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Bekanntmachung : Datum:

Des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: Richtlinien zur Förderung von Forschungsprojekten innerhalb der Fördermaßnahme „FUGATO-plus: Optimierte Züchtungsverfahren für komplexe Merkmale bei Nutztieren“ im Rahmenprogramm „Biotechnologie - Chancen nutzen und gestalten“

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1. Zuwendungszweck

Ein steigender Bedarf an einer Versorgung mit hochwertigen und gesunden tierischen Nahrungsmitteln, aber auch das Auftreten von Infektionskrankheiten wie der Vogelgrippe oder der Schweinepest in Nutztierbeständen lassen Aspekte der Qualität von Nahrungsmitteln tierischer Herkunft sowie der Tierzucht, der Tiergesundheit und des Tierschutzes verstärkt in das Bewusstsein der Gesellschaft rücken. Sie verdeutlichen die gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung einer qualitativ hochwertigen Lebensmittelproduktion im Zusammenspiel mit Tierschutz und Tiergesundheit. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat mit der Etablierung des Förderschwerpunkts „FUGATO - Funktionelle Genomanalyse im tierischen Organismus“ im Jahr 2004 dem hohen Wertschöpfungspotential innovativer Problemlösungen für die landwirtschaftliche Nutztierzucht Rechnung getragen. Im Rahmen von FUGATO werden von kompetenten Forschungsnetzwerken aus Academia und Industrie die molekularen Grundlagen wichtiger Merkmale von Nutztieren entschlüsselt. Daraus werden wichtige Grundlagen für die Produktion hochwertiger tierischer Nahrungsmittel durch eine optimierte Nutztierzüchtung erarbeitet. Ziel von FUGATO ist eine Bündelung und Vernetzung der nationalen Kompetenzen aus den Bereichen Tierzucht, Veterinärmedizin und Bioinformatik. Durch diese Fokussierung hat die Maßnahme zu einer Profilierung der nationalen Tierzuchtforschung im europäischen Rahmen beigetragen. Eine bilaterale Zusammenarbeit mit Frankreich wurde bereits initiiert.

FUGATO-plus baut auf der erfolgreichen Forschungs- und Fördermaßnahme FUGATO auf und hebt diese Forschung auf eine neue qualitative und quantitative Ebene in den Bereichen Qualität tierischer Nahrungsmittel, Tiergesundheit und Tierschutz. Durch FUGATO-plus sollen neue wissenschaftliche und wirtschaftliche Ziele erreicht und die kritische Masse an Fachkompetenz der beteiligten Forschungseinrichtungen und Wirtschaftsunternehmen gebündelt werden. Die gezielte Zusammenarbeit mit Forschungsprogrammen aus dem europäischen Ausland wird diesen Effekt verstärken. Die ökonomische Relevanz wird in FUGATO-plus durch Einbindung weiterer Industriepartner aus der Wertschöpfungskette erhöht. Durch einen bedarfsorientierten Technologietransfer über eine Patent- und Lizenzagentur soll ein effizienter Eingang der aus der Förderinitiative resultierenden wissenschaftlichen Ergebnisse in die Nutztierproduktion und -zucht erreicht werden. Die Initiative FUGATO-plus leistet damit einen bedeutenden Beitrag zur Verbesserung der Rentabilität und Konkurrenzfähigkeit der Tierzucht und Tierproduktion in Deutschland. Eine wissenschaftliche Vernetzung mit den Aktivitäten zur Human-, Pflanzen- und Mikrobengenomforschung wird vor allem mit Blick auf das Thema Ernährungsforschung angestrebt. Darüber hinaus sind Forschungsvorhaben unter Federführung von Nachwuchswissenschaftlern Bestandteil von FUGATO-plus. Damit sollen der Forschung im tierzüchterischen Bereich neue Impulse gegeben und die beruflichen Perspektiven für qualifizierte Nachwuchswissenschaftler(innen) am Standort Deutschland verbessert werden.

Die Zielsetzungen von FUGATO-plus sollen durch einen modularen Aufbau der Forschungsinitiative umgesetzt werden. Dieser modulare Aufbau erlaubt es, die adressierten Themenfelder durch individuelle Projektstrukturen optimal zu fördern. Durch die Einschaltung einer für FUGATO-plus tätigen Patent- und Lizenzagentur werden der Technologietransfer befördert und die Projektergebnisse zügig Eingang in die Nutztierzüchtung und die Nahrungsmittelproduktion finden. Dadurch erhalten die beteiligten Partner aus der gewerblichen Wirtschaft schon mittelfristig einen bedeutenden Innovationsschub.

1.2. Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind grundlagen- und praxisorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die unter Anwendung innovativer Methodenansätze zentrale Fragestellungen der Qualität tierischer Nahrungsmittel, der Tiergesundheit und des Tierschutzes bearbeiten. Der Erkenntnisgewinn soll mittelfristig in ökonomisch relevante Verfahren zur Nahrungsmittelproduktion, zur Sicherung der Tiergesundheit und in Züchtungsstrategien umgesetzt werden. Vorhaben mit Beteiligung der gewerblichen Wirtschaft mit konkreten Strategien zur gewerblichen Umsetzung der Projektergebnisse werden bevorzugt gefördert. Beantragt werden können entsprechend der modulspezifischen Projektstruktur (siehe Nr. 2.3.) sowohl Einzel- als auch Verbundvorhaben.

2.1. Tierarten und Merkmalskomplexe

Forschungsvorhaben sollen bevorzugt die Tierarten Rind, Schwein und Geflügel thematisieren und damit bestehende Forschungsnetzwerke konsequent verstärken. Praxisrelevante Projektvorschläge zu den Nutztierarten Schaf, Ziege und Pferd sollen vorzugsweise tierartübergreifende Fragestellungen bearbeiten. Darüber hinaus können auch Projekte zur Tierart Biene gefördert werden.

Zu den o.g. zentralen Fragestellungen sollen folgende Merkmalskomplexe bearbeitet werden: Erbfehler, Fundamentstabilität, Infektabwehr, Krankheitsresistenzen, Fruchtbarkeit, Adaptionsverhalten und Adaptionsmechanismen. Zudem können auch Vorhaben zur Optimierung von Produktivitätsmerkmalen bei Nutztieren unter Berücksichtigung der Ausgewogenheit zwischen Tierschutz, Tiergesundheit, Umwelt und Ökonomie (balancierte Tierzucht) eingereicht werden.

2.2. Forschungs- und Methodenansätze

Folgende wissenschaftliche Ansätze sollen verfolgt werden:

  • Untersuchung der den o.g. Merkmalsausprägungen (siehe Nr. 2.1.) zu Grunde liegenden genetischen Mechanismen unter besonderer Berücksichtigung von Genotyp-Umwelt-Interaktionen, nicht-additiven Vererbungsmustern und epigenetischen Effekten sowie des Einflusses der Tierernährung auf das Expressionsprofil relevanter Gene (wie z.B. fetale Programmierung, diätabhängige Merkmalsausprägung)
  • Funktionale Phänotypisierung (Transkriptom, Proteom, Metabolom, Physiologie etc.) unter Einbindung genetisch-statistischer Methoden und der Bioinformatik
  • Systembiologisch orientierte Ansätze zur Modellierung komplexer Merkmale bei Nutztieren
  • Entwicklung von Methoden und Verfahren zur Implementierung von Marker- und Gengestützter Selektion (MAS, GAS) in Zuchtprogramme.

2.3. Fördermodule und Projektstrukturen

Die unter Nr. 2.1. und 2.2. aufgeführten Themenfelder sollen im Rahmen der nachfolgend beschriebenen Fördermodule bearbeitet werden:

  1. FUGATO-plus Grundlagen
    Mit diesem Modul werden grundlagenorientierte Vorhaben mit hohem Innovationspotential angesprochen, die auf die Generierung von Ergebnissen mit praktischem, züchtungsverwertbarem Nutzen abzielen. Die anvisierten Projektziele sollen das Potential für eine anwendungs- bzw. produktorientierte Weiterentwicklung besitzen. Eine frühzeitige Einbindung von Partnern aus der gewerblichen Wirtschaft wird daher empfohlen.
  2. FUGATO-plus Anwendung
    Gefördert werden anwendungsorientierte Vorhaben im vorwettbewerblichen Bereich, die wesentliche Beiträge zur Lösung der in FUGATO-plus adressierten Fragestellungen leisten. Die Forschungsthemen dieses Moduls zeichnen sich durch ihre hohe züchterische und wirtschaftliche Relevanz aus und sind in enger Zusammenarbeit mit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft zu entwickeln. Weiterhin wird erwartet, dass die Ergebnisse praxisorientiert umgesetzt werden.
  3. FUGATO-plus Nachwuchs
    Im Rahmen von FUGATO-plus sollen Forschungsvorhaben gefördert werden, die unter der Leitung von Nachwuchswissenschaftlern durchgeführt werden. Nachwuchsgruppen können bei Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Deutschland angesiedelt sein. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jeweilige aufnehmende Einrichtung die zur Durchführung des Projekts erforderlichen Arbeitsmöglichkeiten (Grundausstattung an Laborfläche, sonstige Infrastruktur) zur Verfügung stellt und den/die Leiter(in) der Nachwuchsgruppe in allen Belangen unterstützt. Ein Vorhaben ist nur dann zuwendungsfähig, wenn die aufnehmende Einrichtung den/die Nachwuchswissenschaftler(in) für den Zeitraum des Projekts beschäftigt. Es ist sicherzustellen, dass die wissenschaftliche Tätigkeit der Gruppe eigenständig und weitestgehend unabhängig vom Betrieb der aufnehmenden Einrichtung stattfindet. Eine entsprechende Erklärung der aufnehmenden Einrichtung ist der Projektskizze (siehe Nr. 7.2.1.) beizufügen. Antragsteller können promovierte deutsche oder ausländische Wissenschaftler(innen) sein. Es wird erwartet, dass sich die Nachwuchswissenschaftler(innen) sowohl in wissenschaftlicher Hinsicht hochrangig qualifizieren als auch relevante Ergebnisse gezielt in die Anwendung führen.

Auf der Grundlage hochinnovativer Forschungsansätze (siehe auch Nr. 7.2.1.) werden im Modul i. sowohl Einzel- als auch Verbundvorhaben zur Förderung gelangen. Verbundvorhaben sollen vorzugsweise unter Beteiligung von Partnern aus der Academia und der Wirtschaft konzipiert werden. In Modul ii. werden ausschließlich Verbundvorhaben unter Beteiligung von Partnern aus Academia und Wirtschaft gefördert. Es ist vorteilhaft, wenn diese Vorhaben unter Federführung eines Wirtschaftsunternehmens stehen. Im Modul iii. sollen Einzelvorhaben beantragt werden. Ihre thematische Zuordnung zu einem Verbundvorhaben der Module i. oder ii. ist von Vorteil.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Partner eines „Verbundprojekts“ haben Ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf - entnommen werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den Neuen Bundesländern und für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

Es ist beabsichtigt, bis zu drei Forschungsprojekte zu fördern, die durch Nachwuchsgruppen bearbeitet werden. Für den Förderzeitraum kann, basierend auf den geltenden tarifvertraglichen Regelungen, projektbezogen die Stelle des/der projektleitenden Nachwuchswissenschaftlers / Nachwuchswissenschaftlerin bis zu E14/E15 TVöD (IB/IA BAT) und für weiteres wissenschaftliches Personal 1 Stelle E13 TVöD (IIa BAT) und bis zu 2 Stellen E13/2 TVöD (IIa/2 BAT), sowie ggf. notwendiges technisches Personal beantragt werden. Eine Finanzierung von aus öffentlichen Mitteln grundfinanzierten Stellen ist nicht möglich. Die Erstattung von Sach- und Investitionsmitteln erfolgt nach Maßgabe der geltenden sonstigen Zuwendungsbestimmungen (siehe u.a. Nr. 6. und Nr. 7.).

Die Laufzeit der geförderten Forschungsmaßnahmen beträgt für die Module i. - ii. im Regelfall 3 Jahre, für Modul iii. maximal 5 Jahre.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

Gemäß diesen Nebenbestimmungen ist mit den Anträgen ein Verwertungsplan vorzulegen, in dem die wirtschaftlichen Erfolgsaussichten mit Zeithorizont, die wissenschaftlichen und/oder technischen Erfolgsaussichten mit Zeithorizont sowie die wissenschaftliche und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit dargestellt werden. Um eine optimale Erfolgskontrolle der in FUGATO-plus geförderten Projekte zu gewährleisten, soll dieser Verwertungsplan um quantifizierbare Zielvereinbarungen ergänzt werden, die Bestandteil des Bewilligungsbescheides werden. Das Erreichen dieser Zielvereinbarungen wird mit Fortgang der Projekte nachverfolgt und ist in den Zwischenberichten und im Schlussbericht darzustellen. Eine Liste mit Vorschlägen zu möglichen Zielvereinbarungen ist bei Antragstellung beizulegen. Diese sollen die Bereiche wissenschaftlicher / methodologischer Erkenntnisgewinn, wirtschaftlicher Mehrwert und struktureller Mehrwert abdecken. Ein Merkblatt hierzu kann beim zuständigen Projektträger bzw. auf dessen FUGATO-plus Homepage (siehe Nr. 7.1.) angefordert werden. Änderungen der Zielvereinbarungen sind zwischen BMBF/Projektträger und Zuwendungsempfänger einvernehmlich vorzunehmen.

7. Verfahren

7.1. Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung den

Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich BIO
Forschungszentrum Jülich GmbH
http://www.fz-juelich.de/ptj

beauftragt. Ansprechpartner ist

Dr. Georg Ostermann
Tel.: 02461 / 61 - 1479
Fax: 02461 / 61 - 2730
Email: g.ostermann@fz-juelich.de

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können im https://foerderportal.bund.de/easyonline abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Ein Merkblatt zu Zielvereinbarungen im Rahmen der Antragstellung kann beim Ansprechpartner des PtJ angefordert bzw. von der entsprechenden Internetseite Fugato-plus abgerufen werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „ http://www.kp.dlr.de/profi/easy “ dringend empfohlen.

7.2. Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1. Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem PtJ bis spätestens 31.01.2007 (Datum des Poststempels) zunächst Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form - möglichst unter Nutzung von „ http://www.kp.dlr.de/profi/easy “ - auf dem Postweg vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Mit Blick auf das internationale Begutachtungsverfahren wird die Einreichung der Projektskizzen an den PtJ in englischer Sprache empfohlen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Projektskizzen (1,5-zeilig, doppelseitig bedruckt, Schriftform Arial, Schriftgröße 11) dürfen maximal 10 DIN A4-Seiten bei Einzelvorhaben und maximal 25 DIN A4-Seiten bei Verbundvorhaben umfassen und sind zusammen mit einer auf 3 DIN A4-Seiten zu begrenzenden Zusammenfassung in deutscher Sprache vorzulegen (bei Verbundprojekten durch den Koordinator). Darüber hinausgehende Darstellungen werden nicht berücksichtigt. Die Vorlage ist in 25-facher Ausfertigung (Klebebindung oder in Schnellheftern, keine Spiralbindung) mit einer ungebundenen Kopiervorlage sowie zusätzlich als pdf-Datei erforderlich.

Es wird empfohlen, die Projektskizze folgendermaßen zu gliedern und auf die unter Nr. 2. sowie die weiter unten genannten Förderkriterien einzugehen:

  1. Titel des Vorhabens
  2. Antragsteller
    • Anschrift der antragstellenden Institution
    • Name des/der Projektleiters/Projektleiterin mit dienstlicher Anschrift sowie Te-lefon, Fax, Email-Adresse und Leistungsprofil
    • ggf. beteiligte Partner (Einrichtungen/Arbeitsgruppen mit verantwortlichen Pro-jektleitern, dienstlicher Anschrift, Telefon, Fax, Email-Adresse und Leistungsprofil)
  3. Zusammenfassung
  4. Beschreibung des Vorhabens
    4.1. Arbeitsplan
    4.2. Arbeitsteilung/Zusammenarbeit mit Dritten
    4.3. Beitrag zur Zielsetzung der Förderinitiative und Zuordnung zu den Fördermodulen i. - iii.
    4.4. Meilensteinplanung
    4.5. Nachweis der einschlägigen Erfahrungen und der Qualifikation
    4.6. Schwerpunkte der bisherigen einschlägigen Arbeiten, Auflistung der themenrelevanten Publikationen der letzten beiden Jahre
    4.7. Vorhandene Infrastruktur bzw. Vorleistungen, die Bestandteil des Projektantrags sind
    4.8. Notwendigkeit der Zuwendung
  5. Strukturierter Finanzierungsplan
    Die Notwendigkeit der beantragten Fördermittel muss sich in jedem Fall aus dem Arbeitsprogramm ergeben und ausführlich begründet werden. Mittel für die Grundausstattung sind nicht zuwendungsfähig.
    5.1. Personal
    Angaben für jede beantragte Personalstelle:
    • Qualifikation (z.B. MTA, stud. oder wiss. Hilfskraft, Doktorand, prom. Wissenschaftler)
    • Vergütungsgruppe nach TVöD (bzw. vglb. Tarif) oder Stundensatz
    • vorgesehene Dauer der Beschäftigung
    • kurze Tätigkeitsbeschreibung unter Hinweis auf das Arbeitsprogramm
    5.2. Sächliche Verwaltungsausgaben
    z.B. für Verbrauchsmaterial, Reisen, Mittel für Schutzrechtsanmeldungen (Anmeldung, Patentanwalt), Sachmittel für die Veranstaltung von Workshops. Die Notwendigkeit ist zu begründen.
    5.3. Vorhabenspezifisch erforderliche Geräte mit Begründung
  6. Erklärung der aufnehmenden Einrichtung
    Bei Projektvorschlägen zum Modul FUGATO-plus Nachwuchs ist eine Erklärung der aufnehmenden Einrichtung gemäß Maßgaben unter Nr. 2.3. iii. erforderlich.

In allen Projektvorschlägen sind grundsätzlich das züchterische Anwendungspotential sowie mögliche Umsetzungsstrategien der Projektergebnisse darzustellen. Beim Einbezug von Partnern aus der Wirtschaft in Projektvorschläge zu den Modulen i. - iii. wird empfohlen, zunächst die im Industrieverbund FUGATO e.V. (IVF) organisierten gewerblichen Unternehmen (s. hierzu auch die Internetseite Fugato-Forschung ) zu kontaktieren. Ebenso darzustellen sind Vernetzungen mit Partnern aus anderen nationalen Genomprogrammen und der Ernährungsforschung, mit Akteuren des bisherigen FUGATO-Programms und solche Vernetzungen, die sich durch Bearbeitung tierartübergreifender Fragestellungen ergeben.

Im Rahmen eines „Partnering Day“ besteht für potentielle Antragsteller bzw. Verbundpartner die Möglichkeit, Projektideen auszutauschen, zu diskutieren und ggf. neue Partnerschaften einzugehen. Einzelheiten sind über die Fugato-Forschung (s.o.) zu erfahren.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung des Wissenschaftlichen Beirats (scientific advisory committee) SAC FUGATO-plus nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Beitrag des Vorhabens zur Erreichung der Ziele der Förderrichtlinien
  • Wissenschaftlich-technische Qualität, internationale Konkurrenzfähigkeit und Neuheit des Forschungsansatzes
  • Hohes wissenschaftliches Innovationspotential mit vorzugsweise direkt angewandter Bedeutung. Eine substantielle Unternehmensbeteiligung erhöht die Chancen auf Förderung deutlich, wenn die übrigen Kriterien erfüllt sind.
  • Wissenschaftliche Expertise der Antragsteller, Erfolgsaussichten für die Erreichung der gestellten Forschungsziele, Darstellung der Patentsituation und eines Schutzrechtskonzepts
  • Qualität des Projektkonsortiums und des Projektmanagements
  • Chancen für eine erfolgreiche Überführung der Forschungsergebnisse in Technologien oder Produkte, Potential der Forschungsergebnisse für die Umsetzung
  • Wirtschaftliche Bedeutung des Vorhabens für die beteiligten Unternehmen.

Die beiden letztgenannten Punkte stellen prioritäre Bewertungskriterien für Projektskizzen dar, die dem Modul ii. zuzuordnen sind.

Auf der Grundlage dieser Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

7.2.2. Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, (bei Verbundprojekten in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator) einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.


Berlin, den 25.09.2006
Bundesministerium für
Bildung und Forschung
Im Auftrag

i.V. Prof. Dr. Frank Laplace