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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von „Vorbereitungsmaßnahmen für die EU-Antragstellung der Geisteswissenschaften im 7. FRP“

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das 7. EU-Forschungsrahmenprogramm (FRP) ist seit Januar 2007 veröffentlicht und hat eine Laufzeit von nunmehr sieben Jahren. Erstmals in der Geschichte der EU-Forschungsrahmenprogramme sind explizit die Geisteswissenschaften zur Antragstellung aufgefordert. Da die Europäische Kommission die Integration der Geisteswissenschaften voran bringen will, ist davon auszugehen, dass ihre Bedeutung während der Laufzeit zunehmen wird.

Einer der zehn Schwerpunkte des spezifischen Programms Cooperation ist der Bereich „Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften“(Thematik 8). Hier stehen 623 Millionen Euro bis 2013 zur Verfügung. Im 7. FRP werden die Sozial- und Geisteswissenschaften mit eigenen Themenstellungen, aber auch als Querschnittsbereich deutlich ausgeweitet und finden sich in unterschiedlicher Ausprägung in allen Bereichen des Rahmenprogramms, vor allem in den Themen „Gesundheit“, „Umwelt“ und „Sicherheit“ wieder.

Um Geisteswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler für eine Antragstellung im 7. FRP zu motivieren, die Phase der EU-Antragstellung zu unterstützen und damit die Beteiligung aus Deutschland zu erhöhen, bietet das BMBF zwei Vorbereitungsmaßnahmen an: die Antragstellung auf aktuell veröffentlichte EU-Ausschreibungen (call-now), sowie die Antragstellung zur Bildung von thematischen Netzwerken, um aktiv auf zukünftige EU-Ausschreibungen vorbereitet zu sein (future-call).

Eine finanzielle Unterstützung des Bundes soll bevorzugt, aber nicht ausschließlich für die Koordination eines EU-Antrags von Deutschland aus ermöglicht werden. Da die Anträge i.d.R. interdisziplinär ausgerichtet sind, ist die Integration der Geisteswissenschaften am wirkungsvollsten voranzubringen, wenn die Koordinatorin bzw. der Koordinator eine geisteswissenschaftliche Disziplin vertritt.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen auf Ausgabenbasis gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Entsprechend der oben genannten Zielsetzung sollen aktuelle EU-Ausschreibungen des 7. FRP im Bereich der 10 Themen des spezifischen Programms „Cooperation“ kurzfristig unterstützt werden. Insofern richten sich die Vorbereitungsmaßnahmen an Geisteswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, die einen Antrag in der Thematik 8 „Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften“ oder in einer der neun anderen Thematiken des Spezifischen Programms „Cooperation“ vorbereiten wollen.

Gefördert werden können zwei Vorbereitungsmaßnahmen:

Typ 1: call-now
Dieses Instrument richtet sich vor allen Dingen an Personen, die sich intensiv mit den Modalitäten der EU-Antragstellung befasst haben, sich aktuell in der Antragsphase befinden und bereits über internationale Kontakte verfügen. Die Laufzeit dieses Instruments des BMBF richtet sich nach den Ausschreibungsfristen des EU-Calls und liegt im Zeitraum von der Veröffentlichung eines Arbeitprogramms bis zum Abgabetermin in Brüssel. Das BMBF fördert die umfangreichen Vorbereitungen dieser Antragsphase für den Antrag bei der EU. Diese Maßnahme ist primär auf eine deutsche Koordination ausgerichtet, im Einzelfall können auch deutsche Partnerinnen bzw. Partner in einem nicht von Deutschland koordinierten Antrag Unterstützung erhalten.

Typ 2: future-call
Ziel dieses Instruments ist die Bildung von thematischen Netzwerken, um die Internationalisierung der deutschen Geisteswissenschaften zu unterstützen. Diese Maßnahme ist vor allem für GeisteswissenschaftlerInnen interessant, die sich noch europäisch positionieren müssen und die ausschließlich die Koordination eines EU-Projekts von Deutschland aus anstreben.

Da auf europäischer Ebene der angelsächsisch geprägte Begriff „Humanities“ gebräuchlich ist, möchte das BMBF in diesem weiten Sinne fördern.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und andere juristische Personen mit Sitz in Deutschland, die Forschungsbeiträge liefern können und die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzung erfüllen.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Antragstellende müssen durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein und eine hohe Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen.

Voraussetzung für die Förderung durch das BMBF ist die Eignung der Anträge in Bezug auf die Ziele der EU-Ausschreibung im 7. FRP. Förderfähig beim BMBF sind Anträge, die inhaltlich unter die zwei genannten Vorbereitungsmaßnahmen fallen. Die Herangehensweise an die Fragestellung muss interdisziplinär sein.

Voraussetzung ist ferner, dass bei Typ 1 alle formalen Voraussetzungen und inhaltlichen Schwerpunkte der EU-Förderung erfüllt sind (Relevanz zum Arbeitsprogramm, Anzahl der Partner). Einzureichen ist ein Antrag für die Vorbereitungsphase beim Projektträger des BMBF auf deutsch und englisch (insgesamt maximal 5 Seiten) mit Themenstellung, wissenschaftlichen Vorarbeiten, beabsichtigten Kooperationen und Finanzierungsplan.

Als Voraussetzung für Typ 2 dieser Bekanntmachung des BMBF gilt der Bezug zum Spezifischen Programm „Cooperation“ (gegebenenfalls Bezug zu den anvisierten Themen des bevorstehenden Arbeitsprogramms). Die seitens des BMBF ausgewählten Anträge werden in administrativer und organisatorischer Hinsicht durch den Projektträger des BMBF begleitet, um die Erfolgsaussichten des deutschen Antrages bei der EU-Kommission zu erhöhen. Einzureichen ist ein Antrag zur Unterstützung einer Vorbereitungsphase beim Projektträger des BMBF auf deutsch und englisch (insgesamt maximal 10 Seiten) mit Themenstellung, wissenschaftlichen Vorarbeiten, beabsichtigten Kooperationen, Finanzierungs- und Zeitplan.

Die Förderung ist ausgeschlossen, soweit für denselben Zweck bei anderen öffentlichen Stellen weitere Zuwendungen beantragt werden (Ausschluss einer Doppelförderung).

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Antragstellenden werden schriftlich über die Förderentscheidung des BMBF informiert.
Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Ausgaben, die bis zu 100% gefördert werden können.
Zuwendungsfähige Ausgaben

  • Personalausgaben
    • Wissenschaftliches Personal:
      Vorkalkulatorisch kann die jeweils aktuell gültige BMBF-Obergrenze für NN-Personal E 13 (nach TVöD-West bzw. TVöD-Ost) angesetzt werden.
    • Studentische Hilfskräfte:
      Es können Studentische Hilfskräfte (19 Stunden/Woche) mit den beim Antragsteller üblicherweise gezahlten Stundensätzen angesetzt werden.
  • Sächliche Verwaltungsausgaben:
    Ausgaben für Verbrauchsmaterial, Geschäftsbedarf, Literatur, Post- und Fernmeldegebühren sowie Druckarbeiten dürfen mit bis zu 10 % der Gesamtsumme der Personalausgaben pauschal veranschlagt und summarisch im Verwendungsnachweis ausgewiesen werden.
  • Reisekosten:
    Für Dienstreisen des Antragstellers und externer Personen kann ein vorkalkulatorischer Ansatz von 5 % der Gesamtsumme der Personalausgaben veranschlagt werden. Ein höherer Ansatz ist möglich, bedarf jedoch der Vorlage einer Reisemittel-Kalkulation. In beiden Fällen können jedoch nur die tatsächlich entstandenen zuwendungsfähigen Ausgaben abgerechnet werden.

Typ 1: call-now
Die Förderungshöhe ist auf maximal 15.000,- EUR begrenzt.

Typ 2: future-call
Die Förderungshöhe ist auf maximal 50.000,- EUR begrenzt.

6. Zahlungen und Verwendungsnachweis

Typ 1: call-now
Der Verwendungsnachweis besteht aus einem zahlenmäßigen Nachweis und einem Sachbericht.

  1. Der zahlenmäßige Nachweis (mit Anlage „Aufstellung der Reiseausgaben“) gilt zugleich als Zahlungsanforderung und ist unverzüglich nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch einen Monat nach Ende der Laufzeit des Vorhabens vorzulegen.
  2. Als Sachbericht sind Auszüge des bei der EU eingereichten Antrags vorzulegen, aus denen das Vorhabenthema, die beantragte Fördersumme, Kurzfassung des Vorhabens sowie die Anschriften der Koordinatorin / des Koordinators und der Mitantragsteller hervorgehen.

Dem Verwendungsnachweis ist die Eingangsbestätigung der EU beizufügen.

Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Prüfung des vollständigen Verwendungsnachweises.

Der Zuwendungsempfänger hat den PT-DLR über die Entscheidung der EU über den dort eingereichten Antrag schriftlich zu informieren.

Typ 2: future-call
Die Zuwendung wird in 2 Raten ausgezahlt.

Die Zahlung der ersten Rate in Höhe des halben bewilligten Zuwendungshöchstbetrages erfolgt unmittelbar nach Erteilung dieses Zuwendungsbescheids.

Die Zahlung der zweiten Rate erfolgt nach Vorlage und Prüfung einer Zahlungsanforderung, die zugleich den zahlenmäßigen Nachweis (mit Anlage „Aufstellung der Reiseausgaben“) als Teil des Verwendungsnachweises darstellt und unverzüglich nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch einen Monat nach Ende der Laufzeit des Vorhabens vorzulegen ist. Als Schlussbericht (Sachbericht als Teil des Verwendungsnachweises) ist ein ausführlicher Bericht zu Planung und Ablauf des Vorhabens unter Einbeziehung des Standes von Wissenschaft und Forschung sowie über die erzielten Ergebnisse vorzulegen.

Typ 1 und 2
Die Vorlage des Verwendungsnachweises wird in einfacher Form (Vordruck liegt bei) zugelassen. Auf die Vorlage der Belege wird zunächst verzichtet.

Der Zuwendungsempfänger hat die Belege und Verträge, mit den im Geschäftsverkehr üblichen Angaben und Anlagen, sowie alle sonst mit der Förderung zusammenhängenden Unterlagen (vgl. Nr. 5.1 Satz 1) fünf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren, sofern nicht nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist. Zur Aufbewahrung können auch Bild- oder Datenträger verwendet werden. Das Aufnahme- und Wiedergabeverfahren muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung oder einer in der öffentlichen Verwaltung allgemein zugelassenen Regelung entsprechen.

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF die Nationale Kontaktstelle Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften (NKS SWG) sowie die Arbeitsgruppe Geistes- und Sozialwissenschaften (AG GSW) im Projektträger DLR beauftragt.

Ansprechpartnerin:
Angela Schindler-Daniels
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (PT-DLR)
EU-Büro des BMBF
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Tel.: +49 228 3821-641
Fax: +49 228 3821-649
E-Mail: Angela.Schindler-Daniels@dlr.de

Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen sind das elektronische Antragssystem „easy-Skizze“ sowie die Excel-Datei „EU – Gesamtfinanzierungsplan.xls“ (Muster siehe Anlage) zu verwenden. Die förmlichen Förderanträge sind in elektronischer und schriftlicher Form auf dem Postweg vorzulegen.

https://foerderportal.bund.de/easyonline

Weitere Informationen über aktuell bei der EU veröffentlichte Calls sind über den Sozioökonomie-Newsletter der Nationalen Kontaktstelle erhältlich. Dieser kann per E-Mail (Betreff: „Newsletter SozOek“) an klaudia.wallau@dlr.de abonniert werden.

7.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Typ 1: call-now
Anträge für die Vorbereitungsphasen sind fortlaufend bis spätestens sechs Wochen vor dem jeweiligen EU-Abgabetermin beim Projektträger einzureichen (max. Laufzeit des Vorhabens: bis zu 6 Monaten). Es wird empfohlen, die Anträge für Vorbereitungsphasen, die sich auf „Calls“ der EU im Jahr 2007 beziehen, umgehend einzureichen. Die Bewilligung soll voraussichtlich innerhalb von vier Wochen erfolgen.

Typ 2: future-call
Um die Netzwerkbildung der Geisteswissenschaften für zukünftige EU-Ausschreibungen voranzubringen, werden Anträge für Vorbereitungsphasen dieses Typs laufend beim Projektträger des BMBF entgegengenommen (maximale Laufzeit des Vorhabens: bis zu 9 Monate). Eine externe Begutachtung ist vorgesehen.

Auf der Grundlage der Bewertung bzw. Begutachtung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung der Vorbereitungsphase entschieden.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 15. März 2007
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Angelika Willms-Herget