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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) von Richtlinien zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema „NanoTextil – Nanotechnologie für textile Anwendungen“ innerhalb des Rahmenprogramms „Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft – WING“

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1. Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt auf der Grundlage des Rahmenprogramms „Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft – WING“ und der „Nano-Initiative - Aktionsplan 2010“ FuE-Projekte zum Thema „NanoTextil - Nanotechnologie für textile Anwendungen“ zu fördern.

Bereits heute nimmt Deutschland im Marktsegment Technische Textilien und innovative Bekleidungstextilien in Europa eine Spitzenstellung ein. Im Bereich der Technischen Textilien ist Deutschland auf dem Weltmarkt führend. Diese Position soll durch den Einsatz von Nanotechnologien, die Textilien neue funktionelle oder maßgeblich verbesserte Eigenschaften verleihen, gestärkt und weiter ausgebaut werden. Der Erfolg deutscher Textilunternehmen im Weltmarkt hängt entscheidend von ihrer Innovationskraft ab. Die FuE-Förderung im Rahmen von NanoTextil soll hier nachhaltig unterstützen.
Zukunftsträchtige textile Innovationen sind insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Umwelt, Mobilität, Kommunikation, Energie und Sicherheit zu erwarten.

Eine Umsetzung der Nanotechnologie in vermarktungsfähige textile Produkte ist bisher nur ansatzweise erfolgt. Es gilt daher, das große Potenzial dieser Technologie für Produktinnovationen zu nutzen. Die Textilindustrie in Deutschland ist im Wesentlichen durch klein- und mittelständige Unternehmen geprägt. Die Zusammenarbeit mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen soll diese Unternehmen im besonderen Maße dabei unterstützen, innovativ und im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig zu bleiben.

Ziel der Fördermaßnahme „NanoTextil - Nanotechnologien für textile Anwendungen“ ist die Entwicklung neuer oder deutlich verbesserter Werkstoffe sowie Verfahren durch die Anwendung von Nanotechnologien auf textile Komponenten.

Die Fördermaßnahme ist auf Technische Textilien und Funktionsbekleidungen fokussiert um eine möglichst große Hebelwirkung zu erzielen. Neue nanotechnologische Forschungsansätze im Bereich der Fasern, Garne, Gewebe, Gewirke, Geflechte, Gelege, Vliesstoffe, Beschichtungen, Verbindungstechniken und Composites sowie der Textilmaschinen sollen zu neuen Werkstoffen und Anwendungslösungen für textile Produktinnovationen mit hoher Breitenwirksamkeit führen. Im Vordergrund stehen dabei die Bereiche Medizintechnik, Automobil, textile Architektur, Bauwesen, Gesundheit, Hygiene, Funktionsbekleidung, Umwelt- und Sicherheitstechnologien.

Im Rahmen dieser Bekanntmachung sollen Technologie- und Disziplin-übergreifende, integrierte Vorhaben entlang der Wertschöpfungskette unterstützt werden, die ein hohes wirtschaftliches Potenzial besitzen und die mit optimaler Hebelwirkung Wachstum und Beschäftigung fördern.

1.2. Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der Standardrichtlinien des BMBF für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendung gefördert werden. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Gefördert werden risikoreiche und anwendungsorientierte industrielle Verbundprojekte, die ein arbeitsteiliges und multidisziplinäres Zusammenwirken von Unternehmen mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen erfordern. Die Vorhaben sollen dabei möglichst die gesamte Wertschöpfungskette von der Werkstoffherstellung über -verarbeitung bis zur Anwendung abdecken. Eine möglichst hohe Beteiligung von kleinen und mittelständischen Unternehmen an den Verbundprojekten ist besonders gewünscht.

Im Zentrum der Bekanntmachung steht die Entwicklung neuer oder entscheidend verbesserter Technischer Textilien oder Funktionsbekleidungen durch Einsatz von Nanotechnologien. Die Arbeiten sollen maßgeblich zum Verständnis der Effekte von Nanotechnologien bei deren Einsatz für Textilien beitragen. Sie sollen auf konkrete Anwendungen für Technische Textilien und Funktionsbekleidungen abzielen.

Thematische Schwerpunkte der Forschungsarbeiten liegen auf folgenden Feldern und ihrer Vernetzung:

  • Entwicklung und Herstellung neuer Nanofasern
    Für die Herstellung von Nanofasern sollen neben der Weiterentwicklung des Elektrospinnings neue Verfahren entwickelt werden. Dazu sind Lösungsansätze, die über den Labormaßstab hinaus gehen sowie die Umsetzung in einen kontinuierlichen Prozess und die Integration in die Flächenherstellung notwendig. Ein weiterer thematischer Schwerpunkt ist die Herstellung von Nanofasern aus biokompatiblen Materialien bzw. die Einführung von funktionellen Elementen (Katalysatoren, Halbleiter, metallische Nanopartikel, etc.). Das hohe Potenzial der Nanofasern soll zu Produktinnovationen, beispielsweise für die Entwicklung neuer Schutzausrüstungen, die Herstellung neuer Filtermedien (Industriefilter etc.) oder die Entwicklung neuer Membranmaterialien für hygienische, medizinische oder automobile Anwendungen führen.
  • Textilveredlung
    Durch den Einsatz von Nanotechnologien (Nanocoating, Nanostrukturierung, Funktionalisierung, Beschichtung mit Nanopartikeln etc.) sollen neue Textilausrüstungen entwickelt werden, die zur Generierung neuer Textilprodukte mit wesentlich verbesserten oder bisher nicht darstellbaren Eigenschaften führen bzw. Kombinationen von Funktionen innerhalb nur einer Funktionsmatrix ermöglichen.

    Neue Lösungsansätze sollen zu einer permanenten Ausrüstung des Textils führen (z. B. Waschpermanenz, erhöhte Abriebfestigkeit), eine hohe Prozesssicherheit gewährleisten (z. B. wasserbasierte Lösungsansätze, in-situ Herstellungsverfahren) oder sich durch eine besondere Ressourceneffizienz (z. B. Niedrigtemperatursysteme) auszeichnen. In diesem Zusammenhang ist u.a. auch die Weiterentwicklung des Sol-Gel-Prozesses zur Ausrüstung der Textilien von Interesse. Wichtige durch Nanotechnologie realisierbare Produkteigenschaften sind z. B. easy to clean Eigenschaften, Schutzschichten (Barriereschichten, Gleitschichten etc.), der gezielte Aufbau schalt- oder regenerierbarer Nanoschichten bzw. -strukturen, elektrische Leitfähigkeit, katalytische Wirksamkeit, oxidative Reinigung, elektromagnetische Abschirmung, selektive Filtration und Absorption sowie gesteuerte Wirkstoffabgabe und Kompatibilitätsverbesserungen.

    Ein weiteres wichtiges Feld der Nanotechnologie zur gezielten Oberflächenveredlung bezieht sich auf den Textilmaschinenbau. Hier sind Entwicklungen zur Erhöhung der Verschleiß- und Korrosionsbeständigkeit sowie zur Verminderung der Reibung von z. B. Fadenelementen, Nadeln und Platinen von Interesse.
  • Neue Anwendungslösungen durch textile Nanocomposite
    Die Funktionalität des Textils wird entscheidend durch das eingesetzte polymere Matrixmaterial vorbestimmt. Durch Einsatz von Nanopartikeln sollen Eigenschaften erzeugt werden, die das Polymer allein nicht hat. Es sollen neue kostengünstige Nanocomposite zur Synthesefaserherstellung entwickelt werden, die sich beispielsweise durch verbesserte viskoelastische oder mechanische Eigenschaften auszeichnen sowie über eine gute Verarbeitbarkeit verfügen. Neue Eigenschaften können auch eine hohe Flammfestigkeit oder Leitfähigkeit sein.

    Die neuen Synthesefasern sollen zur Entwicklung neuer Textilprodukte genutzt werden, wie für neue Funktionsbekleidung, bzw. neue medizinische und technische Anwendungen (neuartige Filtermaterialien für die Luftreinigung oder für die Abwasser- und Staubfiltration etc.). Ein weiterer Schwerpunkt ist die Entwicklung von neuen textilverstärkten Composites beispielsweise zum Einsatz in der Bauindustrie (textile Trägermaterialien für Baumembranen oder neue Anwendungen von textilbewehrtem Beton etc.) zur Erhöhung der Sicherheit und zum Schutz der Umwelt.

Sicherheitsaspekte der Nanotechnologie bei textilen Anwendungen. Alle zu fördernden Arbeiten sollen eine erhöhte Prozesssicherheit im Umgang mit Nanopartikeln gewährleisten und mögliche Gefährdungspotenziale durch Nanopartikel sowohl während der Ausrüstung des Textils als auch im Gebrauch berücksichtigen. Daher sollen die Forschungsansätze so gewählt werden, dass während des gesamten Lebenszyklus der Nanopartikel die Sicherheit bezüglich des Arbeitsplatzes, der Verbraucher und Umwelt berücksichtigt ist.

Im Rahmen der Bekanntmachung werden im Wesentlichen Arbeiten zu den vorstehend aufgeführten Themengebieten gefördert. Darüber hinaus können im Einzelfall sehr innovative Vorschläge zu anderen Themenfeldern eingereicht werden. Übergreifende Aspekte der geplanten Arbeiten und demzufolge Bestandteil der Vorschläge sind Charakterisierung und Identifizierung, Effekt- und Strukturnachweis, Entwicklung geeigneter Analytik, Qualitätssicherung und Untersuchungen gesundheitsgefährdender Aspekte.

Um eine Doppelförderung zu vermeiden, werden Arbeiten zu den Themengebieten der Bekanntmachungen „Nanobiotechnologie“, „NanoChem – Chemische Nanotechnologien“, „NanoChance“, „NanoforLife“, „Intelligente Technische Textilien (mst-textil)"“ und in der Leitinnovation „NanoMobil“ genannten Schwerpunkten nicht berücksichtigt.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz und Ergebnisverwertung in Deutschland, Hochschulen, Fachhochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Um die Anwendungsorientierung während der Projektdurchführung zu gewährleisten, sollen die Projektvorschläge in der Regel unter industrieller Federführung stehen. Verbundprojekte unter Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen haben Priorität.

Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich in den Verbundprojekten zu beteiligen (vgl. dazu auch 7.4).

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Es werden nur Verbundprojekte von übergeordneter Bedeutung in der industriellen Forschung gefördert. Sie müssen gekennzeichnet sein durch

  • Innovation der angestrebten Projektergebnisse und Anwendungsbreite,
  • hohes wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko,
  • ein der komplexen Themenstellung angemessenes arbeitsteiliges und multidisziplinäres Zusammenwirken von Unternehmen und Forschungsinstituten,
  • Berücksichtigung ökologischer Aspekte bei der Herstellung, dem Einsatz und der weiteren Verwendung der avisierten Produkte und Verfahren,
  • Kompetenz der Partner sowohl zur erfolgreichen Durchführung des FuE-Projektes als auch zur späteren Umsetzung in die Praxis
  • hohes Verwertungspotenzial in Deutschland.

Nicht gefördert werden Forschungsarbeiten, die keine innovative, breitenwirksame industrielle Verwertung der Ergebnisse erwarten lassen, Projekte, deren Ziele produktspezifische Anwendungen und Entwicklungen darstellen, Ansätze, die nicht über den Stand der Technik hinausgehen und Einzelvorhaben.

Bei Verbundprojekten haben die Partner ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner gemäß den vom BMBF vorgegebenen Kriterien, die einem Merkblatt zu entnehmen sind (BMBF-Vordruck 0110, https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ), nachgewiesen werden. In der Kooperationsvereinbarung ist eine Klausel vorzusehen, dass Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für die Nutzung von Erfindungs- oder Patentanteilen, die auf den Arbeiten von Partnern außerhalb der gewerblichen Wirtschaft beruhen, ein marktübliches Entgelt zahlen, das den Zuwendungsbedarf des empfangenden Partners entsprechend mindert.
Es können grundsätzlich auch internationale Kooperationen (als 2+2-Projekte) im Rahmen der verschiedenen Abkommen zur wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit gebildet werden.

Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollten prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis dieser Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Förderung ist auf einen Zeitraum von in der Regel drei Jahren angelegt.
Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird – über die angemessene Beteiligung an den Kosten des eigenen Vorhabens hinaus – abhängig vom Grad der Anwendungsnähe eine finanzielle Beteiligung an den verbundspezifischen Aufwendungen der Partner außerhalb der gewerblichen Wirtschaft erwartet.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel, je nach Anwendungsnähe des Vorhabens, bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung von grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Wegen der Umsetzungsorientierung der geplanten FuE-Förderung wird eine durchschnittliche Eigenbeteiligung der Verbundpartner von mindestens 50% an den Gesamtkosten/-ausgaben eines Verbundprojektes angestrebt, wozu ggf. eine Kompensation zwischen den Partnern erforderlich ist.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den Neuen Bundesländern und für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Die Allgemeinen und Besonderen Nebenbestimmungen des BMBF werden Bestandteil der Zuwendungsbescheide:

  • für Zuwendungen auf Ausgabenbasis die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen für Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98);
  • für Zuwendungen auf Kostenbasis grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsaufgaben (NKBF 98).

7. Verfahren

7.1. Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF folgende Projektträger beauftragt:

Projektträger Jülich (PtJ) – Geschäftsbereich NMT
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Gesamtkoordination, Ansprechpartnerin: Dr. Andrea Geschewski
(Tel. 02461/61 - 4862; E-Mail: a.geschewski@fz-juelich.de)

VDI Technologiezentrum GmbH
Graf-Recke-Straße 84
40239 Düsseldorf
Ansprechpartner: Dr. Ralf Fellenberg
(Tel. 0211/6214 - 559; E-Mail: fellenberg@vdi.de)

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar bei den Projektträgern PtJ- NMT und VDI TZ angefordert werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ (auch für Projektskizzen) dringend empfohlen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

7.2. Vorlage von Projektskizzen

Die Vorlage der Projektskizzen ist in zwei Ausschreibungsrunden vorgesehen, wobei der zweite Ausschreibungstermin noch bekannt gegeben wird.
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind zunächst dem Projektträger PtJ –NMT bis spätestens 01.06.2007 Projektskizzen in deutscher Sprache einzureichen. Die Projektskizzen sind in Schriftform auf dem Postweg und in elektronischer Form – möglichst unter Nutzung von „easy“ – vorzulegen. Eine Projektskizze (incl. Anlagen, Schriftgrad 12) sollte max. 20 DIN A4-Seiten umfassen. Der Koordinator eines Verbundprojekts reicht die Projektskizze für alle Verbundpartner mit einer gemeinsam von allen Partnern ausgearbeiteten, beurteilungsfähigen Vorhabensbeschreibung beim Projektträger PtJ- NMT ein.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Eingänge per Fax oder nur per E-Mail werden nicht akzeptiert.

Vorhabensbeschreibungen sollen wie folgt gegliedert werden:

  1. Ziele
    • Gesamtziel des Vorhabens und Zusammenfassung der Vorhabensbeschreibung
    • Bezug des Vorhabens zu dieser Bekanntmachung
    • industrielle und gesellschaftliche Relevanz
    • wissenschaftliche und technische Arbeitsziele des Vorhabens
  2. Stand der Wissenschaft und Technik
    • Problembeschreibung
    • Vergleich mit dem internationalen Stand der Technik
    • bisherige Arbeiten der Verbundpartner mit Bezug zu den Zielen des Verbundprojektes und Qualifikation der Verbundpartner
    • Funktion der Partner im Verbund
    • Abgrenzung zu bereits geförderten FuE-Initiativen u. a. des BMBF, BMWi, der DFG
  3. Beschreibung des Arbeitsplanes
    • Beschreibung des Arbeitsplanes und Lösungsansatz
    • Arbeits- und Zeitplanung im Balkendiagramm
    • Meilensteine mit Abbruchkriterien
    • Arbeitsteilung der Projektpartner mit Darstellung der Teilaktivitäten Vernetzung der Partner untereinander, ggf. Zusammenarbeit mit Dritten.
  4. Verwertungsplan und Aspekte der Nachhaltigkeit
    • wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Erfolgsaussichten
    • Vorteile gegenüber konkurrierenden Lösungsansätzen
    • wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit (Verwertungsstrategie mit Zeithorizont. Welcher Partner kann welche Teilergebnisse auch außerhalb des Gesamtprojektziels vermarkten?)
    • Marktpotenzial und Wirkung auf Arbeitsplätze
    • ökologische Aspekte
    • Öffentlichkeitsarbeit und projektübergreifende Ergebnisverwertung.
  5. Notwendigkeit der Zuwendung
    • wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko der Verbundpartner mit Begründung der Notwendigkeit staatlicher Förderung.
    • Grobes finanzielles Mengengerüst mit tabellarischer Finanzierungsübersicht
    • Mögliche Finanzierung durch die Europäische Union

Insgesamt soll der Umfang der Vorhabensbeschreibung maximal 20 Seiten betragen. Es wird empfohlen, vor Einreichung der Unterlagen mit einem der beauftragten Projektträger Kontakt aufzunehmen. Im Fall von Projekten mit Schwerpunkt zur Materialentwicklung ist PtJ- NMT und im Fall von Projekten mit Schwerpunkt zur Verfahrensentwicklung ist VDI TZ zu kontaktieren. Dort sind weitere Hinweise erhältlich.

Aus der Vorlage der Vorhabensbeschreibung können keine Rechtsansprüche auf eine Förderung abgeleitet werden.

7.3. Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Das BMBF und die Projektträger werden durch unabhängige Gutachter fachlich bei der Auswahl der förderfähigen Projekte beraten. Das Votum des Gutachtergremiums dient als Entscheidungsgrundlage und trägt empfehlenden Charakter.

Bei der Bewertung der Projekte, die auf Basis der Projektskizzen erfolgt, werden folgende Kriterien zugrunde gelegt:

  • Qualität des Lösungsansatzes
  • Beitrag zur Stärkung der Innovationskraft der Unternehmen,
  • Berücksichtigung des gesellschaftlichen Bedarfs,
  • Berücksichtigung der Aspekte der Nachhaltigkeit und der Sicherheit,
  • Hebelwirkung der jeweiligen Entwicklung für die industrielle Anwendung,
  • Verwertungskonzept,
  • Innovationshöhe und Risiko der vorgesehenen FuE-Ziele,
  • Kompetenz der Partner, Projektmanagement und Projektstruktur,
  • Volkswirtschaftlicher Gesamtnutzen des Projektes.

Die Koordinatoren werden über das Begutachtungsergebnis schriftlich informiert.

Bei positiver Bewertung werden die Partner eines Verbundprojekts in einer zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den dann nach abschließender Prüfung entschieden wird. Sollten die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht ausreichen, um alle positiv bewerteten Vorhaben zu fördern, stehen die Förderanträge im Wettbewerb zueinander. Unter Anwendung der oben genannten Kriterien erfolgt eine Prioritätensetzung. Bereits laufende Fördermaßnahmen und in anderen Forschungsbereichen geplante Forschungsprojekte werden im Sinne der Vermeidung von Parallelförderung bei den Förderentscheidungen berücksichtigt.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendungen sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendungen gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.

Gegen Ende der Laufzeit der Fördermaßnahme wird vom BMBF ein themenspezifisches Statusseminar veranstaltet, um im Rahmen eines (in der Regel) nicht öffentlichen Forums Gelegenheit zu geben, Ergebnisse zu präsentieren sowie Probleme und Lösungsansätze auf einer breiteren Plattform zu diskutieren. Die Teilnahme aller geförderten Partner der Verbundprojekte wird erwartet.

7.4 Besondere Hinweise für Fachhochschulen

Sind Fachhochschulen im Rahmen des obigen Auswahl- und Entscheidungsverfahrens (vgl. 7.3) in den Verbundprojekten erfolgreich gewesen, besteht für sie eine zusätzliche Möglichkeit für eine weitere Förderung. Die weitergehende Förderung kann für ein zusätzliches Forschungsprojekt einer „Qualifizierungs-/Profilierungsgruppe – Neue Technologien“ beantragt werden. Thema und Inhalt dieses zweiten separaten Förderantrags müssen mit dem Projektthema des Verbundprojekts in Zusammenhang stehen. Das zusätzliche Forschungsprojekt muss weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen beinhalten und sich gleichzeitig wesentlich von Aufgabenstellungen des ursprünglichen Antrages unterscheiden, um inhaltliche Doppelungen auszuschließen. Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen müssen in beiden Anträgen überschneidungsfrei sein. Mit dieser zusätzlichen Förderung sollen im ausgeschriebenen Themenumfeld zusätzliches Forschungsprofil und weitere Forschungskompetenz durch ein kleines Projektteam (Bachelor-/Master-/Promotionen; Fachveröffentlichungen; Forschungsmarketing) erarbeiten werden. Die Begutachtung und Förderentscheidung erfolgt BMBF-intern.
Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, etc.) erhalten Sie beim BMBF Fachreferat 515 „Forschung an Fachhochschulen“ Heinemannstr. 2, 53173 Bonn, Tel.: 0228 99 57-3397, ebenso wie die „Hinweise für die Erstellung von Projektvorschlägen“.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 26.02.2007
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Gisela Helbig