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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von wirtschaftsorientierten Nachwuchsforschungsgruppen im Rahmen des Programms „InnoProfile“ als Bestandteil der BMBF-Innovationsinitiative Neue Länder „Unternehmen Region“ - Dritte Auswahlrunde -

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vom 08. November 2006

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

In den Neuen Ländern ist die wirtschaftliche Entwicklung in besonderem Maße von der Innovationsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) abhängig. Die Innovationspolitik der Bundesregierung für die Neuen Länder verfolgt daher einen systematischen und nachhaltigen Ausbau regionaler Stärken, bei der die Kooperation zwischen KMU und wissenschaftlicher Forschung sowie die Qualifizierung entsprechender Fachkräfte eine zentrale Stellung einnehmen. In den letzten Jahren wurden durch verschiedene Förderprogramme, wie z. B. InnoRegio, NEMO oder Innovative regionale Wachstumskerne, Fortschritte beim Aufbau regionaler Kompetenzprofile erreicht, die wichtige Grundlagen für eine nachhaltige positive Wirtschaftsentwicklung schaffen. Dennoch bestehen weiterhin struktur- und entwicklungsbedingte Defizite und Probleme, deren Beseitigung wesentlich zur Stärkung und Beschleunigung des Innovationsprozesses in Ostdeutschland beitragen kann:

  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind in vielen Fällen noch nicht ausreichend auf die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen in ihrer Region ausgerichtet und zielen insbesondere bei ihrem technologie- und themenspezifischen Kompetenzaufbau bisher kaum auf die systematische Entwicklung eines für die Wissenschaft und Wirtschaft gleichermaßen attraktiven Forschungs- und Ausbildungsprofils an ihrem Standort.
  • Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen in den Neuen Ländern fehlen gleichermaßen oftmals junge hochqualifizierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

Die Förderung wirtschaftsorientierter Nachwuchsforschungsgruppen im Programm „InnoProfile“ soll modellhaft neue Wege beschreiten zur Optimierung der technologie- und branchenspezifischen Zusammenarbeit der öffentlich finanzierten Forschung mit solchen Unternehmen, die das wirtschaftliche Kompetenzprofil ihrer Region prägen, deren Markt- und Technologieentwicklung ein besonderes Potenzial aufweisen und die wesentlicher Bestandteil der Wertschöpfung in der Region sind bzw. werden können. Zugleich sollen Fachkräfte für Wissenschaft und Wirtschaft gewonnen werden, die die künftigen wirtschaftlichen und technologischen Prozesse in der Region mitgestalten.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Die Fördermaßnahme zielt auf die Stärkung der Innovationsfähigkeit der Wirtschaft in ostdeutschen Regionen, insbesondere durch die Etablierung und Weiterentwicklung von regionalen Technologieplattformen und durch qualifiziertes Personal an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Förderung soll zur Schaffung von Arbeitsplätzen durch wirtschaftliches Wachstum in den Unternehmen der Region und zur Aus- und Neugründung von Unternehmen beitragen.

Bewilligt werden sollen in zwei aufeinander folgenden Jahren unter Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses jeweils mindestens zehn neue Projekte ausgewählter wirtschaftsorientierter Forschergruppen.

Die Förderung ist nicht auf bestimmte Technologien, Branchen oder Wirtschaftszweige beschränkt. Vielmehr ist die thematische Fokussierung des Forschungsprojektes Aufgabe des Antragstellers, der sich dabei jedoch an einem wirtschaftlichen Schwerpunkt der Region orientieren muss, in welcher er seinen Sitz hat.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind öffentlich grundfinanzierte Hochschulen und Hochschulkliniken, Einrichtungen der Max-Planck- und Fraunhofer-Gesellschaft, der Hermann von Helmholtz- und Leibniz-Gemeinschaft mit Sitz in den Neuen Ländern und in Berlin.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Gewährung der Zuwendung erfolgt unter der Voraussetzung, dass sie auf Grundlage von Nr. 2.4 des Gemeinschaftsrahmens der Europäischen Kommission für staatliche FuE-Beihilfen nicht als Beihilfe i.S. von Artikel 87 (ex-Artikel 92) Absatz 1 EG-Vertrag zu qualifizieren ist.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Für die ausgewählten Forschergruppen werden Zuwendungen als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu Einzelvorhaben auf dem Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren gewährt. Verbundvorhaben werden nicht gefördert.

Bemessungsgrundlage für die Forschungsprojekte sind die zuwendungsfähigen zusätzlichen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen zusätzlichen Kosten), die bis zu 100 % gefördert werden können.

Zuwendungsfähig sind pro Vorhaben – je nach technischem Aufwand – die Ausgaben/ Kosten auf der Grundlage der Standardrichtlinien für die Projektförderung des BMBF, und zwar mit folgenden Besonderheiten:

  • Personal (soweit nicht etatisiert), zu jedem Zeitpunkt während der Vorhabenlaufzeit in der Regel bis zu sieben ganze Stellen:
    • eine promovierte Leiterin / ein promovierter Leiter der Nachwuchsforschungsgruppe,
    • Postdoktoranden(innen),
    • Doktoranden(innen),
    • technische Angestellte (TA)

sowie zusätzliche Beschäftigungsentgelte. Die Mitglieder der Nachwuchsforschungsgruppe sollten zu Einstellungsbeginn nicht älter als 35 Jahre sein.

  • Geräteinvestitionen im ersten Jahr der Projektlaufzeit.
  • Die Höhe der Aufträge an Dritte bzw. FE-Fremdleistungen dürfen kumuliert 10 v. H. der gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten nicht überschreiten.
  • Für wissenschaftliche Mitglieder der Nachwuchsforschungsgruppe insgesamt bis zu drei projektbezogene Forschungsaufenthalte im Ausland von jeweils bis zu sechs Monaten Dauer:

    Projektbezogene Arbeiten und Ziele des Aufenthaltes sowie der zu erwartende Nutzen für die Nachwuchsforschungsgruppe sind ausführlich zu begründen.

    Die Obergrenze für die Zuwendungsfähigkeit dieses Aufwandes richtet sich nach den Regelungen des Bundesreisekostengesetzes.

Der Aufwand für Baumaßnahmen, Großinvestitionen, Rechnerleistungen und Mieten ist nicht zuwendungsfähig.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger Jülich (PtJ) des BMBF und BMWi beauftragt:


Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich (PtJ), Bereich TRI
Außenstelle Berlin
Wallstraße 18
10179 Berlin
Tel.: 030 201 99 483
Fax: 030 201 99 412
E-mail: innoprofile@unternehmen-region.de

Es wird empfohlen, vor Einreichung von Projektskizzen mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Hinweise sind dort erhältlich.

7.2 Einreichung von Projektskizzen

Die Auswahl der Forschungsprojekte, die im Rahmen dieser Maßnahme gefördert werden sollen, erfolgt in einem themenoffenen Wettbewerb.

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe kann ab sofort eine Projektskizze zur Konzeption einer wirtschaftsorientierten Nachwuchsforschungsgruppe eingereicht werden. Bei positiver Bewertung sind die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen (siehe Nr. 7.3)

Die Projektskizze soll maximal 20 Seiten umfassen (einseitig beschrieben, Schriftgrad 12, einzeiliger Abstand, ungebunden). Weitere Darstellungen, die über diesen Umfang der Skizze hinausgehen, werden nicht berücksichtigt.

In der Projektskizze müssen die folgenden Gliederungspunkte behandelt werden:

  1. Thema und Gesamtziel des Forschungsvorhabens
  2. Stand der Wissenschaft und Technik sowie eigene Arbeiten mit ausgewählten Literaturangaben
  3. Technische und wissenschaftliche Bedeutung des Vorhabens
  4. Wirtschaftliche Bedeutung, Marktpotenzial der erwarteten Forschungsergebnisse
  5. Beschreibung des Arbeitsplans sowie der neuen Lösungsansätze
  6. Kosten/Ausgaben-, Zeit- und Meilensteinplanung
  7. Strategie zur Entwicklung eines Forschungs- und Ausbildungsprofils für die Unternehmen der Region
    • konkrete Angaben zu den relevanten Unternehmen der Region;
    • Angaben zu den speziellen FE-Problemen, die für diese Unternehmen zur Entwicklung von neuen Produktgenerationen, Fertigungsprozessen oder Dienstleistungen gelöst werden können;
    • Angaben zum Wachstumspotenzial, welches aus der jeweiligen Problemlösung für jedes Unternehmen resultiert;
    • Strategie zur Personalqualifizierung und Nachwuchsgewinnung für die Unternehmen mit dem Ziel der Gewinnung eines dem Kompetenzprofil entsprechenden wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Personals;
    • Maßnahmen zur formalen und inhaltlichen Qualifizierung der Mitglieder der Nachwuchsforschungsgruppe, insbesondere Personalaustausch zwischen Nachwuchsforschungsgruppe und Unternehmen;
    • ggf. Potenzial und Konzept für technologieorientierte Unternehmensgründung(en); wenn möglich mit konkreten Angaben.
  8. Wirtschaftliche und wissenschaftliche Erfolgsaussichten, wirtschaftliche und wissenschaftliche Anschlussfähigkeit.

Projektskizzen müssen in 15facher Ausfertigung vorgelegt werden; 14 Exemplare sind direkt beim Projektträger unter dem Stichwort „InnoProfile“ einzureichen, ein identisches Exemplar muss über das zuständige Kultus- bzw. Wissenschaftsministerium des Sitzlandes des Einreichers beim Projektträger vorgelegt werden. Es werden nur Skizzen berücksichtigt, die über das Land eingereicht worden sind. Das zuständige Kultus- bzw. Wissenschaftsministerium kann eine – ggf. mit anderen Landesressorts abgestimmte – Stellungnahme beifügen.

Die Frist für die Einreichung der Projektskizzen in ihrer 15fachen Ausfertigung zur dritten Auswahlrunde endet am 07. März 2007 um 18:00 Uhr. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Zur Fristwahrung wird den Interessenten empfohlen, sich frühzeitig mit dem zuständigen Kultus- bzw. Wissenschaftsministerium des Landes in Verbindung zu setzen.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht abgeleitet werden.

Informationen über den nächsten Einreichungstermin sind nach dem Abschluss einer Auswahlrunde direkt beim Projektträger bzw. auf der Internetseite
http://www.unternehmen-region.de/ erhältlich.

7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachter neben der fachlichen Qualität der Vorhaben und der Berücksichtigung der vorgegebenen Gliederung nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Beitrag zur Herausbildung eines besonderen Technologie- und Wirtschaftsprofils, das auf den regionalen Basistechnologien und Innovationspotenzialen beruht und mit dem eine überregionale Wirksamkeit hinsichtlich Märkte und Kompetenz angestrebt wird;
  • Konkrete FuE-bezogene Abstimmungen mit Unternehmen der Region und das daraus resultierende Potenzial für Wirtschaftswachstum;
  • Strategie zur Personalqualifizierung und Nachwuchsgewinnung für die Unternehmen;
  • Formale und inhaltliche Qualifizierung der Mitglieder der Nachwuchsforschungsgruppe;
  • Potenzial und Konzept für Aus- oder Neugründungen von technologieorientierten Unternehmen.

Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten nach der Auswahlsitzung innerhalb einer Frist von einer Woche schriftlich mitgeteilt.

Bei positiver Bewertung sind die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Für eine zügige weitere Bearbeitung sind formgebundene Anträge spätestens vier Wochen nach der Auswahl der Projektvorschläge beim Projektträger einzureichen. Aus der Vorlage eines Antrages kann ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht abgeleitet werden.

Die förmlichen Antragsvordrucke sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können über das https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen werden oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Die Nutzung des elektronischen Antragssystems „ https://foerderportal.bund.de/easyonline “ wird dringend empfohlen.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu §44 BHO sowie §§48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung in Kraft.
Berlin, den 8. November 2006
Bundesministerium für Bildung und Forschung / 114
Im Auftrag

MinR Hans-Peter Hiepe