28. August 2007 Projektskizzen in schriftlicher Form auf dem Postweg und in elektronischer Form vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Verbundpartner reichen über den Koordinator eine begutachtungsfähige Projektskizze im Umfang von maximal 15 DIN A4-Seiten (incl. Anlagen, Schriftgrad 12) beim Projektträger ein.
Für die Projektskizze ist folgende Gliederung zu verwenden:
- Ziele
- Gesamtziel des Vorhabens, Zusammenfassung des Projektvorschlages
- Wissenschaftliche bzw. technische Arbeitsziele, angestrebte Innovationen
- Projektkonsortium: Projektkoordinator, Verteilung der Rollen, ggf. Abbildung der Wertschöpfungskette (nur Verbundprojekte)
- Stand der Wissenschaft und Technik sowie eigene Arbeiten
- Stand von Wissenschaft und Technik
- Bestehende Schutzrechte (eigene und Dritter)
- Bisherige Arbeiten der Antragsteller
- Arbeitsplan
Ausführliche Beschreibung der Arbeiten der Verbundpartner (ggf. incl. Unterauftragnehmer, einschließlich aller projektrelevanten wissenschaftlichen und technischen Problemstellungen sowie der Lösungsansätze - Verwertungsplan
Verwertungsplan (wissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Ergebnisverwertung durch die beteiligten Partner, ggf. Umsetzung in Vorschriften, Richtlinien und rechtlichen Rahmenbedingungen) - Netzplan
Arbeitspakete, Übergabepunkte, Meilensteine und Umsetzungsentscheidungen - Finanzierungsplan
Abschätzung von Gesamtkosten und Förderbedarf, einzeln nach Verbundpartner
Es steht den Antragstellern/Antagstellerinnen frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind.
Verbundpartner, deren Vorhaben von Industriepartnern oder von anderen Stellen mitfinanziert wird, müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:
- fachlicher Bezug zur Förderbekanntmachung;
- Beitrag zum Programmziel Erhöhung der Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger ohne Einschränkung der Freiheit;
- Innovationshöhe und Erkenntnisgewinn;
- Ganzheitlichkeit und Breitenwirksamkeit des Lösungsansatzes unter Einbeziehung gesellschaftlicher Ziele und Wirkungen;
- Praxistauglichkeit und Marktfähigkeit der angestrebten Lösung sowie deren optimierte volkswirtschaftliche Hebelwirkung;
- Qualität des Projektkonsortiums, Berücksichtigung aller relevanten Akteure;
- Einbeziehung von Endnutzern;
- KMU-Beteiligung.
Auf der Grundlage dieser Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen ausgewählt. Die Entscheidung des BMBF - das Auswahlergebnis - wird dem Verbundkoordinator vom Projektträger schriftlich mitgeteilt. Die Partner eines Verbundprojekts werden über den Koordinator über das Ergebnis der Bewertung ihrer Projektskizze informiert. Das BMBF und der Projektträger behalten sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen durch unabhängige Experten beraten zu lassen.
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung durch das BMBF entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49 a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
7.3 Besondere Hinweise für Fachhochschulen
Sind Fachhochschulen im Rahmen des obigen Auswahl- und Entscheidungsverfahrens in den Verbundprojekten erfolgreich gewesen, besteht für sie die Möglichkeit für eine zusätzliche Förderung.
Diese weitergehende Förderung kann für ein zusätzliches Forschungsprojekt einer „Qualifizierungs-/Profilierungsgruppe – Neue Technologien“ beantragt werden. Thema und Inhalt dieses zweiten separaten Förderantrags müssen mit dem Projektthema des Verbundprojekts in Zusammenhang stehen. Das zusätzliche Forschungsprojekt muss weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen beinhalten und sich gleichzeitig wesentlich von Aufgabenstellungen des ursprünglichen Antrages unterscheiden, um inhaltliche Doppelungen auszuschließen. Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen müssen in beiden Anträgen überschneidungsfrei sein. Mit dieser zusätzlichen Förderung sollen im ausgeschriebenen Themenumfeld zusätzliches Forschungsprofil und weitere Forschungskompetenz durch ein kleines Projektteam (Bachelor-/Master-/Promotionen; Fachveröffentlichungen; Forschungsmarketing) erarbeiten werden. Die Begutachtung und Förderentscheidung erfolgt BMBF-intern.
Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, ebenso wie die „Hinweise für die Erstellung von Projektvorschlägen“ etc.) erhalten Sie beim BMBF Fachreferat 515 „Forschung an Fachhochschulen“ Heinemannstr. 2, 53173 Bonn, Tel.: 0228 99 57-3468 oder auf der Homepage des BMBF unter http://www.bmbf.de/de/1956.php.
8 Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und enden mit Ablauf der 1. Förderperiode des Sicherheitsforschungsprogramms im Jahre 2010.
Bonn, den 19. Juni 2007
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Christine Thomas