Bekanntmachung : Datum:
Forschung an Fachhochschulen Ausschreibung der Förderlinie „IngenieurNachwuchs“ 2007 (Maschinenbau)
1. Zielsetzungen und Rechtsgrundlage
1.1 Zielsetzungen
Der Erhalt und Ausbau der wissenschaftlichen und technologischen Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands ist eine zentrale forschungspolitische Zielsetzung des BMBF. Forschung und Entwicklung in wichtigen Schlüsseltechnologien - wie z. B. in den Optischen Technologien, in der Produktionstechnik, in der Mikrosystemtechnik oder in der Informations- und Kommunikationstechnologie – und daraus resultierende Innovationen und Problemlösungen tragen in besonderem Maße zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des hiesigen Standortes bei. Grundlagen dieser Technologiefelder sind wiederum entsprechende Schlüsselqualifikationen unter anderem in den Ingenieurwissenschaften wie Maschinenbau, Elektrotechnik oder Informatik. Deshalb sind für Deutschlands zukünftige wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung die Qualifikation und die Kompetenz seiner Menschen von zentraler Bedeutung. Zahlreiche Studien zeigen, dass die Nachfrage der Wirtschaft nach hoch qualifizierten Arbeitskräften wie Ingenieuren und Naturwissenschaftlern zukünftig sehr viel stärker steigen wird als das Angebot. Die BMBF-Leitlinie „Talentschmiede Deutschland“ sieht verschiedene Maßnahmen vor, um diesen kontinuierlichen Anstieg des Fachkräftebedarfs zu bewältigen, so auch für den Ingenieurnachwuchs.
In der Ausbildung des ingenieurwissenschaftlichen Nachwuchses nehmen die Fachhochschulen mit rd. 186.000 Studierenden eine zentrale Rolle ein. Stärkster Bereich ist die Fachgruppe Maschinenbau mit rd. 78.000 Studierenden. Ziel der Förderlinie „IngenieurNachwuchs“ ist es, zunächst in diesem Themenbereich das Nachwuchsproblem auf Basis der Kompetenzen der Fachhochschulen in der ingenieurwissenschaftlichen Forschung und Lehre aufzugreifen und abzumildern. Der Begriff Ingenieurnachwuchs umfasst eine Nachwuchskette mit erstberufenen FH-Professoren/-innen, angehenden Promovenden und Absolventen (Diplom/Bachelor/Master), Studierenden und im weiteren Sinne auch potentiellen Studienanfänger. Zudem soll die Förderlinie multiplikativ über den eingebundenen Nachwuchs dazu beitragen, die Attraktivität des jeweiligen Forschungsschwerpunkts bzw. Fachbereichs und die Wahrnehmung seiner Fach- und Forschungsinhalte zu erhöhen. Insbesondere zielt dies auf regionale Zielgruppen wie Unternehmen (KMU) und weitere Ausbildungsinstitutionen für den potenziellen Nachwuchs.
Die Förderlinie „IngenieurNachwuchs“ ist in das Konzept „Forschung an Fachhochschulen“ eingebunden. Die eingereichten Anträge stehen untereinander im Wettbewerb. Die adressierten Themenbereiche werden in den folgenden Jahren variieren, jeweils orientiert an besonderen und aktuellen Nachwuchsproblemen, dem Forschungsbedarf und an Ausbildungserfordernissen. Die nächste Runde dieser Förderlinie soll Mitte 2007 im Bereich der Elektrotechnik ausgeschrieben werden. Danach sind weitere Runden z. B. im Bereich der Verfahrenstechnik geplant.
Das BMBF beabsichtigt in der aktuellen Ausschreibungsrunde zum Maschinenbau bis zu 40 Forschungsprojekte zu fördern. Die nachfolgenden Antragsregularien orientieren sich im Kern an den FH-weit bekannten Richtlinien zu FHprofUnd.
1.2 Rechtsgrundlage
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Bund-Länder-Vereinbarung vom Dezember 2003 nach Art 91 b GG zur Förderung der Fachhochschulforschung.
Vorhaben werden nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie in Verbindung mit den Richtlinien des BMBF für Anträge auf Projektförderung (auf Ausgabenbasis) und der Verwaltungsvorschriften zu §44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendung gefördert. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens. Die Fördermaßnahme steht unter dem Vorbehalt, dass dem BMBF die zur Durchführung erforderlichen Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen zur Verfügung stehen.
2. Gegenstand der Förderung (Fördervoraussetzungen)
Im Bereich des Maschinenbaus soll im Rahmen anwendungsnaher Forschungsprojekte an Fachhochschulen der ingenieurwissenschaftliche Nachwuchs gefördert werden. Bei der Definition von Inhalt und Umfang des Bereichs Maschinenbau wird den Empfehlungen des Wissenschaftsrats zu den Studienrichtungen/Studienschwerpunkten und der zugehörigen Fächer im Studiengang Maschinenbau gefolgt (WR, Drs. 6209/04) .
Erstberufene Professoren/-innen im Bereich Maschinenbau, deren Berufung zum Ausschreibungszeitpunkt maximal 4 Jahre zurückliegt, sollen Möglichkeiten erhalten anwendungsnahe Forschungsthemen aus dem Maschinenbau mit einem Nachwuchsteam zu bearbeiten. Die Forschungsprojekte sollen Ihnen die Plattform bieten, eigene Forschungskompetenzen aufzubauen, weiter zu entwickeln und an Studierende weiterzugeben. Durch die Leitung der FuE-Projekte sollen sie ihre Kompetenz im Management von Forschungsprojekten stärken, Kontakte zu Unternehmen und zu anderen Forschungseinrichtungen aufbauen bzw. bereits bestehende Kontakte vertiefen können. Das Projekt muss in Kooperation mit mindestens einem KMU aus der Branche Maschinen-/Anlagenbau geplant und durchgeführt werden.
In dass Nachwuchsteam sollen Studierende, Absolventen und/oder Promovenden eingebunden werden. In Frage kommende Kandidaten/-innen soll über die FuE-Projekte die Möglichkeit gegeben werden, eine kooperative Promotion durchzuführen. Absolventen können im Rahmen des FuE-Projekts ihre Abschlussarbeit (Diplom-/Bachelor-/Masterarbeit) z. B. zu bestimmten Teilaspekten durchführen. Zudem erhalten sie so die Möglichkeit, sich stärker in Forschungs-/Entwicklungsbereichen zu qualifizieren. Gerade in diesem Bereich der fachlich methodischen Kompetenz sehen viele Unternehmen Defizite. Darüber hinaus können die Projekte auch für Studierende erste Möglichkeiten bieten, mit FuE-Themen in Kontakt zu kommen.
Durch die Einbindung von kleinen und mittleren Unternehmen aus dem Maschinen-/Anlagenbau sollen der Praxisbezug für den studentischen Nachwuchs sichergestellt und Transfermöglichkeiten für die Ergebnisse eröffnet werden. Die Einbindung von Universitäten oder Forschungseinrichtungen soll die Durchführung von kooperativen Promotionen ermöglichen.
Bei der Vorbereitung und Durchführung der Projekte können die erstberufenen Professoren/-innen von Kollegen/-innen des Fachbereichs und der Hochschule unterstützt werden. Etwa 6 Monate nach Projektbeginn soll zur Förderung der Vernetzung zwischen den einzelnen Nachwuchsteams ein Statusseminar/Workshop durchgeführt werden.
Die Fördervoraussetzungen im Einzelnen:
- Es können anwendungsorientierte FuE-Vorhaben zur Förderung beantragt werden, die sich mit Themen aus dem Bereich des Maschinenbaus befassen (siehe hierzu auf der Homepage des Projektträgers http://www.aif.de unter der Rubrik Ausschreibung „Ingenieur-Nachwuchs“ das Dokument „IngenieurNachwuchs 2007 - Thematische Bereiche“ (in Anlehnung an die Ausführungen des Wissenschaftsrats zu den Studienrichtungen bzw. Studienschwerpunkten und zugehörigen Fächer im Studiengang Maschinenbau vom Juni 2004).
- Die Vorhaben müssen unter Leitung von erstmalig an eine Fachhochschule berufenen Professoren/-innen stehen, die im Fachbereich bzw. Studiengang „Maschinenbau“ tätig sind (oder in einer diesem Bereich zugehörigen Studienrichtung) und deren Berufung zum Ausschreibungszeitpunkt nicht länger als vier Jahre zurück liegt. Ein Antrag pro Projektleiter/-in ist möglich.
- Eine Förderung wird nur gewährt, wenn die Fachhochschule im Rahmen des beantragten Projekts mit mindestens einem kleinen und mittleren Unternehmen aus dem Maschinen-/ Anlagenbau kooperiert. Die Beteiligung von weiteren Kooperationspartnern (z. B. Universitäten, Forschungseinrichtungen) ist möglich.
- Es muss eine aussagekräftige und nachvollziehbare Interessensbekundung des Unternehmenspartners vorgelegt werden. Im Falle der Beteiligung einer Universität oder einer anderen Forschungseinrichtung muss ebenfalls eine valide Bestätigung vorgelegt werden.
3. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Fachhochschulen mit einem Fachbereich bzw. einer Fakultät Maschinenbau oder Fachhochschulen die Studiengänge, Studienrichtungen oder Studienschwerpunkte im Maschinenbau anbieten. Die geplanten Projekte müssen unter Leitung von erstmalig an eine Fachhochschule berufenen Professoren/-innen stehen, die im Fachbereich bzw. Studiengang Maschinenbau tätig sind und deren Erstberufung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als vier Jahre zurück liegt.
Die Bundesregierung hat Gender Mainstreaming zum Leitprinzip des Regierungshandelns erklärt. Deshalb sind Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen, Forscherinnen, Projektleiterinnen besonders erwünscht.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Die Vorhaben müssen thematisch, zeitlich und finanziell voneinander abgrenzbar sein; sie dürfen noch nicht begonnen worden sein. Der Empfänger einer Zuwendung muss in der Lage sein, die zweckentsprechende Verwendung der Mittel nachzuweisen.
Antragsteller haben - auch im eigenen Interesse - verfügbare Fördermittel aus dem Forschungsrahmenprogramm der EU in Anspruch zu nehmen. In geeigneten Fällen sind dazu möglichst vor dem Antrag auf Bundeszuwendung ggf. die Fördermittel bei der EU-Kommission zu beantragen. Dies ist mit dem Antrag auf Bundeszuwendung (z. B. im Begleitschreiben oder mit den Erläuterungen zum Finanzierungsplan) entsprechend darzustellen.
Über die EU-Förderaktivitäten nach dem Forschungsrahmenprogramm informieren und beraten die nationalen Kontaktstellen der Bundesregierung. Ein Faltblatt mit den fachbezogenen Adressen der Kontaktstellen kann auch bei der Broschürenstelle des BMBF angefordert werden.
Bestehende exportkontrollrechtliche Beschränkungen können bei der Durchführung eines Vorhabens tangiert sein. Deshalb wird auf die Beachtung des „Merkblatts über Unterrichtungs- und Genehmigungspflichten bei technischer Unterstützung“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hingewiesen. Die geltende Fassung dieses Merkblatts ist unter der Internetadresse
http://www.bafa.de
abrufbar.
Ein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung besteht nicht.
Die Abtretung einer Forderung aus dem Zuwendungsbescheid an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen. Auf Antrag kann das BMBF einer Abtretung ausnahmsweise zustimmen, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vorhaben steht und besondere Gründe vorliegen.
5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben der in das Programm aufgenommenen Vorhaben werden vom Bund aufgebracht. Das Sitzland trägt durch Bereitstellung der Grundausstattung (Personal- und Sachausstattung) mindestens 10% der Gesamtkosten der Projekte.
Zuwendungsfähig sind:
- Personalmittel sowie Sachmittel (Geräte, Messtechnik u. ä.);
- Mittel für die Freistellung von Fachhochschulprofessoren bzw. deren Vertretung. Dies schließt auch Maßnahmen ein, bei denen Professoren und Professorinnen vorübergehend in Forschungseinrichtungen außerhalb der Hochschulen tätig sind;
- Mittel zur Vorbereitung und Durchführung des Wissens- und Personaltransfers.
Wird im Zuge des FuE-Projekts mit Schulen kooperiert, können hierfür im Rahmen des Antrags Mittel vorgesehen werden (z. B. für die didaktisch altersgerechte Aufbereitung und Präsentation von FuE-Inhalten etc.).
Mittel für Patentanmeldungen können ggf. gesondert beantragt werden (BNBest-BMBF98, Ziff. 5), d. h. hierfür müsste zu einem späteren Zeitpunkt ein Antrag gestellt werden.
Die Förderhöchstsumme für jeden Antrag beträgt maximal 260.000 €. Die Laufzeit der Vorhaben darf maximal 36 Monate betragen und soll zum 01. Juni 2007 beginnen (siehe hierzu auf der Homepage des Projektträgers unter der Adresse
http://www.aif.de
in der Rubrik Ausschreibung „IngenieurNachwuchs“ das Dokument „IngenieurNachwuchs 2007 - Terminplanung“.
Bei einer Laufzeit von weniger als 36 Monaten reduziert sich die Förderhöchstsumme anteilig. Anträge, bei denen es sich ausschließlich oder primär um die Beschaffung von Geräten und Anlagen handelt, können nicht gefördert werden.
Die Förderung ist auch abhängig vom Ergebnis der Frühkoordinierung zwischen den Bundesressorts.
6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Die allgemeinen und besonderen Nebenbestimmungen des BMBF werden Bestandteil der Zuwendungsbescheide.
Für Zuwendungen auf Ausgabenbasis die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98).
7. Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers
Das BMBF hat die Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ e.V. (AiF) als Projektträger mit der verwaltungsmäßigen Durchführung der Förderlinie, mit der Koordinierung des Begutachtungsverfahrens und der Betreuung der einzelnen Projekte einschließlich der Auswertung und Erfolgskontrolle beauftragt (
http://www.aif.de
).
Die Mehrzahl der Bundesländer hat ihren Hochschulen für die Teilnahme an diesem Programm eine generelle Befürwortung ausgesprochen. In diesen Fällen können die Anträge von den Hochschulen unmittelbar an den Projektträger AiF gesandt werden (Adresse: AiF, Projektträger FH, Bayenthalgürtel 23, 50968 Köln).
7.2 Ankündigungsskizze und Antragstellung
Die Förderlinie „IngenieurNachwuchs“ 2007 (Maschinenbau) wird nach folgendem Verfahren durchgeführt:
a) Ankündigungsskizze zum geplanten Vorhaben
Bis zum 31. Januar 2007 kündigt die Hochschule den Antrag beim Projektträger per E-Mail (pt-fh@aif.de) an. Die Ankündigungsskizzen (jeweils maximal 2 Seiten) sollen die folgenden Informationen enthalten:
- Thema des geplanten Vorhabens und Einordnung in den relevanten Themenbereich lt. Liste
- Name der antragstellenden Hochschule
- Name der/des zuständigen Projektleiterin/s, Angabe des Fachbereichs bzw. Studiengangs (in dem der/die Projektleiter/in tätig ist), Datum Erstberufung
- Kurze Darstellung der Inhalte und Ziele des geplanten Vorhabens
- Nennung der Kooperationspartner
- Geplante Antragssumme und Laufzeit des Vorhabens
Die Ankündigungsskizze ist zwingende Voraussetzung für die Einreichung eines Antrags. Sie dient auch der frühzeitigen Auswahl und Zuordnung des für die fachliche Begutachtung des Antrags zuständigen BMBF-Gutachterkreises. Der Projektträger nimmt keine fachliche Prüfung des Forschungsthemas vor; in diesem Sinne erfolgt auch keine Aufforderung zur Antragstellung.
b) Antragsstellung
b.1) Antragsthema und Angaben
Der Antrag umfasst die Antragsformulare (siehe b.2), eine ausführliche Projektbeschreibung (siehe b.3) und Anlagen zum Antrag (siehe b.4).
Bei der Antragstellung ist – neben dem Thema – ein einprägsamer Kurztitel für das Vorhaben anzugeben.
Der Antrag muss die zur Beurteilung der Angemessenheit und Notwendigkeit der Zuwendung erforderlichen Angaben enthalten. Er bildet die Grundlage für die Entscheidung, ob und unter welchen Bedingungen und Auflagen eine Zuwendung gewährt werden kann.
Eine Checkliste zur Antragstellung kann von der Homepage des Projektträgers abgerufen werden (siehe unter der Adresse
http://www.aif.de
in der Rubrik Ausschreibung „Ingenieur-Nachwuchs 2007“ das Dokument „IngenieurNachwuchs 2007 - Checkliste zur Antragstellung“).
b.2) Antragsformulare
Das für die Erstellung der Antragsformulare erforderliche elektronische Antragssystem easyAZA kann über das Internet unter der Adresse
https://foerderportal.bund.de/easyonline
abgerufen werden. Achtung: Bitte verwenden Sie nur die aktuelle Version von easyAZA.
Das System easy bietet als Hilfsfunktion Erläuterungen zu Gliederung und Inhalt der ausführlichen Vorhabenbeschreibung an. Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können ebenfalls unter der o.g. Adresse abgerufen werden. Sie wurden zusätzlich in die Hilfsfunktion des Systems easy integriert.
b.3) Ausführliche Projektbeschreibung
Bestandteil des Antrags ist eine ausführliche Vorhabenbeschreibung (max. 30 Seiten; ohne Anlagen). Diese muss Angaben zu den Zielen des Vorhabens, zum Stand von Wissenschaft/Technik/eigene Arbeiten, zum Arbeitsplan, zum Verwertungs-/Qualifizierungsplan und zur Zusammenarbeit mit dem KMU bzw. weiteren Partnern enthalten (siehe unter der Adresse
http://www.aif.de
unter der Rubrik Ausschreibung „“IngenieurNachwuchs 2007“ das Dokument „IngenieurNachwuchs 2007 - Erstellung eines Antrags“).
Die Vorhabenbeschreibung muss im Kapitel „Verwertungs-/Qualifizierungsplan“ auch Angaben zum geplanten Nachwuchsteam enthalten. Hierzu gehören z. B. kurze Angaben zu geplanten Arbeitsinhalten, zur geplanten Anzahl der einzubindenden Studierenden und Absolventen, zur Anzahl geplanter Diplom-, Bachelor- oder Masterarbeiten, zur Anzahl geplanter kooperativer Promotionen und ggfls. zu weiteren Aktivitäten rund um das Nachwuchsteam.
Die dem Zuwendungsbescheid zugrunde liegenden besonderen Nebenbestimmungen legen fest, dass der Verwertungsplan später fortzuschreiben ist. Dieser ist nach Beendigung des Projektes Grundlage für die Beurteilung, ob der Zuwendungsempfänger die ihm obliegende Ausübungs- bzw. Verwertungspflicht erfüllt.
b.4) Anlagen zum Antrag
Dem Antrag muss eine individuelle Interessensbekundung des KMU-Partners bzw. eine valide Bestätigung bei der Beteiligung einer Universität oder einer Forschungseinrichtung beigefügt werden.
Diese sollen beinhalten:
- Name, Anschrift und Rechtsform des Partners
- Branche oder Arbeitsgebiet des Partners (bzw. Fachbereich, Fakultät oder Forschungsgebiet bei wissenschaftlichen Partnern)
- Zahl der Beschäftigten (gilt nur für Partner aus der gewerblichen Wirtschaft)
- Thema des beantragten Projektes / Name der antragstellenden Fachhochschule / Name der Projektleitung
- Darstellung bzw. Erläuterung des Interesses, der Ziele und der beabsichtigten (wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen) Verwertung der Ergebnisse im geplanten Vorhaben
- Rechtsverbindliche Unterschrift des Partners
b.5) Termin
Die vollständigen Antragsunterlagen sind bis zum 28. Februar 2007 an den Projektträger (Adresse: AiF, Projektträger FH, Bayenthalgürtel 23, 50968 Köln) zu senden (es gilt das Datum des Posteingangs). Die Unterlagen sind in Papierform in fünffacher Ausfertigung vorzulegen. Zudem muss die Endfassung des Antrags und die gesamte Vorhabenbeschreibung nebst Anlagen auf CD-Rom gespeichert und mit vorgelegt werden.
Anträge, die die formalen Förderkriterien bzw. die Zuwendungsvoraussetzungen nicht erfüllen, können zurückgewiesen werden (z. B. bei fehlenden oder unvollständigen Interessensbekundungen der Partner der Fachhochschulen, fehlender Bezug zum Thema Maschinenbau, fehlenden Angaben zur Erstberufung, etc.).
Die Anträge müssen den allgemeinen Grundsätzen wissenschaftlichen Arbeitens entsprechen.
7.3 Begutachtungs- und Bewilligungsverfahren
Die Begutachtung erfolgt durch thematisch ausgerichtete und vom BMBF berufene unabhängige Gutachterkreise. Gemeinsame Bewertungsgrundlage ist ein standardisierter Gutachter-Fragebogen (der Fragebogen wird bis Ende Dezember 2006 auf der Homepage des Projektträgers unter der Adresse
http://www.aif.de
in der Rubrik Ausschreibung „IngenieurNachwuchs“ veröffentlicht). Nach Eingang der schriftlichen Gutachten bei der AiF werden die teilnehmenden Gutachter im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung über die Förderwürdigkeit aller Anträge befinden.
Kriterien für die Bewertung der Anträge - neben der Prüfung der Fördervoraussetzungen (vgl. Pkt. 2.) - sind vor allem:
- Innovationshöhe/ FuE-Potential des Maschinenbau-Projekts
- Adäquate Kooperation mit einem KMU - Partner aus dem Maschinen-/Anlagenbau
- Einbindung des Nachwuchsteams in das Projekt
Das BMBF entscheidet auf Basis der Förderempfehlung des Projektträgers über die Bewilligung der förderwürdigen Anträge.
Das BMBF handelt bei der Durchführung, Betreuung und Weiterentwicklung des Programms federführend. Es wird dabei von Beratergremien unterstützt.