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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Internationalen Kollegs für Geisteswissenschaftliche Forschung

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Rahmenbedingungen und Zielsetzung

Die Geisteswissenschaften, die in allen gesellschaftlichen Zusammenhängen etwas zu sagen haben, sichern mit ihrer Arbeit die kulturellen Grundlagen der Gesellschaft, die ein Zusammenleben orientiert an gemeinsamen Werten erst möglich machen. Sie leisten einen Beitrag zum kulturellen Gedächtnis, sie gewährleisten die Grundlagen der Verständigung und Übersetzung zwischen Kulturen ebenso wie die Verständigung über gemeinsame Werte und Orientierungspunkte in den Teilbereichen der Gesellschaft. In der Wissenschaft selbst sind die Geisteswissenschaften gefordert, angesichts hochgradig differenzierter Wissensbereiche Zusammenhang herzustellen und zur ganzheitlichen Integration von Wissen beizutragen. Sie sind damit ein notwendiges Element in der Entwicklung zur Wissensgesellschaft. Darüber hinaus tragen die Geisteswissenschaften wesentlich zur Internationalisierung von Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft bei und sind mit ihrem spezifischen Fachwissen bei diesem Prozess unerlässlich.

In Anerkennung der Besonderheiten geisteswissenschaftlicher Forschung und insbesondere, um der geisteswissenschaftlichen Forschung in den Universitäten Spielraum zu geben und ihre Leistungen auf nationaler und internationaler Ebene sichtbar herauszustellen, wird das BMBF mit einer Initiative im Jahr der Geisteswissenschaften „Freiraum für geisteswissenschaftliche Forschung“ schaffen. Wichtigstes Element darin sind Internationale Kollegs für Geisteswissenschaftliche Forschung.

Das BMBF möchte mit Internationalen Kollegs für Geisteswissenschaftliche Forschung auf dem Wege der projektförmigen und personenbezogenen Förderung die Potentiale der Geisteswissenschaften stärken und ihren international hohen Standard erhalten. Die Internationalen Kollegs sollen zur Weiterentwicklung der internationalen Strukturen für geisteswissenschaftliche Forschung sowie deren Vernetzung beitragen. Mit Internationalen Kollegs sollen die für Deutschland wichtigen Beziehungen der geisteswissenschaftlichen Forschung zu Forschungszentren, Universitäten und Akademien in Europa und weltweit gestärkt werden.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Konzeption der Internationalen Kollegs für Geisteswissenschaftliche Forschung

Der Wissenschaftsrat hat in seinen Empfehlungen ein erweitertes Modell für die Förderung geisteswissenschaftlicher Forschung vorgeschlagen, das die Vorteile kooperativer und individueller Forschung in besonderer Weise verbindet. Sowohl in der DFG als auch im BMBF wurde daraufhin geprüft, inwieweit Angebote gemacht werden können, um die Empfehlungen konkret umzusetzen. Auch unter Berücksichtigung der jüngsten Empfehlungen des Wissenschaftsrats zu den Area Studies kristallisierten sich dabei einige zentrale Aufgaben heraus, die mit den beiden Initiativen des BMBF und der DFG in spezifischer Weise aufgegriffen werden. So werden die DFG und das BMBF mit jeweils spezifisch akzentuierten Ausschreibungen ihren Beitrag zur Umsetzung der Empfehlungen des Wissenschaftsrats leisten. Gemeinsam ist den Ausschreibungen das Modell des Wissenschaftsrats und damit die Grundstruktur: ein kleines Lenkungsteam erfahrener und ausgewiesener Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, ein Fellowprogramm als wesentlicher Bestandteil dieser Kollegs sowie die Schaffung von Freiräumen zur eigenen Forschungstätigkeit der leitenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Ausgehend von diesen Grundstrukturen sehen die Modelle des BMBF und der DFG arbeitsteilig je nach Auftrag und Stärken beider Institutionen eigene Profile vor.

Die Internationalen Kollegs für Geisteswissenschaftliche Forschung des BMBF sollen herausragenden Geisteswissenschaftlern und -wissenschaftlerinnen an deutschen Hochschulen die Möglichkeit geben

  • eine international und europäisch sichtbare und wirksame Schwerpunktbildung der deutschen Geisteswissenschaften an den Universitäten voranzutreiben und die Verbindungen zu ausländischen Forschungsschwerpunkten und Einrichtungen zu stärken
  • durch weitgehende Freistellung von universitären Verpflichtungen persönlichen Freiraum zu gewinnen, um selbst gewählten Forschungsfragen nachgehen zu können
  • eine Lerngemeinschaft zu bilden, die durch die systematische Konfrontation mit anderen Wissenskulturen die eigenen, meist unbefragten Selbstverständlichkeiten auf den Prüfstand stellt.
  • international hochrangige Fachkollegen in ihre Forschungsarbeiten an deutschen Universitäten einzubeziehen
  • die geisteswissenschaftlichen Methoden –auch Kultur vergleichender Forschung - weiter zu entwickeln
  • die Kooperation von disziplinärer und regionalspezifischer Forschung an einer gemeinsamen Problemstellung zu verbessern
  • die Kooperation in den Geisteswissenschaften unter Einschluss der kleinen Fächer zu erhöhen

Die Internationalität der Kollegs ergibt sich nicht erst aus den Nationalitäten der eingeladenen Fellows. Internationalität wird vielmehr als Programm verstanden. Das heißt, den programmatischen Mittelpunkt des Kollegs bildet eine wissenschaftliche Fragestellung oder ein Problem, das eine internationale oder vergleichende Perspektive in besonderem Maß erfordert und gemeinsam mit Wissenschaftlern anderer Nationen eine besondere Chance der Reflexion bietet (d. h. „Forschen mit“ statt „Forschen über“).

Kollegs sollen einen Gesprächsraum eröffnen. Sie können großformatige und planbare Forschungsprozesse, für die es bewährte Förderinstrumente gibt, nicht ersetzen, sondern ergänzen diese. In den Internationalen Kollegs soll einem oder zwei herausragenden Geisteswissenschaftlern / Geisteswissenschaftlerinnen frei verfügbare Forschungszeit gegeben werden, verbunden mit der Möglichkeit, an ihrem Ort internationale Forschungspartner auf Zeit für das Kolleg zu gewinnen. Mit diesem Angebot wird die Erwartung verbunden, dass die Konzeption des Kollegs zugleich Fortschritte in der interdisziplinären Kooperation vor Ort (unter Einschluss der Kleinen Fächer) und der internationalen Kooperation der Fächer möglich machen wird.

Die Einrichtung der Internationalen Geisteswissenschaftlichen Kollegs ist Teil der Strategie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, die internationale Kooperation und Ausstrahlung der deutschen Geisteswissenschaften zu stärken. Die Kollegs sind – neben den Geisteswissenschaftlichen Instituten im Ausland und der internationalen Forschungszusammenarbeit der Einrichtungen in WGL und der Max-Planck-Gesellschaft– ein wesentlicher Baustein einer Wissenschafts-Außenpolitik.

Funktionsweise

Herausragende Forscherpersönlichkeiten der Geisteswissenschaften sollen Möglichkeiten erhalten, in ihrem Umfeld, in ihrer Universität einen Gesprächs- und Arbeitsraum zu schaffen, in dem sie von Verpflichtungen von Lehre und Administration weitgehend befreit auf ihrem Forschungsgebiet den internationalen wissenschaftlichen Austausch voran treiben können, die interessantesten internationalen Forscher für begrenzte Zeit als Fellows gewinnen und ihren Ort als Exzellenzzentrum und Mittelpunkt der europäischen und internationalen geisteswissenschaftlichen Netze ausbauen. Die internationalen Forschungskollegs wollen Freiraum im wörtlichen und symbolischen Sinn schaffen – als Orte des persönlichen Austauschs, der ungestörten Entwicklung von Ideen in einem anregenden Forschungsumfeld, der weitgehenden Freistellung von administrativen Aufgaben.

Das Internationale Kolleg ist so anzulegen, dass es dem Wissenschaftler das wichtigste Gut überhaupt – eigene Forschungszeit – schenkt. Die Zuwendung geht an herausragend ausgewiesene einzelne Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, die als Leiter eines Kollegs basierend auf anerkannten Forschungsleistungen Ressourcen zur Einladung von Fellows (mehrheitlich aus dem Ausland) sowie eine kleine personelle und sachliche Infrastruktur für das Kolleg erhalten.

Das Forschungskolleg ist als ein Ort der direkten Begegnung der Wissenschaftler gedacht. Es basiert auf dem Ortsprinzip und soll direkte Kommunikation der Fellows miteinander möglich machen. Es soll Attraktion und Strahlkraft in Richtung Ausland entwickeln und in seiner wissenschaftlichen Ausrichtung eher die Idee der „Humanities“ verfolgen. Vergleichbar mit einem kleinen „Think Tank“ sollen im Forschungskolleg neue überraschende Fragestellungen und Themen in international (kultur-) vergleichender Perspektive und ausgehend von den Herangehensweisen und Methoden verschiedener Wissenskulturen gedacht sowie personenbezogene Zusammenarbeit gefördert werden. Überraschende Ideen entstehen auch durch die Perspektive „von außen“, indem ausländische Fellows beteiligt werden und durch die systematische Konfrontation mit anderen Wissenskulturen eigene Selbstverständlichkeiten auf den Prüfstand gestellt werden.

Das Programm (=Forschungsfragestellung) des Internationalen Geisteswissenschaftlichen Kollegs wird vom Antragsteller selbst gewählt und formuliert. Es sollte genügend Freiraum bieten, um damit vorhandene Stärken der Universität sowie auch individuelle Forschungsideen aufzugreifen, um somit zur Profilbildung der Universität insgesamt beizutragen. Es gibt Freiraum für die Verfolgung von Forschungsideen. Besonders erwünscht ist in diesem Zusammenhang eine Zusammenarbeit zwischen Fachdisziplinen und regionalwissenschaftlichen Disziplinen. Besonders angesprochen zur Beteiligung sind auch so genannte Kleine Fächer.

Gleichzeitig muss Raum für neue Fragestellungen gegeben sein, die noch nicht im Profil der Universität verankert sind. Das Thema soll ausreichend fokussiert sein, um dem Kolleg eine gemeinsame Grundlage sowie internationale Anziehungskraft und Sichtbarkeit zu verleihen. Das Forschungskolleg gewährt den Freiraum, die ursprünglich gewählte Themenstellung weiterzuentwickeln und auch aufgrund neuer, insbesondere international vergleichender Perspektiven zu ändern.

Das Kolleg selbst entscheidet, in welchem Umfang und mit welchen Formen es sich im nationalen Rahmen und im örtlichen Kontext einbringt (z.B. Gesprächsreihen, Sommerschule, Aufnahme nationaler Gäste aus anderen Programmen, Drittmittelprojekte für Nachwuchswissenschaftler).

Die wissenschaftliche Arbeit des Kollegs wird von einem Beirat begleitet, der dem Kolleg insbesondere bei der Auswahl der Fellows beratend zur Seite steht. Der Leiter des Kollegs legt dem Beirat einmal im Jahr einen Erfahrungsbericht über seine Arbeit vor.

Stellung in der Hochschule

Internationale Kollegs für Geisteswissenschaftliche Forschung sollen als Freiräume geisteswissenschaftlicher Spitzenforschung innerhalb der Universität errichtet werden. Sie brauchen für ihre Wirksamkeit eine gewisse administrative Selbständigkeit, z.B. als zentrale Einrichtung der Universität oder interuniversitäre Einrichtung, die dem Rektorat unmittelbar untersteht. Der Leiter des Kollegs entscheidet über die finanziellen Mittel, Einstellungen, Einladungen von Fellows.

Es soll eine Eigenbeteiligung und ein Engagement der Hochschule gewährleistet sein. Sie können z.B. in folgenden Aspekten zum Ausdruck kommen:

  • die Integration so genannter Kleiner Fächer (bei der Beteiligung muss allerdings sichergestellt sein, dass die bisherige Stelle an der Universität erhalten bleibt)
  • die Zusammenarbeit zwischen Fach- und regionalspezifischen Disziplinen
  • die Möglichkeit inter-universitärer Zusammenarbeit
  • die Möglichkeit der Verbindung von Wissenschaft und Praxis bei der Herausbildung von Fernkompetenz
  • die internationale Zusammenarbeit der Hochschule im Hinblick auf integrierte Auslandssemester, gemeinsame Studiengänge, Angebote für kurzfristige Forschungsaufenthalte ehemaliger Fellows/Absolventen

Das Programm des Internationalen Kollegs soll mit der Entwicklungsperspektive der Universität in Einklang stehen. Die Hochschule sollte sich auch nach außen sichtbar für das Kolleg engagieren, etwa durch die Bereitstellung von Räumen für das Kolleg sowie Unterstützung bei der Unterbringung der Fellows bzw. Gäste.

Vom Kolleg wird erwartet, dass es der Universität ein Lehrangebot macht (nicht personengebunden). Auf diese Weise können Gastwissenschaftler, die in der Regel eine Bereicherung für die Universität darstellen, besonders gut integriert werden. Im Sinne der „Universitas“ ist z.B. eine Ringvorlesung/oder ein Kolloquium zu dem Thema des Internationalen Kollegs für Geisteswissenschaftliche Forschung denkbar, indem mehrere Disziplinen sich daran beteiligen und zu der Fragestellung aus der Sicht ihrer Disziplin beitragen. Denkbar ist auch eine einwöchige Sommerakademie über Forschungsperspektiven etwa für zehn Hochschulabsolventen oder Postdocs, die herausragende Arbeiten geschrieben haben, und dazu vom Leiter des internationalen Kollegs unter Beteiligung der Fellows eingeladen werden. Das Internationale Kolleg für Geisteswissenschaftliche Forschung wählt selbst, welchen Beitrag es zur „Universitas“ leisten möchte. Bei diesen Veranstaltungen sollten Nachwuchswissenschaftler einbezogen werden.

Die Universitäten profitieren von den Internationalen Kollegs in mehrfacher Hinsicht:

  • durch die internationale Sichtbarkeit. Die Forschungskollegs sind nicht zuletzt durch die Präsenz der Fellows, d. h. international renommierter Spitzenwissenschaftler, führend auf dem Gebiet ihrer Fragestellung
  • durch die führende Stellung im europäischen Prozess der Etablierung von europäischen Strukturen für geisteswissenschaftliche Forschung
  • durch die europäische Vernetzung
  • internationale (kultur-)vergleichende Perspektiven sind das Programm der Kollegs und fördern damit die internationale Zusammenarbeit der Hochschule
  • durch integrative Interdisziplinarität im Sinne der Universitas. Hier fungiert das Forschungskolleg innerhalb der Universität als ein Wegweiser einer programmatischen Ganzheitlichkeit [im Zeitalter der stets intensivierten Spezialisierung]. Durch diese Verbindung ziehen auch Wissenschaftler, die nicht direkt am Internationalen Kolleg arbeiten, Vorteile daraus und einen gewissen Anteil am Kolleg.
  • durch eine starke Identifikation der Beteiligten mit dem Internationalen Kolleg für Geisteswissenschaftliche Forschung und mit der Hochschule. Diese starke Identifikation trägt nicht zuletzt zu besonderem Engagement und Motivation der Wissenschaftler bei.
  • durch wissenschaftliche Reputation. Ein Ort der Spitzenforschung einer Universität stärkt die nationale wie internationale Reputation der Universität
  • durch die Schaffung einer Lerngemeinschaft mit Wissenschaftlern fremder Wissenskulturen.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Administrativer Rahmen

Ein oder zwei herausragende Wissenschaftler oder Wissenschaftlerinnen bilden den intellektuellen Kern des internationalen Kollegs. Die Zuwendung ermöglicht der Universität eine weitgehende Freistellung des Leiters des Kollegs auf Zeit durch Finanzierung seiner Vertretung, in der Regel durch einen Nachwuchswissenschaftler, für den dies zugleich eine hervorragende Möglichkeit der Qualifizierung ist.
Die Leiter des internationalen Kollegs erhalten mit der Zuwendung die Möglichkeit, bis zu zehn Fellows ihrer Wahl mehrheitlich aus dem Ausland an das Kolleg zu berufen. Für die Fellows wird die Vertretung an der Heimathochschule für die Dauer des Aufenthalts finanziert, bzw. sie erhalten Stipendien. Es sind Aufenthalte unterschiedlicher Dauer möglich, im Interesse an der Kontinuität und Vertiefung der Arbeitsbeziehungen sollten längerfristige Fellowships den Kern bilden. Bei der Auswahl der Fellows liegt es im Ermessensspielraum des Leiters des Forschungskollegs eine produktive Mischung jüngerer und erfahrener Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen einzuladen. Sowohl für den Leiter als auch für Fellows gilt, dass die erste Förderphase (sechs Jahre) möglichst in die Zeit ihres aktiven Beruflebens fallen sollte. Im Falle eines notwendigen Wechsels in der Leitung sollte die Kontinuität gewährleistet sein.

Die Arbeit des Kollegs wird durch einen Servicestab mit bis zu sieben Mitarbeitern gestaltet und unterstützt, von denen wenigstens drei einen wissenschaftlichen Abschluss haben müssen. Die Service-Leistungen sollten umfassen: Unterstützung der Leitung in fachlichen Fragen, Administration des Kollegs, Betreuung ausländischer Gäste, Beschaffung von Literatur sowie Pflege des akademischen Lebens.

Das Internationale Kolleg für Geisteswissenschaftliche Forschung wird durch das BMBF mit einer Förderung in Höhe von bis zu. 2,0 Mio. Euro p. a.mit pauschalierten Sätzen für Leitung, Fellows und Servicestab finanziert. Der Leiter des Kollegs entscheidet , unterstützt vom Beirat, über die Einladung und die Anzahl der Fellows sowie über die Dauer ihres Aufenthalts. Ebenso entscheidet er über die fach- und sachgerechte Verwendung der Mittel in Übereinstimmung mit dem Programm. Die Förderung ist auf sechs Jahre mit der Option der Verlängerung um weitere sechs Jahre befristet. Es wird erwartet, dass die Universität in der zweiten Förderphase einen Eigenanteil bereitstellt.

Zuwendungsfähige Ausgaben

  • Personalausgaben
    • Leitung des internationalen Kollegs:
      Für die Vertretung des freigestellten Leiters des internationalen Kollegs kann ein/e Nachwuchswissenschaftler/in vorkalkulatorisch mit einer Hochschullehrerbesoldung nach C3 oder vergleichbar mit bis zu 70.000,- € p.a. (einschließlich Personalnebenkosten) angesetzt werden.
    • Fellows:
      Es können bis zu zehn Fellows bzw. ihre Vertretung für jeweils max. 1 Jahr vorkalkulatorisch mit einer Hochschulllehrerbesoldung nach C 3 oder vergleichbar mit bis zu 70.000 € p. a. (einschließlich Personalnebenkosten) angesetzt werden. Die Abrechnung dieser Personalausgaben erfolgt entweder durch Rechnung der abgebenden Hochschule an den Zuwendungsempfänger oder durch den Nachweis der Zahlung eines Stipendiums an den Fellow. Die Rechnungen bzw. Nachweise sind dem Zuwendungsgeber mit dem Verwendungsnachweis vorzulegen.
    • Servicestab:
      Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen sind auf der Grundlage des TVöD, Entgeltgruppe 13 und wissenschaftliche Hilfskräfte mit den an der Hochschule üblichen Stundensätzen anzusetzen.
      Zusätzlich kann eine halbe bis eine ganze Bürostelle mit einer Vergütung bis zu BAT VIb bzw. TVöD, Entgeltgruppe 6 eingerichtet werden.
  • Sächliche Verwaltungsausgaben:
    Ausgaben für Verbrauchsmaterial, Geschäftsbedarf, Literatur, Post- und Fernmeldegebühren sowie Druckarbeiten dürfen mit bis zu 10 % der Gesamtsumme der Personalausgaben (Pos. 0824 des Gesamtfinanzierungsplans) pauschal veranschlagt und summarisch im Verwendungsnachweis ausgewiesen werden.
  • Reisekosten:
    Für Dienstreisen/Inland kann ein vorkalkulatorischer Ansatz von 5 % der Gesamtsumme der Personalausgaben veranschlagt werden, es können jedoch nur die tatsächlich entstandenen zuwendungsfähigen Ausgaben abgerechnet werden.

    Dienstreisen/Ausland sind nach Zweck, Zielort, Dauer, Anzahl und Ausgaben pro Reise schätzungsweise zu spezifizieren. Soweit für Reisen in das außereuropäische Ausland, die im Antrag im Einzelnen begründet wurden, einzelne Angaben (z. B. Ort, Zeitraum, [Tagungs-] Programm) noch nicht abschließend angegeben werden können, ist vor Reiseantritt – unter Vorlage der entsprechenden Angaben – die schriftliche Zustimmung des BMBF einzuholen. Reisen in das außereuropäische Ausland, die ggf. im Antrag im Einzelnen nicht aufgeführt / begründet sind, können nicht als zuwendungsfähig berücksichtigt werden.

    Die Anforderung weitergehender Erläuterungen für Dienstreisen/Inland bzw. Ausland bleibt vorbehalten.

Nach Abschluss des Vorhabens sind – mit Ausnahme der pauschalen sächlichen Verwaltungsausgaben - die tatsächlich entstandenen, zuwendungsfähigen (Ist-) Ausgaben mit dem Verwendungsnachweis (einschließlich der Belegliste) nachzuweisen. Nähere Regelungen hierzu siehe Nr. 6 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P.).

Im übrigen gelten die Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA).

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für die Hochschulen sind die zuwendungsfähigen kollegbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

Auswahlverfahren

Internationale Kollegs für Geisteswissenschaftliche Forschung werden im Wettbewerb ausgeschrieben und aufgrund der Qualität ihres Kolleg-Programms durch Gutachter aus dem In- und Ausland dem BMBF in einem transparenten Prozess zur Förderung empfohlen. Die Auswahlsitzung basiert auf dem vorgelegten Programm und umfasst eine Befragung der Antragsteller und ihrer Hochschule.
Es ist vorgesehen, bis zu 12 Internationale Kollegs im Laufe von drei Jahren einzurichten.

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen

Projektträger DLR
Arbeitsgruppe Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften.
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Tel: 0228/3821-511 (Sekretariat)
Fax:0228/3821-540
Internet: http://www.pt-dlr.de

beauftragt.

Ansprechpartner ist
Herr Dr. Heinz Thunecke
Tel: 0228/3821-366
E-Mail: heinz.thunecke@dlr.de

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können aus dem Formularschrank unter der Internetadresse www.foerderportal.bund.de
abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von Skizzen und förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen ( www.foerderportal.bund.de ).

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

7.21 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 30.04.2007 zunächst Programmskizzen in schriftlicher und elektronischer Form - möglichst unter Nutzung von „ http://www.kp.dlr.de/profi/easy “ – vorzulegen. Die Programmskizzen für die Kollegs sollten maximal 25 Seiten (A4, 1,5 zeilig) umfassen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Programmskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Programmskizzen sollten eine Darstellung nach folgender Gliederung enthalten:

  • Titel/Thema des Kollegs
  • Leiter/in des Kollegs (Dienstanschrift, Telefon, Fax, e-mail Kontakt)
  • Zusammenfassung (jeweils max. 1 Seite in englischer und deutscher Sprache)
  • Skizzierung der Forschungsfragestellungen und des Programms des Kollegs
  • angestrebte internationale Herangehensweise des Kollegs und Lerngemeinschaft
  • interdisziplinäre Kooperation vor Ort und Einbindung in die Universität
  • Eigene Vorarbeiten (incl. Literaturverzeichnis)
  • Finanzierungsplan

Aus der Vorlage einer Skizze kann ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht abgeleitet werden.

Die eingegangenen Skizzen werden unter Beteiligung externer Gutachter/innen) nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Originalität und wissenschaftliche Qualität des Kollegprogramms unter Berücksichtigung der internationalen, interdisziplinären und universitären Bezüge
  • wissenschaftliche Qualifikation des (r) Antragstellers/in

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Kollegs ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

7.22 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden dann die Interessenten bei positiv bewerteten Skizzen aufgefordert einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 17.1.2007
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Angelika Willms-Herget