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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien über die Förderung zum Themenfeld “Schutz von Verkehrsinfrastrukturen“ im Rahmen des Sicherheitsforschungsprogramms der Bundesregierung

Vom 26.03.2007

Mit dieser Bekanntmachung verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit“ der Bundesregierung das Ziel, innovative Sicherheitslösungen auf dem Gebiet des Schutzes von Verkehrsinfrastrukturen zu fördern. Der Schwerpunkt der Förderung liegt beim Schutz von Menschen im Bus-, Bahn- und Flugverkehr. Erwartet werden Verbundprojekte, die einen szenarienorientierten Ansatz verfolgen, d. h. umfassende Sicherheitskonzepte mit eingebetteten Technologien, Handlungsstrategien und Organisationsformen entwickeln. Wichtige Förderkriterien sind Innovationshöhe, Ganzheitlichkeit und Breitenwirksamkeit der Lösungsansätze unter Einbeziehung gesellschaftlicher Ziele und Wirkungen, Berücksichtigung aller relevanten Akteure und die Bedeutung des Beitrags zur Erhöhung der Sicherheit.

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1. Zuwendungszweck

Die Bundesregierung hat am 24. Januar 2007 das Programm „Forschung für die zivile Sicherheit“ ( http://www.sicherheitsforschungsprogramm.de ) beschlossen. Im Mittelpunkt dieses Programms steht die Verbesserung des Schutzes der Bürgerinnen und Bürger vor Bedrohungen, ausgelöst u. a. durch Terrorismus, organisierte Kriminalität, Naturkatastrophen, technische Großunfälle. Sicherheitskritische Situationen und neue Bedrohungslagen erfordern hoch entwickelte Technologien sowie innovative Sicherheitssysteme und damit verbundene Handlungsstrategien.

Das Sicherheitsforschungsprogramm ist Bestandteil der Hightech-Strategie für Deutschland. Es betrachtet Forschung für zivile Sicherheit erstmals im Gesamtkontext und stellt neue Ressourcen für umfassende Forschung und Innovationen zur Verfügung. Im Rahmen der Förderung werden Lösungen aus der Forschung erwartet, die Beiträge zur zivilen Sicherheit erbringen und den internationalen Markt für deutsche Sicherheitsprodukte und -verfahren erschließen. Das Sicherheitsforschungsprogramm richtet sich an Unternehmen, die innovative Sicherheitslösungen entwickeln und gleichzeitig an die Betreiber von sicherheitsrelevanten Infrastrukturen wie Verkehr, Wasser, Energie u. a. sowie Forschungseinrichtungen und Behörden, die mit Unternehmen und Bedarfsträgern kooperieren.

Die Förderung im Rahmen des Sicherheitsforschungsprogramms erfolgt in zwei Programmlinien:

Programmlinie 1 „Szenarienorientierte Sicherheitsforschung“ verfolgt einen übergreifenden Ansatz, der alle relevanten Aspekte einer möglicherweise sehr komplexen grundlegenden Sicherheitslösung berücksichtigt.

Programmlinie 2 „Technologieverbünde“ – diese ist nicht Teil der vorliegenden Bekanntmachung - konzentriert sich auf die Erforschung und den Einsatz neuer Sicherheitstechnologien für klar definierte Einsatzbereiche.

Die szenarienorientierte Sicherheitsforschung geht über die Erarbeitung technischer Sicherheitslösungen hinaus. Sie betrachtet diese als Teil eines Gesamtkonzepts, das außerdem die Berücksichtigung oder Erstellung von Bedrohungs- und Kosten/Nutzen-Analysen beinhaltet, die Dynamik von Personen wie auch Gruppen in Krisensituationen untersucht und generell alle Aspekte berücksichtigt, die sich als signifikante Einflussgrößen des Szenarios darstellen. Damit wird bezweckt, sowohl präventive als auch reaktive Maßnahmen an solchen Stellen innerhalb des zu schützenden Gesamtsystems zu ergreifen, an denen mit den zur Verfügung stehenden Mitteln der größtmögliche Nutzen erzielt werden kann.

Darüber hinaus beinhaltet die szenarienorientierte Sicherheitsforschung die Berücksichtigung der Folgen des Einsatzes von Sicherheitsmaßnahmen. Hierzu zählt insbesondere auch das frühzeitige Erkennen möglicher Beeinträchtigungen für die Bürgerinnen und Bürger. Ebenso müssen mögliche Störungen betrieblicher Abläufe beachtet werden, um Wettbewerbsnachteile für betroffene Unternehmen zu vermeiden.

Zentral für die szenarienorientierte Sicherheitsforschung ist, dass sie anwendungsnah ausgerichtet ist durch Einbeziehung der gesamten Innovationskette, von der Forschung über die Industrie bis hin zu den Endnutzern. Endnutzer im Sinne des Sicherheitsforschungsprogramms sind Betreiber kritischer Infrastrukturen (z. B. Flughäfen, Öffentlicher Nah- und Fernverkehr), Behörden (mit Ihren zugehörigen Einrichtungen) und Sicherheits- und Rettungskräfte (u.a. Polizei, Feuerwehr, Technisches Hilfswerk).

1.2. Rechtsgrundlagen

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften (VV) zu §44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO), durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Bekanntmachung steht unter dem Vorbehalt der Billigung des Programms durch die Europäische Kommission.

2. Gegenstand der Förderung

Die vorliegende Bekanntmachung zur Programmlinie 1 richtet sich auf Sicherheitsszenarien im Kontext der Verkehrsinfrastrukturen. Der Schwerpunkt der Förderung liegt beim Schutz von Menschen im Bus-, Bahn- und Flugverkehr.

Neben diesem Schwerpunkt können im Kontext dieser Bekanntmachung weitere Themen vorgeschlagen werden, die die Sicherheit besonders empfindlicher Verkehrsinfrastrukturen betreffen, wie beispielsweise Brücken, Tunnel und Fährverbindungen.

Die Forschung soll alle relevanten Einflussgrößen, von der Gefahrensituation und ihren Ursachen, über Technik, Logistik, Management, Ausbildung des Personals bis hin zum Kunden betrachten und ihrer Priorität entsprechend einbeziehen. Zu berücksichtigen sind bei den Projektvorschlägen: Prävention, Früherkennung, Redundanzerhöhung (Funktionsfähigkeit auch in Krisenlagen) und schnelle und effektive Reaktion im Krisenfall.

Die Forschung ist interdisziplinär zu gestalten, wobei alle zur übergreifenden Problemlösung erforderlichen Kompetenzen in den Projektverbund zu integrieren sind. Es wird erwartet, dass Natur- und Ingenieurwissenschaften mit den Geistes- und Sozialwissenschaften gemeinsam praktikable Sicherheitslösungen erarbeiten.

Die Szenarienorientierung stellt sicher, dass isolierte Einzellösungen zugunsten passfähiger Systeminnovationen vermieden werden. Diese Systeminnovationen integrieren bestehende und neue Technologien. Sie stützen sich auf Bedrohungsanalysen und berücksichtigen Kosten-Nutzen-Analysen sowie Nutzer- und Kundenfreundlichkeit ebenso wie die Einstellungen und das Verhalten von Einzelnen wie auch Gruppen und deren Dynamik. Weiterhin sind die subjektiven Wahrnehmungen der Nutzer zu untersuchen und Möglichkeiten zur effektiven Verbesserung des Sicherheitsempfindens aufzuzeigen. Die Analysen sollen dazu dienen, Endnutzern bestehende Sicherheitsdefizite und Lösungswege aufzuzeigen, die speziell auch ökonomischen Aspekten Rechnung tragen.

Forschungsthemen können sein:

  • Security-Management-Systeme, vernetzte Krisenmanagementsysteme;
  • Konzepte zur Bürger- und Kundenbeteiligung bei Krisenprävention und –reaktion;
  • Konzepte krisenbezogener Öffentlichkeitsarbeit;
  • Mensch-Maschine-Schnittstellen bei Detektions- und Überwachungssystemen;
  • bauliche Maßnahmen und sicherheitsbegünstigende Architektur;
  • Abschirmung elektronischer Geräte gegen elektromagnetische Felder;
  • interoperable IKT-Systeme zur Überwachung und Sicherung;
  • Simulationssoftware für Krisenübungen;
  • Frühwarnsysteme mit Echtzeit-Datenübermittlung;
  • simulationsunterstützte Risikoanalysen für Entscheidungsfindungen;
  • Modellierung von Schädigungen, z. B. zur Brandausbreitung;
  • massensensorgestützte Datenerhebung;
  • Roboter zur Überwachung und Gefahrenbekämpfung;
  • automatische Zugangskontrollen mit integrierten biometrischen Systemen;
  • automatische Erkennung sicherheitskritischen Verhaltens, system- und personenbezogen.

Diese Aufzählungen sind beispielhaft und nicht als vollständig anzusehen. Vielmehr sind die zu berücksichtigenden Teilaspekte von den Projektkonsortien eigenverantwortlich anhand aktueller Prioritäten in Bezug auf das umfassend zu betrachtende Sicherheitsszenario festzulegen.

Wesentliche Merkmale der Verbundprojektvorschläge müssen sein:

  • Beschreibung des Sicherheitsszenarios unter Berücksichtigung aller relevanten Einflussgrößen;
  • das Szenario muss auf einer belastbaren Bedrohungs- bzw. Bedarfsanalyse beruhen;
  • deutlicher Fortschritt gegenüber den gegenwärtigen Sicherheitsstandards;
  • konsequente Nutzung der jeweils neusten Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung;
  • die Verfolgung interdisziplinärer Ansätze;
  • klar formuliertes Projektziel im Sinne des angestrebten Zugewinns an Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Akzeptanz.

Es werden vorrangig Verbundprojekte berücksichtigt, die Laufzeit beträgt in der Regel 3 Jahre.
Es besteht die Möglichkeit, Vorschläge für Vorprojekte einzureichen, die im Rahmen einer maximal einjährigen Förderphase Konzepte für Sicherheitsszenarien entwickeln. Diese Vorprojekte dienen der Analyse relevanter Fragestellungen, der Zusammenstellung des Konsortiums, der Definition von Lösungsansätzen sowie der Ermittlung des Forschungsbedarfs. Sie sollen in einem vollständig ausgearbeiteten Konzept für sich anschließende Verbundprojekte der szenarienorientierten Sicherheitsforschung münden.

Es ist beabsichtigt, in nachfolgenden Bekanntmachungen weitere im Forschungsprogramm beschriebene zentrale Themenfelder der Szenarienforschung (z.B. „Sicherung von Warenketten“) zu adressieren.
Für technologieorientierte Projektvorschläge wird auf die parallel veröffentlichte Technologiebekanntmachung „Detektionssysteme für chemische, biologische, radiologische, nukleare und explosive Gefahrstoffe (CBRNE-Gefahrstoffe)“ verwiesen.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland). Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen sind ebenfalls antragsberechtigt. In der Regel sollen Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen jedoch im Rahmen eines Verbundprojekts durch FuE-Unteraufträge von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einbezogen werden. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann zudem nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung bewilligt werden. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht und wird bei der Projektbegutachtung berücksichtigt.
Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen.

Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich – vorzugsweise in FuE-Unteraufträgen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – an den Verbundprojekten zu beteiligen (vgl. dazu auch 7.3).

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.

Einzelheiten können einem Merkblatt des BMBF, Vordruck 0110 (im Internet abrufbar unter https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ), entnommen werden.

Der Koordinator des Verbundprojektes ist in der Regel von einem industriellen Partner oder einem Endnutzer zu stellen.

Kooperation mit europäischen Partnern ist erwünscht. Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob das
beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist (z. B. http://cordis.europa.eu/fp7/cooperation/security_en.html ). Das Ergebnis dieser Prüfung soll im Antrag auf nationale Fördermittel kurz dargestellt werden.

Innerhalb des adressierten Themenkomplexes können in begründeten Ausnahmefällen geistes- und sozialwissenschaftliche Vorhaben im Kontext dieser Ausschreibung als Einzelvorhaben gefördert werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann. Es findet die KMU-Definition der EU Anwendung ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ).

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis.

7. Verfahren

7.1. Einschaltung eines Projektträgers

Mit der Abwicklung der Bekanntmachung hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung folgenden Projektträger beauftragt:

VDI-Technologiezentrum GmbH
Projektträger Sicherheitsforschung
Graf-Recke-Straße 84
40239 Düsseldorf
Ansprechpartner ist
Dr. Martin Böltau
Tel.: 0211/6214–465
Fax: 0211/6214–484
E-Mail: boeltau@vdi.de

Zur Erstellung von Projektskizzen ist in jedem Fall der Vordruck zu verwenden, der unter www.vdi.de/tz-pt oder beim Projektträger VDI Technologiezentrum (s. o.) abgerufen werden kann.

Weitere Hinweise, Richtlinien, Merkblätter und Nebenbestimmungen können unter https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen werden

7.2. Zweistufiges Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1. Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH bis spätestens zum 15. Juni 2007 zunächst Projektskizzen in schriftlicher Form auf dem Postweg und in elektronischer Form vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Verbundpartner reichen, vertreten durch den Koordinator, jeweils eine begutachtungsfähige Projektskizze im Umfang von maximal 20 DIN A4-Seiten (incl. Anlagen, Schriftgrad 12) beim Projektträger ein.

Für die Projektskizze ist folgende Gliederung zu verwenden:

  1. Ziele
    • Gesamtziel des Vorhabens, Zusammenfassung des Projektvorschlages
    • Beschreibung des Sicherheitsszenarios, wissenschaftliche bzw. technische Arbeitsziele, angestrebte Innovationen
    • Projektkonsortium: Projektkoordinator, Verteilung der Rollen
  2. Stand von Wissenschaft und Technik sowie eigene Arbeiten
    • Stand von Wissenschaft und Technik
    • Bestehende Schutzrechte (eigene und Dritter)
    • Bisherige Arbeiten der Antragsteller
  3. Arbeitsplan
    Ausführliche Beschreibung der Arbeiten der Verbundpartner (ggf. incl. Unterauftragnehmer, einschließlich aller projektrelevanten wissenschaftlichen und technischen Problemstellungen sowie der Lösungsansätze.
  4. Verwertungsplan
    Verwertungsplan (wissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Ergebnisverwertung durch die beteiligten Partner), Umsetzung in marktfähige Sicherheitslösungen, Beschaffung, Handlungsstrategien und Organisationsformen, Vorschriften, Richtlinien und rechtliche Rahmenbedingungen etc.
  5. Netzplan
    Arbeitspakete, Übergabepunkte, Meilensteine und Umsetzungsentscheidungen, aufgetragen über der Zeit.
  6. Finanzierungsplan
    Abschätzung von Gesamtkosten und Förderbedarf, einzeln nach Verbundpartner.

Es steht den Antragstellern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind.

Verbundpartner, deren Vorhaben von Industriepartnern oder von anderen Stellen mitfinanziert werden, müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht abgeleitet werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • fachlicher Bezug zur Förderbekanntmachung;
  • Beitrag zum Programmziel Erhöhung der Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger ohne Einschränkung der Freiheit;
  • Innovationshöhe und Erkenntnisgewinn;
  • Ganzheitlichkeit und Breitenwirksamkeit des Lösungsansatzes unter Einbeziehung gesellschaftlicher Ziele und Wirkungen;
  • Praxistauglichkeit und Marktfähigkeit der angestrebten Lösung sowie deren optimierte volkswirtschaftliche Hebelwirkung;
  • Qualität des Projektkonsortiums, Berücksichtigung aller relevanten Akteure;
  • Einbeziehung von KMU und Endnutzern.

Auf der Grundlage dieser Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen ausgewählt. Die Entscheidung des BMBF - das Auswahlergebnis - wird dem Verbundkoordinator vom Projektträger schriftlich mitgeteilt. Die Partner eines Verbundprojekts werden über den Koordinator über das Ergebnis der Bewertung ihrer Projektskizze informiert. Das BMBF und der Projektträger behalten sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen durch unabhängige Experten beraten zu lassen.

7.2.2. Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung durch das BMBF entschieden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 der BHO sowie §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

7.3. Besondere Hinweise für Fachhochschulen

Sind Fachhochschulen im Rahmen des obigen Auswahl- und Entscheidungsverfahren (vgl. 7.2.1) erfolgreich gewesen und sollen im Rahmen eines FuE-Unterauftrages in die Verbundprojekte eingebunden werden bzw. sind zur Antragstellung aufgefordert worden, besteht für sie eine zusätzliche Möglichkeit für eine weitere Förderung. Die dafür benötigten Mittel können für eine „Qualifizierungs-/Profilierungsgruppe – Neue Technologien“ zum obigen Themenfeld beantragt werden. Thema und Inhalt dieses 2. separaten Förderantrags müssen mit obigem Projektthema in Zusammenhang stehen. Die thematische Nähe muss aber weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen beinhalten und sich gleichzeitig wesentlich von Aufgabenstellungen des ursprünglichen Antrages unterscheiden, um inhaltliche Doppelungen auszuschließen. Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen müssen in beiden Anträgen überschneidungsfrei sein. Mit dieser zusätzlichen Förderung sollen im ausgeschriebenen Themenumfeld zusätzliches Forschungsprofil und weitere Forschungskompetenz durch ein kleines Projektteam (Bachelor-/Master-/Promotionen; Fachveröffentlichungen; Forschungsmarketing) erarbeitet werden. Die Begutachtung und Förderentscheidung erfolgt BMBF-intern.

Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, etc.) erhalten Sie beim BMBF Fachreferat 515 „Forschung an Fachhochschulen“ Heinemannstr. 2, 53173 Bonn, Tel.: 0228/ 57-3275, ebenso wie die „Hinweise für die Erstellung von Projektvorschlägen“.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und enden mit Ablauf der 1. Förderperiode im Jahr 2010.

Bonn, den 26. März. 2007

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Christine Thomas