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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich „Alphabetisierung / Grundbildung für Erwachsene“

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Auch in Deutschland ist Alphabetisierungsarbeit / Grundbildungsarbeit mit Erwachsenen notwendig, denn Grundbildung (elementare Kompetenzen im Lesen, Schreiben, Rechnen) ist zwar als ein grundlegendes Menschenrecht in unserem Land anerkannt, dennoch wird sie von einem Teil der Bevölkerung nicht in ausreichender Weise erworben. Jährlich verlassen in Deutschland zahlreiche Jugendliche die Schulen ohne Schulabschluss und vor allem ohne ausreichende Grundbildungskompetenzen. Scheitern im Bildungsprozess und Berufsleben und soziale Herkunft sind in Deutschland so eng wie in keinen anderen OECD-Staat miteinander verbunden. Das bestätigen neben den PISA- Ergebnissen auch die Biographien von Erwachsenen, die in Volkshochschulen das Lesen und Schreiben in einem zweiten Anlauf erlernen wollen.

Erst eine solide Grundbildung ermöglicht den Erwerb von Bildungsabschlüssen und ist die Voraussetzung für „lebenslanges Lernen“. Sie eröffnet den Weg in das Berufsleben und ist wichtigste Voraussetzung für die Wahrnehmung demokratischer Rechte und für eine aktive Teilhabe an der gesellschaftlichen Entwicklung.

Die Weltalphabetisierungsdekade der Vereinten Nationen sieht vor, die Anzahl der Analphabeten weltweit bis Ende der Dekade 2012 spürbar zu verringern und Grundbildung als ein Menschenrecht für alle zu realisieren.

Für Industrieländer wie Deutschland bedeutet dies, neben der Prävention im Schulalter im Bereich der Erwachsenenbildung mit dazu beizutragen, Benachteiligungen und Ausgrenzungen weiter abzubauen und durch Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung eine solide Grundbildung für alle zu ermöglichen.

Fehlende Grundbildung stellt ein erhöhtes Armutsrisiko dar, erschwert die Aufnahme bzw. die Fortführung einer Berufstätigkeit und trägt so zu einer andauernden Abhängigkeit von staatlichen Unterstützungsleistungen bei. Die Stärkung und Modernisierung der bundesweiten Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit liegt deshalb im erhebliche Interesse des Bundes.

Das BMBF beabsichtigt, für Forschungs- und wissenschaftlich begleitete Entwicklungsaufgaben im Bereich Alphabetisierungsarbeit / Grundbildungsarbeit mit Erwachsenen einen Förderschwerpunkt einzurichten.

Dabei sollen folgende Ziele verfolgt werden:

  • Verbesserung des Forschungsstandes zur „Alphabetisierung / Grundbildung für Erwachsene“ mit dem Ziel, Erkenntnisse zu gewinnen, wie die Beteiligung an nachholender Grundbildung erhöht werden kann, wie die vorhandenen Strukturen verbessert werden können und wie für die Betroffenen adäquate Motivierungs- und Lernmöglichkeiten geschaffen werden können.
  • Gleichzeitig sollen Erkenntnisse zur Professionalisierung der Lehrenden und zur Verbesserung der Effizienz von Unterstützungs- und Beratungsangeboten gewonnen werden. Dabei geht es auch um Erschließung neuer Lernwege für eine erfolgreiche Aneignung einer soliden Grundbildung als Voraussetzung für Beschäftigungsfähigkeit, lebenslanges Lernen und Mitwirkung an der gesellschaftlichen Entwicklung.
  • Durch die Zusammenarbeit in gemeinsamen Forschungsprojekten des Förderschwerpunkts sollen bundesweit agierende Akteure aus Wissenschaft und Praxis der Grundbildungs- und Alphabetisierungsarbeit mit Erwachsenen vernetzt und das „Bündnis für Alphabetisierung“ gestärkt werden.
  • Mit der Förderung von Forschungs- und wissenschaftlich begleiteten Entwicklungsvorhaben soll ein wirkungsvoller Beitrag zur nationalen Umsetzung der Weltalphabetisierungsdekade geleistet werden.

Die Umsetzung dieser Ziele in Praxis und Wissenschaft soll durch die Entwicklung einer Transferstrategie gesichert werden.

Bei allen Aufgaben wird ein handlungsorientierter Forschungsansatz gewünscht, die Ergebnisse sollen direkt oder indirekt zur Qualifizierung der Alphabetisierungsarbeit / Grundbildungsarbeit mit Erwachsenen beitragen.

Bei der Bearbeitung aller Aufgaben ist von dem zum jeweiligen Thema vorhandenen Erkenntnisstand auszugehen, bereits vorliegende Ergebnisse sind auszuwerten und zu berücksichtigen (vgl. dazu die „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf / https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf “ – Vordrucke 0027/0047).

1.2 Rechtsgrundlagen

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF - Standardrichtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgaben- und Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungsbescheid gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Das BMBF entscheidet über die Förderung auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Der Förderschwerpunkt ist in vier Themenbereiche gegliedert.

Die jedem Themenbereich zugeordneten Forschungs- und Entwicklungsaufgaben werden als Einzelvorhaben – zusammengefasst in Verbundvorhaben - bewilligt. Je Themenbereich sollen maximal 3 Verbundvorhaben gefördert werden.

Themenbereiche

(1) Forschungsarbeiten zu Grundlagen der Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit mit Erwachsenen

  • Aufarbeitung und Dokumentation der Entwicklung des Forschungsstandes der Erwachsenenalphabetisierung in Deutschland und des internationalen Forschungsstandes, vor allem im Hinblick auf die Übertragbarkeit von Erfahrungen aus anderen Staaten auf Deutschland;
  • Systematische Darstellung von Besonderheiten der Erwachsenenalphabetisierung (im Vergleich zur schulischen Alphabetisierung im Anfangsunterricht), spezifischen Lern- und Beteiligungsbarrieren verschiedener Gruppen Betroffener, Konsequenzen für die Didaktik und Methodik der Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit mit Erwachsenen;
  • Untersuchung zur „Heterogenität der Zielgruppe“, Bestandsaufnahme, Zusammenführung und Weiterentwicklung bereits vorliegender Erkenntnisse zur Zielgruppe „Erwachsene mit unzureichender Grundbildung“, Auseinandersetzung mit vorliegenden Analphabetismus-Definitionen u. a. als Grundlage für die Ableitung von lernergerechten Vorgehensweisen und gezielter individueller Förderung, die auch die unterschiedlichen Vorerfahrungen berücksichtigt;
  • Verbesserung der Datenlage zum Problem „funktionaler Analphabetismus“ in Deutschland im Hinblick auf Betroffene, Anbieter und Angebote sowie auf Teilnehmende an Maßnahmen zur Alphabetisierung;

angestrebte Ergebnisse: Verbesserung der theoretischen Grundlagen der Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit mit Erwachsenen; Auswertung und Nutzung internationaler Erfahrungen.

(2) Forschungsarbeiten zur Erhöhung von Effizienz und Qualität von Unterstützungs- und Beratungsmaßnahmen für Erwachsene mit unzureichender Grundbildung

  • Bestandsaufnahme von innovativen Entwicklungen / Best- Practice-Beispielen und Erfassung von deren „Gelingensbedingungen“, Entwicklung von Vorschlägen zur Erhöhung der Effizienz traditioneller Vorgehensweisen in Kursen (z. B. durch Nutzung neuer Medien, durch Nutzung der Stärken-/ Schwächenanalyse für maßgeschneiderte Lernwege u. a.); Ableitung von Praxisempfehlungen;
  • Entwicklung, Erprobung und Untersuchung der Wirksamkeit von effizienten, den Bedürfnissen der Betroffenen angemessenen Beratungsformen (z. B. Erprobung von Formen „aufsuchender“ Beratungsarbeit);
  • Entwicklung, Erprobung und Untersuchung von individuellen Unterstützungsmaßnahmen zur Absicherung und Verstetigung des Lernerfolges im Rahmen der „normalen“ Kursangebote (z. B. Nutzung von netz- und medienbasierten Lernmöglichkeiten für differenzierende Lernarrangements);
  • Untersuchungen zu Motivationsaspekten vor und während des Lernens, zur Entwicklung selbständigen Lernens sowie bei Kursabbruch;
  • Untersuchungen zu Interdependenzen von Grundbildungskompetenzen und Aspekten der Lebensbewältigung (z. B. durch Erhebung von Daten zu aktuellen Lebenslagen ehemaliger Kursteilnehmer/ -teilnehmerinnen).

angestrebte Ergebnisse: wissenschaftlich fundierte Praxisempfehlungen zur Erhöhung der Effizienz von Unterstützungs- und Beratungsangeboten.

(3) Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zur Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit im Kontext von Wirtschaft und Arbeit

  • Bestandsaufnahme zur Rolle von Schriftsprache und Grundbildung in verschiedenen Wirtschaftszweigen. Analyse von Grundbildungsanforderungen für die moderne Arbeitswelt, z. B. auch für den Niedriglohnsektor, für haushaltsnahe Dienstleistungen, für Arbeiten im kommunalen Interesse u. a.;
  • Konzipierung, Entwicklung, Erprobung und Evaluation von Konzepten zur Vermittlung von Grundbildung für junge Erwachsene, denen eine Teilnahme an berufsvorbereitenden Maßnahmen oder an beruflicher Nachqualifizierung wegen unzureichender Grundbildung nicht möglich ist. Konzeptentwicklung unter Berücksichtigung unterschiedlicher ethnischer, regionaler und geschlechtsspezifischer Zugangsbarrieren, Ermittlung von Erfolgsbedingungen, Nutzung internationaler Erfahrungen;
  • Konzipierung, Entwicklung, Erprobung und Evaluation von Konzepten zur Verbesserung der Grundbildung von Personen, die wegen ihrer unzureichenden Grundbildung von Arbeitslosigkeit bedroht sind, u. a. Erforschung von innerbetrieblichen Möglichkeiten für Betreuungsformen, wie Mentoring oder Tandems, Definition von Erfolgsbedingungen;

angestrebte Ergebnisse: Klärung der Bedeutung von Grundbildung für die Wirtschaft; wissenschaftlich fundierte Empfehlungen für die betriebliche und gewerkschaftliche Bildungsarbeit.

(4) Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zur Professionalisierung der Lehrenden in der Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit mit Erwachsenen

  • Bestandsaufnahme zu Aus- und Fortbildungskonzepten für Lehrende in der Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit mit Erwachsenen in Deutschland, Auswertung internationaler Erfahrungen, Konzeptentwicklung zur Profession „Erwachsenenalphabetisierer“;
  • Konzipierung, Entwicklung, Erprobung und Evaluation von Fortbildungsansätzen für Lehrende unter Einbeziehung von Selbstlernelementen zu ausgewählten Schwerpunkten, z. B. zur Nutzung von Multimedia, zu Lernstandsanalysen, zur Vermittlung von grundlegenden Lerntechniken u. a.;
  • Untersuchungen zu den Gelingensbedingungen erfolgreichen Transfers innovativer Entwicklungen in die Praxis der Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit an ausgewählten Beispielen (z. B. zum Einsatz neuer Medien, zu selbst entwickelter Software durch die Lehrenden, zur Eröffnung von zielgruppenadäquaten Lernwegen für die Teilnehmenden);

angestrebte Ergebnisse: Beiträge für wissenschaftlich abgesicherte Fortbildung für Lehrende; Auswertung und Nutzung internationaler Erfahrungen, Erkenntnisse zu Transferwegen innovativer Entwicklungen in die Praxis der Grundbildungsarbeit mit Erwachsenen

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind bereits bestehende sowie sich für diese Aufgabe zusammenschließende Kooperationsverbünde und Netzwerke von Forschungseinrichtungen und Einrichtungen der Weiterbildungspraxis (Weiterbildungsverbände, -einrichtungen, -initiativen) im Bereich Alphabetisierungsarbeit / Grundbildungsarbeit für Erwachsene.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Die Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifisch europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist.

Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Gefördert werden nur Kooperationsverbünde, in denen Forschungseinrichtungen und Einrichtungen der Weiterbildungspraxis (Weiterbildungsverbände, -einrichtungen, -initiativen) gemeinsam ein Vorhaben bearbeiten. Die Partner eines solchen „Verbundprojekts“ haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln.

Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - http://www.bmbf.de / Bekanntmachungen) entnommen werden.

Voraussetzung für die Auswahl und Förderung der Verbundprojekte ist die Eignung der Konzepte und Anträge bezüglich einer hohen Realisierungs- und Erfolgschance im Sinne der Ziele dieser Bekanntmachung.

Die Einrichtungen, die als Leiter der Kooperationsverbünde fungieren, können selbst ein oder mehrere Einzelvorhaben bearbeiten, müssen aber gleichzeitig die Kooperation, den Erfahrungsaustausch und den fachlichen Zusammenhalt innerhalb des Verbundprojektes sichern. Die dazu erforderlichen Aktivitäten und Aufwendungen sind als Einzelvorhaben zu beantragen.

Es ist geplant, zusätzlich zu den Verbundvorhaben eine übergreifende Plattform für die Unterstützung der Verbundpartner beim Ergebnistransfer und der Öffentlichkeitsarbeit zu fördern.
Die vier Themenschwerpunkte sollen weiterhin durch ein Transferforschungsvorhaben flankiert werden, das die Gelingens- und Misslingensbedingungen für einen Transfer in die Praxis der Alphabetisierungs-/ Grundbildungsarbeit zum Gegen-stand hat und zugleich den Transfer aus den geförderten Maßnahmen in die Praxis evaluiert.

Es wird daher von allen geförderten Partnern erwartet, dass sie bereit sind, ihre Ergebnisse und Erfahrungen in die flankierenden Maßnahmen einzubringen und sich aktiv an der Evaluierung und der Umsetzung der Transferstrategie zu beteiligen.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sowie Träger der Erwachsenenbildung und ihrer Einrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den Neuen Bundesländern und für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.
Die Verbundvorhaben können bis Ende der Weltalphabetisierungsdekade (Februar 2012) gefördert werden. Die Einzelprojekte innerhalb der Verbundvorhaben können zeitlich versetzt gefördert werden.
Über Art, Umfang und Zeitdauer der Förderung der Einzelprojekte wird jeweils auf der Grundlage der Einzelanträge und deren Prüfung hinsichtlich der Angemessenheit und Erforderlichkeit der beantragten Mittel gesondert entschieden.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

Bei Zuwendungen an Gebietskörperschaften werden ANBest-Gk Bestandteil eines Zuwendungsbescheides.

7. Verfahren

7.1 Abwicklung, Informationsmöglichkeiten

Die Fördermaßnahmen werden durch das

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Referat 325
53170 Bonn

durchgeführt.

Ansprechpartnerinnen sind:

Brigitte Wachner-Eberstein (Tel.: 0228- 572838) und
Dr. Angela Rückert-Dahm (Tel.: 0228-572841)

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse www.bmbf.de abgerufen werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „ https://foerderportal.bund.de/easyonline “ dringend empfohlen.

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7. 2.1 Stufe 1: Vorlage und Auswahl von Projektskizzen für ein Verbundprojekt

In der ersten Verfahrensstufe sind dem BMBF (Anschrift siehe Punkt 7.1) bis spätestens zum 15. Februar 2007 (Datum des Eingangsstempels im BMBF) Projektskizzen in schriftlicher Form auf dem Postweg vorzulegen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Um den Aufwand möglichst gering zu halten, wird von den Teilnehmern eines Verbundes zunächst nur eine gemeinsame Projektskizze des Koordinators mit konkretem Bezug zu dieser Bekanntmachung erwartet.

Die Projektskizzen sollten folgende Angaben enthalten:

  • Allgemeine Angaben zum einreichenden Leiter des Kooperationsverbundes sowie zu allen beteiligten Kooperationspartnern (Darstellung des Kooperationsverbundes)
  • Darstellung der Ideen für die Bearbeitung von Forschungs- und Entwicklungsaufgaben der Themenbereiche
  • Übersicht über die geplanten Einzelvorhaben (Planung der zeitlichen Abfolge der Einzelprojekte, Instrumente der Kooperation, Verzahnung und ggf. Arbeitsteilung)
  • Vorstellungen zur Nachhaltigkeit der Ergebnisse und zur Entwicklung der Transferstrategie
  • Grobplanung der benötigten Mittel

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.

Die eingegangenen Vorschläge für die Durchführung der Verbundvorhaben werden von einer unabhängigen Jury eingeschätzt und nach ausgewählten Kriterien bewertet, z. B.:

  • Anteil der angestrebten Ergebnisse an der Umsetzung der Ziele des Förderschwerpunkts (vgl. Punkt 1.1)
  • Realisierungschancen und Erfolgsaussichten hinsichtlich der konkreten Ziele des Verbundprojekts
  • Beitrag des Kooperationsverbundes zur Verzahnung von Wissenschaft und Praxis in der Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit sowie zum Transfer der Ergebnisse
  • Aufwand – Nutzen – Verhältnis

Auf der Grundlage der Bewertung durch die Jury werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Mit den für eine Förderung ausgewählten Kooperationsverbünden können auf Wunsch des BMBF in einer Phase der Nachverhandlung Modifizierungen (Ergänzungen oder Streichungen von Einzelvorhaben sowie Vernetzungen mit weiteren Kooperationspartnern) vereinbart werden.

7. 2.2 Stufe 2:Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Leiter des Kooperationsverbundes einen förmlichen Förderantrag (in elektronischer Form unter Nutzung von „easy“) vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tage der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 10. November 2006
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag:

Dr. Angela Rückert-Dahm