Navigation und Service

Logo Bundesministerium für Bildung und Forschung

Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung Richtlinien zur Fördermaßnahme „Magnetische Mikro- und Nanotechnologien".

Die Bekanntmachung erfolgt in Umsetzung der High-Tech-Strategie der Bundesregierung. Beabsichtigt ist es, neue Impulse für die direkte Umsetzung von Forschungsergebnissen in Produkte, Dienstleistung und Verfahren sowie deren schnelle Verbreitung zu geben. Die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft soll dabei auf wichtigen Innovationsfeldern intensiviert werden. Anwendungen neuer Technologien sollen frühzeitig erkannt und genutzt werden.

Als eine aussichtsreiche Technologie mit noch ungenutzten Anwendungspotentialen werden die magnetische Mikro- und Nanotechnologien gesehen.

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1. Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt auf der Grundlage des „Rahmenprogramms Mikrosysteme“ und des Forschungsprogramms „IKT2020“ die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf dem Gebiet der Magnetischen Mikro- und Nanotechnologien, mit Anwendungen in den Bereichen:

  • Informationstechnik mit neuartigen CMOS integrierbaren Bauelementen und Schaltungskonzepten, z. B. für die Datenerfassung, -verarbeitung und –speicherung.
  • Automobiltechnik mit Magnetsensoren, Auswerte- und Regelelektronik, z. B. für die Drehzahlerfassung, Lageerkennung und berührungslose Datenübertragung (z. B. vom Rad auf die Karosserie).
  • Verkehrstechnik mit Magnetsensoren und berührungslosen Datenübertragungseinrichtungen für die Überwachung des ruhenden oder fließenden Straßenverkehrs (z. B. auf Parkflächen, Auf- und Abfahrten) und artverwandten Aufgaben z.B. im Bereich des Flugverkehrs (Ersatz/Ergänzung von Radaranlagen auf Flughäfen).
  • Automatisierungstechnik mit magnetischer Sensorik, Aktorik und elektronischer Regelung für die Prozessüberwachung, Maschinensteuerung und -diagnose, Materialflussverfolgung, usw.
  • Medizintechnik mit magnetischen Funktionseinheiten und Sensoren z. B. für die Separation von Substanzen oder der Bioanalytik mittels Verwendung von magnetischen Nanopartikeln.
  • Materialprüfung und Qualitätssicherung mit Sensor-Arrays z. B. für ortsauflösende, berührungslose und zerstörungsfreie Prüfverfahren und die laufende Qualitätssicherung im Produktionsprozess.

Sensoren und andere Systemkomponenten auf der Basis von magnetischen Effekten besitzen gegenüber anderen Lösungen, wie z. B. auf optischer Basis, in vielen Anwendungen deutliche Vorteile: Sie lassen sich z. B. auch unter rauen Umgebungsbedingungen betreiben, verbrauchen weniger Energie, sind wartungsarm, preiswert und können sehr flexibel in verschiedene Anwendungsumgebungen eingepasst werden. Sie bergen damit ein hohes Innovationspotenzial für Branchen, in denen Deutschland traditionell und weltweit gut aufgestellt ist.

Mit der vorliegenden Bekanntmachung soll die Nutzung der magnetischen Mikro- und Nanotechnologien sowie deren Weiterentwicklung für deutsche Schlüsselbranchen gefördert werden.

1.2. Rechtsgrundlagen

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §44 Bundeshaushaltsordnung (BHO), durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind:

  • Forschung und Entwicklung zur CMOS-Integration magnetoelektronischer Bauelemente und Schaltungen
  • Erweiterung des Anwendungsspektrums magnetoelektronischer Basiseffekte durch integrative Ansätze auf Bauelement- und Systemebene
  • Erschließung neuartiger magnetoelektronischer Basiseffekte mit absehbarer Anwendungsrelevanz
  • Entwicklung von Basisfunktionalitäten und -eigenschaften von magnetischen Mikrosystemen (hohe Empfindlichkeit, hohe Auflösung, hohe Reaktionsgeschwindigkeit, niedriger Energieverbrauch von Sensoren, Array-Anordnungen für bildgebende oder positionsgebende Funktionen, etc.)
  • Anwendungsentwicklungen zu magnetischen Mikrosystemen, die zu vollständigen Systemlösungen führen
  • Aufarbeitung von Querschnittsthemen zur Entwicklung einer für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nutzbaren Technologiebasis (Systemintegration von magnetischen Funktionseinheiten, geeignete Aufbau- und Verbindungstechniken, Entwurfs-, Simulations- und Teststrategien, Fertigungstechnologien für magnetische Mikrosysteme).

Gefördert werden Projekte, welche die unter 1.1 genannten Anwendungsfelder adressieren und eine schnelle Umsetzung in Produkte erwarten lassen. Die Vorhaben sollen im Verbund von Industrieunternehmen und Forschungseinrichtungen erfolgen. Adressiert werden soll die Wertschöpfungskette in Gänze, daher sollten grundsätzlich mindestens 2 Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (z. B. Technologielieferant, Systemhersteller, Zulieferer, Anwender) einbezogen sein.

Dafür ist es erforderlich, dass rechtzeitig alle Aspekte der späteren Umsetzung in ihrer Gesamtheit beachtet werden. Das Projektkonsortium sollte einen nachvollziehbaren Marktzugang im jeweiligen Anwendungsfeld haben. Zur Bearbeitung von Fragestellungen der angewandten Forschung können den Verbünden auch Forschungseinrichtungen angehören. Als Ansprechpartner für einen Verbund ist bevorzugt ein Koordinator aus dem Kreis der beteiligten Industrieunternehmen zu benennen.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt im Rahmen von Verbundprojekten sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU). Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind daher besonders aufgefordert, sich – vorzugsweise durch F&E-Unteraufträge von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – an den Verbundprojekten zu beteiligen (vgl. auch 7.4).

Antragsberechtigt im Rahmen von wissenschaftlichen Vorprojekten sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen, Fachhochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Die notwendigen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sind unter Berücksichtigung und Darstellung der technischen und wirtschaftlichen Risiken zu planen. Notwendige Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken von Beteiligten aus der Wirtschaft mit der Wissenschaft zur Lösung von gemeinsamen Forschungsaufgaben (Verbundprojekte). Antragsteller müssen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen und durch Vorarbeiten, insbesondere im betreffenden Fachgebiet, ausgewiesen sein. Ferner wird von den Antragstellern die Bereitschaft zur projektübergreifenden Zusammenarbeit mit anderen Verbünden erwartet. Aufgrund der Bedeutung des Themas für die Gesellschaft wird weiterhin die Mitarbeit an innovationsunterstützenden Maßnahmen des BMBF mit über das Projekt hinausgehender breiter Öffentlichkeitswirksamkeit erwartet.

Der Verbreitung der erreichten Ergebnisse und der Zusammenarbeit mit den Unternehmen der jeweiligen Anwenderbranche zur Verwertung der Ergebnisse wird große Bedeutung beigemessen. An den Verbundprojekten müssen deshalb Partner beteiligt sein, welche die Forschungsergebnisse nach der Fertigstellung des Demonstrators zur breiten Anwendung bringen wollen und können.

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm ( http://www.cordis.lu ) vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Partner haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf - entnommen werden.

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den Neuen Bundesländern und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1. Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF seine Projektträger

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
- Projektträger Mikrosystemtechnik -
Steinplatz 1
10623 Berlin
(030) 310078-101
https://www.foerderinfo.bund.de/de/neue-werkstoffe-und-materialien-198.php

VDI Technologiezentrum GmbH
- Projektträger „Elektronik und Elektroniksysteme“ -
Graf-Recke-Straße 84
40239 Düsseldorf
(0211) 6214-401

beauftragt.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „ https://foerderportal.bund.de/easyonline “ dringend empfohlen. Hier können auch Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen abgerufen werden. Alternativ können diese auch unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

7.2. Vorlage von Projektskizzen

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind zunächst bei einem der o. g. Projektträger bis spätestens zum 31. August 2007

Projektskizzen möglichst in elektronischer Form unter: Internet in deutscher Sprache vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einzureichen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Projektskizzen sollen einen Umfang von 20 DIN-A4-Seiten inkl. Anlagen nicht überschreiten. Sie müssen ein fachlich zu beurteilendes Grobkonzept und eine grobe Finanzplanung beinhalten. Im Grobkonzept sollen die Ziele des Verbundprojektes, die Organisationsstruktur und das Arbeitsprogramm vor dem Hintergrund des aktuellen Standes von Forschung und Technologie sowie der Relevanz für die Mikrosystemtechnik erläutert werden.

Für die geplanten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten muss eine überzeugende wissenschaftliche Begründung sowie ein Verwertungskonzept vorgelegt werden. In diesem müssen Marktpotenziale und Verwertungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Wettbewerbssituati-on und der späteren Wertschöpfung in Deutschland dargestellt werden.

Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind.

Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen direkt mit den Projektträgern VDI/VDE-IT oder VDI-TZ unter folgenden Telefonnummern Kontakt aufzunehmen: 030 / 38 00 71-101 (VDI/VDE-IT) und 0211 6214-580 (VDI-TZ)

Aus der Vorlage der Projektskizzen können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.

7.3. Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Einordnung in den thematischen Schwerpunkt der Bekanntmachung,
  • wissenschaftlich-technische Qualität der Projektskizze und Anwendungsbezug,
  • Neuheit und Innovationshöhe, volkswirtschaftliche Hebelwirkung,
  • Vollständigkeit der Umsetzungskette, Berücksichtigung aller relevanten Akteure,
  • Zusammensetzung des Verbundes und Qualifikation der Partner,
  • Einbindung von KMU und Endnutzern,
  • Qualität des Verwertungskonzeptes,
  • Angemessenheit der geplanten finanziellen Aufwendungen.

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe unter Anga-be detaillierter Informationen aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoor-dinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Über die vorgelegten Förderanträge wird nach abschließender Prüfung entschieden. Zur Erstellung förmlicher Förderanträge wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems " https://foerderportal.bund.de/easyonline " dringend empfohlen.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu §44 BHO sowie §§48 bis 49a VwVfG, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.

BMBF und Projektträger behalten sich vor, sich bei der Bewertung der Projektskizzen durch unabhängige Berater beraten zu lassen.

7.4. Besondere Hinweise für Fachhochschulen

Sind Fachhochschulen im Rahmen des obigen Auswahl- und Entscheidungsverfahrens (vgl. 7.3) erfolgreich gewesen und sollen im Rahmen eines FuE-Unterauftrages in die Verbundprojekte eingebunden werden bzw. sind zur Antragstellung aufgefordert worden, besteht für sie eine zusätzliche Möglichkeit für eine weitere Förderung. Die dafür benötigten Mittel können für eine „Qualifizierungs-/Profilierungsgruppe – Neue Technologien“ zum obigen Themenfeld beantragt werden. Thema und Inhalt dieses 2. separaten Förderantrags müssen mit obigem Projektthema in Zusammenhang stehen. Die thematische Nähe muss aber weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen beinhalten und sich gleichzeitig wesentlich von Aufgabenstellungen des ursprünglichen Antrages unterscheiden, um inhaltliche Doppelungen auszuschließen. Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen müssen in beiden Anträgen überschneidungsfrei sein. Mit dieser zusätzlichen Förderung sollen im ausgeschriebenen Themenumfeld zusätzliches Forschungsprofil und weitere Forschungskompetenz durch ein kleines Projektteam (Bachelor- / Master- / Promotionen; Fachveröffentlichungen; Forschungsmarketing) erarbeitet werden. Die Begutachtung und Förderentscheidung erfolgt BMBF-intern.

Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, etc.) erhalten Sie beim

BMBF,
Fachreferat 515 „Forschung an Fachhochschulen“,
Heinemannstr. 2,
53173 Bonn,
(0228) 57-3275

ebenso wie die „Hinweise für die Erstellung von Projektvorschlägen“.


8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 29.03.2007
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Finking/Dr.Katenkamp