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3. Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Innovationsbereich „Systemintegration“ im Rahmenprogramm Mikrosysteme (2004-2009) von Richtlinien zur Förderung im thematischen Schwerpunkt „Organische Funktionssysteme für die Mikrosystemtechnik“

Vom 05.01.2007

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1. Zuwendungszweck

Das Rahmenprogramm Mikrosysteme ordnet sich in die übergeordneten forschungspolitischen Zielstellungen der Innovationsförderung des BMBF ein. Dabei geht es darum, sowohl Innovationen für die kurzfristige industrielle und gesellschaftliche Wertschöpfung zu realisieren als auch Zukunftsfelder zu erschließen und damit das Potenzial für künftige Innovationen zu gestalten. Hinzu kommt in der Wissensgesellschaft die immer engere Verknüpfung von Aus- und Weiterbildung mit der fortschreitenden Entwicklung von Technologien.

Die 2002 erarbeitete Evaluation hat das Zukunftspotenzial der MST und die bisher erreichten Ergebnisse untersucht. Die Evaluation hat der bisherigen Förderung der MST eine hohe Wirksamkeit bescheinigt und die hohe Relevanz der MST für den Industriestandort Deutschland unterstrichen. Trotz der vorangeschrittenen Entwicklung bestehen auch in der gegenwärtigen Situation zahlreiche Hindernisse im Innovationsprozess der MST, die ein staatliches Handeln erfordern.

Das Ziel des Rahmenprogramms Mikrosysteme ist es, in den am Standort Deutschland relevanten Branchen mit der Anwendung von Mikrosystemtechnik bzw. dem Einsatz von Mikrosystemen Innovationen zu fördern, die ihre Position im globalen Wettbewerb langfristig sichern und ausbauen helfen. Um eine größtmögliche wirtschaftliche Hebelwirkung zu erzielen, wird die anwendungsorientierte Technologieförderung auf Schwerpunktaufgaben gerichtet. Diese Bekanntmachung greift den Themenschwerpunkt „Organische Funktionssysteme für die Mikrosystemtechnik“ auf.
Mit „Organische Funktionssysteme“ sind komplexe Systeme mit hohem Integrationsgrad an Funktionalitäten gemeint, die auf organischen Funktionsmaterialien und Komponenten aufbauen. Organische Funktionssysteme umfassen nicht nur die klassischen Anwendungen von Polymeren als passive Materialien wie Substrate, Materialien für die Aufbau- und Verbindungstechnik (AVT), Klebstoffe, optische Komponenten wie Linsen und fluidische Mikrokanalstrukturen, sondern vor allem den Einsatz moderner Funktionsmaterialien in aktiven Komponenten wie Sensoren, Aktoren, Logik, Datenspeicher sowie Energieerzeuger und -speicher. Unter organischen Funktionsmaterialien werden sowohl kleine organische Moleküle als auch Polymere verstanden, jedoch auch deren Kombination mit anorganischen Materialien und Nanopartikeln in hybriden Systemen.

Deutschland nimmt im internationalen Vergleich eine führende Position auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung von Technologien für organische Funktionssysteme ein. Deutsche Akteure sind nicht nur auf dem Gebiet der Material-, Komponenten- und Systementwicklung aktiv sondern auch in Bereichen wie Entwicklung von Herstellungsprozessen und dazugehörigem Equipment.
Trotz der vielfältigen wissenschaftlichen und technologischen Aktivitäten sind bisher nur wenige, ausgewählte Produkte und Anwendungen auf dem Markt verfügbar. In diesem Zusammenhang sind OLEDs und organische Displays zu nennen. Organischen Funktionssystemen wird jedoch eine zunehmende Relevanz für eine Vielzahl von Anwendungen in den Bereichen Informations- und Kommunikationssysteme, Energiesysteme mit den wesentlichen Elementen zur Erzeugung, Speicherung oder Umwandlung von Energie und Systeme für den Bereich der Lebenswissenschaften zugeschrieben, die unter anderem für das Niedrigpreissegment und Massenmärkte interessant sind. Aber auch in einer Vielzahl von Nischenmärkten oder bisher noch nicht existierenden Märkten werden Potenziale diskutiert. Organische Funktionssysteme bieten erhebliche Potenziale aus den vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten einzelner Komponenten in komplexen Mikrosystemen, wie zum Beispiel von Sensorik oder Aktorik mit Fluidik und Logik, beispielsweise ein Sensorchip, der aus mikrofluidischen Strukturen und Aktoren oder geeigneten Sensoren und einer Auswerte- oder Kommunikationselektronik besteht. Des Weiteren erlauben organische Systeme preiswerte hochdurchsatzfähige Strukturierungs- und Produktionstechnologien wie zum Beispiel das Drucken oder andere Rolle-zu-Rolle-Verfahren. Die Verwendung organischer Funktionsmaterialien eröffnet im Vergleich zu herkömmlichen Halbleitertechnologien eine Vielzahl von Vorteilen, die vor allem in der vergleichsweise einfachen Kombinierbarkeit und Integrierbarkeit verschiedener Funktionalitäten, in der freien Formgebung, in der Anwendbarkeit von Technologien mit geringen Herstellungskosten und Tauglichkeit für die Massenproduktion, gesehen werden.

1.2. Rechtsgrundlagen

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung ist die Forschung und Entwicklung von organischen bzw. organisch/anorganischen Funktionssystemen und deren Integration in komplexe Mikrosysteme sowie der erforderlichen Herstellungs-, Strukturierungs- und Integrationstechnologien. Die Funktionen können zum Beispiel elektronischer, elektro-optischer, sensorischer oder aktorischer Natur sein, die mit Elementen der Fluidik, Logik, Anzeigen, Speicher oder Energieversorgung zu anwendungsspezifischen Systemen kombiniert werden. Dabei müssen die Eigenschaften des Systems durch die organischen bzw. organisch/anorganischen Funktionssysteme einen wesentlichen Vorteil aufweisen, der mit herkömmlichen anorganischen Systemen derzeit nicht zu erzielen ist. Avisierte Bereiche sind beispielsweise Informations- und Kommunikationssysteme, Logistik & Transport, Medizintechnik & Life Sciences oder Produktions- und Automatisierungstechnik mit Anwendungen wie etwa RFID (Radio Frequency Identification)- Systemen oder biokompatiblen Systemen.

Im Rahmen des thematischen Schwerpunktes „Organische Funktionssysteme für die Mikrosystemtechnik“ ist vorgesehen, eine begrenzte Zahl von industriellen Verbundprojekten zu fördern, die, ausgehend von den spezifischen Problemen und dem spezifischen Bedarf, innovative Lösungen entwickeln.

Die Vorhaben sollten sowohl die Weiterentwicklung der Technologien zur Strukturierung und Herstellung organischer Funktionssysteme als auch deren Integration in Systeme im Fokus haben. Ziel ist stets eine schnelle Umsetzung in innovative, marktfähige Produkte. Dazu ist es erforderlich, dass alle notwendigen Aspekte der späteren Umsetzung berücksichtigt werden. Insbesondere gilt es zu beachten, dass die notwendigen Kompetenzen zu Materialentwicklung, Prozess-, Strukturierungs- und Herstellungstechnologien, Design, Komponenten- & Schaltungsaufbau inkl. AVT, Equipment und Applikation ganzheitlich betrachtet werden. Ziel der Verbundförderung ist die Überführung von gereiften technologischen Ansätzen in verwertungsreife, innovative Produktideen und Anwendungen. Dies soll über einen konkreten, zielgerichteten Verwertungsplan und einen spezifizierten Applikations-Demonstrator sichergestellt werden. Die Konsortien sollen aus mindestens zwei Industriepartnern bestehen. Die Laufzeit der Projekte sollte 3 bis 4 Jahre nicht übersteigen.

Darüber hinaus können eine begrenzte Anzahl von wissenschaftlichen Vorprojekten als Machbarkeitsstudie gefördert werden, welche sich der Weiterentwicklung von Technologien und Systemen widmen und von allgemeinem Interesse für eine mittel- bis langfristige Verwertung und Wertschöpfung in Deutschland sind. Hierzu ist die Darstellung eines konkreten Applikations- bzw. Verwertungsszenarios notwendig, welches durch assoziierte Industriepartner evaluiert und begleitet werden soll. Es werden Projekte vorrangig berücksichtigt, deren Lösungen mittel- bis langfristig zu verwertbaren Produkten von assoziierten KMU führen. Die eingesetzten Lösungen müssen deutlich über den aktuellen Stand der Technik hinausgehen.

Die spätere industrielle Umsetzung einer technischen Lösung in den genannten Themenfeldern erfordert einen nachvollziehbaren Marktzugang des Konsortiums. Daher müssen geeignete Anwender bei den industriellen Verbundprojekten als Partner oder assoziierter Partner bzw. bei den wissenschaftlichen Vorprojekten im Industriebeirat oder als assoziierter Partner beteiligt sein.

Nicht im Rahmen dieser Bekanntmachung gefördert werden Projekte, die sich im Wesentlichen auf folgende Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkte konzentrieren

  • organische oder anorganische Funktionsmaterialien
  • organische Leuchtdioden (OLEDs),
  • organische Displays und Anzeigeelemente
  • passive organische oder organisch/anorganische Strukturen wie zum Beispiel Substrate, Materialien der AVT, Klebstoffe, optische Komponenten wie Linsen und rein passive mikrofluidische Strukturen

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt im Rahmen von Verbundprojekten sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU). Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

An einem Verbund müssen in der Regel mindestens zwei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beteiligt sein. Die Projektkonsortien müssen mindestens die zentralen Glieder der Wertschöpfungskette einbeziehen. Verbünde mit signifikanter Mitwirkung kleiner und mittelständischer Unternehmen werden bevorzugt behandelt. Als Ansprechpartner ist von den Partnern ein bevorzugt bei den beteiligten Unternehmen angesiedelter Koordinator zu benennen.

Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich – vorzugsweise durch F&E-Unteraufträge von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – an den Verbundprojekten zu beteiligen (vgl. dazu auch 7.4).

Antragsberechtigt im Rahmen von wissenschaftlichen Vorprojekten sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, Fachhochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Die notwendigen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sind unter Berücksichtigung und Darstellung der technischen und wirtschaftlichen Risiken zu planen. Notwendige Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken von Beteiligten aus der Wirtschaft mit der Wissenschaft zur Lösung von gemeinsamen Forschungsaufgaben (Verbundprojekte). Antragsteller müssen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen und durch Vorarbeiten insbesondere im betreffenden Fachgebiet ausgewiesen sein. Ferner wird von den Antragstellern die Bereitschaft zur projektübergreifenden Zusammenarbeit mit anderen Verbünden erwartet. Aufgrund der Bedeutung des Themas für die Gesellschaft wird weiterhin die Mitarbeit an innovationsunterstützenden Maßnahmen des BMBF mit über das Projekt hinausgehender breiter Öffentlichkeitswirksamkeit erwartet.

Der Verbreitung der erreichten Ergebnisse und der Zusammenarbeit mit den Unternehmen der jeweiligen Anwenderbranche zur Verwertung der Ergebnisse wird große Bedeutung beigemessen. An den Verbundprojekten müssen deshalb Partner beteiligt sein, welche die Forschungsergebnisse nach der Fertigstellung des Demonstrators zur breiten Anwendung bringen wollen und können.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm ( http://www.cordis.lu ) vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Im Rahmen dieses Themenschwerpunktes kann in Fällen, in denen eine Kooperation mit europäischen Partnern notwendig ist oder einen besonderen Nutzen darstellt, ein Vorschlag zusammen mit europäischen Partnern im Rahmen des MNT-ERA.NET eingereicht werden. Nähere Informationen zum Vorgehen und den teilnehmenden Programmen finden sich unter www.mnt-era.net . Vor der Einreichung wird unbedingt die Kontaktaufnahme mit dem Projektträger Mikrosystemtechnik, VDI/VDE-IT empfohlen.

Die Partner haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung über ein Projekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf -( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) entnommen werden.

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den Neuen Bundesländern und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1. Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF seine Projektträger Mikrosystemtechnik, die

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
- Projektträger Mikrosystemtechnik -
Steinplatz 1
10623 Berlin
Tel.: 030 310078-101
Internet: https://www.foerderinfo.bund.de/de/neue-werkstoffe-und-materialien-198.php
Ansprechpartner: Dr. Yvette Kaminorz

beauftragt.

Die Vordrucke für förmliche Förderanträge sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können über die Internetadresse Internet abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

7.2. Vorlage von Projektskizzen

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind zunächst beim Projektträger Mikrosystemtechnik VDI/VDE Innovation + Technik GmbH bis spätestens zum 20.04.2007 Projektskizzen möglichst in elektronischer Form unter: Internet in deutscher Sprache vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einzureichen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Projektskizzen sollen einen Umfang von 20 DIN A4-Seiten inkl. Anlagen nicht überschreiten. Sie müssen ein fachlich beurteilbares Grobkonzept und eine grobe Finanzplanung beinhalten. Im Grobkonzept sollen die Ziele des Projektes, die Organisationsstruktur und das Arbeitsprogramm vor dem Hintergrund des aktuellen Standes von Forschung und Technologie sowie der Relevanz für die Mikrosystemtechnik erläutert werden.

Für die geplanten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten muss eine überzeugende wissenschaftliche Begründung sowie ein Verwertungskonzept vorgelegt werden. In diesem müssen Marktpotenziale und Verwertungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Wettbewerbssituation und der späteren Wertschöpfung in Deutschland dargestellt werden.

Die Gliederung der Projektskizze sollte die im Folgenden aufgeführten Kapitel umfassen und auf die jeweils aufgeführten Themen eingehen:

  1. Ziele
    • Thema des Projektes,
    • Gesamtziel des Projektes und Zusammenfassung der Projektbeschreibung,
    • Bezug des Projektes zu dieser Bekanntmachung,
    • wissenschaftliche und technische Arbeitsziele des Projektes.
  2. Struktureller Aufbau des Verbundes
    • Projektkoordinator (Konsortialführer) und Kontaktdaten (Name des Koordinators mit Anschrift sowie Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail Adresse),
    • beteiligte Unternehmen und Einrichtungen (Adresse, Ansprechpartner, Anzahl Mitarbeiter, Gründungsjahr, letzter Jahresumsatz),
    • Umsetzungskette (Forschung, Industrie, Anwender),
    • bisherige Arbeiten der Verbundpartner insbesondere mit Bezug zu den Zielen des Verbundprojektes,
    • Funktion der Partner im Verbund
    • Industriebeirat (nur bei wissenschaftlichen Vorprojekten).
  3. Vorhabensbeschreibung, Gesamtkonzept
    • Problembeschreibung,
    • Vergleich mit dem internationalen Stand der Technik,
    • Thematische Zielsetzung mit Bezug zur Bekanntmachung und zum Rahmenprogramm Mikrosysteme
  4. Beschreibung des Arbeitsplanes
    • Beschreibung der Arbeitspakete und der Arbeitsteilung der Projektpartner,
    • Gantt-Chart,
    • Meilensteine mit Abbruchkriterien,
    • Arbeitsteilung mit Darstellung der Teilaktivitäten, ggf. Zuordnung der verschiedenen Arbeitsschritte zu den jeweiligen Projektpartnern, Zusammenarbeit mit Dritten, Vernetzung der Partner untereinander.
  5. Verwertungsplan
    • Wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Erfolgsaussichten,
    • Vorteile gegenüber konkurrierenden Lösungsansätzen,
    • Vermarktungskonzept mit Zeithorizont:
      • Wie sollen die Projektergebnisse nach Ablauf des Vorhabens genutzt werden?
      • Welcher Partner kann welche Teilergebnisse (auch außerhalb des Kernprojektziels) vermarkten?
      • Wie groß werden die erzielbaren Umsätze / Einsparungen sein?
    • Öffentlichkeitsarbeit und projektübergreifende Ergebnisverwertung,
    • Konzept zum Ergebnistransfer in projektfremde Anwendungen und Branchen,
    • Beabsichtigter Umgang mit Rechten und Patenten,
    • Wirkung auf Arbeitsplätze und ökologische Aspekte.
  6. Notwendigkeit der Zuwendung
    • wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko der Verbundpartner,
    • grobes finanzielles Mengengerüst,
    • tabellarische Finanzierungsübersicht,
    • ggf. Beiträge anderer Geldgeber,
    • mögliche Finanzierung durch die Europäische Union.

Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind.

Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen direkt mit dem Projektträger VDI/VDE-IT unter folgender Telefonnummer Kontakt aufzunehmen: 030/310078-1 01.
Aus der Vorlage der Projektskizzen können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.

7.3. Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Einordnung in den thematischen Schwerpunkt der Bekanntmachung,
  • wissenschaftlich-technische Qualität der Projektskizze und Anwendungsbezug,
  • Neuheit und Innovationsgehalt des Lösungsansatzes,
  • Vollständigkeit der Wertschöpfungskette,
  • Zusammensetzung des Verbundes und Qualifikation der Partner,
  • KMU-Ausrichtung,
  • Qualität des Verwertungskonzeptes, insbesondere wirtschaftliches Potenzial,
  • Angemessenheit der geplanten finanziellen Aufwendungen.

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe unter Angabe detaillierter Informationen aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Über die vorgelegten Förderanträge wird nach abschließender Prüfung entschieden. Zur Erstellung förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ).

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu §44 BHO sowie §§48 bis 49a VwVfG, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.
BMBF und Projektträger behalten sich vor, sich bei der Bewertung der Projektskizzen durch unabhängige Gutachter beraten zu lassen.

7.4. Besondere Hinweise für Fachhochschulen

Sind Fachhochschulen im Rahmen des obigen Auswahl- und Entscheidungsverfahren (vgl. 7.3) erfolgreich gewesen und sollen im Rahmen eines F&E-Unterauftrages in die Verbundprojekten eingebunden werden bzw. sind zur Antragstellung aufgefordert worden, besteht für sie eine zusätzliche Möglichkeit für eine weitere Förderung. Die dafür benötigten Mittel können für eine „Qualifizierungs-/Profilierungsgruppe – Neue Technologien“ zum obigen Themenfeld beantragt werden. Thema und Inhalt dieses 2. separaten Förderantrags müssen mit obigem Projektthema in Zusammenhang stehen. Die thematische Nähe muss aber weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen beinhalten und sich gleichzeitig wesentlich von Aufgabenstellungen des ursprünglichen Antrages unterscheiden um inhaltliche Doppelungen auszuschließen. Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen müssen in beiden Anträgen überschneidungsfrei sein. Mit dieser zusätzlichen Förderung sollen im ausgeschriebenen Themenumfeld zusätzliches Forschungsprofil und weitere Forschungskompetenz durch ein kleines Projektteam (Bachelor-/Master-/Promotionen; Fachveröffentlichungen; Forschungsmarketing) erarbeitet werden. Die Begutachtung und Förderentscheidung erfolgt BMBF-intern.

Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, etc.) erhalten Sie beim BMBF Fachreferat 515 „Forschung an Fachhochschulen“ Heinemannstr. 2, 53173 Bonn, Tel.: 0228/ 57-3275, ebenso wie die „Hinweise für die Erstellung von Projektvorschlägen“.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 05.01.2007

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag


Dr. Finking