02.06.2007

Bekanntmachung

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung der Förderrichtlinien „Innovative regionale Wachstumskerne“ vom 1. Juni 2007 mit Modul WK POTENZIAL im Rahmen der BMBF Innovationsinitiative für die Neuen Länder „Unternehmen Region“

Viele technische Erfindungen der Vergangenheit, wie z. B. der Elektromotor, das Siemens-Martin-Verfahren zur Herstellung von Stahl, die Kunststoffspritzgussmaschine oder auch der Heimcomputer, bildeten den Ausgangspunkt für das Entstehen ganzer Industriezweige. In der Regel waren die Markteinführung und die massive industrielle Verbreitung dieser Erfindungen jedoch gekoppelt an den Erfolg weiterer grundlegender technischer Entwicklungen, die zum überwiegenden Teil von weiteren Unternehmen durchgeführt worden sind. So wäre der Einsatz des Elektromotors nicht möglich ohne den Elektrogenerator oder den Akkumulator. Stahl könnte ohne die inzwischen hierfür existierenden zahlreichen Ver- und Bearbeitungsverfahren kaum industriell genutzt werden. Der Kunststoffspritzguss benötigte für die breite Durchdringung der Wirtschaft erst die Entwicklung von vielfältig anwendbaren Kunststoffen. Und der Heimcomputer hätte sich ohne ein entsprechendes Betriebssystem und die hierfür geeignete Anwendungssoftware sicherlich nicht weltweit als PC durchgesetzt. Dauerte es von der Erfindung bis zur eigentlichen industriellen Nutzung beim Elektromotor, beim Siemens-Martin-Verfahren und beim Spritzguss noch mehr als 50 Jahre, so betrug der Zeitraum vom ersten Heimcomputer bis zur Einführung des ersten PC mit Windows-System nur noch ca. 10 Jahre. Neben der generellen weltweiten Verkürzung von Innovationszeiträumen spielten dabei offensichtlich auch die zunehmende Bedeutung von sich immer schneller anhäufendem und miteinander vernetzendem Wissen als Wettbewerbsfaktor sowie die regionale Clusterung dieses Wissens, wie sie beispielsweise im Silicon Valley vorhanden waren, eine wesentliche Rolle.

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Programm Innovative regionale Wachstumskerne ist eine Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der Innovationsinitiative für die Neuen Länder „Unternehmen Region“.

Unternehmen Region zielt darauf ab, Entwicklungen mit großem Wirtschaftspotenzial in den Regionen der Neuen Länder anzustoßen. Dabei kann das Wirtschaftspotenzial in der Regel erst durch sich einander ergänzende erfolgreiche Produkt- oder Verfahrensentwicklungen mehrerer Unternehmen umfassend genutzt werden. Mit den verschiedenen Programmen dieser Programmfamilie sollen deshalb Initiativen mit regionaler Technologie- oder Problemlösungsplattform identifiziert, entwickelt und für wirtschaftliches Wachstum erschlossen werden. Die regionale Technologie- oder Problemlösungsplattform definiert ein spezifisches Alleinstellungsmerkmal der Region und kann auf einem bestimmten Wirkprinzip, Verfahren, Material oder System basieren. Die jeweiligen Initiativen sollen zudem ein großes Entwicklungspotenzial haben, sich auf mehreren Unternehmen einer Region abstützen und im Idealfall zum Entstehen eines erfolgreichen regionalen Wirtschaftsclusters führen können. Alle Mitglieder der Programmfamilie sind daher bewusst themenoffen.

KERNMODUL WACHSTUMSKERNE

Ziel des Programms „Innovative regionale Wachstumskerne“ ist der Anstoß eines regional organisierten nachhaltigen Prozesses, der Ideen für technisch-technologische Innovationen generiert und umsetzt. Dadurch sollen Grundlagen für ein beschleunigtes wirtschaftliches Wachstum und bessere Beschäftigungsperspektiven für die Menschen in den Neuen Ländern gelegt werden.

Die Fördermaßnahme unterstützt Bildung, Forschung und Entwicklung solcher Initiativen, in denen wissenschaftliche bzw. technologische Potenziale und Kompetenzen von regionalen, unternehmerisch agierenden Bündnissen zu erfolgreichen marktfähigen Innovationen entwickelt werden. Dabei wird erwartet, dass durch die Förderung eine Sogwirkung für die Investition von privatem Kapital ausgelöst wird. Von Beginn an sollen sich Partner aus Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzwesen zusammenfinden, ihre gemeinsame technisch-technologische Kernkompetenz definieren, Finanzierungsformen und Strategien für ihre zukünftigen Märkte entwickeln und dazu passfähige Projekte im gemeinsamen Interesse entwickeln und umsetzen.

Mit dem weiterentwickelten Programm Innovative regionale Wachstumskerne will die Bundesregierung dazu beitragen, die regionale Bündelung wissenschaftlicher Kompetenzen, unternehmerischen Handelns sowie finanzieller Ressourcen zu fördern. Die bisherigen Erfahrungen aus dem Programm Innovative regionale Wachstumskerne sowie den anderen Maßnahmen im Rahmen von „Unternehmen Region“ belegen die damit verbundenen Chancen für wirtschaftliches Wachstum, Steigerung der Wertschöpfung und bessere Beschäftigungsperspektiven in Regionen der Neuen Länder.

Bewerbungen zur Teilnahme an der Maßnahme „Innovative regionale Wachstumskerne“ sollten von den folgenden Grundgedanken ausgehen (vgl. „Auswahlkriterien“ unter Nr. 7.2):

  • In den Neuen Ländern werden Innovationen überdurchschnittlich stark von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) getragen. Für KMU ist die Zusammenarbeit mit öffentlichen Forschungseinrichtungen und anderen Unternehmen die wichtigste Chance im Innovationswettbewerb. Innovationen können dabei auf vielen Feldern erfolgreicher gestaltet werden, wenn bereits in der Forschung und Kompetenzbildung zwischen Unternehmen einerseits und Forschungseinrichtungen andererseits gemeinsam spezielle Innovationsansätze entwickelt werden. Ein solcher Innovationsansatz, der von den Partnern gemeinsam definiert und thematisch wie regional ausgerichtet wird, ermöglicht es, Ressourcen gemeinsam zu nutzen und Aufgaben arbeitsteilig auszuführen.
  • Initiativen, die sich im Rahmen der Maßnahme Innovative regionale Wachstumskerne zusammenschließen, sollten über einen klaren thematischen Fokus (Technologie- oder Problemlösungsplattform) verfügen, der Synergieeffekte zwischen den einzelnen Aktivitäten ermöglicht.
  • Die erfolgreiche Entwicklung von technisch-technologischen Innovationen setzt das Vorhandensein oder den Aufbau ausreichender Kompetenzen in einer Wachstumsbranche voraus. Dies bezieht sich auf Humankapital, FuE-Ergebnisse, Ideenpotential, Finanzkapital, Unternehmen, Fachkräfte, Infrastruktur u. a. Voraussetzung einer erfolgreichen Bewerbung an der Maßnahme Innovative regionale Wachstumskerne ist ein kritisches Potential an Kompetenzen, das durch Einbindung der relevanten Akteure zu erreichen ist.
  • Entscheidend für den Erfolg einer regionalen Innovationsinitiative sind Größe und Entwicklungschancen des mit der Innovation angestrebten Marktes. Deshalb ist der späteren Umsetzung des Innovationsansatzes an den Märkten schon zu Beginn der Zusammenarbeit große Bedeutung beizumessen. Zur Darstellung des erkennbaren Marktpotentials ist auch eine Auseinandersetzung mit potenziellen Wettbewerbern erforderlich.
  • Von großer Bedeutung für eine Innovationsinitiative ist, dass die unterschiedlichen Partner aus Wirtschaft, Wissenschaft, Finanzwesen und Verwaltung in ein unternehmerisches Bündnis mit strategischer Interessenkonvergenz integriert werden. Außerdem sollte die Initiative über eine gemeinsame Außendarstellung verfügen. Beide Aufgaben erfordern ein kompetentes Innovationsmanagement. Eine Förderung setzt daher voraus, dass für die Initiative ein Innovationskonzept analog zu einem Business-Plan erstellt und ein mit unternehmerischen und strategischen Kompetenzen ausgestattetes Management eingerichtet werden.
  • Das Interesse von Unternehmen an der Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten dokumentiert sich in der Bereitschaft, Eigenmittel in die Innovationsinitiative einzubringen. Zudem sind dem Umfang der staatlichen Unterstützung von betrieblichen Bildungs , Forschungs und Entwicklungsprojekten durch die Beihilfevorschriften der EU klare Grenzen gesetzt.

Das BMBF beabsichtigt daher, im Rahmen des weiterentwickelten Programms Innovative regionale Wachstumskerne innovative Bündnisse in den Neuen Ländern zu unterstützen, die sich bereits in der FuE-Phase hinsichtlich Effizienz und Funktionalität der Kooperation ähnlich wie ein Wirtschaftsunternehmen verhalten und auf dieser Grundlage ihre Kernkompetenz in einem Wachstumsbereich auf- und ausbauen. Dabei ist die Förderung nicht auf einzelne Technologien, Materialien oder Wirtschaftsbranchen beschränkt. Die thematische Fokussierung auf Kernkompetenzen ist Aufgabe der regionalen Partner. Ziel ist es, langfristig selbst tragende Strukturen zu initiieren.

MODUL WK POTENZIAL

Jüngste Analysen der Wirkung der Programme der BMBF-Innovationsinitiative Unternehmen Region zeigen, dass, ungeachtet ihrer differenzierten Ansatzpunkte in den verschiedenen Stadien des regionalen Innovationsprozesses, noch eine wesentliche Lücke in diesem Prozess geschlossen werden muss. Obwohl offensichtlich an mehreren Hochschulen und Forschungseinrichtungen in den Neuen Ländern durchaus vielversprechende Forschungsergebnisse für die Entwicklung regionaler Technologie- und Innovationsplattformen in der Grundlagenforschung vorliegen, gelingt die erstmalige Übertragung dieser Ergebnisse in die industrielle Forschung und Entwicklung geeigneter Unternehmen in der Region noch nicht mit der notwendigen Geschwindigkeit und der erforderlichen Stringenz, um mögliche Wachstumspotenziale kurzfristig und umfassend für ein Wirtschaftswachstum in der jeweiligen Region nutzen zu können.

Das neue Modul WK POTENZIAL soll deshalb Forscher an Hochschulen und öffentlichen Forschungseinrichtungen in den Neuen Ländern sowie Unternehmer aus ihrem regionalen Umfeld motivieren, aktuelle Ergebnisse aus der Forschung dieser Einrichtungen in Bezug auf ihr Potenzial für den Aufbau regionaler Technologie- und Problemlösungsplattformen in ihrer Region zu überprüfen und diese Plattformen dann schnellstmöglich in Form eines industriellen Verbundes aus Hochschule bzw. Forschungseinrichtung und geeigneten Unternehmen in der Region zu etablieren. Damit wird das Ziel verfolgt, Forschungsergebnisse aus den Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die in jüngster Vergangenheit entstanden sind und ein hohes Innovations- und Wachstumspotenzial beinhalten, möglichst frühzeitig für Innovationen und eine erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen in den Regionen Ostdeutschlands nutzbar zu machen.
Das Modul WK POTENZIAL ist Bestandteil des Programms Innovative regionale Wachstumskerne. Die Förderung im Rahmen des Moduls WK POTENZIAL qualifiziert jedoch nicht automatisch für eine Förderung als Innovativer regionaler Wachstumskern, dem Kernmodul des Programms.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Fördergegenstand

KERNMODUL WACHSTUMSKERNE MODUL WK POTENZIAL

Das regionale Innovationskonzept soll konkretisierte Projektanträge zur Umsetzung dieses Konzepts enthalten (vgl. unter Nr. 7.3.3). Gefördert werden können

  • Vorhaben der Grundlagenforschung, industriellen Forschung und vorwettbewerblichen Entwicklung,
  • spezifische und allgemeine Aus- und Weiterbildungsvorhaben sowie
  • die Innovationsberatung von KMU und Unternehmensgründern

soweit sie sich nachweislich in das Gesamtkonzept einordnen sowie seine praktische Umsetzung und Synergien befördern. Die Projekte können sowohl in Form von Einzel- als auch Verbundvorhaben gefördert werden.

Die Mitwirkungsleistungen der Projektleiter im regionalen Management [gemeinsame Arbeitsplanung und Themenvernetzung, Controlling, Workshops, (Weiter-) Entwicklung des Innovationskonzeptes einschließlich Konzept zur Außendarstellung u. a.] können im Rahmen ihrer Bildungs- und FuE-Vorhaben als Personalaufwand angesetzt und anteilig mit gefördert werden.

Interessierte Initiativen können zudem Zuwendungen für die Inanspruchnahme der angebotenen externen Beratung bei der Erstellung des Innovationskonzeptes gemäß Nr. 7.3.3a Punkt 1 erhalten.

Darüber bietet der Projektträger kostenlos eine strategische Begleitung der Konzepterstellung als auch der sich anschließenden Umsetzung des Innovationskonzepts an.

Mit dieser Fördermaßnahme sollen Kooperationsprojekte („Verbundvorhaben“) mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren gefördert werden, in denen Forscher einer Hochschule oder einer Forschungseinrichtung in den Neuen Ländern gemeinsam mit bis zu fünf, mindestens jedoch drei, kleinen oder mittleren Unternehmen aus ihrem regionalen Umfeld aufbauend auf aktuellen Forschungsergebnissen der Hochschule oder Forschungseinrichtung industrielle Technologie- oder Problemlösungsplattformen mittels eines gemeinsamen Forschungs- oder Entwicklungsprojektes erstmalig in ihrer Region etablieren.

Vor diesem Hintergrund sollen vor allem solche Verbundprojekte gefördert werden,

  • in denen die mitwirkenden KMU später wesentliche Glieder einer für die neuen Produkte oder Dienstleistungen erforderlichen neuen regionalen Werstschöpfungskette sind

oder

  • in denen die Forschungsergebnisse der Hochschule oder Forschungseinrichtung die Basis einer neuen gemeinsamen Entwicklungs- oder Technologieplattform der mitwirkenden Unternehmen für neue Produkte und Dienstleistungen darstellen.



3. Zuwendungsempfänger

KERNMODUL WACHSTUMSKERNE MODUL WK POTENZIAL
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Bildungseinrichtungen der Region, die Maßnahmen und Projekte durchführen, die die für eine Förderung ausgewählten Innovationskonzepte untersetzen.

Im Rahmen der Förderung der Innovationsberatung von Unternehmensgründern können ausnahmsweise auch Privatpersonen (Gründer) gefördert werden, die u.a. den erforderlichen Eigenanteil nachweisen und aufbringen können.

Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen in den Neuen Ländern, die ihren Sitz innerhalb einer gemeinsamen Region haben (räumliche Entfernung kleiner gleich 50 km). Die für die Einstufung als KMU gültige Definition der EU kann unter http://www.foerderinfo.bund.de/de/165.php abgerufen werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind nur Initiativen aus den

Neuen Ländern

, deren

funktionaler Zusammenhang

ausreichend dargestellt wird (Wissenschafts- oder Wirtschaftsraum, Ausprägung spezieller Merkmale u. a.). Länder sind keine Regionen im Sinne der Fördermaßnahme.

Kooperationsbeziehungen

zu Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen

in den alten Ländern

sind

möglich

. Projekte, die in den alten Ländern durchgeführt werden, sind jedoch

nicht förderfähig

. Kooperationspartner mit Sitz im

Westteil Berlins

können ausnahmsweise gefördert werden, wenn sich der Schwerpunkt der Förderung des Wachstumskerns in den Neuen Ländern bzw. im Ostteil Berlins befindet. Antragsteller sollten sich auch im eigenen Interesse im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem

EU-Forschungsrahmenprogramm

vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im Förderantrag kurz dargestellt werden. Die Partner eines „Verbundprojektes“ haben ihre Zusammenarbeit in einer

Kooperationsvereinbarung

zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom

BMBF

vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem

BMBF

-Merkblatt Vordruck 0110 (

http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/pdf/0110.pdf

) entnommen werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung, andere Zuwendungsgeber

Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung gewährt. Zuwendungsfähig sind die nach den Regelungen für die Projektförderung des BMBF anrechenbaren Ausgaben bzw. Kosten. Ausgeschlossen hiervon sind Ausgaben/Kosten für Baumaßnahmen und Großinvestitionen.

Bemessungsgrundlage für FuE-Projekte von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen Kosten, die in der Regel bis 50% anteilfinanziert werden können. Nach den BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung der Antragsteller von grundsätzlich mindestens 50 % vorausgesetzt. Die einzelfallbezogene Bewertung schließt jedoch eine geringere Eigenbeteiligung nicht aus.

Bemessungsgrundlage für FuE-Projekte von Hochschulen (einschließlich Hochschulkliniken) und außeruniversitäre Einrichtungen sind die zuwendungsfähigen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen zusätzlichen Kosten), die bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei der Bemessung von Zuwendungen, die ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mittelbar oder unmittelbar begünstigen, ist neben den BMBF-Grundsätzen der Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission für staatliche FuE-Beihilfen zu beachten.

Eine Kumulation von Mitteln der Maßnahme Innovative regionale Wachstumskerne und Fördermitteln anderer Bundesprogramme zur Komplementärfinanzierung innerhalb einzelner Vorhaben ist grundsätzlich nicht gestattet. Inwieweit eine gemeinsame Förderung von Projekten mit anderen öffentlichen Geldgebern erfolgen kann, hängt von der Rechtsform des Antragstellers bzw. von der Art des Vorhabens ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Bei Förderanträgen sollte geprüft werden, inwieweit andere Förderprogramme des Bundes ein geeigneterer Rahmen der geplanten Aktivitäten sind.

KERNMODUL WACHSTUMSKERNE

Zuwendungen für Projekte zur Qualifizierung von Mitarbeitern in speziellen Innovationsfeldern eines Unternehmens (spezifische Ausbildung) werden als Anteilfinanzierung - in der Regel bis zu 25 % für Großunternehmen und 35 % für KMU - zu den zuwendungsfähigen Kosten gewährt. Zuwendungen für Projekte zur Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Innovationsbereichen der gesamten Region (allgemeine Ausbildung) werden ebenfalls als Anteilfinanzierung - in der Regel bis zu 50 % für Großunternehmen und 70 % für KMU - zu den zuwendungsfähigen Kosten gewährt. Eine einzelfallbezogene Bewertung schließt jedoch eine höhere Förderquote nicht aus. Zuwendungen für Aus- und Weiterbildungsprojekte an Empfänger außerhalb der gewerblichen Wirtschaft können in Höhe bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden.

Zuwendungen für die Innovationsberatung von KMU und Unternehmensgründern durch externe Berater können als Anteilfinanzierung mit maximal 50 % und höchstens 25.000 Euro pro Unternehmen gefördert werden. Hiervon abzugrenzen ist die mögliche externe Beratung zur Erarbeitung der Innovationskonzepte gemäß Nr. 7.3.3.a.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteile der Zuwendungsbescheide werden:

  • für Zuwendungen auf Ausgabenbasis die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) in Verbindung mit den Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98),
  • für Zuwendungen auf Kostenbasis grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschung und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98).

7. Verfahren

7.1 Projektträger des BMBF

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger beauftragt:

Projektträger Jülich (PTJ)
Außenstelle Berlin / Projektbüro "Innovative regionale Wachstumskerne"
Zimmerstrasse 26-27
10969 Berlin

Ansprechpartner(in) ist Frau Carola Becker,
Tel. 030-20199-475
Fax 030-20199400
Email: E-Mail: Nachricht schreiben ,

Es wird empfohlen, vor dem Einreichen von Projektskizzen mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easyonline abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline).

7.2 Auswahlkriterien

KERNMODUL WACHSTUMSKERNE MODUL WK POTENZIAL
  • Innovationsgehalt der Idee (regional, international); klare thematische Fokussierung der Initiative auf die jeweiligen Kernkompetenzen;
  • Kritisches Potential an Kompetenzen (Humankapital, FuE-Ergebnisse, Ideenpotential, Finanzkapital, Unternehmen, Fachkräfte, Infrastruktur etc.);
  • Erkennbares Marktpotential, Größe und Entwicklungschancen des mit der Innovation angestrebten Marktes;
  • Wettbewerbsfähigkeit (Stärken und Schwächen, Konkurrenzsituation, Anzahl und Art der beteiligten Unternehmen);
  • Unternehmerische und strategische Fähigkeiten des Managements, Effizienz der Organisation;
  • Finanzierung der Eigenanteile der Initiative, von öffentlicher Finanzierung unabhängige Finanzquellen und Finanzplanung;
  • Umsetzbarkeit der vorgeschlagenen Ideen im Hinblick auf die Etablierung eines nachhaltigen und wirtschaftlich selbsttragenden Wachstumskerns;
  • Infrastrukturelle Voraussetzungen;
  • Einbeziehung, Mitwirkung und Interessenkonvergenz der erforderlichen Partner.

  • Chancen für das Entstehen neuer regionaler Wertschöpfungsketten bzw. neuer regionaler Entwicklungs- oder Technologieplattformen;
  • Machbarkeit bzw. Erfolgsaussichten in Bezug auf die geplanten Problemlösungen;
  • Kundenrelevanz der geplanten Problemlösungen;
  • Innovationshöhe und Marktpotenzial der geplanten neuen Produkte und Dienstleistungen;
  • Eignung des Projektteams, das Verbundprojekt durchzuführen und das Marktpotenzial seiner Ergebnisse zu erschließen.

Bei der Auswahl der Konzepte wird insgesamt berücksichtigt, ob und inwiefern geschlechtsspezifische Aspekte (im Sinne des „Gender Mainstreaming“) bezüglich der einzelnen Kriterien bedacht worden sind.

7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

KERNMODUL WACHSTUMSKERNE MODUL WK POTENZIAL

Das Förderverfahren ist mehrstufig. Zunächst ist eine kurze Ideenskizze einzureichen, die vorbewertet wird (s. Nr. 7.3.1); in einem weiteren Schritt findet ein Gespräch mit den Bewerbern der als „erfolgversprechend“ vorbewerteten Initiativen statt (s. Nr. 7.3.2). Anschließend werden die im Gespräch als „sehr erfolgversprechend“ eingeschätzten Initiativen aufgefordert, ein detailliertes Innovationskonzept mit den förmlichen Förderanträgen zu erarbeiten und vorzulegen (s. Nr. 7.3.3). Die endgültige Förderentscheidung wird auf Grundlage dieses Innovationskonzeptes sowie einer Präsentation gefällt.

Der gesamte Auswahlprozess ist als fortlaufendes Verfahren ohne feste Fristen angelegt.
Ideenskizzen können jederzeit eingereicht werden. Im Rahmen des Auswahlprozesses wird der Beratung der Initiativen besondere Aufmerksamkeit gewidmet.

Die Länder werden im Rahmen des Auswahlprozesses über den Stand der Bewerbungen informiert.
Über die Anzahl der sich in jedem Verfahrensschritt befindlichen Initiativen und über die zu erwartenden Bearbeitungszeiten während des ersten Verfahrensschrittes wird fortlaufend auf der Internetpräsentation des Programms berichtet.

Das Förderverfahren ist einstufig angelegt. Es sollen pro Jahr bis zu 10 Projekte zur Förderung ausgewählt werden.

Der gesamte Auswahlprozess ist themenoffen und als fortlaufendes Verfahren ohne feste Fristen angelegt. Anträge können jederzeit eingereicht werden. Im Rahmen des Auswahlprozesses wird der Beratung der Initiativen besondere Aufmerksamkeit gewidmet.

KERNMODUL WACHSTUMSKERNE

7.3.1 Ideenskizze

Zunächst sind Ideenskizzen im Umfang von maximal 10 DIN A4-Seiten, 1,5-zeilig, einseitig beschrieben, Schriftgrad 12 (Ausschlusskriterium) vorzulegen, die folgende Aussagen enthalten sollen:

  • Kernkompetenz und gemeinsames Ziel des Innovativen regionalen Wachstumskerns,
  • Zielmarkt und Markttrends bzgl. dieser Kernkompetenz,
  • Wettbewerbssituation bzgl. dieser Kernkompetenz,
  • Partner und deren Interessenlage an der Mitwirkung, Interessenkonvergenz,
  • Gemeinsame Erklärung der Partner zur beabsichtigten Kooperation,
  • Abschätzung des Finanzierungsbedarfes, davon Fördermittel.

Als Maßstab und Hilfestellung bei der Erarbeitung der Ideenskizze kann der Leitfaden zur Erstellung eines Innovationskonzepts für Innovative regionale Wachstumskerne genutzt werden (siehe auch auf der Internetpräsentation des Programms unter „Dokumente“).

Die Ideenskizzen können während der Laufzeit des Programms ohne Einhaltung von Fristen dem Projektträger über den Postweg zugeleitet werden (in 7facher Ausführung). Zusätzlich beizulegen ist eine elektronische Version der Skizze (Word- (doc) bzw. pdf-Dateien auf Diskette oder CD-ROM). Die eingehenden Skizzen werden nach Eingangsdatum behandelt. Die zentralen Ansprechpartner der beantragenden Initiativen erhalten umgehend eine schriftliche Eingangsbestätigung.

Der Projektträger bewertet die eingegangenen Ideenskizzen im Auftrag des BMBF vor. Ziel der Vorbewertung ist, die „erfolgversprechenden“ Initiativen zu identifizieren. Grundlage der Bewertung sind die in Nr. 7.2 angegebenen Kriterien.

Das Ergebnis der Bewertung wird den Antragstellern schriftlich mitgeteilt. Die für die Bewertung durch den Projektträger erforderliche Bearbeitungszeit ist abhängig von der Anzahl der insgesamt zu bewertenden Ideenskizzen. Initiativen, die nicht als „erfolgversprechend“ vorbewertet wurden, steht es offen, zu einem späteren Zeitpunkt eine überarbeitete Ideenskizze einzureichen.

7.3.2 Bewerbungsgespräch

Anschließend lädt das BMBF die Vertreter der vom Projektträger als erfolgversprechend eingestuften Initiativen zu einem Bewerbungsgespräch ein. Inhalt dieses Gespräches ist die Präsentation und Diskussion der eingereichten Ideenskizzen.

Auf Grundlage der Vorbewertung der eingereichten Ideenskizzen sowie auf Grundlage der beim Bewerbungsgespräch gewonnenen Eindrücke werden die „sehr erfolgversprechenden“ Initiativen ausgewählt. Grundlage der Bewertung sind die in Nr. 7.2 angegebenen Kriterien.

Den dabei nicht berücksichtigten Initiativen werden mit der Entscheidung auch die wesentlichen Gründe mitgeteilt.



KERNMODUL WACHSTUMSKERNE MODUL WK POTENZIAL
7.3.3a Innovationskonzept, förmliche Förderanträge
Die im Bewerbungsgespräch als „sehr erfolgversprechend“ bewerteten Initiativen werden aufgefordert, ein Innovationskonzept zu erarbeiten. Dafür können die Antragsteller professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen, die verschiedene Schwerpunkte hat:
  1. Erarbeitung eines einem Business-Plan bei Unternehmensgründungen entsprechenden Konzeptes, u.a. mit spezieller Ausrichtung auf die Einwerbung privater Mittel,
  2. Erarbeitung eines erfolgssichernden Organisations-Konzeptes für die Planungs- und Umsetzungsphase des Gesamtvorhabens,
  3. Beratung zu den Förderzielen und der Erarbeitung der Förderanträge.

Für die Beratung gemäß Punkt 1 kann der Antragsteller einen externen Berater in Anspruch nehmen. Der entstehende Aufwand wird in Höhe von bis zu 70 %, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von 15.000 €, erstattet.

Die Beratung gemäß den Punkten 2 und 3 ist für Antragsteller kostenlos. Der Projektträger koordiniert sämtliche Beratungsleistungen.

Außerdem steht den Antragstellern ein Leitfaden zur Erstellung eines Innovationskonzeptes für Innovative regionale Wachstumskerne zur Verfügung (siehe auch auf der Internetpräsentation des Programms unter „Dokumente“).

Mit dem Innovationskonzept sind die förmlichen Förderanträge für die einzelnen Projekte einzureichen, die die wissenschaftlich-praktische Umsetzung des Innovationskonzeptes näher beschreiben. Diese Anträge bilden einen gesonderten Anlageband zum Innovationskonzept. Zu jedem Projekt ist der Beitrag zum Aufbau des regionalen Wachstumskerns (Innovationskonzept) sowie die Verknüpfung mit den anderen Fachprojekten des Wachstumskerns darzustellen.

Das Innovationskonzept und der Anlagenband mit den förmlichen Förderanträgen sind in 15facher-Ausfertigung beim Projektträger einzureichen. Die Innovationskonzepte dürfen incl. Zusammenfassung nicht mehr als 40 Seiten DIN-A4-Format, 1,5-zeilig, einseitig beschrieben, Schriftgrad 12 umfassen (Ausschlusskriterium). Zusätzlich beizufügen ist eine elektronische Version auf Diskette oder CD-ROM [Konzepte und Projektbeschreibungen als Word- (doc) bzw. pdf-Dateien]. Förmliche Förderanträge sind möglichst als „easy“-Version vorzulegen.

Eine verbindliche Vorlagefrist ist nicht vorgesehen. Der Vorlagezeitpunkt wird durch die Initiativen in Abhängigkeit vom Entwicklungsfortschritt des jeweiligen Innovationskonzeptes selbst bestimmt.
Nach der Vorlage präsentieren die Initiativen ihre Innovationskonzepte in einer abschließenden Bewertungsrunde einem Fachgremium des BMBF. Grundlage der Bewertung sind die in Nr. 7.2 angegebenen Kriterien. Die Präsentationstermine wird das BMBF in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und der Anzahl formal und inhaltlich vollständig eingereichter Innovationskonzepte festlegen. Die Terminsetzung wird rechtzeitig bekannt gegeben.

7.3.3b Verbundkonzept, förmliche Förderanträge

Dem Projektträger Jülich ist das Verbundkonzept in 6facher Ausfertigung in schriftlicher sowie einmal in elektronischer Form unter dem Stichwort „Regionale Technologieplattformen“ auf dem Postweg vorzulegen. Das Verbundkonzept soll maximal 10 Seiten DIN-A4-Format, einseitig beschrieben, Schriftgrad 12, einzeiliger Abstand, ungebunden, umfassen (Ausschlusskriterium). Ihm ist als Gliederung die Beantwortung folgender Fragen zugrunde zu legen:

  1. Wer sind die Verbundpartner (Name, Größe, Sitz, fachliche Bonität)?
  2. Welche speziellen neuen Forschungsergebnisse, -erfahrungen und -methoden der Hochschule oder Forschungseinrichtung bilden die Grundlage des Verbundvorhabens?
  3. Inwieweit kann aus dem Verbundprojekt eine neue regionale Wertschöpfungskette oder eine neue regionale Entwicklungs- oder Technologieplattform entstehen?
  4. Welche Probleme oder Bedürfnisse potenzieller Kunden der einzelnen Unternehmen oder des Unternehmensverbundes sollen durch Nutzung dieser Forschungsergebnisse im Verbundprojekt gelöst bzw. bedient werden? Wie soll das geschehen? Wer käme aus heutiger Sicht hierfür als Kunde dieser Unternehmen in Frage?
  5. Welche Forschungs- und Entwicklungsprobleme sind im Verbundvorhaben aufbauend auf den Forschungsergebnissen der Hochschule oder Forschungseinrichtung noch zu lösen? Wie, durch wen und in welchem Zeitraum soll dieses erfolgen?
  6. Wie stellt sich die Konkurrenzsituation in Bezug auf die dem Vorhaben zugrunde liegenden Forschungsergebnisse und die angestrebten Problemlösungen aus heutiger Sicht dar?
  7. Welche neuen Produkte oder Dienstleistungen sollen im Ergebnis der geplanten Entwicklungen zu welchem Zeitpunkt entstehen? Wer soll diese produzieren bzw. anbieten und vermarkten? Wann soll der Markteintritt stattfinden? Wie groß ist der Markt für diese Produkte oder Dienstleistungen? Welche Umsätze können damit voraussichtlich in 5 und in 10 Jahren durch die Verbundpartner generiert werden?

Der Projektträger bewertet das eingegangene Verbundkonzept vor und gibt dies dem BMBF zur Kenntnis. Wenn das BMBF die sich bewerbende Initiative im Sinne der Programmziele als erfolgversprechend einstuft, werden die Interessenten aufgefordert einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Diese werden dann zusammen mit dem Verbundkonzept drei externen Fachgutachtern zur Stellungnahme geschickt. Grundlage der Bewertung sind die in Nr. 7.2 angegebenen Kriterien. Auf der Grundlage dieser Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

7.3.4 Förderentscheidungen

Bei allen Förderentscheidungen werden bereits laufende Fördermaßnahmen und in anderen Forschungsbereichen geplante Forschungsprojekte berücksichtigt, um eine unwirtschaftliche Parallelförderung zu vermeiden.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49 a VwVfG, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.

KERNMODUL WACHSTUMSKERNE MODUL WK POTENZIAL

Auf der Grundlage der Präsentation vor dem Fachgremium erfolgen die Förderentscheidungen durch das BMBF. Die Förderung einer Initiative ist auf maximal drei Jahre begrenzt..

Auf der Grundlage der schriftlichen Stellungnahmen der Experten erfolgen die Förderentscheidungen durch das BMBF. Die Förderung einer Initiative ist auf maximal zwei Jahre begrenzt. Eine positive Förderentscheidung im Rahmen der Maßnahme Förderung des Aufbaus von regionalen Technologie- und Problemlösungsplattformen ist keine Vorentscheidung für eine Förderung im Rahmen der Maßnahme Innovative regionale Wachstumskerne.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Gleichzeitig treten die Förderrichtlinien Innovative regionale Wachstumskerne vom 11. März 2002 (Bundesanzeiger S. 5286) außer Kraft.
Berlin, den 1. Juni 2007

Bundesministerium für Bildung und Forschung

im Auftrag
MinR Hans-Peter Hiepe