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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet „Innovationsstrategien jenseits traditionellen Managements“

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit dem Programm „Arbeiten Lernen Kompetenzen entwickeln - Innovationsfähigkeit in einer modernen Arbeitswelt“ Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Stärkung der Innovationspotenziale in Deutschland. Durch eine systematische Verknüpfung von Personal-, Organisations- und Kompetenzentwicklung sollen Unternehmen und Beschäftigte besser in die Lage versetzt werden, Innovationen herbeizuführen und die dazu erforderlichen Veränderungen erfolgreich zu gestalten. Damit wendet sich das Programm den „weichen“ Faktoren im Innovationsprozess zu.

Mit dem Förderschwerpunkt „Innovationsstrategien jenseits traditionellen Managements“ wird ein Themenfeld von großer Bedeutung für die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Beschäftigten in Deutschland aufgegriffen. Diese Bekanntmachung ist ein Beitrag zur Hightech-Strategie der Bundesrepublik Deutschland. Ziel ist es, Treiber und Hemmnisse im Innovationsprozess zu identifizieren sowie praxisgeeignete Konzepte, Instrumente und Strategien zu entwickeln, die zur Stärkung der Innovationsfähigkeit beitragen und eine erfolgreiche Gestaltung von Innovationsprozessen ermöglichen.

Vor dem Hintergrund gravierender Veränderungen der Unternehmensstrukturen, Organisationsformen, Kooperationsbeziehungen im Innovationsprozess und der demografischen sowie technologischen Entwicklung gewinnen der Erhalt und Ausbau der Innovationsfähigkeit an Bedeutung für die Sicherung von Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung. Notwendig ist eine Neubestimmung der Art und Weise, wie Innovationsstrategien gestaltet werden können, wo traditionelle Managementstrategien im Innovationsprozess nicht mehr greifen.

Die Aufgabe von Forschung und Entwicklung besteht darin, praxisgerechte Konzepte und Instrumente zu entwickeln sowie Innovationstreiber und -hemmnisse zu identifizieren. Wichtige Innovationspotenziale ergeben sich dabei oft an den Schnittstellen traditioneller Organisationsgrenzen, zwischen den Akteursebenen, in Branchen und Regionen und in der Kooperation mit Bildungseinrichtungen und Organisationen des betrieblichen Gesundheitsschutzes. Bestehende Managementkonzepte greifen hier häufig zu kurz. Entsprechend besteht das Ziel der Förderung darin, innovationsförderliche Strategien, professionelle Konzepte, Methoden, Instrumente und Modelllösungen zur Stärkung der Innovationsfähigkeit aller Akteursebenen zu generieren.

Geplante Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sollen von einem ganzheitlichen Innovationsansatz ausgehen. Er bietet die Grundlage dafür, das prozesshafte Zusammenspiel von Akteursebenen in Wertschöpfungsprozessen transparent und gestaltbar zu machen. Zusammenhängend damit ist es wichtig, Instrumente und Konzepte zu entwickeln, die unterschiedlichen Innovationsgeschwindigkeiten gerecht werden. Zur Förderung von Innovationsfähigkeit gehört u.a. auch die Schaffung und Nutzung von Freiräumen, Einzigartigkeit und Fehlerkulturen. Gleichermaßen wichtig ist der Umgang mit der Vielfalt von Belegschaften. Bewusster Umgang mit Diversity nutzt die Vielfalt der Potenziale als Treiber von Innovation und begreift die Unterschiedlichkeit nicht als Hemmnis.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendungen können – nach Maßgabe der geltenden EU-Verordnungen - aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert werden. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Für die Förderung wurden drei thematische Forschungs- und Entwicklungsbereiche definiert. Projekte, die in diesen thematischen Feldern gefördert werden, müssen

  • eine Zustandsbeschreibung hinsichtlich der Treiber und Hemmnisse im jeweiligen Anwendungsbeispiel liefern
  • und (mindestens) ein Konzept/Modell für eine Innovationsstrategie im Anwendungsfeld erarbeiten.

Die Untersuchung (unter 2.5) konzentriert sich auf das Herausarbeiten und Dokumentieren von Entwicklungen im gesamten Feld der „Innovationsstrategien jenseits des traditionellen Managements“ sowie auf den gesellschaftlichen Anspruch der Chancengleichheit.

2.1 Innovationsstrategien als Aufgabe der Organisations- und Personalentwicklung

Innovationsprozesse sind gekennzeichnet durch Veränderungsdynamik, steigende Vielfalt (der Belegschaften) sowie durch den paradox erscheinenden Anspruch, im Veränderungsprozess Unvorhersehbares organisieren zu müssen. Dabei zeichnet sich die Organisations- und Personalentwicklung durch die Nutzung unterschiedlicher Potenziale (z. B. der Gesundheitskompetenz) als innovations- und wettbewerbsfördernde Elemente aus. Entsprechend sind wichtige Ansatzpunkte für Innovationsstrategien in der Arbeitswelt:

  • Diversity (Migrationshintergrund, Demografie, Gender Mainstreaming etc.)
  • Zunehmende internationale Verflechtung insbesondere in Entwicklungs- und Produktionsnetzwerken (Beschäftigung in interkulturellen Kontexten und Arbeitsumgebungen)
  • Formelle wie informelle Gestaltung von Freiräumen, Einzigartigkeit und Fehlerkulturen
  • Kompetenzentwicklung, lernförderliche Arbeitsumgebungen
  • Einbindung von Strategien der präventiven Arbeitsgestaltung in die übergeordnete betriebliche Innovationsstrategie (z.B. als globale Innovations- und Produktionsstrategie)
  • Bewertung der Wirtschaftlichkeit von Innovationsmaßnahmen, insbesondere im Zusammenhang mit dem betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie betrieblicher Kompetenzentwicklung.

2.2 Innovationsstrategien in unternehmensübergreifenden Kooperationen und Allianzen

Die Entwicklungen auf den Gebieten der Informations- und Kommunikationstechnologien haben Netzwerkbildungen im großen Umfang ermöglicht. Die Überlebensfähigkeit insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) besteht zunehmend darin, in Netzen zu agieren. Für diese Unternehmen heißt das, Einzigartigkeit zu entwickeln und zu erhalten, um einen unverzichtbaren Beitrag zur Wertschöpfung im Netz zu leisten, und gleichzeitig so kooperationsfähig zu sein, dass die KMU als Partner vom Netzwerk profitieren können. Entsprechend sind wichtige Ansatzpunkte für die Innovationsstrategien in der Arbeitswelt:

  • Kooperationsfähigkeit und Alleinstellungsmerkmale.
  • Formen der Vernetzung in regionalen Netzwerken, strategischen Kooperationen, Wertschöpfungspartnerschaften etc.
  • Entwicklung von Allianzen der Akteure - z.B. im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsprävention einschließlich der Entwicklung entsprechender Managementverfahren. Dazu gehört es auch, die organisatorischen, wirtschaftlichen und institutionellen Voraussetzungen für erfolgreiche und nachhaltige Akteursallianzen sowie die Anforderungen an die spezifischen Kooperationskompetenzen der Akteure herauszuarbeiten.
  • Konzepte und Instrumente zum Erhalt der Stärken von KMU in Netzwerken.

2.3 „Hightech-Strategie“ für die moderne Arbeitswelt

Dieses Themenfeld setzt an der Hightech-Strategie der Bundesregierung an. Verkürzte Produktlebenszyklen, „radikale“ Innovationen, zunehmende internationale Konkurrenz und Verflechtung etc. stellen hohe Ansprüche an die Kompetenzen und die Gesundheit der Beschäftigten sowie an die Reaktionsfähigkeit der Unternehmen. Von den veränderten Anforderungen moderner Arbeit ist die IT-Branche als Leitbranche in besonderem Maße betroffen. Der erfolgreiche Umgang mit diesen Veränderungen lässt sich jedoch nicht mit Technologien allein bewältigen. Er gelingt nur auf der Basis neuer Konzepte der Arbeitsgestaltung und Personalentwicklung.

Entsprechend sind wichtige Ansatzpunkte für die Innovationsstrategien in der Arbeitswelt:

  • Verbindung von Hightech-Entwicklung mit Wissens- und Humanressourcenmanagement.
  • Innovationsfähigkeit unter steigendem Kostendruck.
  • Alternativen zur Personalreduzierung und Arbeitsintensivierung.
  • Steigende Anforderungen an die Kompetenz, Motivation und Flexibilität der Beschäftigten.
  • Modelle für einen präventiven Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Wissensökonomie (einschließlich der Integration von Prävention und Gesundheitsförderung als moderne Innovationsstrategien in das Aufgabenspektrum der IT-Fach-/Berufsverbände).

2.4 Metaprojekt

Gefördert werden soll ein Vorhaben, das

  • Maßnahmen unterstützt zu Umsetzung und Transfer der in den thematischen Feldern geförderten Projekte in Kooperation mit einem interdisziplinär zusammengesetzten Forschungsteam;
  • die Aufgabe eines „Mediators“ übernimmt, indem es die Aktivitäten anderer Organisationen (z. B. der EU oder Initiative Neue Qualität der Arbeit/INQA) verfolgt und für diesen Förderschwerpunkt Kooperationsaufgaben wahr nimmt und bündelt;
  • die evaluative Begleitung des Förderschwerpunktes sicherstellt, verbunden mit der Aufgabe, die Bedeutung der Ergebnisse für Politik und Gesellschaft herauszuarbeiten.

2.5 Untersuchung

Gefördert wird eine Untersuchung, die mögliche Beiträge von Innovationsstrategien zum Abbau von geschlechts- und altersbedingten Benachteiligungen leistet, um den gesellschaftlichen Anspruch der Chancengerechtigkeit durchzusetzen. Von besonderem Interesse sind dabei die Unterschiede zwischen Branchen und Unternehmenstypen (von Start ups bis Großunternehmen).

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind in Deutschland tätige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere KMU sowie Hochschulen (einschließlich Fachhochschulen) oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. (vgl. zur KMU-Definition: http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm )

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken von mehreren unabhängigen Partnern aus der Wirtschaft und der Wissenschaft zur Lösung von gemeinsamen Forschungsaufgaben (Verbundprojekte).

Die Vorhaben sollen dauerhafte Innovationsprozesse anstoßen und eine Laufzeit von drei Jahren möglichst nicht überschreiten.

Die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sollen, nachgewiesen an Demonstrations- und Pilotlösungen, die Entwicklung und Realisierung von Konzepten zur Gestaltung von Innovationsstrategien jenseits traditionellen Managements unterstützen. Es sollen auch Wirtschaftlichkeitspotenziale und Erfolgskriterien aufgezeigt werden. Die Vorschläge sollen sich durch Leitbildfunktion und Referenzcharakter insbesondere zur Stärkung von KMU auszeichnen. Besonders berücksichtigt werden Vorschläge, die unternehmensfunktions- und disziplinenübergreifende Ansätze aufweisen und die Wege zur raschen Übertragung und Verwertung praxistauglicher Lösungen in die breite Anwendung aufzeigen. Der Kooperation mit kompetenten Umsetzungsträgern wird dabei große Bedeutung beigemessen. Eine signifikante Breitenwirkung für KMU wird erwartet.

Multidisziplinäre Forschungsansätze und "ganzheitliche" Lösungen unter Einbeziehung der entsprechenden Fachdisziplinen werden erwartet.

Die Partner eines „Verbundprojekts“ haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss die grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebenen Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können dem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) entnommen werden.

Europäische Kooperation zur Forschung ist erwünscht, auch im Rahmen von EUREKA. Eine Förderung für deutsche Partner in EUREKA-Projekten ist nach den Bestimmungen dieser Bekanntmachung möglich. Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den Neuen Bundesländern und für KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98). Eine Kofinanzierung durch ESF-Mittel ist grundsätzlich möglich.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98). Bei Zuwendungen an Gebietskörperschaften werden die ANBest-Gk Bestandteil eines Zuwendungsbescheides werden.

Bei einer ESF-Kofinanzierung finden auch die einschlägigen ESF-Bestimmungen Anwendung.Die finanzielle Beteiligung des Europäischen Sozialfonds erfolgt auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 1999 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999, der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 betreffend den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1784/1999 und der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 der Kommission vom 8. Dezember 2006 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung.

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger beauftragt:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt Projektträger im DLR, Projektträger für das BMBF „Arbeitsgestaltung und Dienstleistungen“
Heinrich-Konen-Str. 1, 53227 Bonn
Ansprechpartner:
Dr. Stephanie Sill
Telefon 0228 3821-145
Telefax 0228 3821-248
E-Mail: Stephanie.Sill@dlr.de.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.pt-dlr.de/pt/ad abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen. http://www.kp.dlr.de/profi/easy

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.21 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem zuständigen Projektträger bis spätestens zum 20. April 2007 zunächst Projektskizzen in schriftlicher Form auf dem Postweg vorzulegen. Um den Aufwand möglichst gering zu halten, wird von den Teilnehmern eines Verbundes (Konsortiums) zunächst nur eine gemeinsame Projektskizze des koordinierenden Verbundpartners erwartet.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Projektskizzen sollen in Kurzform auf möglichst nicht mehr als 10 Seiten folgende Angaben enthalten:

  • Deckblatt mit Thema des beabsichtigten Verbundprojekts, mit grob abgeschätzten Gesamtkosten und Projektdauer, mit Anzahl und Art der Partner sowie mit Postanschrift, Tel.-Nr., E-Mail usw. des Skizzeneinreichers,
  • Ausgangssituation (einschließlich Stand der Forschung), spezifischer Bedarf im Bereich "Innovationsstrategien jenseits traditionellen Managements" im Rahmen der Themenstellung der Fördermaßnahme,
  • Zielstellungen, ausgehend vom Stand der Technik und Forschung (Neuheit der Projektidee) unter besonderer Berücksichtigung bereits vorliegender Ergebnisse
    und Erkenntnisse aus nationalen oder europäischen Forschungsprogrammen,
  • Arbeits- und Zeitgrobplanung, Personalaufwand (Menschmonate) und Kostenabschätzung einschließlich notwendiger Förderung,
  • Beschreibung der geplanten Forschungsarbeiten, der eigenen Vorarbeiten, auf denen aufgebaut wird, sowie des Lösungsweges,
  • Kooperationspartner und Arbeitsteilung (für alle Partner aus der Wirtschaft kurze Firmendarstellung, ggf. Konzernzugehörigkeit sowie Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufführen),
  • Möglichkeiten zur breiten Nutzung - insbesondere für KMU - sowie Verwertung der Ergebnisse in Wirtschaft, Organisationen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Wissenschaft, Fachverbänden, Multiplikatoren, Berufsbildung, Hochschulausbildung; die volkswirtschaftliche Bedeutung und der vorwettbewerbliche Charakter des Vorhabens müssen daraus klar zu erkennen sein, z. B. dadurch, dass es von potenziellen Anwenderinnen und Anwendern (in einem Arbeitskreis o. ä.) aktiv unterstützt wird,
  • Für das Metaprojekt gilt: Erfassung und Bündelung der Ergebnisse der einzelnen Projekte der Fokusgruppe zum Förderprogramm "Arbeiten Lernen Kompetenzen entwickeln - Innovationsfähigkeit in einer modernen Arbeitswelt".

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung nicht abgeleitet werden.

Die Projektskizzen werden nach Ablauf der Vorlagefrist nach den festgelegten Kriterien des Programms durch den Projektträger vorgeprüft und danach von unabhängigen Expertinnen und Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft diskutiert und bewertet. Dieses Votum ist eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für das BMBF. Bewertungskriterien sind:

  • Beitrag zu den Förderfeldern und Zielen dieser Förderrichtlinien.
  • Wissenschaftliche Qualität der Projektskizze und Anwendungsbezug.
  • Zukunftsorientierung des vorgeschlagenen Ansatzes: Neuartigkeit der Fragestellung und der angestrebten Lösungen.
  • Betriebswirtschaftliche Relevanz: Dazu gehört ein Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit. Besonders bewertet wird der Nutzen der Ergebnisse für kleine und mittlere sowie junge Unternehmen.
  • Systemansatz: Der Systemansatz bewertet die Kooperation zwischen den für den Bereich wichtigen Akteuren.
  • Beitrag zum Erhalt und zur Verbesserung von Arbeitsplätzen, insbesondere unter demografischen Gesichtspunkten, der Chancengleichheit für Frauen und Männer sowie der Beschäftigungsfähigkeit.
  • Breitenwirksamkeit, überzeugendes Konzept zur Verwertung der Ergebnisse nach Ende der Förderung, Einsatzmöglichkeiten der Ergebnisse für Unternehmen verschiedener Größe und Branchen, Wissenstransfer, Verknüpfung mit Qualifizierungsstrategien.
  • Qualität des Verwertungskonzepts und Nachhaltigkeit.

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

7.22 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert (ggf. in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator) einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 22. Februar 2007
Bundesministerium für Bildung und Forschung
316 – 70591-7/3
Im Auftrag

U. Zahn-Elliott